Beckham Law in Spanien und unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland

Das Beckham-Gesetz in Spanien bietet eine attraktive steuerliche Regelung, die es ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren Steuervorteile zu genießen. Dieses Gesetz zieht Personen an, die für einige Jahre in Spanien leben möchten, ohne ihre ausländischen Einkünfte und Vermögen offenlegen oder darauf Steuern in Spanien zahlen zu müssen. Voraussetzung ist eine feste Anstellung in Spanien, wobei die ausländischen Einkünfte komplett steuerfrei sind und für das Einkommen in Spanien lediglich 24% Steuern anfallen.

Dennoch bleiben Sie in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig, falls Sie dies bevorzugen und weiterhin in Deutschland Steuern zahlen möchten, während Sie das Leben in Spanien genießen. Dazu ist es nicht notwendig, Ihren Wohnsitz in Deutschland aufzugeben oder Änderungen bei der Verwaltung Ihrer deutschen Unternehmen vorzunehmen. Der Registrierungsprozess in Spanien muss jedoch zeitnah nach der Ankunft durchgeführt werden, und dazu gehört auch eine Anstellung in Spanien, die Entgegennahme einer NIE-Nummer und die Bewältigung weiterer Formalitäten.

Key Takeaways

  • Das Beckham-Gesetz ermöglicht es Ausländern, unter vereinfachten Bedingungen in Spanien zu leben und zu arbeiten.

  • Um die Steuervorteile zu nutzen, ist eine Anstellung in Spanien notwendig, ohne die der Status nicht beansprucht werden kann.

  • Trotz der Nutzung des Beckham-Gesetzes bleibt die Steuerpflicht in Deutschland für jene bestehen, die keine Steueroptimierung anstreben.

Grundlegende Prinzipien des Spanischen Beckham-Steuergesetzes

Steuerliche Anforderungen:

  • Dauerhafte Beschäftigung in Spanien ist erforderlich.

  • Steuersatz für spanische Einkünfte beträgt 24%.

  • Ausländische Einkünfte unterliegen 0% Besteuerung in Spanien.

Geltungsdauer:

  • Dieser Status kann für das Anmeldungs- plus weitere fünf Jahre beansprucht werden.

  • Nach fünfjähriger Abwesenheit aus Spanien ist erneute Beanspruchung möglich.

Aufenthaltsfaktoren:

Anmeldeprozess:

  • Eine Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber ist Voraussetzung.

  • Notwendig sind die Erlangung einer spanischen Steuernummer (NIE) und das Vorhandensein einer Wohnadresse in Spanien.

Unternehmensstrukturen:

  • Nutzung durch Entrepreneure, die beispielsweise eine Firma in Malta mit 5% Steuern gründen.

Weitere Überlegungen:

  • Nichtsteuerliche Fragen, wie Kindergeld oder private Krankenversicherung, müssen geklärt werden.

  • Die Anmeldung muss zügig nach Ankunft in Spanien erfolgen.

Zusatz für Unternehmer:

  • Um steuerliche Vorteile zu nutzen, muss die Ansässigkeit in Deutschland beendet werden.

  • Dies beinhaltet die Aufgabe einer Wohnung und die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.

  • Mögliche Restrukturierung deutscher Firmen kann notwendig sein, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.

Vorteile und Nutzung der Beckham-Regelung in Spanien

Spaniens Beckham-Regelung zielt darauf ab, ausländische Personen mit hohem Einkommen anzuziehen, die einen temporären Aufenthalt im Land anstreben und dabei von vorteilhaften steuerlichen Bedingungen profitieren möchten. Diese Regelung ermöglicht es qualifizierten Zuzüglern, für fünf bis sechs Jahre von niedrigen Steuersätzen auf inländisches Einkommen und einer Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen zu profitieren.

Hauptmerkmale

  • Steuer auf inländisches Einkommen: Es gilt ein Steuersatz von 24% auf Einkommen, das in Spanien erwirtschaftet wird.

  • Steuer auf ausländisches Einkommen: Einkommen aus dem Ausland wird während der Geltungsdauer der Regelung nicht besteuert.

  • Nutzungsdauer: Der Status kann für die Dauer des Anmeldjahres plus weitere fünf Jahre in Anspruch genommen werden und nach einer Abwesenheit von fünf Jahren erneut beantragt werden.

Anforderungen

  • Anstellung in Spanien: Notwendig ist eine feste Anstellung oder Position innerhalb Spaniens.

  • Fünfjährige Abwesenheit: Antragsteller dürfen in den fünf Jahren vor Inanspruchnahme der Regelung nicht in Spanien ansässig gewesen sein.

Strategien für Unternehmer

Unternehmer können durch Firmengründungen in Ländern wie Malta steuerliche Vorteile erzielen, da sie nur 5% Körperschaftssteuer zahlen und die restlichen Einkünfte in Spanien steuerfrei bleiben.

Wohnsitz und Lebensqualität

Die Beckham-Regelung bietet die Flexibilität, in Spanien zu leben und zu arbeiten, ohne die Notwendigkeit, Vermögenswerte im Ausland offenzulegen oder darauf in Spanien Steuern zu zahlen. Dies ermöglicht es, die spanische Lebensqualität und das Klima zu genießen, ohne eine erweiterte Steuerpflicht im Land auszulösen.

Verfahren für die Anwendung der Beckham-Regelung

  • Anstellung: Identifizierung eines Arbeitgebers in Spanien oder Schaffung einer Beschäftigungsmöglichkeit, beispielsweise durch eine eigene Firma oder durch einen Arbeitgeber of Record.

  • NIE (Identifikationsnummer): Diese Steuernummer für Ausländer ist bei der Gemeinde zu beantragen.

  • Wohnraum: Es wird ein Wohnsitz in Spanien benötigt.

  • Unkomplizierte Inanspruchnahme: Deutsche Staatsbürger können beispielsweise weiterhin ihre Wohnungen in Deutschland behalten und müssen keine Änderungen bei den Finanzbehörden melden.

Zusammenfassung

Personen, die die Testphase in Deutschland vollumfänglich nutzen und in Deutschland steuerpflichtig bleiben möchten, können durch die Beckham-Regelung dennoch in Spanien leben und dabei die steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland erfüllen. Die Regelung bietet eine attraktive Möglichkeit, das spanische Leben zu genießen, ohne komplexe steuerliche Herausforderungen in Spanien zu erfahren.

Anforderungen für den Erhalt des Status gemäß dem Beckham-Gesetz

Um den privilegierten Status unter dem Beckham-Gesetz zu erhalten, sind mehrere zentrale Aspekte zu beachten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, vermögende und erfolgreiche Ausländer anzuziehen, die einige Jahre in Spanien verbringen möchten, ohne ihr ausländisches Einkommen in Spanien zu versteuern.

  • Dauerhafter Arbeitsplatz in Spanien: Es ist erforderlich, dass Betroffene in Spanien fest angestellt sind.

  • Steuersatz: Auf Einkommen in Spanien wird ein Steuersatz von 24% erhoben, wohingegen Einkommen aus dem Ausland steuerfrei bleibt.

  • Aufenthaltsvoraussetzungen: Antragsteller dürfen in den fünf Jahren vor Beantragung des Status nicht in Spanien gelebt haben.

  • Geltungsdauer: Der Status kann für das Anmeldejahr plus fünf weitere Jahre geltend gemacht werden. Nach einem Auslandsaufenthalt von fünf Jahren kann der Status erneut für fünf bis sechs Jahre beansprucht werden.

Umsetzungsschritte:

  1. Sicherstellung eines spanischen Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber vor Ort.

  2. Einen festen Wohnsitz in Spanien, sowie eine NIE-Nummer, benötigen.

  3. Formale Anmeldungen und Registrierungen für das Beckham-Gesetz in Spanien vornehmen.

Für diejenigen, die sich nicht für die steuerlichen Vorteile interessieren, sondern lediglich die Lebensqualität in Spanien genießen wollen, ermöglicht das Beckham-Gesetz den Aufenthalt ohne spanische Steuerpflichtigkeit. In Deutschland bleibt die steuerliche Ansässigkeit und Verpflichtungen unverändert bestehen.

Bei einem Wunsch, die steuerlichen Vorteile zu nutzen, ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich, darunter das Beenden der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland, Umstrukturierung der GmbH, falls vorhanden, und die Einrichtung einer steuereffizienten Unternehmensstruktur im Ausland.

Die Antragsprozedur verlangt eine zeitnahe Umsetzung nach der Ankunft in Spanien, um alle administrativen Schritte erfolgreich abzuschließen.

Steuerliche Auswirkungen des Beckham-Gesetzes in Spanien

Das Beckham-Gesetz ist eine spanische Steuerregelung, die sich an ausländische Einwohner richtet, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien ausüben möchten. Es zielt darauf ab, vermögende und erfolgreiche Individuen anzuziehen, die für einige Jahre ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen wollen, ohne ihre ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte in Spanien offenlegen oder besteuern zu müssen. Für die Inanspruchnahme dieser Regelung ist eine dauerhafte Beschäftigung in Spanien erforderlich.

Besteuerung nach dem Beckham-Gesetz

  • Spanisches Einkommen: Versteuerung zu einem festen Satz von 24%.

  • Ausländisches Einkommen: Keine Besteuerung in Spanien.

Um vom Beckham-Gesetz profitieren zu können, darf man in den fünf Jahren vor Beantragung des Status nicht in Spanien ansässig gewesen sein. Der Status ist ab dem Jahr der Registrierung und für die nächsten fünf Jahre gültig und kann nach einer Abwesenheit von fünf Jahren erneut in Anspruch genommen werden.

Lebensführung in Spanien

Einwohner, die das Beckham-Gesetz nutzen, können in den Genuss des spanischen Klimas kommen, ohne ausländische Einkünfte in Spanien versteuern zu müssen. Es besteht die Möglichkeit, beispielsweise ein Unternehmen in Malta zu gründen, welches einen niedrigen Satz von 5% Steuern zahlt, während das Einkommen in Spanien steuerfrei bleibt.

Auch für diejenigen, die keine Steuereinsparungen anstreben, sondern lediglich in Spanien leben möchten, bietet das Gesetz Vorteile. Dabei bleibt die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, ohne dass steuerliche Vorteile genutzt werden. Es fallen keine weniger Steuern an, jedoch entfallen die Bedenken bezüglich der Exit-Steuer und Entflechtungssteuer.

Erforderliche Schritte in Spanien

  • Anmeldung des Wohnsitzes: Notwendig ist ein Arbeitgeber in Spanien und eine Wohnadresse.

  • Ausstellung einer NIE: Die NIE ist eine Steuernummer für Ausländer, welche bei der Gemeinde beantragt werden kann.

Personen, die das Beckham-Gesetz nutzen, müssen sich in Deutschland um nichts kümmern. Eine Abmeldung oder Änderung des Lebensmittelpunktes ist nicht erforderlich. Nur die Anmeldung oder der Import von Autos, die länger als sechs Monate in Spanien gefahren werden, könnten eine Verpflichtung nach sich ziehen.

Nutzung des Beckham-Gesetzes mit Steuervorteilen

Sofern man die Steuervorteile in Anspruch nehmen möchte, erfordert dies ein definitives Beenden des Wohnsitzes in Deutschland, was zur Aufgabe der unbegrenzten Steuerpflicht führt. Dies kann die Notwendigkeit einer Umstrukturierung deutscher Unternehmen und die Einrichtung einer effizienten Unternehmensstruktur im Ausland bedeuten.

Insgesamt ermöglicht das Beckham-Gesetz eine steueroptimierte Lebensweise in Spanien, ohne dass Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden zu erwarten sind.

Verwaltung Ihrer deutschen Angelegenheiten

Beckham-Gesetz ermöglicht es Personen, für fünf bis sechs Jahre in Spanien zu leben und niedrige oder keine Steuern auf ausländische Einkünfte zu zahlen, während für Einkünfte aus spanischen Quellen ein Steuersatz von 24% gilt. Diese Regelung ist benannt nach dem bekannten Fußballspieler David Beckham und zielt darauf ab, ausländische, vermögende und erfolgreiche Personen anzuziehen, die für einige Jahre in Spanien leben möchten, ohne ihr ausländisches Vermögen und Einkommen in Spanien offenzulegen oder zu besteuern. Wer dieses Privileg beanspruchen möchte, benötigt eine dauerhafte Arbeitsstelle in Spanien und darf in den fünf Jahren vor Beantragung des Status nicht in Spanien gelebt haben.

Eine interessante Komponente des Beckham-Gesetzes ist die Möglichkeit für Personen, die in Deutschland steuerpflichtig bleiben möchten und keine steuerlichen Vorteile in Spanien suchen, dennoch von der hochwertigen Lebensqualität in Spanien zu profitieren. Trotz des Umzuges bleiben sie in Deutschland voll steuerpflichtig, was die Vermeidung von Wegzugs- und Entstrickungssteuern ermöglicht.

  • Erhaltung der Wohnsituation: Es ist nicht erforderlich, die Wohnung in Deutschland aufzugeben, da weiterhin Steuerpflicht besteht.

  • Geschäftsführung beibehalten: Unternehmensführer können ihre Rolle in deutschen Unternehmen fortsetzen, ohne Änderungen vornehmen zu müssen.

  • Keine Meldungen erforderlich: Es muss nichts an Behörden oder Finanzämter gemeldet werden.

  • Registrierung von Fahrzeugen: Sollte das Fahrzeug länger als sechs Monate in Spanien geführt werden, könnte eine Ummeldung erforderlich sein.

In Bezug auf Arbeit und Wohnort in Spanien müssen folgende Schritte beachtet werden:

  • Ermittlung eines spanischen Arbeitgebers: Notwendig für die Qualifizierung unter dem Beckham-Gesetz.

  • Beschaffung einer Wohnstätte: Ein Haus oder eine Wohnung in Spanien ist benötigt.

  • Erhalt einer NIE: Dies ist eine Steuernummer für Ausländer, die von der Gemeinde bereitgestellt wird.

Unser Service umfasst alle Formalitäten zur Registrierung in Spanien einschließlich:

  • Anmeldung beim Arbeitgeber von Aufzeichnung (Employer of Record): Dieser stellt sicher, dass die Beschäftigung in rechtlich korrekter Weise erfolgt.

  • Vorbereitung erforderlicher Verträge: Durch unsere spanischen Anwälte und Steuerberater.

  • Registrierung beim Beckham-Gesetz: Ermöglicht die Nutzung des Status für das laufende Jahr plus die darauffolgenden fünf Jahre.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Nutzung des Beckham-Gesetzes ohne vorherige Beendigung des Wohnsitzes in Deutschland und ohne die Notwendigkeit, in Deutschland steuerliche Anmeldungen vorzunehmen, erfolgt. Allerdings, wenn das Ziel ist, die steuerlichen Vorteile zu nutzen, dann muss eine sorgfältige Vorbereitung einschließlich einer Abmeldung in Deutschland und Beendigung der unbegrenzten Steuerpflicht durchgeführt werden.

Die Bedeutung des Arbeitsverhältnisses in Spanien

Im Rahmen des sogenannten Beckham-Gesetzes bietet Spanien ausländischen Fachkräften und Unternehmern die Möglichkeit, zu vergünstigten Steuersätzen im Land zu arbeiten und zu leben. Diese Regelung erlaubt für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren eine Besteuerung von nur 24 % auf in Spanien erzieltes Einkommen, während Einkünfte aus dem Ausland nicht besteuert werden. Voraussetzung ist eine feste Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber.

Wer kommt für das Beckham-Gesetz infrage?

  • Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien gelebt haben

  • Personen mit einer dauerhaften Anstellung in Spanien

Prozessschritte für die Anmeldung:

  • Finden eines Arbeitgebers in Spanien

  • Vorbereiten der notwendigen Unterlagen

  • Einreichen der Anträge bei den zuständigen spanischen Behörden

Anforderungen an den Wohnsitz:

  • In Deutschland angemeldete Personen können ihre Wohnung beibehalten

  • Es bestehen keine Meldepflichten gegenüber deutschen Behörden

Fahrzeugnutzung:

  • Bei Nutzung eines Fahrzeugs in Spanien über einen Zeitraum von sechs Monaten muss eine Ummeldung oder Einfuhr erfolgen

Die Hebelwirkung des Beckham-Gesetzes erlaubt es, trotz eines Wohnsitzes in Spanien unter bestimmten Bedingungen innerhalb Deutschlands unbegrenzt steuerpflichtig zu bleiben. Unternehmer und Geschäftsführer deutscher Unternehmen können ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, während sie von einer reduzierten steuerlichen Verantwortung in Spanien profitieren.

Der Einsatz eines Arbeitgebers auf Zeit, auch als Employer of Record bezeichnet, kann dabei helfen, die formalen Anforderungen für eine Beschäftigung in Spanien zu erfüllen. Diese Konstruktion stellt sicher, dass Steuern und Sozialabgaben gemäß spanischen Vorgaben entrichtet werden, ohne dass die deutsche GmbH oder bestehende Unternehmensstrukturen umgestaltet werden müssen.

Nutzung des spanischen Gesundheitssystems:

  • Beitragszahlungen berechtigen zur Nutzung des spanischen Gesundheitssystems

  • Dennoch sollten individuell notwendige Versicherungen überprüft werden

Für die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile ist die Abmeldung in Deutschland und die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht erforderlich. Im Fall von Geschäftsführern einer GmbH könnten dabei Regelungen zur Wegzugsbesteuerung und Betriebsaufgabe relevant werden. Eine sorgfältige Planung und Umstrukturierung können dazu beitragen, diese Steuern zu optimieren und zu reduzieren.

Die Registrierung unter dem Beckham-Gesetz in Spanien ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften und Geschäftsleuten aus dem Ausland, die spanische Lebensart zu genießen und zugleich von einem vereinfachten steuerlichen Regelwerk zu profitieren.

Registrierungsverfahren und erforderliche Maßnahmen

Zur Inanspruchnahme des Beckham-Gesetzes sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Interessierte müssen eine feste Anstellung in Spanien vorweisen. Das Gesetz bietet den Vorteil, 24% Steuern auf Einkommen in Spanien und 0% auf Einkommen aus dem Ausland zu zahlen. Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien gelebt haben, können diesen Status nutzen, der für das Jahr der Anmeldung und die folgenden fünf Jahre gilt.

Die Umsetzung des Gesetzes ist attraktiv für diejenigen, die das milde Klima Spaniens genießen möchten, ohne auf ausländisches Einkommen Steuern zu zahlen. Wer beispielsweise in Malta ein Unternehmen gründet, profitiert von geringeren Steuersätzen und kann in Spanien von einer fast vollständigen Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen profitieren. Selbst wenn keine Steuerersparnis angestrebt wird, ermöglicht das Gesetz, in Spanien zu leben, ohne dort steuerpflichtig zu sein, unter der Bedingung, dass die unbegrenzte Steuerpflicht im Heimatland weiterhin besteht.

Für die Anmeldung in Spanien muss zuerst ein spanischer Arbeitgeber gefunden werden. Dazu können bestehende Unternehmen in Spanien, Bekannte oder Familienmitglieder mit Unternehmen oder eigene Firmengründungen in Spanien genutzt werden. Alternativ ist eine Anstellung über einen „Employer of Record“ möglich, der alle Anforderungen an eine legale Beschäftigung in Spanien erfüllt.

Eine Wohnadresse in Spanien sowie eine Ausländersteuernummer (NIE) sind weitere Voraussetzungen. Mit der Organisation der Anstellung, dem Nachweis einer Wohnadresse in Spanien und der NIE kann der Prozess für die Beantragung des Beckham-Gesetzes beginnen. Der Antrag muss rechtzeitig nach Ankunft in Spanien gestellt werden, da die Anmeldung schnell erfolgen muss. Ein professioneller Dienstleister kann bei der Abwicklung der Formalitäten helfen, indem er unter anderem einen Arbeitsvertrag aushandelt und die Anmeldung bei den Behörden vornimmt.

Bei einer beabsichtigten Steueroptimierung durch das Beckham-Gesetz sind zusätzliche Schritte notwendig, wie das Beenden der unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland und möglicherweise strukturelle Anpassungen an bestehende Unternehmen, um die Regelungen für Wegzugsbesteuerungen zu beachten.

Ergänzende Betrachtungen

Beckham-Gesetz – Kernpunkte:

  • Das Beckham-Gesetz bietet Ausländern mit dauerhaftem Arbeitsverhältnis in Spanien steuerliche Vorteile.

  • Unter diesem Status zahlt man 24% Steuern auf Einkommen in Spanien und 0% auf ausländisches Einkommen.

  • Um diesen Status beanspruchen zu können, darf man in den fünf Jahren zuvor nicht in Spanien gelebt haben.

Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes

  • Eine vorherige 5-jährige Abwesenheit in Spanien ist erforderlich.

  • Die Regelung kann für 5 bis 6 Jahre in Anspruch genommen werden, nach einer Pause von 5 Jahren ist eine erneute Inanspruchnahme möglich.

Lebensqualität in Spanien ohne Steuerbelastung:

  • Man kann in Spanien bleiben, ohne dort unbegrenzte Steuerpflichten zu haben.

  • Die normale Besteuerung im Heimatland (z.B. Deutschland) bleibt unberührt.

Notwendige Schritte für den Umzug nach Spanien:

  1. Erwerbstätigkeit in Spanien sichern.

  2. NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer) und Wohnung in Spanien beschaffen.

  3. Formalitäten für die Anmeldung in Spanien durchführen lassen.

Steuerliche Maßnahmen bei Rückkehr nach Deutschland:

  • Eine komplette Abmeldung in Deutschland und damit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist erforderlich, wenn man die steuerlichen Vorteile des Beckham-Gesetzes in vollem Umfang nutzen möchte.

Besonderheiten für Unternehmen:

  • GmbH-Führungskräfte müssen beachten, dass unter Umständen eine Betriebstätte ins Ausland übergeht, wenn die Geschäftsführung von dort aus erfolgt.

  • Eine steuereffiziente Firmenstruktur im Ausland ist für umfangreiche Steuervorteile unerlässlich.

Besondere Anwendung: Steuerliche Vorteile nutzen

Die Beckham-Regelung ist eine attraktive Option für wohlhabende Individuen, die einen Wohnsitz in Spanien beabsichtigen, jedoch ihre ausländischen Einkünfte und Vermögen nicht in Spanien offenlegen und besteuern lassen möchten. Um diesen Status zu erhalten, ist eine dauerhafte Anstellung in Spanien erforderlich. Dabei ist ein spanischer Arbeitgeber unabdingbar, ob es sich nun um eine Tochtergesellschaft Ihres Unternehmens, eine Anstellung bei einem Freund oder Familienmitglied mit einer Firma in Spanien oder eine eigens gegründete SL handelt. Alternativ kommt auch ein Arbeitgebermodell in Betracht.

Steuerliche Implikationen:

  • Spanisches Einkommen: Versteuerung zu einem Satz von 24%.

  • Ausländisches Einkommen: Keine Besteuerung.

Um diesen Steuerstatus zu nutzen, dürfen Sie in den letzten fünf Jahren keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben. Nach der Registrierung kann der Status für das Anmeldungsjahr sowie die folgenden fünf Jahre beansprucht werden. Nach einer fünfjährigen Abwesenheit aus Spanien ist eine erneute Inanspruchnahme möglich.

Zu beachten:

  • Keine Notwendigkeit der Steueroptimierung in Deutschland; Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Steuerpflicht dort.

  • Wegzugsteuern oder Entstrickungsbesteuerungen in Deutschland entfallen beim Umzug nach Spanien unter der Beckham-Regelung.

  • Keine Meldepflicht an deutsche Behörden oder Finanzämter bei Umzug.

  • Möglichkeiten einer Kfz-Ummeldung und Anmietung vor Ort bedenken.

  • Klärung von kindergeld- oder krankenversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Vorgehensweise zum Erlangen des Status:

  • Feststellung eines Arbeitgebers in Spanien.

  • Bereitstellung einer Unterkunft.

  • Erwerb der NIE (Steueridentifikationsnummer für Ausländer).

  • Bei der Erledigung dieser Formalitäten kann durch unsere Dienstleistungen Unterstützung angeboten werden.

Die Beschäftigung in Spanien muss umgehend beginnen. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Erwerbstätigkeit sofort nach Eintreffen in Spanien aufgenommen wird. Diese Regelung empfiehlt sich insbesondere für solche, die in ihrer Heimat mit der Steuerbelastung im Reinen sind, aber dennoch eine verbesserte Lebensqualität in Spanien anstreben möchten.

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