Auswandern mit GmbH? So schlägt dein Finanzamt mit Wegzugsteuer DOPPELT zu!
Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland kann für Unternehmer, die ins Ausland ziehen, zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen. Insbesondere Inhaber einer GmbH können von einer doppelten Belastung betroffen sein: der Exit Tax und der Entstrickungssteuer.
Die Exit Tax greift, wenn ein GmbH-Anteilseigner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Sie besteuert den Wertzuwachs der Unternehmensanteile. Die Entstrickungssteuer hingegen wird fällig, wenn Funktionen der GmbH ins Ausland verlagert werden, etwa durch den Umzug des Geschäftsführers. Beide Steuern können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und erfordern sorgfältige Planung.
Kernpunkte
Wegzug ins Ausland kann zu doppelter Besteuerung für GmbH-Inhaber führen
Exit Tax betrifft Wertzuwachs der Anteile, Entstrickungssteuer die Funktionsverlagerung
Sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind entscheidend zur Steueroptimierung
Doppelte Wegzugsbesteuerung: Grundlagen
Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland kann für Inhaber einer GmbH komplexe steuerliche Folgen haben. Bei einem Umzug ins Ausland können zwei verschiedene Steuern anfallen: die Wegzugssteuer und die Entstrickungssteuer.
Die Wegzugssteuer betrifft den Gesellschafter persönlich. Sie wird auf den Wertzuwachs der GmbH-Anteile seit der Gründung erhoben. Beispiel: Bei einem Gründungskapital von 25.000 Euro und einem aktuellen Unternehmenswert von 1 Million Euro müsste der Gesellschafter die Differenz von 975.000 Euro versteuern.
Die Entstrickungssteuer hingegen fällt auf Ebene der GmbH an. Sie greift, wenn Funktionen der Gesellschaft ins Ausland verlagert werden - etwa durch den Umzug des Geschäftsführers. Dies kann zur Verlagerung des steuerlichen Sitzes führen und damit die Besteuerungsrechte Deutschlands einschränken.
Beide Steuern basieren auf einer Unternehmensbewertung. Standardmäßig wird hierfür das vereinfachte Ertragswertverfahren herangezogen: Der Unternehmenswert entspricht dem 13,75-fachen des durchschnittlichen Betriebsgewinns der letzten drei Jahre.
Eine mögliche Strategie zur Minimierung dieser Steuern ist die Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns durch Zahlung eines angemessenen Unternehmerlohns. Bei höheren Gewinnen kann ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten helfen, einen niedrigeren Unternehmenswert zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.
Exit Tax und Disentanglement Tax verstehen
Die Exit Tax und die Disentanglement Tax sind zwei separate Steuern, die für Unternehmer beim Wegzug aus Deutschland relevant werden können. Die Exit Tax betrifft Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft persönlich. Sie wird fällig, wenn der Wert der Unternehmensanteile seit der Gründung gestiegen ist. Der Wertzuwachs wird dabei als Einkommen besteuert.
Die Disentanglement Tax hingegen greift auf Unternehmensebene. Sie kommt zum Tragen, wenn Funktionen ins Ausland verlagert werden - etwa durch den Umzug des Geschäftsführers. Dadurch entsteht eine ausländische Betriebsstätte, der die Unternehmensgewinne zugerechnet werden. Deutschland verliert das Besteuerungsrecht für diese Gewinne.
Beide Steuern können gleichzeitig anfallen und zu einer erheblichen Belastung führen. Bei einer GmbH mit 1 Million Euro Wert könnte die Steuerlast insgesamt bis zu 500.000 Euro betragen - selbst wenn der jährliche Gewinn deutlich geringer ausfällt.
Es gibt Möglichkeiten, die steuerlichen Folgen zu reduzieren:
Prüfung des tatsächlichen Unternehmenswerts
Ansatz eines Unternehmerlohns zur Gewinnminderung
Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer
Gerade bei höheren Gewinnen ist eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung unerlässlich, um nicht in die "Steuerfalle" zu tappen.
Praktisches Beispiel zur Doppelbesteuerung
Ein deutscher GmbH-Inhaber, der ins Ausland zieht, kann von einer doppelten Steuerbelastung betroffen sein. Dies betrifft die Wegzugsbesteuerung für den Gesellschafter und die Entstrickungsbesteuerung für die GmbH selbst.
Bei der Wegzugsbesteuerung wird der Wertzuwachs der GmbH-Anteile besteuert. Angenommen, ein Unternehmer gründet eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital. Nach fünf Jahren ist die GmbH eine Million Euro wert. Bei einem Wegzug müsste der Unternehmer die Differenz von 975.000 Euro als Einkommen versteuern. Im Halbeinkünfteverfahren könnte dies zu einer Steuerlast von etwa 250.000 Euro führen.
Die Entstrickungsbesteuerung greift, wenn Funktionen der GmbH ins Ausland verlagert werden. Dies kann bereits durch den Umzug des Geschäftsführers geschehen. Dabei wird der Unternehmenswert ähnlich wie bei der Wegzugsbesteuerung ermittelt.
In einem konkreten Fall führte dies zu einer Doppelbelastung:
Wegzugssteuer für den Gesellschafter
Entstrickungssteuer für die GmbH
Beide Steuern basieren auf dem Unternehmenswert, der oft mit der vereinfachten Ertragswertmethode berechnet wird. Dies kann zu erheblichen Steuerbelastungen führen.
Um diese Steuern zu vermeiden, gibt es verschiedene Ansätze:
Prüfung des tatsächlichen Unternehmenswerts
Festsetzung eines angemessenen Unternehmerlohns
Erstellung eines Gutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer
Ein Unternehmerlohn kann den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Bei geringen Gewinnen kann dies die Steuerlast minimieren.
Bei höheren Gewinnen ist ein Gutachten sinnvoll. Wirtschaftsprüfer können oft niedrigere Bewertungen als die vereinfachte Ertragswertmethode erreichen. Diese werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Finanzamt akzeptiert.
Die Kosten für ein solches Gutachten können sich auf 15.000 bis 20.000 Euro oder mehr belaufen. Dennoch kann es sich lohnen, um eine übermäßige Steuerbelastung zu vermeiden.
Berechnung der Steuern
Bei der Verlagerung einer GmbH ins Ausland können zwei Arten von Steuern anfallen: die Wegzugssteuer und die Entstrickungssteuer. Die Wegzugssteuer betrifft den Gesellschafter persönlich und basiert auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Stammkapital und dem aktuellen Unternehmenswert. Sie wird als Einkommensteuer im Halbeinkünfteverfahren berechnet.
Die Entstrickungssteuer hingegen fällt an, wenn Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagert werden. Dies kann bereits durch den Umzug des Geschäftsführers geschehen. Sie betrifft die GmbH selbst und basiert auf dem Verlust des deutschen Besteuerungsrechts für Unternehmensgewinne.
Beide Steuern werden oft nach der vereinfachten Ertragswertmethode berechnet: Der Unternehmenswert wird als das 13,75-fache des durchschnittlichen Betriebsgewinns der letzten drei Jahre angesetzt. Dies kann zu erheblichen Steuerbelastungen führen.
Um diese Steuern zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien:
Prüfung des tatsächlichen Unternehmenswerts
Festlegung eines angemessenen Unternehmerlohns
Erstellung eines Gutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer
Ein Unternehmerlohn kann den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Bei höheren Gewinnen empfiehlt sich ein Gutachten, das oft zu einer niedrigeren Bewertung als die vereinfachte Ertragswertmethode führt.
Wie kann man die Wegzugsbesteuerungen vermeiden?
Bei der Vermeidung von Wegzugsbesteuerungen für GmbH-Inhaber gibt es einige Strategien zu beachten. Eine Möglichkeit besteht darin, den Unternehmenswert zu minimieren. Dies kann durch die Festlegung eines angemessenen Unternehmerlohns erreicht werden. Wenn der Gewinn der GmbH größtenteils als Gehalt an den Geschäftsführer ausgezahlt wird, verringert sich der zu versteuernde Gewinn erheblich.
Für Unternehmen mit höheren Gewinnen reicht diese Methode möglicherweise nicht aus. In solchen Fällen empfiehlt sich die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Wirtschaftsprüfer. Dieses Gutachten kann einen niedrigeren Unternehmenswert als die vereinfachte Ertragswertmethode des Finanzamts ergeben und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt.
Die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers bringt zwar Kosten mit sich, kann aber erhebliche Steuereinsparungen bewirken. Der Prüfer kann verschiedene Faktoren berücksichtigen, um eine für den Steuerpflichtigen günstigere Bewertung zu erreichen.
GmbH-Inhaber sollten diese Optionen sorgfältig abwägen und sich professionell beraten lassen, um die steuerlichen Folgen eines Wegzugs zu minimieren. Eine vorausschauende Planung ist entscheidend, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.