Auswandern 2024 Fallstudie: Deutscher Angestellter im Ausland bei 0% Steuern
Ein deutscher IT-Experte hat sich entschieden, seinen Lebensmittelpunkt nach Thailand zu verlegen. Er arbeitet weiterhin für ein großes deutsches Unternehmen, das seinen Wunsch unterstützt. Nach sorgfältiger Prüfung der Optionen wurde das Long-Term Resident Visum als beste Lösung identifiziert.
Dieses spezielle Visum ermöglicht es dem IT-Experten, für seinen deutschen Arbeitgeber aus Thailand zu arbeiten. Es bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine Gültigkeit von zehn Jahren und potenzielle Steuervorteile. Der Arbeitgeber hat rechtliche und steuerliche Aspekte gründlich geprüft, um sicherzustellen, dass diese Vereinbarung für beide Seiten vorteilhaft ist.
Kernpunkte
Ein IT-Experte zieht nach Thailand und arbeitet weiterhin für ein deutsches Unternehmen
Das Long-Term Resident Visum wurde als optimale Lösung gewählt
Rechtliche und steuerliche Aspekte wurden sorgfältig geprüft und abgesichert
Analyse eines konkreten Falls
Beruflicher Werdegang des Klienten
Ein IT-Experte, angestellt bei einem großen deutschen Unternehmen mit Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich, äußerte den Wunsch, nach Thailand umzuziehen und von dort aus weiterzuarbeiten. Sein Arbeitgeber zeigte sich flexibel und offen für verschiedene Beschäftigungsmodelle.
Gründe für den Standortwechsel
Der Klient strebte einen Lebensmittelpunkt in Thailand an, wollte aber gleichzeitig seine Position im deutschen Unternehmen beibehalten. Die Bereitschaft des Arbeitgebers, diesen Wunsch zu unterstützen, unterstreicht die Wertschätzung für den Mitarbeiter.
Mögliche Beschäftigungsformen
Mehrere Optionen wurden in Betracht gezogen:
Anstellung über einen Employer of Record
Direktes Arbeitsverhältnis
Freiberufliche Tätigkeit
Die oft diskutierte LLC-Struktur wurde aufgrund potenzieller steuerlicher Komplikationen für deutsche Staatsbürger als ungeeignet erachtet.
Empfehlung und praktikable Lösungen
Das Long-Term Resident Visa in Thailand erwies sich als optimale Lösung. Vorteile:
Gültigkeit: 10 Jahre (2 x 5 Jahre)
Kategorie: "Work-from-Thailand Professionals"
Voraussetzungen:
Jahreseinkommen mindestens 80.000 USD
5 Jahre Berufserfahrung
Anstellung bei einem Unternehmen mit mind. 150 Mio. USD Umsatz in 3 Jahren
Steuerliche Besonderheit: Ausländisches Einkommen bleibt steuerfrei, wenn es erst im Folgejahr nach Thailand überwiesen wird.
Der Arbeitgeber unterstützte den Plan und ließ ihn rechtlich prüfen. Wichtige Aspekte:
Vermeidung einer Betriebsstätte in Thailand
Steuerliche Unbedenklichkeit für das deutsche Unternehmen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand bestätigt die Besteuerung in Thailand bei Aufenthalt über 183 Tage. Die deutsche Finanzverwaltung bestätigte diese Auslegung in einer verbindlichen Auskunft.
Wahl des Long-Term Resident Visums
Einführung in das Long-Term Resident Visum
Das Long-Term Resident Visum in Thailand ist eine relativ neue Visumkategorie für ausländische Fachkräfte. Es ermöglicht qualifizierten Personen einen längerfristigen Aufenthalt von bis zu zehn Jahren. Dieses Visum zielt darauf ab, hochqualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen, die für ausländische Unternehmen tätig sind, aber von Thailand aus arbeiten möchten.
Anforderungen und Kriterien
Um für das Long-Term Resident Visum in Frage zu kommen, müssen Bewerber mehrere Kriterien erfüllen:
Anstellung bei einem großen ausländischen Unternehmen (börsennotiert oder mit einem Gesamtumsatz von mindestens 150 Millionen US-Dollar in den letzten drei Jahren)
Jahreseinkommen von mindestens 80.000 US-Dollar
Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
Tatsächliches Angestelltenverhältnis (keine freiberufliche Tätigkeit)
Keine Beschäftigung bei gemeinnützigen oder staatlichen Organisationen
Das Visum wird zunächst für fünf Jahre erteilt und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Steuerliche Vorteile des Visums
Ein bedeutender Vorteil des Long-Term Resident Visums sind die günstigen steuerlichen Bedingungen:
Ausländisches Einkommen bleibt steuerfrei, wenn es nicht im selben Jahr nach Thailand überwiesen wird
Beibehaltung vorteilhafter Steuerregelungen trotz sich ändernder Steuerlandschaft in Thailand
Diese Regelungen machen das Visum besonders attraktiv für Fachkräfte, die ihr Einkommen aus dem Ausland beziehen.
Unterstützung durch das Unternehmen
Flexibler Ansatz des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber zeigte sich sehr entgegenkommend und kooperativ. Er bot verschiedene Optionen an, wie die Zusammenarbeit aus Thailand fortgesetzt werden könnte, darunter die Möglichkeit einer Anstellung über einen Employer of Record, eine direkte Beschäftigung oder eine freiberufliche Tätigkeit. Diese Flexibilität ermöglichte es, die optimale Lösung für beide Seiten zu finden.
Juristische und steuerliche Prüfung
Das Unternehmen beauftragte seine internen Rechtsberater und Wirtschaftsprüfer mit einer gründlichen Analyse der Situation. Diese umfassende Prüfung kostete schätzungsweise 10.000 Euro. Die Experten untersuchten potenzielle Risiken wie Steuerpflichten in Deutschland oder die mögliche Gründung einer Betriebsstätte in Thailand.
Bewertung möglicher Risiken
Folgende Hauptrisiken wurden identifiziert und bewertet:
Lohnsteuerabzugspflicht in Deutschland
Gründung einer Betriebsstätte in Thailand mit Steuerpflichten für das Unternehmen
Haftungsrisiken bei Nichteinhaltung von Vorschriften
Die Prüfung ergab, dass diese Risiken gering sind. Da der Mitarbeiter keine Führungsposition innehat und nur im IT-Bereich tätig ist, besteht keine Gefahr einer Betriebsstättengründung. Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss in Deutschland keine Lohnsteuer mehr abgeführt werden.
Steuerrechtliche Vereinbarungen zwischen Ländern
Definition des Steueranspruchs bei Arbeitseinkommen
Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Besteuerung von Einkünften zwischen zwei Staaten. Bei Arbeitseinkommen gilt grundsätzlich: Der Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, hat das Besteuerungsrecht. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält. Der Wohnsitzstaat verzichtet dann auf die Besteuerung.
Die Rolle des Doppelbesteuerungsabkommens im beschriebenen Fall
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand aus den 1960er Jahren regelt die Besteuerung klar: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden nur in dem Staat besteuert, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Da der IT-Experte in Thailand arbeitet und dort über 183 Tage im Jahr verbringt, hat Deutschland kein Besteuerungsrecht mehr. Dies wurde von Anwälten und Wirtschaftsprüfern geprüft und vom deutschen Finanzamt bestätigt. Der Arbeitgeber muss keine Lohnsteuer in Deutschland einbehalten.
Abschluss und Fazit
Der Umzug ins Ausland kann steuerliche Vorteile bieten, erfordert jedoch sorgfältige Planung und Beratung. Im vorgestellten Fall konnte ein IT-Experte erfolgreich nach Thailand ziehen und weiterhin für seinen deutschen Arbeitgeber tätig sein.
Das Long-Term Resident Visa erwies sich als optimale Lösung. Es ermöglicht einen zehnjährigen Aufenthalt und bietet günstige steuerliche Bedingungen für ausländisches Einkommen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Jahresgehalt von mindestens 80.000 US-Dollar und die Anstellung bei einem Großunternehmen.
Die rechtliche Prüfung durch den Arbeitgeber bestätigte die Machbarkeit des Vorhabens. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand regelt klar die Besteuerung im Tätigkeitsland. Die deutsche Finanzverwaltung stimmte dieser Auslegung zu.
Dieser Fall zeigt: Mit professioneller Unterstützung und kooperativen Arbeitgebern lassen sich attraktive Auslandsmodelle realisieren. Eine gründliche Analyse der steuerlichen und rechtlichen Aspekte ist dabei unerlässlich.