Auswandern 2024: 14 Legale EU-Steuersparmodelle für Angestellte
In Zeiten zunehmender Globalisierung und Mobilität erwägen immer mehr Menschen einen Umzug ins Ausland, nicht zuletzt wegen steuerlicher Vorteile. Als Arbeitnehmer in der Europäischen Union stehen Ihnen diverse Steuervergünstigungen zur Verfügung, die je nach Land und Situation erhebliche Ersparnisse ermöglichen können. Diese Steuermodelle richten sich insbesondere an Fachkräfte, Wissenschaftler und Führungspersonal, die international nach attraktiven Möglichkeiten suchen, ihre Steuerlast zu mindern.
Die Steuerlandschaft in der EU weist eine Reihe von speziellen Steuerstatus auf, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, um die Steuerbelastung im Vergleich zu Deutschland zu reduzieren. Viele europäische Länder bieten offizielle steuerliche Anreize, um qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und den heimischen Marktwettbewerb zu fördern. Von Steuerfreibeträgen für bestimmte Einkommensteile bis hin zu ermäßigten Steuersätzen für bestimmte Berufsgruppen, die Palette an Möglichkeiten ist vielfältig und wird im Folgenden ausführlicher betrachtet.
Key Takeaways
Verschiedene EU-Länder bieten spezielle steuerliche Anreize für Arbeitnehmer, um die Steuerlast zu verringern.
Diese Steuermodelle sind auf spezifische Berufsgruppen ausgerichtet, einschließlich Fachkräfte und Wissenschaftler.
Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen können solche Steuerregelungen legal als Teil der Steuerplanung genutzt werden.
Besonderes Steuerregime für Fachkräfte in Belgien
In Belgien existiert für qualifizierte ausländische Führungskräfte und Forscher ein neues Steuersystem. Dieses ermöglicht es Arbeitgebern, bis zu 30% des steuerbaren Bruttojahreseinkommens als steuer- und sozialabgabenfreie Erstattungen auszuzahlen. Diese Kostenpauschale darf jährlich einen Betrag von 90.000 Euro nicht überschreiten.
Steuerliche Vorteile in Belgien:
Bis zu 30% des Bruttoeinkommens können als steuerfreie Zusatzvergütung ausgeschüttet werden.
Über dieser Pauschale hinaus können Unternehmen bestimmte weitere Kosten erstatten:
Umzugskosten
Einrichtungskosten
Schulgebühren
Diese zusätzlichen Erstattungen tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer, die diesen speziellen Status erlangen, einen signifikanten Anteil ihres Gesamteinkommens ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Abzüge erhalten.
Spezielles Steuerregime für hochqualifizierte Zuwanderer und Forscher in Dänemark
In Dänemark können hochqualifizierte Arbeitskräfte und Forscher, die aus dem Ausland kommen, von einem attraktiven steuerlichen Sonderstatut profitieren. Unter diesem speziellen Steuerregime zahlen berechtigte Personen einen ermäßigten Steuersatz von lediglich 27% auf ihr Einkommen. Die Geltungsdauer dieses Angebots erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren. Dies stellt im Vergleich zu den üblichen Steuerraten für Spitzenverdiener in Dänemark eine signifikante Ersparnis dar, da sich die Steuerlast damit halbiert.
Hauptpunkte des Sondersteuerstatus:
Ermäßigter Steuersatz: 27%, anwendbar auf das Einkommen.
Dauer: Bis zu 7 Jahre.
Zielgruppe: Forschende und hoch bezahlte Arbeitnehmer aus dem Ausland.
Zusammengefasst bietet Dänemark ein besonders steuerliches Regime an, das sich direkt an Zuwanderer mit hohem Einkommen und Forscher richtet. Diese Regelung dürfte für qualifizierte Spezialisten und Wissenschaftler, die eine Umsiedlung in Betracht ziehen, durchaus attraktiv sein und stellt einen wettbewerbsfähigen Anreiz dar, sich für Dänemark als neuen Wohnsitz zu entscheiden.
Steuerbegünstigungen für ausländische Fachkräfte in Finnland
In Finnland wird ausländischen Schlüsselarbeitskräften ein reduzierter Einkommensteuersatz angeboten. Angestellte aus dem Ausland, die in finnischen Unternehmen tätig sind, können anstelle des normalen Spitzensatzes von 51,4% einen reduzierten Steuersatz von 32% in Anspruch nehmen. Diese Regelung stellt eine deutliche Senkung der Steuerlast dar und zielt darauf ab, qualifizierte Arbeitskräfte für den finnischen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Steuervorteile für internationale Arbeitskräfte in Frankreich
Frankreich hat eine steuerliche Förderung eingerichtet, um das Land für ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu gestalten. Arbeitnehmer, die spezifische Kriterien erfüllen und von einer in Frankreich ansässigen Firma angestellt sind, können von folgenden Vergünstigungen profitieren:
Einkommensteuerbefreiung: 30% des Gehalts ist steuerbefreit.
Entsendezulagen: Für Arbeit, die im Ausland für den Arbeitgeber verrichtet wird, fällt keine Steuer an.
Kapitalerträge: 50% der Einkünfte aus ausländischen Kapitalgewinnen sind steuerfrei.
Wertpapierveräußerung: Die Hälfte der Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere unterliegt nicht der Besteuerung.
Immaterialgüterrechte: 50% bestimmter immaterieller und industrieller Eigentumsrechte aus dem Ausland werden nicht besteuert.
Dieses System bietet zahlreiche Anreize und bildet eine Möglichkeit, den eigenen steuerlichen Aufwand zu minimieren, wenn man als Arbeitskraft in Frankreich tätig ist.
Steuervorteile für ausländische Arbeitskräfte in Griechenland
In Griechenland können sich zugewanderte Arbeitskräfte über ein attraktives Steuermodell freuen. Dieses sieht eine siebenjährige Steuerbefreiung von 50% auf das in Griechenland erzielte Einkommen vor. Ein entscheidender Anreiz für Fachkräfte, die einen Umzug nach Griechenland in Betracht ziehen.
Dieses Modell bietet folgende Vorteile:
Halbierung der Einkommenssteuer: Für einen Zeitraum von sieben Jahren wird die Einkommenssteuer für die Hälfte des in Griechenland verdienten Arbeitsentgelts nicht erhoben.
Anreiz für Fachkräfte: Das Steuerentlastungsprogramm ziel darauf ab, qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen und dadurch die Wirtschaft zu stärken.
Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen und die genauen Bestimmungen dieses Programms bei einer möglichen Auswanderung nach Griechenland zu prüfen.
Steuerbegünstigungsprogramm für zugewiesene Mitarbeiter in Irland
In Irland wurde das Programm zur steuerlichen Entlastung speziell abgeordneter Mitarbeiter (Special Assignee Relief Program, kurz SARP) ins Leben gerufen, um hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen. Das Programm ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgerichtet. Innerhalb dieses Rahmens können Einkommensanteile über 100.000 Euro zu 30 Prozent von der Steuer befreit werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine jährliche Heimreise steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus ermöglicht das Programm einen Steuerabzug von bis zu 5.000 Euro pro Jahr für Ausbildungskosten der Kinder, beispielsweise an einer Privatschule.
Italiens Steuerregelung für Zuwanderer
In Italien wurde das seit längerem etablierte "Impatriaten" Steuersystem für das Steuerjahr 2024 modifiziert und bietet nun weniger Vorteile als zuvor. Die Änderungen betreffen Arbeitnehmer, die eine neue Anstellung in Italien antreten.
Steuerfreies Einkommen: Arbeitnehmer sind berechtigt, 50% ihres Gehalts bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 Euro steuerfrei zu beziehen.
Höchstdauer der Regelung: Der besagte Status ist auf maximal 5 Jahre begrenzt.
Voraussetzungen: Die Inanspruchnahme der Vergünstigung erfordert einen Hochschulabschluss.
Die neuen Konditionen dieses Modells sollen qualifizierte Arbeitnehmer ins Land locken und deren Steuerlast im Vergleich zu anderen europäischen Ländern senken. Dadurch soll Italien als Arbeitsort attraktiver gestaltet werden.
Steuervorteile für hochqualifizierte Arbeitskräfte in Luxemburg
Hochqualifizierte Arbeitskräfte, die eine Anstellung in Luxemburg antreten oder an ein dort ansässiges Unternehmen entsandt werden, können unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung für materielle sowie finanzielle Aufwendungen, die direkt mit dem Umzug nach Luxemburg in Verbindung stehen, für einen Zeitrahmen von acht Jahren in Anspruch nehmen. Zu den steuerbefreiten Posten zählen unter anderem:
Umzugskosten: Kosten, die durch den physischen Wechsel des Wohnortes entstehen, können geltend gemacht werden.
Doppelter Haushaltsführung: Bei der Führung zweier Haushalte können entsprechende Aufwendungen berücksichtigt werden.
Mietkosten: Die Ausgaben für die Anmietung einer Unterkunft können abgesetzt werden.
Kinderbetreuung: Mit Kosten verbundene Maßnahmen zur Betreuung von Kindern sind steuerlich absetzbar.
Privatschulgebühren: Auch Ausgaben für die Schulbildung an privaten Einrichtungen fallen unter die steuerbegünstigten Leistungen.
Der Arbeitgeber darf diese Kosten als Betriebsausgaben verbuchen und den Arbeitnehmern entsprechend steuerfrei zufließen lassen.
Steuerliche Sonderregelungen für qualifizierte Arbeitskräfte in Malta
In Malta gibt es für hoch qualifizierte Fachkräfte, die in bestimmten regulierten Branchen wie der Spieleindustrie oder dem Finanzdienstleistungssektor tätig sind, attraktive steuerliche Regelungen. Diese ermöglichen eine beträchtliche Verringerung der Steuerlast, um Fachwissen anzuziehen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Gehaltsgrenzen und Steuersatz: Personen, deren Gehalt über ungefähr 100.000 Euro pro Jahr liegt, können von einem pauschalen Steuersatz profitieren.
Dieser pauschale Steuersatz beträgt 15% auf das jährliche Einkommen.
Es gibt eine Obergrenze für dieses System: Einnahmen bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro unterliegen diesem Satz, während alles darüber hinaus steuerfrei bleibt.
Durch diese Regelung möchte Malta seine Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte stärken und sich als attraktiver Standort für hochwertige Dienstleistungen positionieren.
Steuerbegünstigung für ausländische Fachkräfte in den Niederlanden
In den Niederlanden wurde die sogenannte 30%-Regelung eingeführt, um ausländische Fachkräfte mit spezifischen, im Inland seltenen oder nicht verfügbaren Kompetenzen anzuziehen. Diese Regelung bietet eine steuerliche Vergünstigung für hochqualifizierte Migranten, die in den Niederlanden arbeiten. Durch diese Regelung reduziert sich die Bemessungsgrundlage des Bruttogehaltes für die Besteuerung von 100% auf 70%. Konkret bedeutet dies, dass 30% des Gehalts steuerfrei bleiben.
Zentrale Punkte der 30%-Regelung:
Steuerliche Bemessungsgrundlage: Reduzierung des Bruttogehalts von 100% auf 70%.
Steuerfreier Gehaltsanteil: 30% des Einkommens unterliegen keiner Besteuerung.
Diese Steuererleichterung zielt darauf ab, Experten zu gewinnen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Niederlande zu erhöhen. Es ist eine von mehreren Initiativen in der EU, um durch steuerliche Anreize das Land für internationale Fachkräfte attraktiver zu gestalten.
Steuerbegünstigungen für Fachkräfte in Österreich
In Österreich profitieren Wissenschaftler, Sportler und Künstler von einem steuerlichen Anreizsystem. Personen, die in diesen Berufsfeldern tätig sind und nach Österreich ziehen, können eine Steuerbefreiung von 30% ihres weltweiten Einkommens aus wissenschaftlichen, sportlichen oder künstlerischen Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese Steuererleichterung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Finanzielle Vorteile im Überblick:
Steuerfreies Einkommen: 30% der weltweiten Einnahmen aus den genannten Tätigkeiten bleiben steuerfrei.
Dauer der Begünstigung: Die Steuererleichterung ist auf fünf Jahre begrenzt.
Mögliche Steueranpassung: Bei Umzug aus einem Niedrigsteuerland kann die zusätzliche Steuerlast in Österreich für bis zu 27 Jahre reduziert oder eliminiert werden.
Diese Regelungen bieten für Fachleute, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagern, die Möglichkeit, ihre steuerliche Last erheblich zu mindern. Wissenschaftler, Sportler sowie Künstler, die sich für diesen Entlastungstarif qualifizieren, können ihre finanzielle Situation im Vergleich zu anderen Standorten spürbar verbessern.
Neuer NHR-Status in Portugal
Von Beginn des Jahres 2024 an gilt in Portugal eine neue Regelung für den Status als Nicht-Ansässiger (NHR), die nicht mehr für Rentner und ausländische Investoren anwendbar ist. Stattdessen richtet sich der NHR-Status an Personen, die in den Bereichen Innovation, Forschung und Wissenschaft in Portugal tätig sind. Zu den Zielgruppen zählen dabei die verschiedensten Fachkreise, unter anderem Technologie-Start-ups und Universitätsdozenten. Personen, die unter diesen neuen Status fallen, profitieren von einem geminderten Einkommensteuersatz von 20%, im Gegensatz zu den regulär bis zu 56%. Zudem bleibt jegliches ausländische Einkommen steuerfrei. Verglichen mit dem früheren NHR-Status stellt dies eine Verbesserung dar, da das ausländische Einkommen nun gänzlich unbesteuert bleibt.
Steuerstatus für Experten in Schweden
In Schweden wird qualifizierten Arbeitskräften ein spezieller Steuerstatus angeboten. Beschäftigte, welche bestimmte Kriterien erfüllen und als Fachexperten gelten, können von der sogenannten Expertensteuer profitieren. Diese Regelung sieht vor, dass 25% des Arbeitsentgelts von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben befreit sind. Die restliche Vergütung wird nach den üblichen Bestimmungen versteuert. Dieser Vergünstigungszeitraum ist auf fünf Jahre beschränkt, nach deren Ablauf die normalen steuerlichen Vorschriften greifen.
Die Hauptmerkmale des schwedischen Expertensteuer-Status sind folgende:
Steuerbefreiung: Von der Versteuerung ausgenommen sind 25% des Beschäftigungseinkommens.
Zeitraum: Der Status kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Anspruch genommen werden.
Steuersatz: Für das verbleibende Einkommen gelten die regulären Steuersätze.
Sozialabgaben: Neben der Einkommenssteuer sind auch 25% des Einkommens von Sozialabgaben befreit.
Beschäftigte, die in den Genuss dieses Status kommen, können somit einen nicht zu unterschätzenden finanziellen Vorteil erzielen, da ein Viertel ihres Einkommens steuer- und abgabenfrei bleibt. Dadurch kann das Nettoeinkommen im Vergleich zu einer regulären Besteuerung deutlich höher ausfallen.
Steuervergünstigungen für Beschäftigte mit hohem Einkommen in Zypern
In Zypern profitieren ausländische Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen aus einem zypriotischen Arbeitsvertrag über 55.000 Euro liegt, von einer steuerlichen Vergünstigung. Diese Regelung ermöglicht es, die Hälfte des Lohns – also 50 Prozent – steuerfrei zu stellen. Die Besonderheit dieser Regelung liegt in der Parallele zu ähnlichen Steuersenkungsprogrammen in Nachbarländern.
Steuerbefreiung in Zypern:
Einkommensgrenze: Erhalten für Einkommen über 55.000 Euro
Steuerbefreiung: 50% des Einkommens steuerfrei
Diese Maßnahme dient dazu, hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und ist ein attraktiver Anreiz für potenzielle Neuansiedler, die Arbeit in Zypern in Betracht ziehen. Es ist ein Beispiel für europäische Länder, die wettbewerbsfähige Steuervorteile bieten, um Fachkräfte zu gewinnen.