Alarmstufe Rot: EU-Überwachungsstaat greift nach deinem Vermögen – Jetzt handeln!

Angesichts der kürzlich eingeführten regulatorischen Veränderungen in der Europäischen Union stehen Bürger und Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Die Überarbeitung der sechsten Anti-Geldwäsche-Richtlinie führt zu einer Vielzahl von Anpassungen in bestehenden Gesetzen und der Schaffung neuer Vorschriften. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Art und Weise, wie Vermögenswerte in der EU gehandhabt und überwacht werden. Insbesondere die Einführung des Vermögensregisters und die Obergrenze für Bargeldtransaktionen signalisieren einen deutlichen Schritt in Richtung intensivierter Überwachung und Kontrolle.

Neben dem Vermögensregister wurden am 17. Januar 2024 weitere bedeutende Maßnahmen beschlossen, die von einem Verbot von Barzahlungen über bestimmte Grenzen hinaus bis hin zur Erfassung von Unternehmenseigentümern und der Verknüpfung verschiedener Register reichen. Zudem steht die Gründung einer neuen übergeordneten Behörde bevor, die umfassende Zugriffsrechte und Befugnisse zur Intervention innehaben wird. Diese Entwicklungen weisen auf eine zunehmende Regulierung hin, die potenziell das Unternehmertum behindert und den Transfer von Vermögen und Steuerbasen über Grenzen hinweg erschwert.

Key Takeaways

  • Die Überarbeitung von AMLD6 führt zu einer verschärften Regulierung und Kontrolle von Vermögenswerten.

  • Neue Maßnahmen wie das Vermögensregister und Beschränkungen bei Barzahlungen könnten den Wohlstandstransfer innerhalb der EU beeinträchtigen.

  • Die Gründung der Behörde AMLA markiert einen Anstieg an Interventionen in finanzielle und private Angelegenheiten.

Notwendigkeit des Vermögensschutzes

In der jüngsten Zeit haben sich Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union abgezeichnet, die die Sicherheit und Privatsphäre von Vermögenswerten zunehmend in den Fokus rücken. Besonders sticht die Beschränkung von Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro hervor, sowie die Einführung eines Registers für Vermögenswerte. Solche Maßnahmen sind Teil eines umfangreichen Katalogs, der das Potential hat, die Migration von Vermögen aus der EU zu beschleunigen und die Tendenz zur potenziellen Kriminalisierung der Bevölkerung zu erhöhen.

Mit Wirkung vom 17. Januar 2024 wurde eine Überarbeitung der sechsten Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) von 2020 beschlossen. Bedeutende Regelwerke wurden infolgedessen angepasst, darunter die Verordnung zur Errichtung einer einheitlichen Regelbasis, einer EU-Anti-Geldwäschebehörde und Änderungen der Geldtransferverordnung.

Zu den neuartigen Richtlinien zählt der Zwang für hochpreisige Warenhändler, die Identität ihrer Kunden zu verifizieren. Darüber hinaus müssen nun Geschäftsinhaber mit einem Anteil von mindestens 25% EU-weit registriert werden. Eingeführt wurde auch eine Senkung der Meldegrenze in Transparenzregistern von 25% auf 15%, mitunter sogar auf 5%, was eine verstärkte Überwachung mit sich bringt.

Von besonderer Tragweite ist die Gründung der neuen Überwachungsbehörde AMLA. Diese hat maßgebliche Befugnisse, darunter das Blockieren spezifischer Überweisungen und Konten, sowie den Erlass von Sanktionen, welche Unternehmen bis zur Existenzgefährdung treffen können.

Interessant ist der Umstand, dass jede wertvolle Besitztümer über 200.000 Euro im neuen Vermögensregister eingetragen werden müssen. Vermögenswerte in Zolllagern sind hierbei ebenso erfasst. Für Finanzinstitute sind Mindeststrafen von 10 Millionen Euro oder 10% des gesamten Jahresumsatzes vorgesehen.

Ergänzend dazu kommen Regelungen zu Krypto-Transaktionen und das Projekt eines digitalen Euros (CBDC). Transaktionen mit Kryptowährungen über 1.000 Euro werden reguliert und es gibt detaillierte Bestimmungen für die Einführung der digitalen Zentralbankwährung.

Die Zusammenführung von Datenbanken – betreffend Eigentümer, Konten, Depots und Immobilien – zu einem EU-Vermögensregister und der Datenzugriff von zentralen Meldungsstellen auf vielfältige Daten wie Finanzen, Steuerinformationen und Reisedaten, zeugt von einer neuen Dimension der Vernetzung und Überwachung.

Es zeigt sich, dass die Begründungen für derartige Maßnahmen weniger auf den Terrorismus abzielen, sondern vielmehr auf steuerliche Aspekte. Zukünftige Initiativen der EU wie Vermögenssteuern und Ausgleichsmaßnahmen sind somit zu erwarten. Dies macht deutlich, dass eine Absicherung und rechtzeitige Anpassung der eigenen Vermögensstruktur mehr denn je von essenzieller Bedeutung ist.

Veranstaltung zur Absicherung von Vermögen in London

Im April findet ein zweitägiges Londoner Expertentreffen zum Thema Vermögenssicherung statt. Für Interessierte ist eine Anmeldung über ein verlinktes Formular möglich, weitere Informationen werden per E-Mail zugestellt.

Zur Besorgnis erregenden Thematik: Die neusten Aktivitäten der Europäischen Union weisen in Richtung einer umfangreichen Überwachung. Die neulich eingeführten Beschränkungen beinhalten eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und die Einführung eines Vermögensregisters. Diese geplanten Projekte scheinen einer schleichenden Entwicklung zu folgen, deren Verflechtungen von einzelnen Fachleuten oftmals unerkannt bleiben.

Wichtige Maßnahmen und deren Folgen:

  • Anti-Geldwäsche-Richtlinie 6 (AMLD6): Eine erneuerte Fassung wurde am 17. Januar 2024 verabschiedet.

  • Vermögenswertekatalogisierung: Einträge im Vermögensregister betreffen Werte über 200.000 Euro – eine Grenze, die voraussichtlich fallen wird.

  • Absicht der EU: Transparente Vermögensüberträge innerhalb der EU-Staaten zu kontrollieren, bei Verdacht auf Steuerumgehung.

  • Erweiterung der Zuständigkeiten: EU-Behörden und neue Superbehörde AMLA erhalten weitreichende Eingriffsrechte inklusive Konto- und Transaktionssperren.

Detailmaßnahmen zur Verhinderung von Vermögensmigration:

  • Bargeldverkehrsbegrenzung und Händlerprüfpflicht bei Luxusgütern.

  • Unternehmensbeteiligungsmeldung ab 25% Beteiligung EU-weit.

  • Senkung der Meldeschwellen in Transparenzregistern (25% auf 15% oder weniger).

  • Verknüpfung von Eigentümer-, Konto-, Schließfach- und Immobilienregister mit dem EU-Vermögensregister.

  • Regelung von Krypto-Transaktionen und Digitalwährung.

Die neu gegründete AMLA-Aufsichtsbehörde überwacht die Finanzinstitutionen und markiert eine zusätzliche Maßnahme in der Unterbindung der Vermögensmigration. Von der Leyen markiert diese Bemühungen als notwendig für die Erhaltung der Steuerbasis in der EU.

Schlussfolgernd wird deutlich, dass der Fokus der Initiative nicht auf Terrorismusbekämpfung, sondern auf der Verhinderung von Steuerabflüssen liegt. Diese Vorstöße begünstigen eine potenzielle Kriminalisierung der Bevölkerung und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit. Die Veranstaltung in London bietet eine dringend notwendige Plattform, um sich zu diesen Entwicklungen zu informieren und adäquate Schritte zur Vermögenssicherung zu ergreifen.

EU-Initiativen gegen Vermögensflucht und Überwachungsstaat

Am 17. Januar 2024 haben der Rat der EU-Minister und das EU-Parlament bedeutende Änderungen der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Diese Anpassungen beinhalten unter anderem die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und die Schaffung eines Vermögensregisters. Es handelt sich um Maßnahmen, die sich auf die finanziellen Freiheiten der EU-Bürger auswirken könnten.

Bargeldbeschränkung und Vermögensregister:

  • Bargeldgeschäfte sind nun auf maximal 10.000 Euro beschränkt.

  • Jedes Gut im Wert von mehr als 200.000 Euro muss im neu geschaffenen Vermögensregister aufgeführt werden. Davon betroffen könnten auch geerbte Vermögenswerte oder solche sein, die eine Wertsteigerung erfahren haben.

Es wird angenommen, dass diese Grenze von 200.000 Euro über die Zeit hinweg gesenkt werden könnte.

Die Zielsetzung der EU offengelegt:

  • Präsidentin von der Leyen betont, dass das Register den Grundstein für zukünftige EU-Initiativen gegen Vermögenstransfers über EU-Grenzen hinweg legt.

  • Die Maßnahmen zielen demnach nicht primär auf Terrorismusbekämpfung, sondern auf die Sicherung der Steuerbasis ab.

Weitere Beschlüsse und Strukturanpassungen:

  • Händler von Luxusgütern müssen die Identität ihrer Kunden verifizieren und verdächtige Transaktionen melden.

  • Anteilseigner von Unternehmen mit mindestens 25 % Beteiligung müssen EU-weit registriert werden.

  • Das Meldeschwellen in Transparenzregister für Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen und Trusts wird von 25 % auf 15 %, teilweise sogar auf 5 % reduziert.

Verschärfung der Kontrollmaßnahmen:

  • Verknüpfung diverser Register inklusive der Daten zu Konten, Schließfächern und Immobilien mit dem EU-Vermögensregister, welches ausbaufähig ist.

  • Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde AMLA, die weitreichende Informationszugänge und drastische Interventionsrechte besitzt, darunter Konto-Sperrungen.

  • Regulierung von Kryptowährungstransaktionen ab 1.000 Euro und detaillierte Maßnahmen zur Einführung eines digitalen Euros.

AMLAs Aufgaben und Befugnisse:

  • AMLA wird finanzielle Institutionen überwachen und hat die Macht, bestimmte Transaktionen und Konten zu blockieren sowie Dokumente anzufordern.

Sanktionen und Koordination innerhalb der EU:

  • Anvisierte Strafen könnten existenzbedrohend für Unternehmen sein, mit Mindestbußgeldern in beachtlicher Höhe.

  • Verantwortliche Meldesstellen sollen befugt sein, Banktransaktionen zu verhindern und im Bedarfsfall vollständigen Kontozugriff zu blockieren.

  • Umfassender Datenzugriff wird betont, mit Verknüpfung vielfältiger Datenbereiche zu einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß.

Grenze für Barzahlungen und Vermögenserfassung

Am 17. Januar 2024 haben das EU-Ministerrat und das EU-Parlament Änderungen der Anti-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Diese umfassen unter anderem die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro und die Einrichtung eines Registers zur Erfassung von Vermögenswerten. Diese Maßnahmen ziehen weitreichende Konsequenzen nach sich und sollen das Verbringen von Besitztümern über EU-Grenzen erschweren.

Neue Vorschriften im Detail:

  • Barzahlungsgrenze: Transaktionen über 10.000 Euro sind verboten.

  • Vermögensregister: Besitztümer über 200.000 Euro müssen gemeldet werden.

  • AML Authority (AMLA): Eine neue Behörde zur Überwachung von Finanztransaktionen wird eingerichtet.

Zudem müssen Luxusgüterhändler die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Transaktionen melden. Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 25% an Unternehmen müssen EU-weit registriert werden. Das meldeschwellige Vermögen in den Transparenzregistern für Unternehmen, Stiftungen und Trusts wird von 25% auf 15%, in manchen Sektoren sogar auf 5%, reduziert. Das ermöglicht eine Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Registern und dem EU-Vermögensregister, welches jederzeit erweitert werden kann.

Überblick wichtiger Maßnahmen:

  • Verifizierung bei Luxusgütern: Erfassung und Meldung verdächtiger Transaktionen.

  • EU-weite Registrierung: Unternehmen und signifikante Gesellschafteranteile.

  • Senkung der Transparenzschwelle: Schärfere Regeln zur Offenlegung von Besitzverhältnissen.

  • Datenverknüpfung: Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Registern.

Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch eine neue Obergrenze für Krypto-Transaktionen von 1.000 Euro festgesetzt und die Grundlagen für eine digitalisierte europäische Währung, ein sogenannter digitaler Euro, geschaffen.

Die Einführung dieser Maßnahmen zeigt das Bestreben der EU, einen wirksamen Rahmen zur Verhinderung von Geldwäsche zu schaffen und gleichzeitig das Auswandern von Vermögenswerten zu verhindern. Kritiker sehen in diesen Schritten jedoch eine potentielle Überwachung und eine Erschwerung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union.

Umfassender Überblick über EU-Initiativen

Am 17. Januar 2024 haben sich der Rat der EU-Minister und das EU-Parlament auf eine überarbeitete Fassung der Anti-Geldwäscherichtlinie AMLD6 geeinigt. Zu den bedeutenden Änderungen zählen unter anderem die Begrenzung von Barzahlungen auf 10.000 Euro und die Einführung eines Vermögensregisters. Diese Maßnahmen könnten den Wohlstandstransfer aus der EU beschleunigen und Verlagerungstendenzen verstärken.

Das Vermögensregister verlangt, dass alle Wertgegenstände, deren Wert über 200.000 Euro liegt, erfasst werden müssen. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Schwelle zukünftig abgesenkt werden könnte. Der zugrundeliegende Zweck des Registers scheint die Unterbindung der grenzüberschreitenden Vermögensverschiebung in Staaten zu sein, die Möglichkeiten bieten, private Vermögen der Besteuerung zu entziehen.

Weitere Beschlüsse am 17. Januar 2024 betreffen die Identitätsprüfung bei Käufen von Luxusgütern, die Meldepflicht von Eigentümern mit mindestens 25% Anteil an Unternehmen, die Verringerung der Meldegrenze im Transparenzregister und die Vernetzung von Datenbanken. Dies umfasst Konten- und Schließfachregister, Immobilienregister und das EU-Vermögensregister. Auch die Gründung der neuen Überwachungsbehörde AMLA ist vorgesehen, die weitreichende Sanktions- und Interventionsbefugnisse erhält.

Die Regulierung von Krypto-Transaktionen über 1000 Euro und die Ausarbeitung eines digitalen Euros sind ebenso Teil des Pakets. Die Geldbußen können für Unternehmen existenzbedrohend sein, mit Beträgen von mindestens dem Doppelten des durch die Zuwiderhandlung erzielten Gewinns oder alternativ mindestens 1 Million Euro. Für Finanzinstitute liegt ein Mindestbetrag von 10 Millionen Euro oder 10% des gesamten Jahresumsatzes vor. Zudem sollen Meldestellen Banktransaktionen innerhalb von 48 Stunden nach Meldung einer verdächtigen Transaktion verhindern können.

Durch die neuen Maßnahmen wird eine bisher ungekannte Dimension in der Datenvernetzung angestrebt, wobei Zugriff auf ein breites Spektrum an Informationen, von Konteninhaberschaften bis zu Immobilien, gewährt wird. Die Bandbreite erstreckt sich über zahlreiche Register, bis hin zu Datenbanken, die Reisebewegungen und Fahrzeugregistrierungen erfassen.

Europas Union und wachsender Widerstand gegen Unternehmen

Im Mittelpunkt der Diskussion steht der zunehmend restriktive Ansatz der Europäischen Union hinsichtlich des Besitzes und der Überwachung von Vermögenswerten. Am 17. Januar 2024 hat eine kritische Aktualisierung der Anti-Geldwäscherichtlinie, bekannt als AMLD6, stattgefunden, die bemerkenswerte Änderungen in mehreren rechtlichen Regelwerken der EU mit sich brachte. Die Veränderungen sind weitreichend und betreffen die täglichen Operationen von Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen.

Durch die Aktualisierungen wurden erstens ein neues EU-Gesetzbuch für Geldwäschebekämpfung und zweitens eine Behörde zur EU-weiten Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Maßnahmen geschaffen. Zusätzlich kam es zu Änderungen in der Geldtransferverordnung. Besonders besorgniserregend ist die Intention hinter der Implementierung dieser Regularien. Laut Äußerungen der Kommissionspräsidentin von der Leyen zielen diese Maßnahmen darauf ab, eine einheitliche rechtliche Grundlage und gemeinsame Aktionen gegen die Vermögensverlagerung über EU-Grenzen hinaus zu erschweren.

Neue Regelungen und ihre Auswirkungen

  • Bargeldgrenze: Bargeldtransaktionen sind fortan auf 10.000 Euro beschränkt.

  • Vermögensregister: Gegenstände und Immobilien eines Wertes über 200.000 Euro müssen in einem Vermögensregister aufgeführt werden. Es besteht die Erwartung, dass diese Wertgrenze zukünftig weiter sinken wird.

Änderung Beschreibung Überprüfung von Luxusgüterkäufen Identifikation der Käufer und Meldung fragwürdiger Transaktionen an die Behörden. Transparenzregister Verringerung der Meldeschwelle für wirtschaftliche Eigentümer von 25% auf 15% oder 5% in bestimmten Bereichen. Verknüpfung von Registern Datenaustausch zwischen verschiedenen Registern wie Konten, Schließfächer, Immobilien und dem zentralen EU-Vermögensregister. Kryptowährungstransaktionen Bestimmungen für Transaktionen über 1.000 Euro und Maßnahmen bezüglich eines elektronischen Euros. AMLA-Einrichtung Schaffung einer neuen zentralen Anti-Geldwäschebehörde AMLA mit umfangreichen Befugnissen, inklusive der Blockierung von Konten und finanziellen Transfers.

Besondere Beachtung der AMLA-Befugnisse

Die AMLA wird in enger Kooperation mit nationalen Stellen, auch über die finanziellen Institutionen hinaus, agieren. Ihre Befugnisse umfassen weitläufige Einsichten in persönliche Vermögenswerte und Geschäftsanteile, wobei die Bindung an einen Schwellenwert von 200.000 Euro besteht. Sowohl Prozeduren zur Dokumentenforderung als auch die Einrichtung einer zentralen Datenbank sind geplant.

Sanktionen und Anwendungsrahmen

Strafen können das Zweifache des durch die Zuwiderhandlung generierten Profits betragen oder alternativ mindestens 1 Million Euro für normale Unternehmen und 10 Millionen Euro oder 10% des Gesamtjahresumsatzes für Finanzinstitute. Zentralen Meldestellen wird die Befugnis zugeschrieben, Banktransaktionen innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung verdächtiger Aktivitäten zu blockieren.

Mit diesen Veränderungen ist klar, dass die EU ihre Kontrollen und den Druck auf die Wirtschaft fortwährend erhöht, was erhebliche Auswirkungen auf die Freiheit des Vermögenstransfers und die Privatsphäre der Bürger hat.

Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie (6. AMLD)

Im Januar 2024 haben der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament bedeutsame Überarbeitungen der Anti-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen, die erhebliche Veränderungen für die bestehenden Bestimmungen mit sich bringen. Die Direktive, die eine erste Fassung im Jahr 2020 erhielt, sieht in ihrer aktualisierten Version strengere Regelungen und ein erweitertes Maßnahmenpaket vor.

  • Einführung des Assetregisters: Alle Vermögensgegenstände im Wert von über 200.000 Euro müssen in einem zentralen Register erfasst werden.

  • Bargeldobergrenze: Bargeldzahlungen werden auf 10.000 Euro begrenzt.

  • Identifikationspflicht: Der Handel mit Luxusgütern unterliegt einer Ausweispflicht für Kunden sowie Meldepflicht für verdächtige Transaktionen.

  • Eigentümertransparenz: Die Schwelle für die Meldung im Transparenzregister von Unternehmensinhabern wird von 25% auf 15%, in manchen Sektoren sogar auf 5% gesenkt.

  • Zentralisierung von Daten: Verknüpfung vielfältiger Registerdaten mit dem EU-Vermögensregister, das jederzeit erweitert werden kann.

Die Überarbeitung wurde auch mit der Notwendigkeit begründet, die Steuerbasis innerhalb der EU zu schützen und Vermögensverlagerungen über EU-Grenzen hinweg einzudämmen.

AMLA-Überwachungsbehörde:

  • Neue EU-Aufsichtsbehörde: Gründung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA), die in Zusammenarbeit mit nationalen Stellen Finanzinstitutionen und andere betroffene Akteure beaufsichtigt.

  • Erweiterte Befugnisse: AMLA erhält weitreichende Informationszugriffsrechte und kann bei Bedarf Kontosperrungen und Untersuchungen anordnen.

Sanktionen und EU-weite Koordination:

  • Hohe Strafen: Bußgelder drohen, die das Doppelte des durch die Verstöße erzielten Gewinns oder mindestens 1 Million Euro betragen; für Finanzinstitutionen mindestens 10 Millionen Euro oder 10% des Jahresumsatzes.

  • Ermächtigte Meldestellen: Diese können innerhalb von 48 Stunden Banktransaktionen stoppen und bei Verdacht vollständigen Kontozugriff sperren.

  • Vollumfänglicher Datenzugriff: Zentralmeldestellen sollen Zugriff auf eine breite Palette von Daten erhalten, darunter Kontoinformationen, Beteiligungen und Eigentum an Immobilien.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, das juristische Werkzeug der EU zu schärfen, um gegen Finanzkriminalität wirksamer vorgehen zu können, was allerdings auch eine stärkere Überwachung und potenzielle Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt.

EU-Einheitliches Regelwerk

Die Europäische Union (EU) hat das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche umfassend überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, die sich erheblich auf den Alltag der EU-Bürgerinnen und Bürger auswirken. Im Kern der Aktualisierung steht die Anti-Money Laundering Directive 6 (AMLD6), welche bereits seit 2020 besteht. Hierbei wurden neben der Geldwäscheverordnung auch andere Rechtsakte angepasst, wie die Verordnung zur Errichtung einer EU-Anti-Geldwäsche-Behörde und Änderungen zur Geldtransferverordnung.

Aktuelle Änderungen und ihre Konsequenzen beinhalten:

  • Obergrenze für Barzahlungen: Auf 10.000 Euro festgesetzt.

  • Einführung eines Vermögensregisters: Alle Besitztümer im Wert von über 200.000 Euro müssen hier eingetragen werden.

  • Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde (AMLA): Diese überwacht Finanzinstitute und andere verpflichtete Teilnehmer in Zusammenarbeit mit nationalen Kontaktpunkten.

Vermögensregister Details:

  • Grenzwert von 200.000 Euro: Besitztümer über diesem Wert müssen registriert werden.

  • Potenzielle Absenkung des Grenzwerts: Nach Beseitigung von Anfangsschwierigkeiten zu erwarten.

  • Erfassung von Vermögenswerten in Zollfreilagern: Auch diese fallen unter die Registrierungspflicht.

Weitere Maßnahmen vom 17. Januar 2024:

  • Identitätsprüfung bei Luxusgüterkäufen: Händler müssen Käufer identifizieren und verdächtige Transaktionen melden.

  • Besitzanteile von mindestens 25% registrierpflichtig: Diese Regelung gilt EU-weit.

  • Verschärfung der Transparenzregistrierung: Die Meldegrenze für wirtschaftlich Berechtigte wird von 25% auf 15% und in bestimmten Sektoren sogar auf 5% gesenkt.

  • Vernetzung verschiedener Register: Die Daten aus Transparenzregistern, Konten- und Schließfachregistern sowie Immobilienregistern werden mit dem EU-Vermögensregister verbunden.

Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen:

  • Crypto-Transaktionen Überwachung: Transaktionen über 1000 Euro werden reguliert.

  • Schaffung eines elektronischen Euros: Einzelheiten zur Ausgestaltung einer Zentralbank-Digitalwährung werden geplant.

Sanktionen und Koordinierung innerhalb der EU:

  • Drohende Unternehmensstrafen: Mindestens doppelt so hoch wie der durch Verstoß generierte Gewinn oder mind. 1 Million Euro.

  • Festlegung hoher Mindeststrafen für Finanzinstitute: Minimum von 10 Millionen Euro oder 10% des Gesamtjahresumsatzes.

  • Erweiterte Ermächtigung der Meldestellen: Transaktionen können bei Verdacht innerhalb von 48 Stunden untersagt werden.

EU-Aufsichtsbehörde gegen Geldwäsche

Mit der jüngsten Überarbeitung der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6), welche seit 2020 besteht, einigten sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament am 17. Januar 2024 auf wesentliche Änderungen, die eine merkliche Auswirkung auf die täglichen EU-Regularien haben. Es wurde ein EU-Einheitsregelwerk, eine EU-Geldwäscheverordnung und Neuerungen zur Geldtransferverordnung beschlossen.

Wesentliche Maßnahmen und ihre Bedeutung:

  • Begrenzung von Bargeldtransaktionen: Transaktionen über 10.000 Euro werden untersagt.

  • Verifizierungspflicht: Luxusgüterhändler müssen die Identität ihrer Kunden prüfen und verdächtige Transaktionen melden.

  • Eigentümer-Register: Mindestens 25%ige Unternehmensanteilseigner müssen EU-weit registriert werden.

Neuerungen im Detail:

  • Herabsetzung der Beteiligungsschwelle: Im Transparenzregister wird der Meldeanteil von bisher 25% auf nun 15% reduziert und in bestimmten Sektoren sogar auf 5%.

  • Vernetzung von Registern: Daten aus den Registern wirtschaftlich Berechtigter, Konten- und Schließfachverzeichnissen sowie Immobilienregistern werden mit dem EU-Vermögensregister verlinkt, welches jederzeit erweitert werden kann.

  • AMLA: Eine neue Oberbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche wird eingerichtet, mit umfassenden Zugriffsrechten auf Informationen und strengen Sanktionen.

AMLA – Die neue Superbehörde:

  • Aufgabenbereich: AMLA überwacht in Kooperation mit den nationalen Zentralstellen vorrangig Finanzinstitute und andere verpflichtete Parteien.

  • Sanktionen: Strafen können existenzbedrohend sein, mit Mindeststrafen von doppelt so viel wie der durch die Verletzung erzielte Gewinn oder mindestens 1 Million Euro. Für Finanzinstitute gelten Mindeststrafen von 10 Millionen Euro oder 10% des gesamten Jahresturnovers.

  • Erweiterte Befugnisse: Zentrale Meldestellen können Transaktionen innerhalb von 48 Stunden nach Meldung einer verdächtigen Aktivität verhindern und bei Bedarf Kontozugriffe vollständig sperren.

Einschränkungen und Kontrolle:

  • Vermögensregister: Jeder Vermögensgegenstand im Wert über 200.000 Euro muss eingetragen werden und die Schwelle kann zukünftig gesenkt werden.

  • Transaktionsüberwachung: Übermittlungen großer Beträge, besonders im Bereich Kryptowährung, unterliegen strengen Regulationen.

  • Zentrales Datenbankvorhaben: Es ist geplant, dass die Behörde eine zentrale Datenbank einrichtet, die eine Vielzahl an Daten vernetzt.

Die Entscheidungen zeigen den klaren Kurs der EU-Führung, Vermögenstransfers über EU-Grenzen hinweg zu erschweren und eine umfassende Überwachung zu implementieren.

Übertragungsvorschriften

Am 17. Januar 2024 kamen der EU-Ministerrat und das EU-Parlament zu einer Vereinbarung über die modifizierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie 6 (AMLD6). Diese Entscheidung führt zu Änderungen vieler EU-Vorschriften, die für den Alltag von Bedeutung sind. Zu den angepassten Bestimmungen zählt unter anderem die Geldtransferverordnung, die Errichtung einer EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und ein einheitliches Regelbuch der EU.

Neue Maßnahmen:

  • Bargeldgrenze: Es wird eine Grenze für Bargeldgeschäfte von 10.000 Euro festgelegt.

  • Vermögensregister: Einführung eines Vermögensregisters, in welches Werte über 200.000 Euro einzutragen sind.

  • Transparenzregister: Absenkung der Meldegrenze im Transparenzregister für Unternehmensbeteiligungen, Stiftungen und Trusts von 25% auf 15%, teilweise sogar auf 5%.

Kryptoregulierung:

  • Ein Verbot für Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro.

  • Detailregelungen für die Schaffung eines elektronischen Euros.

AML-Behörde ("AMLA"):

  • Eine neue EU-Anti-Geldwäsche-Behörde wird primär Finanzinstitutionen und andere Verpflichtete überwachen.

  • Verpflichtete könnten bei Besitztümern über 200.000 Euro oder nennenswerten Unternehmensanteilen unter Aufsicht stehen.

  • Die Behörde erhält weitreichende Befugnisse, wie das Sperren von Transaktionen und Konten.

Sanktionen und EU-Koordination:

  • Möglichkeit hoher Bußgelder, die existenzbedrohend sein könnten.

  • Vor allem für Finanzinstitute sind Sanktionen vorgesehen, die mindestens dem Doppelten des durch den Verstoß erzielten Gewinns oder alternativ mindestens 1 Million Euro entsprechen.

  • Zugang zu einer Vielzahl von Datenbeständen wird möglich, darunter Kontoinformationen und Immobilieninformationen.

Das Vorhaben der EU zieht weitreichende Änderungen nach sich, die den rechtlichen Rahmen der EU weiter straffen und die Tendenz zur möglichen Kriminalisierung der Bevölkerung verstärken könnten. Durch diese Initiativen könnte die Abwanderung von Vermögen aus der EU beschleunigt werden.

Auswirkungen auf den Alltag

Im Januar 2024 haben die EU-Ministerräte und das EU-Parlament eine überarbeitete Fassung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet. Dies bedeutet, dass für Vermögenswerte über 200.000 Euro - dazu zählen beispielsweise Edelmetalle, Ferienhäuser, Wohnmobile, Segelboote oder Sammlerstücke - eine Registrierpflicht im Vermögensregister besteht.

Einschränkungen für Bargeld und Vermögenswerte:

  • Bargeldobergrenze: Transaktionen über 10.000 Euro in bar sind untersagt.

  • Vermögensregister: Werte über 200.000 Euro müssen registriert werden.

Neue Meldepflichten und Identifikationsanforderungen:

  • Luxusgüterhändler müssen die Identität ihrer Käufer überprüfen und verdächtige Transaktionen melden.

  • Unternehmensinhaber mit mindestens 25% Anteil müssen EU-weit registriert werden.

  • Absenkung der Meldeschwelle im Transparenzregister von derzeit 25% auf 15%, in einigen Bereichen sogar auf 5%.

Verknüpfung von Datenbanken und Einführung neuer Behörden:

  • Vernetzung von Registerdaten von wirtschaftlich Berechtigten, Konten, Schließfachregistern und Immobilienregistern mit dem EU-Vermögensregister.

  • Gründung der neuen EU-Behörde AMLA mit weitreichenden Befugnissen, einschließlich der Sperrung von Konten und Transfers.

Regelungen für digitale Währungen und Datenschutzbedenken:

  • Regulierung von Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro.

  • Einführung des elektronischen Euros und Vorschriften für die Zentralbank-Digitalwährung (CBDC).

Finanzielle Risiken und Überwachungsbefugnisse

Die EU-Behörde AMLA wird die finanziellen Aktivitäten überwachen, mit Befugnissen:

  • Kontrolle: Blockierung spezifischer Überweisungen und Konten.

  • Dokumentenanforderung: Zusammenarbeit mit nationalen Behörden für Ermittlungen.

  • Sanktionen: Mindeststrafen von bis zum doppelten des durch Verstöße generierten Gewinns oder alternativ mindestens 1 Million Euro. Für Finanzinstitutionen können die Strafen 10 Millionen Euro oder 10% des Gesamtumsatzes betragen.

Datenaustausch und Privatsphäre

Die Behörden können eine große Bandbreite an Daten einsehen, von Kontoinformationen über Unternehmensanteile bis zu Immobiliendaten. Es wird eine bisher nicht dagewesene Dimension der Datenverknüpfung ermöglicht.

Datensätze umfassen:

  • Kontoauskünfte

  • Anteilseignerschaften

  • Immobiliendaten

  • Hypotheken

  • Wertpapiere

  • Elektronischer Zahlungsverkehr

  • Und viele weitere persönliche und finanzielle Informationen

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Überschreitung von Vermögenswerten über EU-Grenzen zu unterbinden und die Steuergrundlage innerhalb der EU zu erhalten. Dies könnte eine steigende Tendenz zur Migration von Vermögen aus der EU hervorrufen und bestehende antikapitalistische Gesetzesinitiativen in der EU verschärfen.

Grenzen des Vermögensregisters

Seit dem 17. Januar 2024 hat die EU durch die Annahme der überarbeiteten Anti-Geldwäscherichtlinie 6, AMLD6, bemerkenswerte Änderungen eingeführt, die weitreichende Folgen für die Regulierungen innerhalb der EU haben. Die Einführung eines Obergrenze für Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro und eines Vermögensverzeichnisses sind Teil dieser Maßnahmen.

Vermögenswerte über dem Schwellenwert von 200.000 Euro müssen in das Vermögensverzeichnis eingetragen werden. Dies trifft nicht ausschließlich Superreiche, sondern auch Personen mit hochwertigen Gütern wie Ferienimmobilien oder Sammlerstücken, die diesen Wert überschreiten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Potenzielle Absenkung des Schwellenwerts in der Zukunft sowie die Implikationen dieser Regelung, die über die ursprünglichen Intentionen des Terrorismusbekämpfung hinausgehen. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sorgt mit ihrer Aussage, das Vermögensregister diene als Ausgangspunkt für zukünftige EU-Maßnahmen gegen Vermögensübertragungen über EU-Grenzen hinweg, für Bedenken hinsichtlich zukünftiger Steuergesetzgebungen und -initiativen.

Die Neue EU Anti-Geldwäscheautorität (AMLA) wurde ebenfalls am 17. Januar 2024 beschlossen. Diese Behörde erhält umfangreiche Befugnisse zur Überwachung von Finanzinstitutionen und verpflichteten Parteien, sowie die Erstellung einer Zentraldatenbank.

Sanktionen und EU-Koordination wurden verschärft, wobei Bußgelder eingeführt wurden, die das Zweifache des durch Verstöße erwirtschafteten Gewinns oder mindestens 1 Million Euro betragen. Für Finanzinstitutionen können Bußgelder von mindestens 10 Millionen Euro oder 10% des Gesamtjahresumsatzes verhängt werden.

Umfassende Datenzugriffe, die von Kontoinformationen bis zu Fahrzeugregistern reichen, sollen in einem nie dagewesenen Umfang verknüpft werden, was die Privatsphäre und Geschäftsfreiheit der Einzelnen erheblich einschränken könnte.

Künftige Initiativen innerhalb der EU

Die Europäische Union hat am 17. Januar 2024 bedeutsame Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung beschlossen, die tiefgehende Veränderungen im täglichen Leben der EU-Bürger mit sich bringen werden. Diese umfassen unter anderem eine überarbeitete Version der sechsten Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) von 2020 und ein EU-weites Regelbuch zu diesem Thema.

Neue Grenzwerte und Register:

  • Bargeldobergrenze: Einzahlungen und Transaktionen mit Bargeld werden auf 10.000 Euro begrenzt.

  • Vermögensregister: Gegenstände mit einem Wert über 200.000 Euro müssen registriert werden. Dies gilt nicht nur für die "Superreichen", sondern auch für Bürger mit wertvollen Erbstücken oder Besitztümern, deren Wert im Laufe der Zeit gestiegen ist.

Weitere Maßnahmen:

  • AML Authority: Einrichtung einer neuen, zentralen Anti-Geldwäschebehörde (AMLA), die weitreichende Kontroll- und Interventionsbefugnisse erhalten soll.

  • Transparenzregister: Senkung der Meldegrenze von Eigentumsanteilen an Unternehmen von 25% auf 15% und in bestimmten Branchen sogar auf 5%.

Erweiterte Überwachung und Sanktionen:

  • Meldepflichten: Identitätsprüfung und Meldung verdächtiger Transaktionen durch Luxusgüterhändler.

  • Unternehmenstransparenz: Unternehmer mit einem Anteil von mindestens 25% müssen EU-weit registriert werden.

  • Datenverknüpfungen: Zusammenführung verschiedener Register zu einem umfassenden EU-Vermögensregister.

KRYPTO-Regelungen und der elektronische Euro:

  • Kryptotransaktionen: Regulierung von Kryptowährungstransaktionen über 1.000 Euro.

  • Elektronischer Euro: Vorbereitungen für die Einführung des digitalen Euros, einer Zentralbank-Digitalwährung (CBDC).

Diese Initiativen erregen Sorge in Bezug auf die mögliche Beeinträchtigung der Vermögensverlagerung über EU-Grenzen hinweg, sowie der individuellen Freiheiten und Geschäftsgrundlagen. Die EU verfolgt zukünftige Regelungen, die die steuerlichen Grundlagen innerhalb der Mitgliedstaaten schützen und illegale Vermögensübertragungen eindämmen sollen. Die ergriffenen Maßnahmen könnten Indizien dafür sein, dass eine fortschreitende Zentralisierung von Überwachung und Kontrolle innerhalb der EU stattfindet.

Emigration und die Vermeidung von Steuern

Am 17. Januar 2024 einigten sich das EU-Ministerrat und Parlament auf eine aktualisierte Fassung der Anti-Geldwäscherichtlinie, AMLD6, was bedeutet, dass die bestehenden Vorschriften zum Kampf gegen Geldwäsche erneut verschärft wurden. Diese Änderungen umfassen nicht nur die Einführung eines EU-einheitlichen Regelwerks und einer EU-Anti-Geldwäsche-Behörde, sondern auch die Anpassungen der Geldtransferverordnung.

Bemerkenswert ist die Einführung eines Vermögensregisters mit einem Eintragungswert ab 200.000 Euro. Diese Maßnahme betrifft nicht nur Vermögende, sondern auch Personen mit wertvollen Gegenständen, darunter Edelmetalle, Ferienimmobilien oder Sammlerstücke, deren Wert durch Erbschaft oder Marktentwicklungen über die Jahre gestiegen ist.

Des Weiteren wurde die Bargeldobergrenze auf 10.000 Euro reduziert. Die Identität von Käufern von Luxusgütern muss festgestellt und verdächtige Transaktionen müssen gemeldet werden. Zudem müssen Geschäftsinhaber, die mindestens 25 % Anteile besitzen, nun EU-weit registriert werden.

Auch die Meldeschwellen in den Transparenzregistern von Unternehmen, Stiftungen und Trusts sollen von 25 % auf 15 %, in einigen Branchen sogar auf 5 %, gesenkt werden. Die Vernetzung der Daten aus den Anteilseigner- und Immobilienregistern mit dem EU-Vermögensregister ist jederzeit erweiterbar.

Die geschaffene EU-Geldwäschebehörde AMLA wird in Zusammenarbeit mit nationalen Zentralstellen Finanzinstitutionen und andere verpflichtete Parteien überwachen. Zu den Sanktionen gehören empfindliche Strafen, die bis zum Zweifachen des durch Verstöße erzielten Gewinns oder einem Betrag von mindestens 1 Million Euro reichen können. Bei Finanzinstitutionen sind es mindestens 10 Millionen Euro oder 10 % des Gesamtjahresumsatzes.

Neuregelungen betreffen ebenfalls den Kryptomarkt: Transaktionen über 1.000 Euro müssen reguliert werden. Auch die Schaffung eines elektronischen Euros (CBDC) ist ein Diskussionsthema.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass es hierbei nicht nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern um einen breiteren Zugriff auf Daten und Vermögenswerte geht. Es wird klar, dass die Intention der EU-Führungskräfte darin liegt, die Abwanderung der Steuerbasis ins Ausland zu verhindern oder zu erschweren und somit auch die Emigration aus steuerlichen Gründen in den Fokus zu rücken.

Weitere Schritte vom 17. Januar 2024

In der aktuellen Gesetzgebung wurden kritische Aktualisierungen vorgenommen, insbesondere bezüglich der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6), die seit 2020 in Kraft ist. Diese überarbeitete Version zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Zu den bedeutsamen Änderungen zählen die Einführung einer Geldobergrenze von 10.000 Euro für Bargeldtransaktionen und die Etablierung eines Vermögensregisters.

Etablierung eines Vermögensregisters:

  • Wertvolle Güter: Jeder Gegenstand von Wert über 200.000 Euro muss erfasst werden.

  • Anpassungsfähigkeit: Es besteht die Möglichkeit, dass die Schwelle von 200.000 Euro künftig verringert wird.

  • Zielsetzung: Die Erfassung soll primär Vermögensübertragungen über EU-Grenzen hinweg aufspüren und unterbinden.

Geldtransaktionsobergrenze:

  • Bargeld: Transaktionen über 10.000 Euro werden verboten.

  • Luxusgüterhandel: Händler sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und verdächtige Transaktionen zu melden.

Transparenzregister und Überwachungsstruktur:

  • Eigentümer: Geschäftsinhaber mit mindestens 25% Anteil müssen EU-weit registriert sein.

  • Meldeschwelle: Die Schwelle für Meldungen im Transparenzregister wird von 25% auf 15% gesenkt, in manchen Branchen sogar auf 5%.

  • Datenverknüpfung: Verschiedene Register sollen mit dem Vermögensregister verknüpft werden.

Neue Behördenstruktur:

  • AMLA: Eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde wird eingerichtet, mit umfangreichen Befugnissen zur Überwachung und Sanktionierung.

  • Datenbank: Es ist die Einrichtung einer Zentraldatenbank geplant.

Kryptowährungen und CBDC:

  • Regulierung: Für Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro gelten detaillierte Vorgaben.

  • Digitaler Euro: Schritte zum Schaffen eines elektronischen Euros werden präzisiert.

Es zeichnen sich also bedeutende Veränderungen ab, die tiefgreifende Folgen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Raum der Europäischen Union haben dürften.

Geldbewegungen und hochpreisige Besitztümer

In der jüngsten Zeit wurden bedeutsame Beschlüsse seitens des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments gefasst, die die Sorge um eine stärkere Überwachung innerhalb der EU nähren. Besonders bemerkenswert sind dabei die neue Obergrenze für Bargeldtransaktionen von 10.000 Euro und die Einführung eines Vermögensregisters. Diese Maßnahmen könnten einen vermehrten Wohlstandsabfluss aus der EU und ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Bevölkerung fördern.

Neuregelungen am 17. Januar 2024:

  • Überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD6) beschlossen

  • Weitreichende Folgen für tägliche EU-Regulationen

Veränderungen umfassen:

  • Erarbeitung eines EU-Einheitlichen Regelwerks

  • Gründung einer EU-Anti-Geldwäsche-Behörde

  • Anpassungen an der Geldtransferverordnung

Vermögensregister Anforderungen:

  • Registrierung von Werten über 200.000 Euro obligatorisch

  • Befürchtung einer künftigen Senkung dieser Schwelle

  • Abzielen auf weitreichendere steuerliche Überwachung

Auswirkung auf Luxusgütergeschäfte:

  • Überprüfung der Identität der Käufer bei Transaktionen über 10.000 Euro

  • Verdächtige Aktivitäten sind meldepflichtig

Weitere bedeutende Veränderungen:

  • Unternehmenseigner mit mindestens 25%-Anteil müssen EU-weit registriert werden

  • Herabsetzung der Meldeschwelle im Transparenzregister von 25% auf 15%, teilweise bis auf 5%

Datenverknüpfung in EU-Vermögensregistern:

  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Konten- und Schließfachregister und Immobilienregister

  • Möglichkeit zur jederzeitigen Erweiterung

Schaffung der Aufsichtsbehörde AMLA:

  • Umfassender Informationszugriff

  • Drastische Sanktionen und Eingriffsrechte, wie Konto-Sperrungen

Regulierung im Kryptobereich:

  • Transaktionen über 1000 Euro unterliegen Meldepflicht

  • Richtlinien zur Schaffung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC)

Die Richtlinien sollen nicht nur gegen Terrorismus vorgehen, sondern primär wirtschaftliche Aktivitäten der EU-Bürger überwachen, um eine Kapitalflucht und die Emigration von Vermögenswerten zu verhindern. Dies verdeutlicht eine Einstellung, die an vergangene Zeiten eines geschlossenen Wirtschaftsraumes erinnern könnte. Die Bestrebungen, Assets innerhalb der EU-Grenzen zu halten und offenbar jegliche grenzüberschreitende Vermögensverlagerung zu erschweren, geben Grund zur Sorge.

Unternehmenseignerregistrierung

In Anbetracht der aktuellen legislativen Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union ist eine Verschärfung der Kontrollmechanismen bezüglich der Transparenz von Vermögenswerten festzustellen. Mit der jüngsten Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD6), welche am 17. Januar 2024 beschlossen wurde, sind bedeutende Änderungen in Kraft getreten, die direkten Einfluss auf Inhaber von Unternehmen und Vermögenswerten haben.

Die Maßnahmen umfassen die Einführung eines einheitlichen Regelwerks, die Errichtung einer EU-Anti-Geldwäsche-Behörde und Änderungen in der Geldtransferverordnung. Eines der Kernelemente ist die Errichtung eines Vermögensregisters, in dem Vermögenswerte im Wert von über 200.000 Euro zu erfassen sind. Dazu zählen nicht nur Bargeldbestände, sondern auch Luxusgüter, Immobilien und Anteile an Unternehmen.

Ein bemerkenswerter Punkt ist die Anpassung der Eigentumsverhältnisse bei Unternehmen. Eine schärfere Beobachtungspflicht entsteht durch die Senkung der Meldegrenzen im Transparenzregister für wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts, von bisher 25% auf nunmehr 15% und in bestimmten Branchen sogar auf 5%.

Darüber hinaus muss die Identität von Unternehmenseignern mit einem Anteil von mindestens 25% EU-weit registriert werden. Diese Verschärfung bringt eine genauere Überwachung und möglicherweise anspruchsvollere Registrierungsverfahren mit sich. Zusätzlich werden die Register verbunden: Eigentümer-, Konten- und Schließfachregister werden nebst Immobilienregistern mit dem EU-Vermögensregister zusammengeführt.

Zur Überwachung dieser Direktiven wird die Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA eingerichtet, die in Verbindung mit nationalen Kontaktpunkten agiert. Die Aufsichtsbehörde erhält weitreichende Befugnisse, um unter anderem Transaktionen und Konten zu blockieren, Dokumente anzufordern und behördliche Untersuchungen einzuleiten.

Im Bereich der Sanktionierung sind drakonische Strafen vorgesehen, die in einigen Fällen das Überleben von Unternehmen gefährden könnten. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt werden, die mindestens dem Doppelten des aus dem Verstoß erzielten Gewinns oder alternativ mindestens einem Betrag von 1 Million Euro entsprechen. Für Finanzinstitute liegt die Untergrenze der Geldstrafe bei 10 Millionen Euro oder 10% des jährlichen Gesamtumsatzes.

Die fortlaufende Entwicklung dieser Richtlinien und ihre Implementierung deuten auf einen entschiedenen Kurs der EU hin, der einen präzisen Überblick über Vermögenswerte in ihrem Zuständigkeitsbereich anstrebt und die grenzüberschreitende Vermögensmigration unterbinden soll.

Registerverknüpfung und Regulierungsabsichten

Die Europäische Union hat am 17. Januar 2024 eine revidierte Version der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche, jetzt bekannt als AMLD6, beschlossen, die grundlegende Änderungen an bestehenden Gesetzen und die Schaffung neuer Regelwerke nach sich zieht. Ein zentrales Element ist die Einführung eines Vermögensregisters, das Vermögenswerte ab einem Wert von 200.000 Euro erfassen wird. Das Register zielt darauf ab, den Geldtransfer über EU-Grenzen hinweg zu kontrollieren und die Möglichkeiten der Vermögensversteckung zu minimieren.

Die Ziele sind breit gefächert und betreffen unterschiedliche Sektoren:

  • Vermögensregistrierung: Alle Vermögenswerte über 200.000 Euro müssen erfasst werden. Falsche Sicherheit besteht darin, dass dies nur die vermögenden Schichten betreffen würde. Die Schwelle kann jedoch im Laufe der Zeit gesenkt werden.

  • Kontrolle von Bargeldtransaktionen: Es gilt ein Limit von 10.000 Euro für Bargeldgeschäfte, welches den Handel mit Luxusgütern und große Finanzbewegungen einschränkt.

  • Unternehmensanteile: Die Eigentümeranteile, die zur Registrierung erforderlich sind, werden gesenkt, in einigen Fällen von 25% auf 15% oder sogar 5%.

  • Kryptowährungen und elektronischer Euro: Transaktionen über 1000 Euro werden streng reguliert und es gibt Pläne zur Schaffung einer digitalen Zentralbankwährung.

Im Besonderen wird die Gründung einer neuen EU-Behörde, der AMLA, angestrebt, die weitreichende Befugnisse erhält, um finanzielle Transaktionen zu kontrollieren und sanktionieren. Die Sanktionen können existenzbedrohend sein, mit Strafen, die mindestens das Doppelte des durch Nichtkonformität erzielten Profits oder alternativ mindestens 1 Million Euro betragen. Für Finanzinstitute können sogar Strafen von 10 Millionen Euro oder 10% des Gesamtumsatzes verhängt werden.

Erwähnenswert ist die geplante Verknüpfung umfangreicher personenbezogener Daten, die von Kontoinformationen, Unternehmensbeteiligungen und Immobiliendaten bis hin zu elektronischen Zahlungen und Reisebewegungen reichen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen zeugt von einer klaren Absicht, die Steuerbasis innerhalb der EU zu sichern und die Übertragung von Vermögenswerten ins Ausland einzudämmen.

Neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA

Die Europäische Union unternimmt ernstzunehmende Schritte, um ihre Finanzüberwachungssysteme zu stärken, wozu sie die Gründung einer neuen Überwachungsbehörde beschlossen hat. Am 17. Januar 2024 einigten sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament auf die überarbeitete Fassung der Anti-Geldwäscherichtlinie AMLD6, welche seit 2020 in Kraft ist. Als Teil dieses Pakets wurden weitere Regelwerke geschaffen oder angepasst, darunter ein einheitlicher Rechtsrahmen für die gesamte EU, die Errichtung der Anti-Geldwäsche-Behörde der EU und Änderungen an der Geldtransferverordnung.

AMLAs Aufgaben und Befugnisse:

  • Überwachung: AMLA wird in Kooperation mit den zentralen nationalen Kontaktpunkten hauptsächlich Finanzinstitute und andere Verpflichtete beaufsichtigen.

  • Zugriff auf Daten: AMLA erhält weitreichenden Zugriff auf verschiedene Datensätze und Informationen, wie Kontoinformationen, Anteilseignerschaften, Immobiliendaten und vieles mehr.

  • Sanktionierungsrechte: AMLA kann Strafen verhängen, die bei mindestens dem Doppelten des durch die Zuwiderhandlung erzielten Gewinns liegen oder alternativ bei mindestens 1 Million Euro. Für Finanzinstitutionen können die Strafen noch deutlich höher ausfallen.

Registerführung und Transparenz:

  • Vermögensverzeichnis: Güter im Wert von über 200.000 Euro müssen in einem EU-weiten Vermögensregister erfasst werden.

  • Transparenzregister: Die Meldegrenzen für wirtschaftlich Berechtigte werden von 25% auf 15% und in einigen Sektoren sogar auf 5% gesenkt.

  • Datenverknüpfungen: Daten aus verschiedenen Registern – wie denen für wirtschaftlich Berechtigte, Konten, Immobilien und Schließfächer – sollen mit dem Vermögensregister der EU verknüpft werden.

Weiterführende Maßnahmen:

  • Bargeldobergrenze: Es gilt ein Limit für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro.

  • Identitätsprüfung: Händler luxuriöser Güter müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Transaktionen melden.

  • Kryptoregulierung: Transaktionen mit Kryptowährungen über 1000 Euro werden reguliert.

  • CBDC: Details zur Schaffung eines elektronischen Euros werden erarbeitet.

Die Ziele dieser Initiative werden klar, wenn man nun die Aussagen der Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, in Betracht zieht. Statt einer Fokussierung auf den Terrorismus liegt der Fokus auf der Besteuerung und der Verhinderung der Abwanderung von Steuergrundlagen ins Ausland. Sie bezeichnet das Vermögensregister als Ausgangspunkt für künftige EU-Maßnahmen gegen den Vermögenstransfer über EU-Grenzen hinweg.

Maßnahmen gegen Geldwäsche und Zusammenarbeit in der EU

Im Hinblick auf die jüngsten regulatorischen Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union wurden signifikante Beschlüsse gefasst, die die finanzielle Landschaft der Mitgliedsstaaten nachhaltig verändern könnten. So wurden am 17. Januar 2024 Änderungen der 6. Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) beschlossen, die die existierenden Gesetze seit 2020 anpassen. Diese Überarbeitung schließt ein umfangreiches Paket von Regulierungen ein, das den Umgang mit Vermögenswerten innerhalb der EU betrifft.

Einführung eines Obergrenzwerts für Bargeld und des Vermögensregisters

Eine der markantesten Neuerungen ist die Einführung eines Bargeld-Obergrenzwerts von 10.000 Euro und die Schaffung eines Vermögensregisters. Letzteres soll Informationen über alle wertvollen Güter und Besitztümer, die einen Wert von mehr als 200.000 Euro ausmachen, beinhalten. Kritiker fürchten, dass die Schwelle von 200.000 Euro nach Etablierung des Registers herabgesetzt werden könnte.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus – oder steuerpolitische Maßnahme?

Es ist unmissverständlich, dass die Einführung des Registers nicht primär der Terrorismusbekämpfung dient, sondern steuerlichen Interessen folgt. Ziele dabei sind die Erhaltung der Steuerbasis innerhalb der EU und die Verhinderung von Vermögenstransfers in Staaten mit weniger restriktiven Steuergesetzen.

Verschärfung der Gesetzgebung und administrative Neuerungen

Zusätzlich zum Vermögensregister wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die unter anderem die Identitätsüberprüfungen von Kunden im Luxusgütersegment verschärfen und verdächtige Geschäfte zur Anzeige bringen. Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens 25% sind europaweit zu registrieren. Ferner wird die Meldeschwelle im Transparenzregister von 25% auf 15% – in bestimmten Sektoren sogar auf 5% – gesenkt.

Verknüpfung von Datenregistern und Schaffung einer neuen Überwachungsbehörde

Wichtig zu erwähnen ist auch die beabsichtigte Verknüpfung der Daten aus den Registern von wirtschaftlich Berechtigten, Konten- und Schließfachregistern sowie Immobilienregistern mit dem EU-Vermögensregister. Die Entstehung einer neuen Aufsichtsbehörde, AMLA, welche die finanzielle Überwachung mit umfangreichen Berechtigungen übernehmen soll, steht ebenfalls zur Debatte. Die Behörde wird Befugnisse besitzen, spezifische Überweisungen und Konten zu sperren sowie Untersuchungen einzuleiten.

Sanktionen und Durchsetzungsmechanismen

Bei Nichtbefolgung der Vorgaben können Bußgelder verhängt werden, die das finanzielle Überleben von Unternehmen bedrohen könnten. Es sind Strafen vorgesehen, die mindestens doppelt so hoch wie der durch die Zuwiderhandlung erzielte Gewinn oder alternativ mindestens 1 Million Euro betragen sollen. Für Finanzinstitute sind die Mindeststrafen sogar noch höher angesetzt.

Die zentralen Meldestellen sollen befähigt werden, Transaktionen binnen 48 Stunden nach Eingang einer Meldung über verdächtige Aktivitäten vorläufig zu blockieren und in bestimmten Fällen den Zugang zu Bankkonten komplett zu untersagen. Dabei soll den Meldestellen Zugang zu einer Vielzahl von Daten gewährt werden, was eine bisher nicht gekannte Dimension der Datenverknüpfung bedeutet.

Krypto-Transaktionen und europäische digitale Währung

Am 17. Januar 2024 haben das EU-Ministerrat und das EU-Parlament Änderungen der sechsten Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD6) beschlossen, welche erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Privatsphäre und den Kapitalschutz innerhalb der EU haben könnte. Zu den Neuerungen gehört die Einführung eines Registers für Vermögenswerte, in welchem alle Werte über 200.000 Euro erfasst werden müssen. Dies betrifft nicht nur besonders wohlhabende Personen, sondern alle, die beispielsweise Erbstücke oder Immobilien von erheblichem Wert besitzen.

Zusätzlich zu dem Vermögensregister wurden Beschränkungen für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro angekündigt. Händler von Luxusgütern werden zur Identitätsüberprüfung ihrer Kunden verpflichtet und müssen verdächtige Transaktionen den Behörden melden. Unternehmenseigner mit einem Anteil von mindestens 25 % müssen EU-weit registriert werden. Die Schwelle für die Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern in den sogenannten Transparenzregistern wurde von 25 % auf 15 %, in einigen Bereichen sogar auf 5 % gesenkt.

Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass vermögende Individuen oder Unternehmer die EU verlassen und ihr Kapital in sicherere Gefilde bringen. Die Anstrengungen der EU, Kapitalflucht zu verhindern, könnten paradoxerweise genau das Gegenteil bewirken. Die EU schafft auch eine neue Behörde, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), welche über weitreichende Befugnisse zur Einsicht und Sanktionierung verfügt, darunter das Einfrieren von Konten.

Die Regulierung von Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro wurde ebenfalls verstärkt. Damit einhergehend sind detaillierte Vorschriften zur Einrichtung eines elektronischen Euros, auch digitale Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currency, CBDC) genannt, formuliert worden. Diese Regelungen könnten die Art und Weise, wie Finanzgeschäfte in Europa durchgeführt werden, fundamental verändern.

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