Aktien, Krypto, Forex & mehr: Auswandern und steuerfrei traden - geht das?

Mit wachsendem globalen Bewusstsein für Steueroptimierung geraten Kapitalerträge und deren Besteuerung immer mehr in den Fokus von Privatanlegern. Anleger, die mit dem Gedanken spielen, ihren Wohnsitz zu verlegen, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, finden eine Vielzahl von Optionen. Insbesondere im Bereich der privaten Kapitalgewinne gibt es Länder, in denen diese nicht besteuert werden, was eine attraktive Perspektive für langfristige Anlagestrategien bietet.

Doch Vorsicht ist geboten bei der Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Handelsaktivitäten. Viele Staaten differenzieren hierbei und erheben auf kommerziellen Handel Einkommenssteuer. Die Definition von privatem Vermögensmanagement ist nicht einheitlich und hängt oft von der Auslegung durch die nationalen Behörden ab. Die Schweiz ist ein Beispiel für ein Land mit klar definierten Bestimmungen, das Investoren eine sichere Grundlage für die Besteuerung privater Kapitalgewinne bietet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Key Takeaways

  • In einigen Ländern sind private Kapitalgewinne steuerfrei, während gewerbliche Kapitalgewinne besteuert werden.

  • Die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Kapitalgewinnen ist nicht immer klar definiert und variiert je nach Land.

  • Die Schweiz bietet mit der Safe-Haven-Regelung klare Richtlinien zur Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen unter festgelegten Bedingungen.

Steuervorteile für ausländische Kapitalerträge

Wohnen Steuerpflichtige in Deutschland und beziehen ihr Einkommen aus Kapitalgewinnen, könnten sie erwägen, ins Ausland zu ziehen, um Steuern zu sparen. Es gibt zahlreiche Länder, in denen Kapitalgewinne nicht besteuert werden, was sie zu attraktiven Zielen für solche Überlegungen macht.

Kapitalgewinne ohne Steuern:

  • Bestimmte Länder besteuern ausländische Kapitalgewinne nicht.

  • Nicht alle Arten von Kapitalerträgen können steuerfrei sein; zuweilen sind es nur Dividenden oder Verkaufsgewinne.

Wichtige Regelungen für private Kapitalerträge:

  • In den meisten Staaten bleiben nur private Kapitalgewinne steuerfrei.

  • Gewerbliche Händler zahlen Einkommensteuer auf ihre Gewinne im Wohnsitzstaat.

  • Es gibt keine Länder, in denen gewerbliche Händler keine Einkommensteuer auf Erträge zahlen.

Privates Vermögensmanagement:

  • Privates Vermögensmanagement bedeutet seltene Verkäufe und eine langfristige Wachstumsstrategie.

  • Die Grenze zwischen privatem und geschäftlichem Handeln ist oft unklar und abhängig von behördlichen Interpretationen.

Eindeutige Richtlinien in der Schweiz:

  • Die Schweiz hat klare Regeln, die festlegen, wann Kapitalgewinne steuerfrei sind.

Sichere-Hafen-Regelung seit Juli 2012:

  • Die Haltezeit von Wertpapieren beträgt mindestens 6 Monate.

  • Das Transaktionsvolumen übersteigt nicht das Fünffache des Kontostands zu Beginn der Steuerperiode.

  • Kapitalgewinne dienen nicht zum Ausgleich von Einkommensverlusten.

  • Die Investitionen sind eigenfinanziert und die Erträge übertreffen die anteiligen Schuldzinsen.

  • Der Kauf und Verkauf von Derivaten dient ausschließlich der Absicherung eigener Wertpapierpositionen.

Steuerregelungen in anderen Ländern:

  • Ähnliche Bestimmungen existieren weltweit, auch wenn sie nicht immer offengelegt werden.

Empfehlungen für Händler:

  • Auf Zypern und Malta sind Kapitalgewinne teils steuerfrei, jedoch ist dies rechtlich nicht absolut gesichert.

  • Durch Gründung einer Firma in diesen Ländern können Händler eine legale und sichere Besteuerung erreichen.

Übersicht über 12 Länder mit steuerfreien Kapitalerträgen für Privatpersonen:

  1. Malta: Kapitalgewinne steuerfrei, solange sie nicht nach Malta transferiert werden. Möglichkeit der Unternehmensgründung mit 5% Steuersatz.

  2. Zypern: Generell steuerfreie Kapitalgewinne; Unternehmensgründung mit Besteuerung der Handelseinkünfte zu 12,5% möglich.

  3. Georgien: Ausländisches Einkommen ist steuerfrei; Möglichkeit der Gründung einer Mini-Firma für andere Tätigkeiten mit 1% Umsatzsteuer.

Für Händler, die vollberuflich tätig sind, ist zu beachten, dass diese Regelungen hauptsächlich für private, nicht für gewerbliche Kapitalgewinne gelten. Eine Unternehmensgründung im Ausland kann für gewerbliche Händler eine sichere Alternative darstellen, um dennoch von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren.

Definition von privatem Vermögensmanagement

Privates Vermögensmanagement bezeichnet die Verwaltung individueller finanzieller Mittel mit dem Hauptziel, das Vermögen langsam und stetig zu vermehren. Der Ansatz verlangt eine vergleichsweise seltenere Handelstätigkeit und zeichnet sich dadurch aus, dass das Portfoliomanagement nicht den Hauptberuf darstellt, sondern eher eine Form des Investierens mit geringerer Frequenz ist. Ein Privatanleger, der diesem Ansatz folgt, könnte zum Beispiel wöchentlich sein Portfolio überprüfen und vereinzelte Käufe oder Verkäufe tätigen, ohne dabei täglich aktiv Handel zu betreiben.

Merkmale von privatem Vermögensmanagement:

  • Kein täglicher Handel

  • Eine langsamere, auf kontinuierlichem Wachstum ausgerichtete Strategie

  • Seltene Transaktionen, die im Dienste der Erhaltung des Vermögens stehen

Die Unterscheidung zwischen privatem und kommerziellem Vermögensmanagement kann insbesondere hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen entscheidend sein. Während private Kapitalgewinne in vielen Ländern nicht besteuert werden, unterliegen gewerbliche Handelsaktivitäten dem Einkommensteuergesetz.

Beispiele für steuerrechtliche Richtlinien: In der Schweiz wurden klare Kriterien festgelegt, die darüber entscheiden, ob Kapitalgewinne steuerfrei bleiben:

  1. Mindesthaltedauer: Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate gehalten werden.

  2. Transaktionsvolumenbegrenzung: Das gesamte Transaktionsvolumen darf im Kalenderjahr das Fünffache des Kontostandes zu Beginn der Steuerperiode nicht überschreiten.

  3. Ersatz von Einkommen: Die realisierten Kapitalerträge dürfen keine Notwendigkeit darstellen, fehlendes oder verlorenes Einkommen zum Lebensunterhalt zu ersetzen.

  4. Finanzierungsbedingungen: Investitionen dürfen nicht fremdfinanziert sein oder die investitionsspezifischen Einkünfte müssen die anteiligen Schuldzinsen übersteigen.

  5. Ableitungsgeschäfte: Der Kauf und Verkauf von Derivaten ist auf die Absicherung eigener Wertpapierpositionen beschränkt.

Andere Länder haben womöglich ähnlich strikte Regelungen, auch wenn diese nicht explizit veröffentlicht sein mögen. Sich auf eine unternehmenseigene Struktur zu verlassen, kann eine rechtssichere Alternative bieten, wobei die Körperschaftssteuern dann entsprechenden lokalen Satzungen unterliegen. Ein Beispiel hierfür wären die Handelssteuern von 5% in Malta oder 12,5% in Zypern für Unternehmen.

Gewerbetreibender versus Private Vermögenszuwächse

In Deutschland lebende Personen, die aus Kapitalerträgen ihren Lebensunterhalt bestreiten und über eine Auswanderung nachdenken, um Steuern zu sparen, stoßen auf eine interessante Option: Es gibt weltweit viele Länder, in denen Kapitalerträge, insbesondere solche aus dem Ausland, nicht besteuert werden. Dies gilt allerdings nur für private Kapitalgewinne; gewerbliche Händler, die Vollzeit handeln, unterliegen der Einkommenssteuerpflicht im Wohnsitzland und profitieren nicht von der Steuerfreiheit auf Kapitalgewinne.

Regelungen in der Schweiz

Hervorzuheben sind die Regelungen der Schweiz, wo Kapitalerträge unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können. Konkret sind folgende fünf Bedingungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2012 entscheidend:

  • Besitzdauer: Die verkauften Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate gehalten worden sein.

  • Transaktionsvolumen: Dieses darf das Fünffache des Kontostands zu Beginn der Steuerperiode nicht übersteigen.

  • Ersatz für Einkommen: Kapitalgewinne dürfen nicht nötig sein, um fehlendes oder verlorenes Einkommen für den Lebensunterhalt zu ersetzen, d.h., sie müssen unter 50% des Gesamteinkommens liegen.

  • Finanzierung: Die Investitionen dürfen nicht fremdfinanziert sein oder es muss ein höheres investierbares Einkommen als der Anteilige Zinsaufwand vorliegen.

  • Derivatehandel: Der Kauf und Verkauf von Derivaten ist auf Absicherungen eigener Wertpapierpositionen beschränkt.

Definition der privaten Vermögensverwaltung

Private Vermögensverwaltung impliziert eine geringe Handelsaktivität. Typischerweise könnte sich jemand einmal wöchentlich mit seinem Portfolio beschäftigen, ohne aktiv im Tageshandel involviert zu sein, mit dem Ziel einer langsamen, aber stetigen Wachstumsstrategie.

Gewerblicher Handel

Im Gegensatz dazu steht der gewerbliche Handel, der bei Vollzeitaktivität zu versteuern ist. In Ländern ohne Einkommensteuer, wie den Bahamas, werden Gewinne auch bei Vollzeittrading nicht versteuert, da keine Steuer anfällt.

Steuerliche Unklarheiten

Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel ist oftmals schwierig und interpretationsabhängig. Steuerliche Klärungen sind bei einer Prüfung durch zuständige Behörden erforderlich, was zu Unsicherheit führen kann.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Wer als Privatperson steuerfreie Kapitalerträge im Ausland erzielen möchte, findet in verschiedenen Ländern Möglichkeiten dafür. Gewerbliche Händler müssen jedoch mit der Besteuerung ihrer Gewinne rechnen. Sichere Alternativen sind Unternehmensgründungen in den entsprechenden Ländern, wobei die Konditionen variieren können.

Schweizer Regelung für steuerfreie Kapitalgewinne

In der Schweiz werden Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien grundsätzlich nicht besteuert. Allerdings hat die Eidgenössische Steuerverwaltung im Juli 2012 klare Kriterien festgelegt, unter welchen Bedingungen diese Gewinne immer steuerfrei bleiben. Diese Kriterien sind in der "Sicherheitshafen"-Regelung festgehalten.

Bedingungen für steuerfreie Kapitalgewinne

  • Haltedauer: Die verkauften Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate gehalten worden sein.

  • Transaktionsvolumen: Die Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse pro Kalenderjahr darf das Fünffache des Guthabens zu Beginn des Steuerjahres nicht übersteigen.

  • Ersetzen von Einkommen: Kapitalgewinne dürfen nicht notwendig sein, um fehlendes oder verlorenes Einkommen für den Lebensunterhalt zu ersetzen. Dies ist der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50 % des reinen Einkommens in der Steuerperiode betragen.

  • Finanzierung: Die Investitionen dürfen nicht extern finanziert werden, oder die steuerpflichtigen Anlageerträge aus Wertpapieren müssen größer sein als der anteilige Zinsaufwand für die Verbindlichkeiten.

  • Derivate: Der Kauf und Verkauf von Derivaten, insbesondere Optionen, muss auf die Absicherung der eigenen Wertpapierpositionen beschränkt sein.

Diese Vorschriften tragen dazu bei, dass Kapitalgewinne in der Schweiz auch weiterhin eine attraktive steuerliche Behandlung erfahren können, vorausgesetzt, die Bedingungen werden eingehalten. Während die Bestimmungen andere Länder als Richtlinien beeinflussen können, bleibt die genaue Auslegung oft den lokalen Steuerbehörden überlassen.

Bedingungen für die Steuerfreiheit in der Schweiz

Dauer des Wertpapierbesitzes

Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate gehalten werden, um für eine steuerfreie Behandlung in Betracht zu kommen.

Umfang der Transaktionen

Das jährliche Transaktionsvolumen darf das Fünffache des zu Beginn der Steuerperiode vorhandenen Kontostandes nicht überschreiten.

Einkommensersatz durch Kapitalgewinne

Der Lebensunterhalt darf nicht maßgeblich durch Kapitalerträge finanziert werden. Insbesondere dann, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Gesamteinkommens ausmachen, gelten sie als steuerfrei.

Finanzierungsquellen für Investitionen

Investitionen sollten nicht fremdfinanziert sein, oder die steuerpflichtigen Investitionseinnahmen müssen höher als der anteilige Schuldzins sein.

Nutzung von Derivaten

Der Einsatz von Derivaten, insbesondere Optionen, sollte ausschließlich zur Absicherung der eigenen Wertpapierpositionen dienen.

Steuerliche Besonderheiten bei privaten Vermögenserträgen

Steuerpflichtige in Deutschland, die mit dem Gedanken spielen, ins Ausland zu ziehen, um Steuern auf ihre Kapitalerträge zu sparen, finden in verschiedenen Ländern Bedingungen vor, unter denen Kapitalgewinne, besonders solche aus dem Ausland, nicht besteuert werden. Dies betrifft allerdings ausschließlich private Kapitalgewinne. Wer hingegen beruflich als Händler tätig ist, unterliegt der Einkommenssteuerpflicht im Wohnsitzstaat und kann nicht von der steuerlichen Befreiung der Kapitalgewinne profitieren.

Privates Vermögensmanagement im Gegensatz zu gewerblichem Handel:

  • Ein privater Vermögensverwalter, der wöchentlich sein Portfolio prüft und gelegentlich Kauf- und Verkaufsentscheidungen trifft, verfolgt in der Regel eine langfristige Wachstumsstrategie.

  • Seltene Verkäufe sind kennzeichnend für private Vermögensverwaltung.

Rechtliche Abgrenzungskriterien: In den meisten Ländern gibt es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handeln. Die Interpretation liegt oft im Ermessen der Finanzbehörden.

Schweizer Regelung für steuerfreie Kapitalgewinne:

  • Haltedauer der verkauften Wertpapiere: mindestens 6 Monate.

  • Transaktionsvolumen überschreitet nicht das Fünffache des Anfangsbestands des Kapitals.

  • Kapitalgewinne dienen nicht dem Ersatz fehlender Lebenshaltungskosten.

  • Keine externe Finanzierung der Anlagen oder die Investitionserträge übersteigen die anfallenden Zinsen.

  • Derivative Geschäfte dienen lediglich der Absicherung eigener Wertpapierpositionen.

Andere Länder haben vergleichbare, wenn auch nicht veröffentlichte Richtlinien. Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung von Kapitalerträgen sind daher individuelle Länderregelungen zu beachten.

Typische strukturelle Voraussetzungen in verschiedenen Staaten:

  • Malta: Nichtansässige mit 'non-dom'-Status können von steuerfreien Kapitalerträgen profitieren, sofern diese nicht nach Malta übertragen werden. Für gewerbliche Händler besteht die Option, eine Firma zu gründen und 5 % Steuer auf Handelseinkünfte zu zahlen.

  • Zypern: Kapitalgewinne sind allgemein steuerfrei, ausgenommen vom Handel als Beruf. Nichtansässige können die Dividendensteuer für einen Zeitraum von 17 Jahren vermeiden. Eine Firmengründung ermöglicht die Besteuerung von Handelseinkünften mit 12,5 %.

  • Georgien: Alle ausländischen Einkünfte sind steuerfrei. Für Freelancer existiert eine spezielle Regelung, die Unternehmensgründungen mit minimaler Besteuerung erlaubt.

In der Diskussion um den Wohnortwechsel sollte man sich bewusst sein, dass in jedem der genannten Länder unterschiedliche Regelungen gelten und man somit stets das persönliche Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung einkalkulieren muss.

Länder mit keiner Besteuerung von Kapitalerträgen

Viele haben sich gefragt, welche Länder Kapitaleinkünfte nicht besteuern, insbesondere für diejenigen, die von ihren Kapitalgewinnen leben möchten. In Ländern wie Malta und Zypern sind Kapitalgewinne, darunter auch Dividendeneinkünfte, für Privatpersonen nicht steuerpflichtig, solange sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Allerdings müssen Gewinne aus dem Handel, sollte er als Hauptberuf betrieben werden, als Einkommen versteuert werden.

Schweiz hat spezifische Kriterien festgelegt, die darüber entscheiden, wann Kapitalgewinne nicht besteuert werden. Hierzu zählt eine Haltedauer der verkauften Wertpapiere von mindestens sechs Monaten und ein Transaktionsvolumen, welches das Fünffache des Guthabens zu Beginn des Steuerjahres nicht übersteigt. Weiterhin darf der Wertzuwachs nicht zur Deckung des Lebensunterhalts benötigt werden, was in der Regel der Fall ist, wenn der realisierte Kapitalgewinn weniger als 50% des Gesamteinkommens beträgt. Eine externe Finanzierung der Investitionen sollte nicht vorliegen, und der Kauf sowie Verkauf von Derivaten sollte lediglich zur Absicherung eigener Wertpapierpositionen dienen.

Es folgen ausgewählte Länder, in denen Kapitalgewinne für Privatpersonen steuerfrei sind:

  • Malta: Privatpersonen, die ihren Wohnsitz nach Malta verlegen, können von einer Nichtbesteuerung ihrer ausländischen Kapitaleinkünfte profitieren, sofern diese nicht auf ein maltesisches Konto transferiert werden.

  • Zypern: Kapitalgewinne sind generell steuerfrei. Dies umfasst jedoch nur private Kapitalgewinne. Gewerblicher Handel fällt unter die reguläre Besteuerung. Mit dem Non-Dom-Status kann die Dividendensteuer für 17 Jahre vermieden werden.

  • Georgien: Hier sind ausländische Einkünfte steuerfrei. Es gibt zudem eine besondere Regelung für Freiberufler, die es erlaubt, eine Mini-Gesellschaft mit sehr geringer Steuerlast zu gründen.

  • Vereinigte Arabische Emirate: Alle ausländischen Einkünfte sowie Kapitalgewinne sind steuerfrei. Im Emirat Dubai gibt es zudem spezielle Zonen, in denen Unternehmen unter vereinfachten Bedingungen und steuerlichen Vorteilen gegründet werden können.

Die obengenannten Informationen stellen eine Auswahl dar und sind keine vollständige Auflistung aller Länder mit diesen Regelungen. Es ist zu beachten, dass die Klassifizierung als privater oder gewerblicher Handel von Land zu Land variieren kann und eine Beratung durch einen Rechtsexperten ratsam ist, um Rechtssicherheit und Konformität mit den lokalen Vorschriften sicherzustellen.

Malta: Status der Nichtansässigen und Firmengründungen

In Malta genießen Auswanderer einen sogenannten Nichtansässigen-Status (Non-Dom-Status), durch den Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei bleiben, solange sie keinen Bezug zu Malta haben. Für Trader besteht in Malta die Möglichkeit, eine Firma zu gründen. Die Körperschaftssteuer beträgt dann effektiv 5%, was rechtliche Sicherheit garantiert. Private Kapitalerträge aus dem Ausland, darunter Einnahmen aus Kryptowährungen sowie jegliche Verkaufserlöse, bleiben in Malta steuerfrei, sofern sie nicht auf ein Konto in Malta transferiert werden.

Unternehmensgründung auf Malta:

  • Steuerpflicht: Körperschaftssteuersatz von effektiv 5% für Firmeneinkünfte

  • Rechtliche Sicherheit: Eine Firmengründung gilt als rechtssichere Option für Trader

  • Private Kapitalgewinne: Steuerfreiheit für im Ausland erzielte private Kapitalgewinne, solange sie nicht nach Malta transferiert werden

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Nichtansässigen-Status: Vorteilhaft für Ausländer mit ausländischem Einkommen

  • Allgemeine Kapitalgewinne: Alle Formen von Kapitalgewinnen sind steuerfrei, nicht nur Dividenden oder Verkaufserlöse

Für Händler, die ihre Tätigkeit vollzeitlich ausüben und damit als kommerzielle Händler gelten, sehen die Steuergesetze vor, dass sie Einkommenssteuer auf ihre Handelsgewinne entrichten müssen. Steuern auf Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren werden nur dann nicht erhoben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und das Handeln nicht vollzeitlich stattfindet.

Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel in Malta:

  • Gewerblicher Handel wird besteuert

  • Private Kapitalerträge sind steuerfrei

  • Vollzeitliches Trading fällt nicht unter die Steuerbefreiung für private Kapitalgewinne

Ein potenzielles Risiko besteht in der Interpretation durch Steuerbehörden, sollte es zu einer Überprüfung kommen. In Bezug auf die Handelstätigkeit und die Abgrenzung zum privaten Vermögensmanagement kann rechtliche Unsicherheit herrschen.

Kapitalerträge und steuerlicher Nicht-Ansässigen-Status in Zypern

In Zypern sind Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei, was insbesondere Anleger anspricht, die ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Dies beinhaltet sowohl Dividenden als auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies nur für private Kapitalgewinne gilt. Händler, die gewerblich agieren und damit ihren Lebensunterhalt verdienen, fallen nicht unter diese Regelung und müssen ihre Einkünfte entsprechend als Einkommen versteuern.

Steuerliche Bedingungen für Kapitalgewinne

  • Private Vermögensverwaltung: Kapitalerträge aus gelegentlichen Transaktionen fallen unter die Kategorie der privaten Vermögensverwaltung. Eine aktive Handelstätigkeit, wie sie bei einem Vollzeit-Händler der Fall ist, wird steuerlich anders behandelt.

  • Gewerblicher Handel: Wer beruflich handelt, also zum Beispiel Daytrading betreibt, muss seine Einkünfte als gewerbliche Einkünfte versteuern.

Safe Haven-Regelung in der Schweiz

Obwohl dies kein direkter Bezug zu Zypern ist, bietet die Schweiz ein Beispiel für klare Richtlinien bezüglich der steuerlichen Einordnung von Kapitalgewinnen, die auch Anhaltspunkte für die Praxis in anderen Ländern geben könnten.

  • Haltefrist: Wertpapiere müssen mindestens 6 Monate gehalten werden.

  • Transaktionsvolumen: Das Volumen der Käufe und Verkäufe darf das Fünffache des Guthabens zu Beginn des Jahres nicht übersteigen.

  • Einkommensersatz: Kapitalgewinne dürfen nicht als Ersatz für fehlendes oder ausgefallenes Einkommen dienen. In der Praxis bedeutet dies, dass Kapitalgewinne weniger als 50% des gesamten Einkommens ausmachen sollten.

  • Fremdfinanzierung: Investitionen sollten nicht fremdfinanziert sein oder die Einkünfte aus den Investitionen müssen höher sein als die anteiligen Schuldzinsen.

  • Derivate geschäfte: Der Kauf und Verkauf von Derivaten sollte auf die Absicherung bestehender Wertpapierpositionen begrenzt sein.

Nicht-Ansässigen-Status (Non-Dom) in Zypern und Malta

Zypern:

  • Kapitalerträge ausländischer Quellen bleiben für Inhaber des Nicht-Ansässigen-Status (Non-Dom-Status) für bis zu 17 Jahre steuerfrei. Dies betrifft private, nicht jedoch gewerbliche Kapitalgewinne.

  • Die Gründung einer Gesellschaft ist möglich, die dann mit 12,5% besteuert wird, während die Ausschüttung als Dividende in der Regel steuerfrei erfolgt.

Malta:

  • Ausländische Einkünfte bleiben für Personen mit Non-Dom-Status steuerfrei, solange kein Bezug zu Malta besteht. Für per Unternehmen erzielte Gewinne beträgt der Steuersatz 5%.

Fazit

Zypern bietet eine verlockende steuerliche Regelung für Privatpersonen hinsichtlich Kapitalerträgen. Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln ist entscheidend für die steuerliche Beurteilung der Kapitalgewinne. Wer als Vollzeit-Händler agiert, sollte sich bewusst sein, dass diese Regelungen nicht anwendbar sind und gegebenenfalls eine Gesellschaftsgründung in Betracht ziehen, um auf der rechtskonformen Seite zu bleiben.

Georgien: Einkünfte aus dem Ausland und Regelungen für Freiberufler

In Georgien unterliegen ausländische Einkünfte keiner Besteuerung. Dies schließt private Kapitaleinkünfte mit ein, was für Anleger, die ihre Vermögenswerte mehrheitlich im Ausland halten und pflegen, eine lukrative Gelegenheit bietet. Zudem besteht eine spezielle Regelung für Freiberufler, die es diesen erlaubt, bei geringer Unternehmensstruktur Steuervorteile zu genießen.

Freiberufler-Regelung in Georgien:

  • Eine Mini-Unternehmensstruktur kann für Freiberufler-Berufe wie Softwareentwicklung implementiert werden.

  • Der Jahresumsatz für dieses Unternehmen darf bis zu ca. 150.000 Euro betragen.

  • Auf diesen Umsatz wird lediglich eine Steuer von 1% erhoben.

Relevante Punkte für Kapitaleinkünfte:

  • Ausländische Einkünfte: Komplett steuerfrei in Georgien, falls keine Überweisung auf georgische Konten stattfindet.

  • Kapitalerträge: Dazu zählen sowohl Dividenden, Verkaufserlöse als auch Kryptowährungsgewinne, sofern im Ausland generiert.

  • Unternehmensgründung: Eine Option für Trader, um ihre Handelstätigkeit legal zu betreiben, wobei Steuern anfallen können.

Es gilt zu beachten, dass die steuerliche Einordnung von Kapitaleinkünften abhängig von der Geschäftstätigkeit ist. Regelmäßiges, aktives Handeln wird in den meisten Ländern als gewerbliche Tätigkeit eingestuft und dementsprechend besteuert.

Vereinigte Arabische Emirate und Steueroptimierung für Kapitalgewinne

In Deutschland ansässige Personen, die mit ihren Kapitaleinkünften ihr Leben finanzieren, könnten eine Umsiedlung in Betracht ziehen, um ihre steuerlichen Lasten zu mindern. In vielen Ländern werden Kapitalgewinne, insbesondere jene aus ausländischen Quellen, nicht besteuert – eine attraktive Gelegenheit für Anleger.

Steuervorschriften für private und gewerbliche Anleger:

  • Private Kapitalgewinne sind in einigen Staaten steuerfrei, wohingegen gewerbliche Anleger, die Vollzeit handeln, auf ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen müssen.

  • In Ländern wie den Bahamas, wo keine Einkommensteuer erhoben wird, sind für Vollzeithändler Gewinne dennoch steuerfrei.

  • Was als "privates Vermögensmanagement" gilt, wird unterschiedlich definiert, ist aber im Allgemeinen durch unregelmäßige Verkäufe und eine auf stetiges Wachstum ausgerichtete Strategie gekennzeichnet.

Schweizer Regelungen – Sichere Hafenregelung von Juli 2012:

  • Bedingung 1: Wertpapiere müssen mindestens sechs Monate gehalten werden.

  • Bedingung 2: Das Transaktionsvolumen darf das Fünffache des Guthabens zu Beginn der Steuerperiode nicht überschreiten.

  • Bedingung 3: Kapitalgewinne dürfen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts notwendig sein und sollten weniger als 50% des steuerpflichtigen Einkommens ausmachen.

  • Bedingung 4: Keine Fremdfinanzierung der Investments oder die Investitionserträge müssen höher sein als der anteilige Schuldzins.

  • Bedingung 5: Derivatgeschäfte sollen lediglich der Absicherung eigener Wertpapierpositionen dienen.

Beispiele für Länder mit steuerfreien privaten Kapitalgewinnen:

  • Malta:

    • Nichtansässige (non-dom) können steuerfrei Kapitalgewinne aus dem Ausland beziehen, solange keine Verbindung zu Malta besteht.

    • Möglichkeit zur Unternehmensgründung für Händler mit einer Gewinnversteuerung von 5%.

  • Zypern:

    • Kapitalgewinne sind generell steuerfrei, privates Vermögen und Einkommen können auch nach non-dom Status 17 Jahre lang steuerfrei ausgeschüttet werden.

    • Option zur Unternehmensgründung mit einer Steuerrate von 12,5% auf Handelseinkünfte.

  • Georgien:

    • Ausländisches Einkommen ist steuerfrei.

    • Möglichkeit zur Gründung einer Mini-Gesellschaft mit besonderen Bedingungen für Freelancer (1% Umsatzsteuer).

  • Vereinigte Arabische Emirate:

    • Keine Besteuerung ausländischer Einkünfte für Expatriates.

    • Erleichterte Unternehmensgründung und keine persönliche Besteuerung.

Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel ist oft nicht eindeutig und kann stark von den jeweiligen Behörden und deren Auslegung abhängig sein. Anleger sollten sich daher der Risiken bewusst sein und dürfen nicht von einer absoluten Rechtssicherheit ausgehen, insbesondere im Falle von steuerrechtlichen Prüfungen.

Steuerauslegung und Kontrollrisiken bei Kapitalerträgen

In diesem Abschnitt werden die Herausforderungen und Richtlinien bei der Besteuerung von Kapitalerträgen beleuchtet, insbesondere für Anleger, die ihre Gewinne aus Kapitalanlagen optimieren möchten.

Unterscheidung zwischen privatem und kommerziellem Handel:

  • Private Vermögensverwaltung umfasst einfache Anlageaktivitäten wie den gelegentlichen Kauf und Verkauf von Wertpapieren ohne häufige Transaktionen.

  • Bei einem kommerziellen Händler, der vollzeitmäßig handelt, erfolgt die Besteuerung des Einkommens nach den Gesetzen des Wohnsitzstaates, unabhängig davon, ob Kapitalerträge im Ausland normalerweise steuerfrei sind.

Spezielle Regelwerke zur Kapitalgewinnbesteuerung:

  • Beispiel Schweiz: Hier sind Kapitalgewinne unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Diese Bedingungen umfassen eine Haltedauer der Wertpapiere von mindestens sechs Monaten; ein Transaktionsvolumen, das fünfmal das Guthaben zu Beginn der Steuerperiode nicht übersteigt; Kapitalgewinne dürfen keinen Ersatz für Einkommen zum Lebensunterhalt darstellen; die Investitionen dürfen nicht fremdfinanziert sein; und der Kauf und Verkauf von Derivaten dient ausschließlich der Absicherung eigener Wertpapierpositionen.

Länder mit steuerfreien Kapitalerträgen für Privatpersonen und deren Besonderheiten:

  1. Malta: Für Zuzügler können private Kapitalgewinne steuerfrei sein, solange sie nicht auf ein maltesisches Konto überwiesen werden. Unternehmen zahlen 5% Steuern auf Handelsgewinne.

  2. Zypern: Generell steuerfrei sind private Kapitalgewinne, und mit dem Non-Dom-Status kann man für 17 Jahre Dividendensteuer sparen. Unternehmensgründungen sind mit einer Steuerlast von 12,5% möglich.

  3. Georgien: Ausländisches Einkommen ist steuerfrei, und über eine Freelancer-Regelung können bis zu einem Umsatz von ca. 150.000 € bei 1% Steuer Unternehmensaktivitäten durchgeführt werden.

  4. Vereinigte Arabische Emirate: Kapitalerträge von auswärtigen Investitionen für Nicht-Bürger sind steuerbefreit.

Risikobewertung:

  • In vielen Ländern herrschen Unklarheiten bezüglich der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und kommerziellem Trading.

  • Besteuerungsrisiken entstehen durch unterschiedliche Interpretationen von Steuergesetzen durch lokale Behörden.

  • Rechtssicherheit kann oftmals nur durch die Gründung einer Gesellschaft erreicht werden, welche die Einkünfte versteuert und danach als Dividenden ausschüttet.

  • Höhe des persönlichen Risikos, das man eingehen möchte, sollte individuell bewertet werden.

Abschließende Betrachtung:

  • Nicht in jedem Fall garantiert die Gesetzgebung eines Landes, dass Kapitalgewinne steuerfrei bleiben und es hängt oft an der konkreten Situation und der Auslegung durch lokale Steuerbehörden.

  • Das Risiko einer Steuerprüfung besteht, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit und Konsequenz je nach Land und individueller Situation unterschiedlich.

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