7 Gründe, die gegen eine GmbH sprechen - wenn Sie ins Ausland umziehen!

Im Zuge der Globalisierung und der wachsenden Mobilität von Unternehmern stellt sich häufig die Frage, ob die Beibehaltung einer deutschen GmbH im Falle eines Umzugs ins Ausland sinnvoll ist. Unternehmer und Freiberufler sehen sich mit einer Reihe steuerlicher und rechtlicher Herausforderungen konfrontiert. Es ist entscheidend, die Unternehmensstruktur bereits vor der Umsiedlung entsprechend anzupassen. Dies beinhaltet oftmals den Verkauf, die Übertragung oder die Liquidation der in Deutschland ansässigen GmbH. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist bedeutend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Abwicklung von Geschäften über eine GmbH aus dem Ausland kann mit verschiedenen steuerlichen Belastungen verbunden sein. Komplexe Sachverhalte wie die Wegzugssteuer, Entstrickung und Funktionsverlagerung sind nur einige der steuerlichen Stolpersteine, die bei grenzüberschreitenden Unternehmensexpansionen berücksichtigt werden müssen. Zudem kann die beschränkte Steuerpflicht und die Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen zusätzliche finanzielle Lasten darstellen. Eine umfassende Betrachtung und rechtzeitige Umstrukturierung können die negativen steuerlichen Auswirkungen minimieren.

Key Takeaways

  • Die Vorabliquidation der GmbH kann steuerliche Nachteile bei Umzug ins Ausland vermeiden.

  • Wegzugssteuer und Entstrickung sind relevante steuerliche Aspekte bei Eigentumsübertragungen ins Ausland.

  • Gewinnausschüttungen über Landesgrenzen hinweg können Quellensteuern auslösen.

Grund 1: Steuerliche Fallstricke bei Auswanderung

Steuerliche Pflichten sind ein wesentlicher Aspekt, den Inhaber von Kapitalgesellschaften bei der Auswanderung aus Deutschland beachten müssen. Der sogenannte "Wegzugssteuer" greift, wenn Beteiligte an solchen Gesellschaften das Land verlassen. Dabei wird seitens des Finanzamts der Wert der Anteile geschätzt und auf dieser Basis eine Steuerschuld ermittelt. Beispielsweise kann eine GmbH, die einen Gewinn von 100.000 Euro erwirtschaftet, seitens des Finanzamts mit 1,4 Millionen Euro bewertet werden. Daraufhin wird eine Steuerlast anhand des halben Einkünfteverfahrens berechnet, was eine erhebliche Zahlung zur Folge haben kann.

Um solchen Zahlungen vorzubeugen, empfiehlt es sich, bereits vor der Auswanderung die eigene Beteiligung an einer GmbH zu veräußern, die Gesellschaft zu liquidieren oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, um die Bindung an das deutsche Steuersystem zu lösen.

Steuerart Besonderheit Wegzugssteuer Fällig bei Auswanderung; Bemessung auf Basis geschätzter Anteilswerte. Entstrickung (kleine Schwester der Wegzugssteuer) Besteuerung übertragener Unternehmensvermögen bei Fortführung der Tätigkeit im Ausland mit neuer Rechtsform oder Unternehmensstruktur. Funktionsverlagerung Steuerliche Konsequenzen bei Verlegung von Unternehmensfunktionen ins Ausland. Beschränkte Steuerpflicht/bei Verlagerung in Niedrigsteuerländer Anhaltende Steuerpflicht in Deutschland für Einkünfte, die in der fünfjährigen Übergangszeit erzielt werden. Einkünfte können höher besteuert werden. Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen Mögliche Steuerlast auch bei Ausschüttungen an im Ausland ansässige Anteilseigner.

Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, den steuerlichen Konsequenzen, die durch den Umzug in ein anderes Land entstehen können, zu entgehen. Es ist ratsam, sich mit diesen Themen frühzeitig auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zweiter Grund: Vermögensübertragung ins Ausland

Beim Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland sieht sich der Unternehmer mit einer Problematik konfrontiert, die oftmals übersehen wird: die sogenannte "Vermögensübertragung ins Ausland" – im deutschen Steuerrecht als "Entstrickung" bekannt. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn beispielsweise Wirtschaftsgüter einer inländischen Kapitalgesellschaft in eine ausländische Gesellschaft übertragen werden.

Was bedeutet das im Klartext?

  • Sollte man beabsichtigen, das Geschäft der deutschen GmbH im Ausland in ähnlicher Form weiterzuführen, wird dieser Vorgang steuerlich ähnlich der Wegzugssteuer behandelt.

  • Das bedeutet, Vermögenswerte werden seitens des Finanzamtes bewertet und müssen in Deutschland versteuert werden.

Die Wirkung der "Entstrickung" lässt sich unmissverständlich darstellen:

  • Vermögenswert-Übertragung: Überträgt man Vermögenswerte ins Ausland, wird dies als fiktiver Verkauf angesehen.

  • Steuerliche Konsequenzen: Die Finanzbehörde setzt für diese Vermögenswerte einen fiktiven Verkaufswert an und besteuert diesen entsprechend.

Maßnahmen vor dem Umzug:

  • Es wird dringend empfohlen, die deutsche GmbH bereits mehrere Monate vor der Abwanderung aufzulösen, zu verkaufen oder rechtlich zu verlegen.

  • Diese Schritte sind unerlässlich, um die Steuerlast und den administrativen Aufwand zu umgehen, der mit der "Entstrickung" einhergeht.

Durch dieses Wissen kann der Umzug ins Ausland ohne die Last zusätzlicher Besteuerung durch die Vermeidung der "Entstrickung" erfolgen.

## Grund 3: Verlagerung von Unternehmensfunktionen

Wenn Unternehmer aus Deutschland ins Ausland umsiedeln, stellt sich oft die Frage, was mit der in Deutschland ansässigen GmbH geschehen soll. Es gibt mehrere Aspekte, die gegen die Beibehaltung einer GmbH als Unternehmensform sprechen, insbesondere bei Wohnsitz im Ausland.

**Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland:**
- **Geschäftstätigkeit:** Befindet sich die GmbH in Deutschland und plant man, die Geschäftsaktivitäten an einem neuen ausländischen Standort fortzusetzen, kommt es zu einer Verlagerung von Unternehmensfunktionen.
- **Steuerrechtliche Konsequenzen:** Diese Verschiebung von Betriebsfunktionen kann erhebliche steuerliche Folgen in Deutschland nach sich ziehen. Wird beispielsweise die Herstellung von Produkten von Deutschland in eine steuergünstigere ausländische Gesellschaft verlegt und dort fortgeführt, kann dies vom deutschen Fiskus als steuerpflichtige Funktionsverlagerung angesehen werden.

**Strategische Überlegungen vor dem Umzug:**
- **Vorbereitende Schritte:** Idealerweise sollte die GmbH bereits mehrere Monate vor der Auswanderung verkauft, aufgelöst oder an einen neuen Sitz verlegt werden.
- **Vermeidung von steuerlichen Nachteilen:** Die zeitgerechte Beendigung der Geschäftstätigkeiten in Deutschland hilft, steuerliche Nachteile, die durch die Funktionsverlagerung entstehen könnten, zu umgehen.

Es ist somit ratsam, die Unternehmensstrukturen zu überprüfen und entsprechend den steuerrechtlichen Anforderungen des Zielstaates und Deutschlands anzupassen, um finanzielle und administrative Komplikationen zu vermeiden.

Steuerliche Konsequenzen bei Grenzüberschreitung

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine GmbH in ein Land mit niedrigerer Steuerlast zu verlegen, sollten Sie sich der Steuerpflicht und deren Beschränkungen bewusst sein, die durch einen solchen Umzug entstehen können. Aus steuerlicher Sicht ist es meist empfehlenswert, bestehende GmbH-Strukturen in Deutschland vor der Auswanderung zu liquidieren oder zu veräußern.

Einer der Hauptgründe hierfür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Diese greift, wenn Anteilseigner von Kapitalgesellschaften aus Deutschland wegziehen. Das zuständige Finanzamt wird in einem solchen Fall einen Veräußerungsgewinn ermitteln, auf den Steuern zu entrichten sind. Diese nachträgliche Besteuerung des fiktiven Gewinns kann finanziell sehr ins Gewicht fallen.

Ein weiteres steuerliches Hindernis ist die Entstrickung. Bei dieser Regelung geht es um die Übertragung von Wirtschaftsgütern der GmbH ins Ausland, welche ähnlich einer Veräußerung besteuert wird. Diese Übertragungen müssen ebenso in Deutschland versteuert werden, was den finanziellen Aufwand einer Auswanderung ohne vorherige Auflösung der GmbH erhöhen kann.

Die sogenannte Funktionsverlagerung stellt ebenfalls eine steuerliche Herausforderung dar. Werden Unternehmensfunktionen aus einer deutschen GmbH in eine ausländische Gesellschaft verlagert, die in einem steuerlich vorteilhafteren Land ansässig ist, kann dies in Deutschland steuerliche Folgen haben. Auch hier könnte eine Besteuerung der dadurch entstehenden stillen Reserven erfolgen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die beschränkte Steuerpflicht bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland. In diesem Fall ist mit der Verpflichtung zu rechnen, für weitere fünf Jahre das weltweite Einkommen dem deutschen Finanzamt zu melden. Dies kann zu einer Erhöhung des Steuersatzes auf Einkommen führen, welches noch in Deutschland erzielt wird.

Die Vermeidung all dieser steuerlichen Fallstricke spricht dafür, bestehende GmbH-Strukturen rechtzeitig vor einem geplanten Umzug ins Ausland aufzulösen. Dadurch kann man sich unerwünschten steuerlichen Konsequenzen und zusätzlichem administrativen Aufwand entziehen.

Grund 5: Besteuerung von Ausschüttungen

Die Besteuerung von Dividenden, die von einer deutschen Gesellschaft an ausländische Anteilseigner gezahlt werden, stellt einen kritischen Punkt dar. In Deutschland anfallende Quellensteuern bei der Gewinnausschüttung können für im Ausland ansässige Gesellschafter relevant werden. Trotz Deutschlands Bemühen, als Vorbild innerhalb der Europäischen Union zu agieren, hat der Europäische Gerichtshof das Land wegen seiner Handhabung der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU kritisiert. Diese Handhabung erschwert es faktisch für europäische Holdinggesellschaften, Gewinne aus deutschen Gesellschaften ohne Quellensteuerabzug zu beziehen.

Umgang mit der Quellensteuer bei Ausschüttungen:

  • Überprüfung der Doppelbesteuerungsabkommen: Sorgfältige Analyse der Abkommen kann Möglichkeiten aufzeigen, die Quellensteuerbelastung zu reduzieren.

  • Strategische Planung vor dem Wegzug: Es empfiehlt sich, den Ausschüttungszeitpunkt im Vorfeld genau zu planen, um unerwünschte Steuerbelastungen zu vermeiden.

  • Mögliche Nutzung von Steuerstrukturierungen: Unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften könnten Strukturierungen helfen, die Steuerlast zu optimieren.

Abschluss

Sieben Gründe gegen eine GmbH bei Auswanderung

Beim Verlassen von Deutschland stellen sich Unternehmer oftmals die Frage, ob sie ihre GmbH behalten oder abstoßen sollten. Es gibt entscheidende Argumente, die dafür sprechen, eine GmbH nicht zu behalten, wenn man ins Ausland zieht:

  • Wegzugsbesteuerung: Bei der Abwanderung fallen Steuern auf fiktive Veräußerungsgewinne an, die das Finanzamt auf Kapitalgesellschaftsbeteiligungen erhebt. Dies kann zu hohen Steuerforderungen führen und sollte vermieden werden.

  • Entstrickungsbesteuerung: Vermögenstransfer aus einer deutschen GmbH ins Ausland unterliegt der Entstrickungsbesteuerung, wodurch in Deutschland Steuern auf Bewertungsgewinne entrichtet werden müssen.

  • Funktionsverlagerung: Die Verlagerung von Geschäftsfunktionen einer deutschen GmbH in ein Land mit vorteilhafterer Steuerlage kann in Deutschland zu steuerlichen Lasten führen.

  • Beschränkte Steuerpflicht: Bei einem Umzug in ein Land mit niedriger Besteuerung bleibt die beschränkte Steuerpflicht für Vermögen in Deutschland bestehen, was die globale Steuerbelastung beeinflussen kann.

  • Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen: Besteht noch eine Beteiligung an einer deutschen GmbH, kann bei Gewinnausschüttungen eine Quellensteuer in Deutschland fällig werden.

Diese Punkte verdeutlichen, warum es ratsam ist, eine GmbH in Deutschland vor dem Umzug in ein anderes Land zu veräußern, zu liquidieren oder anderweitig aufzulösen. Eine umsichtige Planung und Entscheidung in dieser Angelegenheit kann potenzielle steuerliche Nachteile vermeiden.

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Die Lüge von der Territorialbesteuerung

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Mutter-Tochter-Richtlinie: 0% GmbH-Quellensteuer dank EU-Holding?