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Katharina Bäßler Katharina Bäßler

Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung

Erfahren Sie, warum die USA für deutsche Unternehmen attraktiv sind und wie Sie erfolgreich ein Unternehmen gründen. Wenig Bürokratie, steuerliche Vorteile und ein riesiger Markt warten auf Sie.

Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn

Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung

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Amerika gilt als Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Daher wundert es nicht, dass auch viele deutsche Unternehmen dort ihre Chance sehen. Aktuell sind ungefähr 4500 deutsche Unternehmen in der USA ansässig, dazu gehören Siemens, Fresenius Medical care und T-Mobile. Das liegt daran, dass ein Firmensitz in den USA steuerlich attraktiv und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist. Auch die Innovationsbereitschaft, das unternehmerfreundliche Umfeld, niedrige Energiepreise und der riesige Markt sprechen für den Standort USA.

Eine Firmengründung in den USA ist nicht nur für diejenigen interessant, die zukünftig in den USA leben wollen, sondern auch für Unternehmer, die eine Tochtergesellschaft in den USA gründen möchten, oder für diejenigen, die weltweit agieren wollen. Damit sie von den Vorteilen einer US-Gesellschaft profitieren können, ist die korrekte rechtliche und steuerliche Gestaltung bei der Gründung sehr wichtig. 

Darüber sprechen wir in  unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerexperten Sebastian Sauerborn, der  10 Jahre in den USA gelebt hat. Schon seit 2008 berät er deutschsprachige Mandanten zu Themen wie US-Firmengründung, Umzug in die USA und Steuern.

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Ein kurzer Überblick über die US-Gesellschaftsformen

Die mit Abstand häufigste Rechtsform in den USA ist die sogenannte US LLC, das heißt Limited Liability Company. Die LLC kann wahlweise als Personen- oder Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Die LLC kann in jedem Bundesstaat gegründet werden und braucht kein Stammkapital. 

Da es diese Rechtsform in Europa in dieser Form nicht gibt, kann es im Rechtstypenvergleich bei den europäischen Finanzämtern auch zu einer Einstufung der LLC als Kapitalgesellschaft führen. Da diese oft zu steuerlichen Nachteilen führt, eignet sich die LLC in den meisten Fällen nicht für in Deutschland, Österreich oder Schweiz ansässige Unternehmer.

Eine andere weit verbreitete Rechtsform ist die sogenannte C-Corporation, eine Kapitalgesellschaft, die mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland oder einer Limited in Großbritannien und Irland vergleichbar ist. Die C-Corporation kann in allen US-Bundesstaaten gegründet werden

Diese Gesellschaftsform braucht ein Stammkapital, welches beliebig gewählt werden kann und nicht eingezahlt werden muss. Die Gründung dauert maximal 2 Wochen und die Gebühren liegen bei 50 bis 500 US-Dollar.

Die dritte Gesellschaftsform ist die Limited Partnership, abgekürzt LP. In Funktion und Struktur gleicht die amerikanische LP einer GmbH & Co.KG, wie man sie in Deutschland kennt. Die LP besteht aus einem General Partner, dem Komplementär, der die Verantwortung für die Geschäfte trägt und mit seinem Vermögen haftet und den Kommanditisten. Diese haften jeweils nur mit ihrer Einlage. Gründungsdauer und -gebühren sind vergleichbar mit der C-Corporation. Für die LP ist kein Stammkapital gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Gesellschaftsform letztendlich für Sie geeignet ist, richtet sich nach vielen verschiedenen Faktoren. Daher haben wir hier für Sie 3 verschiedene Situation mal etwas genauer analysiert.

3 Gründe für eine Firmengründung in den USA

Grund 1: Umzug in die USA

Wer als Unternehmer oder Freiberufler auf eigene Faust in die USA ziehen will, benötigt natürlich ein entsprechendes Visum. 

Da gibt es mehrere Visatypen, die infrage kommen: ein E-1 Handelsvisum, ein E-2 Investorenvisum, eine EB-5 Green Card oder ein L-1 Visum.  

Mit dem L-1 Visum können Führungskräfte für eine Niederlassung, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Filiale eines multinationalen Unternehmens in den USA arbeiten.

in die USA da transferiert und entsendet.

Das E1-Visum ist für Geschäftsleute aus US-Abkommensstaaten (z.B. die DACH Länder), mit dem Sie in den USA leben und arbeiten können.

Das E-2 Investorenvisum richtet sich an diejenigen, die dem American Dream folgen und in den USA ein Unternehmen gründen wollen. Mit einem “erheblichen Kapitalbetrag”, können ausländische Investoren dieses Visum beantragen. Der Investitionsbetrag ist nicht festgelegt und ist anhängig von der Branche. Es geht schlussendlich darum, dass ausreichende Mittel für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens da sind, damit es sich erfolgreich entwickeln kann.  In vielen Fällen sind das ungefähr 500.000 US-Dollar. Damit diese Investitionen getätigt werden können, muss eine US-Gesellschaft gegründet werden. Hier kann man sich entscheiden, ob man eine LLC oder eine C-Corporation gründet.

Für den Visumsantrag muss der Investor dann nachweisen, dass er die Kontrolle über das US-Unternehmen besitzt, oder mindestens 50 Prozent besitzt.

Auf unserer Website uskanzlei.com erhalten Sie noch weiterführende Informationen zu den US-Visumkategorien informieren und welche Voraussetzungen, Sie dafür erfüllen müssen.

Grund 2: Gründung einer Tochtergesellschaft in den USA ohne Umzug

Wer in den US-Markt einsteigen will, überlegt vielleicht eine Tochtergesellschaft in Amerika zu gründen. Die wichtigste Frage, die Sie sich dabei zuerst stellen sollten: Brauche ich wirklich eine US-Gesellschaft? Denn man braucht nicht zwingend eine US-Gesellschaft, um den amerikanischen Markt zu bedienen. Europäische Unternehmen müssen natürlich einiges beachten, wie zum Beispiel Handelsschranken, Zölle und Sales Tax.

Allerdings kann es für den Geschäftsalltag durchaus Vorteile haben, eine amerikanische Tochtergesellschaft zu haben. Ein wichtiger Grund ist, dass amerikanische Kunden lieber bei einem Unternehmen bestellen, dass auch eine amerikanische Adresse und Telefonnummer hat.

Auch wenn sie ein amerikanisches Bankkonto haben wollen, ist es unumgänglich vorort eine Gesellschaft zu gründen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass ein europäisches Unternehmen mit einer US-Tochtergesellschaft besser bewertet wird. Suchen Sie Investoren oder haben vor ihr Unternehmen in Zukunft zu verkaufen, kann sich der Wert ihres Unternehmens unter Umständen vervielfachen, wenn Sie schon erfolgreich im amerikanischen Markt tätig sind.

Welche Rechtsform eignet sich für das Gründen einer Tochtergesellschaft? Für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum ist in den meisten Fällen die Corporation am besten geeignet. Diese ist im Rechtstypen-Vergleich durch die lokalen Finanzämter einfach zuzuordnen, sodass mögliche Haftungsrisiken und Doppelbesteuerung auszuschließen sind. Wer lieber eine Personengesellschaft gründen will, für den kommt eine US-LP infrage.

Lesen Sie auch: Wieso eine Genossenschaft gründen?

Grund 3: Vorteile einer US-Gesellschaft nutzen, ohne Umzug oder Unternehmensstandort USA

Für diejenigen, die nicht erwägen, ihren Wohnsitz in die USA zu verlegen oder einen neuen Unternehmensstandort zu gründen, gib es noch 3 besondere Möglichkeiten, von den Vorteilen einer US-Gesellschaft zu profitieren.

Dafür kommen zwei Arten von Unternehmen infrage, die Gebietsfremde in den USA gründen können: die Exempt LLC und C-Corporation.

Die Exempt LLC wird zu Recht auch als Nullsteuer LLC bezeichnet. Denn in den USA ist diese Gesellschaft steuerbefreit, wenn der Gesellschafter in der USA nichtansässig und nicht steuerpflichtig ist und die Betriebsstätte nicht in den USA ist. In diesem Fall spricht man von einer “Foreign Owned Disregarded Entity LLC” (kurz: “Exempt LLC”). 

Trotzdem können Sie über die Exempt LLC Geschäfte in den USA machen oder auch Waren an US-Bürger verkaufen. Wichtig ist nur, dass Sie keine Betriebsstätte in den USA auslösen, indem Sie beispielsweise ein Lager betreiben oder einen freien Mitarbeiter vor Ort beschäftigen. Werde die Geschäfte über externe Dienstleister, wie Amazon getätigt, wird keine Betriebsstätte ausgelöst und unterliegen nicht der US-Steuerpflicht.

Für wen ist dies Nullsteuer, LLC ein sinnvolles Modell? Kurz gesagt: Für diejenigen, die in einem Land ihren Wohnsitz haben, indem man auf Auslandseinkünfte keine Steuern bezahlen muss. Dazu zählen alle Exempt Stati, wie zum Beispiel das Beckham Law in Spanien, der Non Dom Staus, oder auch der NHR Status in Portugal.

Da sich die korrekte Ausgestaltung der Nullsteuer LLC recht komplex gestalten kann, empfehlen wir auf jeden Fall eine Beratung, bevor Sie ihre US-Präsenz aufbauen.

Diejenigen, die für ihre Geschäftstätigkeit eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, können als Alternative eine C-Corporation gründen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie in Dubai wohnen und bei Amazon Deutschland Waren verkaufen möchten. Damit Sie in Deutschland eine Umsatzsteuernummer bekommen können, müssen Sie zuerst die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, die Sie bei einer Exempt LLC nicht bekommen würden.

Über eine C-Corporation wäre das möglich. Das Gehalt, welches Sie sich über die Corporation auszahlen, wird als Betriebsausgabe gewertet und kann somit steuerfrei bezogen werden. Der Rest des Gewinns unterliegt dann der US-Steuer von 21 %.

Eine dritte Möglichkeit wäre der sogenannte Delaware Flip. Der Delaware Flip bedeutet die Einbringung eines Nicht-US-Unternehmens in eine Delaware-Holdingstruktur. Das Gründen einer Delaware-Holdinggesellschaft ist besonders für ausländische Unternehmen interessant, die sich am US-Markt listen lassen wollen oder Investoren suchen. Denn die Vereinigten Staaten sind nach wie vor der wichtigste Markt für Risikokapital und andere private Finanzierungsquellen und auch weltweit führende Aktienmärkte sitzen dort.

Der Delaware Flip kann ein vielversprechender Weg zu einer neuen Finanzierung und langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes sein, jedoch erfordert er auch eine äußerst sorgfältige Planung und bedeutet einen großen Zeitaufwand. Daher muss man bei diesem Unterfangen mit Rechts-, Buchhaltungs- und Steuerberatern zusammenarbeiten. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Standortwahl: Welcher US-Bundesstaat ist der beste?

Haben Sie die Gründung einer US-Gesellschaft schon konkret ins Auge gefasst? Dann ist oft die nächste Frage, wo soll die Niederlassung oder das Unternehmen ansässig sein? Die Auswahl ist groß, denn in der USA hat man die Wahl zwischen 52 Bundesstaaten.

Recherchiert man etwas zu den besten Unternehmensstandorten, dann wird man sehr schnell auf den US-Bundesstaat Delaware stoßen. Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass dieser Staat eine Steueroase. Das ist allerdings nicht richtig. Tatsächlich müssen Sie in Delaware sogar eine vergleichsweise hohe Körperschaftsteuer entrichten.

Dennoch ist Delaware für Großunternehmen interessant. Denn Unternehmen wie Apple oder Coca-Cola können ihre Lizenz-Gewinne deutlich günstiger zu einem Steuersatz von 3 bis 4 % versteuern. 

Trotzdem haben auch viele deutsche Unternehmen ihren Sitz in Delaware. Denn sie finden hier eine hohe Anonymität und Rechtssicherheit. Das liegt daran, dass Delaware als ältester Bundesstaat auf eine lange Geschichte von Präzedenzfällen zurückgreifen kann, was in Falle von Rechtsstreitigkeiten von Vorteil sein kann.

Es gibt allerdings noch andere Bundesstaaten, die weitaus interessanter für europäische Unternehmer sind. Dazu gehören Texas, Florida und Nevada. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Grundsätzlich sollten Sie sich die Frage stellen, von wo aus soll mein Unternehmen arbeiten

Und da gibt es einige Faktoren, die zu beachten sind:

  1. Die Zeitzone

  2. Wo sind meine Kunden/ Zielgruppe?

  3. Welcher Bundesstaat ist besonders für meine Branche geeignet?

  4. Wie gut ist der Standort (von Europa) erreichbar?

Viele europäische Unternehmer siedeln sich an der Ostküste an, da diese von Europa aus leichter und schneller zu erreichen ist und auch der Zeitunterschied am geringsten ist. Den größten Markt innerhalb Amerikas finden Sie an der Ost- und Westküste oder in Texas. Welche Faktoren, sie sonst noch berücksichtigen müssen, können Sie hier nachlesen.
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Mehr Informationen zu unserem Podcast Perspektive Ausland finden Sie hier. Bei Fragen und Anregungen, kontaktieren Sie uns.

Kontaktdaten und Links:

Sebastian Sauerborn

Homepage: www.uskanzlei.com

www.wohnsitzausland.com

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Telefon:       +44 20 3151 0582

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Timestamps

00:00:18  - Einführung: Gründe für die Unternehmensgründung in den USA

00:03:47  - Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen in den USA

00:06:53  - Szenario 1: Umzug in die USA

00:13:40  - Welches Investment muss man für die Unternehmensgründung rechnen?00:15:48  - Für welche Berufe braucht man eine Zulassung?

00:18:12 - Welche anderen Kosten muss man rechnen und wie hoch muss das Stammkapital sein?

00:19:45 - Wie läuft der Visums-Prozess ab, was braucht man und wie lange dauert es?

00:22:58 - Wie hoch sind die Erfolgschancen?

00:28:34 - Szenario 2: Tochtergesellschaft in der USA gründen

00:37:14 - Was ist der beste Ort zum Gründen?

00:51:52 - Dropshipping und E-Commerce in den USA

00:54:48 - Szenario 3: Die Vorteile einer LLC oder C Corporation nutzen

01:07:21 - Fazit Unternehmensgründung in den USA - Für wen lohnt es sich?

01:08:20 - Wo bekommt man weitere Antworten?

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP 43: Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung

Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn

Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.

00:18 - Einführung: Gründe für die Unternehmensgründung in den USA

Daniel Ich bin gespannt, welche Gründe ich heute im Gespräch mit Sebastian erfahre, die für die USA als Unternehmens-Standort sprechen, wobei es ja nicht so ist, dass ich nicht selber einige gute Gründe kenne, aber ich bin gespannt, was es noch alles für Gründe gibt. Also zum Beispiel ist es natürlich eine der größten Volkswirtschaften der Welt, riesiger interessanter Markt, Konsum, Konsum, Konsum, Konsum in USA, was natürlich sehr, sehr interessant ist. Arbeitskräfte: wir jetzt ja das Gespräch mit dem Herrn Harun, der gesagt hat, Tschechien in Europa wunderbar interessant, aber keine Arbeitskräfte. Ich denke, das Problem haben wir in den USA eher nicht, Steuern bin ich sehr gespannt, was du alles zu erzählen hast, weil auf den allerersten Blick ist die USA nicht so sonderlich attraktiv, aber es gibt ja den zweiten und dritten Blick und mit Sicherheit interessante Gestaltungsmöglichkeiten das alles und noch mehr bin ich gespannt.

01:24 - Wann lohnt sich die US-Firmengründung?

Sebastian Nee, absolut es gibt im Grunde 3 Szenarien, wann man eine US-Firmengründung erwägt. Das erste Szenario ist, wenn man in die USA umzieht, dann ist es ja in der Regel so, wenn man dort als Unternehmer ein Visum braucht, braucht man in der Regel dort ein Unternehmen, was man dort gründet, was auch das Visum sponsert oder zumindest ein Unternehmen in das man investiert. Das heißt, das ist ein ganz häufiger Grund. Der zweite Anlass letztlich ist, wenn man zum Beispiel jetzt beginnen möchte, in den USA zu verkaufen. Also man ist beispielsweise ein Schweizer Unternehmen und österreichischer Unternehmer und möchte jetzt beginnen, den amerikanischen Markt hier zu attackieren und gründet deswegen eine US-Gesellschaft und der dritte Grund sind letztlich alle anderen Gründe, also das heißt man hat zum Beispiel als jemand, der jetzt nicht in den USA plant zu leben und auch nicht eigentlich plant, den US-Markt konkret anzugehen. Einen anderen guten Grund, eine US-Gesellschaft zu gründen. Diese 3 Fälle sollten wir im Grunde genommen dann mal gleich anschauen.

Daniel Genau und dann gibt es ja auf der Seite der US Kanzlei eine sehr schöne Unterseite, da können wir auch nochmal drüber eigentlich darüber sprechen. Da werden 10 Gründe erwähnt oder 10 interessante Punkte erwähnt.

Sebastian Genau. Da geht es jetzt um den Markteintritt. Oftmals denkt man ja als europäische Unternehmer, man hat jetzt letztlich hier zum Beispiel in seinem Heimatmarkt in Deutschland einen gewissen Sättigungsgrad erreicht und dann ist ja die EU eigentlich vor der Haustür. Dann fange ich jetzt mal an, in Frankreich, Spanien und Italien meine Produkte zu verkaufen und Dienstleistungen. Muss ich halt die Webseite in 3 Sprachen übersetzen, muss 3 Rechtssysteme kennen, sich mit 3 Mehrwertsteuergesetzes usw. rumschlagen. Man könnte ja auch einfach in die USA expandieren. Da habe ich einen riesigen Markt vor der Haustür, alles auf Englisch ist vielleicht einfacher und lukrativer, das in der EU zu machen. Da geht es hier konkret um den US-Markteintritt, also letztlich die zweite Kategorie von möglichen Anwendungsbeispielen, die ich grade eben genannt habe, für die US-Firmengründung.

Daniel Dann fangen wir mit dem ersten Bereich an.

03:47 - Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen in den USA

Sebastian Also fangen als Erstes an, mit dem Thema: in die USA umziehen. Bevor ich jetzt hier zu dem Thema was sagen möchte, ist vielleicht am besten, wenn wir nochmal kurz eine Übersicht verschafft zu den verschiedenen Rechtsformen, die es in den USA gibt, zumindest zu den häufigsten. Also die mit Abstand am häufigsten Rechtsform ist die sogenannte US LLC, also eine Limited Liability Company, eine Rechtsform, die es so eigentlich in Europa nicht gibt, auch vor allen Dingen im deutschsprachigen Raum nicht gibt. Das ist im Grunde eine Hybrid-Gesellschaft. Die ist nämlich steuerrechtlich eine Personen-Gesellschaft, wobei man das in den USA mal eben auch optimieren kann, diese als Körperschaft handeln zu lassen, als Kapitalgesellschaft. Aber standardmäßig ist es ja eine Personengesellschaft, aber eben Haftungsrechtlich ist sie eine Kapitalgesellschaft und das heißt also so was gibt es nicht bei uns im deutschsprachigen Raum. Das führt dann auch zu allen möglichen Problemen, wenn man zum Beispiel in Deutschland wohnt und eine amerikanische LLC gründen würde, dazu kommen wir nachher noch. Also das ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in den USA, also 90% aller Gesellschaften, die in den USA gegründet werden von Amerikanern und Nicht-Amerikanern. Eine auch sehr weit verbreitete Rechtsform ist die sogenannte Corporation, die ist eine Kapitalgesellschaft vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, vergleichbar mit einer Limited in Großbritannien und Irland. Ist also auch ein häufiger Typ, da gibt es mehrere Ausprägungen dazu. Aber die häufigste ist eben die Corporation und dann gibt es auch die sogenannte Limited Partnership, abgekürzt LP. Die LP ist letztlich eine Personen-Gesellschaft und gleicht letztlich der GmbH und Co KG, wie wir ja aus Deutschland relativ gut kennen. Das heißt, es gibt eine Vollhafterin, oder auf Englisch der Channel Partner, diese voll haftende Gesellschaft ist in der Regel eine andere Gesellschaft, wiederum in der Regel eine LLC, die übernimmt also die komplette Haftung und hat gleichzeitig auch die Geschäftsführung der Gesellschaft inne. Und dann gibt es eben mehrere Kommanditisten, sogenannte Limited Partner, die haften jeweils so mit ihrer Einlage, sind aber auch nur passiv an der Gesellschaft beteiligt. Das heißt, hier ist es tatsächlich eine klassische Personengesellschaft, vergleichbar eben mit der britischen Limited Partnership oder mit der deutschen GmbH und Co. KG, also im Rechts-Typ im Vergleich sehr einfach zuzuordnen. Dann gibt es natürlich noch weitere Rechtsformen. Wir konzentrieren uns mal auf diese 3 häufigsten Rechtsformen.

Daniel Für einen einfachen Überblick und ein noch besseres Verständnis haben wir jetzt die Gründe für eine Firmengründung in den USA, mal in 3 verschiedene Fallbeispiele sortiert.

06:53 - Szenario 1: Umzug in die USA

Sebastian Jetzt gehen wir also den ersten Fall mal durch. Wir hatten also gesagt, man möchte gerne in die USA umziehen. Ich spreche jetzt freilich nicht von Personen, die sich hier anstellen lassen wollen, in den USA bei einem externen Arbeitgeber, sondern ich rede jetzt von Unternehmern und Freiberuflern, die auf eigene Faust in die USA umziehen wollen und dann ein entsprechendes US-Visum benötigen, zum Beispiel ein E-1 Handelsvisum oder ein E-2 Investorenvisum, oder auch eine EB-5 Green Card, oder ein L-1 Visum. Das ist ein Visum, mit dem man eben Führungskräfte letztlich in die USA da transferieren kann und entsenden kann. Also diese Visa letztlich, die für Unternehmer geeignet sind. In diesen Fällen wird oftmals eine US-Gesellschaft benötigt. Schauen wir uns zum Beispiel man den Fall des E-2 Investorenvisums an. Mit dem E-2 Investorenvisum kann ich einen relativ kleinen Betrag in den USA investieren. Der Betrag ist nicht festgeschrieben. Aber ich würde mal sagen 50.000 US-Dollar sind als Minimum realistisch. Es gab auch schon Mandanten, die weniger investiert haben. Es gibt natürlich auch Mandanten, die sehr viel höhere Summen investieren, hängt von der Branche dann ab. Hier würde ich also dann eine Gesellschaft in den USA gründen und in diese Gesellschaft dann mein Kapital für das Investment einbezahlen. Mal angenommen, ich möchte jetzt gerne in den USA eine Autowerkstatt gründen und ich möchte in meine eigenen Autowerkstatt investieren, gründe eine Gesellschaft, zahle in die Gesellschaft, dann das notwendige Kapital ein, um diese Autowerkstatt zu beginnen. Also ich muss ja dann Geräte kaufen, Maschinen kaufen, ich muss Räumlichkeit anmieten, Personal anstellen, ich muss Werbung machen usw., also da kommt schon ein ganz schöner Betrag zusammen, vielleicht eine halbe Million. Dann würde ich also diese halbe Mio. in meine eigene US-Gesellschaft investieren, also auf das Konto meiner US-Gesellschaft überweisen, welche dann die entsprechenden Investitionen tätig, damit dieses Business begonnen werden kann, von dem ich dann leben kann, wenn ich in die USA umziehe. Das ist so der typische Fall, wo dann entsprechend eine US-Gesellschaft benötigt wird. Hier kann man sich entscheiden, ob man jetzt eine LLC gründet oder eine C Corporation gegründet. Es ist letztlich aus steuerlicher Sicht möglicherweise relevant. Es gibt auch noch andere mögliche Faktoren. Wir wissen zum Beispiel, das ist ja gerade bei Unternehmern, die ein Unternehmen in Deutschland haben oder in ihrem Herkunftsland, es ihnen besonders wichtig ist, dass hier das Haftungsrisiko beschränkt ist. Jeder hat ja so ein bisschen Respekt vor möglichen Klagen in den USA. Wir kennen ja diese Klagen, jemand schüttet sich heißen Kaffee über die Knie und verklagt dann die Imbiss-Bude für 1.000.000 oder 5.000.000 und jeder will sich natürlich davor schützen. Es ist jetzt im Zweifelsfall so, dass zum Beispiel die C Corporation einen besseren Haftungsschutz bietet als die LLC, weil bei der LLC zumindest bei der Ein-Mann LLC relativ schnell Fehler gemacht werden, durch den Unternehmer, die dazu führen können, dass der Haftungsschutz dann nicht mehr besteht. Also ein Beispiel ist, wenn ich jetzt gedankenlos Entnahmen aus der Gesellschaft mache, weil ja ohnehin wie gesagt die LLC steuerrechtlich keine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat. Das heißt, ich kann letztendlich einfach Entnahmen machen und die werden auf der persönlichen Steuererklärungen verbucht. Wenn ich also was tue, dann ist der Haftungsschutz möglicherweise gefährdet und deswegen entscheiden sich viele unserer Mandanten in dem Fall lieber für die C Corporation, wo hier ganz klar die Gesellschaft eine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat und uns so etwas nicht passieren kann. Die LLC ist im Grunde genommen genauso gut geeignet, aber eben, wenn man dort 110 prozentig sicher sein möchte, verwendet man dann lieber die Corporation, dann besteht der Haftungsschutz und dann beschränkt sich die Haftung auf das Betriebsvermögen, es kommt aber nicht zum Durchgriff auf das Privatvermögen. Das heißt in den meisten Fällen, wo ein US-Visum beantragt wird, gründen die Mandanten eine C Corporation, die dann dieses Visum tatsächlich sponsert oder die als Vehikel für dieses Visum verwendet wird.

Daniel Also du hast jetzt gerade über mehrere verschiedene Rechtsformen gesprochen, die für mich infrage kommen. Und wir reden ja jetzt noch über den Bereich, um das nochmal klarzumachen, also ich möchte jetzt gerne in die USA umziehen und für diesen Zweck gründe ich ein Unternehmen, um meine Einreise oder meinen Aufenthalt in der USA durch diese Geschäftstätigkeit dann die Basis dafür zu bauen.

Sebastian Korrekt, um die Basis dafür zu schaffen, damit ich dann eben das entsprechende Visum beantragen kann, um in den USA zu leben und zu arbeiten.

Daniel Um das einmal praktischer zu machen, hab ich da so ein paar Fragen noch, die mich interessieren, mit Sicherheit auch unsere Zuschauer und Zuhörer. Das erste, wäre vielleicht mal wichtig zu verstehen, also für Menschen mit welchem finanziellen Background das eigentlich überhaupt in einen Schritt ist? Also wie viel Geld sollte ich da mitbringen, auf dem Konto haben, wie viel muss ich einplanen, damit das für mich überhaupt ein gangbarer Weg ist? Punkt 1 und jetzt hast du über die verschiedenen Rechtsformen gesprochen: Wie finde ich am besten raus, was jetzt davon wirklich die richtige ist für mich? Aber vielleicht fangen wir mal mit dem finanziellen Umfang an.

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**13:40 - Welches Investment muss man für die Unternehmensgründung rechnen?

Sebastian Also grundsätzlich, wenn es spezifisch geht, um ein Visum in den USA zu beantragen. Dazu haben wir übrigens eine eigene Podcast-Folge auch schon aufgenommen, dann richtet sich letztlich der Betrag nach der Visums Kategorie. Ich hatte jetzt gerade eben in meinem Beispiel das E 2 Visum erwähnt. Dort hatte ich gesagt, also das Minimum Investment, was man in den USA tätigen muss, was nicht jetzt vorgeschrieben ist, also es gibt jetzt nicht so einen fixen Betrag, der bei diesem Visum definiert ist, sondern es heißt einfach ein erheblicher Betrag, dann würde man sagen normalerweise 50.000 US-Dollar ist das Minimum, das müsste ich investieren, aber es hängt eben davon ab, in welcher Branche ich tätig bin. Ich habe jetzt gerade eben in meinem Beispiel eine Autowerkstatt genannt. Mein Investment muss so groß sein, dass ich dieses Business damit erfolgreich beginnen kann. Sodass wenn ich in den USA ankomme, dieses Business dann bereits am laufen ist. Ich kann natürlich auch ein Hotel oder sowas kaufen, ja als Investment, dann ist natürlich mein Investment Betrag weitaus höher. Ich kann natürlich auch ein Ladengeschäft im Zentrum von New York eröffnen. Auch dann wiederum muss mein Investment groß genug sein, dass ich das Ladengeschäft anmieten kann, dass ich das Ladengeschäft ausstatten kann, die Ware kaufe, das Personal beschaffe. Also je nachdem, was mein Vorhaben ist, in welcher Branche ich tätig sein möchte, desto höher oder niedriger kann man Investitionsbetrag sein. Wenn ich dort als IT-Berater hingehe oder als Marketing-Berater, dann hab ich ja im Grunde genommen fast keine Ausgaben. In was soll ich investieren? Ich investiere vielleicht in ein Büro, in Werbung, in Mitgliedschaften, vielleicht in Messebesuche. Ich muss mir dann schon Gedanken machen, wo soll ich denn die 50.000 ausgeben? Das hängt dann tatsächlich von der Branche, aber 50.000 ist die Nummer, von der man ausgehen kann.

15:48 - Für welche Berufe braucht man eine Zulassung?

Daniel Jetzt mal abgesehen von so Berufen wie Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt. In Deutschland wird eine ganze Menge noch zusätzlich reguliert und man benötigt vielleicht Zulassungen oder irgendwelche Kammern, die dann meine Befähigung bestätigen und mir meine Berufsausübung überhaupt erlauben. Wie kann ich das jetzt in den USA vergleichsweise zu Deutschland einordnen? Also gibt es da bestimmte Branchen. Ich komm’ da vielleicht blauäugig hin, denk da mache ich mich selbstständig und gründe eine Firma und dann wird mir das dort verwehrt vom Gesetz. Gibt es da Einschränkungen, die ich beachten muss?

Sebastian Ja, also natürlich gibt es hinsichtlich der zulassungspflichtigen Berufe die gleiche Einschränkung mehr oder weniger wie in Deutschland auch. Ich kann natürlich auch von Europa aus die Rechtsanwalts-Zulassung in den USA erwerben. Das heißt, ich würde die erwerben und dann könnte ich sagen, meine Investition ist jetzt hier eine Rechtsanwaltskanzlei in den USA zu gründen, aber das würde man komplett getrennt sehen vom Visum.

Daniel Die Frage war nur, du hast die Kfz-Werkstatt erwähnt. Jetzt habe ich einen deutschen Kfz Meisterbrief. Kann ich mit dem etwas in den USA anfangen?

Sebastian Das brauchen wir alles nicht, also für diese ganzen Berufe ist es nicht notwendig, irgendwelche Berufsabschlüsse zu haben oder so, aber so Dinge wie Arzt natürlich. Wenn ich eine Arztpraxis eröffnen will, oder als Anwalt dort praktizieren will, dann brauche ich natürlich die Zulassung, aber das wäre wiederum vom Visum her gesehen komplett unabhängig. Da müsste ich mich getrennt darum kümmern. Und dann kann ich, wenn ich diese Zulassung habe, dort eine Arztpraxis gründen, dann wäre das Business, worin ich investiere, in meine eigene Arztpraxis.

Daniel Jetzt haben wir zu den Kosten schon so eine Hausnummer gehört. Wie sieht es denn aus von so einer Zeit, die ich einplanen muss? Also wie viel davon mache ich von Deutschland aus oder welche Schritte muss ich zum Beispiel von den USA aus erledigen? Kann ich alles von Deutschland aus vorbereiten? Also, damit wir mehr Klarheit in den Flow vielleicht reinbekommen. Also wie sind so die einzelnen Schritte? Und wie lange dauert es zum Beispiel, bis ich dann in den USA angekommen bin?

18:12 - Welche anderen Kosten muss man einrechnen und wie hoch muss das Stammkapital sein?

Sebastian Also die Kosten haben wir nicht wirklich ausgesprochen. Wovon wir jetzt gesprochen haben, ist ja die Investitionssumme letztlich, um mein Geschäft dort zum Laufen zu bringen. Also das sind jetzt nicht unbedingt die Kosten für die Gründung der Gesellschaft, für das Visum, für den Visums-Anwalt, die kommen da noch drauf, wobei die möglicherweise Teil der Investition sind. Also ich würde mal sagen das Visum zu beantragen 10.000 €, das ist wie gesagt Teil der Investition. Die Firma zu gründen usw., Konto zu eröffnen, steuerliche Registrierung und das Ganze zu machen, wenn wir das machen, dann sind das ein paar 1000 US-Dollar. ist natürlich auch wieder ein Teil der Investition, das wären die Kosten. Übrigens, Stammkapital Anforderungen gibt es nicht bei den Gesellschaften. Man muss also nicht ein minimales Stammkapital einbezahlen. Es funktioniert auch 1 US-Dollar, wenn ich das so möchte.

Daniel Ist das auch empfehlenswert nur 1 US-Dollar als Stammkapital? Ist das üblich in den USA oder sind eher andere Beträge üblich?

19:45 - Wie läuft der Visums-Prozess ab, was braucht man und wie lange dauert es?

Sebastian Es hängt ein bisschen davon ab, wenn man jetzt eigentlich das Unternehmen hier privat gründet und jetzt nicht plant, externe Investoren hier mit hineinzunehmen, dann sind relativ geringe Stammkapital-Beträge normal, vielleicht 100 Dollar $1000 oder so, aber mehr nicht. Das Stammkapital muss auch nicht einbezahlt werden. Jetzt zu deiner anderen Frage, die Dauer bis die Firma gegründet ist, da muss man jetzt wieder also letztlich entscheiden. Wir reden jetzt hier vom Visum, also der Visums Prozess ist kompliziert und langwierig. Also ich würde mal sagen, beim Visum muss man ein halbes Jahr einplanen. Man hat hier verschiedene Dinge, man muss selbst etliche Unterlagen vorbereiten, man muss einen Business Plan schreiben. Einen 5 Jahres Business Plan mit genauen Zahlen. Das finden die meisten Mandanten schwierig, das können die nicht so ohne weiteres auf Englisch aus dem Ärmel schütteln. Dann braucht der Anwalt Zeit alles vorzubereiten und dann ist das bei der amerikanischen Botschaft, also insgesamt 6 Monate Vorbereitungszeit für das Visum ist realistisch. Die Firma an sich ist schnell gegründet. Also ich würde mal sagen, innerhalb von einem Monat hat man alles, Firmengründung, Kontoeröffnung, steuerliche Registrierung. Es gibt keinerlei Anforderungen hierfür in den USA zu sein, der Notartermin ist nämlich zu beachten, das kann man alles remote machen. So, jetzt hast du vorhin gefragt, was man in den USA machen muss, was man hier macht?

Daniel Also wenn ich das nochmal spezifizieren kann. Also mir geht es jetzt einfach darum, ich möchte jetzt das Visum für den Aufenthalt in den USA beantragen, für mich im Idealfall natürlich mit Familie und an welcher Stelle gründe ich die Firma? Also, was ist der erste Schritt? Ist der erste Schritt in der Tat die Firmengründung und dann die Beantragung des Visas? Ist natürlich auch ein gewisses Risiko damit verbunden, dass jetzt jemand sagt, das ist jetzt mein Ziel, ich möchte in den USA leben, ich beginne mit der Investition, ich gründe eine Firma... Da sind schon mal die ersten paar $1000 im Prinzip weg, dann mache ich meine Investition, was auch immer ich dafür tätigen muss. Muss die Investitionen abgeschlossen sein, oder ist die nur auf den Weg gebracht? Und dann beginnt die sechsmonatige Visa Beantragung.

Sebastian Du hast absolut recht mit deiner Einschätzung, aber das ist genau so auch gewollt. Also du kannst das Visum erst dann beantragen, wenn das Geld unwiederbringlich ausgeben ist, das ist die Bedingung des Visums. Du hast völlig recht, man gründet die Firma, also Beispiel Autowerkstatt, ich zahle 500.000 ein, ich geb die 500.000 aus, ich beantrage das Visum. also ich meine streng genommen, ich hab dann die Geräte usw., die könnte ich dann wieder verkaufen, also es ist nicht unwiederbringlich komplett mein Vermögen verloren. Aber wir haben natürlich Fälle von Mandanten, die dann zum Beispiel irgendeine Franchise-Gebühr bezahlen, weil sie sich in ein Franchise-Unternehmen einkaufen. Ob man die zurückbekommt, das ist die Frage? Aber du hast völlig recht, das Geld muss investiert sein, es muss ausgegeben sein, ich muss im Risiko sein, finanziell, erst dann kann ich das Visum auf Basis der getätigten Ausgaben beantragen.

Daniel Könnte ich dann zum Beispiel auch Gesellschafter einer existierenden Firma sein als Beispiel oder muss es ein Business in meinem eigenen Namen sein?

Sebastian Ja, es muss in deinem eigenen Namen sein. Also natürlich, da können andere dabei sein, in gewisser Weise Minderheits-Gesellschafter oder es kann Co-Investoren geben, die dann beide das Visum beantragen, ist alles möglich. Aber da gibt es natürlich bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, also man muss mehrheitlich das besitzen oder zu mindestens 50/50.

22:58 - Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Daniel Kannst du was zur Erfolgschance sagen? Es gibt ja die Leute, die jedes Jahr an die an der Green Card Lotterie teilnehmen, was kann man da zur Erfolgsquote sagen? Die ist ja relativ gering. Hier haben wir jetzt mit Sicherheit eine höhere Erfolgsquote. Auf der anderen Seite, wie du schon gesagt hast, gehe ich da ein sehr hohes finanzielles Risiko ein, viel höher als an der Lotterie teilzunehmen, aber es geht ja am Ende um das Visum und nicht um die Investitionen und die Firma in dem Fall. Wir reden jetzt über Menschen, deren Triebkraft eigentlich ist, ich möchte in den USA leben und nicht unbedingt ein erfolgreiches, florierendes Unternehmen zu haben, da kommen wir nachher noch darauf zu sprechen.

Sebastian Naja, im Grunde genommen gibt es eben keine Visa, um in den USA zu leben einfach so. Es gibt keine Visa, wie in anderen Ländern, wo man als Privatier, als Rentner sich einfach niederlassen kann. Man ist dort letztlich gefordert, hier aktiv zu investieren. Es gibt das EB-5 Visum, also das sogenannte golden Visum, wo man dann mindestens 500.000 oder 1.000.000 investieren muss, was dann eher passiv ist, da wird man dann vielleicht Anteilseigner an einem Hotel oder so. Das heißt Hilton baut jetzt irgendwie ein Hotel und die brauchen dafür hundert Millionen und dann gibt es halt 100 EB-5 Investoren, wo dann jeder eine Million investiert, das ist natürlich eher passiv. Aber streng genommen bin ich auch dann an einer LLC beteiligt, aber ich hab eben jetzt hier nicht mein eigenes Unternehmen. Jetzt nochmal, um auf den Fall zurückzukommen, wo man sein eigenes Unternehmen hat, also es ist eben tatsächlich gewollt, dass hier Leute angezogen werden, die ein eigenes Unternehmen haben und auch unternehmerisch tätig sein wollen, das ist genauso gedacht. Bevor man jetzt natürlich dieses Visum beantragen würde und sich auf diesen Weg machen würde, würde man natürlich mit einem Anwalt für US-Einwanderungsrecht sprechen. Wir arbeiten mit verschiedenen Anwälten zusammen. Die würden sich das dann im Vorfeld natürlich anschauen und würden natürlich sagen: Diese Sache sieht jetzt relativ schlecht aus, da würde man kein Visum dafür bekommen, wobei ich sagen muss, dass das ist höchst selten ist. Also wenn man ein Unternehmen hat, die Investition tätigt und das Geld dafür hat und ein Businessplan dazu schreibt, dann wird man eigentlich dieses Visum fast immer, um nicht zu sagen, immer bekommen. Wenn es natürlich jetzt Gründe gibt, wie dass man vorbestraft ist oder so, dann hat man natürlich Problem. Aber unter normalen Voraussetzungen wird man dieses Visum bekommen. Es ist dann sogar so, dass letztlich die Behörde sagt: OK, wir geben dir das jetzt mal und dann schauen wir mal in 1-2 Jahren, ob du deinen Business Plan erfüllst. Wenn du ihn nicht erfüllst, dann kannst du wieder gehen, aber ansonsten ist alles gut. Es gibt natürlich auch noch andere Visa. Wer zum Beispiel heute in Deutschland ein Unternehmen hat, eine GmbH, Deutscher ist, und dort in Deutschland dieses Unternehmen verkauft Sonnenbrillen, und der verkauft heute schon mit dem deutschen Unternehmen Sonnenbrillen in die USA und macht einen nicht unerheblichen Umsatz. Dann reicht es auch, das Visum zu bekommen in dem Fall das E-1 Visum nicht das E-2 wie, sondern das E-1 Handelsvisum. Wenn ich diese Voraussetzung erfülle, brauche ich auch nicht in den USA zu investieren. Auch dann muss ich in der Regel eine Firma in den USA gründen, wenn ich dort leben will, denn ich muss mich dann dort anstellen und so weiter und werde ja dann den Handel dort ausbauen wollen, aber dann ist keine Investition notwendig. Da muss man eben hier die Voraussetzungen erfüllen, hier zu handeln oder wenn man jetzt ein größeres Unternehmen hat. Ich sage jetzt mal zum Beispiel Apple. Apple will jetzt gerne einen führenden Mitarbeiter, der in Deutschland bei Apple arbeitet, in die USA entsenden. Dann nehme ich einen L-1 Visum, da brauche ich auch keine Investitionen. Ich muss natürlich wiederum in dem Fall dann, wenn ich nicht Apple bin, eine Gesellschaft in den USA gründen, das ist dann die neue US-Niederlassung und de facto muss ich da auch investieren, denn ich muss ein Büro einrichten mit allen möglichen Computern, ein Büro mieten und so weiter und sofort, also da ist auch eine Investitionen notwendig, aber möglicherweise in geringerem Umfang. Aber das eignet sich nur für größere Unternehmen, das muss nicht Apple sein, aber muss schon ein größeres Unternehmen sein.

Daniel Es kommt immer wieder auf das Gleiche raus, ohne Bereitschaft ordentlich zu investieren oder ein Risiko einzugehen, ist man eigentlich nicht willkommen oder öffnet sich die Tür nicht für einen längerfristigen Aufenthalt in den USA.

Sebastian Aber man muss natürlich sagen, dass zum Beispiel im Vergleich jetzt zu UK nach Brexit das Visum in den USA erheblich einfacher zu erlangen ist als in UK. Wenn man nach UK umziehen will ist das deutlich schwieriger als in die USA.

Daniel Muss man natürlich auch sagen, dass es wahrscheinlich weniger gibt, für die das jetzt das Traumland wäre, wo sie unbedingt hinwollen.

Sebastian Ja, aber ich meine, wenn man jetzt mal einfach, wir sind ja gewöhnt, UK war früher in der EU und das liegt eigentlich alles ganz nah und dann war alles ganz einfach früher, und jetzt auf einmal geht gar nichts mehr. Das heißt im Vergleich, ist es glaube ich in USA einfacher. Ich meine, der Prozess ist sehr kompliziert und ist sehr umfangreich und mit Covid jetzt nochmal schwieriger. Unter Trump wird sowieso alles nochmal sehr viel schwieriger. Das ist zum Teil wieder gelockert worden, also ich will damit sagen, um nochmal zum Thema Erfolgschancen zu sprechen zu kommen, wer das möchte, der schafft das.

Daniel Ok, das ist doch mal ein Wort. Wollen wir dann jetzt zum zweiten Fall gehen.

28:34 - Szenario 2: Tochtergesellschaft in der USA gründen

Sebastian Ja, gehen wir zur zweiten Situationen. Wir sprechen jetzt von der Gruppe von Mandanten, die letztlich in Deutschland oder in der Schweiz oder in Österreich wohnen und sagen, ich hab ein erfolgreiches Unternehmen, also in die USA umziehen möchte ich jetzt nicht, aber ich möchte dort gerne eine Tochtergesellschaft gründen. Ich stelle mir dann dort lokal Personal ein und werde dann dort entsprechend meine US-Tochtergesellschaft betreiben. Da sind jetzt mehrere Dinge dazu zu sagen. Der wichtigste Punkt ist natürlich zunächst mal, dass man sich überlegt, brauche ich wirklich ein US-Gesellschaft? Also streng genommen ist es nicht notwendig, eine US-Gesellschaft zu gründen, um in den USA zu verkaufen. Wir haben genug Beispiele von Mandanten, die eine deutsche Firma haben, eine österreichische Firma, eine Schweizer Firma haben und direkt mit dieser Schweizer Firma zum Beispiel amerikanische Kunden beliefern. Es ist nicht so, dass das verboten ist, die Handelsschranken, die es gibt, sind eigentlich überschaubar. Natürlich, möglicherweise gibt es steuerliche Konsequenzen, vielleicht hat man eine Betriebsstätte, vielleicht muss man sich für sogenannte Sales Tax registrieren. Das sind alles Dinge, die muss natürlich beachten, aber es ist jetzt nicht so, dass es rein rechtlich gesehen zwingend notwendig ist eine US-Gesellschaft zu gründen. Allerdings ist es natürlich so, dass oftmals die Notwendigkeit sich einfach ergibt aus dem ganz pragmatischen Geschäftsalltag. Je nachdem, was ich mache, wird möglicherweise ein Kunde nicht bei mir bestellen, wenn er auf der Webseite eine deutsche Adresse und Telefonnummer sieht. Also aus ganz praktischen Gründen, einfach der Optik und der Außenwirkung ergibt es möglicherweise Sinn, eine US-Gesellschaft zu gründen. Wenn ich dort Büroräumlichkeiten brauche, werden die wenigsten Vermieter einen Mietvertrag eingehen mit einer deutschen oder schweizerischen Gesellschaft. Wenn ich dort Personal einstelle, ist es praktisch unumgänglich dort eine Gesellschaft zu haben. Wenn ich Finanzierungen brauchen, muss ich ein Konto haben und so weiter und sofort, ist es immer notwendig, eine Gesellschaft zu haben. Also das heißt, selbst wenn es sicherlich nicht zwingend notwendig ist, sicherlich Beispiele gibt und wir auch Mandanten haben, die jetzt zum Beispiel Wiederverkäufe haben mit den USA und die dann direkt beliefern von der deutschen, österreichischen und Schweizer Firma, ist es für Leute, für Unternehmen, die direkt auftreten am Markt, in der Regel eigentlich unumgänglich, eine US-Gesellschaft zu gründen.

Daniel Also das kann ja durchaus auch ein Grund sein, wenn ich lokal Mitarbeiter beschäftigen muss, die vielleicht Reparaturen durchführen, Kundensupport durchführen und so weiter und sofort.

Sebastian Es kann noch einen anderen Grund geben. Also wir haben schon öfter Mandanten, die im Grunde genommen vorhatten ihr Unternehmen in 3-5 Jahren zu verkaufen. Die haben gewusst, wenn dieses europäische Unternehmen eine US-Tochtergesellschaft hat, dann ist die Bewertung des Unternehmens gleich sehr viel höher in den Augen von Investoren, weil die den ganzen US-Markt dann sehen. Also allein die Tatsache, dass ich eine US-Tochtergesellschaft habe, schon damit begonnen habe, den US-Markt letztlich anzugehen, vielleicht schon kleine Erfolge gefeiert habe, also vielleicht ein "Proof of Concept" hier schon vorlegen kann. Allein diese Tatsache ist bei der Unternehmensbewertung möglicherweise ein Faktor, der den Wert des Unternehmens vervielfacht. Gerade wenn ich möglicherweise plane, an US-Investoren zu verkaufen, die in der Regel hauptsächlich am amerikanischen Markt interessiert sind. Das heißt also möglicherweise gründe ich diese US-Gesellschaft, auch wenn ich sie eigentlich streng genommen nicht bräuchte, um dann letztlich hier die Bewertung der gesamten Firmengruppe positiv zu beeinflussen. Das könnte ein weiterer Grund sein. Aber die meisten Mandanten möchten eben Kunden in den USA angehen, möchten dort vor Ort die Geschäftsanschrift haben, möchten als lokales Unternehmen wahrgenommen werden am Markt und möchten daher dann eine solche US-Gesellschaft gründen.

Daniel Und jetzt hattest du ja vor uns beim ersten Teil schon einige Rechtsformen erwähnt. Was ist denn in diesem Fall dann die ideale Rechtsform?

Sebastian Ja, also auch hier muss man wieder sagen, dass die LLC, die Limited Libility Company, die weitaus verbreitetste Rechtsform, für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum, die dort eine Tochtergesellschaft gründen, nicht geeignet ist. Wir hatten vorhin schon mögliche Haftungsrisiken erwähnt, aber wir haben auch Probleme, einfach dann bei der Einstufung der Gesellschaft durch die lokalen Finanzämter. Die würden ja dann Rechtsformen Vergleich machen. Oftmals ist da nicht hundertprozentig klar, um was geht es jetzt? Ist das eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft. Es gab dann auch schon Fälle, übrigens nicht nur in Deutschland, ich kann mich jetzt an konkreten Fall in Großbritannien erinnern, das war jetzt nicht ein Mandant von uns, aber dort hat eben auch die Steuerbehörde die Gesellschaft auf eine Art und Weise eingestuft, aber in den USA war sie eben anderweitig letztlich eingestuft, was dazu geführt hat, dass die Gewinne insgesamt mit 75% besteuert wurden, weil er im Grunde zweimal Steuern bezahlt. Das ist also grundsätzlich das Problem, mit der LLC. Also das heißt deswegen für die meisten Mandanten ist letztlich von der LLC abzuraten, sondern man würde ich hier entweder eine Corporation gründen, also eine Aktiengesellschaft. Die ist dann entsprechend total einfach im Rechtstypen Vergleich zuzuordnen, entspricht der AG, einer englischen Limited und so weiter und sofort. Wer jetzt unbedingt eine Personengesellschaft gründen möchte, es gibt Mandanten, die gründen lieber eine Personengesellschaft, der soll auf die Limited Partnership ausweichen. die entspricht der deutschen KG und diese ist dann auch entsprechend kompatibel. In der Tat lässt sich auch mit der LP mit der US LP vor allen Dingen, wenn es sich um Mandanten handelt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und vorhaben jeweils die Gewinne aus dem Unternehmen, dann sich ausschütten zu lassen, lässt sich mit einer Limited Partnership eine interessante Konstellation realisieren, der sogenannte Foreign Reverse Hybrid, der im Grunde dann in der Gesamtschau zwischen allen Rechtsformen, die niedrigste Besteuerung dann im Grunde verwirklichen kann, die möglich ist. Man kann ungefähr sagen, dass dort dann 25 - 30% insgesamt Besteuerung anfallen, und zwar sowohl jetzt in der Gesellschaft als auch bei der natürlichen Person, das heißt also insgesamt würde man dann soviel Steuern auf die Gewinne bezahlen. Was im Vergleich zu anderen Rechtsformen, insbesondere wenn man jetzt an eine Kapitalgesellschaft denkt, wo man ja dann zunächst mal Körperschaftsteuer bezahlen muss und dann nochmal Steuer auf die Ausschüttungen möglicherweise eine interessante Konstellation. Hängt auch wieder davon ab natürlich, was man genau möchte. Um es kurz zu machen, entweder C Corporation oder Limited Partnership. LLC in den meisten Fällen nicht geeignet, außer ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt sagt ihnen spezifisch wir nehmen die LLC aus dem und dem Grund und der deutschen Steuerberater oder Schweizer Steuerberater, Österreicher Steuerberater / Rechtsanwalt geht hier kongruent.

Daniel Wenn ich jetzt, wie im ersten Fall, hatten wir über Personen gesprochen, die deswegen Unternehmen gründen, weil sie gern in den USA leben möchten. Das heißt, wenn ich in den USA leben möchte und deswegen in eine Firma investieren, eine Firma gründe, dann hab ich ja schon so eine Idee, ich will in San Francisco, LA oder in Florida wohnen, wie auch immer. Wenn ich mich interessiere für die USA, weil es eine der größten Volkswirtschaften ist, weil ich den Markt bedienen, expandieren will, was auch immer, dann sieht die Situation natürlich anders aus. Das heißt, dann habe ich plötzlich ein riesengroßes Land mit einer riesigen Anzahl von Bundesstaaten. Dann würde ich dich jetzt, wenn du meinen Berater wärst, fragen, Herr Sauerborn, was empfehlen Sie mir denn, wo soll ich denn jetzt da meine Zweigniederlassungen oder meine Firma gründen und warum? Also, warum da und nicht dort zum Beispiel?

37:14 - Was ist der beste Ort zum Gründen?

Sebastian Das ist eine exzellente Frage. Zunächst Mal gibt es so diverse Legenden und die Legende hält sich so permanent, das ist zum Beispiel Delaware. Delaware sei eine Steueroase und da müsste man keine Steuern bezahlen und deswegen wäre es günstiger in Delaware eine Firma zu gründen, und das ist absolut nicht korrekt. Es ist einfach ein Mythos, der ist komplett falsch. In Delaware zahlt man genauso Steuern wie in jedem anderen Bundesstaat auch. Dort ist keinerlei steuerliche Reduktion zu erwarten, außer man ist ein Unternehmen wie Apple oder Coca-Cola, dann lässt sich dort, wenn man entsprechende Lizenz-Gewinne erzielt aus Lizenzgebühren und man die nicht in California versteuern muss, sondern in Delaware, lässt sich eben dort dann mit einem Steuersatz spielen, der auf Bundesstaatsebene in Delaware günstiger ist. Das macht dann vielleicht 3 oder 4% aus. Deswegen sage ich auch Cola oder Apple, dann sind es vielleicht hunderte von Millionen, diese 3 oder 4%, aber alles andere ist totaler Quatsch. Delaware ist aber trotzdem ein interessanter Bundesstaat und sehr viele Mandanten, gerade aus dem deutschen Raum gründen in Delaware die Gesellschaft und haben dort den Registersitz, auch wenn der Verwaltungssitz der Gesellschaft später zum Beispiel in Kalifornien oder woanders ist. Der Grund dafür ist, dass Delaware als ältester Bundesstaat, was jetzt das Gewohnheitsrecht anbelangt und das sogenannte Case Law anbelangt, auf eine sehr lange Geschichte an Präzedenzfällen zurückgreifen kann, die sich möglicherweise positiv, dann bei Rechtsstreitigkeiten besonders von Unternehmen auswirken. Die haben auch dort einen sogenannten Chance Record, der befasst sich nur mit zivilrechtlichen Angelegenheiten, Streitigkeiten zwischen Unternehmen, was auch vorteilhaft ist. Sodass Delaware also aus dem Grund eigentlich möglicherweise interessant ist als Bundesstaat, in der Regel eigentlich auch für große Unternehmen. Oftmals ist auch so, dass natürlich externe Investoren immer auf Delaware investieren, weil Delaware ist so der Standard in den USA für Gesellschaften, die Venture Capital oder anderes Kapital von außen halten oder auch an die Börse gehen und so weiter. Das heißt, wer externe Investoren hat, der wird immer eine Gesellschaft in Delaware gründen, aber das sind eigentlich nur für jemanden, der jetzt in den USA tätig werden möchte, periphere Überlegungen. Es sollte im Grunde genommen die ersten Überlegungen sein, wo macht es Sinn für mein Unternehmen, sich zu befinden, von wo aus soll mein Unternehmen arbeiten? Oftmals spielen hier ganz einfache Gründe, wie zum Beispiel die Zeitzone, eine Rolle. Das heißt, man möchte gerne an der Ostküste sein, weil man diese erstens leichter erreichen kann von Europa und zweitens der Zeitunterschied einfach nur 5 oder 6 Stunden sind. Das heißt, wenn die Ostküste anfängt zu arbeiten, in den USA fängt man in der Regel früh an, also um 8 oder so, dann ist es eben in Europa erst früher Nachmittag. Wenn man das ganze jetzt in Kalifornien sich anschaut, dann ist es dann schon letztlich abends um 5 in Europa, also nicht besonders benutzerfreundlich. Also das ist ganz oft Gründe. Oder es sind noch Gründe, wo werden die Kunden sein? Wir haben ja in den USA letztlich die Situation, dass wir an den beiden Küstengebieten, Westküste und Ostküste die größte Bevölkerung haben und daher auch für die meisten Mandanten die größten Märkte haben. In der Mitte gibt es noch Texas, da gibt es auch große Städte. Das heißt, es macht natürlich Sinn, wenn ich jetzt Lage habe, wenn ich jetzt Verkäufe habe, die unterwegs sind, dass ich dort letztlich dann an einen der Küsten oftmals bin. Steuerliche Überlegungen werden hier also komplett dann hinten angestellt, weil wie gesagt, es macht ja keinen Sinn, wenn ich jetzt zum Beispiel in Wyoming mich befinde, wo ich auf Ebene des Bundesstaates relativ wenig Steuern oder keine Steuern bezahle, aber dann letztlich hier irgendwo in den Bergen komplett ab vom Schuss bin.

Daniel Eine Sache noch, die mir jetzt so spontan in Sinn kommen, was natürlich für einige Mandanten noch die Auswahl des idealen Zielortes beeinflusst, ist wie geht der Ort mit dem Thema Kryptowährung um? Und da haben wir in den USA auch die Situation, dass der Präsident Biden bisher eher eine blockierende, zurückhaltende Einstellung hat zum Thema Kryptowährung. Aber es einige Bundesstaaten gibt, die dort eher progressiv sind oder auch Fintech und Kryptounternehmen anziehen. Wie zum Beispiel, habe ich gelesen, Virginia hat jetzt als erster Bundesstaat erlaubt, dass Banken offiziell Kryptowährungen verwahren dürfen, während das in anderen Bundesstaaten undenkbar ist. Also was weißt du da noch dazu? Wenn ich jetzt ein Kryptounternehmen bin, wie würde das meine Entscheidung beeinflussen, in welchem Bundesstaat ich mein Unternehmen gründe?

Sebastian Also man muss sich natürlich grundsätzlich, und das ist im Grunde in allen Belangen in den USA so, zunächst mal damit auseinandersetzen, dass letztlich die Bundesstaaten in den USA eine herausgehobene Rolle spielen. Das heißt, wir haben zum Beispiel sehr viel mehr lokale Macht, als jetzt hier zum Beispiel in Deutschland die Bundesstaaten hätten. Das heißt also, die Gesetzgebung unterscheidet sich oftmals relativ stark in manchen Bereichen von Bundesstaat zu Bundesstaat. Es ist zum Beispiel gang und gäbe, dass bestimmte Versicherungsprodukte in manchen Bundesstaaten erlaubt sind, in anderen nicht. Es ist zum Beispiel Gang und gäbe, dass es in verschiedenen Bundesstaaten verschiedene Regelungen zum Verbraucherschutz gibt. Auch die Steuern sind ähnlich wie in der Schweiz von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich, wobei man aber sagen muss, dass die Bundessteuer, die in den USA bezahlt wird, ohnehin 80 - 90 % der Steuer ausmacht. Daher ist jetzt in der Regel kann man sagen, ok, wenn jetzt Kalifornien und New York sehr hohe lokale Steuern haben, dann machen die vielleicht maximal 20 % aus an Gesamtsteuer, einer Steuer Masse, die man bezahlt ja. Was du jetzt eben ansprichst, geht genau in die Richtung. Also grundsätzlich ist vieles, was Krypto jetzt anbelangt, auf Bundesebene geregelt. Wir haben da einen sehr umfangreichen Text auf unserer Webseite dazu geschrieben, der aktuell ist, wo die verschiedenen Initiativen und auch Positionen der verschiedenen Behörden zum Thema Krypto eigentlich erfasst sind. Da muss man eigentlich sagen, dass das meiste hier auf Bundesebene letztlich geregelt wird und eigentlich für die USA übergreifend hier dann auch zutreffend ist. Ein gutes Beispiel ist, dass die SEC - also die Secure and Exchange Commission - letztlich die Finanzaufsicht, in Deutschland die BaFin, das Äquivalent dazu in den USA, zum Beispiel Initial Coint Offerings de facto verboten hat, weil es zu viel Missbrauch gegeben hat. Das ist dann bundesweit natürlich gültig. Nur in Abwesenheit von solchen bundesweiten Regeln können natürlich dann verschiedene Bundesstaaten ihre eigenen lokalen Regelungen machen. Da sind dann eben jetzt Fälle wie zum Beispiel Virginia entsprechend relevant, wobei das irgendwann bundesweit geregelt wird. Ich würde jetzt nicht maßgeblich Entscheidungen darauf treffen. Also es sind eher andere Gründe, also zum Beispiel Texas ist US führend, was Mining anbelangt, weil einfach der Strom in Texas am billigsten ist. Daher gibt es dort viele Miner, aber das ist der einzige Punkt.

Daniel Gut. Wie sollte jetzt ein Interessent vorgehen? Ich interessiere mich jetzt in die USA zu expandieren, möchte ein Unternehmen gründen, den Markt bedienen. Wir haben ja vorhin schon im ersten Fall die Schritte in etwa besprochen. Wie gehe ich die Sache an, was kostet es und wie lange dauert es? In der ersten Kurve ist egal, der will ja sowieso in die USA gehen, weil er da wohnen will. Aber nochmal an die Wand nageln, die Steuern, die mich erwarten.

Sebastian Am Anfang sollte eigentlich die Frage stehen: Was macht Sinn für mich aus betriebswirtschaftlichen Gründen? Was macht für mein Unternehmen Sinn? Wo muss ich vor Ort präsent sein? Wo sind meine Kunden? Wo sind meine Lieferanten? Will ich aufgrund der Außenwirkung in einem bestimmten Bundesstaat sein? Sind die lokalen Gesetzgebungen im Bundesstaat gut? Man muss natürlich auch sagen, wenn man jetzt hier ein größeres Unternehmen in den USA gründen will, gibt es natürlich auch dann starke Konkurrenz zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Da gibt es Förderungen, steuerliche Vergünstigungen, eine Menge von Faktoren, die dann zu berücksichtigen sind. Unsere Kanzlei ist in Austin, Texas. Und ich sag’ immer jeden, wenn es dir im Grunde egal ist, und du einfach nur ein Staat willst, der unternehmerfreundlich ist, relativ wenig Auflagen hat und steuerlich eigentlich ganz ok ist, dann ist Texas immer gut. Liegt in der Mitte der USA, da kann man beide Küsten erreichen in gleicher Zeit, mit dem Flieger in 2 - 3 Stunden. Ist Central Time Zone 6 - 7 Stunden Zeitunterschied. Es gibt große Städte in Texas, also San Antonio, Austin, Houston und Dallas. Für viele ist Texas, wenn sie jetzt keine konkrete andere Vorstellungen haben, eigentlich ein guter Start. Hat ein positives Image für Unternehmen. Aber das ist ja die erste Frage, wo macht das für mein Unternehmen Sinn? So, dann würde man sich fragen. Im nächsten Schritt - viele sind daran interessiert - möchte ich den Register Sitz in Delaware haben und dann den Verwaltungssitz in einem anderen Staat, eben zum Beispiel in Texas. Dann würde man also die Gesellschaft in Delaware gründen, dann in Texas anmelden. Man wird sich natürlich über die Rechtsform konkret noch Gedanken machen müssen. Das sind alles Dinge, die müssen wir im Beratungsgespräch dann zum Beispiel mit uns dann vorher klären, weil das hängt ein bisschen davon ab, was auch die Konzern Strategie ist und so weiter und sofort. Natürlich sind immer Fragen: Wo finde ich Mitarbeiter und so weiter? Ich meine, man kann ja heutzutage aber auch Mitarbeiter in einem Staat haben, Verwaltungsitz und Unternehmenssitz irgendwo anders. Das heißt, im ersten Schritt macht man sich einfach Gedanken, was macht für mich und mein Unternehmen Sinn aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen. Ich würde sagen, die steuerlichen Aspekte kann man komplett vernachlässigen, weil die letztlich die betriebswirtschaftlichen Aspekte nicht überwiegen. Das heißt also, mit der steuerlichen Situation wird man irgendwie überall in den USA zurechtkommen. Wenn man sich dann entsprechend orientiert hat, eben auch gerne im Beratungsgespräch, dann würde dann letztlich die Gesellschaft begründet werden. Wir hatten ja schon vorhin gesagt, man kann so 4 Wochen rechnen, bis alles steht, Firmengründung, steuerliche Registrierung, Kontoeröffnung. Für die Kontoeröffnung verwenden wir heute auch Online-Banken in der Regel dafür. Es ist nicht notwendig, dort eine der traditionellen Banken, wie Bank of America, zu verwenden. Man braucht keinen US-Geschäftsführer, man kann dort selbst Geschäftsführer sein, bei der Gesellschaft. Das heißt also, man ist da eigentlich relativ schnell am Start. Man kann natürlich jederzeit auch in die USA dann einreisen, um jetzt an Meetings teilzunehmen, Verträge anzubahnen, Lieferanten zu treffen, Kunden zu treffen. Dafür braucht man kein Visum. Wenn man natürlich jetzt gerne länger in den USA bleiben möchte, mehr als 90 Tage, und dort im Tagesgeschäft der Gesellschaft in den USA involviert sein möchte, kann man sich dann ein Visum besorgen, aber in der Regel ist es relativ einfach. Die Steuer in den USA sieht so aus, die Körperschaftsteuer, die eine Cooperation zu bezahlen hat, ist im Bund 21 %. Dazu kommt dann in den einzelnen Bundesstaaten eine Bundesstaatssteuer. Die liegt je nach Bundesstaat zwischen 0 und 7 % maximal. Florida zum Beispiel hat 5,5 % Körperschaftsteuer, Texas hat bis zum Umsatz von 1,3 Millionen keine Steuer auf Bundesstaatsebene. Andere Staaten haben entsprechende andere Steuern. Wenn ich jetzt eine Personengesellschaft gründe, dann zahl ich ja keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer. Da gibt es dann verschiedene Sätze, richtet sich nach dem Gewinn der Gesellschaft und ob ich ein anderes Einkommen habe in den USA. Ich würde mal sagen, mit einem Drittel ist man ungefähr gut dabei. Ganz wichtiger Punkt, wenn man jetzt in einem Land lebt wie Deutschland, dann hat man ja immer letztlich ein Problem mit Auslandsgesellschaften. Das gilt auch für die USA, dass man im Grunde genommen langfristig nicht Geschäftsführer eine Auslandsgesellschaft sein kann, ohne damit eine Betriebsstätte in Deutschland auszulösen. Was dann zu unangenehmen steuerlichen Folgen in Deutschland führen kann. Deshalb ist jedem anzuraten, der in den USA tätig ist, dass man dort nach einer gewissen Gründungsphase, vielleicht die ersten 18 Monate, in denen vielleicht sowieso noch keinen Gewinn entsteht, dass man dann vor Ort einen Geschäftsführer einstellt, der dann die Geschäfte leitet, damit dies nicht von Deutschland aus erfolgt. Es gilt dann natürlich entsprechend für Personen, die in Frankreich oder Italien wohnen, das Gleiche.

Daniel Das ist ein guter Hinweis. Jetzt gibt es ja etwas, das im Business, in letzter Zeit immer mehr populär wird, ganz speziell natürlich auch in Zeiten von Corona nochmal zugelegt hat. Dass ein Grund sein könnte, weshalb der ein oder andere vielleicht sich an Sebastian Sauerborn wenden möchte, mit der Frage, was mache ich jetzt? Ich rede von Dropshipping in den USA. Dort ist ja ganz speziell die Frage, wenn ich jetzt zum Beispiel mein Dropshipping in die USA ausbauen will, ich mach’ das vielleicht schon in Europa, jetzt ist für mich der US-Markt noch sehr interessant. Muss ich dafür eine Firma in den USA gründen? Oder mache ich das ohne eine Firma in den USA. Bewegen wir uns also jetzt von der Gruppe 2 vielleicht in die Gruppe 3 schon langsam rein. Also der dritte Grund.

51:52 - Dropshipping und E-Commerce in den USA

Sebastian Eine sehr gute Frage. Genau, Dropshipping, ich würde grundsätzlich dazu auch E-Commerce nehmen ist natürlich ein riesen Ding. Wir wissen ja, dass die Umsatzsteuerregelung in der Europäischen Union immer komplizierter werden. Es gab zwar dort 2021 eine Neuregelung, die zur Vereinfachung hätte führen sollen, aber in der Realität ist es nicht einfacher geworden. Man fragt sich natürlich, will ich mich wirklich damit rumschlagen? Deswegen ist natürlich in den USA der Markt für E-Commerce und Dropshipping sehr interessant, denn eine Umsatzsteuer gibt es ja in den USA nicht, zumindest nicht nach europäischem Muster. Es gibt zwar eine Sales Tax, die wird aber immer, am Ende aufgeschlagen. Das heißt also, die Preise werden alle netto ausgeschrieben, der Kunde entscheidet sich für den Nettopreis, beim Check-out kommt dann eben die Sales Tax darauf. Das ist in der Regel auch nur ein paar Prozent, vielleicht 3 -5 %, manchmal 8 %, je nach Bundesstaat. Aber es ist halt so, dass es in vielen Bundesstaaten letztlich sehr hohe Freibeträge gibt. Zum Beispiel in Kalifornien der Freibetrag ist $500 000. Das heißt, nur wenn ich mehr als $500 000 in Kalifornien umsetze, muss ich mich für die Sales Tax registrieren. Das heißt das Thema Sales Tax, das ist was und wenn ich jetzt in allen 50 Staaten dafür registriert bin, dann ist es vielleicht ein bisschen umfangreicher, aber die Freibeträge sind hoch, dann habe ich so ein großes Unternehmen, dass mich das eigentlich auch nicht mehr juckt. Die Zölle sind ja auch letztlich in den USA sehr viel geringer. Es gibt keine einfache Umsatzsteuer. Also es gibt vielleicht 1-2 %, die gezahlt werden müssen beim Zoll. Das ganze Thema ist sehr viel einfacher zu handhaben und deswegen ist es für viele Mandanten möglicherweise interessanter Dropshopping und E-Commerce in den USA zu machen und in Europa nicht zu machen. Oder sich eher auf das US-Geschäft zu konzentrieren, vor allen, weil Amazon, was den E-Commerce betrifft, in den USA 50 % Marktanteil hat. Das heißt, wenn ich bei Amazon richtig drin bin, weiß wie das richtig funktioniert mit FBA und so, habe ich natürlich schon eine gigantische Reichweite, die ich so in der Europäischen Union nur schwer erzielen kann. Um es jetzt nochmal zu sagen, ich brauche kein Unternehmen in den USA, um Dropshipping und E-Commerce zu machen, aber es ist manchmal sinnvoller es zu machen, obwohl es rein rechtlich nicht notwendig ist. Wir haben Mandanten die machen es ohne Unternehmen in den USA und dann wird dann auch dann keine Steuer in den USA fällig. Also wohlgemerkt Sales Tax möglicherweise, aber die Gewinne, die mit US-Kunden bestehen, solange ich keine US-Betriebsstätte habe, müssen nicht in USA versteuert werden. Das heißt, sie werden dann eben dort besteuert, wo sich ein Unternehmen befindet. Wir haben zum Beispiel Mandanten, die sind in Deutschland ganz normal selbstständig, haben dort Gewerbe, verkaufen jeden Monat für 100 000 Dollar Produkte in den USA. Die zahlen dort keine Steuern, die zahlen komplett Steuern in Deutschland auf die Gewinne.

54:48 - Szenario 3: Die Vorteile einer LLC oder C Corporation nutzen

Daniel Kommen wir jetzt zur dritten Gruppe. Also Personen, die weder in die USA umziehen wollen, noch in den USA Business machen wollen. In dieser Kategorie gibt es 3 verschiedene Szenarien oder Beispiele, die uns jetzt helfen, den Sachverhalt noch etwas besser zu erklären.

Sebastian Das erste Beispiel ist die sogenannte Exempt LLC, da gibt es ja sehr viele Informationen im Internet, auch sehr viele Gerüchte, sehr viele Falschinformationen. Wie ich vorhin schon gesagt habe, ist die LLC letztlich gesellschaftsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, aber steuerrechtlich eine Personengesellschaft. Die LLC wurde erst in den Siebzigern erfunden und die Steuerbehörde hat sich überlegt, wie ordnen wir also eine LLC ein, die nur einen Gesellschafter hat. Was ist das, was ist das für eine Art von Gebilde, denn eine eigentliche Personengesellschaft ist es nicht, eine Kapitalgesellschaft ist sie ja steuertechnisch auch nicht. Also hat sich das Ministerium damals entschieden zu sagen, eine Einpersonengesellschaft ist eine sogenannte Disregarded Entity. Das heißt, die hat keine eigentliche Rechtspersönlichkeit, die ist kein eigentliches Steuersubjekt, sondern fällt im Grunde steuerlich mit dem Eigentümer zusammen. Wenn ich also in den USA lebe, Amerikaner bin und eine LLC habe - und das genau macht die Beliebtheit der LLC aus - muss ich für die LLC weder eine Steuererklärung einreichen, noch muss ich Buchhaltung, im Sinne von Jahresabschlüssen, Bilanz oder sonst irgendwas einreichen, sondern ich mach’ einfach eine einfache Gewinn und Verlustrechnung und gebe dann das Einkommen aus der LLC auf meiner persönlichen Steuererklärung an. Das heißt, da muss nichts separat eingereicht werden, es wird einfach auf meiner persönlichen Steuererklärung als Einkommensposition verbucht. Wenn jetzt aber der Eigentümer dieser 1 Person LLC nicht in den USA lebt, dann bin ich ja dort auch nicht steuerpflichtig, außer die LLC hat eine Betriebsstätte in den USA. Wenn Sie eine Betriebsstätte in den USA hat, dann sind die Gewinne natürlich durch mich in den USA zu versteuern. Wenn Sie das aber nicht hat, dann bin ich ja als Gesellschafter der LLC, der nicht in den USA steuerpflichtig ist, nicht verpflichtet, eine persönliche US-Steuererklärung einzureichen. Also muss ich auch die Gewinne der LLC nirgendwo in den USA erklären und auch nicht versteuern, sondern ich muss die LLC dort versteuern, wo ich lebe. Wenn ich jetzt also irgendwo lebe, wo ich keine Steuern bezahle, zum Beispiel in Dubai, oder wenn ich als digitaler Nomade durch die Welt tingle und nirgendwo steuerpflichtig bin, dann ist natürlich die LLC eine interessante Rechtsform, denn ich muss letztlich ja, wenn ich es richtig mache, nirgendwo Steuern bezahlen. Die USA sagen, wir wollen keine Steuern von dir, solange du keine Betriebsstätte hier hast. Ich kann also auch US-Kunden haben in den USA, darf aber keine Betriebsstätte haben. Dann ist also diese LLC sehr interessant, denn ich habe dann einige Gesellschaften, für die ich ganz einfach Bankkonten bekomme, einen Stripe Account, einen Paypal Account und so weiter. Was ich für irgendwelche exotischen Offshore Gesellschaften, die ebenfalls steuerfrei sind, gar nicht bekommen kann. Bei der LLC kann ich das alles bekommen und das Einkommen bis dann aus US-Sicht steuerfrei. Wenn ich irgendwo lebe, wo ich keine Steuern bezahlen muss, dann ist es de facto steuerfreies Einkommen. Das ist einer der ganz beliebten und ganz weit verbreiteten Gründe, eine US-Gesellschaft zu gründen.

Daniel Klingt spannend. Da wird es bestimmt einige Nachfragen noch geben von Zuschauern und Zuhörern zu dem Thema, dass Du jetzt gerade erwähnt hast.

Sebastian Wenn ich jetzt natürlich in Deutschland leben würde, dann wäre das eher eine Katastrophe, das wäre steuerlich überhaupt nicht vorteilhaft. Also in Deutschland wird es natürlich gar nicht gehen. Da ist diese Konstruktion nicht machbar, also ist eigentlich nirgends machbar, ganz egal wo man wohnt in Europa und dort als ganz normaler Resident steuerpflichtig ist. Mit Exempt Stati, zum Beispiel in Spanien, Beckham Law, Non Dom Staus, oder auch NHR Status in Portugal, kann man die Sachen schon interessant gestalten möglicherweise. Man muss aber immer darauf achten, gibt es dort lokale Tätigkeiten. Das ist so ein bisschen die Falle. Aber grundsätzlich natürlich machbar. Der zweite Fall eine US-Gesellschaft zum Beispiel zu verwenden ist, ist, wenn ich hier wiederum einen ähnlichen Fall habe, aber letztlich keine LLC verwenden kann. Ein Beispiel, wo ich keine LLC verwenden kann, ist zum Beispiel der, ich wohne in Dubai und möchte jetzt gerne bei Amazon in Deutschland verkaufen. Dann muss ich letztlich nachweisen, dass ich eine deutsche Umsatzsteuer Nummer habe für die Gesellschaft. Die kann ich aber nicht beantragen, wenn ich keine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung bekomme. Welche ich nicht bekomme für die LLC die Exempt ist, denn sie hat ja keine Steuerliche Ansässigkeit in den USA. Also würde ich dort zum Beispiel keine deutsche Umsatzsteuer bekommen, insofern kann ich dann die Gesellschaft bei Amazon in Deutschland wahrscheinlich nicht verwenden. Hier kann ich folgendes machen, ich kann eine C Corporation gründen. Diese C Corporation ist ein eigenständiges Steuersubjekt, die bekommt immer eine Ansässigkeitsbescheinigung in den USA. Wobei Achtung, manchmal muss man 6 - 8 Monate drauf warten. Das heißt, die steuerliche Ansässigkeit der C Corporation ist immer in den USA. Das heißt, ich kann dann auch eine deutsche Steuernummer bekommen. Das heißt, ich kann dann auch zum Beispiel bei Amazon usw. verkaufen. Wir haben ja schon gesagt, die C Corporation zahlt 21 % Steuern mindestens im Bund und dann vielleicht noch im Bundesstaat. Aber wenn ich jetzt nicht in den USA lebe, dann kann mir die Corporation ein Gehalt bezahlen. Also zum Beispiel ich lebe in Dubai, die Corporation bezahlt mir dann ein Gehalt, das heißt ein Großteil der Gewinne wird mir als Gehalt ausbezahlt, das geht ja dann in den USA in die Betriebsausgaben.

Sozialabgaben oder sowas ist nicht zu bezahlen in den USA, oder Einkommensteuer, denn die Tätigkeit findet ja nicht in den USA statt. Insofern kann ich dann sagen - mal angenommen, die Gesellschaft macht 250 000 Dollar Gewinn - ich lass mit 220 000 Dollar Gehalt bezahlen von der C-Corporation. Dann bleiben noch 30 000 übrig, die ich dann ganz normal versteuer und das Gehalt ist dann steuerfrei. Das wäre also eine weitere Konstruktion, ein US-Gesellschaft zu verwenden in einem steueroptimiertem Kontext. Aber auch hier ist das Wohnsitzland das Entscheidende. Natürlich, in Deutschland oder einem ähnlichen Land würde es niemals funktionieren, dann darf man sich niemals irgendwelchen Illusionen hingeben, das wäre komplett illegal.

Daniel Die C Corporation hat aber auch gegenüber der LLC höhere Anforderungen, oder auch Kosten, die man natürlich auch nochmal erwähnen muss. Was muss ich jährlich machen?

Sebastian Bilanzieren. Testat nicht, aber ich muss bilanzieren. Körperschaftsteuer Erklärung einreichen. Also genau, die hat natürlich andere Anforderungen als eine LLC. Das dritte Beispiel ist jetzt, da möchte ich gerne den sogenannten Delaware Flip erwähnen. Wir wissen ja, dass jetzt hier Risikokapital, Wagniskapital, Venture-Capital in den USA in weitaus größerem Umfang bezahlt werden, als in Europa. Ja, ich meine, in gewisser Weise haben die Europäer aufgeholt, aber dennoch ist es so, dass die großen Beträge letztlich am Ende in den USA. Bezahlt werden. Es ist jetzt in fast allen Fällen so, dass US-Investoren nur in amerikanische Firmen investieren, grundsätzlich. Auch wenn es ein europäisches Unternehmen ist. Das hat steuerliche Gründe, das hat Risikogründe, wie gesagt Delaware kennt jeder. Die amerikanischen Investoren wollen also in eine Delaware Gesellschaft investieren. Was ich also dann machen muss als europäischer Start-up Unternehmer, damit meine US-Investoren, die ich mir jetzt sozusagen sichern konnte... Ich muss eine Delaware Gesellschaft gründen und diese Delaware Gesellschaft übernimmt dann meine zum Beispiel Deutsche GmbH in Kontext eines Aktientauschs. Das heißt, die Delaware Gesellschaft bekommt die Anteile an meiner GmbH. Und die anderen Gesellschafter bekommen stattdessen dann Anteile an der Delaware Gesellschaft. Dann habe ich eine Holding in Delaware, ich habe eine operative Gesellschaft in Deutschland und dann können meine US-Investoren in die Delaware Holding investieren. Das nennt man den sogenannten Delaware Flip, ein ganz bekanntes Modell wird laufend gemacht. Mann muss natürlich vorsichtig sein, denn da die Delaware Gesellschaft keine EU Gesellschaft ist, findet hier kein qualifizierter Anteilstausch statt. Das bedeutet, dass die Veräußerung oder die Übertragung der Anteile der Deutschen Gesellschaft an die Delaware Gesellschaft, einer Veräußerung gleichkomme und möglicherweise besteuert werden müssen. Es ist natürlich ein relativ komplexes Vorhaben. Ich habe es ganz einfach beschrieben. Da wird man natürlich mit Anwälten, Steuerberatern schauen müssen, wie man das macht. Da gibt es Möglichkeiten drumherum. In der Regel sind ja viele der Start-ups ohnehin dann gehalten durch Holdinggesellschaften der Start-up Gründer und damit lässt sich das Ganze mit liieren eigentlich. Aber das wäre im Grunde ein drittes Beispiel, wo eine US-Gesellschaft gegründet wird, wo ich nicht vorhab in den USA tätig zu werden und nicht vorhab in den USA zu leben.

Daniel Spannend. Und ich hab das auch mit dem Delaware Flip besonders gelesen. Schon bei so Tech Companies, German Tech Companies, die US-Investoren suchen.

Sebastian Ja, also ist ganz gang und gäbe, dass man diesen Flip dann macht. Man muss sagen, dass immer mehr amerikanische Investoren auch direkt in europäische Unternehmen investieren. Das sollte ich hier hinzufügen. Ja, also es ist nicht immer so, aber es ist relativ häufig der Fall.

Daniel Gut, interessant. Dann haben wir jetzt einen guten Überblick über die 3 Möglichkeiten bekommen und auch wie sie umgesetzt werden, wenn also jemand in den USA ein Unternehmen gründen möchte. Auch die verschiedenen Gesellschaftsformen haben wir eigentlich gut besprochen, welche Gesellschaftsformen in welchem Fall ideal ist, von welcher man lieber die Finger lassen sollte. Die Kosten hast du ja erwähnt. Die sind ja in allen 3 Fällen weitgehend gleich.

Sebastian Genau, man auch klarstellen, die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen sind also hauptsächlich eigentlich steuerlicher Natur. Auch die beschränkte Haftung ist mehr oder weniger bei allen gleich. Ich hatte vorhin gesagt, es gibt nicht korrekte Handhabe der LLC schon potenzielle Risiken, aber unter der Annahme, dass sie richtig angewandt wird, ist das natürlich nicht so.

Daniel Wie ist das vom Renommee? Wenn ich jetzt zum Beispiel in den USA gehe als Unternehmer, das ist ja immer so eine Sache auch mit den Banken. Also ich brauch’ ein Bankkonto, ich möchte vielleicht auch was finanzieren, Kredit beantragen. Hat das hat da die Gesellschaftswahl irgendeinen Einfluss oder gibt es andere Dinge, die die ich beachten muss?

Sebastian Nein, im Grunde genommen ist alles völlig gleich. Ich würde sagen tendenziell C Corporations weit weniger geprüft werden als LLCs, weil einfach davon ausgegangen wird, dass die Compliance bei der Corporation umfangreich ist. Da sind qualifizierte Berater involviert. Dass da irgendwas anbrennt und irgendwas schlampig gemacht wird, da ist die Wahrscheinlichkeit geringer als bei einer LLC.

Daniel Das war sehr interessant. Kann ich dich denn jetzt trotzdem noch zu einem Fazit provozieren? Unternehmensgründung in den USA. Wenn du das vielleicht mal in einem Satz oder zwei Sätzen zusammenfassen kannst. Für wen lohnt sich es und wie geht man es an?

01:07:21 - Fazit Unternehmensgründung in den USA - Für wen lohnt es sich?

Sebastian Die überwiegende Mehrheit von Mandanten, die wir betreuen, sind Mandanten, die in den USA leben beziehungsweise planen, dorthin zu ziehen und im Rahmen des Visums die Gesellschaft gründen. Die andere Gruppe sind Mandanten, wie ihr Business in die USA expandieren wollen. Für die lohnt sich auf jeden Fall, meiner Meinung nach. Dann gibt es ebenso ein paar Sonderfälle wie die, die wir gesprochen haben bis jetzt. Da muss man sich dann überlegen, ob das dann passt oder nicht. Aber für die ersten Personenkreise. Lohnt es sich auf jeden Fall. Das ist auch alles im Grunde genommen machbar. Die Kosten richten sich dann in der Regel natürlich nach dem Aufwand, der dann auch verbunden ist mit der laufenden Buchhaltung, aber das ist alles machbar und auf jeden Fall ein empfehlenswerter Schritt, wenn man in der Situation ist.

Daniel Letzte Frage: Der Zuschauer, der Zuhörer, der jetzt auf den Geschmack gekommen ist, weiter gehen will, Fragen hat, wie kommt er an seine Antworten?

01:08:20 - Wo bekommt man weitere Antworten?

Sebastian uskanzlei.com ist die Webseite. Unsere Kanzlei in Austin, Texas. Da gibt es sehr viele Informationen zu allen möglichen Themen. Auch zu den Themen, die wir gerade besprochen haben. Da kann man sich einlesen und der nächste Schritt wäre dann, bevor man dann zur Gründung schreitet, Beratungsgespräche zu buchen und dann nochmal die konkrete persönliche Situation durchzusprechen. Dann kann man letztlich mit der Gründung beginnen.

Daniel Ok klasse, vielen Dank. Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland. Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.

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Katharina Bäßler Katharina Bäßler

Für welche Unternehmen bleibt Luxemburg interessant?

Erfahren Sie, warum Luxemburg trotz seiner Größe ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt. Entdecken Sie die steuerlichen Vorteile und anderen Gründe, warum Firmen wie Amazon hier ansässig sind.

Zu Gast: Joram Moyal

Für welche Unternehmen bleibt Luxemburg interessant?

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Luxemburg, das zweit-kleinste Land in der Europäischen Union, hat einiges zu bieten. In den Schlagzeilen stand es häufig, weil bestimmte steuerliche Gestaltungen möglich macht(t)en, dass Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsaktivitäten in Europa in großem Umfang Steuern sparen. So wurde im Frühjahr 2022 bekannt, dass der Online-Händler Amazon in seiner Europazentrale in Luxemburg für das Jahr 2021 wieder einmal keine Steuern zahlen musste. 

Aber Luxemburg tut alles dafür, den Fokus auf andere Vorteile des Fürstentums im Herzen Europas zu lenken und will das Image des Steuerparadieses abschütteln. Daher sind viele steuerlichen Gestaltungen auch nicht mehr attraktiv, sinnvoll oder möglich. 

Daher stellt sich die Frage: Was spricht noch für den Standort Luxemburg? Darüber sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Joram Moyal, der schon seit 22 Jahren in Luxemburg lebt und arbeitet.

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Was erwartet mich in Luxemburg?

Der Zwergstaat Luxemburg ist eigentlich ein Riese, denn die Größe Luxemburgs entspricht etwa dreimal der Fläche Berlins. Mit seinen 630.000 Einwohnern ist das Land relativ dicht besiedelt. Die Bevölkerung ist wirklich multi-kulti da etwa 170 verschiedene Nationalitäten in dem kleinen Land leben. Nach Luxemburg auswandern kommt also von den Menschen her, eher dem Auswandern in eine Weltmetropole nahe, auch wenn Sie höchstwahrscheinlich in einem Dorf leben.

Die Sprache der meisten Luxemburger ist Luxemburgisch („Lëtzebuergesch“), aber auch Französisch und Deutsch gehört zu den Amtssprachen. Das heißt gesprochen wird oft in Luxemburgisch und geschrieben wird dann auf Französisch.

Das Großherzogtum gilt als wirtschaftlich und politisch äußerst stabil. Außerdem zeichnet es sich durch ein exzellentes Sozialsystem und ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem aus. 

Luxemburg ist auch das erste Land weltweit, in dem der öffentliche Nahverkehr für alle kostenlos ist. Inbegriffen sind alle Fahrten mit Zügen, Straßenbahnen und Bussen.

Jobsuchende können sich ebenfalls über das hohe pro Kopf Einkommen, vergleichbar mit der Schweiz, freuen.

Sie sehen, ein Lebensmittelpunkt in Luxemburg hat einige Vorteile für Expats und Auswanderer. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, empfehlen wir Ihnen, sich auch mit Auswandern Luxemburg Erfahrungen zu beschäftigen. So können Sie von Tipps anderer Deutscher profitieren, die diesen Schritt schon gewagt haben und sowohl das Lebensgefühl als auch die Formalitäten gut kennen.

Warum hat Luxemburg als Unternehmensstandort an Attraktivität verloren? 

Man hört immer öfter in letzter Zeit “Luxemburg ist nicht mehr das, was es einmal war”. Das liegt unter anderem daran, dass der Druck von der EU und anderen europäischen Ländern groß ist und es immer wieder in der Kritik steht in Bezug auf Steuerdumping.

Aber auch die luxemburgische Regierung hat sich gewandelt und möchte nicht mehr “grau sein” sondern eine weiße Weste haben.

Dementsprechend wurden einige Maßnahmen ergriffen und bestimmte Gesetze verschärft. So wurden wirksame Verfahren eingeführt, um gemäß EU-Vorschriften die Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass ein großes Portfolio an Informationen eingeholt wird, wenn jemand eine Firma gründen will. Was natürlich den Prozess der Firmengründung deutlich verlängert und erschwert.

Auch das Eröffnen eines Bankkontos ist nicht mehr so einfach wie früher. So müssen Sie bei jeder Bank beispielsweise einen Business Plan oder eine Website vorweisen.

Wollen Sie eine Gesellschaft in Luxemburg gründen, muss diese auch angemessen kapitalisiert sein. Die Gesellschaft muss die Substanz-Erfordernisse erfüllen, um nachzuweisen, dass das Unternehmen tatsächlich effektiv vor Ort geführt wird. Dazu gehört Personal und Büro-Räumlichkeiten in Luxemburg, eine E-Mail-Adresse allein reicht nicht. Und Mieten und Personalkosten sind in Luxemburg verhältnismäßig hoch.

Für wen ist Luxemburg doch noch als Unternehmensstandort interessant?

Auch wenn Luxemburg nicht mehr so attraktiv ist wie vor 20 Jahren, hat das kleine Land doch noch einiges zu bieten.

Luxemburg zeichnet sich als einer der führenden Wirtschaftsstandorte Europas aus, ist strategisch günstig gelegen und verfügt über eine moderne Infrastruktur. Dadurch haben Unternehmen Zugang zu einem Markt mit 500 Millionen Verbrauchern.

Außerdem ist die Regierung sehr offen gegenüber Innovationen und fördert Start-ups, vor allem in der Fintech-Branche. 

Das technologiefreundliche und regulatorische Umfeld macht Luxemburg zu einem idealen Standort für Fintech-Unternehmen. Die Regulierungsbehörden verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Zulassung und Regulierung von Finanzinstituten. Auch beim Beantragen einer E-Money Lizenz ist die Finanzaufsicht (CSSF) sehr aufgeschlossen und pragmatisch.

Ein weiterer Vorteil ist die Nähe zu den zahlreichen ansässigen Fintech-Unternehmen und potenziellen Kunden.

Luxemburg ist immer noch ein erstklassiger Standort für den internationalen Fondsbetrieb. Mit seiner Richtlinie für Manager alternativer Investmentfonds (AIFMD) gilt das Großherzogtum als gut regulierter Hub in der Investmentbranche.

Gerade für Institute aus Deutschland, Frankreich oder Belgien kann Luxemburg hier im Vergleich zu Irland mit seiner Nähe punkten. Auch sprachlich und kulturell fühlt man sich in Luxemburg vielleicht besser aufgehoben. Zudem finden Sie vor Ort hoch qualifiziertes und mehrsprachiges Personal.

Der sogenannte Specialized Investment Fund („SIF“) ist besonders vorteilhaft, da dieser von der Kapitalsteuer, der Einkommensteuer auf qualifizierte Erträge und der Quellensteuer auf Dividenden befreit sind. Dieser Fond erfordert aber ein Stammkapital von mindestens 1.250.000 €. 

Eine andere Möglichkeit sind immer noch die Luxemburger Holdinggesellschaften, für die ein Mindestkapital von 30.000 € erbracht werden muss. Für diese müssen sie keine Kapitalertragsteuern zahlen und profitieren von einer ermäßigten Quellensteuer.

Welche Steuern zahlt man in Luxemburg?

Luxemburg auswandern Steuern sparen. Stimmt das noch? Luxemburg gilt schon lange nicht mehr als Steueroase. Doch kann man in Luxemburg vielleicht immer noch Steuern sparen? Hier ein paar Daten, Zahlen und Fakten zur Besteuerung in Luxemburg und dem Steuerrecht in Luxemburg.

Luxemburg hat mit 17 % die niedrigste Mehrwertsteuer von allen EU-Mitgliedstaaten.

Steuersatz Luxemburg Einkommensteuer: Die luxemburgische Einkommensteuer ist progressiv und liegt zwischen 0 und 42  % , je nach Steuerklasse.

Sie können jedoch über einen Fond für die private Vermögensverwaltung, den Société de Gestion de Patrimoine Familial („SPF“), Steuern sparen. Er kann in jeder Rechtsform gegründet werden und ist von der Einkommensteuer, der Vermögensteuer und der kommunalen Gewerbesteuer befreit.

Hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland haben Anspruch auf eine besondere Steuerregelung als Impatriate. Wenn Sie in Luxemburg einen Wohnsitz haben und ein Jahresgehalt von mindestens 50.000 € haben, können Sie bestimmte Aufwendungen wie Umzug, Miete, Nebenkosten und Heimatbesuche in der Steuererklärung steuerlich geltend machen.

In Luxemburg ansässige Unternehmen und Arbeitgeber werden von der Steuerverwaltung auf ihre weltweiten Einkünfte hin besteuert und gebietsfremde Unternehmen nur auf das Einkommen aus Luxemburg. Der Körperschaftsteuersatz liegt zwischen 15 und 17 %, je nach Einkünften des Unternehmens. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch eine Steuerbefreiung für einen Teil des Gewinns bekommen, wenn Sie ein Unternehmen oder Produkte haben, die zur Entwicklung und strukturellen Verbesserung der Wirtschaft beitragen.

Wie Sie sehen, ist die Steuerbehörde Luxemburg nicht allzu sehr zu fürchten, wenn man die richtigen Wege kennt. Wir empfehlen aber eine Steuerberatung, bevor Sie nach Luxemburg umziehen.

SOPARFI, wie funktioniert diese Unternehmens-Gestaltung, für wen lohnt sich diese Gesellschaftsform noch?

Diese Gestaltungsform war lange Zeit der Schlager in der Angebotsliste von Anwälten und Steuerkanzleien. 

Die „Société de participations financières“ (kurz: SOPARFI) gibt es seit 1990. Der Vorteil dieser Gesellschaftsform ist, dass sie Investoren erlaubt, Beteiligungen in luxemburgischen oder ausländischen Unternehmen zu verwalten und zu verwerten, ohne dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt. 

Gesetzlich möglich ist das über die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie in der EU sowie die bilateral verhandelten Doppelbesteuerungsabkommen weltweit. 

Allerdings ist es heute nicht mehr so einfach eine SOPARFI zu gründen und die Kosten sind in den letzten Jahren schnell angestiegen. Dies liegt einerseits an den Anti-Geld-Wäsche Regeln und andererseits an den höheren Verwaltungskosten bei spezialisierten Dienstleistungsanbietern. Unten finden Sie die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Joram Moyal, der Ihnen gerne als direkter Ansprechpartner zur Seite steht.

Kontaktdaten und Links:

Joram Moyal

Homepage: https://moyal-simon.com/de/

E-Mail:        info@moyal-simon.com

Telefon:       +352 28 80 18

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Timestamps 

00:00:00  -  Einleitung

00:06:01 -  Kann man Luxemburg mit der Schweiz vergleichen?

00:08:03  - Vorstellung Herr Moyal

00:09:06  -  Öffentlicher Transport ist kostenlos

00:10:05  -  Welche Sprache spricht man in Luxemburg?

00:17:52  -  Große Unternehmen in Luxemburg aus aller Welt: Was macht Luxemburg so attraktiv?

00:25:35  -  Wovon lebt Luxemburg und warum ist der Finanzsektor in Luxemburg so groß?

00:27:38  -  Für wen ist Luxemburg steuerlich attraktiv?

00:33:03  -  Gibt es Quellensteuern in Luxemburg?

00:35:04  -  Keine Steuervorteile ohne angemessene Wirtschaftstätigkeit - wird sich diesbezüglich etwas in Luxemburg ändern?

00:37:29   -  Ist Luxemburg für Investmentfonds ein besserer Standort als Irland?

00:48:52   -  Wie ist Luxemburg zu Kryptowährung eingestellt?

00:48:52   -  Wie ist die Zusammenarbeit mit den Behörden bei e-money Lizenzen?

00:37:59   -  Findet man gutes Personal in Luxemburg?

00:56:11   -  Mindestlohn in Luxemburg

00:58:08 -  Bekommt man in Luxemburg ohne Probleme eine Mehrwertsteuernummer?

01:00:36  -  Das steuerliche Umfeld in Luxemburg ist weniger restriktiv

01:03:13  - Luxemburg liegt nicht am Meer, aber liegt günstig zentral in Europa

01:05:14  -  Kurz nachgefragt: Luxemburg

01:10:19  - Kontaktdaten Joram Moyal & Verabschiedung

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP 34: Für welche Unternehmen bleibt Luxemburg interessant?

Zu Gast: Joram Moyal

Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast Für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslands, Firmen, Gründungen oder Lifestyle Fragen hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn. Jetzt reden wir heute über Holding Gesellschaften in Luxemburg.

00:28 - Einleitung

Daniel: Das tun wir. Also über Holding-Gesellschaften und natürlich auch generell, was es für Gründe geben könnte, vielleicht Luxemburg als Wohnsitz zu wählen, ist ja immerhin nicht unattraktiv. Also ich hab und gerade zum Beispiel gelesen, dass Luxemburg der erste Staat weltweit ist, der ein kostenfreies Personenbeförderungsangebot hat. Das heißt, man kann im ganzen Land kostenlos Bus, Bahn, Zug, was auch immer da fährt, benutzen, zum Beispiel. Also könnte auch ein interessantes Wohnsitzland sein. Aber da müssen wir heute den Herrn Moyal mal dazu fragen.

Sebastian: Vor allen Dingen, weil es natürlich, sag ich mal, nah an Deutschland ist, oder so. Das heißt, wenn man jetzt irgendwo nicht abgeschnitten sein will von Freunden und Familie, dann ist es wahrscheinlich einfacher, als wenn man irgendwo hin zieht, wo man erst dann hinfliegen muss, umständlich ja.

Daniel: Genau so ist es. Ja also, ich bin ja selber schon mal in Luxemburg gewesen. Bei manchen Preisen ist mir kurz das Gesicht eingefroren, andere Dinge sind wieder erstaunlich preiswert, zum Beispiel Kaffee oder ich glaub, ich hab gelesen, Sekt ist steuerfrei.

Sebastian: Tja, na dann.

Daniel: Man muss mit jemandem reden, der dort wohnt. Das werden wir heute auch machen, um zu sehen, was kommt unterm Strich raus, also wie wie ist das Leben, was kann man dort verdienen, was wird einem abgeknöpft vom Staat an Steuern? Was gibt es für Förderungen? Und so weiter und so fort. Also ich bin gespannt, eben auch mal über das Thema, SOPARFI zu reden. Ist das im Trend oder gibt es andere interessante steuerliche Gründe?

Sebastian: Ja genau also, ich meine vor allen Dingen interessant wie gesagt, es ist ja Luxemburg als Holding Standort und es ist sicherlich für viele ja auch ein Thema, ja, also mal angenommen, du wohnst irgendwo in Spanien und hast Beckham Law Status oder sonst irgendwas, brauchst aber noch eine Europäische Holding Gesellschaft und dann ist ja doch Luxemburg auch vom Rechtssystem her jetzt näher vielleicht als jetzt eine limited in Malta oder sowas ja.

Daniel: Das ja, aber auf der anderen Seite merken wir ja gerade, dass gerade die Europäische Kommission alle solche, besonders solche Länder wie zum Beispiel Luxemburg wie zum Beispiel Malta auch auf dem Kieker hat und dort die Daumenschrauben anzieht und sich dort möglicherweise auch was ändert. Also ich entscheide mich möglicherweise für ein interessantes Land, wo es heute noch günstige steuerliche Regelungen gibt und bin da kaum angekommen und dann kracht sozusagen mein Kartenhaus wieder zusammen, weil es doch nicht funktioniert. Also zum Beispiel heute morgen hab ich im Fernsehen gesehen, sind ja gerade Diskussionen in der Europäischen Kommission, all denen europäischen Ländern, die goldene Pässe anbieten und da wurde Malta übrigens auch erwähnt, ist in einem Würgegriff gerade. Also Bulgarien ist kurz vorm Einknicken. Wegen den Russen hier oder was? Unter anderem, aber generell mit Bulgarien redet man auch schon sehr lange, aber mit Malta hat man jetzt zum Beispiel ganz stolz verkündet juhu, wir haben es geschafft, dass die maltesische Regierung hat uns zugesagt, wenigstens als ersten kleinen Schritt, jetzt Russen keinen keine Staatsbürgerschaft mehr zu geben, aber hat auch gleich wieder der, wer war das eigentlich? Der Justiz...? Ich komme mit den Europäischen Kommissions-Titeln immer so durcheinander, aber der "Justiz Oberste" da in der Europäischen Kommission hat gesagt: Wir wollen mehr von Malta, das ist nur der erste kleine Schritt.

Sebastian: Tja. Und die Weißrussen wahrscheinlich auch mit eingeschlossen, ja?

Daniel: Genau Belarus und Russland. Genau, und deswegen muss man immer sehen. Aber wir werden uns zwar über Luxemburg unterhalten, möglicherweise ein schöner Standort, aber vielleicht muss man sich ja auch nach Ländern umschauen, die weiter weg sind, außerhalb der Grenzen der EU.

Sebastian: Ja klar, aber ich denke, wie gesagt also als EU Holding Gesellschaft ist Luxemburg auf jeden Fall interessant. Dinge, die uns jetzt natürlich heute interessieren, sind so die typischen Sachen, wie zum Beispiel Quellensteuer. Wir hatten das ja schon erwähnt, zum Beispiel als wir zum Thema Portugal die Folge aufgenommen haben. Du lebst in Portugal, du kannst Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Aber ich meine, wäre natürlich dann im Quell-Staat, also wo die Dividende ausgeschüttet wird, Quellensteuer veranschlagt wird. Da ist natürlich die Freude nur halb so groß. Deswegen ist natürlich eine interessante Frage hier bei Luxemburg und ich meine, dass es geht. Also mir hat das ein Anwalt mal beschrieben, dass es machbar ist. Obwohl Luxemburg Quellensteuer hat. Aber da gibt es wohl die Möglichkeit, auf die Quellensteuer zu verzichten. Und das ist der interessante Punkt.

06:01 - Kann man Luxemburg mit der Schweiz vergleichen?

Daniel: Sebastian und ich haben uns grad schon so ein bisschen warm gesprochen über das Thema Luxemburg. Luxemburg als Standort. Ich bin zweimal in Luxemburg gewesen

Joram: Schade. Kommen sie öfters, schönes Land, schöne Stadt.

Daniel: Und ich hab vorhin gerade gesagt, das ist für mich auch so ein bissel, also es hat mir sehr gut gefallen, muss man sagen, dort alles sehr sauber, aufgeräumt. Hat mich ein bisschen an die Schweiz manchmal erinnert, wobei es natürlich, wobei die Berge dann dort schon wieder gefehlt haben. Aber von der Sauberkeit, Ordentlichkeit und so weiter und sofort, also hat mich schon beeindruckt.

Joram: Also mit der Schweiz vergleicht man uns noch gerne, was den Finanzstandort angeht. Aber Luxemburg ist eigentlich ein guter Mix zwischen Frankreich, Deutschland und Belgien, je nachdem, wo sie in der Region sind. auch von der von der Atmosphäre in den Städten ist es sehr französisch, belgisch lastig, vielsprachig, Multi-kulturell, weil wir haben Ausländeranteile Luxemburg Stadt von 70%. Alle Luxemburger sind durchmischt. Sie haben keinen typischen Luxemburger! Nein, also ein typischer Luxemburger hat eine portugiesische Mutter, einen italienischen Großvater, polnischen Vater oder einen französischen Vater meistens. Und dann alle Sprachen werden zu Hause gesprochen, aber die Kinder reden aber dann in der Schule, ob sie schwarz, grün oder weiß sind, reden dann alle Luxemburgisch zusammen. Also es ist schon ein großer Mix und ist ganz anders als die Schweiz. In der Schweiz haben sie die Deutschen, die Italiener und die mischen sich dann auch nicht. Und hier sind wir eben sehr klein und sehr vermischt, was das angeht. Das Land selbst, es ist klein. Ich meine, Sie fahren von West nach Ost, fahren Sie auf der Autobahn, in 20 Minuten sind Sie von der deutschen Grenze in Frankreich. Aber es ist schon doch ein bisschen mehr zu entdecken. Also Sie haben, wir haben eine Luxemburger Schweiz, das ist eine wunderschöne Wandergegend, weiter oben in Ösling, nennt sich das. Also in den Ardennen, in der Eifel, also in der Luxemburger Eifel. Ich glaub, die richigen Luxemburger würden jetzt mit dem Hammer auf mich draufhauen und sagen, ne das ist ja Ösling. Sie haben wunderbare Weinberge unten an der Mosel. Die haben auch ne Art Ruhrgebiet, das ist im an der französischen Grenze, in Esch. Da haben wir auch einen Teil von der Uni und viele Start-Ups dort sitzen, auch viel Kultur und Konzerte. Ich war vorgestern auf einem schönen Konzert in der Rockhal in Esch. Also sie haben eigentlich schon viel zu entdecken. Es ist klein, aber fein und ich meine, es ist keine Stadt wie Berlin oder Frankfurt, aber es ist doch für die Sie haben eigentlich doch hier viel kulturell zu tun und und doch auch Abwechslung. Und sie sind mit dem Zug in 2 Stunden in Paris auch nicht unterschätzen.

09:06 - Öffentlicher Transport ist kostenlos

Sebastian: Ja und ich glaube, der Herr Taborek hat gerade eben gesagt, also Nahverkehr oder generell eigentlich öffentlicher Verkehr, öffentlicher Transport ist kostenlos.

Joram: Ist kostenlos. Also sie können auch mit dem Zug von der deutschen Grenze an die Französische Grenze fahren. Sie können mit dem Bus fahren, wohin Sie möchten. Das ist alles kostenlos, und es wird auch genutzt.

Daniel: Kling gut.

Joram: Also die Politik der Luxemburger Regierung ist seit einigen Jahren eben den Autoverkehr aus der Stadt heraus zu drängen. Sie kriegen ja kaum noch ein Parkplatz, ist schrecklich, aber gut. Die Busse und die Tram, wir haben jetzt auch eine Tram, das hatten wir lange nicht, da sind die Luxemburger auch ganz stolz eine Straßenbahn, wo sie dann... das ist ganz praktisch, die fährt durch die ganze Stadt, steigen Sie ein, wo sie wollen. Das ist eigentlich ganz praktisch und wird auch benutzt, das ist einfach. Ist kostenlos, was soll ich denn mit dem Auto irgendwo hinfahren? Krieg ich eh keinen Parkplatz. Ich persönlich, ich fahr mach alles mit dem Fahrrad in Luxemburg, auch wenn es ein bisschen hügelig ist. Aber es ist auch eines der schönen und guten Vorteile in Luxemburg, dass das. Und hat eben auch noch hohe Lebensqualität.

10:05 - Welche Sprache spricht man in Luxemburg? Sebastian: Ja. Und wie ist es mit den Sprachen in Luxemburg? Also ich meine, ich war selbst auch schon mehrmals in Luxemburg, zum Teil wird ja Deutsch gesprochen hatte, zum Teil wird Französisch gesprochen. Ist das regional oder wie muss man sich das vorstellen?

Joram: Also es ist schon regional. Also Luxemburg Stadt ist das Internationalste in Luxemburg. Also früher, ich bin seit 22 Jahren in Luxemburg, Luxemburg Stadt wurde eigentlich immer nur auf Französisch eigentlich gesprochen, weil die meisten Leute aus Frankreich gekommen und hier arbeiten. Mittlerweile hört man in der Stadt selbst, also die unterschiedlichsten Sprachen und sogar fast mehr Englisch als Französisch. Die Sprache der Luxemburger ist Luxemburgisch. Ich kann auch (sagt etwas auf Luxemburgisch). Das ist die Sprache der Luxemburger, das ist die Sprache, die auch die Luxemburger unter sich alle zusammen fügt. Allerdings sind die Luxemburger selbst auch eine Minderheit hier in Luxemburg und nicht nur unter der arbeitenden Bevölkerung. Die ist aber auch unter der Bevölkerung, die hier lebt. In der Regel wird, wenn ich zum Beispiel mit dem Anwaltskollegen auf Luxemburgisch ich rede, würde ich im Nachhinein eine Email auf Französisch schreiben. Und die Standard Sprache oder das, was bei uns Hochdeutsch ist, in Deutschland, ist hier Französisch. Würde ihm dann eine Email auf Französisch schreiben, das ist höflicher. Und die meisten Luxemburger, auch wenn sich das langsam verändert, können das dann auch. Also früher war das, jetzt ist es mehr, weil das Luxemburgische schreiben wird auch mittlerweile geleert. Aber eigentlich ist die Hauptsprache Französisch. Deutsch geht auch, ja sicher. Jeder Luxemburger kann deutsch, aber meistens ist doch so im Umgang, wenn dann ein paar Ausländer dabei sind, da wird eher französisch gesprochen. Klar, wenn nur Deutsche da sind wir auf Deutsch gesprochen.

12:03 - Vorstellung Herr Moyal**

Daniel: Jetzt finde ich das Klasse, dass wir so voll schon mitten im Thema sind, trotzdem für unsere Zuhörer und Zuschauer würd ich gerne jetzt nochmal Ihnen die Gelegenheit geben, Herr Moyal, das sie sich jetzt zu Beginn zum Thema Luxemburg nochmal vorstellen. Sie sind ja Gast heute bei uns und wir sprechen über das zweitkleinste Land in der Europäischen Union. Wie sie ja selber schon in in Ihrer Kurz-Vorstellung geschrieben haben, soll es etwa 170 verschiedene Nationalitäten geben, die in diesem winzig, Entschuldigung winzigs klein, aber in diesem kleinen Land wohnen und sie haben selber schon gesagt viele, viele Ausländer also das war eine schöne Vorstellung. Aber jetzt wollen wir sie auch noch mal vorstellen. So also wer sind sie und was tun Sie in Luxemburg?

Joram: Gut, Ich meine, das ist ja auch nicht ganz unwichtig. Mein Name ist Moyal. Ich bin ursprünglich aus Deutschland, aus Trier, aus der Grenzregion hier, bin seit 22 Jahren in Luxemburg in verschiedenen Kanzleien untergekommen und habe eine eigene Kanzlei in Luxemburg, die nennt sich M&S Law mit mehreren Partnern hier. Wir sind um die 20 Personen in in Luxemburg Stadt, machen überwiegend Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsprozessrecht in Luxemburg. Wir sind eine typische mittelständische Kanzlei. Unsere Kanzlei selbst ist sehr nach Deutschland orientiert, auf dem deutschen Markt orientiert. Bei uns spricht jeder in der Kanzlei Deutsch. Typischerweise sind die Anwälte in Luxemburg aus Frankreich-ständig und werden eher wenig Deutsch reden. Sie finden auch echte Luxemburger als Anwälte. Das ist aber wieder so eine Besonderheit in Luxemburg, die Luxemburger Anwälte, denen ist der Beruf irgendwann zu anstrengend und die gehen dann in die Verwaltung oder ins Ministerium. Eine ehemalige Praktikantin von mir ist jetzt Justizministerin.

Sebastian: Ah ja, das spricht ja für Sie.

Joram: Nein, nein, also das war in meiner Anfangszeit, also das spricht wenig für mich. Ich hab irgendwann mal, das war meine Anfangszeit, da war ich selbst ganz grün hinter den Ohren. Aber das ist einfach, also einfach die typischen Luxemburger, also einige machen klar hier ihre eigenen Kanzleien auf, aber die typischen Luxemburger gehen nach ner Zeit dann, weil eben auch die Angebote so gut sind von den Ministerien, die gehen typischerweise in die Ministerien. Und die Anwaltschaft, die sie in Luxemburg haben, die setzt sich eben auch zum großen Teil eben aus nicht echten Luxemburgern zusammen. Was kann ich ihnen noch über mich sagen? Ich hab einen nicht sehr deutschen Namen. Das merkt man dann nicht, ich werde dann immer gelobt. Ach sie können aber gut Deutsch. Meine Mutter ist Deutsche und mein Vater kam aus Israel und deswegen ist mein Name nicht typisch deutsch. Ist eben so. Ja, und eben seit 22 Jahren, also mein erster Beruf war hier in meinem Erster Beruf war hier Also ich bin direkt nach dem Studium nach Luxemburg gekommen und hab dann nochmal Luxemburger Staatsexamen quasi gemacht, um mich dann als Advocat ala Cour, so heißt das hier, niederzulassen. Und dann hab ich mich noch als Rechtsanwalt, weil ich ja die Zulassung hatte, auch noch zugelassen in Deutschland und irgendwann habe ich dann noch englisches Arbeitsexamen gemacht und bin auch noch als Solicitor zugelassen in England. Ich bin aber zu 90% in Luxemburg tätig, kann ab und zu mal für englische Mandanten als Solicitor Ausweise beglaubigen, das mache ich dann ab und zu, aber ich bin ein also... trotzdem, auch wenn es für deutsche Ohren ein bisschen also nicht typisch anhört, ist mein Werdegang eigentlich eher typisch für Luxemburg. Also ich bin nicht der einzige, der viele Sprachen sprichst irgendwie, auch nicht der einzige mit mehreren Zulassungen, das ist eigentlich eher gang und gäbe hier in Luxemburg.

Sebastian: Wie hat es denn nach Luxemburg dann verschlagen von Deutschland aus? Was war denn der Grund für sie dort dann nach Luxemburg umzuziehen, rein Karriere oder persönlich?

Joram: Also ich würde ihnen gern was Abenteuerliches erzählen. Das kann ich. Ich kann ihnen von Kollegen, die hier auch eine Kanzlei haben, also bei manchen ist es Karriere, bei manchen ist es na ja die Liebe, die einem nach Luxemburg zieht, oder jene Regionen. Bei mir ist es ganz profan. Ich komm aus der Gegend, ich komme aus Trier ursprünglich und in meinem Interessengebiet war, naja Trier ist an sich eine wunderschöne Stadt, aber wirtschaftlich ist da relativ wenig und ich wollte immer gerne international arbeiten, mit mehreren Sprachen arbeiten und das war in Trier leider nicht möglich. Und Luxemburg ist sehr interessant, ist eine Hauptstadt, sie machen hier als Anwalt Sachen, die sie auch in Frankfurt, in der Großkanzlei oder Hamburg eher selten zu sehen kriegen und wir haben ständig mit richtig großen interessanten Fällen und Mandanten zu tun. Also es war dann nicht das Geld und nicht die Steuern, das war schon eher das Thema, was mir nach Luxemburg da gezogen hat, dass ich dann hier eine Möglichkeit habe, mehrsprachig zu arbeiten, also die Gerichtssprache ist auf Französisch. Wir arbeiten überwiegend auf Französisch, was Gerichtssachen angeht, im Advisory Bereich, Verträge und ähnliches, aber nur auf Englisch. Das haben Sie, das ist in Deutschland nicht, also das würden Sie in Deutschland eher selten hinkriegen, dass sie so mehrsprachig arbeiten und das hat mich nach Luxemburg gezogen und deswegen habe ich dann auch direkt nach dem Studium, da ich aus familiären Gründen aus Trier nicht wegkam, mir einen Job in Luxemburg gesucht und nicht in Frankfurt oder in Paris, oder in London.

17:52 - Große Unternehmen in Luxemburg aus aller Welt: Was macht Luxemburg so attraktiv?

Sebastian: Da sind wir glaube ich, auch schon beim Thema. Also ich meine, wir hatten jetzt gerade erwähnt, sie haben da mit sehr großen Mandaten zu tun, und dafür ist ja Luxemburg auch bekannt, ja vielleicht auch so. In den letzten 10-15 Jahren vielleicht zum Teil auch negativ. Wir wissen ja, das große amerikanische Unternehmen, die nicht ihre europäischen Niederlassungen in Irland haben, haben ihre europäische Präsenz dann oder sogar weltweite Präsenz außer Amerika in Luxemburg. Bekanntes Beispiel sind ja Amazon, Microsoft gehört dazu, PayPal gehört dazu. Also Luxemburg ist ja schon in Europa, wenn nicht weltweit, ein sehr bedeutender Standort für Holding Gesellschaften, aber auch jetzt nochmal um einen alternative Investmentfonds, Beteiligungsgesellschaften zu strukturieren. Würden Sie das auch so beschreiben?

Joram: Obwohl der Markt hat sich schon verändert in den letzten Jahren. Also das, was Luxemburg war, als ich in in Luxemburg angefangen habe und was Luxemburg heute beruflich ist, das sind 2 Welten. Also das hat sich sehr verändert. Also früher hat man immer so gescherzt, Luxemburg ist so die Möglichkeit für belgische Zahnärzte ihr Geld zu verstecken. Das ist, das war mal, das ist so 80er Jahre. Da hat sich Luxemburg sehr gewandelt und auch diese Holding Strukturen, das wird immer weniger und auch immer weniger interessant, da eben auch der Druck von den anderen Ländern kommt auf kleine Länder wie Luxemburg, aber auch Zypern oder Malta, die spüren das ja auch. Aber auch, dass die Luxemburger Regierung schon seit einigen Jahren auch dahinter steckt. Also ich hatte einmal ein Panel, mit dem mit dem Wirtschaftsminister, war ich dabei, und der hatte dann auch gesagt Naja, Luxemburg möchte nicht mehr "grau" sein, sondern möchte eine weiße Weste, also weiß sein und möchten ganz gerne vorne dabei sein, um zu zeigen, dass man, wenn man Luxemburg investiert, ist es eben nichts, kein Shady Business, sondern in Luxemburg ist alles sauber. Und es gab einige Skandale, die werden auch aufgearbeitet. Und was ich von der Praxis eben sehe, ist eben die Art und Weise, wie wir arbeiten, die Art und Weise, wie die Mandanten kommen, das ist ganz anders als wie man sich das vorstellt. Also die Fragen wie Geldwäsche Vorschriften, die werden ganz hoch gesetzt. Das haben deutsche Kollegen oder französischen Kollegen kennen das gar nicht. Also wir müssen für jeden Mandanten, also ein großes Portfolio an Informationen einholen, um sicherzugehen, dass wir hier niemandem helfen, dass er Geldwäsche betreibt. Erzählen sie das mal einem deutschen Kollegen, was er denn bei einem Mandaten für Informationen einnehmen muss, um überhaupt für den arbeiten zu können, das ist eben in Luxemburg ist das eben ganz stark. Und auch diese Praxis mit den Tax rulings, da sprechen Sie darauf an, was vor einigen Jahren, also vor einigen Jahren noch gang und gäbe war das wurde ja auch ganz ganz abgeschafft, oder ist eben sehr sehr schwierig, heutzutage noch einen Tax ruling zu halten und die gelten dann eben auch nicht bis ultimo, sondern auch nur für einen gewissen Moment. Also da gibt es schon einiges an Regelungen die hier eingebracht worden sind, viel natürlich auch aufgrund der Skandale und viel auch gezwungenermaßen von europäischer Seite. Aber na gut, ich denke, es tut Luxemburg auch gut, aus dieser Schmuddelecke rauszukommen und ich denke Luxemburg, also aus der internen Luxemburger Sicht denke ich, ist Luxemburg schon längst draußen aus der Schmuddelecke, aber gut der Ruf klebt noch ein bisschen dran, quasi es ganz früher, dann eben doch es zu einfach gemacht haben. Aber stimmt schon, ich mein im Vergleich ist Luxemburg ein kleines Land, die können eben viel einfacher steuerattraktive Modelle großen Firmen anbieten als Deutschland oder Frankreich zum Beispiel. Deswegen sind Amazon ist nicht hier, weil, weil die Landschaft so schön ist oder weil es vielsprachig ist, sondern weil es eben steuerlich attraktiv ist und zweitens weil sie eben vielsprachige Mitarbeiter hier kriegen. Aber na, da fragt man sich, was zuerst da war, die Henne oder das Ei? Ist die Vielsprachigket hier, weil Luxemburg so attraktiv ist oder weil eben so viele internationale Firmen hier sind. Microsoft genauso, paypal ist einer der ersten E-Banks in Europa und die haben sich eben in Luxemburg ansässig gemacht. Paypal ist übrigens eine richtige Bank und die haben eine echte Bankenlizenz in Luxemburg. Aber es stimmt schon, ich meine Luxemburg ist so erfolgreich nicht, weil es so schön ist, sondern weil es eben attraktive Steuer-Modelle für große Unternehmen hat, die dadurch eben insgesamt weniger Steuern zahlen.

Sebastian: Damit haben sie ja jetzt einen Trend angesprochen, der glaube ich jetzt hier weltweit und auch in der Europäischen Union natürlich hier jetzt so durchsetzt nach und nach, auch in Ländern wie Malta oder Irland usw auch durch die ganzen Initiativen, sag ich mal durch die OECD, oder durch die EU, ob es jetzt BEPS ist, ob es jetzt die verschiedenen Maßnahmen, gegen die Steuervermeidung ist und so weiter. Also damit bestätigt sich im Grunde, dass Luxemburg letztlich hier im Trend liegt und im Grunde solche Modelle nicht mehr zeitgemäß sind.

Joram: Ja, ich meine, Luxemburg ist ja auch, ich meine, als ich angefangen habe in Luxemburg, haben wir Holding Gesellschaften nach und nach gegründet. Ich hab für die Kanzleien, in denen ich gearbeitet habe, brauchten wir ein Bankkonto, ruf mal schnell bei der Bank an, ich brauche ein Bankkonto für die und die Firma und in 5 Minuten haben Sie das Bankkonto gehabt. Das das kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen.

Sebastian: Das es so schnell geht.

Joram: Nein, aber ich mein ist ja auch, ist auch richtig, dass es so einfach nicht mehr ist. Ich meine, das war einfach viel zu einfach damals, aber das ist jetzt auch schon lange her. Ich mein heutzutage ein Bankkonto aufgeben für eine Firma, für eine Holding vor allen Dingen. Das ist so gut wie unmöglich. Luxemburg selbst steuert mehr einerseits in die Fonds Richtung, also Fonds sind ja schon seit langer Zeit einer der Schwergewichte in Luxemburg. Die meisten Fonds in Europa sind, glaube ich neben Irland, in Luxemburg oder vielleicht in Luxemburg sogar mehr als in Irland. Das ist so der attraktivste Sterling Point, glaube ich in letzter Zeit in Luxemburg und damit sind wir auch immer mehr beschäftigt, in diesen verschiedenen Fond Strukturen aufzubauen oder kleinere Strukturen aufzubauen oder eben auch Startups werden eben, gerade im Finanzsektor, Start-ups werden uneimlich gefördert in Luxemburg. Und wir haben eben auch Menschen aus aller Herren Länder jetzt hier, die dann ihre eigenen Startups aufsetzen, aber meistens im Bereich, im Fond Bereich, Finanzsektor mit neuen Ideen. Ich meine, Luxemburg ist nicht Berlin, aber die Nische, die ich dann eben sehe, ist eben Startups im Finco Bereich oder Dienstleistungen im Bereich von Cryptocurrencies oder ähnliches. Das ist das, was ich dann auch öfters hier sehe, worauf sich dann Luxemburg versucht zu spezialisieren, also nicht Startups im allgemeinen Bereich, dass sie dann irgendwelche Haushaltsmittel hier herstellen oder für die Entertainment Industrie, sondern eben Start-ups spezialisiert auf Finco, dass sehe ich hier häufig. Jetzt habe ich den Faden verloren.

Sebastian: Gar nicht, nein alles gut.

25:35 - Wovon lebt Luxemburg und warum ist der Finanzsektor in Luxemburg so groß?

Daniel: Wir haben ja bereits einiges über die Landschaft und Unternehmen in Luxemburg gehört. Jetzt wäre es mal interessant zu wissen, wovon Luxemburg eigentlich hauptsächlich lebt und wie sich das entwickelt hat. Wir wissen ja, dass der Finanzsektor eine sehr große Rolle in Luxemburg spielt. Herr Moyal erklärt uns dazu jetzt auch, wieso dieser Sektor so groß wurde.

Joram: Luxemburg hatte damals, also wenn sie in die Geschichte schauen, ich mein Luxemburg hat damals einen Gründer der Montanunion und vor hundert Jahren war Luxemburg eben auch ein großer wichtiger, im Süden vom Land haben sie noch die, die ArcelorMittal hat ja auch ihren Sitz hier. Die Arbeit damals, das war ein ganz wichtiger Sektor, das war der wichtigste Geldbringer für Luxemburg, das war die Kohle oder die Eisen. Wie nennt man das? Die Eisen Minen im Süden, aber das ist ja, wissen Sie ja selber, ich meine, das ist wie im Ruhrgebiet, das ist alles weggefallen oder viel weniger wichtig. Wenn aber, klar geb ich Ihnen Recht, wenn der Finanzplatz Luxemburg nicht wäre, da wäre in Luxemburg wenig. Also da hätten sie den Weinbau wunderschön, so ein bisschen Montanunion und die Landschaft. Und die echten Luxemburger, vielleicht kann ich da noch mal vom Anfang zurückgreifen, als sie mich gefragt haben, welche Sprache wird dann gesprochen? Na, also Luxemburg ist auch noch sehr ländlich, also wenn sie aus Luxemburg Stadt rausfahren, also hier 5 Minuten hinter Luxemburg da haben sie eben auch viele Kühe auf der Weide und viel Landwirtschaft. Ja, das ist dann auch je mehr sind im Norden fahren ich meine, da wird auch kaum Französisch gesprochen, die reden dann eben alle auch nur Luxemburgisch untereinander. Das ist dann eben so wie wie auf der deutschen Seite im Hunsrück oder auf der Eifel.

27:38 - Für wen ist Luxemburg steuerlich attraktiv?

Daniel: Jetzt bin ich trotzdem verwirrt Herr Moyal, weil sie hatten vorhin erwähnt, dass die luxemburgische Regierung eigentlich nicht mehr, sag ich mal, will gern eine weiße Weste haben oder keine graue Weste. So, womit überzeugen Sie mich jetzt als Unternehmer nach Luxemburg zu kommen und dort mal ein Unternehmen zu gründen, wenn es nicht Steuersparmodelle sind?

Joram: Nein, es gibt natürlich, ich meine steuerlich ist es akttraktiv, immer noch attraktiv. Aber wir sind kein Dubai. Es ist nicht mehr so einfach, wie vor 20 Jahren, aber wir sind immer noch steuerlich attraktiver als in anderen Ländern.

Daniel: Was bedeutet attraktiv also, wenn sie das vielleicht mal ganz kurz unseren Zuschauern, Zuhörern erklären können? Was ist der attraktive, steuerlich attraktiver Punkt von Luxemburg?

Joram: Also der steuerliche attraktivste Punkt. Es wird sehr schwer, wenn Sie Privatpersonen sind. Also wenn Privatpersonen, die also Mittelständler sind, der versucht sein Geld zu sparen und dann nach Luxemburg zu gehen, das ging vielleicht früher, das wird zu teuer werden. Also da geben sie mehr Geld aus um ihre Struktur aufzubauen, um Steuern zu sparen, als es sich am Ende lohnt. Die Steuersparmodelle die sie in Luxemburg haben, die sind eher auf größere Unternehmen gerichtet. Zum Beispiel, fang ich bei den größten an, die Fonds. Die Fonds sind steuerlich transparent, die werden dann in Luxemburg auch nicht besteuert. Und das ist der größte Handy Point. Also wenn Sie ein großes Private Equity Unternehmen sind, ein großer Fonds, dann setzen Sie den Fonds in Luxemburg auf und die Strukturen darunter, weil sie dann hier so gut wie keine Steuern bezahlen. Dann andere Möglichkeit sind immer noch die Luxemburger Holding Gesellschaften, allerdings unter der Prämisse, dass sie immer auch entsprechend Substanz haben. Früher ging viel über Briefkastenfirmen, das gibt es auch noch, das geht auch noch für manche Länder, aber es wird immer schlechter und immer weniger, also sogenannte SOPARFIs, SOciété de PARticipations FInanciéres, Beteiligungsgesellschaften, indem sie dort ihre deutschen, Französischen oder sonstwas, Polnischen Gesellschaften reinpacken das sehen sie immer noch öfters, meistens auch mit Immobilien-Gesellschaften, die drin stecken. Oder auch, das haben wir jetzt gehabt SOPARFIs mit ukrainischen Gesellschaften, Ukrainische Fabriken, das ist jetzt alles nicht so schön. Die dann aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen eben nur in der Ukraine zum Beispiel oder in Deutschland besteuert werden und dann hier auf dem Level dann nicht mehr, aufgrund des Schachtelprivilegs, was wir in Luxemburg haben. Also das ist nach wie vor attraktiv, allerdings ist es weniger attraktiv. Naja, es ist nicht mehr so einfach aufzusetzen, weil sehr schwer ist, ein Bankkonto aufzumachen. Es ist sehr schwer, die Substanz Erfordernisse der anderen Ländern zu erfüllen. Also es ist nicht Luxemburg, die diese Substanz Erfordernisse aufsetzen, sondern die anderen Länder. Also die schauen, dass sie dann eben hier auch Personal haben und Büro Räumlichkeiten haben und Luxemburg ist auch sehr teuer, auch wenn es ein kleines Land ist. Also sie haben hier Lebensunterhaltungskosten wie in einer deutschen Großstadt, München oder ähnliches und entsprechend sind auch die Gehälter und entsprechend müssen sie eben auch für Miete bezahlen und entsprechend müssen sie auch ihre Mitarbeiter bezahlen, damit sie eben entsprechend Substanz haben. Und das ist eben, für einen Zahnarzt lohnt sich das nicht.

Sebastian: Ja, das ist klar ja, also ich meine, das ist ja auch ein Punkt, den wir ja immer rauf und runter beten, auch auf unseren Webseiten. Also ich meine ohne Substanz, sind ja solche Modelle grundsätzlich überhaupt nicht möglich und wenn man natürlich da für jemand, der jetzt was weiß ich so 100 bis 200 Tausend Gewinn oder sowas macht oder 500000 Gewinn wahrscheinlich auch noch, lohnt sich das ja alles sowieso nicht. Weil wie wir schon gesagt haben die Strukturkosten sind so hoch, dann kann ich ja gleich Steuern bezahlen in einem anderen Land. Also ich meine das würde natürlich erst mal keinen Sinn machen und das Ganze lohnt sich natürlich sowieso immer nur unter der Prämisse, dass dass man da schon ziemlich dass man schon ziemlich substanziell natürlich dann auch hier Umsätze und Gewinne hier dann fahren kann. Das ist ganz klar. Wir haben jetzt relativ viele Mandanten, die jetzt gar nicht in Deutschland leben, sondern eben viele Mandanten, die in verschiedenen Ländern leben und da verschiedene Sonder-Stati haben, also zum Beispiel in Spanien, Beckham Law oder NHR Status in Portugal, Non Doms in Irland / UK, Malta, Zypern in diesen Ländern. Das heißt, sie haben eigentlich jetzt gar nicht hier die Probleme mit ihrem Wohnsitzstaat, hinsichtlich von Einkünften, weil die ohnehin Auslandseinkünfte steuerfrei vereinnahmen können. Wie sieht denn das aus zum Beispiel bei luxemburgischen Holdinggesellschaften mit der Quellensteuer? Gibt es Quellensteuern in Luxemburg, oder wie muss man sich das vorstellen?

33:03 - Gibt es Quellensteuern in Luxemburg?

Joram: Wissen Sie was der Vorteil von Luxemburg ist mit der Quellensteuer? Sie haben immer Möglichkeiten das woanders in Abzug zu bringen und gerade, wenn sie eine Holding Gesellschaft haben und vom Schachtelprivileg profitieren, zahlen sie eben, wird dann die Quellensteuer, soweit ich in Erinnerung habe, dann davon entsprechend verringert. Aber da können Sie mich jetzt nicht drauf festnageln. Aber eine Quellensteuer von 15% gibt es nicht. Was Interessantes für diese ganzen Offshore Mandanten, die sowieso keine Steuern zahlen, das ist eine Luxemburger SPF. Das ist quasi eine Offshore in Luxemburg, die von allen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Also kann von keinem Doppelbesteuernabkommen profitieren. Allerdings wirds in Luxemburg nicht besteuert, also ganz gering besteuert. Sie zahlen Steuern aufs Kapital, wenn Sie in Euro Kapital haben, zahlen sie 0 Komma keine Ahnung 3% oder 0,5% im Jahr an einer Jahressteuer. Das ist das, was viel von solchen Mandanten, von denen sie gerade erzählt haben also HNWI, die eben auch ihr Geld in bestimmten Strukturen haben möchten und die selbst persönlich von der Steuerpflicht, weil sie sonst wo leben, ausgenommen sind. Also die SPF, die hat naja, bis vor 2 Wochen auch gut mit Russischen Mandanten funktioniert, aber auch mit polnischen Mandaten, die das gerne benutzt haben oder eben mit Mandanten, die belegen eben, wo Sie steuerbefreit sind.

35:04 - Keine Steuervorteile ohne angemessene Wirtschaftstätigkeit - wird sich diesbezüglich in Luxemburg etwas ändern?

Daniel: Jetzt will die EU-Kommission, will ja, dass in allen europäischen Ländern Gesellschaften ohne angemessene Wirtschaftstätigkeit, dort keine Steuervorteile mehr erhalten sollen. Sa gibt es ja extreme Vorhaben, wobei man natürlich immer noch definieren muss, was ist eigentlich eine angemessene Wirtschaftstätigkeit? Ne, das ist ja immer so ne Definitionsfrage. Aber machen Sie sich da jetzt Sorgen über den Standort oder macht Luxemburg sich Sorgen, dass dort vielleicht sich einiges in Zukunft ändern müsste?

Joram: Absolut. Ich meine, das ist ja schon seit einigen Jahren so und Luxemburg ist ja schon länger... ich meine, das kommt ja nicht von heute auf morgen sowas, und Luxemburg ist, das ist jedenfalls unser Eindruck, schon länger dabei, den Karren in eine andere Richtung zu lenken und eben von diesen typischen Steuerspar-Modellstrukturen wegzukommen und alles mehr in Richtung Fond Gesellschaften, regulierte Strukturen zu gehen, die ja steuerlich immer noch attraktiv sind, die aber - nicht von diesen Maßnahmen so betroffen sind, weil sie da eben keine „eine Person" dahinter haben, die eine Gesellschaft hat und direkt zurückzuführen ist auf diese eine Person, die dann weniger Steuern zahlt, sondern die ihre Steuern spart, indem sie ihre Gesellschaft, also ihre finanziellen Mittel in einem Fond hinein setzt. Und dadurch eben viel weniger Steuern zahlt, aber der Fonds ist eben auch viel komplexer und viel schwerer zu handhaben und auch viel regulierter. Die anderen Strukturen sind ja alle nicht reguliert. Also es geht Richtung regulierte Strukturen, die nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind, komplex regulierte Strukturen, die dann steuerlich immer noch aktiv sind, aber eben nicht für jeden.

Sebastian: Wie gesagt, das ist ja glaube ich auch allgemein bekannt, dass eben Luxemburg für Investmentfonds ein sehr interessanter Standort ist. Da gibt es ja auch andere Standorte, zum Beispiel jetzt mal in der EU, Irland, die sich da besonders hervortun, vor allen Dingen jetzt nach Brexit das einzige englischsprachige Land ist in der EU. Wo sehen sie jetzt den Vorteil für den Investmentfonds, den in Luxemburg zu strukturieren, gegenüber Irland?

37:29 - Ist Luxemburg für Investmentfonds ein besserer Standort als Irland?

Joram: Ja, die Ähnlichkeiten zwischen Irland und Luxemburg sind schon da. Luxemburg ist auf dem Kontinent, Irland ist weiter weg. Die Dokumentation in Luxemburg wird auch alles auf Englisch gemacht, also dann gerade in dem Fond Bereich gibt es keine Pflicht, das auf Französisch oder auf Deutsch zu machen. Also die Amtssprachen in Luxemburg sind Deutsch, Französisch und Luxemburgisch und Gesellschaftsunterlagen müssen entweder auf Deutsch oder auf Französisch sein. Bei Fonds ist das anders. Das können Sie alles auf Englisch aufsetzen, insofern wär eben auch die Konkurrenz zu Irland. Steuerlich ist es sicher ähnlich in Irland wie in Luxemburg. Also die Fonds zahlen eben ihre Registrierungsgebühren, die Standard Gebühren bei der Finanzaufsicht, auch die die Haltungskosten, aber zahlen eben auch keine Steuern. Der Vorteil Luxemburg gegenüber Irland sind vielleicht, also damit macht Luxemburg immer gerne Werbung, sind die kurzen Wege zur Finanzaufsicht. Also die Finanzaufsicht ist auch immer sehr reaktiv, weil die ja auch ein Interesse daran haben, die Fonds reinzubringen. Vielleicht, und das hofft jedenfalls Luxemburg, das Luxemburg eben auch der seriösere Standort gegenüber Irland ist. Weil sie eben auch so sehr darauf drängen, dass eben die ganzen Geldwäschevorschriften eingehalten werden und eben quasi als "EU Schweiz" dastehen und vom Know-how ist vielleicht, na gut da will ich Irland jetzt nicht auf die Füße treten. Ich glaube, es ist schon sehr ähnlich, aber die Wege nach Luxemburg sind einfach kürzer für jemand in Europa, als nach Irland zu gehen und eben auch die Vielsprachigkeit. Da wo sie in Irland nur mit Englisch weiter kommen, kommen Sie in Luxemburg eben auch mit anderen Sprachen weiter, obwohl dann auch die Dokumentation in der Regel auf Englisch ist. Das ist ja in Ordnung, das ist ja auch besser, also sie müssen nicht auf Französisch sein oder auf Deutsch, sondern kann auf Englisch sein, kann natürlich auch auf Deutsch sein. Das können Sie in Irland zum Beispiel nicht machen. Sie können kein Fond auf Deutsch aufsetzen oder auf Französisch. Das geht in Luxemburg eben. Die Wege sind kurz und die Flexibilität in gewissen Maßen. Aber na gut, die Wege sind kurz und sie können kurz bei der CSSF anrufen oder vorbeigehen. Da kenn ich mich jetzt nicht in Irland aus. Irland hat sicher auch seine Selling Points. Aber Na gut, nach Luxemburg können Sie mit dem Auto fahren.

Sebastian: Na gut, es sind ja auch oft mal Punkte, sind jetzt eher weicher. Also zum Beispiel, was weiß ich, die Amerikaner fühlen sich in Irland wohler möglicherweise. Das ist jetzt reine Spekulation eben, weil es eben angelsächsisches Rechtssystem ist, weil Englisch die Sprache ist, weil es da traditionell über Jahrhunderte gewachsene Beziehungen zu Irland gibt, während vielleicht sich Deutsche und Kontinentaleuropäer in Luxemburg besser aufgehoben fühlen aufgrund der Mehrsprachigkeit, europäisches Rechtssystem und ich meine das sind ja oftmals Faktoren ja auch dann, sag ich mal die Optik von außen, was da möglicherweise für Investoren, ja dann ein wichtiger Punkt ist. Wie das Ganze irgendwie dann strukturiert wird, ja also ich denke.. Sind die Kosten, also jetzt mal so, es gibt ja Länder, also zum Beispiel, jeder weiß zum Beispiel in London sind die Anwaltskosten sehr hoch, sag ich jetzt mal und in den USA auch, sag ich jetzt mal so ganz lapidar, die Honorare einmal so ganz vereinfacht. Würde man sagen, dass so ein so ein Standort Luxemburg vergleichbar ist mit Irland hinsichtlich der legal fees wie Deutschland oder ein teurer Standort ist? Wie muss man sich das vorstellen?

Joram: Luxemburg ist glaube ich, ein teurer Standort von den legal fees, aber nicht so teuer wie die USA oder England.

Sebastian: Okay.

Joram: Also wir freuen uns immer, wenn wir Mandanten aus der USA oder England haben.

Sebastian: Ich glaub, da freut sich jeder. Ich mein, das ist klar, also da kann jeder gut mithalten mit der USA.

Joram: Mal ein Vergleich also, wenn wir, also es unterscheidet sich auch von Kanzleien. Du kannst sagen, wenn sie zu einer Großkanzlei gehen, haben sie natürlich andere fees, als wenn sie in der mittelgroßen Kanzlei gehen. Das ist auch klar. Aber die fees in Luxemburg sind hoch. Also wenn sie nach nach Münster gehen, zahlen sie sicher andere fees, aber in Münster werden sie auch keinen Fonds aufsetzen, als wenn sie nach Luxemburg. Also die fees sind hier in Luxemburg schon höher. Sind eben vergleichbar mit fees, die sie in Düsseldorf oder München oder in Frankfurt zahlen, das ist jetzt schon vergleichbar. Aber nicht das, was in London oder New York zahlen würden.

42:02 - In Luxemburg leben und eine Gesellschaft gründen - wie funktioniert das?

Daniel: Wir wollen jetzt etwas detaillierter auf das Gründen einer Gesellschaft in Luxemburg eingehen. Wie läuft der Prozess ab? Wie lange dauert es überhaupt, eine Gesellschaft zu gründen und gibt es Hürden? Im selben Zusammenhang wollen wir auch Fragen, wie der Wohnsitzwechsel vonstatten geht und was man beachten muss.

Patrick: Dividenden sind besteuert für physische Personen. Das heißt, da liegen sie bei 10%. Allerdings gibt es hier eine Gestaltungsmöglichkeit, eventuell bei einer Holding Gesellschaft in Andorra. Die Holding Gesellschaft wäre befreit von diesen 10%. Die physische Person hinter der Holding Gesellschaft ist befreit von den Dividenden, die sie von der Andorranischen Holding erhält. Das heißt, es gibt keine Gestaltungsmöglichkeit. Wenn die Dividenden allerdings direkt aus dem Ausland an die physische Person kommen, dann sind wir bei 10%. Dadurch, dass eine gewisse Quellenbesteuerung normalerweise insbesondere bei den Ländern ohne DBA bereits im Ursprungsland besteht, wird diese natürlich anerkannt und es kommt dann meistens nicht zu diesen 10%, solange die Quellenbesteuerung bei 10 % oder darüber im Ausland bereits besteht.

Joram: Wenn Sie in Luxemburg leben wollen und keine EU Bürger sind, dann brauchen Sie einen Aufenthaltstitel. Ist einfach so. Und Aufenthaltstitel brauchen Sie jetzt, um hier zu leben. Um eine Gesellschaft zu gründen, müssen sie kein Luxemburger sein und müssen nicht in Luxemburg leben. Können aus Südafrika eine Gesellschaft hier gründen und die auch halten, kein Problem. Das geht für eine Holding Gesellschaft. Wenn sie jetzt tatsächlich ein Auto Handel in Luxemburg gründen wollen oder jemand / eine Gesellschaft die Import Export betreibt, dann brauchen sie eine Handelsermächtigung vom Wirtschaftsministerium. Die ist aber relativ leicht zu erhalten, sie müssen dann zeigen, dass sie kein Krimineller sind, dass keine Insolvenz in der Vergangenheit hatten. Auch ihre Ausbildungen müssen sie nachweisen. Und wenn die Unterlagen vollständig sind, kriegen sie innerhalb von 2 Wochen eine Antwort. Ja hier ist deine Handelsermächtigung, du darfst hier arbeiten, du darfst ist hier Import-Export betreiben, du darfst die Rechnung ausstellen oder was auch immer. Man macht Dienstleistungen, Beratungen, Startup hier aufmachen, das geht also. Das Problem ist dann eher für nicht Europäer die Aufenthaltsgenehmigung zu kriegen. Die sie kriegen, also wir hatten letztens jemanden aus dem Iran gehabt, für den haben wir eine Aufenthaltsgenehmigung und Handelsermächtigung erhalten. Das ging inhaltlich, ging das relativ gut durch, hat einfach nur so seine 2-3 Monate gedauert, weil die beim Integrationsministerium, beim Ausländer Amt würde mal in Deutschland sagen, einfach viel viel länger brauchen, viel zu viel zu tun haben, anders als das Wirtschaftsministerium, was eben darauf geschult ist.

Sebastian: Aber das geht ja auch noch 2 - 3 Monate für jemanden aus Iran ist ja nicht, also ich meine, total unvorstellbar.

Joram: Nein, nein. Gut, Ich meine, wir hatten ihn ja auch entsprechend vorbereitet, der hatte ja eine eigene Firma gegründet, da war auch in Europa schon unterwegs, um hier ein selbstständiges Unternehmen zu gründen. Musste ein Businessplan vorweisen, zeigen, dass es auch nachhaltig ist, was er tut. Klar, die Vorbereitung musste natürlich auch gut sein, aber dann geht es eben auch durch. Aber das dauert dann so beim Migrations Ministerium dauert das dann so seine 2-3 Monate, das es durch ist. Wir haben viele Mandanten aus den USA in dem Bereich, die dann ihre Arbeiter, mal schnell ihre Informatiker, mal schnell nach Luxemburg schicken wollen. Die sagen ja, können wir in 2 Wochen anfangen, da müssen wirsagen ne, in 2 Wochen geht das nicht. Wir müssen die Aufenthaltsgenehmigung kriegen und das dauert eben seine 2 Monate.

Sebastian: Das ist ja dann ein Schengen Visum oder? Das heißt es gibt natürlich dann auch gleichzeitig Zugang zu allen anderen Schengen Staaten.

Joram: Jein also, das ist ein Schengen Visum, klar. Also jemand der eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg hat, der kann natürlich überall in Europa reisen, darf aber nicht überall in Europa leben oder arbeiten. Genau, aber da gibt es viele Möglichkeiten, wie man sich in Luxemburg niederlässt. Sei es aufgrund eines eigenen Business, sei es aufgrund von privaten Gründen, weil Luxemburg ihm so gut gefällt oder weil er in Luxemburg Verwandte hat. Oder weil er in Luxemburg sein Business hat oder weil er sein Business in Deutschland, Frankreich, in den Niederlanden hat und Luxemburg als Basis haben möchte, um durch die verschiedenen Länder reisen zu können. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich in Luxemburg niederzulassen.

Sebastian: Aber wenn du jetzt mal, ich weiß nicht, Ich will jetzt hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber der Mandant, über den wir sprechen, zum Beispiel aus Iran, ist ein gutes Beispiel. Also warum wählt sich jemand aus Iran spezifisch jetzt Luxemburg aus? Sie hatten vorhin beschrieben Luxemburg will ja Fintech Start-ups vor allen Dingen gerne anziehen auch. Jetzt was macht die Start-ups Szene in Luxemburg interessant gerade auch im Fintech Bereich, was jetzt zum Beispiel Deutschland oder andere Länder nicht bieten können?

46:46 - Ist Luxemburg ein interessanter Standort für FinTech?

Joram: Na gut, das bei ihm war jetzt eine FinTech Frage auch, also er hat hier FinTech Startup gehabt oder gegründet. Die Nähe, es gibt ja verschiedene Hubs in verschiedenen Bereichen hier, die Nähe zu den anderen Unternehmen, der Austausch zu den anderen Startups, die alle eben auch in diesem FinTech Bereich sind. Das war glaube ich das Ausschlaggebende auch so seine Bekanntschaft zu anderen, die eben in diesem Bereich Fintech Fond Bereich tätig sind. Die Nähe zu den potenziellen Kunden, die Fonds und ähnliches. Eben auch dort sein, wo eben auch die Kunden sind, also das ist das attraktive. Für den waren jetzt nicht die Steuern ausschlaggebend, sondern eben der Bereich. Die Nähe zur Finanzindustrie. Aber auch die Nähe zu Paris, auf der einen Seite Frankfurt, auf der anderen Seite Amsterdam. Das er eben auch seine Produkte die er in Luxemburg entwickelt, dort eben auch vertreiben kann. Das überhaupt gar nichts mit Iran zu tun gehabt, kam eben nur aus dem Iran, also in seinem Bereich...

Daniel: Dann hätte er wahrscheinlich auch sein Unternehmen nicht gründen können, im Prinzip, also in dem Moment, wenn man Unternehmen gründet, gibt es ja einige solcher Länder, da ist ja nicht bloß der Iran dabei, da wird man schon Schwierigkeiten bekommen. Habe übrigens gestern, das war interessant, mit einem Kollegen gesprochen, das ist jetzt aus Russland auch ganz viele große Unternehmen, ihre Mitarbeiter schnell aussiedeln, jetzt zum Beispiel selbst in Länder wie die Türkei und so weiter und sofort oder für ihre Mitarbeiter versuchen also auch Niederlassung, dann dort freiberufliche, teilweise gewerbliche Tätigkeit oder sowas zu bekommen. Aber jetzt haben wir über fintech gesprochen, was mich noch mal interessieren würde zu Luxemburg. Wie ist denn Luxemburg, also der Staat Luxemburg, die Regierung zur Kryptowährung eingestellt? Gibt es da irgendwelche Tendenzen? Wo geht es hin?

48:52 - Wie ist Luxemburg zu Kryptowährung eingestellt?

Joram: Ja. Also da brauch ich eine Glaskugel, also Luxemburg hatte oder die Finanzaufsicht hat auch letztens noch mal was veröffentlicht zum Umgang mit Kryptowährungen, das Kryptowährungen auch reguliert werden sollen also in die Richtung geht es. Wir haben ja einige, im Moment ist es ja auch unreguliert, also wir haben ja auch einige Kryptos geborgt, wir haben auch eine Bitstamp zum Beispiel, an denen sie Kryptos handeln können, die auch von der Finanzaufsicht zugelassen sind. Also Luxemburg hat da schon einen, sagen wir mal, einen offenen Zugang zu. Allerdings, wir haben auch einige Mandanten in dem Bereich, die auch interessiert waren in Luxemburg. Was machen wir aber dann am Ende, das eher in osteuropäischen EU Ländern gemacht haben, weil das für sie dann einfacher war als in Luxemburg. Luxemburg drängt eben, das hab ich ja von Anfang an gesagt, eben auch die weiße Weste zu bewahren und hat eben da auch einige Auflagen was Kryptos angeht. Also das hier eben auch hier also alle Geldwäsche Regeln eingehalten werden und von der technischen Dokumentation auch alles so nachgewiesen werden muss, dass eben auch kein, dass die Einlagen oder die Kryptos eben dadurch geschützt sind und das ist eben dann noch ein sehr, sehr schwerer Prozess für Kryptos, aber wenn sie mich, da bin ich jetzt wahrscheinlich jetzt wieder zu sehr im Detail, aber wenn sie mich allgemein nach Kryptos fragen. Stimmt das schon, dass Luxemburg hier sehr eine offene und interessierte Richtung einschlägt. Aber ich glaub, das ist bei allen Ländern so, ich meinen EU-weit geht es ja auch in Richtung, dass die Kryptos reguliert werden sollen und eben auch vielleicht als Handlungsmittel der Zukunft gelten sollen. Aber wir selbst als Kanzlei sind schon öfters mit Kryptos konfrontiert worden, im Finco Bereich, Dienstleistungen für Kryptowährungen, aufsetzen von Kryptowährungen. Allerdings bisher auch in einem, na ja, es ist eben noch nicht richtig raus, zwar schon seit ein paar Jahren draußen, ist noch nicht richtig reguliert. Was sind Kryptos eigentlich? Ist es eine Wärung, sind es Tokens? Was ist das überhaupt? Wir haben auch Fonds hier, die in Kryptos investieren. Das haben wir auch. Also es gibt viel um Kryptowährung herum, Dienstleistungen um Kryptowährungen herum. Es gibt auch Kryptowährungen, die hier aufgesetzt worden sind, aber anders als zum Beispiel Island oder die Tschechische Republik haben sie eben hier, Luxemburg ist jetzt nicht ein Standort, wo sie sagen können, ja klar, Kryptowährungen kommt aus Luxemburg, sondern eher so die Dienstleistung oder der Investment Bereich im Zusammenhang mit Krypto. Das werden Sie eher in Luxemburg finden als Kryptowährung, die in Luxemburg aufgesetzt worden.

Sebastian: Wir haben jetzt den ein oder anderen Mandanten, die zum Beispiel Unternehmen gegründet haben, die dann E-Money Licenses haben oder andere Finanzdienstleistungen, Finanzdienstleistung-Lizenzen letztlich erworben haben. Wie ist so die Zusammenarbeit mit den Behörden in Luxemburg? Und wenn ich die E Money Lizenz beantragen möchte für ein Unternehmen, ist Luxemburg dafür ein guter Standort? Kann ich das einigermaßen, ich meine, wir wissen alle, das geht 6 Monate bis ich das habe. Aber ist Luxemburg hier, ich kann wieder, aber ich sage, ich kann jetzt Irland relativ gut, ist da der Regulator aufgeschlossen? Wie ist das das so?

52:38 - Wie ist die Zusammenarbeit mit den Behörden bei e-Money Lizenzen?

Joram: Ja, halbes Jahr mindestens, aber Luxemburg ist sehr aufgeschlossen. Also das gehört ja auch zu den fintech Bereich dazu. E-Money auf jeden Fall, oder Dienstleistungen im Bereich zu E-Money oder Payment Dienstleistungen, da ist Luxemburg sehr aufgeschlossen und versucht das auch schon seit Jahren zu forcieren. Ich meine Paypal war eines der ersten und die machen kein E-Money zum Beispiel. Also sie sind eine richtige Bank, aber die E-Money Lizenz selbst ist ja eine kleine Bank und da hat Luxemburg auch ein Interesse daran, die hier nach Luxemburg zu ziehen und da ist eben die Finanzaufsicht, die CSSF sehr aufgeschlossen. Also am besten ist es natürlich, hier zum Anwalt zu kommen, zu dem Anwalt Ihrer Wahl, müssen ja nicht immer zu den Big Four gehen, die sind ja auch noch da. Und dann, dass ein bisschen vorbereiten, ein Meeting mit der CSSF mit der Finanzaufsicht aufzusetzen. Das Projekt vorzustellen und hier mit der CSSF, mit der Finanzaufsicht an der Hand eben dieses E-Money Projekt durchzuführen. Also wenn man die Finanzaufsicht von Anfang an einbindet, helfen die einem auch, sagen einem auch in welche Richtung man gehen soll und da sind die Wege doch sehr sehr kurz. Also nicht so, dass sie hier im stillen Kämmerlein etwas vorbereiten und dann zu Finanzaufsicht gehen, wie zu einem Richter und hoffen, vielleicht nehmen Sie das vielleicht nicht. Das ist nicht, sondern die Finanzaufsicht nimmt einen an der Hand und hilft einem auch das Projekt durchzuführen, dass es eben auch durchgeht. Gerade im E-Money Bereich auch.

Sebastian: Und das Personal, was ich brauche zum Beispiel kompetente Officers mit den notwendigen Hintergründen, also was weiß ich, CFO oder sowas, finde ich dann auch in Luxemburg, nehme ich an?

54:36 - Findet man gutes Personal in Luxemburg?

Joram: Das finden sie auch in Luxemburg! Aber die anderen suchen sie ja auch.

Sebastian: Ja, klar.

Joram: Ja, da ist Luxemburg doch ja gut, das gibt es auch. Aber da kommen wir wieder zu einer anderen Frage zurück naja, das wird auch teuer werden, weil die sind eben alle gefragt und jeder sucht einen kompetenten CFO. Viele werden einfach und dadurch wächst Luxemburg ja auch, deswegen ist Luxemburg so international, viele werden kommen, immer aus dem Ausland. Ich habe hier einen tollen Russen, der das machen kann, komm wir bringen Ihnen hier nach Luxemburg und der macht uns den CFO. Bevor ich dann jetzt hier jemanden Luxemburg suche, den ich dann woanders abwerben muss. Klar gibts das auch. Wir in unserer Praxis sehen öfters, dass die dann neu eingestellt aus dem Ausland kommen, hier nach Luxemburg gezogen werden, die dann woanders aufgenommen haben. Vielleicht auch, weil die Mandanten, die wir haben, das nicht von Scratch, wie man auf Neudeutsch sagt, also einfach nur so, auf der grünen Wiese erfinden, sondern schon ihre Erfahrungen woanders gesammelt haben und auch ihre kompetenten Mitarbeiter haben und diese dann nach Luxemburg bringen, die das dann machen. Also es ist eher selten, dass sie jemanden haben, der das von 0 aufsetzt und dann noch seinen CFO und CEO suchen muss. Die haben meistens ihre Leute, die das machen. Aber klar der Markt ist also, also Luxemburg ist voll von kompetenten Leuten, die nur in diesem Bereich arbeiten, die auch alle sehr gut bezahlt werden. Die müssen Sie auch finden, aber sie sind ja nicht der Einzige, der die sucht.

56:11 - Mindestlohn in Luxemburg

Daniel: Sehr gut bezahlt werden, ist noch ein interessantes Stichwort für mich. Ich hab gelesen und konnte es kaum glauben, Luxemburg hat in der ganzen EU den höchsten Mindestlohn. Und wenn man so Mindestlöhne schon mal gehört hat von anderen europäischen Staaten, korrigieren sie mich, Ich glaub es immer kaum noch, aber der Mindestlohn ist wohl bei ungelernten Facharbeiter bei 2250,00€.

Joram: Das stimmt und das sind die ungelernten.

Daniel: Das ist also schon schon interessant und Sebastian hat ja vorhin auch von oder sie ja auch davon gesprochen Substanz aufzubauen. Da versteht man auch, dass das wirklich eine ganz schöne Herausforderung in Luxemburg Substanz aufzubauen. Also ich muss für nen Facharbeitern, für den einfachsten Facharbeiter, Mindestlohn von 2700€ nennen. Da gibt es Länder, da kann ich, wenn ich eine Firma dort gründe, halbtags einen Geschäftsführer einstellen. Jetzt aber nochmal eine andere Sache. Wir haben also schon über ein paar Dinge gesprochen, die relativ einfach sind oder auch Herausforderungen darstellen und haben gesagt also Firma gründen für einen EU Bürger kein Problem. Wir haben gesehen, Bankkonto ist ein Problem wie in vielen Ländern auch, also ein Bankkonto zu eröffnen, kann für bestimmte Gesellschaftsformen schon eine Herausforderung sein.

Joram: Also es ist eine Herausforderung für die Holding Gesellschaften. Für Holding Gesellschaften ohne Substanz, für die erst ja. Für Holding Gesellschaften mit Substanz, aber auch...

Daniel: Der Autohändler, den sie angesprochen haben, der wird sein Konto kriegen, wenn er handeln will, aber andere Gesellschaften schwieriger. Fachkräfte haben wir auch gesagt, also Mitarbeiter könnte schwierig werden, muss ich aus dem Ausland vielleicht mitbringen. Krypto haben Sie angesprochen. Aber wie sieht es denn mit einer Mehrwertsteuer Nummer aus? In einigen Ländern ist es schwierig, eine Mehrwertsteuer Nummer zu bekommen.

58:08 - Bekommt man in Luxemburg ohne Probleme eine Mehrwertsteuernummer?

Joram: Kein Problem. Steuernummer, also Sie machen eine Firma auf, beantragen die Mehrwertsteuer Nummer und die wird Ihnen auch erteilt. Worauf die Mehrwertsteuer, also es sind 2 Finanzämter, für die Mehrwertsteuer ist ein anderes Finanzamt als für die allgemeinen Steuer. Die Mehrwertsteuer, des Mehrwertsteuer Finanzamt, das Administration de l'enregistremen. Die schauen aber auch danach, wenn sie eine Mehrwertsteuer haben, kontrollieren sie auch, ob sie darauf tatsächlich Substanz haben und auch tatsächlich in Luxemburg sind. Also sie können nicht eine Gesellschaft gründen und sagen ja, ich hab jetzt hier Gesellschaft oder eine Briefkasten-Firma oder ähnliches und dann beantragen sie eine Steuernummer. Die kriegen Sie auch direkt. Aber kurz danach kommt da noch jemand von der Steuer vorbei und schaut nach. Na ja, sind sie dann auch wirklich da oder nicht? Und ist das überhaupt ein reales Geschäft? Wird hier überhaupt Import, Export, Handel oder was weiß ich betrieben? Also da wird schon nachgeschaut. Sie kriegen die Mehrwertsteuer Nummer leicht, aber es wird eben auch drauf geschaut, ob dann hier auch das Geschäft, was hier betrieben wird, reell ist. Sie kriegen sie nicht, naja oder doch, sie kriegen sie auch wenn sie keine Handelsermächtigung haben, weil nicht jeder braucht eine Handelsermächtigung. Aber wenn das ein Betrieb ist, der eine Handelsermächtigung braucht wie Import Export, dann wird es eben auch nochmal geprüft, aber die Mehrwertsteuer Nummer zu erhalten, ist relativ leicht.

Daniel: Gut, ich hab fast alles.

Sebastian: Eine Sache noch. Wir hatten jetzt schon mehrfach Mandanten, für die hat es sich als attraktiv herausgestellt, nach Luxemburg umzuziehen. Und zwar jetzt nicht direkt, vielleicht, weil die Steuern in Luxemburg für natürliche Personen günstiger sind, aber weil einfach das steuerliche Umfeld weniger restriktiv ist als in Deutschland zum Beispiel. Ich denke vor allen Dingen an Dinge wie die Hinzurechnungsbesteuerung, CFC Rules usw, die ja doch nach meinem Verständnis wenigstens, natürlich gibt es die in Luxemburg, aber die sind dort vorteilhafter geregelt. Das heißt zum Beispiel allein der Besitz einer Auslandsgesellschaft, führt jetzt nicht wie in Deutschland gleich zu einem massiven Problem mit der Finanzverwaltung und so könnte möglicherweise Luxemburg ein interessanter Wohnsitz sein, auch wenn jetzt die Steuersätze möglicherweise jetzt nicht besonders tief sind, aber einfach um sich hier entfalten zu können unternehmerisch, sehen Sie das genauso?

01:00:36 - Das steuerliche Umfeld in Luxemburg ist weniger restriktiv - Ein Vorteil vor allem für Unternehmer

Joram: Ja, absolut. Auch die, was wir eben auch von Mandanten mitkriegen oder auch selber im Vergleich dann sehe, wo ich auch schon seit 22 Jahren hier bin, dass sie eben auch viel mehr Möglichkeiten haben Ausgaben steuerlich geltend zu machen, die sie eben in anderen Ländern nicht so einfach geltend machen würden oder Geld machen könnten. Also, da sind die Steuerbehörden doch flexibler bisher als es in anderen Ländern ist, aber da spreche ich eben auch nicht aus dem Nähkästchen, sondern eher aus dem, was mir von von Mandanten mitgeteilt wird, die eben aus Frankreich oder aus Deutschland hingezogen sind oder aus anderen Ländern und sagen. Und eben der Vorteil, dass sie eben auch viel mehr, nicht nur von den Ausgaben, aber auch viel mehr von den Steuern in diesen anderen Ländern bezahlen können, wie zum Beispiel also das Schachtelprivileg, vielmehr also nutzen können, was in anderen Ländern nicht so einfach ist.

Sebastian: Genau und es ist eben natürlich gerade, wenn ich aus Deutschland komme praktisch mit dem Auto erreichbar. Ich muss jetzt nicht einen großen Umzug planen, wie was weiß ich nach Malta oder irgendwie sonst wohin, sondern ist da, ich kann den Kontakt mit Freunden und Familie und so, das ist natürlich für viele ein großer Vorteil und natürlich auch ich sage mal von der Kultur her doch sehr ähnlich und sprachlichen möglicherweise ja auch.

Joram: Kommt darauf an, wohin sie ziehen, weil ich meine die Franzosen gehen eher in den Süden, die Deutschen gehen eher in den Norden. Es geht ja in den Norden relativ weit hoch, also die Mandanten aus Nordrhein Westfalen die setzen sich gerne, lassen sich gerne oben in Ösling nieder, direkt hinter der deutschen Grenze, also angrenzend zu der Eifel. Und ja das stimmt schon also sich niederzulassen in Luxemburg ist recht einfach. Sie kommen mit dem Auto überall hin, hab zum Beispiel auch einen Mandant, die betreiben Geschäft in der Türkei einerseits, andererseits in ganz Europa, die haben Tabak Großhandel in Belgien, in den Niederlanden, in Deutschland und in Frankreich. Die haben selbst kein Geschäft in Luxemburg. Konkret haben Sie keine Geschäfte in Luxemburg, die haben sich aber in Luxemburg niedergelassen, weil sie von Luxemburg alle diese Länder am besten erreichen können und Luxemburg genau zentral in der Mitte liegt von von wo aus sie eben die anderen Länder alle wunderbar erreichen können oder eben auch die Kunden hier hinkommen können.

Daniel: Schade nur, dass Luxemburg eben keinen Meer hat, sonst wäre es wirklich ideal.

01:03:13 - Luxemburg liegt nicht am Meer, aber liegt günstig zentral in Europa

Joram: Wirklich schade ja, kein Meer. Aber wir haben einen kleinen Flughafen und der Flughafen ist eigentlich, also von Luxemburg aus können Sie wirklich, das ist auch einer der Vorteile. Also wir gehen immer in Frankfurt zum Flughafen, dann sind sie ewig lange unterwegs, also um da erst mal nach Frankfurt zu kommen, sondern um dort wegzufliegen. Und Luxemburg, der Flughafen ist klein und fein und sie haben eben jeden Tag Flüge nach Frankfurt. Paris, gut Frankfurt könnte man mit dem Auto hinfahren, nach Genf, nach Zürich, nach Mailand. Gut Paris fahren sie mit dem Zug, sind sie schneller, Lissabon haben sie 4 oder 5 Flüge am Tag, weil wir viele Portugiesen haben, die hier leben. Also sie kommen gut auch mit dem Flugzeug hin und auch mit dem Flugzeug weg nach Luxemburg oder eben auch, naja nach Frankreich kommen so gut mit dem Zug, nach Deutschland kommst du nicht gut mit dem Zug, das ist eher schwierig. Aber nach Frankreich kommen sie, also Paris wie gesagt 2 Stunden mit dem Zug. Das ist eigentlich super, da können sie morgens hin und abends zurück, da können SIe sogar zum Mittagessen hinfahren. Oder Belgien. Ich meine Belgien, unser Ikea liegt direkt hinter der Grenze in Belgien. Also wenn ich bei Ikea was kaufen will, da fahr ich grad nach Belgien eine Viertelstunde und kauf dort die Möbel, die ich bräuchte oder die man so braucht, wenn sie hier einkaufen gehen würden. Also Belgien oder Brüssel sind sie in 2 Stunden, Maastricht sind sie in anderthalb Stunden, Köln sind in 2 Stunden oder 2 Stunden und 20, Frankfurt ist auch nicht so weit weg. Also das ist schon, also da ist Luxemburg gut gelegen, aber wir haben kein Meer. Unser Meer ist die belgische Küste, La Cote Belge. Und da fahren sie eben, da fahren sie 3 Stunden hin. Da finden Sie, wenn die Luxemburger Meer sehen wollen, dann fahren Sie entweder an die belgische Küste oder runter nach Nizza, an die Côte d’Azur, aber das ist weiter weg. Schön ok Haben wir alles durch?

01:05:14 - Kurz nachgefragt: Bestes Essen, Sehenswürdigkeit & welchen Fehler muss ich unbedingt vermeiden

Daniel: Ja, alles so weit durch. Die Zeit ist auch rum. Ich hab noch 3 ganz kurze Fragen zum Schluss, die wir immer so stellen und dann am Ende würden sie nochmal ganz kurz sagen wie Mandanten oder Interessenten sie am besten erreichen können. Aber kommen wir jetzt mal zu der zu unserer Rubrik: Kurz nachgefragt. Ich bin im Restaurant in Luxemburg. Welches typische Gericht soll dich einmal bestellt und gegessen haben?

Joram: Naja, Luxemburg hat typische Luxemburger Gerichte, das schon. Luxemburger Küche ist eher deutsch. Gromperekichelcher müssten sie bestellen, das sind Kartoffelpuffer. Ansonsten, was ein typisches Luxemburger Gericht ist, was eigentlich ein französisches Gericht ist, das sind die Königspasteten. Das wird in Luxemburg, ich mein, das ist ein französisches Gericht, das gibt es auch in Deutschland. Aber das ist so, das wird in den typische Luxemburger Restaurants eigentlich auch immer wieder angeboten, das müssten sie essen. Und als Nachtisch nehmen sie einen portugiesischen Nachtisch, weil wir eine riesengroße portugiesische Minderheit haben, da nehmen sie Pasteis de Nata, kleine Küchlein, die sie eben, die eigentlich für Portugal typisch sind, aber das ist auch mittlerweile eine typischer Luxemburger Nachtisch, weil den kriegen Sie da in jeder Bäckerei.

Daniel: Ok gut, werden wir probieren das nächste Mal. Dann welche Sehenswürdigkeiten muss ich unbedingt gesehen haben?

Joram: Gëlle Fra, das ist also Luxemburg Stadt, das ist ein Denkmal für die Unabhängigkeit Luxemburgs, was nach dem Ersten Weltkrieg, glaube ich aufgestellt worden ist, aber vielleicht doch 20er Jahre. Das ist so eine Statue, die in Luxemburg Stadt steht und bei dieser bei dieser relativ hohen Statue auf einen wunderschönen Platz dort dahinter haben sie eben einen wunderschönen Blick auf die Ober und untere Stadt um diese Statue herum. Und diese Statue repräsentiert eigentlich auch für die Luxemburger so den Widerstand gegen die deutsche Besatzung damals. Also soweit ich die Luxemburg Geschichte kenne, ich bin nicht der Experte, wurde diese damals irgendwie von den Nazis entfernt und daraufhin hat sich eben auch viel Widerstand, ist da so die der Luxemburger Widerstand gegen die deutsche Besatzung wurde dadurch ausgelöst. Weiß ich jetzt nicht so genau. Aber das ist so eins der, also nicht die Statue an sich, aber die Gegend drumherum ist ganz schön, weil sie da ein wunderbaren Blick auf die unter und Oberstadt haben. Ansonsten Luxemburg an sich, eine schöne Wanderung durch die Luxemburger Schweiz. Das Müllerthal, das ist auch sehr schön.

Daniel: Okay schön dann, diesen Fehler muss ich unbedingt vermeiden in Luxemburg.

Joram: In den Restaurants deutsch reden.

Daniel: Ok, das ist doch mal ein Hinweis. Schwierig, aber ok.

Joram: Also man kann davon ausgehen, dass in Luxemburg jeder Deutsch kann. Also Luxemburg Stadt, das ist sehr französisch geprägt. Oder man muss davon ausgehen, wir sind ja in Luxemburg, Luxemburgisch ist eine Amtssprache, ich mach jetzt überall gehe ich mit einer Selbstverständlichkeit hin und rede Deutsch, das wird vielleicht auch bei manchen sauer, also wenn sie dann so erstmal also, dass wenn sie in Luxemburg leben würden, dann müssen sie eben auch die Luxemburger ernst nehmen, die Sprache ernst nehmen. Dann sagen sie eben nicht "Guten Tag, hier ist der Herr Müller", sondern sagen sie: "Moin, wie geht et?" Also versuchen sie anzufangen mit der Luxemburger Sprache anzufangen, und dann kommen sie eben auch viel besser, werden sie auch viele netter wahrgenommen, als wenn sie dann direkt so wie man es immer schon gewohnt ist, auf Deutsch reingeht. Man muss schon da versuchen, wenn man in Luxemburg lebt such sich auch ein bisschen zu integrieren und darauf nicht direkt alles versuchen. Auch wenn die Luxemburger alle Deutsch verstehen, dann richtig auf Deutsch reinzugehen, sondern auch so oder nicht Tschüss sagen und Auf Wiedersehen, sondern "Äddi", dass man da so ein bisschen die Luxemburger auch ernst nimmt und die Luxemburger Sprache ernst nimmt. Keiner verlangt von ihnen, dass sie richtig Luxemburgisch können, aber das wird ihnen sicher einiges an Sympathien gewinnen, wenn sie eben da auch die Luxemburger Sprache bei den Luxemburger ernst nehmen.

01:10:19 - Kontaktdaten Joram Moyal & Verabschiedung

Daniel: Ok, dann die Schlussfrage. Wie erreichen Sie Interessenten am besten?

Joram: Übers Internet. Ich weiß jetzt nicht, inwiefern ich hier noch so Kontaktdaten von mir eingeblendet werden.

Sebastian: Die werden eingeblendet.

Joram: Ja übers Internet, per Email am besten. Wenn Sie meine Webseite dort einblenden. Da finden sie mich über die Webseite, können Sie mich direkt kontaktieren. Anrufen, wenn ich nicht kann, rufe ich zurück.

Sebastian: Sehr schön.

Daniel: Klasse. Vielen herzlichen Dank, Herr Moyal.

Sebastian: Herzlichen Dank Herr Moyal.

Joram: Kommen sie vorbei. Wir sind direkt, wir sind in der Innenstadt oder nicht in der Innenstadt, aber wir sind im Stadtzentrum direkt gegenüber vom alten Stadion. Kommen sie vorbei, klingeln, dann lade ich sie zum Kaffee ein.

Sebastian: Sehr gern wär auch interessant.

Joram: Wunderbar.

Daniel: Schönen Tag

Joram: Ja gerne, Tschüss.

Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland. Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keins unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren-Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.

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Katharina Bäßler Katharina Bäßler

One Stop Shop

Erfahren Sie, wie der One Stop Shop (OSS) seit dem 01.07.2021 die Erhebung der Umsatzsteuer in der EU vereinfacht, indem alle bürokratischen und steuerlichen Schritte zentralisiert werden.

Zu Gast: Dr. Roger Gothmann

One Stop Shop

Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:

Der OSS (One-Stop-Shop) ist zum 01.07.2021 online gegangen, eine zentrale Stelle, bei der alle bürokratischen und steuerlichen Schritte zusammenlaufen. Diese soll die Erhebung der Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinfachen.

Was ist ein OSS - One Stop Shop

Der OSS soll zum einen den Umsatzsteuerbetrug bei Lieferungen aus Drittstaaten vorbeugen und zum anderen die Umsatzsteuer-Abfuhr vereinfachen, so dass Händler sich nicht mehr in jedem Land steuerlich registrieren müssen, was immerhin mit enormem Zeitaufwand, sprachlichen Barrieren und auch Kosten verbunden ist. Die Abgabetermine in den unterschiedlichen Ländern sind nicht einheitlich geregelt, und wie man schon bei Taxdoo-Kunden sehen kann, sie haben im Durchschnitt Steuerpflichten in sieben anderen EU-Staaten – man kann sich vorstellen, was das bedeutet.

Mit diesen ganzen Steuerpflichten müssen sie sich jetzt nicht mehr lokal registrieren, sondern sie können jetzt ihre Umsätze, die sie im Ausland erzielen, über ihren OSS, den sie in einem Land ihrer Wahl registrieren können, zentral erklären. Nebenbei bemerkt schneiden da die baltischen Länder bezüglich behördlicher Effizienz wohl recht gut ab.

Lieferschwellen

Bisher gab es die sogenannten nationalen Lieferschwellen, die, in wenige Worte gefasst, bei 100.000 € pro Jahr lagen, aber von den einzelnen Mitgliedstaaten individuell bis auf 35.000 € abgesenkt werden konnten, was mittlerweile auch fast alle EU-Staaten gemacht haben. Jetzt gibt es nur einen globalen Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr, was bedeutet, erst wenn ich bei meinen grenzüberschreitenden Warenverkäufen über diesen Wert komme, bin ich mit jedem Paket, das ich egal in welchen EU-Staat versende, immer im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Vereinfachung durch elektronische Schnittstellen bei Sendungen aus Drittländern

Bei Sendungen aus Drittländern in die EU ist zu beachten, dass ab dem ersten Cent immer Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig. Diese Durchführung wird vereinfacht, wenn diese Verkäufe über einen Marktplatz wie Amazon laufen, denn da wird ein bestimmter Teil der Steuerpflichten auf die Marktplätze selber übertragen, so dass diese einen Großteil der Umsatzsteuer für Drittlands-Händler direkt abführen und dem Marktplatz-Händler nur noch den Netto-Betrag auszahlen. Dieses gilt für alle elektronischen Schnittstellen, womit in der Regel ein solcher Marktplatz gemeint ist, die bezüglich mindestens einer der drei Kriterien (Zahlungskonditionen, Retouren-Konditionen, Artikellistung-Kondition) irgendwelche Vorgaben machen, sei es auch nur ein Minimum. Marktplätze, wie z.B. Shopify, auf den ersten Blick eine elektronische Schnittstelle, machen dem Händler bezüglich der o.g. Kriterien keinerlei Vorgaben und fallen somit nicht darunter.

Vorteile des IOSS

Die Einfuhrumsatzsteuer, eine Art Umsatzsteuer, die entsteht, wenn Produkte aus Dritt-Staaten eingeführt werden. Bestimmte Produkte bis zu einem Sachwert von 150 € kann ich über den IOSS melden, was bedeutet, dass keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, und weil diese Transaktionen auch vom Zoll befreit sind, verläuft die Bearbeitung schneller, wovon Händler und Kunde selbstverständlich profitieren. Unabhängig davon aber entsteht im Nachgang noch die Umsatzsteuer beim Verkauf an den Endverbraucher.

Fulfillment

Bei einem klassischen „Fulfillment-Fall“ liegt die Ware des Händlers in einem ausländischen Warenlager und wird dort lokal an den Endverbraucher verkauft, d.h. dieser lokale Verkauf muss weiterhin lokal über die Umsatzsteuererklärung deklariert werden, auch die Warenbewegung vorher dorthin muss lokal gemeldet werden, das nennt sich Innergemeinschaftliches Erbringen/Erwerben, was ebenfalls umsatzsteuerlich relevant ist.

Drop Shipping

Bei Drop-Shipping ist jetzt die Frage: wer ist für die sogenannte bewegte Lieferung zuständig? Die Vereinfachung im OSS oder IOSS gilt nur für die bewegte Lieferung, aber was ist mit der Unbewegten? Beauftragt der Händler, der in der Mitte steht, den Spediteur, die Ware an den Endverbraucher zu liefern, wird der auch von seinem OSS/IOSS profitieren. Hält er sich da aber komplett raus, ist er immer unmittelbar im Bestimmungsland steuerpflichtig, weil er diese sogenannte unbewegte Lieferung ausführt. Zusammengefasst: die Lieferung ist steuerpflichtig, wo die bewegte Lieferung, also die Lieferung des Suppliers, endet, d.h. Drop-Shipper werden von der Vereinfachung ab 01.07. nicht profitieren; sie werden in jedem EU-Staat lokal steuerpflichtig sein, wenn sie auch nur ein Produkt versenden.

Was macht Taxdoo?

Taxdoo versteht sich als Compliance Plattform für den Bereich E-Commerce mit Schwerpunkt Umsatzsteuer. Sie können Transaktionen im E-Commerce Bereich automatisch über Schnittstellen beziehen, umsatzsteuerlich bewerten, und wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, diese direkt im Ausland bei den Finanzbehörden melden. Mittlerweile sind sie auch dazu übergegangen, diesen Service für Marktplätze selber anzubieten. Im Rahmen dieser One-Stop-Shops werden auch die Marktplätze zunehmend mehr Steuerpflichten bekommen, die früher dem Online-Händler oblagen. Auch dazu bietet Taxdoo Lösungen an. Zu erreichen ist Taxdoo unter taxdoo.com und es können Live-Demos in unterschiedlichen Sprachen gebucht werden.

Vorteile von Taxdoo

Bei Amazon kann Taxdoo zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht eingreifen, falls der Händler einen inkorrekten Steuersatz hinterlegt hat. In dem Fall würde Taxdoo dann im Nachgang korrigierend eingreifen, aber beim Shop-System, wie z.B. dem Presta-Shop kann Taxdoo bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits zum korrekten Steuersatz übergehen. Und diese Steuersätze sind recht komplex, wenn man bedenkt, dass Kinderbekleidung in einem Land mit 0%, dieselben Artikel in einem anderen Land mit 27% versteuert werden, nur als kleine Nebenbemerkung zu den steuerlichen Herausforderungen.

Kontaktdaten und Links:

Dr. Roger Gothmann

Homepage: www.taxdoo.com

E-Mail:        info@taxdoo.com

Telefon: +49 40 3688 145-0

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Timestamps

00:00 - Intro

00:18   -   Begrüßung und Einleitung

00:50   -   Roger stellt sich und Taxdoo kurz vor

03:33   -   OSS und die neuen Regeln

05:18   -   FBA – Fulfillment bei Amazon kurz erklärt

08:33   -   Rundumschlag über die Thematik des OSS

10:40   -   Vereinfachung durch den OSS

14:35   -   Lieferschwellen

17:50   -   Wie hilft Taxdoo?

22:17   -   Anmeldung und Ablauf OSS

23:43   -   Rahmenbedingungen bei Sendungen aus Drittländern

25:45   -   Wer fällt darunter?

26:26   -   IOSS Import-One-Stop-Shop

28:20   -   Was in Richtung Import beim OSS relevant ist

30:34   -   Drop-Shipping und die Änderung ab 01.07.

34:15   -   Gesamtbewertung von Roger zu OSS und IOSS

35:27   -   Wie kann Taxdoo helfen, und wie kann ich Taxdoo finden?

36:26   -   Eine wichtige Frage und Verabschiedung

Mitschrift zu Folge 6 von Perspektive Ausland

Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.

00:18 - Begrüßung und Einleitung

Magnus: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland, der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Mein Name ist Sauerborn, außerdem mit dabei Sebastian Sauerborn als Gastgeber und Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London.

Magnus: Heute sprechen wir über die Umsatzsteuer, bzw. welche Rolle One-Stop-Shops dabei spielen. Dafür begrüßen wir heute Dr. Roger Gothmann, der sich uns gleich einmal vorstellt und erzählt, was ihn zu diesem Thema gebracht hat und wie er jetzt mit unseren Steuern in Verbindung steht.

00:50 - Roger stellt sich und Taxdoo kurz vor

Roger: Ja, vielen Dank Magnus, vielen Dank Sebastian, dass ich heute bei euch zu Gast sein darf. Genau, ganz kurz zu mir, man kann es eigentlich in einem Satz zusammenfassen, seit dem Abitur habe ich mich eigentlich nur mit Umsatzsteuer beschäftigt, die etwas längere Fassung ist, ich hab‘ angefangen auf Seiten der, des Finanzamtes als Umsatzsteuersonderprüfer im schönen beschaulichen Mecklenburg Vorpommern, hab's da so anderthalb Jahre ausgehalten, dann hatte man eigentlich fast alles gesehen, ich bin dann für ungefähr zehn Jahre dann noch ans Bundeszentralamt für Steuern nach Bonn gewechselt, habe da mitgeholfen, diesen Umsatzsteuer-Amtshilfeaustausch mit zu koordinieren, also Information bezüglich Umsatzsteuer zwischen verschiedenen EU Staaten mit zu koordinieren, hab‘ das dann auch für zehn Jahre gemacht, bin dann wieder zurück nach Hamburg gegangen, hab‘ dann dort promoviert, und hab‘ da meine beiden Co-Founder kenngelernt, den Matthias und den Christian, und da ist quasi auch die Idee zu Taxdoo entstanden. Was machen wir bei Taxdoo? Wir sind mittlerweile ein Team von knapp 110 Leuten, und wir verstehen uns als Compliance Plattform für den Bereich E-Commerce. Und der Schwerpunkt ist natürlich Umsatzsteuer, d.h. wir können Transaktionen im E-Commerce Bereich, sei es, sie passieren auf Amazon, auf Ebay, oder auch in einem Webshop, wir können sie uns automatisch über Schnittstellen beziehen, wir können sie umsatzsteuerlich bewerten, und wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, und das ist ja heute auch das Thema des heutigen Podcast, dann können wir diese Transaktion auch direkt im Ausland bei den Finanzbehörden melden. Das war bislang so überhaupt kein Geschäftsfeld. Mittlerweile sind wir auch dazu übergegangen, und das wird die Reform, über die wir heute reden auch zeigen, auch diesen Service für Marktplätze selber anzubieten, also Amazon und Co., d.h. wir werden sehen, dass im Rahmen dieser One-Stop-Shop, oder dieses E-Commerce Package auch die Marktplätze zunehmend mehr Steuerpflichten bekommen, die früher den Onlinehändlern oblagen, und dafür bieten wir mittlerweile auch Lösungen an.

Magnus: Genau, wunderbar, also wir gehen da auch in die Themen ja heute rein. Als Sebastian gesagt hat, äh, Magnus, wir sollten unbedingt eine Folge über One-Stop-Shop und Umsatzsteuerrecht allgemein machen, habe ich erstmal gedacht, okay, jetzt nicht das sexyste Thema, was es so gibt, aber es ist ja tatsächlich so, haben wir auch in unseren Podcast-Folgen immer wieder gemerkt, es gibt natürlich viele Unternehmer, die auch im E-Commerce Bereich aktiv sind, die sich dann damit auseinandersetzen. Sebastian, vielleicht kannst Du ein Wort dazu sagen, inwiefern Umsatzsteuer denn bei Deinen Mandanten oder den Personen, die bei Dir anfragen, immer wieder ein Thema ist.

Sebastian: Ja, ist natürlich absolute, natürlich immer ein Riesenthema die Umsatzsteuer, das ist ja ganz klar, und da natürlich auch hier auf verschiedenen Ebenen. Wir haben ja, unsere Mandanten sind hauptsächlich deutschsprachige Mandanten, die im Ausland leben und in Auslandsgesellschaften sitzen und damit Dienstleistungen erbringen oder E-Commerce, oder die E-Commerce-Business betreiben, das sind viele Mandanten z.B. in den USA oder auch in anderen europäischen Ländern,

03:33 - OSS und die neuen Regeln

Magnus: Sebastian lenkt dann auch gleich das Thema von Umsatzsteuer zu One-Stop-Shop und den neuen Regeln, die diese betreffen.

Sebastian: Und jetzt ist ja tatsächlich, wir nehmen das jetzt hier gerade auf, Anfang Juli, jetzt ist ja tatsächlich seit Anfang diesen Monats hier dieser OSS, dieser One-Stop-Shop online gegangen, wir kennen das ganze ja schon so ein bisschen von digitalen Dienstleistungen her schon seit fünf Jahren, wo es ja auch einen One-Stop-Shop gab, wenn man jetzt, was weiß ich, jetzt Software oder so was online verkauft hat, also ist man ja schon jetzt mit vertraut. Jetzt gilt das ganze natürlich auch für physikalische Güter. Ich lass das gleich jetzt mal am besten mal den Roger ein bisschen zusammenfassen, was da gilt, ist auf jeden Fall eine Riesenänderung, ja, das ist ja ganz klar, es ist verspätet eingeführt worden, wegen Corona, ja, aber ist auf jeden Fall auf verschiedenen Ebenen eine Riesenänderung. Und deswegen bin ich froh, dass wir heute darüber sprechen, also wie gesagt, es betrifft viele Leute, aber auch gerade Leute, die neu beginnen möchten. Es sind ja gerade viele dabei, z.B. so ein FBA Business oder so bei Amazon zu starten, ja. Äh, und die haben sich vielleicht zuletzt mit dem Thema vor zwei Jahren auseinandergesetzt, ja, und da ist jetzt auf jeden Fall sehr viel passiert, deswegen ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich zum jetzigen Zeitpunkt damit neu zu befassen.

Magnus: Sebastian, da nimmst Du meinen Einstieg quasi von der Zunge. Ich möchte nochmal fragen, wenn wir jetzt mal vielleicht ausgehen von einem Unternehmer, der vor Corona gesagt hat, okay, ich will jetzt ein FBA Business vielleicht aufsatteln, will das ganze machen, sich dann hat irgendwie Unterstützung geholt, genau, vor anderthalb Jahren oder so was, das ganze über Corona hat liegenlassen, jetzt wieder starten möchte, dann können wir auf jeden Fall schon mal sagen, das, was er damals an Information hatte, ist im Prinzip alles hinfällig und jetzt muss er nochmal neu überlegen. Roger, könntest Du das so bestätigen?

05:18 - FBA – Fulfillment bei Amazon kurz erklärt

Roger: Ähm, das kann ich eigentlich so unterstreichen, in der Tat, wir können ja nochmal ganz kurz sagen, was heißt denn dieses FBA, und FBA sagt, und dieses Kürzel steht ja für "Fulfillment bei Amazon", d.h. ich verkaufe meine Produkte über den Marktplatz Amazon, der mittlerweile ja schon, ich will nicht sagen, eine Pole-Stellung hat, aber schon eine sehr dominante Stellung hat, der mit Abstand größte Marktplatz, zumindest hier in Europa. Und was macht Amazon, bzw. was hat diese Vormarschstellung untermauert? Äh, einfach der Aspekt, dass Amazon nicht nur seine Reichweite zur Verfügung stellt, also den Marktplatz selber, da tritt Amazon ja nur als Vermittler auf, sondern auch diese gesamte Logistik dahinter abbildet. Das bedeutet, ich als Händler muss mir nur noch überlegen, welche Produkte will ich verkaufen, source die vielleicht in China oder bei irgendeinem Supplier in Europa, schicke sie dann zu Amazon, und Amazon disponiert sie dann europaweit in verschiedenen ausländischen Warenlagern, so dass sie dann nach Möglichkeit schon am nächsten Tag, wenn der Kunde das Produkt bestellt, auch direkt beim Kunden sind.

Magnus: Somit muss der Händler selbst kein eigenes Lager mehr zur Verfügung stellen, sondern kann von den Vorteilen von Amazon profitieren.

Roger: Absolut, nä, und das führt natürlich auch dazu, dass auch viele junge Unternehmen gerade in diesen Markt strömen, weil halt die Investitionskosten, gerade zu Beginn, dadurch, dass Amazon ja viel abnimmt, eben sehr gering sind. Das heißt, ich kann quasi auf Knopfdruck, das sag' ich immer so gerne auf Knopfdruck auf die Logistik-Infrastruktur eines großen Handelskonzerns zurückgreifen, aber, und das ist ja auch der Punkt, der heute im Fokus steht, ich müsste, um das Ganze auch steuerlich abbilden zu können, eine Konzernsteuerabteilung fast unterhalten können, und das macht das ganze eben so komplex.

Magnus: Okay.

Sebastian: Und vielleicht noch eine Sache, wie soll ich sagen, ja genau, also, Amazon ist natürlich ein Riesenthema, ich weiß, eines, dass Amazon, ähm, was E-Commerce-Markt in Europa, ich weiß es aus den USA, da sind es über 50%, ja, also d.h. jeder über die Hälfte allen Umsatzes, E-Commerce allgemein USA oder über Amazon abzuwickeln ist natürlich schon wahnsinnig, ist, ja. Aber es gibt ja auch Leute, die jetzt außerhalb von Amazon, z.B. gerademal Drop-Shipping und so was anbieten. Drop-Shipping ist jetzt ja auch so‘ne Sache, die jetzt ja in den letzten, ja, also ist ja nichts neues jetzt natürlich, aber ist in den letzten zehn Jahren stark gekommen ist, wo man also z.B. sagt, also naja, ich hab' irgendwie ein paar Facebook Kampagnen, verkauf, was weiß ich, so irgendwelche Gadgets, was weiß ich, so elektrischer Schraubenzieher oder so was, ja, oder elektrischer Korkenzieher oder so 'ne Sachen, dann wird das direkt von China an den Kunden geschickt, der irgendwo in Deutschland ist, ja. Äh, war schon davor umsatzsteuerlich für manche abenteuerlich, die gesagt haben, naja, okay, muss gar keine Umsatzsteuer berechnen oder so ein Quatsch, ja, und jetzt ist es nochmal schwieriger geworden, ist dann nochmal ein weiterer Aspekt, der neben Amazon, FBA auch nochmal ein wichtiges Thema sein sollte heute.

Magnus: Das heißt für die gilt natürlich genauso jetzt die neue Regelung dieses One-Stop-Shop jeder Art von Drop-Shipping oder Onlinehandel oder auch normaler Handel im Prinzip, wenn ich in einem anderen Land tätig werde, dass ich dann umsatzsteuerpflichtig bin, auch als Ausländer.

Sebastian: Ja, und da, da gab’s ja immer sehr viel Missbrauch, äh, sagen wir jetzt mal hier, ohne bestimme Länder hier besonders hervorheben zu wollen, aber dass dort einfach viel Umsatzsteuerbetrug begangen wurde. Und deswegen wurde des jetzt sogar so geregelt, aber wie gesagt, da wird sicher der Roger jetzt gleich dazukommen, aber auch dass jetzt bei Importen außerhalb der EU, muss die Umsatzsteuer im Vorfeld letztlich schon bezahlt werden, zumindest bei kleineren Produkten, um dem im Grunde vorzubeugen. Also im Grunde so, ist das der Themenbereich, den wir heute mal besprechen wollen.

08:33 - Rundumschlag über die Thematik des OSS

Magnus: Um also diese einzelnen Regelungen und Änderungen zu verstehen, gibt uns Roger einen Rundumschlag über die Thematik des One-Stop-Shops.

Roger: Gerne, also die Reform an sich, die wir ja zum 01.07. gesehen haben, die ja eigentlich zum 01.01 dieses Jahres kommen sollte, aber dann ja nochmal um in halbes Jahr verschoben worden ist, hat eigentlich ja zwei Beweggründe. Der eine Grund ist, Sebastian hat das ja gerade angesprochen, dieser massive Umsatzsteuerbetrug bei Lieferungen aus Drittstaaten, das ist nicht nur China, das sind auch andere Drittstaaten, können wir ja gleich noch drüber reden, aber der zweite Grund, und da standen ja die redlichen Unternehmer immer im Fokus, die in Europa sitzen und auch gerne ihre Umsatzsteuer abführen, die hatten eben folgende Herausforderung. Das heißt, wenn sie ihre Produkte grenzüberschreitend verkauft haben, und das geht ja mittlerweile aufgrund der Reichweite der Marktplätze extrem schnell, aber auch wenn ich ein Händler bin, der nur da in seinem Shopify Shop verkauft, kann ich über gezielte Kampagnen auch eine enorme Reichweite aufbauen. Die hatten eben die Herausforderung, dass das europäische Umsatzsteuerrecht sagt, äh, eigentlich musst Du jeden Verkauf, der grenzüberschreitend stattfindet, an Privatpersonen, und das ist ja noch der Hauptteil des E-Commerce, immer im Bestimmungsland versteuern. Na, das bedeutet, wenn ich meine Produkte z.B. aus deutscher Sicht nach Frankreich verkaufe, muss ich mir Gedanken darüber zu machen, wie ich die Umsatzsteuer dann in Frankreich abführe. Und da, das war bislang so regelt, ich muss mich als Unternehmer an das dort zentral zuständige Finanzamt in Frankreich wenden, musste mich dort steuerlich registrieren, auf französischen Anmeldebögen und muss dann dort meine französische Steuermeldung abgeben.

Magnus: Ich muss mich also in den Ländern immer gut auskennen, die Sprache sprechen können oder das Geld haben, einen Fachanwalt bezahlen zu können.

Roger: Exakt. Und wenn ich da vielleicht nur für einen Staat gemacht hatte, könnte man das vielleicht noch handeln, aber wir wissen ja alle, der E-Commerce boomt, die Reichweiten boomen, das bedeutet, wir sehen es uns bei uns bei Taxdoo, im Durchschnitt hat ein Kunde bei uns Steuerpflichten in sieben anderen EU-Staaten, d.h. er müsste das mal sieben machen, und das große Problem ist, dieses ganze Verfahrensrecht, also wann gebe ich wo wie eine Umsatzsteuererklärung ab, ist leider nicht harmonisiert, also d.h. das ist wirklich ein Wildwuchs, und das war natürlich am Ende des Tages auch eine Barriere, oder ist eine Barriere gerade in einem Binnenmarkt wie der EU, den es ja eigentlich gar nicht geben soll.

10:40 - Vereinfachung durch den OSS

Magnus: Genau diese Barriere soll durch den One-Stop-Shop vereinfacht werden.

Roger: Das heißt, ich muss mich jetzt nicht mehr lokal registrieren, sondern ich kann quasi meine Umsätze, die ich jetzt in Frankreich erziele, die ich jetzt vielleicht in Polen erziele, dann in meinem Sitzstaat, z.B. Deutschland über den One-Stop-Shop zentral erklären. Allerdings, und äh, da sag' ich mal so gerne, hat mittlerweile auch die Technologie die Reglatorik wieder überholt, dass nur für bestimme Transaktionsarten, ja, d.h. wenn ich jetzt ein Online-Händler bin, der nur ein Zentrallager in Deutschland hat und von dort aus grenzüberschreitend verkauft, habe ich eine Vereinfachung, ich muss mich nicht mehr in diversen EU-Staaten steuerlich registrieren, sondern mache das über den One-Stop-Shop. Wenn ich aber in diesen Bereich für Fulfillment-bei-Amazon komme, dann muss ich mir Gedanken machen über zweigleisige Compliance-Struktur, ja, da können wir gleich nochmal drüber reden.

Magnus: Okay, aber das heißt, erstmal können wir festhalten, die Idee davon war, eine Vereinfachung zu erreichen, was sich ja erstmal sehr positiv anhört, oder?

Sebastian: Und vielleicht man sollte hier noch eben einfügen, dass diese Idee ja letztlich für digitale Dienstleistungen, für digitale Produkte jetzt schon seit glaub' ich 2015 oder so, ja, Recht und Gesetz ist, und dass dort auch schon ein Mini-Online-Shop, One-Stop-Online-Shop gibt und die Erfahrung eigentlich sehr positiv gewesen sind, ja. Und das hat den Gesetzgeber meiner Meinung nach weiter motiviert, okay, wir machen das jetzt auch für physikalische Produkte, weil es im Grunde so gut gelaufen ist, für digitale Produkte.

Magnus: D.h. Du hast auch Mandanten, Sebastian, die, äh, den One-Stop-Shop anwenden für digitale Dienstleistungen.

Sebastian: Ja, absolut, also wie gesagt so Software ist so das Klassische, wenn man irgendwelche Downloads bestellt oder irgendwelche Hostings oder irgendwelche automatisierten eben automatisierte, digitalisierte, da gibt’s ja so Produkte, wo jetzt kein, wo jetzt im Grunde relativ wenig Mitgliedschaften bei irgendwas, alle solche Sachen, sind wir alle von betroffen, auch schon heute.

Magnus: Gut, dann hört sich diese Vereinfachung ja erstmal sehr schön an, könnten alle jubeln, Roger, gibt's denn Grund durchgängig zu jubeln oder gibt's auch das eine oder andere neue Änderung, wo man sagen muss, okay, da werden manche Unternehmer vielleicht nicht ganz glücklich mit sein.

Roger: Ja, das ist eben die Herausforderung, nä, ich mein, diese Gesetzesreform braucht natürlich enormen Vorlauf, enormen zeitlichen Vorlauf, weil wann immer wir in der Europäischen Union unser Umsatzsteuerrecht ändern, müssen alle EU-Staaten einstimmig zustimmen. Naja, d.h. man kann sich vorstellen, wie lange dieser Abwägungsprozess, dieser Abstimmungsprozess ist, äh, d.h. wir haben schon viele, viele Jahre Vorlauf, und als diese Gesetzesinitiative aufkam, sah der Online-Handel noch ganz anders aus. Ja, da hatten wir vielleicht die Ebay-Seller, die haben ihre Produkte aus einem Zentrallager heraus verschickt, europaweit, die hatte man im Fokus, aber man hatte natürlich nicht im Fokus diese Cross-Border-Fulfillment-Strukturen. Das kann Fulfillment bei Amazon sein, das kann aber mittlerweile auch Zalando Fulfillment sein, also Zalando zieht da auch gerade stark nach, aber auch Ebay mittlerweile, mit Cross-Border-Fulfillment-Strukturen, d.h. mit Warenlagern im EU-Ausland. Und wann immer ich diese Warenlager nutze, damit meine Produkte natürlich möglichst schnell beim Endverbraucher sind, was ja auf dem Marktplatz immer, sag‘ ich mal, die beste Option ist, deswegen sag' ich jetzt mal, verkauft ja auf dem Marktplatz Amazon sehr pro-aktiv an die Händler, nutzt das doch bitte, ja, äh, bin ich natürlich aus diesem One-Stop-Shop-Verfahren wieder zum Stück raus, weil über den One-Stop-Shop kann ich eben nur Fernverkäufe melden, d.h. Verkäufe aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat an Endverbraucher. Wenn ich aber jetzt so einen klassischen FBA Fall oder Zalando-Fulfillment-Fall vor Augen habe, da liegt meine Ware ja dann vielleicht in einem Warenlager in Italien und wird dort lokal dann an den Endverbraucher verkauft, d.h. diesen lokalen Sale, diesen lokalen Verkauf, den muss ich weiterhin lokal über eine lokale italienische Umsatzsteuererklärung deklarieren und selbst diese Warenbewegung vorher dorthin nach Italien muss ich auch lokal melden, das nennt man Innergemeinschaftliches Erbringen, bzw. Innergemeinschaftliches Erwerben, ja, auch das ist umsatzsteuerlich relevant und muss lokal gemeldet werden.

14:35 - Lieferschwellen

Magnus: Okay, also da hören wir schon mal einen wesentlichen Stolperstein, der wahrscheinlich doch viele Unternehmer trifft, wenn ich dann über FBA oder andere Varianten im Ausland aktiv bin und dort die Varianten nutze. Jetzt gab es ja vorher immer, oder habe ich gehört, immer die attraktiven Lieferschwellen, wo ich gesagt habe, ah ja, da falle ich ja nicht drunter - hat sich da auch irgendwas getan?

Roger: Genau, die Lieferschwellen sollten ja eigentlich unsere heißgeliebten kleinen mittleren Unternehmer, also unsere SMI ein bisschen beschützen, weil das Umsatzsteuerrecht, das ja noch weitgehend auf dem Stand von 1993 ist, hat ja dieses Bestimmungslandprinzip in sich, d.h. grundsätzlich soll jede grenzüberschreitende Transaktion immer im Bestimmungsland der Umsatzsteuer unterliegen. Damit jetzt nicht wirklich jedes kleine Unternehmen sich im Ausland registrieren muss, was ja oft mit Kosten verbunden ist, hat man gesagt, bis zu einer bestimmten Grenze an Umsätzen, könnt Ihr eure Umsätze weiterhin bei Euch im Sitzstaat versteuern. Ja, und diese Grenze, das waren eben diese Lieferschwellen. Man hat damals angefangen mit 100.000 €, das war der Default pro Jahr pro Staat, und wenn ein Mitgliedsstaat gesagt hat, diese Grenze ist mir zu hoch, da verliere ich zu viel an Umsatzsteuer, also aus Empfängerlandsicht, je höher die Grenze, desto weniger Umsatzsteuer nimmt der Staat ja ein, hatte er das Recht, diese Grenze auf 35.000 € netto pro Kalenderjahr abzusenken. Und das haben mittlerweile fast alle EU-Staaten gemacht, und ich würde mal sagen, ein Händler, der vielleicht einen Jahresumsatz von einer halben Million hat, was glaub' ich nicht viel ist für einen Online-Händler, der hat in der Regel vorher schon drei, vier Lieferschwellen überschritten gehabt.

Magnus: Diese Lieferschwellen fallen also gänzlich weg und werden durch den globalen Schwellenwert ersetzt, der Mikrounternehmen schützen soll.

Roger: Und zwar gibt es dann keine nationalen Lieferschwellen mehr, sondern nur einen globalen Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr, d.h. wenn ich grenzüberschreitend Waren im Wert von weniger als für 10.000 € netto, egal in welchen EU-Staat verkaufe, kann ich es weiterhin bei mir im Sitzstaat versteuern, wenn ich über diese 10.000 € komme, bin ich quasi mit jedem Paket, das ich egal in welchen EU-Staat ich versende, sei es nach Malta, sei es nach Rumänien oder Lettland, immer im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Sebastian: Diese Etsy-Shops, die so handgemachte Sachen verkaufen oder so, ja, wo es ja also durchaus möglich ist, dass man sehr, sehr geringe Umsätze hat.

Magnus: Wobei wir aber eher so im Bereich die Liebhaberei quasi stecken.

Sebastian: Ja ja, würde ich sagen, also ja, ist mein Eindruck, ja.

Magnus: Äh, und wie ist das insgesamt mit der, werden die einzelnen Transaktionen dann auch nachverfolgt, oder wie funktioniert das, weißt Du da was zu, Roger?

Roger: Ich muss mir natürlich dann auch Gedanken machen, welche Transaktion geht wohin, ist natürlich aus Händlersicht zum einen natürlich schon eine gewisse Herausforderung, weil viele Händler das über ihr IT System teilweise gar nicht abbilden können, also ich kenne viele Amazon-Seller, die kriegen einmal monatlich diese Auszahlung von Amazon, verbuchen die in Gänze, ja, d.h. die schauen sich gar nicht an, welche Transaktion ist jetzt nach Rumänien gegangen, oder nach Lettland gegangen, ja, ist schon eine große Herausforderung auf Händler-, aber auch auf Steuerberater-Seite, wenn ich als Steuerberater noch die Buchhaltung laufend übernehme und wird das Ganze, sag‘ ich mal, auch von Seiten der Finanzverwaltung überwacht, ja, grundsätzlich natürlich auch, weil, was wir auch sehen, ist, ist auch eine zunehmende Haftung auch der Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Ja, da sehen wir, sage ich mal, Bewegung drin, wenn wir vielleicht gleich noch über Händler aus Drittstaaten reden, da ist es sogar noch krasser, da sind ja die Marktplätze sogar in der Steuerpflicht.

Magnus: Mhm, das heißt, die versuchen sich dort teilweise auch abzusichern.

Roger: Ja.

17:50 - Wie hilft Taxdoo?

Magnus: Um den Ablauf des ganzen Prozesses verdeutlichen zu können, lenkt Sebastian das Gespräch in einen konkreten Kontext.

Sebastian: Wenn man sich mal vorstellt, jemand hat jetzt irgend so ein System -Shopify oder sonst irgendwas, oder Woo-Commerce, und der hat jetzt einen relativ, also mal einen relativ kleinen Handel, ja, wie der Roger schon sagte, 500.000-1.000.000 und verkauft in alle EU-Länder, ja, mittlerweile ist mein Verständnis so, dass die meisten E-Commerce Plattformen, Amazon ja sowieso, aber auch die eigenen Online-Shops ja die Funktionalität, ja sagen wir mal die Berechnung der Steuer sowieso abdecken. Ja, d.h. da kann man irgend so eine Einstellung machen, dann berechnen die die Steuer, und dann hat man im Grunde dann am Ende, vermute ich, bin mir jetzt nicht sicher, kannst es vielleicht gleich nochmal klarstellen, Roger, irgendeinen Report wo steht, pro Land, so und so viele Umsatzsteuer ist jetzt abzuführen, und dann muss ich das dort irgendwie einpflegen und halt dann den entsprechenden Betrag, vermute ich mal, bezahlen. Ja, wäre gut, wenn Du dazu was sagen kannst, Roger, dann kannst Du da mal erklären, wozu Eure Software oder Eure Dienstleistung dann hier mit einfließt, ob das über API integriert wird in die E-Commerce Plattform wie Amazon oder wie das funktioniert.

Roger: Ja, genau, Sebastian, Du hast eben da einen wichtigen Punkt angesprochen, d.h. ja, es gibt die großen Marktplätze Amazon, Ebay, Zalando, die übernehmen dann auch die Steuerberechnung, wenn man das möchte, allen voran also Amazon über diesen sogenannten Steuerberechnungsservice, die muss der Händler aber buchen, und dann kann ich quasi in den Transaktionsdaten ja sehen, welcher Steuersatz wurde jetzt angewendet für meine Lieferung nach Rumänien, oder für meine Lieferung nach Frankreich, und kann mir dann auch diese Daten nehmen und dann quasi entsprechend zu Hause aufschlüsseln, sag ich so eine Software wie Taxdoo oder ich mach's auch irgendwie selber mit Excel, wie auch immer, und kann die Daten dann quasi ja über diesem One-Stop-Shop-Portal eben auch entsprechend melden. Sag' ich mal alle mittleren Marktplätze oder auch viele Shop-Systeme oder auch ERP-Systeme, die haben ja natürlich nicht so eine ausgefeilte Umsatzsteuerlogik, d.h. da muss ich oftmals auch selber überlegen, welcher Steuersatz greift denn, wenn ich jetzt Kinderschuhe nach Irland verkaufe. Ja, da ist nämlich Kinderbekleidung z.B: mit 0% Steuersatz, einer Zero-Rate versteuert, wohingegen das ganze vielleicht, wenn ich das nach Ungarn verschicke, mit 27% versteuert wird. Da fangen dann schon so die großen Herausforderungen an. D.h. wir haben natürlich in Europa dieses Steuersatz-Wirr-Warr, wir haben eine enorme Bandbreite an den Standardsteuersätzen, dann haben wir noch ermäßigte Steuersätze, und wenn ich quasi unterhalb dieser großen Plattform agiere, was ja viele Händler machen, weil sie sich ja auch breit aufstellen, keiner will ja nur komplett abhängig sein von Amazon oder Ebay oder Zalando, dann fangen da eben schon die Herausforderungen an.

Magnus: An dieser Stelle kann Taxdoo die Händler unterstützen.

Roger: Wir können bei Taxdoo, über EPI’s, die wir zu den Marktplätzen, zu IP Systemen haben, uns natürlich alle Transaktionsdaten ziehen, wir bewerten sie auch nochmal gesondert, können sagen welcher Steuersatz greift für welches Produkt und welchen EU-Staat und können dann natürlich entscheiden, muss das ganze lokal gemeldet werden, weil es vielleicht aus dem lokalen Fulfillment-Center heraus passiert ist, dann machen wir das automatisiert, und die restlichen Transaktionen, diese Fernverkäufe, können wir dann quasi über eine One-Stop-Shop-Schnittstelle an den One-Stop-Shop melden, sei es in Deutschland oder jedem anderen EU-Staat.

Magnus: Und das passiert automatisiert?

Roger: Genau, das passiert automatisiert?

Sebastian: Und Euer System ermöglicht es dem Online-Händler praktisch zum Zeitpunkt des Verkaufs schon die Umsatzsteuer zu berechnen, korrekt? Oder ist das alles im Nachhinein basierend auf historischen Daten?

Roger: Bei Amazon ist es natürlich so, da kann man zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht eingreifen, das ist ein geschlossenes System, d.h. da würden wir dann gerade im Nachgang korrigierend eingreifen, wenn wir feststellen, okay, dieses Produkt wurde vielleicht falsch versteuert, weil der Händler auch vielleicht einen falschen Steuersatz bei Amazon hinterlegt hat, das ist grundsätzlich auch möglich. Bei dem Shop-System, wie z.B. Presta-Shop, da arbeiten wir in der Tat mit Plug-Ins und können quasi zum Zeitpunkt des Verkaufs eben auch zum korrekten Steuersatz übergehen.

Sebastian: Was dann sicherstellt, und das ist ja eben für den Händler immer am schlimmsten, wenn er jetzt irgendwie keine Steuer abführt obwohl er hätte abführen müssen, ja, und wird nimmt dem Kunden selbst dann keine Umsatzsteuer ab und stellt hinterher fest, oh, mein Gott, ich muss jetzt ja hier hinterher nachzahlen und hab' eigentlich die Umsatzsteuer gar nicht eingenommen erst und bin dann damit im Minus, sagen wir es mal so, ja.

Sebastian: Und macht Ihr das auch eigentlich "nur", also in Anführungszeichen, "nur" in der Europäischen Union oder auch in den USA mit Sales Tax?

Roger: Ne, wir bieten den Service z.Z. nur für die Europäischen Union und für Großbritannien und jetzt in den ersten Zügen schon für die Schweiz an, nä, also EU plus UK und Schweiz.

22:17 - Anmeldung und Ablauf OSS

Magnus: Okay, ich glaub' wir müssen hier zwei grundlegende Fälle ein bisschen unterscheiden, Roger, Du hattest es schon angesprochen, mit Drittland, wenn wir jetzt vielleicht erstmal den einfacheren Fall wählen und sagen wir sind irgendwie in der EU, wir haben einen Unternehmer, der ist in einem EU Land mit seiner Gesellschaft ansässig, was weiß ich, Malta, wo auch immer, und verschickt eben aber auch in andere EU-Länder, wie wäre das konkrete Vorgehen jetzt beim One-Stop-Shop von der Anmeldung bis zum Ablauf, kannst Du dazu was sagen, bevor wir dann im zweiten Schritt uns auch Drittländer anschauen.

Roger: Genau, bei Händlern mit Sitz in der EU, die müssen natürlich schauen, okay, komm' ich jetzt über diese 10.000 € Grenze, wo natürlich, sag‘ ich mal alle, die keine Liebhaberei betreiben, relativ schnell darüber kommen, äh, die sollten sich natürlich dann auch relativ schnell und fristgerecht für den One-Stop-Shop registriert haben und die brauchen dann natürlich auch entsprechende Prozesse im Hintergrund, die, sag‘ ich mal feststellen, welche Transaktion kann über den One-Stop-Shop gemeldet werden, welcher Steuersatz ist anzuwenden und welche Transaktion muss ich vielleicht noch weiterhin lokal melden, weil es z.B. über Amazon FBA oder Zalando-Fulfillments läuft.

Magnus: Und diese Meldung, kann ich die noch selber machen oder brauche im Grunde da auch schon irgendwie Unterstützung von Experten, die das machen?

Roger: Beim One-Stop-Shop hängt's natürlich immer, sag‘ ich mal, von der Transaktionsanzahl ab, d.h. wenn ich, sag' ich jetzt mal ein mittlerer Händler bin, der vielleicht nur ein paar hundert Transaktionen hat, kann ich mir dann auch selber, sag' ich mal, vielleicht einen Excel Makro zusammenbauen, bei den größeren Händlern Richtung 1.000, 10.000 oder Million Transaktionen brauch' ich sicherlich irgendwie einen automatisierten Prozess.

Magnus: Okay.

23:43 - Rahmenbedingungen bei Sendungen aus Drittländern

Magnus: Das heißt, in der EU wäre das alles ein bisschen klarer, ein bisschen einfacherer, aber wenn wir jetzt eben z.B. in Richtung Drittland gehen, wenn wir z.B. einen US-Unternehmer haben, der in die EU liefern möchte, was ändert sich hier, was sind da die großen, wichtigen Rahmenbedingungen, die er kennen sollte?

Roger: Genau, das wichtigste, das hatte Sebastian ja schon zu Beginn angesprochen, früher war es ja so, dass man gerade so diese kleinen Betragszahlen, also bis 22 € war der Betrag in Deutschland, da ist man eigentlich davon ausgegangen, da fällt gar keine Umsatzsteuer an, was aber eigentlich ein Trugschluss war, aber ich will das Fass jetzt nicht auch noch aufmachen, aufmachen, d.h. da ist dem Fiskus nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sehr, sehr viel Umsatzsteuer durch die Lappen gegangen. Das waren natürlich Händler aus Drittstaaten, das kann USA gewesen sein, natürlich auch in großem Maße auch aus China, gar keine Frage, und da sag' ich mal wird es zum 01.07. so sein, dass ab dem ersten Cent bei Lieferungen aus Drittstaaten immer Umsatzsteuer anfällt, das ist ganz wichtig, ja. Das ist der eine Aspekt, und Händler aus Drittstaaten müssen dann in der Tat schauen, was sind ihre Vertriebskanäle. Wenn sie über ihren eigenen Webshop in die Europäische Union verkaufen, dann müssen sie sich selber Gedanken machen, wie führe ich jetzt meine Umsatzsteuer im entsprechenden Bestimmungsland ab, wenn noch ein Marktplatz dazwischengeschaltet ist, dann wird der unter gewissen Konditionen die Umsatzsteuer abführen müssen für den Händler aus China oder aus den USA. Ja, d.h. das ist so eine Art Betrugsmechanismus, weil die Händler kriegt man ja nicht gegriffen, es gibt ja kein Amtshilfeabkommen zwischen der EU und China, d.h. da überlagert man oder da überträgt man einen bestimmten Teil der Steuerpflichten auf die Marktplätze selber. D.h. Amazon und Co. werden einen Großteil der Umsatzsteuer eben für Drittlands-Händler direkt abführen.

Magnus: Und wie kann Amazon sicherstellen, dass sie sozusagen die Umsatzsteuer dann auch bekommen?

Roger: Äh, weil sie ja quasi Herr der Daten sind. D.h. ich rede hier über einen geschlossenen Kreislauf. Wenn ich jetzt im Bereich FBA bin, dann liegt ja die Ware direkt bei Amazon, Amazon kann ja das ganze Inventar überblicken, Amazon weiß ja wo geht welches Produkt hin, und Amazon nimmt ja sogar das Geld ein, d.h. aus diesem Bruttobetrag muss Amazon dann eben den entsprechenden Steuerbetrag einbehalten, ans Finanzamt abführen und leitet dann nur noch den Nettobetrag an den Händler ab.

25:45 - Wer fällt darunter?

Magnus: Je nach dem ist dieses Prozedere bei anderen Drop-Shipping Plattformen ähnlich.

Roger: Genau, also die Frage ist immer: wer fällt darunter? Der Gesetzgeber sagt: alle elektronischen Schnittstellen. Da gibt es quasi dann drei Kriterien, und davon muss mindestens ein Kriterium erfüllt sein. Und zwar muss diese Schnittstelle, also mit Schnittstelle ist in der Regel so ein Marktplatz gemeint, entweder die Zahlungskonditionen festlegen, entweder die Retouren-Konditionen festlegen oder auch festlegen, wie Artikel gelistet werden dürfen. Das heißt, so ein Shopify-Shop ist ja auf den ersten Blick auch erstmal eine elektronische Schnittstelle, macht aber gar keine Vorgaben, da bin ich als Händler komplett frei. Der fällt nicht darunter, aber natürlich jeder Marktplatz, der, sag‘ ich mal nur ein Minimum an Vorgaben macht.

26:26 - IOSS Import-One-Stop-Shop

Magnus: Okay, und gibt's da, wenn ich jetzt nur einen Shopify-Shop vielleicht hab', in Anführungsstrichen, gibt's da gewisse Vorgaben, zu welchem Zeitpunkt ich die Umsatzsteuerzahlungen zu leisten habe, schon im Voraus oder gibt es da keine konkreteren Regelungen?

Roger: Das hängt davon ab, und da kommen wir jetzt quasi schon zum Import-One-Stop-Shop, d.h. für bestimmte Produkte bis zu einem Sachwert von 150 €, die kann ich zukünftig, sag‘ ich mal, über den sogenannten Import-One-Stop-Shop melden. Was ist da die Vereinfachung? Die Vereinfachung ist, dass wenn ich diesen Import-One-Stop-Shop nutze, keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Also Einfuhrumsatzsteuer ist auch so eine Art Umsatzsteuer, die entsteht immer dann, wenn Produkte aus Dritt-Staaten eingeführt werden. Unabhängig davon entsteht quasi im Nachgang auch noch einmal Umsatzsteuer, beim Verkauf an den Endverbraucher. Wenn ich jetzt aber diesen Import-One-Stop-Shop nutze, dann sind diese Transaktionen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, d.h. ich spar mir diesen Financial Gap, weil bei der EUS ist es so, also Einfuhrumsatzsteuer, die führ' ich erst ab beim Grenzübertritt und kann sie mir dann, weil ich ja Unternehmer bin und durch Umsatzsteuer nicht belastet werden darf, später vom lokalen Finanzamt wieder zurückholen und führe dann quasi in einem dritten Schritt Umsatzsteuer ab. Merkt man, macht eigentlich gar keinen Sinn, so ne Null da im Spiel, aber ich hab' ne Liquiditäts-Gap. Wenn ich diesen Import-One-Stop-Shop nutze, ist quasi diese Transaktion von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Und bei diesen Transaktionen ist es so, die muss ich monatlich melden, und hab' dann quasi noch einen Monat Zeit, diese Umsatzsteuer zu bezahlen über den Import-One-Stop-Shop. Gilt aber wie gesagt nur für Transaktionen bis 150 €, weil auch nur diese Transaktionen dann vom Zoll noch befreit sind.

Magnus: Okay, Sebastian, ...

Sebastian: Das führt dann auch zu einer schnelleren Bearbeitung, sag' ich jetzt mal, bei der Warenlieferung, bei der Verzollung, ja, weil eben dieses ganze Thema im Grunde schon, also ich mein' die Compliance ist mehr oder weniger schon vorgelagert und wird nicht dann beim Zoll erst, muss nicht beim Zoll erst geregelt werden.

28:20 - Was in Richtung Import beim OSS relevant ist

Magnus: Genau Sebastian, vielleicht kannst Du noch ein bisschen konkretisieren, was in Richtung Import beim One-Stop-Shop noch relevant ist, auch für Deine Mandanten.

Sebastian: Wir haben auf jeden Fall jetzt also auch Mandanten aus den USA, die von den USA aus nach Europa geschickt haben oder verschicken werden. Eben, bisher war es dort auch so, da gab es, es gab verschiedene Modelle, man konnte zum einen sagen, naja, also der Kunde kümmert sich einmal um die Einfuhrumsatzsteuer und zumal macht ja auch DHL und UPS machen eigentlich dann das ganze Handling, und letztlich braucht dann der Händler gar nicht sich da so groß darum zu kümmern. Ähm, ist das nach wie vor noch möglich, dass man das mehr oder weniger einfach an UPS und DHL delegieren kann und dann muss der Kunde sich um die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, bzw. die Verzollung, oder kann das nicht mehr gemacht werden, Roger?

Roger: Doch, äh, da wird es noch ein besonderes Verfahren geben, das ist quasi den Logistiker mit einspannend. Das ist allerdings zukünftig, oder ja mittlerweile schon, mit relativ hohen Haftungsrisiken verbunden, dass ich mir gar nicht so sicher bin, wie das in der Praxis jetzt umgesetzt werden wird, ob das noch so die große Nachfrage jetzt gibt. Wird sich über die nächsten Wochen jetzt zeigen.

Sebastian: Also wir haben auf jeden Fall etliche Mandanten, die jetzt auch schon im Vorfeld jetzt gar nicht unbedingt erst bei der Einführung hier von IOSS oder OSS bei Amazon früher gehandelt hatten, die mussten jetzt ja schon letztes Jahr im Grunde anfangen, sich eine Umsatzsteuernummer in der EU zu besorgen, äh, ansonsten hat Amazon die gesperrt, ja, also d.h. die konnten da gar nicht mehr auf Amazon verkaufen, wenn die aus einem Dritt-Staat-Land kommen, also das ist auf jeden Fall, äh, das ist auf jeden Fall dort schon passiert. Jetzt mit dieser weiteren Einschränkung hier, ich glaub', dass das von den meisten als etwas Positives gesehen wird. Wir hatten z.B. einen Mandanten, die haben solche, die haben so Druckerpatronen verkauft in Deutschland, ja, also, komplett legitim, äh, und die sind nicht untergegangen, ja, aber die sind fast untergegangen durch der Chinesen, die ja einfach die Sachen dort erstens mal gefälscht und zweitens mal komplett ohne Umsatzsteuer, d.h. 20% günstiger letztlich verkauft haben, ja, also ich glaub' dieses Änderung wird eigentlich von den meisten Mandanten von uns, die in dem Bereich tätig sind, auf jeden Fall begrüßt.

30:34 - Drop-Shipping und die Änderung ab 01.07.

Sebastian: Was nochmal interessant wäre, wäre jetzt nochmal hier zu klären, wie das denn jetzt funktioniert konkret, wenn ich jetzt bei Amazon oder aber über den einen Online-Shop, sondern beim Drop-Shipping letztlich. Drop-Shipping ist ja letztlich ein Streckengeschäft, ja, d.h. ich hab' letztlich zwei Transaktionen, einmal die Transaktion, wo ich als Händler beim Verkäufer aus China, sagen wir mal, den vorhin schon angesprochenen elektrischen Korkenzieher bestelle, und die zweite Transaktion ist, dass der das dann liefert letztlich an den Kunden in Deutschland, aber ich als Händler mit der Ware nie etwas zu tun habe, also ich hab' eine Facebook-Kampagne, verkauf' das Zeug dadrüber, nehm' das Geld ein, was hat sich denn jetzt dort bezüglich diesem Geschäftsmodell geändert?

Roger: Genau, da muss man jetzt genau hingucken und sagen, okay, wer ist denn jetzt für die sogenannte bewegte Lieferung verantwortlich, nä? Bei Drop-Shipments hab' ich immer so eine Lieferkette: Supplier -> Händler -> Endverbraucher, ja, und die Ware geht ja eigentlich unmittelbar vom Supplier an den Endverbraucher. Und, sag' ich mal, diese große Vereinfachung, One-Stop-Shop oder Import-One-Stop-Shop, die gilt natürlich nur für die bewegte Lieferung. In dieser Lieferkette gibt es aber eine sogenannte unbewegte und eine bewegte Lieferung, und die große Frage ist jetzt, wer beauftragt den Spediteur? Ist es der Supplier oder ist es der Händler, der in der Mitte steht. Wenn es der Händler selber macht, also sprich, den Spediteur beauftragt, die Ware an den Endverbraucher zu liefern, dann wird der in der Regel auch von seinem One-Stop-Shop oder seinem Import-One-Stop-Shop profitieren. Wenn er sich da komplett raushält, und das machen ja auch gerade viele, viele junge Dropshipper, die sagen, ich will quasi nur auf Knopfdruck meine Umsätze generieren, damit gar nichts zu tun haben, da wird es in der Tat so sein, die werden immer unmittelbar im Bestimmungsland steuerpflichtig sein, weil sie diese sogenannte unbewegte Lieferung ausführen. Ja, weil die Lieferung ist dort steuerpflichtig, wo die bewegte, also Lieferung des Suppliers endet. D.h. die werden von dieser ganzen Vereinfachung, die wir jetzt zum 01.07. sehen, gar nicht profitieren, sondern, weil sie in jedem EU-Staat lokal steuerpflichtig sein, dass sie auch nur ein Produkt versenden. Ich glaube, das ist vielen gar nicht bewusst.

Sebastian: Also interessant, ja, nee, interessant, das heißt, und das war bisher aber auch schon so, oder, das ist jetzt nicht etwas Neues, nur dass sie bisher, bisher hatten wir die Lieferschwellen.

Roger: Genau, wir hatten bisher die Lieferschwellen, oder wir hatten auch diese Kleinbetrags-, sag' ich mal, Regelung, ...

Sebastian: Ah, ja, ja.

Roger: Wo ja dann auch faktisch die Finanzbehörden bei uns in Deutschland hatten, die hatten gar keine Motivation die Fälle aufzugreifen oder konnten es auch gar nicht, weil das waren Massendaten, ja, und das fällt jetzt weg, d.h. es steht jetzt immer ab dem ersten Cent Umsatzsteuer an.

Sebastian: Also, mal angenommen, ich hab' jetzt so'n Drop-Shipping Business in Deutschland, ich hab' den Kunden in Italien, der da bestellt, das bedeutet die müssen dann im Grunde genommen italienische Umsatzsteuer berechnen, …

Roger: Ja.

Sebastian: …ähm, und dann wird der chinesische Händler, der kann dann über den IOS, letztlich die Einfuhrumsatzsteuer, IOSS meine ich, die Einfuhrumsatzsteuer dann regeln, äh, und das nach Italien schicken.

Roger: Exakt, genau. Nä, also wenn er quasi den Spediteur beauftragt, die bewegte Lieferung tätig, dann könnte er diese Vereinbarung so eben nutzen, Wenn man sich vor Augen führt, ich weiß nicht, wir kennen also diesen Marktplatz „Wish“ aus China, da kommen also diese Ein-Euro-Artikel her, wo man dann 14 Tage darauf wartet, äh,

Magnus: Da sag' ich lieber nicht, was meine Frau da schon alles bestellt hat!

Sebastian: (lacht)

Roger: Und ich würde mal behaupten, und damit lehn' ich mich wahrscheinlich nicht zu weit aus dem Fenster, dass nur 90-95% dieser Artikel niemals auch nur, sag' ich mal, auch nur einen Cent Umsatzsteuer irgendwie abgeführt haben über diese Lieferung, äh, und das Geschäft müsste faktisch jetzt zum Erliegen kommen, wenn man jetzt nicht dafür sorgt, da umsatzsteuerpflichtig compliant zu werden.

Magnus: Ich hoffe, ich hoffe, es ist so.

Sebastian: Weil im Grunde jetzt gibt's jetzt diese Grenze nicht mehr, diese Freigrenze für 22 €, sondern es heißt, die müssen jetzt im Grunde sofort auch schon für Ein-Euro-Produkte letztlich die Umsatzsteuer bezahlen, abführen.

34:15 - Gesamtbewertung von Roger zu OSS und IOSS

Magnus: Um das Thema noch einmal abzurunden, gibt uns Roger nochmal eine Gesamtbewertung, wie er zu OSS und IOSS steht.

Roger: Ich seh's mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge, ich seh' es deswegen mit einem lachenden Auge, weil ich glaube, wir bekommen mit einem Level-Playing-Field, also gleiche Regeln für alle, sei es aus China, aus USA, aus Europa, damit deutlich weiter voran, Sebastian hat es ja vorhin schon angesprochen, ja, also es gibt viele Produkte, da konkurrieren wirklich redliche Händler mit unredlichen Händlern aus Drittstaaten, die nicht greifbar sind, da sehen wir, oder sehe ich, sehen wir glaub‘ ich alle, auch erhebliche Fortschritte, ähm, was, sage ich mal, diese neuen Logistikstrukturen betrifft, sei es Fulfillments bei Amazon, sei es Zalando Fulfillments, oder was auch immer, da wird's für die Händler doch deutlich komplexer. Nä, das heißt, die müssen sich wirklich so 'ne zweigleisige Compliance-Struktur aufbauen mit lokalen Teil-Links, überall da, wo es ein Warenlager gibt, plus dann mal so'n One-Stop-Shop Compliance Struktur, das heißt, für die wird's schwieriger, aber im ich glaube un Großen und Ganzen brauchen wir diese Reform, sie muss noch weiterentwickelt werden. Ja, das heißt, wir müssen auch immer dazu übergehen, dass man diese ganzen Fulfillment-Transaktionen auch noch über den One-Stop-Shop abbilden kann, das wird sicher im nächsten Jahr nicht kommen, aber es steht auf der Agenda der EU-Kommission.

35: 27 - Wie kann Taxdoo helfen, und wie kann ich Taxdoo finden?

Magnus: Und vielleicht kannst Du mir noch sagen, wo kann jetzt Taxdoo hier helfen, wie kann man Euch finden und was ist konkret Eure Lösung, die Ihr anbietet?

Roger: Genau, unsere Lösung ist quasi, wir bieten das zum einen sogar für Marktplätze an, d.h. wenn irgendwo ein kleiner, mittlerer oder ein sehr großer Marktplatz irgendwo existiert, der sich überlegt, wie kann ich jetzt die Umsatzsteuer für Händler aus Drittstaaten berechnen und abführen, dann sind wir die Lösung dafür, aber auch für Händler, die eben, ja, ihre One-Stop-Shop Umsätze melden wollen und nicht wissen, wie sie das aufschlüsseln, welcher Steuersatz greift, oder noch zusätzlich über Amazon verkaufen, dann machen wir das alles automatisiert, aus einer Hand, aus lokalen Teil-Links und OSS-Schnittstelle, und wie findet man uns? Einfach auf taxdoo.com, Taxdoo mit Doppel-O, dot com, gehen, man kann eine Life-Demo buchen, auf Deutsch, auf Englisch, auf Spanisch, Französisch und Italienisch und, äh, und kann uns dann auch relativ schnell plug- und play-mäßig an sein EIP System oder auch unseren Marktplatz anspielen.

Magnus: Cool, da bin ich mir sicher, dass sich der eine oder andere an Euch wenden wird.

Sebastian: Das glaub' ich auch, ja.

36:26 - Eine wichtige Frage und Verabschiedung

Magnus: Zum Schluss stellt Sebastian noch eine Frage, die für viele Zuhörer interessant sein könnte.

Sebastian: Wenn ich jetzt eine Drittstaaten-Gesellschaft habe, dann habe ich ja die Möglichkeit, mich in irgendeinem Land der EU für die Umsatzsteuer zu registrieren, und dann den dortigen I oder den dortigen OSS dort dann zu nutzen. Wie gesagt, gibt's bisher auch schon für die digitalen Produkte, ja, war da genau das gleiche Ding. Jetzt eine Frage, die immer wieder mich Mandanten stellen, die in der Situation sind: welches Land in der EU ist das unternehmerfreundlichste, wo sollte man sich registrieren für die Umsatzsteuer, wo ist das Handling am einfachsten?

Roger: Das ist eine gute Frage, äh, ich kann sagen, welche Staaten es nicht sind, also äh, aus umsatzsteuerlicher Sicht immer so die Endgegner Italien und Spanien, also, das ist wirklich ein bürokratischer Dschungel ohne Ende. Also, ich will ja niemanden bashen oder so, aber das ist echt eine Herausforderung, ...

Magnus: Ich meinte immer schon, in Deutschland wären die schlimmen Bürokraten.

Roger: Ja, ist Deutschland vielleicht sogar noch Vorreiter, aber die baltischen Staaten, ja, Island, Lettland, die sind da wirklich sehr, sag‘ ich mal, effizient aufgestellt, was so Behördenstrukturen betrifft, die würde ich vielleicht sogar dann präferieren.

Sebastian: Und Ihr, Ihr würdet auch mit Händlern aus Drittstaaten zusammenarbeiten, oder ist Eure Lösung nur für europäische Unternehmen geeignet?

Roger: Nein, also, wir können auch unsere Lösung auch für Händler aus Drittstaaten anbieten, definitiv, ja.

Magnus: Okay, von meiner Seite, meine Fragen sind alle abgearbeitet. Sebastian?

Sebastian: Ja, meine auch, war sehr gut, sehr interessant.

Magnus: Wunderbar, Roger, dann bleibt mir ja an der Stelle nicht mehr viel zu sagen als vielen herzlichen Dank, Du hast einen super Einblick gegeben in ein Thema, was sich für mich erstmal trocken angehört hat, aber dann doch recht lebhaft und plastisch wurde - vielen Dank dafür. Ich denke, Du hast einigen Zuhörern helfen können und wie man Dich erreicht, haben wir ja jetzt rausgefunden, und wie Taxdoo da eine Hilfe sein kann.

Roger: Vielen Dank Magnus, und vielen Dank Sebastian, dass ich zu Gast sein durfte.

Magnus: Das war Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Bis zur nächsten Folge.

Ressourcen

Sebastian Sauerborn: LinkedIn

Dr. Roger Gothmann: LinkedIn

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