USA - Visa-Optionen für Geschäftsleute

Zu Gast: Rechtsanwältin Frau Magdale Labbe Henke

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In unserer heutigen Episode unseren Podcast sprechen wir mit der Rechtsanwältin Frau Magdale Labbe Henke. Sie zeigt Unternehmern und Familien die offenen Türen für einen Umzug in das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Es gibt viele Gründe für eine Umsiedlung und die USA stehen dabei als Zielland immer an der Spitze. Sie möchten Neues ausprobieren oder Ihre beruflich besseren Chancen nutzen? Sie bekommen hier Antworten, wenn Sie in den USA leben und/oder arbeiten wollen, vielleicht weil ein Leben in Deutschland für Sie nicht mehr das Richtige ist oder Sie Ihre Kinder im Homeschooling oder an einer Online Schule unterrichten wollen.

Als Unternehmer finden auch Sie in der „Buchstabensuppe“ der Visa-Optionen mit unterschiedlichen Investitionsbeträgen Ihren Weg in die USA. Unser Gespräch verdeutlicht die Komplexität der Vorbereitungen und gibt Ihnen wichtige Information zum Umgang mit amerikanischen Behörden.

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Unterschied Green Card und Visum für zeitlich begrenzten Aufenthalt

Wir kennen die Green Card aus der Filmindustrie. Sie ist eine zeitlich unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wohingegen ein Arbeitsvisum für maximal fünf Jahre ausgestellt wird. Eine geschäftliche Tätigkeit für eine Green Card oder ein Visum ist auch für Rentner oder Privatiers erforderlich. Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie dieses auch passiv umsetzen können.

Die Investor Green Card im Überblick

In der Regel müssen Sie für den Erhalt einer Investor Green Card 1 Million Dollar in ein Unternehmen investieren. Dieses können Sie durch Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder durch Neugründung tun. Das Konsulat legt dabei großen Wert auf entsprechende Qualifikationen des Antragstellers. Wenn Sie sich in ein neues Geschäftsfeld begeben, können Sie einen Manager einstellen oder sich durch Training die Qualifikationen aneignen. Die Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Niederlassung in den USA ist ebenfalls möglich und gefällt dem Konsulat am besten. Zudem sind Sie mit der Investor Green Card dazu verpflichtet, zehn neue Arbeitsplätze zu schaffen (eine Ausnahme bietet das im folgenden Absatz erklärte Regional Center Program).

Was ist das Regional Center Program (EB-5)?

Ein sogenanntes „passives Investment“ können Sie mit dem Regional Center Program machen. Der Investment-Mindestbetrag ist nicht allgemein festgelegt, sondern richtet sich nach dem Projekt und wird von der Migrationsbehörde entschieden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit zu investieren, ohne sich um den Tagesablauf kümmern und eine Mindestanzahl von neuen Arbeitsstellen schaffen zu müssen. Alle Details sind in diesem Programm abgedeckt. Aktuell liegt dieses Projekt auf Eis und eine Entscheidung wird im Februar 2022 erwartet.

Das Investor-Arbeitsvisum im Überblick (E-Visum)

Das Investor-Arbeitsvisum kann für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren ausgestellt werden. Grundlage ist die Firmengröße, der Businessplan und Investitionssumme. Große Firmen erhalten erfahrungsgemäß immer fünf Jahre, und kleineren Unternehmen auch auf die Umsetzung des Businessplans. Dieses liegt in dem Ermessen des bearbeitenden Beamten.

Wo und wie ist das Visum zu beantragen und was ist zu beachten?

Eine Visum-Antrags-Mappe mit 500 einzureichenden Seiten ist durchaus üblich und nicht ungewöhnlich. Daher wird für die Vorbereitung eine Zeitspanne von sechs Monaten empfohlen, wenn man nicht die Möglichkeit hat, sich Vollzeit mit den Vorbereitungen auseinanderzusetzen. Der übliche Ablauf zur Visum-Beantragung fängt damit an, seinen Antrag in den USA bei Homeland Security Citizenship and Immigration Services einzureichen. Nach positiver Antwort geht man zum lokalen Konsulat, um das Visum zu erhalten, denn die Entscheidung aus den USA wird akzeptiert. Nicht so verhält es sich bei dem E-Visum. Das ist die einzige Kategorie, dessen Entscheidung das Konsulat ignoriert und alle Unterlagen erneut anfordert. Daher rät Frau Labbe Henke dazu, die Unterlagen direkt beim Konsulat einzureichen, sofern man sich außerhalb der USA befindet. Befindet man sich in den USA auf einer anderen Visa-Kategorie und möchte wechseln ohne die USA zu verlassen, kann der Antrag dort gestellt werden.

Ein sehr wichtiger und bitte von Interessenten unbedingt zu beachtenden Punkt!

Mit ESTA können Interessenten „unproduktive Arbeiten“ in den USA verrichten. Sie können vor Ort bereits Verträge unterzeichnen, Site Visits abhalten und Termine wahrnehmen, die für den Aufbau des Unternehmens erforderlich sind. Dafür brauchen Sie kein spezielles Visum. Wir raten Ihnen, eher mehrere und kürzere Besuche in den USA abzuhalten, als durch ein eventuell abgelehntes B-Visum auch die ESTA Möglichkeit zu verlieren.

Kontaktdaten und Links:

Frau Magdale Labbe Henke

Homepage: www.consular-consulting.com

E-Mail:        mlh@consular-consulting.com

Telefon:       +49 89 1711 9458

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Timestamps

00:18  -  Begrüßung und Einleitung und Vorstellung Frau Henke

02:58  -  Warum haben die USA eine solche Anziehungskraft, und woher die starke Nachfrage?

06:27  -  Welche Möglichkeiten haben Unternehmer, die in die USA gehen möchten?

08:47  – Bestehendes Business in den USA kaufen oder dort eine Niederlassung gründen?

11:04  -  Die Problematik bei Übernahme eines bestehenden US-Business

12:28  -  Wird mein Visumsantrag in den USA oder in meinem Heimatland bearbeitet?

14:54  -  Als Rentner oder Privatier in die USA

18:03  -  Anforderungen für die Green Card durch Investment

21:44  -  Das EB-5 Visum an einem Beispiel erklärt

23:54 -  Unterschied Green Card und Visum und dessen Bewilligungszeitraum

25:18  -  Wo wird die Verlängerung bearbeitet – „zu Hause“ oder in den USA?

26:09  -  Den Businessplan reell schreiben und daran halten

28:02  -  Wie kann ich als Antragssteller meine Familie mitnehmen?

30:46  -  Was muss ich beim Verlassen Deutschlands beachten?

34:53  -  Beratung erforderlich für in den USA steuerpflichtige Ausländer

36:27  -  Wie komplex ist die Antragstellung?

41:49  -  Erfahrungswerte zur Antragsstellung

43:17  -  Kann ich in die USA reisen, während ich auf mein Visum warte?

44:44  -  Wie sehen die Veränderungen nach Trump und unter Biden aus?

47:50  -  Schnellere Bearbeitungszeit unter Biden?

49:19  -  Ausnahmeregelungen zur verpflichtenden Impfung für die Einreise in die USA

50:40  -  Ein sehr wichtiger Tipp zum Abschluss und Kontaktdaten Frau Henke

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 21 USA - Visa-Optionen für Geschäftsleute

Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.

00:18 - Begrüßung, Einleitung und Vorstellung Frau Henke

Daniel: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Mein Name ist Daniel Taborek, außerdem mit dabei ist Sebastian Sauerborn als Gastgeber und Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London.

Daniel: Heute sprechen wir über ein Land, das man auch gerne „Land der unbegrenzten Möglichkeiten nennt“. Gemeint sind die USA. Und warum machen wir das? Jedes Jahr zieht es ja Zigtausende dorthin aus den verschiedensten Gründen. Wenn wir alleine Deutschland ansehen, Deutschland verliert ja jedes Jahr auch circa 25.000 Einwohner, und auf den Plätzen eins bis drei sind immer die USA. Meistens sind noch die Schweiz oder Österreich mit dabei, das liegt dann einfach daran, dass es unsere Nachbarn sind. Dann kommen auch schon auf den Plätzen eins, zwei oder drei auch schon die USA. Deswegen sprechen wir heute mit Frau Henke, die eine Spezialistin ist auf dem Gebiet, Menschen zu helfen, Interessierten zu helfen, dort einzuwandern. Habe ich das richtig gesagt Frau Henke? Am besten, Sie stellen sich unseren Zuschauern und Zuhörern einmal selbst vor.

Frau Henke: Vielen Dank Herr Taborek, das ist richtig. Ich bin Frau Henke, komme ursprünglich aus den USA und lebe und arbeite seit 2006 in Deutschland und habe meine in München basiertes Unternehmen bereits seit 2009, und bereits in den USA war ich auf Arbeitsrecht und Einwanderungsrecht am Anfang, so in anderen Bereichen wie Kommunikationswissenschaften. Danach bin ich meinen Vorfahren gefolgt, denn meine Eltern waren auch Auswanderer von Haiti in die USA und habe gesagt, ich werde mich spezialisieren auf US-Einwanderungsrecht. Und als ich nach Deutschland gekommen bin, habe ich diesen Markt entdeckt, diese große Nachfrage nach US-Recht und US-Einwanderungsrecht. Eine sehr spannend die Bandbreite, viele Bereiche von Selbständigen bis zu Unternehmen bis zu Künstlern bis zu kleinen und mittelständischen Unternehmen, und da ist immer viel zu tun, und wir sind gerne dabei, Leute in diesem Bereich zu unterstützen.

02:58 - Warum haben die USA eine solche Anziehungskraft, und woher die starke Nachfrage?

Daniel: Klasse, jetzt ist es ja so, dass seit 2001 die Migrationspolitik in den USA sehr viel restriktiver geworden ist, und auf der anderen Seite aber jetzt in der Corona Zeit in den letzten zwei Jahren, natürlich auch durch die Corona Zeit zusätzlich noch erschwert wurde, gleichzeitig die Nachfrage aber gestiegen ist in den letzten zwei Jahren. Bei uns ist es zumindest so, dass die Nachfrage zum Umzug ins Ausland generell stark zugenommen hat, und besonders Unternehmer überlegen, ihren Unternehmenssitz zu verändern. Oftmals liegt es daran, dass sie sich von der Regierung nicht mehr richtig unterstützt fühlen oder die Einschränkungen zu restriktiv geworden sind. Wir haben zudem noch einen anderen Punkt, der bei uns immer wieder aufschlägt, dass Familien ans Auswandern denken, weil wir ja in Deutschland die Schulpflicht haben, und gerade jetzt in der Corona-Zeit war das für viele Eltern eine große Herausforderung, und der eine oder andere weiß, dass in vielen Ländern zwar eine Bildungspflicht ist, aber keine Anwesenheitspflicht in Schulgebäuden. Und Eltern, die ihre Kinder im Homeschooling oder in der Online Schule, wir hatten zu beiden Themen kürzlich einen Podcast, für die das interessant ist, auch die mögen sich dafür interessieren, in die USA auszuwandern, weil es dort viel einfacher ist. Jetzt ist meine Frage: Warum hat Ihrer Meinung nach, Sie haben ja auch eine ganze Menge Mandanten und Anfragen, warum haben aus Ihrer Sicht die USA eine solche Anziehung? Warum gibt es diese verstärkte Nachfrage?

Frau Henke: Sie haben das wirklich richtig erwähnt, ich habe auch diese hohe Nachfrage bemerkt, besonders in den vergangenen zwei Jahren, trotz Corona, und immer die gleichen Erklärungen mit Restriktionen in Deutschland, dieses Gefühl von Freiheit, dass man mehr Freiraum hat in den USA, etwas zu erledigen und auch entwickeln und viele Familien auch dann, wie Sie sagten, die sehr gerne in die USA umsiedeln möchten, und viele erwähnen wirklich, dass sie sich von der Politik in Deutschland nicht zufrieden sind, mit den Restriktionen. Ich sage nicht, ob das richtig ist oder nicht, ich gebe hier nur weiter, was die Leute mir erzählen, und wirklich eine hohe Zahl von Kunden und potentiellen Kunden nennen diese Gründe sehr oft. Und ich habe auch bemerkt, in der Vergangenheit waren es weniger die finanzielle Mittel zur Verfügung hatten und Fragen zum Investor-Visum oder Investor Green Card überhaupt, und jetzt sehen wir mehr Nachfragen von Leuten, die ein kleines Unternehmen oder Geld auf der Seite oder geerbt haben und möchten durch Investition in die USA kommen, ob das Familien sind oder Unternehmen.

06:27 - Welche Möglichkeiten haben Unternehmer, die in die USA gehen möchten?

Daniel: Ist interessant, deckt sich auch mit dem, was ich in der Frankfurter Allgemeine Zeitung wurde mal so eine statistische Umfrage veröffentlicht. Man sagte, die meisten, die in die USA gehen wollen, weil sie mal etwas Neues probieren wollen, dann kam, weil sie beruflich bessere Chancen haben, und dann kam auch schon der Grund, weil sie unzufrieden sind generell mit dem Leben in Deutschland. Wenn also jetzt ein Unternehmer, jemand, der ein Unternehmen hat und umziehen möchte in die USA - welche Möglichkeiten hat er?

Frau Henke: Für Unternehmen ist die beste Option durch sogenannten Unternehmer-Visa, das ist ein Visum durch Investition oder durch Handel, je nachdem, was am stärksten ist, was das Unternehmen macht. Die USA haben verschiedene Abkommen mit vielen Ländern, wo die Bürger dieser Länder ein spezielles Visum beantragen können. Alles ist so eine Buchstabensuppe, sage ich immer, mit den verschiedenen Kategorien von Visa. Da gibt es das E-Visum, das Unternehmen dann beantragen können, dass beweisen, dass es eine Firma gibt dann in den USA, die gegründet wurde oder kurz davor steht, gegründet zu werden, dass es bereits eine Investition in den USA gab, dass noch weitere Investitionen geplant sind, oder dass diese Firma schon viel Handel zwischen den USA und Deutschland und zwischen den USA und dem Land, wo diese Person herkommt, das muss alles dann bewiesen werden, und das ist wirklich die beste Option von Haupt-Visa-Kategorie, was die meisten Unternehmen beantragen, sei es ein kleines Unternehmen, wo der Besitzer selber rübergeht, oder in ein größeres Unternehmen, das dann letztendlich viele Mitarbeiter in die USA schicken möchte.

08:47 – Bestehendes Business in den USA kaufen oder dort eine Niederlassung gründen?

Sebastian: Ich möchte es mal ein bisschen plastisch, vielleicht mal anhand ein paar Beispielen erklären. Wir haben ja oftmals folgende Situation: Wir haben zum Beispiel den einen Fall, wo eine gewisse Summe Geld vorhanden ist, aber wo jetzt der Betroffene selbst kein Unternehmen hat, dann ist ja oftmals, also bei unseren Mandanten, ich weiß nicht, ob Sie das teilen können, ein typischer Fall, dass man dann ein bestehendes Unternehmen in den USA kauft, zum Beispiel ein Bed & Breakfast oder einen Car Body Shop oder was eben die eigene Spezialisierung ist. Also ich habe eine Mandantin, die hatte auch keinerlei Business in Europa, aber sie hat dann einen Printshop in den USA gekauft, also ein bestehendes Printing-Unternehmen. Das ist die eine Gruppe, die sagen: "Ich kaufe jetzt, ich investiere 500.000 oder 1 Million und kaufe mir ein bestehendes Unternehmen, was dort funktioniert und ich letztlich dann weiterführe." Ich kann mir erinnern, ich hatte einen Mandanten, fand ich ganz interessant, ein Schweizer, der hat ein Home Decorating Business auf Martha's Vineyard gekauft, das ist ja die Insel, wo die Kennedy's ihr Haus haben. Und er hat immer gesagt: "Mach bloß kein Business mit den Kennedy's, denn die zahlen am schlechtesten! Die brauchen am längsten, um die Rechnungen zu bezahlen. Also keiner auf Martha's Vineyard" sagte er "soll Business mit ihnen machen." Das heißt, das ist die eine Gruppe, und dann gibt es viele, unsere Mandanten sind ja Mandanten, die ja zum Beispiel schon ein Unternehmen haben in Deutschland, und die würden dann im Grunde sagen: "Ich expandiere jetzt mein Unternehmen in die USA", das heißt ich würde dort im Grunde eine Tochtergesellschaft, eine Niederlassung aufbauen in den USA, um dann entsprechend hier in den USA das Geschäft aufzubauen. Beides ist möglich, oder?

11:04 - Die Problematik bei Übernahme eines bestehenden US-Business

Frau Henke: Ja, beides ist möglich, obwohl natürlich der klassische Fall ist letzter, was Sie gerade geschildert haben, und das sind auch die Fälle, womit sich das Konsulat am wohlsten fühlt, sagen wir mal so. Die schauen, was für Erfahrung hat diese Person oder hat dieses Unternehmen, wird es erfolgreich sein? Die Hürde ist schon etwas höher für Ausländer, sage ich mal so, also für normale Amerikaner. Amerikaner dürfen nicht-erfolgreich sein, und Ausländer müssen erfolgreich sein. Wenn das Konsulat sieht, dass eine Person überhaupt keine Erfahrung im Restaurant Bereich hat, also in dem Bereich, wo diese Person ein Business in den USA kaufen möchte, da hat das Konsulat dann Bedenken, und jeder Fall ist anders, und da muss man sehen, okay, wird diese Person jetzt jemanden anstellen, der in dem entsprechenden Bereich Erfahrung hat, so dass das Konsulat das Gefühl hat: Okay, das wird erfolgreich sein. Oder wird diese Person kurz vorher Training machen, oder das Business kaufen aber noch in Deutschland bleiben oder wo auch immer, und Training machen bevor diese Person dann rübergeht?

12:28 - Wird mein Visumsantrag in den USA oder in meinem Heimatland bearbeitet?

Sebastian: Vielleicht darf ich Sie kurz unterbrechen, Frau Henke, denn das ist ein ganz wichtiger Punkt, den Sie da ansprechen. Das E-Visum, wenn ich es richtig verstanden habe, wird also letztlich bearbeitet vom Konsulat oder von der amerikanischen Botschaft in Deutschland oder in der Schweiz oder in Österreich, wo man auch immer lebt, nicht in den USA, sondern letztlich lokal.

Frau Henke: Jein, ich werde versuchen, das schnell zu erklären, das ist ein bisschen schwierig. Es gibt verschiedene Kategorien von Arbeitsvisum. In der Regel muss man einen Antrag in den USA einreichen, bei Homeland Security Citizenship and Immigration Services. Die prüfen, ob man die Bedingungen erfüllt für diese Kategorie von Arbeitsvisum, und wenn diese Behörde "Ja" sagt, dann darf man, wenn man sich außerhalb der USA befindet, zum Konsulat gehen, um das Visum zu bekommen, um einreisen zu können in dieser Kategorie. Bei dem E-Visum, das ist die einzige Kategorie, wo das Konsulat sagt: "Uns ist es egal, was die Behörde in den USA gesagt hat, wir nehmen das nicht wahr, Sie müssen alles nochmal bei uns einreichen, so dass wir das prüfen können." Und deswegen macht es am meisten Sinn, wenn man sowieso in Deutschland oder außerhalb der USA ist, das einfach direkt beim Konsulat einzureichen, und nicht in den USA, weil das Konsulat sagt: "Sie müssen das sowieso nochmal einreichen." Wenn man sich schon in den USA befindet, mit einer anderen Visa-Kategorie und möchte wechseln, man war Student und hat ein Business gegründet und möchte jetzt den E-Status beantragen und die USA nicht verlassen, das wäre ein Fall oder ein Beispiel, wo es Sinn machen könnte, den Antrag bei der Behörde in den USA zu stellen. Mit dem Hintergrund, mit dem Hintergedanken, wenn diese Person irgendwann mal die USA verlassen muss, dann muss er das Visum vom Konsulat bekommen, und das Konsulat will alle Unterlagen nochmal vornehmen und prüfen. Deswegen ist es in der Regel am besten, das beim Konsulat einzureichen.

14:54 - Als Rentner oder Privatier in die USA

Daniel: Jetzt haben wir also gehört, wie es ist, als Unternehmer in die USA auszuwandern, also welche Visa es gibt, und was man für die Beantragung alles braucht. Wie sieht es aber aus, wenn man auswandern will, um sich zum Beispiel mit seiner Pension oder Rente in den USA zur Ruhe zu setzen? Oder was gilt für Privatiers mit ausreichend Vermögen? Wie die Visa-Bedingungen für solche Personen aussehen, darüber sprechen wir jetzt.

Frau Henke: In den USA gibt es noch nicht so eine bestimme Visa-Kategorie für diese Personen so Retiree-Visum oder Privatier-Visum sozusagen. Wenn diese Personen planen, auf Dauer, permanent in den USA zu wohnen, das geht normalerweise dann durch eine Green Card, das ist die Daueraufenthaltserlaubnis, und das muss oder könnte man durch Investition machen als Privatier zum Beispiel, und Senioren, die über ausreichend Geld verfügen, um das zu machen, ohne dass sie beispielsweise eine eigene Firma gründen. Es gibt solch eine Investition Green Card, wo man selber etwas betreibt, aber es gibt auch eine Investition Green Card durch sogenannte Regional Centers. Um das kurz zu erklären, das sind Programme, Projekte, die bereits genehmigt wurden von der Migrationsbehörde. Man investiert in diesen Projekten mit den Partnern, und diese bereits genehmigten Projekte haben schon bewiesen, dass für jeden Investor genug Arbeitsplätze geschaffen werden, und nach einem sehr langen Prozess bekommt man dann eine Permanent Green Card, das ist so eine abgekürzte Erklärung, das ist ein bisschen kompliziert. Das sind momentan wirklich, als Green Card, als Permanenten Resident, die Optionen für Senioren oder Privatier dann in den USA zu wohnen. Regional Center, nur kurz dazu, die sind auf Eis, weil dieses Programm immer verlängert werden muss, und momentan gibt es viel Diskussionen, wann es verlängert wird, also das wurde noch nicht verlängert. Ansonsten gab es auch eine Kategorie, aber die Zukunft dieser Kategorie steht momentan auch in Frage, es nennt sich Entrepreneur Startup Kategorie, wo viele versuchen, vielleicht hier etwas zu machen, das ist immer in Verbindung mit irgendwelcher Arbeit. Einfach in die USA zu kommen und zu sagen: "Hier ist mein Geld, und ich möchte nichts machen," das ist schwierig, außer diese Investition Green Card.

18:03 - Anforderungen für die Green Card durch Investment

Daniel: Jetzt haben wir gerade die Investition Green Card nochmal angesprochen, das Investoren-Visum. Da liest man ja mitunter verschiedene Angaben. Es geht jetzt mal um das substanzielle Investment, das man da erbringen muss, und manchmal liest man, dass man 150.000 € zum Beispiel investieren müsste, manchmal liest man höhere Beträge oder niedrigere Beträge. Was kennen Sie für konkrete Anforderungen, für Fälle oder von den Zahlen?

Frau Henke: Man muss unterscheiden zwischen der Investor Green Card und dem Investor Arbeitsvisum, das sind zwei verschiedene Kategorien. Eine ist keine Daueraufenthaltserlaubnis, sondern sozusagen ein Arbeitsvisum, das bis zu fünf Jahren genehmigt werden kann, und dann muss man er wieder beantragen und vorweisen, dass man die Bedingungen erfüllt, und da gibt es eigentlich keinen konkreten Mindestbetrag, den man vorweisen muss. Es kommt auf das Unternehmen, den Businessplan an, wir haben alles genehmigt bekommen zwischen 30.000 bis Millionen. Die Behörde will sehen, wie groß oder wie klein ist das Projekt, wenn es ein kleines Projekt ist, vielleicht ein Tante-Emma-Laden, dann möchte das Konsulat natürlich sehen, dass man so viel wie möglich von den möglichen Anlaufkosten und Investition schon getätigt wurde. Ob das dann 30.000 oder 50.000 sind. Wenn es ein großes Unternehmen ist, wo am Ende Millionen investiert werden, dann reicht es, wenn am Anfang nur 150.000 investiert wurden, aber das Konsulat will konkret sehen, dass man nicht einfach leicht sagt: "Ne, das mache ich nicht mehr", das heißt „irrevocably committed“, ich weiß nicht, wie man das auf Deutsch sagt, aber es muss wehtun, wenn man sagt: "Ich mach das nicht mehr." Das ist die eine Seite, die Investition Green Card, das ist fest geregelt im Gesetz, dass, wenn es kein Regional Center Programme ist, hätte man 1 Million Dollar investieren sollen und 10 Arbeitsplätze geschaffen. Regional Center ist dann weniger, je nachdem, ob es eine wirtschaftlich deprimierte Gegend ist, das waren dann auch 500.000 oder 1 Million, aber das wird wahrscheinlich teurer sein, aber es gibt momentan vom Gericht und vom Senat Diskussionen, ob das gleichbleibt oder teurer wird, und es ist momentan ein komplizierter Rechtsstreit, aber hoffentlich wird das im Februar beendet, und dann gibt es Klarheit. Aber da ist es definitiv geregelt, wieviel man investieren muss, und bei dem Arbeitsvisum ist es nicht geregelt. Je mehr, desto besser natürlich, aber es kommt immer auf das Unternehmen an, auf den Business Plan.

21:44 - Das EB-5 Visum an einem Beispiel erklärt

Sebastian: Was Sie jetzt gerade eben besprochen haben, Regional Center, da sagt man glaube ich auch abgekürzt EB-5 dazu, korrekt?

Frau Henke: Richtig.

Sebastian: Und ich glaube, nur nochmal zum besseren Verständnis für unsere Zuhörer, wenn ich Sie richtig verstanden habe, da geht es jetzt eher um ein in Anführungszeichen "passives Investment".

Frau Henke: Das ist richtig.

Sebastian: Das heißt also, ich kannte zum Beispiel einen Mandanten, da hat Hilton irgendwo ein Hotel gebaut in North Dakota, und die Gesamtkosten für das Hotel waren 100 Millionen, und dann haben die eben dort ein Regional Center registriert, und da war dann für 100 EB-5 Visa oder so, die konnten dann dort Partner werden. Das war schon vor einigen Jahren, aber ich glaube 500.000, die hat man dann eben Member von der LLC oder Limited Partnership, die das Hotel betreibt, und dann hat man im Grunde einen passiven Weg, ohne dass man dort selbst unternehmerisch tätig ist, sondern ist einfach Teilhaber in diesem Unternehmen, bekommt seine Gewinnausschüttung, und das wars. Und es wurde ja EB-5 vor allen Dingen, mein Verständnis von dem, was ich gelesen haben, sehr viel auch von chinesischen Investoren verwendet, und wie Sie schon gesagt haben, momentan ist es schwierig mit EB-5. Das heißt, im Grunde genommen, wenn jetzt jemand als Senior oder als Privatier in die USA umziehen wollte, dann müsste er tatsächlich sagen, ich kaufe oder gründe ein Unternehmen und werde unternehmerisch tätig. Außer natürlich, es ist ein Künstler, das hatten Sie ja vorhin schon angesprochen, Künstler, Sportler oder so, da gibt es nochmal andere Regeln.

Frau Henke: Richtig.

Sebastian: Aber wenn er jetzt einfach jemand ist, der Vermögen hat, aber im Grunde unternehmerisch nicht tätig ist, dann würde es nur funktionieren, wenn er in der Lage wäre, sich unternehmerisch in den USA zu entfalten, ansonsten würde er kein Visum bekommen.

23:54 - Unterschied Green Card und Visum und dessen Bewilligungszeitraum

Sebastian: Ich glaube, den wichtigen Unterschied, den Sie eben gemacht haben, und das müssen wirklich die Zuhörer gut verstehen, ist der Unterschied zwischen Visum und Green Card. Jeder kennt ja die Green Card, ist ja berühmt-berüchtigt aus verschiedenen Filmen. Die Green Card ist im Grunde eine unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA, während dann zum Beispiel das E-Visum, wie Sie angesprochen haben, wird für maximal fünf Jahre erteilt. Ist das für Deutsche immer für fünf Jahre, oder manchmal auch weniger?

Frau Henke: Ja, das liegt im Ermessen des Officers im Konsulat, manchmal erteilen sie nur zwei Jahre, drei Jahre, man kann bis zu fünf Jahren bekommen.

Sebastian: Und Ihrer Erfahrung nach, was ist so das Typische? Ist es meistens fünf Jahre oder eher weniger?

Frau Henke: Es sind in der Regel fünf Jahre. Bei großen Unternehmen immer, bei kleinen Unternehmen, Consulting Firmen, Unternehmen, wo es nicht so viele Mitarbeiter oder ein bis zwei Besitzer gibt, wo das Konsulat grundsätzlich an den Plan glaubt, aber sehen möchte, wie sich das alles entwickelt, dann bekommen diese Leute oftmals zwei Jahre, habe ich gesehen.

*25:18 - Wo wird die Verlängerung bearbeitet – „zu Hause“ oder in den USA?

Sebastian: Also das ist ja ein ganz wichtiger Punkt. Entschuldigung Daniel, sag mal.

Daniel: Ich habe dazu eine spontane Frage: Die Verlängerung, wird die wieder vom Konsulat bearbeitet, oder wird die dann in den USA bearbeitet und genehmigt?

Frau Henke: Man hat die Option, das muss man sich gut überlegen. Am Einfachsten ist es immer, das über das Konsulat zu machen, denn wie gesagt, wie vorhin erzählt, irgendwann mal, wenn das Visum abläuft und man die USA verlassen muss, wird das Konsulat eh alles wieder verlangen. Wenn man weiß, ich muss die USA nicht verlassen, ich bleibe hier, solange wie es geht, dann könnte man den Antrag innerhalb der USA einreichen.

26:09 - Den Businessplan reell schreiben und daran halten

Sebastian: Also ein ganz wichtiger Punkt für unsere Zuhörer, wie Sie schon gesagt haben, man muss im Grunde ja bei der Visums-Beantragung einen Businessplan einreichen, und das Konsulat prüft dann, ob man das, was im Businessplan, ich sage mal, angekündigt wird, auch tatsächlich einhält. Deswegen ein sehr wichtiger Punkt natürlich, der Businessplan muss realistisch sein. Man soll nicht einfach einen Businessplan schreiben, wo man die Welt verspricht und sagt, man schafft hundert Jobs oder so, wenn man das in Wirklichkeit gar nicht kann, sondern nur fünf Jobs schaffen kann, weil ansonsten steht man nach zwei Jahren da, die schauen sich den Businessplan an und sagen: "Du hast gesagt, Du hast zehn Jobs in zwei Jahren oder hundert Jobs, und jetzt hast Du nur drei, also dann hat sich das Visum erledigt."

Frau Henke: Genau, die achten wirklich sehr viel darauf, in letzter Zeit haben wir das bemerkt. Früher haben sie wirklich nur ein bisschen über den alten Plan geschaut bei einer Verlängerung, haben sie gesagt: "Okay, wie wird das dann weitergehen?" Aber wir haben auf jeden Fall bemerkt, man muss sogar etwas von dem alten Antrag vorlegen, wie war es davor, die vergleichen das, um zu sehen, ob man sich daran gehalten hat, und das ist sehr wichtig. Mit Hilfe von Steuerberater, Businessplan, dass es nicht einfach erfundene Zahlen sind, sondern wirklich konkret sind, auf jeden Fall, und da möchten wir auch mit Partnern arbeiten und nicht sagen: "Irgendwas, das ist egal", das stimmt auf jeden Fall nicht.

28:02 - Wie kann ich als Antragsteller meine Familie mitnehmen?

Daniel: Der Unterschied zwischen Visum und Green Card ist also die Dauer der Aufenthaltsgestattung. Während die Green Card eine unbegrenzte Zeit gültig ist, gibt es für jedes Visum eine begrenzte Zeitspanne, in der man sich in den USA aufhalten darf. Je nach Entscheidung des Konsulates maximal fünf Jahre. Dann heißt es: rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Wie ist es aber, wenn ein Unternehmer oder Privatier ein Visum erhalten hat, aber auch seine Familie mitnehmen will? Darüber sprechen wir jetzt noch.

Frau Henke: Ich will nicht sagen, überhaupt keine Sorgen. In der Regel bekommen enge Familienmitglieder ein Visum, um den Hauptantragsteller zu begleiten, also Ehepartner, Kinder unter 21, unverheiratete Kinder. Es ist schwierig, wenn man die Eltern mitbringen möchte, also die Mutter, Schwiegermutter, Oma, um bei den Kindern dann zu bleiben und zu unterstützen, das wird schon schwieriger. Aber enge Familienmitglieder haben Anspruch darauf, gleichgeschlechtliche auch, solange man verheiratet ist. Es ist schwieriger für Lebensgefährten, da ist es nicht unmöglich, aber der Lebensgefährte muss dann zum Beispiel ein einfaches, normales Besuchervisum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten und darf dann nicht arbeiten, weil es kein Arbeitsvisum ist. Es ist schwierig, wenn zum Beispiel im Hintergrund oder irgendetwas in der History Familienmitglieder vorbestraft sind, irgendein Problem, dann kann es durchaus sein, dass der Ehepartner zum Beispiel kein Visum bekommt oder eine Sondergenehmigung braucht, obwohl es als Familie dann gleichzeitig beim Interview beantragt wird, wird jeder natürlich individuell geprüft auf die Bedingungen, besonders sogenannte Inadmissibility, das heißt, gibt es einen Grund, dass diese Person kein Visum bekommt, aufgrund ansteckender Krankheiten, Vorstrafen, Verstöße gegen Immigrationsgesetze und so weiter?

30:46 - Was muss ich beim Verlassen Deutschlands beachten?

Daniel: Jetzt haben wir am Anfang schon über die Gründe gesprochen für einige Deutschland zu verlassen oder sich für die USA zu interessieren. Manch einem gefällt die steuerliche Situation in Deutschland eher weniger, sagen wir es mal so, und manch einem gefällt auch die Mentalität des deutschen Finanzamtes vielleicht nicht, oder die Beziehung, die es da so zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt gibt. Vielleicht meine Frage auch in Richtung Sebastian, das ist ja auch ein Spezialgebiet von Dir: Wenn man jetzt als Unternehmer auswandern oder in die USA einwandern möchte, gibt es irgendwelche Dinge, die man sich doch vorher gut überlegen sollte?

Sebastian: Was man sich auf jeden Fall überlegen muss, ist immer, wenn man aus Deutschland wegzieht, die Wegzugsbesteuerung, das heißt, wenn man Kapitalgesellschaften besitzt oder Anteile an Kapitalgesellschaften besitzt, dann wird hier bei Umzug ins Ausland ein fiktiver Veräußerungserlös errechnet, und der muss dann versteuert werden. Die Wegzugsbesteuerung kann relativ happig sein, also mal angenommen man hat eine GmbH, die macht 100.000 Gewinn, dann sagt das Finanzamt schnell, dass die 1,4 Millionen wert ist. Wenn man die mit 25.000 gegründet hat, dann ist letztlich der Veräußerungserlös 1.375.000, und davon muss man 60% mit der Einkommensteuer versteuern, Halbeinkünfteverfahren. Da kommen ein paar hunderttausend schnell zusammen, auch bei einem relativ kleinen Unternehmen, da muss man sich überlegen, wie man damit umgeht. Es gibt natürlich Möglichkeiten, ich habe erst gestern mit einem Mandanten gesprochen, der zieht in die USA um, der hat zum Beispiel sein Unternehmen an eine Stiftung übertragen. Oder man kann es auch an andere Personen in Deutschland übertragen, aber das ist jedenfalls ein Thema, mit dem man sich befassen muss. Und dann natürlich, wenn man in den USA lebt, sind dann natürlich die ganzen Fragen, die sie stellen, was passiert mit Einkommen, das man weiterhin aus Deutschland und so weiter hat. Die USA sind ja bekannt dafür, dass sie eine sehr auch strenge Steuerbehörde haben, IRS (Internal Revenue Service), und dass die steuerliche Compliance schnell sehr umfangreich ist, insbesondere wenn man Auslandsbeteiligung hat. Man muss also Zig Formulare ausfüllen, für diese Firma, für dieses Konto, muss also alles offenlegen. Die steuerliche Belastung ist zum Teil signifikant niedriger als in Deutschland, aber wie gesagt, die Compliance ist relativ umfangreich. Man muss auf jeden Fall die richtige Beratung haben, die entsprechend sich dann mit solchen Themen auskennt. Wie gesagt, das Wichtigste ist, dass man die Deadlines beachtet. Es ist in den USA oftmals so, wenn man die Deadline um nur einen Tag verpasst, dann werden sofort 10.000$ Strafe fällig. Eine Kultur, die man aus Deutschland so nicht unbedingt kennt, oder aus Europa. Wenn man in England einen Tag mit der Einreichung zu spät ist, zahlt man 100 € oder 100 £, ist in den USA nicht unbedingt so bei manchen Formularen. Da ist eine andere Kultur. Die steuerliche Belastung ist eigentlich, kann man sagen, im Großen und Ganzen niedriger, vor allem, wenn man sich das Thema Erbschaftsteuer anschaut, was ja jetzt in den USA sehr großzügig geregelt ist, auch Kapitaleinkünfte sind sehr großzügig besteuert, zumindest langfristige. Aber man muss sich da auf jeden Fall sehr gut beraten, denn das Steuersystem ist sicherlich ähnlich komplex wie in Deutschland, und es gibt ähnlich viel zu beachten, das heißt Beratung ist natürlich sehr wichtig.

34:53 - Beratung erforderlich für in den USA steuerpflichtige Ausländer

Daniel: Gut zu wissen. Auch eine Frage, die immer wieder steht, wenn ich jetzt auswandere aus Deutschland und einwandere in die USA, ist es besser alle Brücken, auch steuerliche, abzureißen, sich lieber von Immobilien zu trennen. oder ich habe noch ein Unternehmen, an dem ich eine Beteiligung habe? Das sind ja alles Dinge, die man sich vorher gut überlegen sollte.

Sebastian: Ja, das sind Dinge, die man absolut bedenken sollte. Man muss auf jeden Fall, unter der Annahme, dass man in den USA unbeschränkt steuerpflichtig ist, natürlich dann alles in den USA erklären, das heißt nicht, dass man unbedingt Steuern darauf zahlen muss, aber man muss es alles erklären, und die Formulare sind zum Teil sehr umfangreich. Man muss sich genau überlegen, man muss das Vermögen möglicherweise neu strukturieren und sich überlegen, wie man das so machen kann, dass es möglichst einfach ist. Hinzu kommt noch, dass die Stundensätze von amerikanischen Steuerberatern und Anwälten, jedenfalls die sich im Steuerrecht auskennen, oftmals astronomisch sind. Wir haben Kollegen in den USA, die berechnen da internationale Steuerberatung ab 1.000$ die Stunde aufwärts. Das muss man sich gut im Vorfeld überlegen, was die Implikationen sind.

Daniel: Gut zu wissen. Wollten Sie etwas dazu sagen, Frau Henke?

Frau Henke: Das ist absolut richtig, ein wichtiges Thema.

36:27 - Wie komplex ist die Antragstellung?

Daniel: Also dann hatte der Sebastian gerade über die Komplexität der Steuerformulare gesprochen. Gehen wir nochmal zurück zu den Formularen, die wir ja vorher noch ausfüllen müssen, bevor wir ein- und auswandern dürfen. Wie kann man sich denn das vorstellen, wir haben ja schon einiges darüber gesprochen, ist das ein Riesen Formularberg und ein Riesen Wust an Unterlagen, die ich da beibringen muss? Wie kann man sich das vorstellen? Wie komplex ist der formelle Schritt, der Antrag auf ein Visum?

Frau Henke: Das ist es auf jeden Fall, ein Riesen Berg. Ich sage immer: Man muss beweisen, dass man die Bedingungen erfüllt, einen Beweis für den Beweis, und weitere Beweise für die Beweise und die Beweise beweisen. Das ist so, denn wenn man denkt, es wäre einfach ein Formular ausfüllen, das steht online von der Migrationsbehörde, Checkliste, was die brauchen und wie man das machen muss, das ist nicht so transparent, weil viel bei der Migrationsbehörde ist auch, was in der Praxis wirklich passiert und nicht, was in der Theorie einfach aufgelistet ist. Anders als bei anderen Ländern, wo man wirklich eine Checkliste abhaken kann, das habe ich beigefügt und eingereicht, Visum erhalten, da ist beim Konsular-Officer, bei der Behörde in den USA Ermessen mit dabei. Und das bedeutet nicht, dass man es überhaupt bekommt, nur weil man alles, was in der Checkliste steht, eingereicht hat. Es sind wirklich Kleinigkeiten, mittlerweile sind die Formulare auch verlängert. Früher waren es nur ein paar Seiten, mittlerweile sind es zehn oder fünfzehn oder zwanzig Seiten. Vor Kurzem gab es eine Klage, weil manche Leute manche Fragen leer gelassen haben, weil es nicht zutreffend ist, dann ist der ganze Antrag abgelehnt, und das hat dann Nebenwirkungen, wenn es eine Frist ist, wo man etwas einreichen muss, und dann hat die Behörde das abgelehnt, und die Frist ist vorbei, um das wieder einzureichen, nur weil eine Frage, die nicht zutreffend ist leer gelassen wurde. Das sind alles Sachen, die nur bei den Experten, muss ich sagen, die dabei sind und ständig in Verbindung mit der Behörde sind, die das dann wissen, und das kann keine normale Person wissen. Warum sollen sie das wissen? Ich sage immer: Immigration ist nicht selbstverständlich, es ist nicht immer rational, es macht oftmals überhaupt keinen Sinn. Besonders beispielsweise beim E-Visum, ein Unternehmer-Visum, Investor, Handel, da muss man viele Unterlagen einreichen von Steuererklärungen bis Businessplan, Information zu dem, was das Unternehmen in Deutschland gemacht hat, und was in den USA geplant ist, und viele Mandanten sagen: „Ich will diese Information nicht mitteilen oder dem Konsulat sagen, das ist privat oder das ist unser Geheimnis, es gibt spezielle Projekte, die noch nicht veröffentlicht sind.“ Und die sagen dann: "Möchten Sie das Visum bekommen oder nicht?" Das muss man sich vorstellen, es ist mehr als nur ein Formular auszufüllen und fertig, sondern man muss die Bedingungen von den verschiedenen Kategorien beweisen, mit vielen Beweisen. Früher war es einfacher, zum Beispiel bei der Visa Kategorie für Intercompany Transfers oder Entsendungen, Manager aus Deutschland wird zu einer Niederlassung in den USA als Manager entsendet, und früher Titel ist Manager von einer Abteilung, das ist was er macht in den USA, Manager von dieser Abteilung, das ist die Tätigkeitsbeschreibung. Früher vor zehn Jahren hat das gereicht, jetzt heißt es: Das ist nur ein Titel. Gibt es ein Team? Ist er ein Supervisor? Gibt es eine Tabelle von wieviel Prozent von dem Tag ist wirklich Managing und wieviel nur administrative Tätigkeiten? Und das ist sehr umfangreich und aufwendig, diese Anträge vorzubereiten.

41:49 - Erfahrungswerte zur Antragsstellung

Sebastian: Wir sehen das ja auch immer wieder mit Mandanten, ich selber habe ja auch längere Zeit in den USA gelebt und mehrere Visa gehabt. Ich sage immer, die Visa-Mappe oder die Unterlagen am Ende waren immer mindestens 500 Seiten. Mit allem Drum und Dran, mit Kontoauszügen, mit Businessplan und so weiter und den ganzen Formularen, das heißt das ist ein riesiger Wust an Dingen. Wie gesagt, man muss es auch ganz deutlich sagen, ohne einen spezialisierten Anwalt funktioniert das nicht. Die meisten würden es nicht hinbekommen. Und selbst mit spezialisiertem Anwalt, ich weiß nicht, wie lange Sie brauchen, um die Visa zu bearbeiten, bis man dann wirklich alles zusammen hat und einreichen kann. Die Vorbereitung dauert mindestens drei Monate.

Frau Henke: Ja, das ist richtig.

Sebastian: Also bis man Businessplan geschrieben hat, die Unterlagen alle zusammengesucht hat. Vor allem, weil die meisten auch nicht die Zeit haben, sich damit Vollzeit zu beschäftigen, die müssen das ja nebenher machen, und das sind wirklich gigantische Mengen an Unterlagen, das darf man nicht unterschätzen.

Frau Henke: Ja, ich sage immer, dass Leute mindestens sechs Monate planen müssen von Vorbereitung, Einreichung und Bearbeitung von der Behörde, dass sie sechs Monate im Voraus schon anfangen sollte.

43:17 - Kann ich in die USA reisen, während ich auf mein Visum warte?

Daniel: Kann jetzt jemand, weil Sie das gerade sagen, in der Zeit, während das bearbeitet wird, aber zum Beispiel mit dem anderen Visum einreisen wahrscheinlich?

Frau Henke: Ja.

Daniel: Gibt es da irgendwelche Restriktionen? Also was er auf keinen Fall machen darf, sonst hat das negative Konsequenzen auf das beantragte Visum?

Frau Henke: Das Konsulat behält den Pass nicht, man darf mit ESTA normale Besuche, normale Einreisen in die USA machen und keine produktive Arbeit, aber alles, was damit zu tun hat, dieses Business aufzubauen, Meetings mit Kunden oder Verträge zu unterschreiben und Site Visits zu machen, das ist alles erlaubt. ESTA ist nicht nur, um als Tourist einzureisen, für Besuche, aber auch für geschäftliche Tätigkeiten, die nichts mit produktiver Arbeit zu tun haben, alles, was Unterstützung beim Aufbau von dem Unternehmen, sagen wir so. Und das hat keinerlei negative Einflüsse auf die Bearbeitung von dem Investor-Antrag beim Konsulat, das läuft normal, und das ist kein Problem.

44:44 - Wie sehen die Veränderungen nach Trump und unter Biden aus?

Sebastian: Eine Sache wollte ich noch fragen, wie Ihre Erfahrung ist. Wir hatten bei vielen Mandanten das Gefühl, dass unter Präsident Trump, muss man doch sagen, die Zügel, wie sagt man so schön, doch deutlich angezogen wurden, dass es strenger wurde, auch zum Teil irrational, nicht erklärbar und so, und auch viel mehr Anträge abgelehnt wurden. Wie sehen Sie das strategisch? Und wie sehen Sie das jetzt? Ich meine, gut, die neue Regierung ist noch nicht allzu lange dort im Sattel, und man hat jetzt auch sehr viel mit Corona zu tun, und man hat ja auch zu allen möglichen Dingen etwas gehört, das DREAMers Programme sollte abgeschafft werden und so was. Glauben Sie, dass sich das ändert, oder wird es weiterhin sehr strikt bleiben? Wie ist da Ihr Gefühl? Wie sehen Sie das?

Frau Henke: Wir sehen schon eine "Lockerung" in Anführungsstrichen, dass es nicht mehr so strikt sein wird, natürlich je nach Kategorie, je nach Visum, wie unter Trump. Unter Trump war die Strategie, selbst wenn man schon ein Visum hatte, eine Arbeitsvisum Kategorie, wenn es Zeit ist für die Verlängerung, die frühe Genehmigung gar nicht wahrgenommen wird, man muss also quasi alles neu belegen, beweisen, obwohl es nur eine Verlängerung ist. Und konkret mit Biden hat die Immigrationsbehörde gesagt: "Ne, das ist nicht mehr der Fall, wir werden schon die alte Genehmigung wahrnehmen." Wir sehen schon peu à peu, sagen wir, so manche Lockerung. Zum Beispiel bei dem Investor Visum, wo eine Firma schon registriert wurde, und die wollten Mitarbeiter rüberschicken, hieß es beim Konsulat: Warum konnte kein Amerikaner diese Stelle belegen? Alles unter diesem "Buy American Hire American", was dann Trump durchgeführt hat, das ist immer noch da, aber wird jetzt immer weniger. Vor "Buy American Hire American" war es gar nicht auf dem Schirm vom Konsulat, ab und zu hat ein Officer das erwähnt, aber es war nicht so auf dem Schirm. Jetzt nimmt es wieder ab, sagen wir es mal so, das ist auch eine positive Entwicklung. Wir sehen langsam, dass dieses strikte überhaupt keine Ausländer mehr, "Buy American Hire American", dass das weniger darauf fokussiert wird.

47:50 - Schnellere Bearbeitungszeit unter Biden?

Sebastian: Interessant, das macht unsere Zuhörer dann optimistisch. Kann auch positiv sein.

Frau Henke: Ja, auf jeden Fall. Ich weiß nur, am Anfang mit dem ganzen Covid und dieser Einreisesperren, dass so viele Geschäftsleute und Unternehmen gehofft hatten, dass das schneller aufgehoben wäre, dass sie sagen: „Trump ist nicht mehr da, jetzt ist Biden, super, Einreisesperre ist vorbei,“ und dass das nicht so schnell passiert ist, da waren natürlich sehr viele verärgert.

Sebastian: Auf jeden Fall, Sie haben Recht. Wir haben Mandanten, ich glaube, die haben jetzt ein Jahr auf den Termin gewartet oder so, also das ist Wahnsinn! Wie lange sich das zum Teil jetzt verzögert hat, da ist schon tatsächlich viel Geduld notwendig. Vor allem, wenn man keine Exemption oder so hat, da wird die Geduld geprüft, wie man so schön sagt.

Frau Henke: Ja, auf jeden Fall, aber jetzt ist das Schwere einigermaßen vorbei. Gut, für Geimpfte, aber mal schauen. Deswegen sage ich: Immigration, das ist ständig ein Wechsel, und selbst für mich, ich mache das seit 20 Jahren, da ist immer etwas Neues, was kommt, das macht das interessant, aber manchmal ist es frustrierend, natürlich.

49:19 - Ausnahmeregelungen zur verpflichtenden Impfung für die Einreise in die USA

Daniel: Jetzt haben Sie gerade am Ende noch betont: für Geimpfte. Das heißt, wie ist es momentan, wenn jemand momentan zum Beispiel aus bestimmten Gründen noch nicht geimpft sein kann, hat er da keine Möglichkeit, oder wie sieht es aus?

Frau Henke: Es gibt sehr wenige Ausnahmen. Die Hauptregel ist, man muss geimpft sein, um in die USA einzureisen. Wenn es aus medizinischen Gründen nicht geht, muss man ein Attest von einem Arzt holen und erklären, warum, und wenn man aus einem Land kommt, wo Impfungen noch nicht so verbreitet sind, dann muss man das belegen. Das sind so ein paar von den Ausnahmen, aber sonst, wenn man nur aus persönlichen Gründen sich nicht impfen lassen möchte, dann reicht das leider nicht für die USA.

Daniel: Gut zu wissen für den einen oder anderen. Schön, dann habe ich erstmal keine weiteren Fragen mehr. Sebastian?

50:40 - Ein sehr wichtiger Tipp zum Abschluss und Kontaktdaten Frau Henke

Sebastian: Ne, war sehr interessant, jetzt kann noch Frau Henke uns mitteilen, wie Mandanten Sie erreichen können, wenn sie Interesse haben an ihrer Dienstleistung:

Frau Henke: Gerne, ich wollte noch einen Tipp für Leute, die versuchen immer, wie kann ich länger als 90 Tage in den USA bleiben? Ich beantrage einfach ein Visum oder ein Besuchervisum. Ich empfehle immer, dass, wenn es geht mit ESTA, dass die Leute so lange wie möglich, so bald wie möglich mit ESTA einreisen, weil wenn ein Visum abgelehnt wird, wird ESTA in der Regel nicht mehr gültig sein. Und da ist eine hohe Strafe zu zahlen, nur aufgrund von einer Ablehnung von einem Visum, wo man vielleicht leichtsinnig sagt oder denkt, ich versuche das, das ist abgelehnt, ESTA steht nicht mehr zur Verfügung, und dann gerät man in einen Teufelskreis, denn ich brauche ein Visum, bekomme kein Visum, und versucht dann. So lange es geht mit ESTA einreisen, Geschäfte gründen, was machen, bevor man dann ein richtiges Arbeitsvisum beantragt, also nicht einfach ein Besuchervisum probieren, wenn es nicht nötig ist.

Sebastian: Das ist ein sehr wichtiger Punkt, wir kennen tatsächlich Mandanten, denen genau das passiert ist. Die haben sich gesagt: "Ich will da länger bleiben, haben mal eben ein Visum beantragt, dann wurde das Visum nicht genehmigt, und damit hat sich dann ESTA erledigt. Das heißt, das ist ein sehr guter Tipp und ist für viele wichtig, dass man lieber mehrere kürzere Reisen macht mit ESTA, wieder ausreist, sich nochmal in einem anderen Land aufhält für eine gewisse Zeit und dann wieder zurückgeht, als ein B-Visum leichtfertig zu beantragen. Das ist ein sehr wertvoller Tipp.

Daniel: Also vielen Dank, Frau Henke.

Frau Henke: Gerne, es hat mich gefreut, und falls Leute noch Fragen haben, können Sie mich erreichen auf meiner Webseite unter www.consular-consulting.com, und E-Mail-Adresse, das ist mlh@consular-consulting.com oder telefonisch jederzeit in München unter (+49) 89 1711 9458. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Sebastian: Herzlichen Dank für Ihre Zeit Frau Henke!

Daniel: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.

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