Steuerfahndung, Hausdurchsuchung: Das müssen Sie wissen
Ein Gespräch mit Maximilian Krämer
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Stellen Sie sich vor, 6:30 morgens klingelt es Sturm an Ihrer Wohnungstür und die Steuerfahndung steht vor der Tür. Sie denken, dass kann Ihnen nicht passieren? Wie kommen Sie denn darauf? Im Expertengespräch mit Anwalt Maximilian Krämer erfahren wir, dass es immer häufiger vorkommt, dass frühere Angestellte, neidische Nachbarn oder rachsüchtige frühere Ehepartner, Betroffene anonym anzeigen und dabei sogar über Steuerschuld lügen, nur um Schaden zuzufügen. Zugegeben, die meisten Hausdurchsuchungen basieren letztlich auf begründeten Verdachtsfällen auf Steuerschulden und vorangegangenen gründlichen Recherchen der Steuerfahndung. Dennoch ist es wichtig einmal über Fragen zu sprechen, wie zum Beispiel die Folgenden:
Kann man eine drohende Steuerfahndung erahnen?
Wie kann man eine Steuerfahndung oder Hausdurchsuchung vermeiden?
Was darf die Steuerfahndung nicht und versucht es doch? Wann bei einer Hausdurchsuchung nicht aufmachen?
Wenn es dazu kommt, wie verhalte ich mich richtig?
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Wie kommt man ins Visier der Steuerfahndung?
Sie haben natürlich das gute Recht, auf legale Weise so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen. Für viele Steuerpflichtige ist jedoch die Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und der Hinterziehung von Steuern bzw. falscher Angaben auf der Steuererklärung wegen des komplexen Steuerrechts schwer zu erkennen. Die Forderung nach immer mehr Transparenz und Offenlegungspflichten führen bei einigen zu dem Bedürfnis bestimmte Sachverhalte zu verschleiern. Hierfür mag es sogar einige nachvollziehbare und berechtigte Gründe geben und dennoch liefert man so einen Grund ins Visier der Steuerfahnder zu geraten.
Gleichzeitig kommt es immer häufiger vor, wie oben bereits erwähnt, dass anonym oder sogar in Person Anzeige auf z.B. Schulden erstattet wird. Es könnte sich einerseits um Selbstanzeigen anderer Personen handeln, mit denen Sie geschäftliche Beziehungen hatten. Es kann aber auch zu Anzeigen kommen, die allein mit dem Wunsch zu schaden, aufgegeben werden. Vonseiten der Behörden wird grundsätzlich erst einmal jedem Hinweis nachgegangen.
Letztlich ist es so, dass das örtlich zuständige Finanzamt bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente die Steuerstrafstelle informiert, damit diese Ermittlungen aufnimmt.
Muss es immer zur Hausdurchsuchung kommen?
Wenn die Steuerstrafstelle Ermittlungen aufnimmt, und sich der Verdacht erhärtet, kommt es häufig erst mal zu schriftlichen Anfragen, die man beantworten kann. Wie geht’s dann weiter?
In jedem Fall sollten Sie bereits jetzt mit Ihrem Steuerberater und / oder einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt sprechen.
Das deutsche Steuerrecht kennt die strafbefreiende, wirksame Selbstanzeige. Ein Steuerstrafverfahren kann damit entweder komplett vermieden werden oder führt nach kurzer Zeit zur Einstellung ohne weitere Folgen. Allerdings müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein! Diese erklärt Ihnen Ihr auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt, der auch eine Selbstanzeige mit Ihnen gemeinsam erarbeiten würde, wenn dies ratsam erscheint. Warum sollte man das unbedingt mit einem Anwalt besprechen? Weil in bestimmten Zusammenhängen die Selbstanzeige gar keine Vorteile bringt, zum Beispiel wenn diese letztlich doch nicht zur Strafbefreiung führt. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Gesamtbetrag einer eventuellen Steuernachforderung zu hoch wäre. Auch wenn ein Steuerstrafgeld bzw. eine Nachzahlung nicht fristgerecht bezahlt werden würde, käme es nicht zu einer Einstellung des Verfahrens.
Wann verjähren Steuerschulden? Hier finden Sie Informationen über Verjährung von Steuerschulden und Verjährungsfristen.
Wie verhalte ich mich richtig während und nach einer Hausdurchsuchung?
Hausdurchsuchungen finden meist in den sehr frühen Morgenstunden und oft zeitgleich an verschiedenen Orten statt. Das Gesetz regelt die Hausdurchsuchung Zeiten, so dass eine Durchsuchung in den Sommermonaten zwischen 4:00 Uhr morgens bis 21:00 abends und in den Wintermonaten zwischen 6:00 bis 21:00 Uhr stattfinden darf. In der Regel wird das Gericht die Durchsuchung Ihrer Wohnung und/oder der Betriebs- und Geschäftsräume samt Nebenräumen anordnen. Neben Ihrer Wohnung und Ihren Geschäftsräumen fallen aber auch Kraftfahrzeuge, Keller, Dachböden, Wohnwagen, Bote, Hotelzimmer, Garagen, Schuppen oder sonstige Nebenräume in den zulässigen Durchsuchungsbereich. Wenn bekannt ist, dass Dritte Ihnen dauerhaft bestimmte Räume überlassen, werden diese regelmäßig in Durchsuchungen eingeschlossen.
Berichte über Steuerfahndung Erfahrungen zeigen, dass es leider häufig vorkommt und die Gefahr besteht, dass betroffene Personen sich durch deren Verhalten während einer Durchsuchung selbst schaden. Daher möchten wir hier aufzeigen, welche Fehler Sie keinesfalls machen sollten, falls es doch zu einer Hausdurchsuchung kommt.
Welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden?
1. Fehler: Gespräche mit den Fahndern oder Geständnisse
Glauben Sie nicht, in dieser Phase durch ein umfassendes Geständnis der Fahndung zuvorzukommen oder gar noch schnell den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus der Welt zu schaffen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Grundsätzlich gilt: Zuerst sprechen Sie mit dem Anwalt und dann mit den Ermittlern. Denken Sie auch gar nicht erst daran, mit ein bisschen Smalltalk die Ermittler freundlich zu stimmen. Vorsicht! Jeder Satz, den Sie jetzt sagen, kann später in einem Protokoll stehen und wenn Ihr Anwalt nicht als Zeuge dabei war, landet der Satz so im Protokoll, wie der Ermittler sich diesen “gemerkt” hat. Da kann dann auch kein Anwalt mehr etwas dagegen unternehmen. Überlassen Sie also die Kommunikation mit den Beamten, Ihrem Anwalt.
2. Fehler: Sich widersetzen, unhöflich, laut oder beleidigend werden
Ohne Frage ist eine Hausdurchsuchung eine sehr belastende Situation. Trotzdem gilt: Bleiben Sie ruhig! Sie könnten sogar vorläufig festgenommen werden, wenn Sie sich der Durchsuchung in den Weg stellen oder die Beamten beleidigen.
3. Fehler: Sie geben von sich aus Dokumente oder Gegenstände heraus
Sie sind nicht verpflichtet, die Ermittler bei ihrer Durchsuchung zu unterstützen. Es wäre ein Fehler zu denken, wenn Sie jetzt bestimmte Dokumente herausgeben, wäre die Durchsuchung schneller vorbei. Das wird nicht der Fall sein. Sie widersetzen sich nicht, aber unterstützen die Ermittler auch nicht bei Ihrer Arbeit. Sie können sogar in Absprache mit dem verantwortlichen Leiter Ihr Büro oder Ihre Wohnung verlassen, es besteht in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Für einige ist es weniger aufwühlend und belastend, die Beamten bei dem Durchwühlen Ihrer Sachen zu beobachten. In jedem Fall könnten Familienangehörige den Ort verlassen. Aber auch das sollten Sie mit Ihrem Anwalt als Ratgeber besprechen.
4. Fehler: Gegenstände oder Dokumente verschwinden lassen oder Zeugen zu beeinflussen
Keinesfalls sollten Sie Dokumente verschwinden lassen oder schnell vernichten. Auch sollten Sie jegliche Gespräche mit Mitarbeitern vermeiden, die bei den Beamten den Eindruck erwecken könnten, sie wollten diese beeinflussen, etwas zu tun oder nicht zu tun.
5. Fehler: Mitarbeiter oder Familienangehörige sind nicht auf eine Durchsuchung vorbereitet
Mitarbeiter bzw. Ihre Angehörigen sollten idealerweise vorher wissen, wie man sich während einer möglichen Hausdurchsuchung verhält. Wichtig ist, dass sowohl Familienangehörige als auch Mitarbeiter wissen, dass sie ein Aussageverweigerungsrecht haben und auch klugerweise davon Gebrauch machen sollten. Denn auch für Mitarbeiter gilt, dass sie sich durch Ihre Aussage im ungünstigen Fall selbst belasten könnten und bestraft werden könnten, wenn sie von Sachverhalten Kenntnis hatten, die zu einer Steuervermeidung geführt haben.
6. Fehler: Fehlende Informationen für den Anwalt
Besonders wenn kein Anwalt bei der Durchsuchung anwesend ist kommt es darauf an, dass sie zwar einerseits wie bereits erwähnt keine Informationen preisgeben, andererseits aber so viel wie möglich Informationen für den Anwalt und dessen spätere Arbeit sammeln. Welche Informationen sind für den Anwalt wichtig?
Eine Kopie oder Foto des Durchsuchungsbeschlusses
Anwesenheit eines Zeugen während der Durchsuchung
Notieren Sie den Namen des Beamten, der die Durchsuchung leitet, er ist verpflichtet Ihnen seinen Dienstausweis zu zeigen.
Sie haben das Recht, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände/ Dokumente zu verlangen
Wie endet ein Steuerstrafverfahren?
Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat oder der Straftatbestand geringfügig ist, kann das Verfahren eingestellt werden. Die Einstellung eines Verfahrens gegen eine Zahlung kann manchmal günstiger als ein Verfahren sein, selbst wenn der Betroffene letztlich unschuldig ist, da ja andernfalls in jedem Fall Anwaltskosten entstehen. Der Anwalt wird dies mit seinem Mandanten in der Regel besprechen. Andernfalls kommt es zu einem Gerichtsverfahren mit anschließendem Urteil. Insgesamt kann sich so ein Verfahren mit allen Instanzen über viele Jahre hinziehen.
Sonderfall: Wohnsitz im Ausland?
Wenn Sie im Geltungsbereich der Steuerbehörde keinen Wohnsitz und keinen Geschäftssitz haben, kann es dennoch zu Hausdurchsuchungen bei Dritten kommen. Haben Sie zum Beispiel noch eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer bei Verwandten, könnte dort eine Hausdurchsuchung erfolgen. Selbst wenn Sie nicht über eigenen Räume verfügen, könnte bei begründetem Verdacht in den Räumen von Familienangehörigen oder Geschäftspartnern etwas zu finden, auch dort eine Hausdurchsuchung erfolgen. Jedoch muss schon unterschieden werden zwischen Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Beschuldigten und bei Dritten. Denn nach §102 der Strafprozessordnung (StPO) ist bei Beschuldigten eine Durchsuchung selbst dann zulässig, wenn allein nur die Vermutung besteht, Beweismittel für die Begehung einer Steuerstraftat zu finden. Findet die Durchsuchung jedoch bei Dritten statt, liegt die Anforderungsschwelle doch etwas höher: Es müssen hier nämlich Tatsachen vorliegen, die das Auffinden von Beweismitteln wahrscheinlich machen.
Was die Steuerfahnder nicht dürfen und trotzdem tun
Es wird manchmal berichtet, dass während Durchsuchung Schilder an den Zugang von Geschäftsräumen angebracht worden sein, die Kunden vom Zutritt abhalten (z.B. “vorübergehend geschlossen”). Ein Geschäftsinhaber kann das natürlich selbst tun, aber nicht die Fahnder. Auch dürfen Sie oder die Mitarbeiter weiter Ihrer Beschäftigung nachgehen, wozu auch das Annehmen von eingehenden Telefonaten oder Gespräche mit Kollegen gehören. Mitarbeiter müssen nicht Ihren Arbeitsplatz verlassen und in den Pausenraum gehen. Mitarbeiter dürfen auch das Unternehmen verlassen.
Zwar dürfen die Steuerfahnder Computer, Festplatten, Mobiltelefone beschlagnahmen oder Daten davon kopieren, jedoch sind Sie nicht verpflichtet Passwörter herauszugeben.
Manchmal provozieren die Fahnder durch die Beschlagnahme von privaten Sachen, die augenscheinlich nicht als Beweismittel dienen, vielleicht ein Musikinstrument oder Kinderspielzeug. Eine emotionale Reaktion des Betroffenen führt manchmal dazu, dass er Informationen oder Dokumente herausgibt. In jedem Fall darf der Fahnder keine Gegenstände beschlagnahmen, die eindeutig nicht dem Betroffenen zuzuordnen sind. Ein Beispiel wäre, wenn das Ermittlungsverfahren gegen einen Mann geht, sollte ein Ermittler nicht das Parfüm der Ehefrau beschlagnahmen und mitnehmen dürfen.
Die folgenden Angaben können von den Beamten gefordert und müssen von Ihnen auch mitgeteilt werden:
Vorname, Familien- oder Geburtsname
Ort und Tag der Geburt
Familienstand
Beruf
Wohnort
Wohnung und Staatsangehörigkeit
Sie sollten unbedingt vermeiden, darüber hinaus in Gesprächen weitere Informationen zu geben, solange Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben bzw. dieser nicht vor Ort ist.
Fazit
Vermeiden Sie alles, was Sie ins Visier der Steuerfahndung bringen kann. Wer wirklich Steuern sparen will, kommt nicht darum herum sich dem Umzug in ein Land zu beschäftigen, das ganz legal wirklich günstige Steuergestaltung anbietet. Auf der Website www.wohnsitzausland.com stellen wir mehr als 20 Länder vor und einige sind sogar im Herzen Europas. Steuern von 1-3% Körperschaftsteuer oder 0% Steuern für Auslandseinkünfte sind bei richtiger Gestaltung ganz legal möglich.
Wenn es doch zum unerfreulichen Erlebnis einer Hausdurchsuchung kommt, beachten Sie Folgendes:
Bleiben Sie ruhig und verlieren Sie nicht die Fassung
Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Prüfen Sie jetzt, ob Sie die Rufnummer Ihres Anwalts parat hätten!
Lassen Sie sich zu keinerlei Aussagen zum Sachverhalt verleiten.
Bestätigen können Sie natürlich die Daten zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Beruf, etc.).
Achten Sie darauf, dass weder Angehörige noch Mitarbeiter informative Gespräche mit den Fahndern führen. Diese haben ein Aussageverweigerungsrecht, da sie sich selbst belasten könnten.
Sie müssen die Fahnder auch nicht beim Finden von Unterlagen unterstützen.
Geben Sie keine Passwörter oder Pins weiter.
Vor einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens oder auch nach einer Hausdurchsuchung kann eine gute Zusammenarbeit, immer in Absprache mit Ihrem Anwalt, sehr häufig hilfreich sein. Während der Durchsuchung vermeiden Sie jegliche Unterstützung, Gespräche, freiwillige Herausgabe von Dokumenten oder Passwörter und überlassen das Reden mit den Beamten, Ihrem Anwalt.
Es kann auch hilfreich sein, mit Mitarbeitern oder Familienangehörigen im Vorfeld einmal durchzusprechen, wie sich jeder in einem solchen Fall verhalten sollte. Außerdem empfiehlt es sich, dass auch Familienangehörige oder Mitarbeiter die Telefonnummer des Anwaltes kennen, denn die Durchsuchung könnte ja stattfinden, wenn Sie selbst gerade nicht da sind.
Informationen zu anderen interessanten Themen wie Unternehmensgründung in Irland, Unternehmensgründung in Mexiko, Gründung einer Genossenschaft, oder LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit? finden Sie hier auf unserem Podcast Perspektive Ausland.
Kontaktdaten und Links:
Maximilian Krämer
Homepage: www.dnk-rechtsanwaelte.de
E-Mail: kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de
Telefon: +49 89 273 740 125
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Timestamps
00:00 - Begrüßung Maximilian Krämer, Fragen zur Steuerfahndung
03:26 - Wie kommt man ins Visier der Steuerfahndung?
07:19 - Wer nimmt die Ermittlung auf - die Steuerfahndung oder das Finanzamt?
09:29 - Was passiert, wenn man die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft nicht meldet?
11:35 - Steuerfahndung mit Hausdurchsuchung: Wie kommt es dazu?
16:06 - Meldung von einer ausländischen Steuerbehörde: Wann fängt die Steuerfahndung an zu ermitteln?
18:33 - Wann wird man vorgeladen und kann man das ablehnen?
20:48 - Was sind Anzeichen dafür, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde?
22:42 - Hausdurchsuchung beim Beschuldigten oder Dritten: Wie läuft das ab?
30:31 - Wie und wann endet so ein Steuerverfahren?
36:35 - Wohnsitz im Ausland: Muss man sich bei Rückkehr nach Deutschland Sorgen wegen laufender Ermittlungsverfahren machen?
40:09 - Zufallsfunde bei Hausdurchsuchung - rechtlich zulässig?
42:07 - Falschangaben und Fehler in der Vergangenheit: Selbstanzeige oder ruhen lassen?
45:26 - Was Steuerfahnder nicht dürfen
48:04 - Kontakt Herr Krämer, Verabschiedung
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP38: Steuerfahndung
Ein Gespräch mit Maximilian Krämer
Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast Für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslands, Firmen, Gründungen oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:18 - Begrüßung Maximilian Krämer, Fragen zur Steuerfahndung
Daniel: Dann sind wir auch schon eigentlich voll im Thema. Man hört und liest ja immer wieder davon, früh morgens um 7 klingelt es an der Tür, man denkt vielleicht oh Amazon, die liefern aber auch immer früher und dann ist es nicht Amazon, sondern die Steuerfahndung steht vor der Tür. Und dann weiß man zwar, man kann einen Anwalt anrufen, man wird auch belehrt, aber mein Anwalt ist gerade im Urlaub. Mein bester Freund der Anwalt ist macht Familienrecht. Ist mir vielleicht auch nicht unbedingt die beste Hilfe oder was auch immer dann in so einer Situation passieren kann also es ist einfach dann zu spät. Antworten auf ein paar wichtige Fragen zu bekommen und wir wollen heute aber im Vorfeld sozusagen mal über ein paar wichtige Fragen sprechen, also zum Beispiel wie kommt man überhaupt in das Visier der Steuerfahndung? Wie verhält man sich richtig? Und über den schlimmsten Fall also dann der Hausdurchsuchung, was darf ein Fahnder, was nicht? Und besonders wie gesagt haben wir ja durch unseren eigenen Podcast Kanal, unseren YouTube-Kanal immer wieder auch Personen im Blick, wie das auch der Sebastian schon sagte, die einen Wohnsitz vielleicht gar nicht mehr im Ausland, gar nicht mal in Deutschland haben. Deswegen freuen wir uns heute einen Spezialisten zu Gast haben, den Maximilian Krämer. Und wir wollen Sie bitten stellen Sie sich unseren Zuschauern und Zuhörern noch einmal selber vor.
Maximilian: Ja, Maximilian Krämer Ich bin Rechtsanwalt, Partner und Fachanwalt für Steuerrecht in der Kanzlei DNK in München. Wir haben uns spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Das heißt, mit unseren 2 Standbeinen einmal Steuerrecht, die komplette Steuerrechtliche Beratung. Die steuerrechtliche Betreuung, zum Beispiel bei Betriebs-Prüfungen, bei Umstrukturierungen oder bei Bewertungen genauso wie Nachfolgeplanungen in Bezug auf Schenkungen und Erbschaftsteuer und in dem anderen Punkt eben Steuerstrafrecht. Was ich hauptsächlich mache, bedeutet die Vertretung und Verteidigung von Mandanten eben in steuer-strafrechtlichen Sachverhalten. Wenn das Finanzamt ermittelt, gegen die jeweiligen Personen oder das dann weitergeht zu Staatsanwaltschaft und Strafgerichten, um da eben ein bestmögliches Ergebnis herauszuholen und eben diesen Spagat zwischen einmal steuerrechtlichen Verfahren und einmal steuer-, strafrechtlichen Verfahren und wie das zusammenhängt oder auch eben nicht, dass es unser tägliches Geschäft bei uns.
Daniel: Ja, vielen Dank für die Vorstellung. Wobei wir schon in ihrer Vorstellung gesehen haben, es gibt Fragen, die wir beantworten müssen, weil ich bin mir nicht sicher, ob alle, die uns jetzt zuschauen und hören, wir wissen, was die BUSTRA ist. Da müssen wir nachher nochmal drauf zu sprechen kommen. Jetzt Sebastian, Du berätst ja seit vielen Jahren Mandanten, die Aktivitäten im Ausland haben, was sind denn jetzt aus deren Sicht so die typischen Fragen, die an dich herangetragen werden oder hatten Mandanten von dir schon mal Berührung mit der Steuerfahndung?
03:26 - Wie kommt man ins Visier der Steuerfahndung?
Sebastian: Also in der Tat wir hatten Mandanten, die tatsächlich mit der Steuerfahndung zu tun hatten. Also grundsätzlich ist natürlich unsere Sichtweise die folgende: Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben im Grunde, wenn es mal um Auslands-Gesellschaften geht und sowas praktisch keine Möglichkeit, die Steuer optimiert zu verwenden, wenn sie in Deutschland leben. Das heißt, die meisten unserer Mandanten ziehen ins Ausland, ziehen ins Ausland und gründen dann entsprechende Auslands-Gesellschaften. Gesellschaften, die sie dann natürlich auch Steuer optimiert nutzen lassen. Ja, aber so das klassische Beispiel, jemand in Deutschland will jetzt sagen ok, ich bin jetzt irgendwie Gesellschaft in Hongkong und dann schreibe ich damit irgendwelche Rechnungen und dann kriegt das keiner raus und sowas, das ist aus unserer Sicht völlig unrealistisch und naiv, das funktioniert nicht nach unserer Meinung schon lange nicht mehr. So etwas würden wir natürlich auch für Mandanten gar nicht machen. Aber nichtsdestotrotz und wir sind da auch sehr klar sowohl schriftlich auf unsere Website als auch mündlich, also entweder sie machen es richtig oder sie machen es nicht. Interessant ist natürlich schon, dass wir doch immer wieder noch Leute haben, die dann kommen und, fragen, wieso ist es sowieso muss ich, wieso muss ich das so genau beachten, das kriegt doch eh keiner raus in Deutschland. Für ist jetzt mal die folgende Frage interessant. Wie kommt man letztlich, in dem Zusammenhang, den ich angesprochen habe, ins Visier der Steuerfahndung. Und wie kommen die auf einen? Also ich sage immer unseren Mandanten, in den Fällen, die wir erlebt haben, da hat einen die eifersüchtige Verliebte angezeigt, oder ein vertrauter ehemaliger Mitarbeiter oder ein Konkurrent. Würden Sie dem zustimmen, Herr Krämer, oder wie kommt sowas? Wie kommt es zur Steuerfahndung?
Maximilian: Definitiv ja. Also Anzeigen von Mitarbeitern oder vertrauten Freunden, Partner und Geschäftskollegen sind an der Tagesordnung. Solche Leute denken dann, ich zeige Ihnen doch erstmal an, weil wir wissen ja alle, der deutsche Staat geht dem dann auch nach und guckt halt erstmal. Mit eben den Folgen, die irgendwie kommen können, mit Ermittlungsverfahren, Durchsuchung oder sonstigen Sachen, auch wenn da erstmal nichts dran ist. Da hatte ich selber genug solche Fälle schon. Da lügen teilweise auch Leute, bis die Balken biegen, das passiert. Sie nehmen Ihre Anzeige danach wieder zurück, aber dann ist dann halt die Frage mit Schadensersatz?
Sebastian: Würde ich aber in so diesen eher internationalen Sachverhalten sagen dann doch eher weniger? In vor 20 Jahren war das noch anders. Mittlerweile haben wir diese ganzen Austausch-Abkommen, diverse Abkommen in Europa, mit anderen Ländern zwischen den Kontinenten.
Maximilian: Bestes Beispiel war jetzt, was ich zum Beispiel den Fall habe, der in Malta liegt. Wo die maltesischen Behörden mitgeteilt haben, die und die deutsche Steuerpflichtigen haben, sind beteiligt an maltesischen Unternehmen und beziehen da eventuell Einkünfte. Das Finanzamt bekommt Listen mit Namen und diesen Listen gehen sie erstmal nach und schauen, was ist da dran oder ist da nichts dran. Sowas würde ich sagen, zum aktuellen Zeitpunkt ist eine der häufigsten Sachen. Natürlich neben zum Beispiel Steuer CDs aus der Schweiz oder aus Liechtenstein. Das kennt man ja, was in den letzten Jahren war wie auch Panama Papers und so weiter und sofort, also im Endeffekt geleakte Informationen von Banken oder Unternehmen oder Staaten, die diese freiwillig herausgeben.
07:19 - Wer nimmt die Ermittlung auf - die Steuerfahndung oder das Finanzamt?
Daniel: Da muss ich nochmal ganz kurz nachhaken, weil das auch unsere Zuschauer und Zuhörer interessiert. Also wer ist es dann eigentlich ganz genau der dann Ermittlungen aufnimmt. Also wer ist denn das eigentlich, der jetzt zuerst der Sache nachgeht und dann entscheidet, dass man ins Visier genommen, Ist es das Finanzamt oder die Steuerfahndung und wer hat die höheren Kompetenzen.
Maximilian: Also sich die Steuerfahndung ist eine Stelle im Finanzamt. Also die Steuerfahnder oder Steuerfahnderinnen sind alles Finanzamtsbeamte.
Daniel: Wer hat jetzt mehr Kompetenz? En Betriebsprüfer oder Steuerfahnder, er hat mehr Kompetenz oder eigentlich so, dass die Steuerfahndung die Polizei des Finanzamtes ist?
Maximilian: Genau also im Endeffekt können wir so einen dreistufigen Aufbau machen. Da ist einmal die Veranlagungstelle, die einfach die ganz normalen Erklärung bearbeitet. Dann hat man die Steuerfahndung und die Bußgeld und Strafsachen Stelle abgekürzt BUSTRA, wo ich schon vorher einmal drauf kam. Steuerfahndung, Bußgeld und Strafsachen-Stelle sind ganz normalen Strafverfolgungsbehörden. Wenn man eine normale Straftat um vergleich nimmt, hat man ja die Polizei ermittelt. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und leitet das Ganze. Und hier Finanzstrafrecht oder Steuerstrafrecht hat man eben diesen zweistufigen Aufbau, also bevor es zum zur Staatsanwaltschaft geht, ist man erstmal noch beim Finanzamt, ja warum? Weil man hier eben das Steuerrecht hat. Und dieses ist eben doch ein bisschen komplizierter. Da sagt man, man hätte gerne nochmal eine Behörde mit Sachverstand. Also ermittelt die Steuerfahndung als Polizei. Sie ermittelt die Sachverhalte und die Bußgeld und Strafsachenstelle als Herrin des Ermittlungsverfahren, als Staatsanwaltschaft wertet das Ganze dann aus. Und das würde dann im nächsten Fall auch weitergehen, dass, wenn das Finanzamt dann sagt OK, wir haben hier einen Fall, beispielsweise 2.000.000 € Steuerhinterziehung, dann wird das auch abgeben an die Staatsanwaltschaft, die dann die nächst höhere Instanz ist und das dann auch vor Gericht den Fall vertritt. Und da ist dann nicht nur der Staat, also die Staatsanwältin da, sondern auch noch ein Beamter oder eine Beamtin von der Bußgeld und Strafstelle, die mit zum Gericht geht, um eben diesen steuerrechtlichen Sachverstand mit in das Strafverfahren einzubringen.
09:29 - Was passiert, wenn man die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft nicht meldet?
Sebastian: Sie haben jetzt gerade eben einen sehr interessanten konkreten Fall genannt, also es ging ja vorhin um Malta. Alle diese Länder sind natürlich sehr bemüht, hier ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das heißt, die geben also ihre Informationen weiter. Jetzt, was passiert dann? Jetzt hat jemand, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und sich an einer Auslandsgesellschaft beteiligt ist, mit mehr als 9 %, soweit ich weiß hier eine Meldepflicht. Als bei einer Beteiligung von mehr als 9 %, soweit ich weiß, muss er dem Finanzamt diese Beteiligung melden. Das heißt, es ist entweder dann, wenn das Finanzamt dann hier diese Liste aus Malta bekommt, dann hat er ja entweder diese Beteiligung gemeldet und dann würde ist wahrscheinlich alles in Ordnung. Und wenn er sie nicht gemeldet hat, was passiert dann?
Maximilian: Im Endeffekt kommt ein nettes Schreiben von der Steuerfahndung. Die Steuerfahndung sagt, lieber Steuerpflichtiger, wir haben die und die Informationen über dich erhalten. Du sollst wohl in Malta Beteiligungen haben, an denen und denen, bitte erklär uns das doch mal, was machst, du da hast du da irgendwelche Gewinne, Beteiligungen, Erträge, Sonstiges, was machst du denn mit dem, mit den Sachen und bitte gib, das war das, was sie gerade angesprochen haben, auch noch die Meldung ab. Weil man ist verpflichtet, wenn man im Ausland was macht und gewisse Voraussetzungen erfüllt, dass man da eben nach der Abgaben-Ordnung eine Meldung abgibt. Warum? Damit das Finanzamt eben Bescheid weiss. Das heißt, das Finanzamt schaut immer drauf, können Sie da irgendeinen Steuerertrag generieren. Und wenn ja, geht es ihnen natürlich auch um die Informationen. Weil wir haben Hoheitsrecht und natürlich die deutschen Steuerbehörden können nicht nach Malta und dann sagen, sie wollen mal in alles hineinschauen. Das funktioniert nicht, also bin ich darauf angewiesen, dass irgendwie maltesischen Behörden da zusammenarbeiten.
11:35 - Steuerfahndung mit Hausdurchsuchung: Wie kommt es dazu?
Daniel: Also ich fasse mal zusammen, was wir gelernt haben: Erstens, eigentlich kommt es ja nur in Ausnahmefällen zu einer Steuerfahndung. Zweitens, die meisten Probleme, das haben wir gehört, können dann eventuell doch mit einer Nachzahlung oder eventuell auch in der Strafzahlung Buße an das Finanzamt bereinigt werden und damit sind die meisten Verfahren damit auch beendet. Jetzt fragt man sich aber wie kommt es dann trotzdem immer mal wieder zu einer Steuerfahndung mit Hausdurchsuchung und was sind Vorzeichen? Welche Fehler oder welches Verhalten führt dazu? Da würde ich gerne noch was dazu hören.
Maximilian: Der Grundsatz von der Abgabenordnung ist ja eine kooperative Zusammenarbeit von Steuerpflichtigen und Finanzamt. Das ist ja sozusagen grundsätzlich der Punkt, wie das Finanzamt funktioniert. Und deswegen finde ich diesen Schritt, den die Steuerfahndung dort macht, den finde ich auch gut. Weil wir sind jetzt erst mal noch im steuerlichen Verfahren. Wir sind noch nicht im Strafrecht. Das Finanzamt sagt erstmal, hier fehlt was, bitte hole es nach. Du hast vielleicht einen Fehler gemacht, schau doch mal nach und gib zur Not eine strafbefreiende Selbstanzeige ab. Wenn man das Schreiben vollständig beantwortet, würde das auch als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden, mit der Folge, dass das Strafrecht überhaupt keine Rolle spielt, weil man ja straffrei ausgeht. Aber natürlich die steuerlichen Konsequenzen mit Nachzahlungen und so weiter machen muss. Es geht ja hier auch oft um Massenverfahren. Wenn die zum Beispiel ein Schreiben aus Malta kriegen. Dann wurde das zentral für ganz Deutschland gemacht und dann wurden die einzelnen Fälle dem Wohnort des jeweiligen Steuerpflichtigen zugewiesen. Zum Beispiel kommt ein Schreiben, liebe Steuerfahndung, zum Beispiel in München, hier hast du deine 300 Steuerpflichtigen, schreib sie doch mal an. Den Namen haben wir nur als Excel Tabelle bekommen, also Name der Gesellschaft und frag doch da mal nach. Und da habe ich natürlich viele, die dann sagen gut, diese Chance nutze ich und gebe das jetzt dem Finanzamt an. Mit der Folge, dass ich die Steuer dann nachzahle. Aber sonst passiert nichts und diejenigen, die das natürlich nicht machen, da kommt es dann beim zweiten Schritt dazu, dass die Steuerfahndung vielleicht noch ein zweites Mal nett hinterher schreibt. Beim dritten Mal schreiben sie vielleicht nicht mehr so nett, sondern stehen vor der Tür, das kann ganz klar passieren.
Sebastian: Jetzt hören wir ja tatsächlich von Mandanten, die tatsächlich nichts verheimlichen wollten, dann alles gemeldet und versteuert haben. Und vielleicht nur aus Vergesslichkeit eine Beteiligung nicht gemeldet hatten. Das heißt, was ich sagen will, wenn man zeigen kann, dass man das nicht vorsätzlich vergessen hat, dann ist ja dieser Tatbestand allein eine Ordnungswidrigkeit und man muss möglicherweise ein Bußgeld bezahlen und natürlich die Steuern. Also es ist dann nicht unbedingt das Ende der Welt, sage ich mal.
Maximilian: Definitiv nicht. Das ist natürlich immer dieser schmale Grat, wo beginnt der Vorsatz, wo endet der Vorsatz? Also, wann bin ich in der Steuerstraftat drin. Oder wann habe ich nur eine Steuer-Ordnungswidrigkeit, die eben nur bußgeldbewehrt ist und keine Strafe darstellt. Im Steuerrecht ist das eben manchmal sehr speziell. Oft ist es so, ich sehe, da könnte irgendetwas nicht ganz richtig laufen. Zum Beispiel, ich gehe ins Ausland und mach dort irgendwas Geschäftliches. Und weil ich sage, ich kann das eh alles besser, ich brauche kein Steuerberater, ich brauche keine Rechtsanwälte, mache ich das steuerliche alles selber. Dann wird der Vorwurf kommen, dann hättest du vielleicht zu einer Steuerberatungskanzlei gehen müssen und einfach mal nachfragen. Und dass ich eben nicht nachgefragt habe, kann schon wieder den bedingten Vorsatz begründen? Und jede Steuerkanzlei sagt dann, wie sie das ja auch machen, sie wollen ins Ausland gehen? Dann beachtet bitte eure Pflichten. Weil irgendwas zu konstruieren und dann nach 5 Jahren fällt das dann hinten runter und dann hat man den Stress, das braucht, glaube ich keiner. Und da ist jeder Euro, den wir dann in den Steuerberater investieren, der das richtig plant, einfach Gold wert.
16:06 - Meldung von einer ausländischen Steuerbehörde: Wann fängt die Steuerfahndung an zu ermitteln?
Sebastian: In dem Beispiel, was Sie gerade eben beschreiben haben, also ich bleibe jetzt einfach mal bei Malta. Also ich nehme mal an, jemand hat eine Handelsgesellschaft in Malta gegründet. Unter der Voraussetzung, dass ich jetzt bestimmte Bedingungen erfülle, wie sie auch im Rahmen der EU Niederladungs-Freiheit der festgehalten sind, also zum Beispiel ich habe dort in Malta einen angestellten Geschäftsführer, nicht irgendein Erfüllungs-Gehilfen, ich hab ein richtiges Büro, ich habe damit eine Art Substanz und so weiter und sofort, da ist ein richtiger Betrieb. Wenn ich da richtig viel investiert habe in Malta, ja und Substanz aufgebaut, aber dann ist das ja möglicherweise unter den richtigen Voraussetzungen ja alles schön und legal. Wann fängt denn die Steuerfahndung dann an, eigentlich diese doch sehr komplexe Sachverhalte zu eruieren? Ob jetzt diese Bedingungen erfüllt wurden oder nicht, das erfordert jedoch einiges an Aufwand.
Maximilian: Im Endeffekt, wenn da Anzeichen dafür da sind, dass die Steuerfahndung sagt das, was der Steuerpflichtige oder der Steuerberater oder Rechtsanwalt mir gerade geschrieben oder erzählt haben, glaube ich nicht. Die erzählen mir irgendwas vom Pferd. Ich nenne das immer liebevoll Storytelling. Die Erklärung, die man gibt, muss also glaubhaft sein. Oder ich versuche, wenn ich den Schreiben mache, möglichst Fragen schon vorweg zu nehmen, das heißt füge mehr Unterlagen bei als ich eigentlich muss, um damit einfach die Nachfragen zu verhindern, weil umso mehr Nachfragen, kommen solche Sachverhalte oder solche Ermittlungen können sich über Jahre ziehen. Das heißt, da muss man schauen, dass man da kooperativ ran geht und mit den Leuten einfach spricht. Also ich greife lieber zum Hören und spreche mit den Leuten einfach und frag sie, wo ist denn das Problem? Was brauchen sie, wie können wir zusammenarbeiten, um diesen Fall abzuhandeln? Sie machen Ihren Job und ich mache meinen Job und so kommt man in fast allen Fällen zum guten Ergebnis.
18:33 - Wann wird man vorgeladen und kann man das ablehnen?
Daniel: Kommt es dann auch vor, dass jetzt der Steuerpflichtige vorgeladen wird? Also dass es dann zu einem 4 oder 6 Augen Gespräch kommt? Also man kommt dann dahin in die Abteilung im Finanzamt? Oder läuft alles dann, wie sie sagen, telefonisch?
Maximilian: Kann es geben. In der aktuellen Zeit, Thema Corona, eher nein. Was ich ehrlich gesagte schade finde. Weil immer noch dieser persönliche Eindruck oder das Gespräch mit dem Finanzbeamten hilft meistens mehr oder führt eher zum Ergebnis, als wenn ich das mache. Der Steuerpflichtige weiß ja alles auch sehr viel besser als ich. Ist aber in den seltensten Fällen eher. Und dann noch die zweite Frage, ob ich überhaupt kommen muss? Also, wenn die Steuerfahndung Stichwort Polizei dem Steuerpflichtigen schreibt also eine Vorladung. Bittet er soll kommen und aussagen kann ich sagen ich kann kommen, ich muss aber nicht. Das muss man immer abwägen, ob das sinnvoll ist. Das ist ein anderes Thema. Aber die Frage ist, ob ich überhaupt hinkommen muss. Und da ist der Punkt, nein, ich muss eben nicht kommen. Wenn die Polizei mich vorlädt, muss sich ja auch nicht kommen. Nur, wenn die Staatsanwaltschaft das macht. Was würde passieren? Die Steuerfahndung gibt es dann eben weiter. Es geht dann an die Bußgeld Straftaten-Stelle. Dann sagen die, bitte vorbeikommen und dann muss man auch erscheinen.
Daniel: Jetzt nehmen wir mal an, der Anwalt hat einen super coolen Job gemacht, sie haben also telefoniert, man hat gesprochen, sie haben dem Mandanten geholfen mehr Informationen sogar noch beizugeben als angefragt war. So und jetzt hatten sie gesagt also, wie geht es jetzt weiter. Es kann ja doch zu einer Steuerstrafsachen werden. Weil der Beamte jetzt nicht glaubt, dem geschilderten Sachverhalt. Meine Frage ist jetzt, bekomme ich das irgendwie mit oder hab ich dann Ahnung davon, also gibt es Anzeichen, dass ich merke, irgendwie habe ich die jetzt nicht überzeugt. Vermutlich ermitteln die jetzt weiter. Kann ich da irgendwelche Anzeichen erkennen?
20:48 - Was sind Anzeichen dafür, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde?
Maximilian: Anzeichen wäre natürlich klassisch, die stehen vor meiner Tür und geben mir den Durchsuchungsbeschluss. Dann weiß ich es. Oder ich kriege 'nen gelben Brief, wo dann drinsteht, gegen sie ist ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden. Dann weiß ich, das geht wohl weiter. Ein klassischer Fall ist auch, das hatte ich vor ein paar Wochen erst wieder. Die Folge war die Durchsuchung. Dass erst mal gesagt wurde bei der Prüfung, lieber Steuerpflichtiger, ich habe gerade andere, wichtigere Fälle. Ich lasse Ihren Fall erstmal liegen. Ich mache die Prüfung nicht weiter. Was hat er gemacht? Der Prüfer hat den ganzen Fall an die Bußgeld Strafen-Stelle weitergegeben zu Überprüfung. Die haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Folge war, die haben an 8 verschiedenen Orten bei ihm durchsucht. Das sind so Anzeichen, die man weiß, wenn man damit befasst ist. Der normale Steuerberater macht ja in die steuerliche Beratung, der hat mit Strafrecht im Optimalfall nichts am Hut. Der hat 123 strafrechtlich relevante Fälle vielleicht mal im Jahr, aber die Mehrheit da passiert nichts. Wenn man als Strafverteidiger mit ihnen spricht, dann merkt man eben okay, die sagen nicht alles. Also da ist noch ein bisschen was hinten dran, wo man weiß, irgendwas passt da nicht. Oder dass die nicht nur eine Sache haben. Zum Beispiel haben die nicht nur einen Brief aus Malta, sondern noch eine Steuer CD aus der Schweiz und auch noch einen Brief aus Österreich. Die sagen sich dann, ok wir sichern uns die Unterlagen, Stichwort Durchsuchung, bevor die Unterlagen verschwinden. Das wäre so eine Möglichkeit, wo man einfach sagen kann, die machen weiter. Die glauben dem nicht, weil die Geschichte vielleicht auch nicht so ganz rund ist und machen da weiter, damit das Steueraufkommen gesichert..
22:42 - Hausdurchsuchung beim Beschuldigten oder Dritten: Wie läuft das ab?
Daniel: Jetzt ähm, hatten sie schon als eine Variante selber erwähnt, die stehen dann früh um 7 oder wann auch immer vor der Türe, vielleicht sogar an verschiedenen Orten. Da ergeben sich jetzt verschiedene Fragen für uns. Also was darf der Fahnder dann überhaupt? Wie läuft das ab? Welche Rechte habe ich jetzt als Steuerpflichtiger? Und wir haben dafür immer den speziellen Fall. Der Sebastian hat es erwähnt. Viele unserer Mandanten sind jetzt im Ausland, das heißt dann würde ja in vielen Fällen wahrscheinlich bei jemanden anders gefahndet, also bei jemandem der nicht selber der Steuerpflichtige oder der Beschuldigte ist in dem Fall. Und da wäre interessant, einfach zu wissen, wie unterscheiden sich dann dort die Rechte dessen, bei dem durchsucht wird und natürlich auch vielleicht die Rechte des Fahnders in dem Fall das eine Durchsuchung stattfindet, bei einem Nicht-Beschuldigten.
Sebastian: Ja genau, bevor sie da antworten, ich will vielleicht noch kurz was zu sagen. Also ein Fall, den wir hatten, da war der Steuerpflichtige mit seiner Familie nach England umgezogen. Er hat also tatsächlich auch in England gelebt hat. Die Kinder sind nur zur Schule gegangen. Und, und der war in Deutschland noch zu Besuch. Ich würde jetzt sagen, weniger als 50 Tagen pro Jahr. Es war jetzt aber eben leider in der Tat dummerweise so, dass in der Einliegerwohnung bei der Schwiegermutter in Deutschland noch eine Wohnung vorhanden war, wo auch deren Sachen drin standen wie Computer usw. Ganz klar, dann wurde hier einen Lebensmittelpunkt in Deutschland konstruiert. Ja, dann kam es eben zu dem Fall, weil eben der betroffene Land hatte eben ein Unternehmen in Deutschland. Es gab eine vertraute Mitarbeiterin, die hat ihn angezeigt, der wohne in Deutschland, da ist die Wohnung, da ist ja Einliegerwohnung und so weiter und sofort. Und dann nichtsahnend stand eines Morgens dann die Steuerfahndung bei der älteren Dame, der Schwiegermutter ja und fängt da an, die Bude auf den Kopf zu stellen.
Maximilian: Ja, also, da haben wir immer dieses klassische Verhältnis von, bei wem durchsuche ich. Das muss auch ganz klar geregelt sein. Also den Durchsuchungsbeschluss stellt ja das Amtsgericht aus und da guckt ein Richter drüber. Ob die dann immer im Einzelfall drüber gucken, der nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Aber das muss ein Richter freigeben den Durchsuchungsbeschluss und dann ist ganz klar, ob ich das eben habe beim Beschuldigten oder bei einem Dritten. Da gibt es auch § 102 StPO ist der Beschuldigte und 103 StPO ist der Dritte und das unterscheidet sich auch. Ich darf nicht einfach sagen, ich hätte gerne Lust, ich würde gerne bei Herrn Müller vorbeischauen, und durchsuchen. So funktioniert das zum Glück nicht, sondern ich brauche also gewisse Anhaltspunkte. Ich brauche also Anhaltspunkte ihn dort anzutreffen, wenn ich ihn zum Beispiel befragen, möchte oder dass ich da Beweismittel finde. Bei der Durchsuchung bei einem Dritten brauche ich ein bisschen mehr. Also es müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, dass dort auch was gefunden wird. Da ist zum Beispiel eben die Einliegerwohnung. Die Latte für eine Durchsuchung bei Dritten liegt also generell höher.
Sebastian: Ich muss vielleicht hinzufügen, dass der Mandant vorbestraft war, also, das heißt, er war kein unbeschriebenes Blatt.
Maximilian: Es wird in der Regel auch so gemacht, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die holen sich vorher einen BZR Auszug, also die schauen was hat er denn bisher gemacht, haben wir eingetragene Vorstrafen zum Beispiel. Also hat er auch schon mal Steuern hinterzogen? Also die gehen in die intimsten Zonen der Wohnung rein, also wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht und hereingeht, die gehen nicht nur in das Elternschlafzimmer oder Wohnzimmer, die gehen auch in das Kinderzimmer und durchwühlen die Wäsche der Kinder, was eines der schlimmsten Sachen auch für die Steuerfahnder selber ist, wenn da irgendeine kleine Kinder sind, die dann schreiend sie sich hinter der Mutter verstecken. Daher fragen die sich auch, muss ich dieses scharfe Schwert da benutzen oder geht es auch anders? Wenn aber ansonsten die Beweismittel weg sind, bleibt oft nichts anders übrig als zu durchsuchen und fragen: magst du uns die Sachen geben? Da wird er sagen, habe ich nicht, die sind gerade im Schredder gelandet und um das eben zu verhindern, bleibt dann nur die Möglichkeit zu durchsuchen.
Sebastian: Ja, also genau ich, ich muss sagen, dass zu dem Fall und ist vielleicht auch ein interessanter Punkt und ich kann mir vorstellen, dass viele solche Fälle so ausgehen, also der gerade der Fall nämlich jetzt die Wand hab, da war das dann so, also das ging dann aus im Grunde wie das Horn Berger schießen also der wurde dann ermittelt. Es wurde, aber im Grunde aber nichts gefunden, aber wie gesagt, es war gut, der hatte diese Wohnung und wir wissen ja, dass das in Deutschland, wenn man tatsächlich noch eine Wohnung in Deutschland nutzen kann, sehr kritisch gesehen wird. Ganz klar, aber der hat definitiv in England gewohnt.
Und hat sich sonst nichts zuschulden kommen lassen. Da war das dann aber so, dass die nicht einmal das Verfahren eingestellt haben, sondern der musste dann 100.000 Strafgeld bezahlen und erst dann wurde letztlich das Verfahren dann eingestellt.
Daniel: Ja also der Fall aus England, den Sebastian jetzt gerade geschildert hat, der ist ja wirklich sehr interessant, also da Mandant musste eine Buße bezahlen, damit das Verfahren letztlich eingestellt werden konnte. Jetzt kommt mir die Frage, wie sieht's denn ganz allgemein aus, wenn die Ermittler beispielsweise dann gar nichts finden konnten. Also alle Hinweise zu überhaupt keinem Ergebnis geführt haben und bei den Beschuldigten steuerlich alles in Ordnung war. Werden solche Fälle dann einfach fallen gelassen? Also für mich wäre interessant zu wissen wie endet so ein Verfahren dann eigentlich?
30:31 - Wie und wann endet so ein Steuerverfahren?
Maximilian: Es gibt ja mehrere Möglichkeiten, wieso ein Strafverfahren ausgehen kann. Da hab ich zum einen, dass ich sage, es ist nichts passiert. §170 2 StPO, dass eben kein Vorsatz vorlag, oder der objektive Tatbestand gar nicht vorlag. Auf der anderen Möglichkeit kann ich das Verfahren einstellen nach §153a StPO. Das bedeutet, dass es die Variante, die sie gerade vorgestellt haben, dass wir sagen, vielleicht ist da was dran. Wir machen eine Auflage und gegen die Zahlung von x wird das Verfahren eingestellt. Das finde ich relativ charmant, weil ich zeige mal auf, was sind ja die anderen Möglichkeiten. Möglichkeit 1 ist wir treiben das nach oben und schau mal. Vielleicht sind sie unschuldig mag sein dann haben wir einen §170 2, das Verfahren wird eingestellt, sie haben Berater-Kosten in Höhe von ich weiß es nicht 30.000 €. Wenn sie jetzt die Geld Auflagen zahlen Höhe von 10.000 € ist das Verfahren jetzt vorbei? Es waren jetzt so weit das Geld gezahlt und das ist fertig und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, hat man da einfach einen Liquiditätsvorteil? Das muss man ganz klar so sagen. Ist natürlich immer eine Abwägung ich habe Mandanten, die kommen und sagen ich war unschuldig, ich zahl keinen einzigen Euro. Oder Mandanten, die sagen ich zahl die 1.000 €, die 5.000 € damit, dass das Thema eben durch und ich kann weitermachen. Weil, was man nicht vergessen darf, ist ihnen diese psychologische Komponente, die viele haben. Gegen mich läuft ein Strafverfahren gegen mich, ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden und ich schlafe am Abend schlecht, ich gehe abends ins Bett und schlafe schlecht, weil noch ein Strafverfahren läuft und mit so einer Möglichkeit kann ich es relativ einfach ja abbügeln, durch diese Zahlungen. Ich muss aber gewisse Voraussetzungen erfüllen, das heißt im Endeffekt alle Steuerstraftaten bis so Hunderttausend Euro, kann man mit so einer Geld Auflage machen. Bei allem anderen muss man darüber nachdenken, ob man weiter geht, kommt doch darauf an, bin ich vorbestraft, bin ich nicht vorbestraft, gehen wir zu Gericht damit, weil der Angeklagte, die öffentliche Hauptverhandlung einfach mal braucht. In der Praxis, aber würde ich sagen die überwiegende Anzahl 153 a Einstellung gegen Geld-Auflage. Weil das einfach ein charmanter Weg ist, um das Thema kurzfristig abzuschließen. Aber kostet halt Geld.
Daniel: Da habe ich noch eine Frage dazu. Und zwar also Betroffene haben mir auch erzählt, das fand ich ganz interessant, dass sie gesagt haben also die Hausdurchsuchung, die war schon heftig, aber wie sie auch gerade selber angedeutet haben, die Zeit danach ist eigentlich schlimmer gewesen. Das heißt einfach nicht zu wissen, wie es weitergeht. Wie lange dauert es denn üblicherweise bis es zum Ende eines solchen Verfahren kommt, also Monate, Jahre? Worauf muss man sich einstellen?
Maximilian: Die Lieblingsantwort Juristen, es kommt darauf an. Ist aber wirklich so. Also von Fällen, die man relativ schnell beenden kann, weil man zum Beispiel sagt, wo ich immer ran gesagt liebes Finanzamt also viel ist, da nicht vielleicht hat er ein bisschen was falsch gemacht, Schwamm drüber machen und nur 53 a er zahlt 5.000 € dann sagt er vom Finanzamt ja, also mindestens 10.000 müssen es schon sein, dann einigen wir uns vielleicht auf 6.500 also das ist auch wie am türkischen Basar. Und dann wird das eingestellt und das Thema ist durch. Das heißt über jeden Fall wo man sagt OK, es wird eine gewisse Reue gezeigt und es wird abgehandelt ist das gut. Wenn man nämlich ein größerer Fall ist, also umso mehr Geld da betroffen ist um so länger geht das Verfahre Die längsten Verfahren, die wir hatten, die Dinge wurde eingeleitet 2014. Warum hat das so lange gedauert? Weil zum steuerlichen Verfahrens kam noch ein Steuer-strafrechtliches Verfahren. Das heißt, wenn wir am Beginn einer Betriebsprüfung sind, ist es relativ aufwendig, es passiert im Steuerstrafrecht gar nichts. Aber im steuerlichen Verfahren läuft die Betriebsprüfung mit eben diesen Fragen. Der Betriebsprüfer kommt und sich das ganze Zeug anschaut, dann haben wir eventuell danach noch ein Einspruchs-Verfahren. Deswegen alle steuerlichen Verfahren können Jahre dauern. Dann gehen wir zum Finanzgericht bis wir da dann einen Termin kriegen, bis wir dann Verhandlungen haben, dann sagen wir ok. Eventuell ist Revision zugelassen oder Nichtzulassungs-Beschwerde zum Bundesfinanzhof. Da gibt es nochmal weiter, dann reden wir teilweise über 10 bis 15 Jahre. Das Steuer-Strafrecht sagt dann aber irgendwann ok, ich habe absolute Verjährungsfrist. Also ich muss irgendwann ein Urteil fällen, oder ich stelle das Ganze ein, aber ich muss irgendwas tun, weil sonst kann ich jetzt nicht mehr verfolgen, weil dann absolute Verfolgungsverjährung eingetreten ist, was ja auch dem Rechtsfrieden dient. Deswegen würde ich sagen, kleine Verfahren kann man gut mit 1 bis 2 Jahren rechnen. Je nachdem, wie sehr man sich auf die hinter Beine stellt oder wie gut das auch funktioniert, auch mit dem Berater und dem Finanzbeamten, wenn die sich gut verstehen, einfach gut zusammenarbeiten, ist das Thema schneller beendet für beide Seiten.
36:35 - Wohnsitz im Ausland: Muss man sich bei Rückkehr nach Deutschland Sorgen wegen laufender Ermittlungsverfahren machen?
Daniel: Ja, macht Sinn. Wir hatten ja schon über Betroffene gesprochen, eben jetzt in unserem konkreten Fall, dass die Beschuldigten in dem Fall überwiegend sich im Ausland aufhalten, also dort auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Gibt es da noch spezielle Dinge, zum Beispiel die zu beachten sind. Also ich spreche mal ganz konkret den Fall an, müssen die sich zum Beispiel Sorgen machen, dass sie jetzt eben noch im laufenden Ermittlungsverfahren, wenn sie mal wieder deutschen Boden betreten, vielleicht inhaftiert werden, und ist das den rechtens oder wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sowas passiert und wie kommt man aus der Nummer wieder raus?
Maximilian: Ist natürlich Thema Ausland ist so ein bisschen so ein schwarzes Tuch. Man muss immer schauen, was hat der Steuerpflichtige gemacht? Und dieser zweite Punkt Untersuchungshaft gibt es Haftgründe und ein Haftgrund ist zum Beispiel ich wohne auf Malta, ich habe keine familiären Beziehungen mehr nach Deutschland, auch sonst nichts. Das heißt, im Zweifelsfall bekommt der deutsche Staat mich nicht zu fassen. Dann kann man muss nicht überlegen, wie schwer ist das Delikt? Nehmen wir an ein deutscher Staatsbürger, der auf Malta lebt, nur noch auf Malta lebt und 2-mal im Jahr nach Deutschland kommt, weil er dort einfach geschäftlich ist. Wir reden über eine Steuer von 10 bis 15 Mio. €. Auch das Finanzamt sagt ja, das ist wahrscheinlich, dass das auch durchgeht und zu einer Haftstrafe führt. Dann ist natürlich die Überlegung, ob eine Untersuchungshaft beantragt wird, um eben diese Person in Deutschland zu sichern. Und dass man da eben das sichert, habe ich den Haftgrund, es ist grundsätzlich ein Haftgrund, definitiv die Fälle, wo das wirklich angewendet wird, sind gering. Letztlich es geht um Geld, also wir haben auf der anderen Seite nur den Staat und Geld, was eventuell verloren geht, aber wir haben keine verletzten Personen oder sonstige Sachen und das ist ja auch der Grund, warum es zum Beispiel die Selbstanzeige gibt, um straffrei zu kommen. Das gibt es sonstige strafrechtlich auch nicht. Das gibt es nur im Steuerrecht und eben dieser Haftgrund, dafür sind die Hürden relativ hoch. Und dass da wirklich was passiert wäre sind so Beispiele wie der Fall Wirecard Cum-Ex und sonstige sehr große Sachen, also bei den großen Sachen ja, oder auch Gold-Finger, wo auch meine Kanzlei mit beteiligt war. Das sind größere Sachen, wo auch Haftbefehle erlassen werden. Im Regelfall gibt es das aber eigentlich nicht, weil man auch sagt, man muss die Verhältnismäßigkeit betrachten, also das, was der stofflich getan hat. Es wird immer zuerst, geprüft, ob das verhältnismäßig ist und dann kommen die Abwägenden in den meisten Fällen einfach zu nein, das ist nicht verhältnismäßig und dann wird er auch nicht vollzogen und dann bleibt er auch weiterhin wie hier im Beispiel in Malta. Anders zum Beispiel, wenn die Steuerfahndung jemanden einlädt und bittet einen Aussage zu machen und dann wird 2 Stunden später ein Flugtickt nach Brasilien gebucht. Das wäre vielleicht eine Überlegung, ob man diese Person vielleicht am Flughafen dann aufhält. Das heißt, wenn man ein Ersuchen hatte oder ein Ermittlungsverfahren, also überstürzte Reisen in nicht normale Gebiete sollte man einfach unterlassen. Und das ist alles außerhalb Europas, wo dann die Steuerstelle sagt, da müssen wir aufpassen.
40:09 - Zufallsfunde bei Hausdurchsuchung - rechtlich zulässig?
Daniel: Das leuchtet irgendwo ein. Eine Frage, die ich auch gerne noch stellen wollte. Wenn bei einer Hausdurchsuchung oder bei der Steuerfahndung zu Hause zufällig etwas gefunden wird, was mit meinem Fall nichts zu tun hat. Kann es auch passieren, dass sie noch ein paar andere Sachen mitnehmen, die ganz andere Sachen betreffen und dann daraus auch wieder Schaden für andere Personen vielleicht entsteht? Ist das statthaft und erlaubt?
Maximilian: Lieblingswort "Zufallsfunde". Das ist auch in der Strafprozessordnung geregelt im §108 StPO eben die Beschlagnahme von anderen Gegenständen. Das heißt, ich suche nach Unterlagen für die maltesische Limited, weil ich da irgendwas vermute. Was finde ich? 3 Waffen plus Munition und 100.000 € Bargeld. Dann wird in den meisten Fällen das Verfahren deswegen ich durchsucht habe eingestellt, weil unerlaubter Waffenbesitz und das Bargeld Geldwäsche Thema wichtiger sind. Das ist ein klassischer Fall und die dürfen das auch. Das heißt, wenn die reingehen und sagen, Sie finden irgendetwas, was auf einen anderen Straftaten hinweist, dürfen die das mitnehmen. Und das führt auch dazu, dass der Wohnungs-Besitzer, das muss ja nicht der Steuerpflichtige sein, ganz andere Probleme hat und das Steuerrecht dann nur noch eine kleine Nebensache spielt. Das ist auch eines der Hauptpunkte oder eines der ja schwierigsten Punkte bei Durchsuchungen, weil Zufalls-Funde gibt es überall. Dass mal Waffen gefunden, dass Bargeld gefunden wird, und nicht klar ist, wo das herkommt, das haben wir relativ häufig.
42:07 - Falschangaben und Fehler in der Vergangenheit: Selbstanzeige oder ruhen lassen?
Sebastian: Mhm, wenn jetzt jemand zum Beispiel jetzt uns hier zuhört oder das anschaut und der ist jetzt in der Situation, dass er jetzt hier zum Beispiel na ja, bestimmte Dinge gemacht hat, dort entsprechend nicht gemeldet hat, nicht offengelegt, Steuern hinterzogen hat oder vielleicht mit Auslands-Gesellschaften im Ausland wohnt. Was würden sie dem empfehlen? Was ist der beste Weg? Soll er sich jetzt einen Anwalt in Deutschland für Steuer-Strafrecht suchen? Auch wenn das alles in der Vergangenheit war, um hier zu sehen, ob ich irgendwas aufarbeiten muss? Oder würden Sie das ruhen lassen, was ist denn hier Ihr Rat?
Maximilian: Kommt immer ganz auf die Person an, die das macht. Ich habe beide Seiten erlebt. Personen, die sagen gut, ich möchte das jetzt glatt ziehen, ich zahle das auch gerne. Hauptsache, es ist dann wieder alles glatt. Wie gesagt, ich habe keine Probleme mehr und keine Lasten aus der Vergangenheit. Und eben, was wir vorher auch schon angesprochen hatten, dann Personen, die gesagt haben, das finden die doch eh nie raus. Ja, nach 5 Jahren passiert es halt wahrscheinlich dann doch vor allem mit der zunehmenden Digitalisierung. Aber der Punkt ist, ich würde erstmal über meinen Steuerberater gehen. Weil im Regelfall habe ich einen Steuerberater, der mich bei den ganzen Sachen berät. Und sag, lieber Steuerberater, habe ich damit ein Problem oder hast du oder ich einen Fehler gemacht und wir müssen eventuell irgendwann nachmelden. Es gibt auch Berichtigungs-Vorschriften, was bedeutet ich habe festgestellt, ich habe etwas falsch gemacht und melde es dem Finanzamt nach und zahle Steuern nach alles gut. Das wäre aber auf jeden Fall zu empfehlen und vor allem bei solchen Sachverhalten, die immer wieder hochkommen. Was wir in Deutschland haben, vor allem Depots mit Kapital-Erträgen aus dem Ausland. Ist auch die Frage mit, wenn ich das jetzt alles offenlege, aber dass die Sachen gar nicht zahlen kann. Dann habe ich zwar eine Selbstanzeige abgegeben, die aber nicht straffrei ist, weil für die Straffreiheit eben die Verordnung ist, ich habe die Steuer nachgezahlt. Wenn ich jetzt sage, ich kann es eh nicht zahlen, dann ist die Frage lasse ich lieber in der Versenkung verschwinden und hoffe es kommt nicht hoch? Das muss dann jeder Mandant selber entscheiden. Wenn ich sage, ich zeige es nicht an, dann wäre es gut, dass ich mir Gedanken mache, was ist, wenn eine Durchsuchung kommt? Wie verhalte ich mich da? Also die stehen vor der Tür, gut Ruhe bewahren, nicht irgendwie anfangen zu plaudern und dieses Prinzip je mehr ich erzähle, desto schneller ist es vorbei. Es führt genau zum Gegenteil. Dass man für diesen Fall einen Ablaufplan hat und in dieser Situation nicht überrascht wird. Die Nummer von deinem Steuerberater oder von seinem Rechtsanwalt eben bereitliegen hat und den erreicht, wenn man ihn braucht?
45:26 - Was Steuerfahnder nicht dürfen
Daniel: Mhm, weil sie das gerade noch erwähnt haben. Zum Beispiel nicht plaudern, wenn es so weit ist, oder wenn jemand bei mir zu Hause steht. Gibt es denn so typische Dinge, die der Steuerfahnder immer wieder regelmäßig gerne macht, obwohl er es eigentlich nicht darf.
Maximilian: Bestes Beispiel, wenn es Durchsuchungen gibt, ist die nicht nur beim Mandanten, sondern auch im Regelfall beim Steuerberater, das heißt, die Beamten sagen zum Steuerberater, ich hätte gern die Daten von Mandanten. Inklusive der Handakte. Ich hätte gerne einfach alle Daten, die Sie lieber Steuerberater vom Mandanten haben. Dann kriege ich dann regelmäßig die Anrufe, dann sagt der Steuerberater ja, die wollen das und das und das. Und ich sage dann gut, diese 2 Sachen kriegen Sie, die anderen kriegen sie nicht. Der Steuerberater legt dann auf, geht wieder ins Besprechungszimmer, und sagt zum Steuerfahnder, diese 2 Sachen gebe ich die anderen nicht. Sie wissen das ganz genau, aber die Fragen halt trotzdem mal nach, weil wenn mir das jemand herausgibt, ja, warum soll ich denn nicht mitnehmen? Noch ein gutes Beispiel in der Wohnung. Gegen den Ehemann wird ermittelt, aber nicht gegen die Ehefrau. Dann gibt es ja auch diese Gegenstände, die man eindeutig zuordnen kann, zum Beispiel irgendwie Frauenparfüm oder Ringe oder Schmuckstücke von der Oma, die eben der Frau gehören, mit ihrer Schatulle. Diese kann man auch nicht mitnehmen, weil der Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme richtet sich gegen den Beschuldigten und das ist ja der Mann und nicht die Frau. Das heißt, in diesem Fall muss ich eben gucken was nehmen die da wirklich mit? Und im Regelfall sagen Sie ja, ich möchte das gerne haben. Auch ein schöner Fall ist das Thema Handy. Die möchten natürlich ins Handy hereinschauen. In den heutigen Handys, jeder, der ein iPhone hat, ist das sehr schwierig, dass man da überhaupt ins iPhone hereinkommen kann. Das heißt, die benötigen den Zugriffs Code oder den Fingerabdruck oder eben die Augen, damit das iPhone entsperrt wird. Den Finger können Sie mit körperlicher Gewalt einfach nehmen und draufhalten, dann ist das iPhone entsperrt. Den Code können Sie nicht verlangen. Wer seinen Code rausgibt, hat es eben gemacht, man muss es aber nicht. Man kann die Leute auch nicht zwingend dazu. Das sind so klassische Sachen, die sie immer wieder machen.
48:04 - Kontakt Herr Krämer, Verabschiedung
Daniel: Ja, das war noch mal ein paar wichtige Hinweise zum Schluss, ja vielleicht für den einen oder anderen? Aber wir hoffen natürlich, dass alle, die uns jetzt hier zugehört haben, nicht in diese Situation kommen. Sondern vielleicht wie von Ihnen zu Beginn geschildert versuchen das am Anfang geradezu ziehen, was ja der beste Weg. Vielleicht noch eine allerletzte Frage, weil unsere Aufnahmezeit ist jetzt auch gleich zu Ende. Ich will das auch gerne nutzen, um mich recht herzlich bei ihnen zu bedanken. Ich habe viel dazu gelernt, es war angenehm, mit ihnen zu sprechen. Und die letzte Frage, die wir immer stellen, ist, wie erreichen sie denn interessierte Mandanten?
Maximilian: Seit 2 und 3 Jahren sind wir auf LinkedIn. Dann haben wir unserer Homepage. Wenn Sie ein richtiges Problem haben, wenn sie das Thema Steuer, Strafrecht, Thema Betriebsprüfung läuft nicht richtig, oder sonstige Sachen? Da helfen wir gerne weiter und das machen wir insbesondere mit dem Steuerberater, also wir haben meistens ein Dreiecks -Verhältnis, weil ich bin einfach auf den Steuerberater auch angewiesen, weil das die Person ist, die die steuerlichen Verhältnisse einfach kennt.
Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht übrigens wenn ihr keins unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren Button und auf die Glocke auch über Kommentare Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.