Dropshipping & E-Commerce – internationaler Handel einfach, Steuerrecht komplex
Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn
Wer hat sich noch nicht eine Handyhülle, ein hippes Gadget, eine Yogamatte oder ein Gaming-Headset zu unschlagbaren Preisen im Internet bestellt? In den meisten Fällen sind dies Dropshipping-Produkte von diversen Online-Marktplätzen. Und es gibt noch unzählige weitere Produktkategorien – von Fitness über Babybedarf bis Haustier - die sich für Dropshipping eignen. Doch warum ist Dropshipping so beliebt?
Dropshipping bietet viele Vorteile gegenüber herkömmlichen E-Commerce Liefermethoden. Es ist besonders für Start-ups und Digital Nomaden geeignet, da das benötigte Kapital überschaubar ist und sie keine Waren kaufen und teuer lagern müssen.
Dieser Online-Handel ist also eine attraktive Möglichkeit zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Allerdings birgt dieses Modell auch ein paar Risiken. Besonders die steuerlichen Aspekte beim Dropshipping sind komplex und müssen daher gut geplant werden.
Darüber reden wir mit dem Steuerexperten Sebastian Sauerborn. Er gibt uns einige Tipps dazu, was man beim Dropshipping beachten muss und ob sich dieses Geschäftsmodell trotz zahlreicher rechtlicher Regularien noch lohnt.
Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:
Apple Podcast, Spotify, YouTube, Amazon Music
Was ist Dropshipping eigentlich?
Dropshipping ist eine relativ neue Methode des Internethandels, bei dem der Online-Händler Ware verkauft, die er selbst gar nicht auf Lager hat. Die Ware wird direkt beim Hersteller in Auftrag gegeben bzw. bestellt. Das heißt, der Verkäufer lagert die Produkte nicht selbst, sondern vermittelt die Lieferung aus einem anderen Land – in den meisten Fällen China. Viele Shop-Inhaber nutzen vorgefertigte E-Commerce-Shoplösungen wie Shopify oder WooCommerce
Diese sogenannten Streckengeschäfte sind einfach zu handhaben, da der Verkäufer kein Inventar anlegen muss und somit auch kein großes Kapital für den Geschäftsbeginn benötigt. Die Einnahmen ergeben sich aus der Preisdifferenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Die großen Vorteile vom Dropshipping sind also, dass die teure und zeitraubende Lagerhaltung entfällt und das Verkaufsrisiko als Vermittler entfällt.
Dropshipping Steuern in der EU
Grundsätzlich gilt: Wer als Händler tätig ist, für den spielen vor allem die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer eine Rolle.
Die Einkommensteuer wird auf den erwirtschafteten Gewinn fällig. Diese muss einmal im Jahr gegenüber dem Finanzamt erklärt und gezahlt werden.
In der Rechnung an Kunden weist du außerdem die Umsatzsteuer aus, die sich je nach Zielland unterscheidet. Bei Verkäufen außerhalb der EU, muss keine Mehrwertsteuer veranschlagt werden, innerhalb der EU berechnest du für den D2C-Bereich Mehrwertsteuer, für den B2B-Bereich hingegen nicht. Bei einem Kauf aus einem Nicht-EU-Land ist darüber hinaus die Einfuhrumsatzsteuer relevant und separat zu berücksichtigen.
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern (Nicht EU-Länder) an. Deshalb hat die EU den “Import One-Stop-Shop” (IOSS) eingeführt. Mit IOSS können Verkäufer die Umsätze aus den verschiedenen EU-Ländern in ihrem EU-Heimatland melden, ohne dass sie sich in allen Verkaufsländern registrieren lassen müssen. Die Mehrwertsteuer kann also gesammelt gemeldet werden.
Wird besonders viel Ware in ein bestimmtes anderes Land verkauft, sodass eine landesspezifische Lieferschwelle überschritten wird, benötigt der Verkäufer eine eigene lokale Umsatzsteuer-ID und muss die Steuer dann an den jeweiligen Staat weiterleiten. Seit Einführung des One-Stop-Shop (OSS) liegt die Lieferschwelle in der ganzen EU bei 10.000 €.
Wenn Produkte im Ausland erworben werden, können auch Zollgebühren fällig werden. Zoll muss meistens jedoch erst bei hochpreisigen Produkten bezahlt werden.
Das Thema Steuern und Dropshipping und Steuern ist also recht komplex. Sollten Sie sich bei einem Thema nicht sicher sein, oder einen internationalen Online-Shop betreiben, lohnt sich sicher eine individuelle Steuerberatung, um Steuerfallen zu vermeiden.
BEPS - Trifft das auch die kleinen E-Commerce?
Die Frage, die man sich zunächst stellen muss, ist: Wo wird der Gewinn versteuert?
Ein Beispiel: Sie leben in Malta und gründen eine Firma in einem steuergünstigen Land wie Malta und machen darüber Dropshipping in die EU oder weltweit. Die Gewinne versteuern sie dann in Malta.
So hat Amazon das auch gemacht – Gewinne werden über eine Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerland, in diesem Fall Luxemburg, versteuert. Obwohl Amazon auch in anderen EU Ländern eine riesige Lager- und Logistik-Infrastruktur und hunderttausende Mitarbeiter hat, wurde das nicht als Betriebsstätte angesehen. Da ein Lager per Definition nicht als Betriebsstätte gilt. Insofern konnte Amazon seine gigantischen Gewinne komplett in Luxemburg zu einem sehr niedrigen Steuersatz versteuern.
Verluste und Ausgaben hingegen werden in einem Hochsteuerland abgerechnet, was im Falle Amazons Deutschland ist.
Das Ganze war unter der Bezeichnung „Sweatheart Deal“ ja auch groß in der Presse. Die EU-Kommission untersuchte, ob Amazon und anderen Großkonzernen spezielle Sonderdeals angeboten wurden, um sie ins Land zu locken.
Um die aggressive Steuervermeidung von multinationalen Großkonzernen zu bekämpfen, wurde BEPS ins Leben gerufen. BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“, was auf Deutsch „Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung“ bedeutet.
Daher haben sich die Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die G20 zusammengeschlossen, um Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb einzuführen und ihre jeweiligen Steuerrechtssysteme besser miteinander zu verzahnen. Das Ziel des Projekts war, dass die Besteuerung am Ort der unternehmerischen Tätigkeit und wirtschaftlichen Wertschöpfung erfolgt.
Im Normalfall sind vor allem große Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 750 Millionen von BEPS betroffen. Aber die Frage der Betriebsstätte ist immer noch zentral und wird von den Steuerbehörden genau unter die Lupe genommen.
Mit welchen Herausforderungen muss man beim Dropshipping rechnen?
Um Dropshipping zu betreiben, kann man handelsrechtlich problemlos eine Firma in Dubai oder in einem anderen steuergünstigen Land betreiben. Ein grenzüberschreitender Handel ist legal und man braucht keine Firma beispielsweise in Deutschland oder den USA dafür.
Obwohl dies legal ist, bringt das einige Herausforderungen mit sich. Denn PayPal zum Beispiel kann in Dubai und den meisten Nullsteuerländern nicht verwendet werden.
Auch das Eröffnen eines Bankkontos gestaltet sich schwierig für Offshore Gesellschaften oder Nullsteuer Gesellschaften, sogar bei Online-Banken wie Wise, Stripe oder Revolut.
Die nächste Herausforderung ist die Umsatzsteuerregistrierung. Denn für die Umsatzsteuer Registrierung in Deutschland oder anderen EU-Ländern muss man eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Wenn die Gesellschaft allerdings in einem Nullsteuerland oder einer Steueroase sitzt, bekommt man in diesen Ländern in der Regel eine solche Bescheinigung nicht.
Man muss sich also sehr genau überlegen: Was will ich machen? Was will ich verkaufen? Welche Konten und Zahlungsanbieter brauche ich?
Was wäre jetzt das ideale Set-up fürs Dropshipping?
Der erste wichtige Punkt ist der Wohnsitz. Die steuerliche Optimierung wird primär über einen günstigen Wohnsitz erreicht. Verschiedene Länder mit günstiger Besteuerung finden sie auf unserer Website. Dazu gehören unter anderem Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Spanien, Portugal.
Bei der Wohnsitzverlegung in ein steuergünstiges Land ist es wichtig, den Lebensmittelpunkt wirklich komplett dahin zu verlegen, mit Kind und Kegel, ohne Netz und doppelten Boden. Hierbei muss allerdings auch die Wegzugsteuer beachtet werden.
Mit der Wohnsitzverlegung wäre die erste wichtige Grundlage geschaffen, um steuergünstige Einkünfte zu erzielen.
Die nächste wichtige Frage ist: Wo sind meine Kunden und wo ist ein großer Markt für meine Produkte?
In diesem Zusammenhang ist die USA für viele ein geeigneter Markt, weil es da auch keine Umsatzsteuer als solche gibt und die steuerliche Situation klar geregelt ist. Solange die Betriebsstätte nicht in den USA ist, werden dort auch keine Steuern erhoben. Auch ein Amazon FBA zählt nicht als Betriebstätte.
Über eine amerikanische LLC oder eine ausländische Gesellschaft kann man in der USA also ganz einfach und unkompliziert Dropshipping oder ein E-Commerce betreiben.
Wenn man Dropshipping in der EU machen möchte, sollte man sich als Nächstes fragen, ob Dropshipping tatsächlich ein rentables Geschäftsmodell für einen ist?
Denn in den EU-Ländern muss man eine EU Gesellschaft mit Substanz aufbauen. Nur wenn man nachweisen kann, dass man ein Büro, einen Geschäftsführer und Mitarbeiter hat, bekommt man auch die notwendige Umsatzsteuernummer. Um diese Infrastruktur zu finanzieren, muss das geplante Business also auch wirklich profitabel sein.
Geeignete Gesellschaftsformen wären eine irische Gesellschaft, eine maltesische Gesellschaft oder auch Gesellschaften in Osteuropa.
Was sind jetzt konkret Vor- und Nachteile das Dropshipping in den USA zu machen?
Der deutlichste Vorteil der USA ist, dass es den größten einheitlichen Wirtschaftsraum der Welt bietet. Rund 330 Millionen Menschen leben hier, sprechen die gleiche Sprache und bezahlen mit der gleichen Währung.
Auch die rechtliche Grundlage für die Besteuerung ist grundsätzlich landesweit gleich, wobei es geringe Abweichungen zwischen den einzelnen Bundesstaaten gibt.
Der weitaus wichtigste Vorteil Dropshipping in den USA zu betreiben, ist, dass die US-Amerikaner bereit sind mehr Geld auszugeben und es gewohnt sind, dass sie Mehrwertsteuer (Sales Tax) auf Produkten nicht angegeben wird. Das ist psychologisch für das Kaufverhalten sehr interessant, da auch bei möglichen Steuererhöhungen die Produktpreise im Shop nicht geändert werden müssen.
Man muss sich zwar in den einzelnen US-Bundesstaaten seit 2018 für die Sales Tax registrieren. Allerdings sind die Schwellenwerte für die Umsätze so hoch, dass es für „kleinere Shops“ gar nicht relevant ist. In Kalifornien z.B. liegt der Schwellenwert bei 500.000 $ im Jahr, in Georgia sind es 100.000 $ pro Jahr. Die Sales Tax selbst liegt je nach Staat zwischen 2 und 7 %.
Ein anderer Vorteil ist, dass die Einfuhrzölle in den USA deutlich niedriger sind als in Europa. Durchschnittlich erheben europäische Länder 5,2 % Einfuhrzoll und die Amerikaner nur 3,5 %.
Auch die Betriebstätte ist in den USA ganz klar definiert. Solange der Shop keine Mitarbeiter oder Infrastruktur in den USA hat, entsteht auch keine Betriebstätte und die Gewinne müssen dort nicht versteuert werden.
Ein weiterer Pluspunkt für Dropshipping in die USA ist, dass die gesamte Infrastruktur vorhanden ist und für eine US-Gesellschaft kann man auch alle Zahlungsdienstleitungen und Bankkonten wie PayPal und Stripe problemlos nutzen.
Wenn Sie sich für den Standort USA interessieren, dann finden Sie viele nützliche und interessante Informationen auf uskanzlei.com.
Kontaktdaten und Links:
Sebastian Sauerborn
Homepage: www.wohnsitzausland.com
E-Mail: hello@stmcorporate.group
Telefon: +44 20 3151 0582
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Timestamps
00:20 - Was ist Dropshipping?
03:15 - Steuerliche Aspekte beim Dropshipping
09:44 - Hintergründe, warum seit 2021 die ganzen Billig-Produkte in den Shops verschwunden sind
12:41 - Trifft MOSS und BEPS auch Dropshipper?
22:06 - Ist das Thema Dropshipping nach OSS und E-Commerce komplizierter geworden?
27:00 - Wird durch das Betreiben eines Lagers eine Betriebsstätte ausgelöst?
31:25 - Herausforderung eine Umsatzsteuernummer und Bankkonto zu erhalten
36:35 - Wie starte ich am besten mit Dropshipping?
46:03 - Vor- und Nachteile für Dropshipping/ E-Commerce in den USA
54:14 - Kann ich Dropshipping in Europa über eine amerikanische LLC machen?
56:28 - Noch Fragen - Wie wärs mit einer Beratung?
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP37: Dropshipping & E-Commerce – internationaler Handel einfach, Steuerrecht komplex
Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn
Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast Für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslands, Firmen, Gründungen oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:20 - Was ist Dropshipping?
Daniel: Wir reden heute über ein interessantes Geschäftsmodell und Business. Es geht um E-Commerce und Dropshipping. Letzteres klingt neu, ist aber gar nicht so neu. Aber Plattformen wie Amazon haben dieses Geschäftsmodell natürlich immer mehr populär und auch einfacher gemacht. Wobei, wenn ich jetzt meiner Mutter erzählen würde ich verdiene mein Geld mit Dropshipping würde sie mich fragen oder sagen: "Junge mach nichts Illegales, wir wollen keinen Ärger mit der Polizei." Aber vielleicht können wir deswegen am Anfang noch mal ganz kurz den Begriff Dropshipping erklären also was ist das eigentlich?
Sebastian: Genau können wir gerne machen. Also Dropshipping ist im Grunde ja wie gesagt nichts mehr wirklich neues und gibt es schon seit einigen Jahren. Im Grunde geht es im Grunde darum, dass man Ware über das Internet verkauft, oftmals zum Beispiel über Plattformen wie Facebook. Und auch über andere Social-Media-Kanäle dann dafür also Werbung macht, mit so kleinen Videos zum Beispiel. Das hat sicherlich jemand schon mal gesehen. Das ist oftmals und Gadgets wie elektrischer Korkenzieher, irgendeine Taschenlampe und solche Sachen. Und dann wird diese Ware direkt letztlich beim Hersteller in Auftrag gegeben, ja beziehungsweise bestellt in China oder einem anderen Land. Der Hersteller schickt dann die Ware direkt an den Kunde. Ich habe zunächst mal das Unternehmen, möglicherweise mein eigenes Dropshipping Unternehmen, was die ganzen Bestellungen managt, was möglicherweise den Customer Service managed, was die Werbung macht. Es tritt auch als Marke auf oder als Brand. Aber ich selbst als Dropshippunternehmen, habe im Grund, die Waren letztlich nie in der Hand. Ich gebe einfach die Bestellung weiter direkt an den Hersteller und der Verkäufer schickt die Ware direkt an den Kunden. Also, es ist ein sogenanntes Strecken-Geschäft. Und das ist natürlich besonders populär, wenn man jetzt hier digital Nomade ist oder anderweitig virtuell arbeitet. Man braucht kein eigenes Lager, man hat hier die Möglichkeit, im Grunde mit sehr wenig Personalaufwand das Ganze zu gestalten. Man kann vielleicht ein paar virtuelle Assistenten verwenden, irgendwo auf der Welt, die dann einen Onlineshop füllen, also das ist ein sehr effizientes Modell. Und man kann damit Gewinne zu erzielen.
03:15 - Steuerliche Aspekte beim Dropshipping
Daniel: Mhm und das ist dann wahrscheinlich dann auch dadurch der kleine, feine Unterschied zum Amazon FBA. Weil du hast jetzt gesagt, beim Dropshipping hab ich ja mit der Ware selber nichts zu tun. Im Prinzip bin ich also nicht Eigentümer der Ware, weil die ja direkt vom Lieferanten an den Kunden geschickt wird. Beim Amazon FBA ist es ein bisschen anders. Das heißt, dort geht die Ware ja dann erstmal im Eigentum über. Da sieht man auch schon, dass es zwar ähnlich klingende Geschäftsmodelle sind aber doch schon verschiedene steuerliche Aspekte gelten. Diese muss ich kennen und wissen, wie ich das Ganze richtig auf die Beine stelle. Steuerlich denke ich darf man dieses Business auch nicht unterschätzen, oder wie siehst du das?
Sebastian: Absolut korrekt, also nochmal Gutes angesprochen hast FBA also fulfilled by Amazon ist eben wiederum ein Geschäftsmodell, was leicht anders ist zum Dropshipping. Hier habe ich nun ein Lager. Da liegt meine Ware in dem Lager drin, also Ware, die mir gehört. Allerdings ist es nicht mein eigenes Lager, sondern ich beauftrage Amazon letztlich hier diese Dienstleistungen für mich zu verbringen und nicht nur die Lagerhaltung, die die machen, das komplette Shipping und der ganze Bestellvorgang wird komplett von Amazon organisiert. Wie gesagt, ja als anders als beim Dropshipping hier habe ich Ware und es ist auch steuerlich anders. Und dann gibt es natürlich davon dann noch Variationen, weil ich muss ja nicht Amazon nehmen. Ich meine, es gibt ja genug andere Logistik-Anbieter, die mir Lager, Dienstleistungen, Logistik, Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Das heißt, wenn ich jetzt zum Beispiel in Dubai wohne oder in Malta wohne, ich habe irgendwo eine Firma. Und diese Firma beauftragt einen Dienstleister in den Niederlanden, dort ein Lager für mich zu führen, dann kommt meine Ware im Lager in den Niederlanden an und wird von dort europaweit verschickt zum Beispiel oder in Polen oder in Deutschland oder in irgendeinem anderen Land. Da gibt es viele Variationen. Steuerlich gibt es jetzt verschiedene Punkte zu beachten. Zunächst mal fangen wir an mit dem Thema Umsatzsteuer. Da möchte ich auch verweisen auf eine Episode unseres Podcasts, die wir letztes Jahr aufgenommen haben zum Thema OSS. Und das Stichwort OSS ist auch genau der Einstieg in das Umsatzsteuer Thema. Denn OSS ist ja letztlich der Begriff, der durch die EU Mehrwertsteuerreform geprägt wurde. Darin werden die Lieferungen von Waren an EU Kunden, an Endverbraucher komplett neu geregelt. Und zwar wurden Regelungen angepasst, die es schon davor gab für digitale Güter. Bei digitalen Gütern wurde ja schon 2015 eingeführt, dass hier die Umsatzsteuer am Ort des Kunden zu berechnen ist. Das heißt, wenn ich zum Beispiel ein E-Book verkaufe online, dann wird darauf nicht die Umsatzsteuer fällig, die am Sitz des Unternehmens gilt. Angenommen, mein E-Book Shop ist in Irland. Dann wird also nicht die irische Umsatzsteuer fällig. Wenn ich das E-Book verkaufe, an einen Kunden in Estland, wird die estnische Umsatzsteuer fällig. Ich muss ab dem ersten Euro Umsatz Umsatzsteuer in dem entsprechenden Wohnsitzland des Kunden, der die Ware bestellt, diese Model anwenden. Jetzt die Grundlage für die zuzurechnenden Mehrwertsteuer wurde jetzt also auch auf physikalische Güter eingeführt. Sämtliche Schwellwerte, die ich davor gab, für die sogenannte Distance Selling gibt es nicht mehr. Früher war es ja so, dass man zum Beispiel bei einem Umsatz von 100.000 € in einem bestimmten Land sich dort nicht für die die Umsatzsteuer registrieren musste, sondern einfach die lokale Umsatzsteuer des Unternehmens berechnet hat. Das gibt es alles nicht mehr. Es ist jetzt so, dass jetzt ab dem ersten Euro Umsatz für Lieferungen an Kunden in der EU an Endverbraucher hier die lokale Umsatzsteuer des Kunden in Rechnung gestellt werden muss. Was es auch nicht mehr gibt, sind für Güter mit einem geringen Preis die früher Umsatz steuerfrei waren, diese Umsatzsteuer Befreiung. Zusätzlich wurde eingeführt, dass für nicht EU Marktteilnehmer, also für Unternehmen, die von außerhalb wie China Waren in die EU einführen, die Umsatzsteuer Bezahlung und Erklärung schon vor dem Versand gemacht werden muss. Ja, das heißt, bevor der chinesische Hersteller oder Verkäufer die Waren also jetzt verschickt in die EU. Er muss also im Vorfeld die Umsatzsteuer abführen in dem entsprechenden Land. Er muss in dem OSS System registriert sein. Und dann muss dort letztlich die Umsatzsteuer abgeführt werden. Das alles wurde eingeführt, um Umsatzsteuer betrug zu verhindern.
09:44 - Hintergründe, warum seit 2021 die ganzen Billig-Produkte in den Shops verschwunden sind
Daniel: Mhm also, jetzt leuchtet dann natürlich auch ein, weshalb Händler besonders aus China wie zum Beispiel DHL oder Ali Express schlagartig seit letztem Jahr seit 2021 teilweise nicht mehr Lieferkosten- oder Versand kostenfrei anbieten und diese ganzen billigen Produkte plötzlich verschwunden sind oder kaum noch geliefert werden.
Sebastian: Ja, da hat sich definitiv etliches getan, das heißt, da sind jetzt auf jeden Fall weitere Hürden eingebracht worden. Weil ja doch viele Dropshipper eigentlich mit einem Geschäftsmodell operiert haben, wo es um Produkte mit geringem Wert ging, die dann also Mehrwertsteuer verkauft werden konnten. Also was weiß ich, wir reden nochmal hier von dem elektrischen Korkenzieher, der wurde dann vielleicht verkauft für 15 € oder es wurde vielleicht in die Taschenlampe verkauft, hat 10 € für 5,00 €. Insofern musste früher das ganze Thema Umsatzsteuer eigentlich gar nicht behandelt werden. Dazu muss man natürlich auch noch sagen, der Ehrlichkeit halber, dass auch, dass auch etliche hier in einer Grauzone operiert haben, um nicht zu sagen, im Bereich der Illegalität und sich einfach zu nutzen gemacht haben, dass das Ganze so lückenhaft nur kontrolliert war und im Grunde genommen sich auch das Umsatzssteuerbetruges schuldig gemacht haben. Und dann noch lokale Anbieter benachteiligt haben. Ein klassisches Beispiel sind Tintenpatronen. Die sind natürlich im Grunde genommen sehr günstig und wurden dann letztlich ohne Umsatzsteuer verkauft. Während der Verkäufer in Deutschland über Amazon letztlich dann hier das Nachsehen hatte, weil seine Produkte waren ja automatisch 20 % teurer. Oder seine Marge war 20 % geringer. Denn in Deutschland ist es ja so, dass dort brutto Preise gegenüber den USA überall veröffentlicht werden, auch bei Amazon. Hier hat ja auch Amazon dann vor 2 Jahren angefangen, den Nachweis zu fordern, dass jedes Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID hat. Ansonsten wurden sie gesperrt.
12:41 - Trifft MOSS und BEPS auch Dropshipper?
Daniel: Die Motivation zur Einführung von dem OSS oder MOSS ist das in der Tat so gewesen, dass man damit eigentlich gerade diese niedrigpreisigen Produkte, die bisher nicht von der Steuer erfasst worden sind, endlich steuerlich hat einsacken wollen? Also hat man solche Dropshipper und solche Versandhändler da in erster Linie im Blick gehabt oder was ist die Motivation für diese beiden Systeme? Ich glaube nicht das man Droppshipper konkret oder spezifisch im Visier hatte. Es ging darum, das ist sehr viel Umsatzsteuer-Betrug gab in dem Bereich und dem wollte man letztlich einen Riegel vorschieben.
Sebastian: Und dann wie gesagt, war es ja auch so, dass zum Beispiel Unternehmen aus Drittstaaten ganz legitim, ja zum Beispiel vermeiden konnten, dass sie sich dort für die Umsatzsteuer registrieren mussten. Hier hat man einfach gesehen, dass man ja hier noch mehr Umsatz im Grunde beziehungsweise mehr Steuereinnahmen generieren kann für die EU. Und das war im Grunde der Hintergrund. Man darf nicht vergessen, das hat alles angefangen mit digitalen Gütern, ja, einige Jahre davor und man hatte sehr gute Erfahrungen gemacht mit diesem Ganzen. Das hieß damals noch MOSS, also das hieß damals noch Mini-One-Stop-Shop und nicht One-Stop-Shop. Da hatte letztlich auch natürlich die Infrastruktur zum Großteil ja und konnte die dann einfach anpassen und hat entsprechend dann verwendet.
Daniel: Mhm, jetzt hört man ja in Verbindung, gerade mit solchen mit diesen großen Versand. Händlern wie Amazon und ähnlichen Unternehmen auch immer wieder. Vom sogenannten BEPS, was ja eingeführt worden ist gegen den schädlichen Steuerwettbewerb oder aggressive Steuerplanung gerade solcher großen internationalen Konzerne. Trifft denn die Welle von dieser Gesetzgebung, auch die eher kleinen Dropshipper? Oder hat BEPS eher keinen Einfluss auf die eher kleineren E-Commerce Anbieter oder Dropshipper?
Sebastian: Also mit BEPS – und BEPS steht für Base erosion and profit shifting – das ist eine OECD Initiative würden wir uns jetzt vom Thema Umsatzsteuer und E-Commerce und Dropshipping wegbewegen hin zum Thema Gewinn-Versteuerung. Also wo werden eigentlich Gewinne aus diesen Dropshipping und E-Commerce Tätigkeiten versteuert. Wie gesagt, wir haben ja oftmals den Mandanten da sagen, wunderbar ich lebe ja in Malta oder ich lebe in Dubai und ich gründe mir eine Firma in so einem steuergünstigen Land. Ich mache dann darüber Dropshipping und E-Commerce weltweit oder in die EU? Und die ganzen Gewinne, die entstehen, die versteuere ich dann in meiner steuergünstigen Firma, die ja wie gesagt in Malta oder Dubai ist. Den Anfang hier hat ja letztlich Amazon gemacht. Schon vor einigen Jahrzehnten. Wir wissen ja alle, dass Amazon den europäischen Hauptsitz in Luxemburg hat. Dort wurde also seinerzeit ein Sweetheart Deal abgeschlossen, der ging ja auch groß durch die Presse, begleitet von KPMG oder PwC? Wo letztlich dann Amazon nur einen ganz geringen Steuersatz hatte bezahlen müssen in Luxemburg, nämlich 1,5 bzw. 2,5% auf entstandene Gewinne. So, das heißt also Amazon hat dann vor dem Hintergrund den europäischen Hauptsitz in Luxemburg eröffnet, hat dort jede Menge Mitarbeiter gehabt. Hat aber parallel natürlich dann in den einzelnen EU-Ländern zum Beispiel Deutschland eine sehr umfangreiche Lager Infrastruktur aufgebaut, werden wir alle wissen, ja. Was an Amazon so schön ist Amazon Prime die Ware ist schnell bei einem einen Tag 2 Tage, am gleichen Tag sogar und insofern was davon verbrauchen, sind gigantische Lager vor Ort, wie zum Beispiel in Deutschland. Also hat Amazon dann in Deutschland Dutzend Lager aufgebaut gigantischen Logistikzentren? Mit tausenden von Mitarbeitern, Tausenden von Fahrern, also eine enorme Infrastruktur. Aber aufgrund einer ich sage mal veralteten Definition, was eine Betriebsstätte ist. Wurden letztlich diese ganzen Standorte und diese Infrastruktur nicht als Betriebsstätte von den Finanzbehörden eingestuft, da nämlich ein Lager per Definition keine Betriebsstätte ist. Und Verkauf, Marketing, geschäftliche Oberleitung, Geschäftsführung, das alles war in Luxemburg. Also Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und so weiter gab es tatsächlich nur Lager und Logistik-Infrastrukturen, aber nichts, was mit Verkauf zu tun hatte. Insofern konnte dann also Amazon die gigantischen Umsätze und Gewinne, die es dann letztlich hier generiert hat, in Deutschland und anderen Ländern komplett in Luxemburg verbuchen. Und hat eben zu diesem Sweetheart Steuersatz von ganz geringen Prozentpunkten versteuert. Da haben sich die großen Länder angefangen zu wehren, und das war eben die Stunde in der BEPS geboren wurde. Also im Grunde bedeutet das, dass man eigentlich sagt, zwar ist das Lager in Deutschland gemäß klassischer Betriebsstätten Definition keine Betriebsstätte. Aber weil das Lager eine so zentrale Funktion hat, und die schnelle Lieferung erlaubt. Und der Kunde nur bei Amazon bestellt, weil letztlich die schnelle Lieferung ermöglicht wird. Hat das Lager eine übergeordnet wichtige Rolle. Daher wurde entsprechend dann die Betriebsführung Definition geändert im Rahmen von BEPS. Somit sind jetzt eben diese Lager tatsächlich auch Betriebsstätten. Und unter diesen Umständen müssen dann auch Steuern in Deutschland bezahlt werden. Ganz ähnliche Wir haben ja dann ganz ähnliche weitere Initiativen, ja auch noch jetzt miterlebt. Es kam ja im Rahmen der weltweiten Mindestkörperschaftssteuer von mindestens 15% gleichzeitig auch dazu, dass eine Digitalsteuer verabschiedet wurde, ja, die letztlich die größten Online Unternehmen bezahlen müssen. Und insofern ist kannst du jetzt nicht tatsächlich zu einer Zeitenwende, so wie gesagt? Betrifft im Grunde genommen hauptsächlich große Unternehmen. Viele, der Regelungen im Web sind gelten ja für Unternehmen ab einem Umsatz von 750 Mio. EUR. Aber die Frage der Betriebsstätte ist natürlich auch weiterhin zentral und wird von den Steuerbehörden sehr genau beäugt und begutachtet, gerade wenn dort internationale Unternehmen im Spiel sind. Und man kann sich darauf verlassen, dass man als kleines Unternehmen da nicht verschont bleibt oder zumindest hier eine Betriebsstätte konstruiert werden soll.
22:06 - Ist das Thema Dropshipping nach OSS und BEPS komplizierter geworden?
Daniel: Ok, jetzt haben wir also wieso eine Leitplanke auf der einen Seite des OSS wir haben auch das mit dem BEPS. Ist jetzt das ganze Thema E-Commerce und Dropshipping aus deiner Sicht jetzt komplizierter geworden oder sind die Hürden jetzt höher? Also sollte sie jetzt jemanden mehr überlegen. Aber überhaupt nicht so ein bisschen das anfängt oder siehst du das nach wie vor? Das ist ein tolles Business und wenn man es richtig anpackt, sozusagen richtig plant, richtig schrittweise vorgeht. Sind diese Regelungen eigentlich wirklich eher wie eine Leitplanke, die mir die Richtung vorgeben und mein Business vielleicht sogar vereinfachen? Also erschwert es die Sache oder vereinfacht es die Sache.
Sebastian: Wie gesagt, hier werden, mehr und mehr Daumenschrauben angelegt an den Unternehmer, der hier jetzt in dem Bereich tätig sein will. Jetzt gibt es ja dann auch noch das Thema wie gesagt der Betriebsstätte, also der Ort der Besteuerung von Gewinnen. Da wird also zunehmend hier jetzt doch eine gewisse gewisse Stellschrauben angelegt und man muss sich auf jeden Fall um das richtige Setup kümmern. Als weiteres Beispiel kann ich sagen, es wurde ja vor kurzem hier eine neue EU-Initiative veröffentlicht und hier geht es zum Beispiel darum, dass EU Gesellschaften, die als Briefkasten-Gesellschaften eingestuft werden, in Zukunft möglicherweise steuerliche Nachteile haben. Mal angenommen, ich hab jetzt ein Dropshipping-Unternehmen, und befinde mich selbst in Dubai, und mein Unternehmen gründe ich in Bulgarien oder Irland, das aber letztlich vor Ort kaum Substanz hat. Die Gesellschaft verwende ich einfach dafür, dass die meine Geschäfte mit den Kunden macht und für die Umsatzsteuer registriert ist. Die ist halt bei Amazon eingetragen und auf der Website eingetragen. Die hat das Paypal Konto. Die hat ein Bankkonto und so weiter und sofort und ich stelle dann mit meiner Firma aus Dubai Rechnung an diese Firma. So das wird also verunmöglicht werden in Zukunft oder zumindest eingeschränkt werden und die Firma soll dann steuerliche Nachteile haben, möglicherweise Strafsteuern. Das heißt also das Thema Substanz, worüber wir ja doch sehr viel sprechen auf unseren Webseiten. Ist auch hier unbedingt das Thema und ich meine das Thema Substanz. Da wird man jetzt doch sehr genauer hinschauen müssen, als wir das vielleicht in der Vergangenheit gemacht hat. Oftmals sind ja die Margen im Dropshipping extrem gering, ja. Wenn jetzt hier noch ein weiterer Layerund Komplikationen und Kosten darauf kommen, hat es dann noch Sinn, ja, ist das dann auch wirtschaftlich attraktiv? Das sind also Fragen, die man sich sehr genau stellen muss. Wir haben ja noch andere Situationen, die noch dazukommen, Brexit usw. Jetzt habe ich also einen weiteren Rechts-Raum, wo ich die Regulierungen kennen muss, wo ich mich steuerlich registrieren. Es wird wahrscheinlich weiterhin ein Business Modell sein was funktioniert, aber nur noch für die sehr profitablen Unternehmen.
27:00 - Wird durch das Betreiben eines Lagers eine Betriebsstätte ausgelöst?
Daniel: Genau wir müssen ja dann auch noch über verschiedene andere Dinge sprechen, die für mich ganz wichtig sind, wenn ich E-Commerce oder Dropshipping betreibe. Letztendlich benötige ich ein Bankkonto. Ich möchte gerne, dass meine Kunden mit Kreditkarte bezahlen können und so weiter und sofort. Noch mal zurück, ich befinde mich jetzt im Ausland. Ob das jetzt Dubai ist oder ein anderer interessanter Wohnsitzstaat. Ich betreibe von dort E-Commerce oder Dropshipping zum Beispiel oder sagen wir mal FBA Amazon. Und ich habe dort ein Lager. Löst das eine Betriebsstätte aus? Auch dann, wenn ich nur das Amazon Lager alleine benutzen würde, Wenn ich Produkte im Amazon Shop verkaufen will, aber ich selber wohne in Dubai und hätte dort mein Unternehmen angemeldet und lasse jetzt 1000 Produkte in das Amazon Lager schicken nach Deutschland. Was passiert jetzt steuerlich? Also ich habe verstanden, ich brauche eine lokale Umsatzsteuer ID, um am Zielort verkaufen zu können. Aber passiert noch mehr als das?
Sebastian: Man muss natürlich jetzt überlegen, wo das Lager zunächst mal ist. Aber jetzt mal angenommen man macht Amazon FBA. Dann gibt es jetzt eine Betriebsstätte zum Beispiel. Dann hat es möglicherweise steuerliche Konsequenzen, also ganz sicherlich Konsequenzen für die Umsatzsteuer. Und das kann Amazon Lager sein. Das kann irgendein anderes Lager sein, ein eigenes Lager. Wenn ich also irgendwo Produkte lagere, in einem Land in der EU, dann muss ich mich dort für die Umsatzsteuer registrieren. Das Thema Betriebsstätte ist dann nochmal komplett was anderes. Also ich, ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass die Amazon FBA, eine Betriebsstätte auslöst in Europa. Vor allem nicht, wenn es ein kleines Unternehmen ist. Wenn es ein Großunternehmen ist, haben wir wie gesagt BEPS. Oftmals ist es so, dass ich ein Unternehmen aufbaue und dann ins Ausland verziehe und dann habe ich immer noch irgendwie das Lager, zum Beispiel. Dann muss ich natürlich sehen, ob da nicht dann tatsächlich doch eine Betriebsstätte existiert, ja. Also ich glaube, man kann so, man kann es so direkt nicht sagen, dass jetzt Amazon FBA eine Betriebsstätte auslöst. Ja, aber man kann sehen, dass gegebenenfalls Logistik-Tätigkeiten gerade im umfangreicheren Sinn dann möglicherweise doch eine Betriebsstätte auslöst.
31:25 - Herausforderung eine Umsatzsteuernummer und Bankkonto zu erhalten
Daniel: Fassen wir einmal zusammen, was wir bis jetzt besprochen haben. Steuerlich muss man also als Dropshipper oder auch im E-Commerce darauf achten, wo und wie die Umsatzsteuer anfällt oder erhoben wird, in welchem Land der Gewinn versteuert wird und dass das Lager, das man betreibt, falls man eines betreibt, nicht als Betriebsstätte gezählt wird. Recht zentral ist aber auch die neue One-Stop-Shop-Regelung der EU, die seit 2021 ein paar neue steuerliche Verpflichtungen vorgaben, aber auch Erleichterungen mit sich bringt. Es ist also sehr wichtig für einen angehenden Dropshipper, sich die genauen Rahmenbedingungen am jeweiligen Standort genau anzusehen. Es gibt aber noch andere wichtige Aspekte, zum Beispiel ein Bankkonto, das man ja für seine Geschäfts Tätigkeiten benötigt. Sebastian erzählt uns jetzt gleich mehr zu diesem wichtigen Thema.
Sebastian: Genau das ist natürlich eine weitere Herausforderung. Denn auch hier klingt es ja in der Theorie alles wunderbar, ich verwende mal wieder mal ein Beispiel. Ich hab eine Firma in Dubai und über die Firma Dubai will ich jetzt Ware in die EU verkaufen. Handelsrechtlich ist ja alles möglich. Ich brauche keine Firma in der EU dazu oder in den USA. Ich brauche keine Firma in Deutschland haben, um zu verkaufen. Ich kann das alles über eine Firma in Dubai machen, also dieser grenzüberschreitenden Handel ist komplett legal und machbar. Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob diese Sache auch praktikabel ist und hier ist nun der aufstrebende Online-Händler oder Dropshipper vor ganz erhebliche Herausforderungen gestellt. Ja, denn wir wissen ja zum Beispiel, dass Paypal für Länder oder eigentlich für die meisten 0 Steuer Länder hier nicht verwendet werden kann. Das heißt, deine Gesellschaft zum Beispiel in Dubai kann in der Regel kein Paypal Konto bekommen? Ja. Bankkonten sind natürlich ähnlich schwierig zu erhalten, ja für solche Gesellschaften oftmals. Auch schon in Dubai, ja, natürlich ganz davon abgesehen auch dann erstmal in Europa, bei den üblichen Online-Banken, auch Wise und Revolut. Stripe habe ich auch gesagt, Stripe wieder auch dort möglicherweise sehr schwierig, mit einer Nullsteuer Gesellschaft, Offshore Gesellschaft ein Konto zu bekommen ja. Nächste Herausforderung Umsatzsteuerregistrierung. Wir haben ja vorhin gesagt, wenn ich gedenke, ein lokales Lager irgendwo zu haben oder auch schon, wenn ich jetzt bei Amazon nachweisen muss, dass ich eine lokale Umsatzsteuerregistrierung habe. Da kann ich selbstverständlich für meine Auslands Firma eine Umsatzsteuer Registrierung überall in der EU, auch in Deutschland zum Beispiel beantragen. Dafür ist es aber notwendig, dass ich eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung nachweise. Wenn ich jetzt eine Gesellschaft in einem Null-Steuerland habe, in einer Steueroase wo es keine Steuern gibt, bekomme ich auch in der Regel, keine solches Zertifikat zur steuerlichen Ansässigkeit und bekomme damit keine Umsatzsteuerregistrierung. Damit kann ich nicht auf Amazon verkaufen. Das heißt, der Teufel steckt ja tatsächlich im Detail. Das hat jetzt auch gar nichts steuerliche Problematik oder eine rechtliche Problematik. Das ist schlicht und ergreifend, wie sich eben Banken auch schützen vor allen möglichen Geschäften, wo sie möglicherweise nicht involviert sein möchten. Und hier gilt das Gleiche, was ich vorhin gesagt habe. Man muss sich sehr genau damit auseinandersetzen. Was will ich machen, wo wir nicht verkaufen? Wie stelle ich mir das Ganze vor, ja welche? Welche Konten brauche ich, welche Zahlungsanbieter brauche ich? Wie gesagt, erst vor kurzem hatte ich wieder mit einem Mandanten telefoniert, der genau das gemacht hat. Er ist nach Dubai umgezogen. Ein Mandant aus Italien und wollte dann eigentlich weiterhin Produkte verkaufen nach Italien, Deutschland, Niederlande usw. Das war nicht möglich, weil er es nicht hinbekommen hat dieses Struktur in Dubai aufzubauen. Und da saß er nun in Dubai letztendlich im Sand und konnte nichts machen. Sehr unangenehm.
36:35 - Wie starte ich am besten mit Dropshipping?
Daniel: Jetzt hast du sehr häufig Dubai erwähnt. Wenn ich jetzt noch kein existierendes Business habe. Also nehmen wir mal an, ich starte mit dem Dropshipping oder E-Commerce. Also will ich jetzt auf der grünen Wiese starten. Ich habe vielleicht ein Produkt im Sinn, was ich gerne verkaufen möchte, bei dem ich mir auch gute Chancen ausrechne. Was wäre denn aus deiner Sicht jetzt ein ideales Setup, wenn ich noch die Möglichkeit habe dort flexibel zu sein? Also es ist immer die Frage, des die Auswahl des richtigen Landes dann vielleicht die Auswahl der Rechtsform, also Wohnsitz, Sitz meines Unternehmens, richtige Gesellschaftsform. Vielleicht kannst du mal so für unsere Zuhörer und Zuschauer ein aus deiner Sicht gut funktionierendes Set-up skizzieren?
Sebastian: Wie gesagt für viele Mandanten, die zu uns kommen und die E-Commerce oder so ein oder so ein Dropshipping machen müssen haben schon sehr genaue Vorstellungen. Viele haben möglicherweise schon eine Marke etabliert, haben auch schon eine Idee etabliert, haben Lieferanten und die wissen, wie das Ganze funktioniert. Und in der Regel ist das also ein etabliertes Business und jetzt geht es einfach darum, wie man dieses steuerlich optimieren kann. Wie wir ja schon gesagt haben, oder wie ja sehr oft auf unserer Webseite sagen, ist der entscheidende Punkt zunächst mal der Wohnsitz, also Optimierung im steuerlichen Bereich wird maßgeblich über den Wohnsitz erreicht. Nur sekundär letztlich über einen möglichen Sitz einer Gesellschaft oder sonstige Maßnahmen. Also primär ist der Wohnsitz notwendig, ein Wohnsitz mit einer günstigen Besteuerung. Ja, das muss als erstes erreicht werden. Wir haben ja etliche Länder auf unserer Webseite. Aber auch in Europa gibt es zum Beispiel Großbritannien, Irland, Malta, Zypern, Spanien, Portugal, das sind alles Länder, die bieten letztlich eine günstige Besteuerung. Und einige bieten de facto eine 0 Besteuerung von Auslandsgewinnen an. Jemand der in Spanien wohnt und die ganze Sache richtig gestaltet und eine maltesische Gesellschaft hat, der zahlt total 5% Steuern, der Rest ist komplett steuerfrei. Portugal wäre genau das gleiche oder Großbritannien oder Irland. Großbritannien natürlich nur erschwert durch den Brexit. Visa sind kompliziert zu bekommen, aber grundsätzlich möglich. Zypern genau das gleiche ja. Hier sind natürlich Herausforderungen gegeben, was die Wohnsitz Verlagerung anbelangt, denn zum einen sagt man sich na ja, ich hab meine Freunde in Deutschland, meine Familie in Deutschland, ich hab schulpflichtige Kinder. Die können jetzt dann nicht nach Malta umziehen, die können nicht nach England umziehen, gut, wenn das so ist, dann muss man in Deutschland oder wo man auch immer lebt, dann entsprechend die hohen Steuern bezahlen. Da gibt es dann leider keine Alternative. Was unbedingt notwendig, ist zunächst mal in einen Steuer günstiges Land umzuziehen. Und zwar tatsächlich umzusehen. Mit Kind und Kegel den Wohnsitz dahin zu verlegen, den Lebensmittelpunkt dahin zu verlegen, den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts dorthin zu verlegen. Und zwar ist es so eine Sache, die muss man ohne Wenn und Aber machen ja, ohne Netz und doppelten Boden. Ja, also man muss umziehen, man muss zu Hause, alles aufgeben und dann ist man in dem Bereich und steuerlich optimieren kann. Hier sind natürlich dann auch Dinge zu beachten, wie die Wegzugs-Besteuerung in Deutschland. Da haben wir ja diverse andere Podcast Episoden und Seiten unserer Webseite zu dem Thema. Aber damit schaffe ich im Grunde die Grundlage, um dann steuergünstiger Einkünfte zu erzielen. Im nächsten Schritt muss ich natürlich dann fragen, wo sind meine Kunden? Wo kann ich den größten Hebel ansetzen? Wo kann ich am meisten verdienen und wo ist der Markt groß genug, um hier am meisten Erfolg zu haben? Die erfolgreichsten Mandanten, mit denen wir zusammenarbeiten, im Dropshipping Bereich haben sich hauptsächlich auf die USA konzentriert. Das Thema Umsatzsteuer in dem Sinne gibt es da so nicht, zumindest nicht wie in der Europäische Union. Selbst wenn ich mich möglicherweise in etlichen Bundesstaaten selbst registrieren muss. Es sind aber die Schwellenwerte aber bei 500.000 zum Beispiel in manchen Bundesstaaten in anderen vielleicht weniger. Dort ist auch die steuerliche Situation hundertprozentig klar. Das heißt, solange ich dort keine Betriebsstätte habe, zahle ich doch keine Steuern, auf auf die Gewinne und FBA von Amazon zum Beispiel ist garantiert keine Betriebsstätte. Also, das heißt, ich könnte dort in den USA über eine Auslands-Gesellschaft oder auch über eine amerikanische LLC eine Excempt-LLC, die dann letztlich in den USA keine Steuern bezahlt mein ganzes Dropshipping und E-Commerce Business machenüber Amazon FBI oder auch über eine eigene Webseite. Das wäre alles möglich. Das wäre ein relativ einfaches, bisher relativ einfaches Setup. Wenn ich jetzt in der Europäischen Union zum Beispiel machen will, dann müßte ich mir eben überlegen, was jetzt für mich geeignete Ziel-Märkte sind. Wenn ich jetzt in Deutschland, Österreich usw verkaufen wollte müsste ich überlegen, ob ich dort ein Lager aufbauen will. Wenn ich jetzt aus diesen Ländern komme, nach einem Wegzug muss man immer davon ausgehen, dass möglicherweise hier Zweifel daran erhoben werden, ob man tatsächlich im Ausland ist und ob das tatsächlich nur ein Lager ist oder doch eine Betriebsstätte. Wir hatten ja vorhin schon erwähnt, es gibt hier bestimmte Bestrebungen, in der EU gegen Briefkastenfirmen vorzugehen. Im Grunde müsste ich dann irgendwo eine EU Gesellschaft haben. Und damit diese dann ja auch lokale Umsatzsteuer bekommt, muss ich ja dann auch lokale Substanz nachweisen. Wir haben das ja immer wieder erlebt und haben darüber auch zum Beispiel kurz zum Thema Irland gesprochen. Wenn ich nicht zeigen kann, dass ich in Irland tatsächlich Mitarbeiter und Geschäftsführer habe, dann bekomme ich keine Umsatzsteuer Nummer und ich bekomme alle möglichen Probleme mit dem Finanzamt. Ähnlich ist es auch in Malta zum Beispiel, das heißt ich muss auf jeden Fall damit rechnen. Anders als bei den USA. Dass ich dort ein Problem bekomme, wenn ich keine Substanz habe. Das heißt, Substanz kostet zunächst einmal Geld. Wenn ich natürlich jetzt selbst nach Malta umziehe und den Geschäftsführer mache usw. gut, dann ist natürlich einfach ja, aber wenn ich das nicht möchte und Geschäftsführer anstellen möchte, der muss wieder 1.500€ im Monat verdienen, ich brauche Büro, ich brauche dieses, ich brauche jenes. Ähm, da muss ich dann schon ein gewisses Rad drehen. Ich brauch eine Holding Gesellschaft, ich brauch noch eine Holding Gesellschaft im Ausland und so weiter und sofort, das muss ich dann natürlich auch lohnen ja, das heißt im Wesentlichen muss ich mich fragen. Ist jetzt dieses Business, was ich plane, tatsächlich so profitabel, wie ich mir das wünsche und das damit nicht diese Infrastrukturkosten finanzieren kann. Denn ansonsten wird das Ganze nicht funktionieren. Also wie gesagt, eine irische Gesellschaft wäre attraktiv. Eine Maltesische Gesellschaft wäre attraktiv, auch Gesellschaften in Osteuropa können attraktiv sein. Aber man muss davon ausgehen, es gibt immer mehr Substanz-Anforderungen dort lokal, um der EU Steuer-Gesetzgebung Rechnung zu tragen.
46:03 - Vor- und Nachteile für Dropshipping/ E-Commerce in den USA
Daniel: Bis jetzt konnten wir uns schon mal einen guten Überblick über Dropshipping und E-Commerce in der Europäischen Union verschaffen. Jetzt wollen wir aber mal in Richtung USA schauen. Wie sieht es denn dort aus und ist es dort einfacher oder schwieriger, E-Commerce Tätigkeiten zu betreiben? Ist der Markt überhaupt für uns von hier aus interessant? Gibt es Vorteile? Gibt es Nachteile darüber, sprechen wir jetzt.
Sebastian: Genau also man muss jetzt natürlich sagen, es gibt natürlich auch in der Europäische Union große Opportunities und Möglichkeiten hier gute Geschäfte zu machen mit E-Commerce. Doch ich sage mal, es besteht ein erheblicher Planungsbedarf. Was alles machbar ist unter der Prämisse, dass das Business hochprofitabel ist. Also in den USA haben wir den Vorteil und wir kennen tatsächlich Mandanten die machen Dropshipping. Die haben ein Einzelunternehmen in Deutschland, also ein Gewerbe dort angemeldet, ja ohne Gesellschafter, die machen hunderttausend Dollar Umsatz pro Monat in den USA. Und Hunderttausend Umsatz ist beim E Business und beim E-Commerce jetzt nicht unbedingt so wahnsinnig viel, ist mir schon klar ja. Aber es hat bestimmte Vorteile, in den USA das zu machen und die Vorteile sind wie folgt. Zunächst mal gibt es den USA keine Mehrwertsteuer nach europäischen Modell. Es gibt eine Sales Tax und diese Sales Tax wird immer erst beim Check-out auf den Preis draufgeschlagen, was psychologisch extrem wichtig ist. Wenn ich in meinem Onlineshop alle Produkte netto ausschreiben kann und erst an der Kasse wird dann die Umsatzsteuer darauf gerechnet, ist das natürlich für mich psychologisch gesehen als Händler extrem von Vorteil. Denn dann sind mir ja mögliche Steuererhöhungen bei dieser Sales Tax völlig egal, denn der Kunde weiß, er ist dafür verantwortlich. Er muss sie bezahlen. Ich muss nicht meine Preise intern reduzieren Um hier wett halten zu können, um hier konkurrenzfähig zu sein. So das ist ein entscheidender Vorteil. Der zweite Teil ist, dass diese Sales Tax wie gesagt, die gibt es zwar, da hat sich auch 2018 hier erheblich, was geändert war das eine selbst noch viel einfacher. Mittlerweile ist es eben auch so. das ist darauf hinausläuft ganz ähnlich wie in der EU, dass man sich in den verschiedenen US-Bundesstaaten für die Sales Tax registrieren muss. Allerdings sind die Umsatz schwellen dafür so hoch in den meisten Staaten. Eine Registrierung für kleinere Anbieter ist gar nicht notwendig. In Kalifornien liegt der Schwellenwert bei $500.000 Umsatz im Jahr. Erst dann muss ich mich als Unternehmen für die Sales-Tax registrieren, wenn ich aus einem anderen Bundesstaat komme als Kalifornien oder vom Ausland. Dann ist natürlich diese Sales-Tax auch immer nur ein Satz 2% oder 5% manchmal ein bisschen mehr. Was auch wiederum wie gesagt, jetzt psychologisch gesehen Wichtiges war. Da kommt einfach am Ende noch ein bisschen noch was dazu. Auf Services auf Dienstleistungen ist überhaupt nichts fällig. Also da gibt es einige Vorteile. Ein anderer Vorteil ist, dass natürlich die Zölle in den USA. Im Vergleich zur Europäischen Union sehr viel geringer sind. Und da es keine Umsatzsteuer gibt, gibt es natürlich keine Einfuhrumsatzsteuer. Ja, wenn ich in die EU irgendwas verkaufen will, muss ich jetzt zunächst mal möglicherweise Zoll bezahlen, aber ganz sicherlich Einfuhrumsatzsteuer. Das fällt halt alles weg in den USA. Zölle muss ich zahlen, aber ich meine, wenn der Zoll sehr hoch ist, sind es vielleicht 5% oder 2% oder überhaupt kein Zoll. Dann hab ich ein riesigen Markt? Die Preise sind oftmals höher als in der Europäischen Union. Amazon hat 50% Marktanteil oder mehr. Das heißt, wenn ich auf AMAZON verkaufe, kann ich den ganzen Markt abdecken. Und die Sache mit der Betriebsstätte, über die wir vorhin gesprochen haben, ist also dort glasklar definiert? Wenn ich nichts habe in den USA, also keine Mitarbeiter oder anderweitige Infrastruktur, dann sind die Gewinne dort nicht zu versteuern. Und das ist natürlich ein weiterer Vorteil. Und für diese US-Gesellschaften, da kriege ich alles wie Stripe, Paypal, Bankkonten, Online Bankkonten. Natürlich attraktiv, ja zum Beispiel ist die amerikanische LLC. Für die bekomme ich alles, damit mache ich Dropshipping und E-Commerce aus den USA. Und das kann man relativ schnell machen. Ja, man braucht sich nicht um irgendwelche Umsatzsteuerregistrierung in der Europäischen Union zu scheren. Man kann das alles dort komplett machen und hat dort dann die Möglichkeit, ein sehr profitables Business aufzubauen. Ich kann das natürlich so gestalten, dann dass mir ein solches Business dabei helfen würde, ein Visum für die USA zu bekommen. Jemand denkt vielleicht USA ist weit weg und das ist ja viel einfacher jetzt hier in Deutschland so weiterzuverkaufen. Sicherlich nur für Deutschland stimmt es. Wenn man aber aus einem deutschsprachigen Land kommt und dann in Frankreich, Italien, Spanien verkaufen will, dann muss ich mich mit 4 oder 5 Sprachen beschäftigen? Andererseits brauchen möglicherweise Personal in diesen 4 oder 5 Sprachen und muss alles Mögliche übersetzen und muss alle möglichen Gesetze kennen. Während in den USA alles eine Sprache ist. Ich habe dort einen großen Markt, ich hab doch eine größere Bevölkerung. Ich kann das dort alles auf Englisch machen und habe diese ganzen Reibungsverluste nicht, die ich in der Europäischen Union habe. Also für die richtige Art von Business ist es auf jeden Fall einfacher als das in einem gleichen Umfang in der EU zu machen.
54:14 - Kann ich Dropshipping in Europa über eine amerikanische LLC machen?
Daniel: Ok, bloß gut, dass wir in wenigen Tagen auch einen Podcast geplant haben. Zum Thema Unternehmensgründung USA da können wir dann nämlich noch mehr darüber erzählen gerade eben zur LLC Gründung. Kann ich denn meine in den USA gegründete LLC wiederum verwenden, um vielleicht dann im zweiten Schritt mein Dropshipping oder Amazon FBA Business in der Europäischen Union zu machen? Könnte das über ein und dieselbe Firma laufen oder sollte ich dann eine zweite Firma gründen?
Sebastian: Also wie gesagt es kommt darauf an, wir haben auf jeden Fall schon erfolgreich und problemlos Amerikanische Gesellschaften registriert für IOSS, also dieses Import One-Stop-Shop und auch OSS, das hat also problemlos funktioniert. Wir haben das in Irland gemacht. Die haben dann so eine EU VAT Nummer, also die Umsatzsteuernummer fängt nicht an mit IE, sondern die fängt dann mit EU an. Das war also ohne weiteres möglich. Wenn es um kompliziertere Themen geht, da ist die LLC möglicherweise nicht geeignet, da muss man sich möglicherweise noch eine Firma in der EU gründen. Aber die kann ja dann von der LLC zum Beispiel beliefert werden.
56:28 - Noch Fragen - Wie wärs mit einer Beratung?
Daniel: OK. Ja, also wir haben gesehen, das ist ein komplexes Thema. Es ist auch durch die neue Gesetzgebung nicht einfacher geworden. Und wenn jetzt der eine oder andere Zuhörer Zuschauer doch noch Fragen hat? Was empfiehlst du ihm?
Sebastian: Also wir haben sehr viel zu dem Thema unserer Webseiten geschrieben. Auf der US-Webseite uskanzlei.com steht sehr viel drauf zum Thema E-Commerce, Drop-Shipping, das sind die ganzen Themen, die wir jetzt beschrieben haben, auch nochmal genau erklärt. Natürlich auch bei anderen, der ganze Bereich UK ist auf stmattew.de beschrieben, also eben auch nach Brexit: Was muss gemacht werden, wie funktioniert das Ganze mit Waren in die UK verschicken oder auch mit britischen Unternehmen in die EU zu verschicken? Und dann natürlich immer ein Beratungsgespräch zu buchen, das ist natürlich am besten, da kann man die Sachen dann besprechen. Und in vieler Hinsicht natürlich auch sich lokal vom Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn es jetzt um Themen im eigenen Wohnsitz-Land geht, das ist sicherlich extrem wichtig, weil wie gesagt diese Themen sind komplex und die Komplexität nimmt eher zu als ab. Also man sollte sich da auf jeden Fall beraten lassen, um da nicht in eine Steuerfalle zu tappen.
Daniel: Es war wie immer sehr interessant dann bis zur nächsten Folge.
Sebastian: Bis zur nächsten Folge.
Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland. Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keins unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren-Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.