Spanien Beckham Law und Steuern - Update 2023
Zu Gast: Martin Westhofen
Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:
Wir haben bereits den ersten Teil zum Beckham Law in Spanien 2023 veröffentlicht. Im zweiten Teil und in der heutigen Folge geht es vor allem darum, wie Kryptowährungen unter dem Beckham Law in Spanien versteuert werden, auf was man achten muss und wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer unter dem Beckham Law gehandhabt werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben wir uns mit dem deutschen Jurist Martin Westhofen zusammengesetzt, der bereits seit 5 Jahren in Spanien wohnt und in der Kanzlei ETL Nexum Abogados in Barcelona hauptsächlich Mandanten aus dem DACH Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) in Sachen Beckham Law und Umzug nach Spanien betreut.
Was ist das Beckham Law in Spanien?
Noch einmal kurz was das Beckham Law Steuergesetz ist: Ursprünglich war es für Sportler gedacht (daher ist es nach dem weltbekannten Fußballer David Beckham benannt), damit die nicht gleich die Hälfte ihres Einkommens versteuern und wieder abgeben müssen: Beckham Law Nutzer zahlen also anstatt ca. 44-48% Steuern nur etwa 19% oder 24% Steuern auf ihr Einkommen.
Mittlerweile ist das Beckham Law nicht nur für Sportler, sondern für alle die zwar in Spanien wohnen, aber keine Einkünfte in Spanien bzw. Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Spanien erzielen. Dazu gehören Selbstständige und Unternehmer mit ausländischem Einkommen, Angestellte eines Unternehmens aus dem Ausland, Expats etc.
Welche Voraussetzungen man als Beckham Law Nutzer erfüllen muss und was man bei der Anmeldung beachten sollte, erfahren Sie im ersten Teil zum Beckham Law in Spanien.
Beckham Law Nutzer haben also ihren Wohnsitz in Spanien, werden aber steuerlich wie Nicht-Ansässige behandelt.
Wie werden Kryptowährungen unter Beckham Law in Spanien versteuert?
Grundsätzliches gilt, dass unter dem Beckham Law nur Einkommen aus spanischer Quelle oder Vermögen aus spanischer Quelle besteuert wird.
Das macht das Beckham Law auch für Leute interessant, die mit Kryptowährungen Einkünfte erzielen. Berufliche Kryptotrader, die Ihre Betriebsstätte (Server) im Ausland haben und ausländische Einkünfte erzielen, profitieren vom Beckham Law in Spanien. Denn genau wie alle anderen ausländischen Einkünfte, werden auch Krypto-Einkünfte aus dem Ausland nicht in Spanien versteuert. Wichtig ist nur, dass man keine Betriebstätte in Spanien auslöst und keine Krypto-Geschäfte in Spanien abwickelt. Das heißt, man darf z.B. keine Hardware Wallets z.B. auf einem USB Stick in Spanien haben, weil dadurch eine Betriebsstätte in Spanien ausgelöst werden würde.
Leute, die Kryptowährungen nur zur privaten Vermögensverwaltung nutzen und Transaktionen, Einkünfte etc. mit ihrem eigenen Privatvermögen machen, bleiben privat und müssen ihr Kryptoeinkommen lediglich, wenn überhaupt, in der privaten spanischen Einkommensteuererklärung angeben, zahlen aber keine Steuern.
Achtung: Wer jedoch von Spanien aus mit Fremdvermögen tradet, gilt das sofort als selbständige Tätigkeit. Folglich muss man sich selbstständig in Spanien melden, was auch bedeutet, dass man das Beckham Law nicht mehr nutzen darf.
Daher ist es wichtig sich diese Fragen zu stellen:
Bin ich hauptberuflicher Kryptotrader und erziele ich Einkünfte mit Fremdvermögen oder erziele ich Kryptoeinkünfte ausschließlich mit meinem eigenen Privatvermögen?
Wo liegt mein Kryptovermögen, wo ist der Server, und wer ist mein Anbieter?
Es wird empfohlen, sich zu seiner individuellen Situation beraten zu lassen. Dabei kann Sie Martin Westhofen und sein Krypto-Experten-Team unterstützen.
Für alle, die nicht mit Kryptowährungen, sondern mit Aktien und anderen Dingen handeln und traden, gelten die gleichen Regeln: Entweder nur mit Privatvermögen handeln und in der spanischen Einkommensteuererklärung angeben und sobald Fremdvermögen involviert ist, muss die gewerbliche Tätigkeit im Ausland stattfinden oder man gilt in Spanien als selbstständig und verliert den Beckham Law Status.
Unternehmer: Keine Betriebsstätte unter Beckham Law in Spanien auslösen
Wie bereits erwähnt, darf man auf gar keinen Fall eine Betriebsstätte in Spanien auslösen. Es gilt aber grundsätzlich auch, dass man bei Unternehmen im Ausland aufpassen muss: Entsandte Arbeitnehmer sollten z.B. im ausländischen Unternehmen nicht bevollmächtigt sein. Am besten man arbeitet vom Homeoffice aus, aber solange es sich um ausländisches Einkommen handelt, ist das spanische Steuerrecht eher locker und die Betriebsstätte im Ausland wird generell nicht zurückverfolgt.
Weitere Vorteile für Beckham Law Nutzer in Spanien
Einkünfte aus dem Nullsteuer-Ausland sind steuerfrei
Auch alle Dividenden und Gewinnausschüttungen aus dem Nullsteuer-Ausland und anderen Steuerparadiesen wie z.B. den Bahamas oder Dubai, bleiben unter dem Beckham Law in Spanien steuerfrei.Auch Familienangehörige profitieren vom Beckham Law
Familienangehörige, die nach Spanien mitziehen, können das Beckham Law genauso nutzen und sind z.B. von Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen aus einem z.B. geteilten Unternehmen im Ausland ebenso von jeglichen steuerlichen Erklärungen dieser Einkünfte befreit.
Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien unter Beckham Law?
Auch wenn Backham Law Nutzer ihren Wohnsitz in Spanien haben und steuerlich als Nicht-Resident behandelt werden, ist die Schenkungs- und Erbschaftssteuer eine Ausnahme: Backham Law Nutzer müssen in Spanien genauso wie alle anderen Spanier tatsächlich Schenkungs- und Erbschaftssteuer zahlen.
Gut zu wissen ist hier, dass es zwar eine staatliche Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Spanien gibt, aber die Ausgestaltung dieser Steuer den Bundesländern individuell obliegt. Das heißt, z.B. in den Bundesländern Madrid, Andalusien und andere muss man zwar die Erbschaft und Schenkung erklären, sie wird aber nicht versteuert.
Wenn man das weiß, kann man das natürlich vorrausschauend planen und in ein Budesland in Spanien ziehen, das steuerlich die günstigsten Voraussetzungen bietet. Katalonien ist übrigens das Bundesland mit den höchsten Steuersätzen.
Andere Länder mit Beckham Law und ähnlichen Regelungen
Das Beckham Law gibt es auch in anderen Ländern wie z.B. in Portugal. Ähnliche steuerliche Regelungen gibt es auch in Italien.
Weitere Informationen zum Beckham Law in Spanien, Spanien als Wohnsitzland und vielen anderen Ländern finden Sie auf unserem Podcast Perspektiveausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen, St Matthew, und auf LinkedIn.
Kontaktdaten und Links
Martin Westhofen
Homepage: elegalnexum.com
E-Mail: infonexum@etl.es
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Timestamps
00:00:51 - Begrüßung, Vorstellung, Einleitung
00:05:02 - Wie ist Krypto-Einkommen bzw. wie sind Krypto-Gewinne in Spanien zu versteuern?
00:09:07 - Krypto rein privat zur eigenen Vermögensverwaltung vs. hauptberuflich mit Krypto traden: Wo ist in Spanien die Abgrenzung und wie wird diese unter Beckham Law unterschiedlich gehandhabt?
00:12:39 - Wie sieht es mit anderen ausländischen Vermögensarten wie z.B. Aktien aus? Gelten da die gleichen Regeln wie für Krypto?
00:14:09 - Dividende/Gewinnausschüttung aus dem Nullsteuer-Ausland: Wie werden diese unter Beckham Law in Spanien gehandhabt?
00:15:55 - Muss man bei Beckham Law darauf achten, keine Betriebsstätte auszulösen?
00:21:21 - Gibt es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien unter Beckham Law?
00:24:38 - Welche Alternativen zu Spanien schlägt Beckham Law Experte Martin Westhofen vor?
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 94: Spanien Beckham Law und Steuern - Update 2023
Zu Gast: Martin Westhofen
Vorspann: Wie wird das? Gibt es da eine Spalte bei der Vermögenssteuer-Erklärung und wie ist es bei der Einkunftserklärung? Muss ich das mit angeben, also sowohl mein Vermögen als auch mein Einkommen aus Krypto-Trading?
Wie sind da die Spanier aufgestellt, was die Kontrolle solcher Sachverhalte anbelangt?
Jemand erhält Beträge aus Erbschaft oder Schenkung und hat den Beckham-Law Status- was passiert da?
Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler die es ins Ausland zieht. Egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung, oder Lifestyle-Fragen: Hier geht's jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:00:51 - Begrüßung, Einleitung
Daniel Willkommen zu unserem Podcast. Heute begrüßen wir Martin Westhofen als Experte für das Thema Steuervorteile in Spanien.
Martin Westhofen Vielen Dank für die Einladung, ich freue mich auf das Gespräch und hoffe, ein bisschen Klarheit in den Dschungel der spanischen Vorschriften bringen zu können.
Daniel Das klingt doch schon mal gut. In dieser Folge heute wollen wir unter anderem besprechen, die Solidaritätssteuer, Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen, Gewinnausschüttungen und so weiter und sofort. Also es sind einige Themen, die wir uns heute vorgenommen haben. Geballtes Wissen rund um Spanien und Steuervorteile dort. Wir versuchen es in weniger als 60 Minuten und ganz am Anfang wollen wir Ihnen, lieber Herr Westhofen, die Gelegenheit geben, sich kurz einmal unseren Zuschauern und Zuhörern vorzustellen.
Martin Westhofen Sehr gerne. Vielen Dank. Also mein Name ist Martin Westhofen und ich bin, wie man unschwer hören und erkennen kann, deutscher Staatsbürger. In Bonn geboren, in Bonn aufgewachsen und habe da den Großteil meines Lebens gelebt und bin jetzt 43 Jahre alt. Ich habe in Bonn studiert, in Köln das zweite Staatsexamen gemacht, dann im Prinzip klassisch erstmal in der deutschen Behörde gearbeitet, bevor ich dann 2016 meine jetzige Frau kennengelernt hat, auch der Klassiker wahrscheinlich wie man nach Spanien übersiedelt. Wenn es nicht über die Arbeit ist, dann wahrscheinlich über die Liebe. Bei mir war es die Liebe, die mich hierher gezogen hat. Meine Frau ist dann schwanger geworden und dann musste die Entscheidung gefällt werden, ob wir in Deutschland bleiben oder nach Spanien gehen. Ich bin letztendlich jetzt seit seit Juli 2018 genau 5 Jahre bin ich jetzt in Spanien und habe noch keine Minute der Entscheidung bereut und hab erstmal meine Elternzeit mehr oder weniger zwischen Deutschland und Spanien verbracht und bin dann im Juni 2019, also auch jetzt genau vor 4 Jahren, bei der Kanzlei ETL Nexum Abogados in Barcelona angestellt worden und zwar als Leiter sozusagen des German Desks, wie der Name schon sagt, German Desk ich betreue hauptsächlich Mandanten, Kunden aus dem Dach Raum, also Deutschland, Österreich, Schweiz. Allerdings auch viele Engländer, viele Amerikaner auch dabei. Also ich sag mal German and International Desk, das leite ich. Ich kann natürlich nicht alles, ich bin selber deutscher Jurist, bin kein deutscher Steuerberater, kein spanischer Steuerberater, aber wir sind bei ETL eine Full Service Kanzlei, machen Tax Legal and Pay Roll, sind insgesamt glaube ich 80 Leute in der Kanzlei. Das heißt, ich habe auch viel Expertise, auf die ich zurückgreifen kann. Ich selber habe mich entwickelt zum. Relocation Manager kann man sagen. Also alle Arten von Problemen, die deutsche, schweizer, österreichische, und ausländische Staatsbürger hier in Spanien bei einer Umsiedlung zu erwarten haben oder erwarten können, um die kümmere ich mich. Viele Sachen mache ich selber, zum Beispiel alles, was mit Beckham zusammenhängt, mache ich selber. Alles was damit in der tatsächlichen Buchhaltung und wenn es dann weitergeht, wenn die SL steht oder wenn der Selbständige in Spanien angekommen ist, dann gebe ich natürlich den Fall weiter aus meiner Hand an den Steuerberater in Spanien, der den Fall weiter betreut. Ich bleibe immer als Kultur-Übersetzer, sage ich gerne, mit dem Mandanten natürlich in Kontakt. Zwischen Deutschland und Spanien sind es zwar nur 1000-1500 Kilometer, aber was sich da in der kulturellen Ebene verändert, ist enorm. Also man glaubt gar nicht, wie oft ich auf der Ebene gebraucht werde, um es mal sozusagen. Jetzt ist es Juli 2023 und ich bin immer noch sehr glücklich und das German Desk bei uns in Barcelona wächst und wir freuen uns auf neue Mandanten, auf neue Gelegenheiten so wie jetzt auch der Kontakt mit Ihnen ist wunderbar, so soll es weitergehen.
00:05:02 - Wie ist Krypto-Einkommen bzw. wie sind Krypto-Gewinne in Spanien zu versteuern?
Daniel Hervorragend. Es gibt ja viele unserer Mandanten, die sich mit Krypto beschäftigen und daraus auch wesentliche Einkünfte erzielen, nämlich aus dem Besitz von Kryptowährungen, aber auch aus Trading. Gibt es da eine Spalte bei der Vermögenssteuer-Erklärung und wie ist es bei der Einkunftserklärung, muss ich das mitangeben, also sowohl mein Vermögen als auch mein Einkommen aus Krypto-Trading und aus Währungsschwankungsgewinnen auch, also beispielsweise auch von dem was ich halte? Und wie sieht es aus im Unterschied zwischen gewerblicher oder privater Aktivität?
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Martin Westhofen Also alles was mit Beckham, Krypto und sonstigen Dingen zu tun hat, bin ich Experte, ansonsten sind wir sehr breit aufgestellt, da habe ich mein Team. Wir haben ein extra Team, das sich tatsächlich jetzt nur mit Krypto beschäftigt. Das sind Spezialfragen, da bin ich natürlich vorbelastet. Natürlich kann ich dazu jetzt etwas sagen, aber ich bitte darum jeden Einzelfall, wenn es einen Mandanten gibt, der solche Probleme oder Sachverhalte mitbringt, immer eine Einzelfallprüfung zu machen. Es ist unablässig und unabdingbar, sich da genau Gedanken zu machen, wie derjenige aufgestellt ist und wie es tatsächlich ist, wo liegt das Kryptogeld, wo ist der Server, wer ist mein Anbieter, das ist ganz wichtig in dem Zusammenhang. Die Spanier haben 2021 angefangen Krypto in die Einkommenssteuererklärung mit aufzunehmen und ich meine damit sie haben angefangen, dass man es ab da verpflichtend erklären musste. Wie das zu machen ist? Es wird geguckt, zu welchem Preis man gekauft hat bzw. zu welchem Preis war es am 31.12, die Differenz ist der Gewinn oder der Verlust. Ende 2021 war der Bitcoin und Kryptowährungen sehr hoch. Der Bitcoin, glaube ich, lag bei 78.000 Euro, so in die Richtung. Und 2022 ist das alles krachend zusammengebrochen und zum Zeitpunkt, in dem man die Steuererklärung in Spanien machen muss, nämlich im April bis Juni 2022, hat man dann Steuern zahlen müssen auf Gewinne, die man längst nicht mehr hat. Also das ist auch sehr volatil natürlich, diese ganzen Krypto-Geschichten, da muss man tatsächlich immer mit Experten sprechen und ich leite das auch intern immer an Experten weiter. Grundsätzliches zum Krypto in Verbindung mit Beckham Law ist es recht einfach, weil da ist es dann so, dass nur Einkommen aus spanischer Quelle oder Vermögen aus spanischer Quelle besteuert wird unter Beckham. Das heißt, wenn mein Anbieter oder mein Exchanger oder sonst irgendjemand im Ausland sitzt, also in Deutschland oder in Österreich oder in Belgien oder sonstwo, dann ist das kein Einkommen aus spanischer Quelle mehr. Und damit ist es auch nicht mehr zu erklären. Das heißt, es ist da ganz wichtig, darauf zu achten, über wen wickele ich meine Krypto-Geschichten ab.
Sebastian Und wenn ich jetzt ein Hardware Wallet habe auf dem USB Stick, dann wahrscheinlich auch in Spanien, weil dann ja physisch der USB Stick bei mir in Spanien ist, ja?
Martin Westhofen Ganz genau, die Wallet ist natürlich ganz klar da, wo Sie oder Ihr Computer sich befinden. Wenn Sie hier Resident werden, wird es schwer sein, dem spanischen Fiskus zu verkaufen, dass aber Ihr Wallet und Ihr Rechner immer in Deutschland standen, also das werden die Ihnen nicht glauben.
00:09:07 - Krypto rein privat zur eigenen Vermögensverwaltung vs. hauptberuflich mit Krypto traden: Wo ist in Spanien die Abgrenzung und wie wird diese unter Beckham Law unterschiedlich gehandhabt?
Sebastian Also kann man keine Hardware Wallets verwenden, sondern muss die irgendwo in der Cloud haben, damit das nicht in Spanien ist. Vielleicht noch ein ganz wichtiger Punkt ist auch diese Abgrenzung. Was ist jetzt privat und was ist nochmal Bereich der eigenen Vermögensverwaltung, was ja letztlich steuerfrei wäre. Wenn ich natürlich aber gewerblich hauptberuflich mit Krypto trade, dann bin ich natürlich auf einmal in einer gewerblichen Tätigkeit in Spanien tätig und müsste dann sogar wahrscheinlich Einkommensteuer auf diese Erträge bezahlen. Mir ist natürlich klar, dass die Abgrenzung nicht immer so einfach ist. Es gibt in verschiedenen Ländern ja verschiedene Merkmale, die geprüft werden, also wie viele Stunden am Tag macht man das, macht man das jeden Tag, macht man das einmal im Monat, welche Beträge werden damit bewegt, hat man noch eine andere Tätigkeit...Also mal unter der Annahme, dass es jemand macht, tatsächlich nur rein privat und rein zur eigenen Vermögensverwaltung und jetzt definitiv nicht hier hauptberuflich, wie sind da die Spanier aufgestellt, was die Kontrolle solcher Sachverhalte anbelangt? Sind die da sehr sensibel, kontrollieren die das sehr scharf oder ist das eher laissez-faire?
Martin Westhofen Das ist eher ein laissez-faire, dank der spanischen Steuergesetzgebung. Die haben es tatsächlich in diesem Punkt relativ einfach gehalten: Nämlich alles, was mit meinem eigenen privat Vermögen, oder privat Geld oder privat Krypto passiert, kann ich so viele Transaktionen im Monat machen wie ich will, es bleibt immer privat und ich habe das immer nur, wenn überhaupt, in meiner privaten Einkommensteuererklärung anzugeben. Sobald ich aber 2€ von Ihnen bekomme oder 10€ vom Herrn Taborek und damit das verwalte oder anlege und damit trade, dann bin ich sofort in einer Aktivität und einer selbständigen Tätigkeit, damit bin ich sofort gezwungen mich als Selbstständiger anzumelden und bin in der Konsequenz sofort raus aus dem Beckham Law. Um das jetzt wieder auf das Beckham Law zu münzen, also auf meine Expertise, das ist etwas wo man aufpassen muss. Man sollte auf gar keinen Fall Fremdvermögen verwalten. Wie gesagt, das fängt beim ersten Euro an gibt. Es gibt keine Stunden oder sonstige monetäre Grenzen, die gesetzt werden. Der erste Euro der nicht Ihrer ist und Sie den verwalten im weitesten Sinne dann dafür eventuell sogar noch eine Rechnung schreiben, dann sind Sie auf jeden Fall Selbstständiger, und dann sind sie raus aus dem Beckham Law. Das geht schnell, wenn man nicht weiß, was man tut, geht alles schnell. Wie gesagt, man muss sich informieren, besonders was neue Technologien angeht. Alles, die Arbeitswelt verändert sich, Krypto verändert sich. Was heute gilt, gilt im nächsten Jahr eventuell schon nicht mehr. Deswegen muss man immer up to date bleiben und sich beraten lassen. Da habe ich keinen anderen Rat für Mandanten als sich tatsächlich in dem Land, wo es hingehen soll, nachzufragen, weil da kann man sich in die Nesseln setzen, ganz einfach.
00:12:39 - Wie sieht es mit anderen ausländischen Vermögensarten wie z.B. Aktien aus? Gelten da die gleichen Regeln wie für Krypto?
Daniel Wie sieht es denn jetzt aber aus, wenn ich jetzt nicht mit Kryptowährungen handle und trade, sondern mit Aktien und anderen Dingen, also im Prinzip mit ausländischen Vermögen? Gibt es da noch irgendwas zu beachten?
Martin Westhofen Das ist genau dasselbe, genau dasselbe Verfahren, genau dieselben Tatbestandsmerkmale. Also alles, was Sie mit Ihrem eigenen Vermögen anstellen, bleibt Privatsache, ist in der privaten Einkommensteuererklärung zu erklären, alles andere sobald ein Dritter, sobald Sie drittes Vermögen mitverwalten sind Sie selbstständig und raus aus dem Backham Law.
Sebastian Und natürlich ist bei der Steuererklärung wichtig, dass alles was außerhalb Spaniens stattfindet, das heißt also, mein Depot ist nicht in Spanien, ich trade keine spanischen E-Cents, klar, dann muss ich es wiederum nicht in der spanischen Steuererklärung erklären. Aus meiner Sicht ist das einer der größten Vorteile des spanischen Beckham Law gegenüber dem portugiesischen NHR-Status, weil der portugiesische NHR Status ist ja sehr spezifisch hier: Also Dividenden sind steuerfrei, Zinsen sind steuerfrei in Portugal aber zum Beispiel Veräußerungserlöse nicht. Hier ist ja doch die spanische Regelung im Grunde sehr viel benutzerfreundlicher, weil man sagen kann, dass sämtliche Kapitalerträge, Veräußerungserlöse, Dividenden, Zinsen, was auch immer, man kann machen was man will, unter der Voraussetzung, das es natürlich im Ausland ist und wie Sie schon gesagt haben, es ist nicht gewerblich. Das halte ich für einen sehr großen Vorteil.
Martin Westhofen Absolut, ja.
00:14:09 - Dividende/Gewinnausschüttung aus dem Nullsteuer-Ausland: Wie werden diese unter Beckham Law in Spanien gehandhabt?
Daniel Trotzdem gibt es noch 2 offene Punkte, die wir noch nicht angesprochen haben. Das eine sind ja Gewinnausschüttungen aus Nullsteuer-Gesellschaften, weil da gilt ähnliches, wie gerade der Sebastian erwähnte, auch da gibt es spezielle Regelungen. Sebastian erwähnte gerade Portugal zum Beispiel. Und dann noch die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vielleicht beginnen wir mal mit der Gewinnausschüttung aus Nullsteuer-Gesellschaften. Wenn ich jetzt zum Beispiel eine Firma auf den Bahamas habe oder in einem anderen Land, wo ich keine Steuern zahle.
Martin Westhofen Das ist kein Problem für den Spanier. Das kann, je nachdem wie man aufgestellt ist, sehr vorteilhaft sein. Es geht in Spanien beim Beckham Law nur um weltweites Arbeitseinkommen. Also alles, was aus Dividenden, das kann aus einem Fiskal-Paradies kommen, es kann eine LLC aus den USA sein, es kann alles mögliche sein, es darf nur kein Arbeitseinkommen sein. Wenn es als Dividende ausgezahlt wird, ist alles gut, dann brauchen wir hier in Spanien nicht versteuern. Der Fiskus hier in Spanien würde das gar nicht mitbekommen, weil sie es ja auch nicht angegeben haben, im informativen Modell 720. Das heißt, der Spanier wird 5 Jahre oder 6 Jahre lang nichts von dieser LLC oder von ihren Dividenden erfahren und Sie bewegen sich damit auch noch im legalen Bereich. Also von daher kann das tatsächlich ein sehr großer Vorteil für den Backham Law Nutzer sein. Und dann auch noch wieder auf die Familienangehörigen, die nutzen das dann natürlich genauso. Also wenn die Dividenden ausgezahlt haben und 50:50 Beteiligung haben an einer LLC oder wie auch immer, auch die sind dann befreit von jeglichen Erklärungen dieser Einkünfte. Also das ist tatsächlich positiv.
00:15:55 - Muss man bei Beckham Law darauf achten, keine Betriebsstätte auszulösen?
Sebastian Wie Sie schon gesagt haben, ein sehr großer Vorteil das Beckham Law. Auch in Portugal, weil viele überlegen sich ja und entscheiden sich letztlich für Portugal oder Spanien. In Portugal ist es komplizierter, in Portugal gibt es sogar eine sogenannte Blacklist, also bestimmte Firmen sind nicht akzeptiert, man darf also von solchen Firmen keine Dividenden bekommen. Letztlich ist die Voraussetzung, dass Dividenden oder die da zugrunde liegenden Gewinne, schon mal irgendwo versteuert werden, also das ist ein sehr großer Vorteil, dass dies in Spanien nicht so ist. Ich möchte nochmal auf einen anderen Punkt diesbezüglich zurückkommen, also wir haben ja doch bei einer Auslandsgesellschaft oft das Thema: Wird in Spanien eine Betriebsstätte ausgelöst oder nicht? Also wenn das jetzt so eine typische ein-Mann LLC in den USA ist, wo niemand anders involviert ist, ist das meine LLC und die bekommt dann irgendwelche Erträge. Dann würde man ja doch in vielen Ländern sagen: "Naja, also jetzt bist du da mehr oder weniger hier der Eigentümer und letztlich die einzige handelnde Person." würde das jetzt eine Leistungsbetriebstätte an meinem Wohnsitz ausgelöst werden? Wie streng wird sowas in Spanien gesehen die ganzen Betriebsstellen-Problematik? Wir wissen ja von vielen Ländern, Deutschland zum Beispiel ist unheimlich streng, auch in UK und so, also da wird das sehr streng wird gesehen.
Martin Westhofen Das ist ein sehr dynamisches Feld, die Betriebsstätte. Es ändert sich im Prinzip auch ständig, wie da die Betriebsstätte definiert wird und was da jetzt neu dazu kommt und was nicht. Im Moment ist es so, dass, wenn Sie das 720iger Modell gar nicht einreichen müssen, dann erfährt der Fiskus hier erstmal auch gar nichts von ihrem Auslandsvermögen. Das heißt, in dem Sinne sind die auch nicht streng, was die Verfolgung einer Betriebsstätte angeht. Die Betriebsstätte ist eher ein Problem für entsendete Arbeitnehmer. Also da sehe ich tatsächlich kein großes Problem für die Zeit, in der das Beckham Law in Anspruch genommen wird, weil man da tatsächlich abgesichert ist also auch rechtlich, man tut nichts Illegales und ist abgesichert, dass das diese Informationen erst mal nicht an den spanischen Fiskus gelangt.
Sebastian Würden Sie jetzt zum Beispiel Ihrem Mandanten empfehlen, der z.B. eine Firma in Malta hat, dass ein lokaler Geschäftsführer auch tatsächlich dann in Malta vorhanden ist, damit in Spanien nichts passiert, oder ist es wirklich in Spanien so, dass die Behörden das einfach gar nicht interessiert? Was ich damit sagen will ist, dass ich zum einen auf den ganzen Shakira Fall abziele, die hatte ja wohl nicht das Beckham Law genutzt, sondern auch Malta Gesellschaften und das ist alles publik heutzutage, das Transparenzregister kann man einfach googeln und man findet die Informationen sofort. Also was ich damit sagen will ist, dass jetzt aus Ihrer Erfahrung heraus, es geht mir jetzt eigentlich nicht darum, was das Gesetz definiert, was natürlich auch wichtig ist, aber wie is auch die Handhabe. Wir wissen ja auch, dass manchmal die gesetzliche Handhabe von den Behörden, wie dann letztlich gehandelt wird, da gibt es relativ viel Spielraum. Ist es in Spanien eher locker oder würden Sie sagen, da wird sehr genau darauf geachtet und man muss unbedingt aufpassen als Geschäftsführer im Ausland.
Martin Westhofen Grundsätzlich wird es locker gehandhabt. Das Problem in Spanien ist, wenn man einmal die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, dann wird auch sehr pingelig und sehr genau hingeguckt. Zum Stichwort Transparenz, und Transparenzregister, das ist hier in Spanien noch gar nicht so weit fortgeschritten, das ist zwar laut EU-Richtlinie seit 2021 verpflichtend, in Spanien gibt es das aber noch gar nicht so wie in Deutschland zum Beispiel. Also wir haben jetzt 2023, wir haben noch gar kein Transparenz-Register in Spanien. Das sind nur öffentlich rechtliche Verwaltungen oder öffentlich rechtliche Gesellschaften, die Transparenz zeigen müssen, das heißt es wird hier noch relativ locker gesehen. Wie gesagt, ich kann aber auch immer nur warnen in dem Zusammenhang, das ist ein dynamisches Feld, das entwickelt sich alles weiter und wird mit Sicherheit immer enger gestrickt werden. Die Tatbestandsvoraussetzungen werden mit Sicherheit immer enger gestrickt werden und es wird mit Sicherheit keine keine Aufweichung dieser Regelungen geben. Das Thema Betriebsstätte ist für uns oder für den Spanier eher ein Problem, wenn wir zum Beispiel einen entsendeten Arbeitnehmer haben, dann eventuell sogar mit Vollmacht. Mit Vollmacht, haben wir sofort eine Betriebsstätte in Spanien, also wenn jemand bevollmächtigt ist für das ausländische Unternehmen zu handeln, haben wir sofort eine Betriebsstätte, auch bei einer Person. Wenn der aber keine Vollmacht hat und nur vom Homeoffice aus in Spanien arbeitet, kann das durchaus auch schon eine Betriebsstätte darstellen, das ist aber dann nicht so. Also wie gesagt, da wird das in Spanien so gehandhabt von den Behörden, dass es da keine Probleme gibt und das ist alles noch möglich, sagen wir mal so. Aber wer weiß wie lange noch, wie gesagt, ich weiß nicht wie die Projekte weitergehen auf OECD Ebene, also auf internationaler Ebene, da ist viel im Gespräch, man wird abwarten müssen letztendlich.
Sebastian Ja stimmt, das glaube ich auch. Danke für Ihre Einschätzung, ist sicherlich sehr hilfreich.
00:21:21 - Gibt es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien unter Beckham Law?
Daniel Also bleiben wir am Ball und beobachten das weiter, auch für unserer Mandanten, Zuschauer und Zuhörer kommen wir noch zum letzten interessanten Thema und zwar jemand erhält Beträge aus Erbschaft oder Schenkung und hat den Beckham Law Status. Was passiert?
Martin Westhofen Grundsätzlich werden Sie als Backham Law Nutzer, als Nicht-Resident behandelt, obwohl Sie Resident in Spanien sind. Das gilt aber nicht für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, da werden Sie auch unter Beckham als Resident angesehen und müssen bei der Erbschaftsteuer tatsächlich wie jeder andere hier in Spanien Erbschaftssteuer zahlen. Wer Gestaltungsspielraum hat, kann oder sollte den nutzen, wenn sowas ansteht. Erbe kann man ja schlecht planen. In Spanien wird die Erbschaftssteuer und das spanische Steuerrecht an die einzelnen Bundesländer abgetreten. Das heißt, es gibt eine staatliche Erbschaftssteuer und die Ausgestaltung obliegt aber dann den Bundesländern. Es gibt Bundesländer wie Madrid, Andalusien und da glaube ich sind jetzt noch 2-3 andere dazu gekommen, die verfolgen eine radikale 0 Steuerpolitik was das angeht und die sagen zwar ja, du musst die Steuer erklären, aber wir geben dir 100% Bonifikationen und du muss da nichts drauf zahlen. Das heißt, man kann auch in der Richtung durchaus vorausschauend steuerlich planen und dann das Bundesland in Spanien wählen, was da die günstigsten Voraussetzungen bietet. Katalonien ist immer das Schlusslicht. Wir haben immer die höchsten Steuern. Wir sind die Region wie Schwaben und Bayern in Deutschland, also hier wird viel produziert, hier ist viel Industrie ansässig und hier kommt das Geld her und der Fiskus setzt hier tatsächlich stark an. Gerade was Vermögen- und Schenkungssteuer angeht, gibt es definitiv bessere Bundesländer als Katalonien, nur von dem Gesichtspunkt aus betrachtet.
Sebastian Mit Beckham Law ist das ja nur 5 Jahre, da bin ich ja nur vorübergehend dort. Aber mal angenommen, jemand macht sich jetzt diesbezüglich Sorgen, dann müsste man im Grunde genommen hier zu Strukturen raten wie z.B. einer Stiftung oder irgendwelche anderen umfangreichen Strukturierung, damit man hier kein Problem bekommt.
Martin Westhofen Oder den richtigen Wohnort wählen in Spanien.
Sebastian Alles klar, das heißt, Sie sagen, damit würde man in Spanien tatsächlich unter Umständen eine Reduktion auf 0 erreichen können. Ich meine, wenn man jetzt über Deutsche spricht, wenn die Deutschland verlassen sind die ja sowieso noch 5 Jahre erbschaftsteuerpflichtig. Das heißt irgendwo wird man sowieso bezahlen müssen, es ist ja im Grunde die Frage, wie federe ich die Doppelbesteuerung ein bisschen ab.
Martin Westhofen Ganz genau. Das ist komplett richtig.
00:24:38 - Welche Alternativen zu Spanien schlägt Beckham Law Experte Martin Westhofen vor?
Daniel Gut, sehr interessant. Eigentlich kommen nur noch 2 Fragen zum Schluss, aber es war bisher sehr informativ und die Fachfragen haben wir jetzt schon besprochen. Bis auf vielleicht 2 Fragen, die ich gerne am Ende stelle, wobei ich hier für unser Gespräch, was Beckham Law betrifft noch eine hinzugefügt habe. Jetzt komme ich zu Ihnen und meine 5 Jahre in Spanien sind bald abgelaufen. Wo kann ich denn jetzt hingehen? So schön Spanien ist, ich will doch lieber in ein anderes Land. Was empfehlen Sie denn?
Martin Westhofen Ich kann da nur die Nachbarländer empfehlen, aber nicht im Norden, also Frankreich auf keinen Fall. Frankreich ist schön, aber steuerlich unschön, auch vom arbeitsrechtlichen her eine Katastrophe. Vom Arbeitsrecht her ist Italien genauso eine Katastrophe, aber die haben wenigstens ein schönes Land, gutes Essen und auch etwas ähnliches wie Beckham Law. Ich würde wahrscheinlich nach Italien gehen, entweder auf eine Insel oder in den Norden von Italien, Mailand oder Turin, die Ecke. Da würde ich wahrscheinlich hingehen, weil es einfach interessant ist. Ansonsten zu unserem Nachbarn nach Portugal. Wobei, und das soll überhaupt nicht despektierlich oder sowas klingen, aber der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien ist durchaus weniger groß. Also allen aus der Dach Region ist Spanien vertrauter. Man darf nie pauschalieren und ich mache es jetzt trotzdem. Ich glaube in Portugal erfordert eine größere Anpassung an die Kultur und die Bausubstanz, man merkt einfach noch mal einen Schritt weiter nach Südeuropa gegangen zu sein. Das Geld fehlt an allen Ecken und Enden, auch hier in Spanien, aber in Portugal wirklich an allen Ecken und Enden. Da muss man sich darauf einlassen. Was ich jetzt zum Beispiel aus Lissabon nur gehört habe, ist, dass da die Einwohner tatsächlich auf die Barrikaden gehen mittlerweile, weil so viele digital Nomaden sich jetzt ansiedeln und die Preis-Kultur kaputt machen. Für den Portugiesen, der seine 1000€ brutto im Monat verdient, ist Lissabon einfach nicht mehr bezahlbar. Man kann da den Kaffee nicht mehr bezahlen und das Klima gegenüber den Ausländern, wurde mir berichtet, nicht ich das aus erster Hand erfahren habe, wandelt sich etwas. Also ich würde wahrscheinlich eher zu Italien raten aus diesen weichen Faktoren. Ich weiß nicht, wie lange das in Portugal noch Bestand haben wird, dieses System, wie es jetzt gefahren wird.
Daniel Ja, interessant. Jetzt weiß ich nicht, ob Sie vielleicht auch meine zweite noch ungestellte Frage bereits mitbeantwortet haben. Meine zweite Frage wäre gewesen, was ist denn Ihr persönlicher Favorit? Jetzt haben Sie schon Italien genannt, aber gibt es noch ein anderes Land wo Sie sagen, das wäre mal ein schönes Land wo ich gerne leben würde, wohin ich auswandern würde?
Martin Westhofen Also ich persönlich, bin sehr Südamerika-affin, da mein Stiefvater aus Südamerika kommt, aus Uruguay kommt und ich würde sehr gern mal in Ecuador, in Uruguay oder in Argentinien leben. Wobei Argentinien mit Abstrichen, das ist einfach zu chaotisch in Argentinien, da weiß man ja tatsächlich heute nicht mehr, mit welcher Währung man morgen bezahlt oder wieviel die noch wert ist. Also das würde ich dann nicht machen, aber ich würde wenn dann in Richtung Südamerika.
Daniel Interessant. Eines meiner Lieblingsbücher ist Argentinien Resturlaub, ich glaube von Tommy Jaud, falls Sie es noch nicht gelesen haben, kann ich Ihnen empfehlen.
Martin Westhofen Das werde ich mir merken!
Daniel Ich schicke Ihnen einen Link. Es ist sehr amüsant und lehrreich.
Martin Westhofen Sehr gerne. Wenn sich das deckt mit meiner Vorstellung von einer Auswanderung nach Argentinien. Ich glaube, das ist sehr chaotisch, ich kann es mir nicht anders vorstellen, dass muss man wollen und lieben wahrscheinlich das Land. Anders, glaube ich, kommt man da nicht hin. Aber gut.
Daniel Sehr schön. Ich habe keine Fragen mehr. Vielen Dank für die Antworten. Hat uns sehr viel Freude gemacht Ihnen zuzuhören.
Sebastian Vielen Dank. War sehr interessant.
Martin Westhofen Dann bedanke ich mich auch. War wirklich eine schöne Runde und ich freue mich auf weitere Kontakte.
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