Nach Italien auswandern und Steuervorteile genießen
Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn
Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:
Können Sie sich vorstellen, im sonnigen Italien zu leben und Ihr Geld lieber für aromatischen Wein und die berühmte italienische Küche als für hohe Steuern auszugeben? Dann sind für Sie die besonderen Steuervorteile interessant, die Italien speziell drei Personengruppen anbietet, die sich für einen Wohnsitz im Land entscheiden.
Diese drei Personengruppen profitieren vom attraktiven Steuersystem in Italien
Italien versucht seit einigen Jahren, Rückkehrer ins Land zu holen, aber auch insbesondere die südlichen Regionen durch Einwanderer stärker zu bevölkern. Aus diesem Grund hat die Regierung Steueranreize geschaffen, die speziell diese Personengruppen in den Fokus nimmt: Arbeitnehmer und Selbstständige, High-Net-Worth Individuals und Rentner. Für welche Gruppe welche Anreize gelten, stellen wir Ihnen im Detail vor.
Das Inbound-Tax-Regime: Steuervorteile für Arbeitnehmer und Selbstständige
Das Inbound-Tax-Regime bietet Steuervorteile für EU-Bürger, die nach Italien auswandern. Sie zahlen hier lediglich auf 30 % ihrer Einkünfte Steuern. Dies gilt für Angestellte ebenso wie für Freiberufler und Einzelunternehmer.
Entscheiden Sie sich dafür, in den Süden von Italien zu ziehen, also beispielsweise nach Sardinien, Sizilien, Kalabrien oder Apulien, können Sie noch bessere Steuervorteile beanspruchen. Sie zahlen dann nur auf 10 % Ihrer Einkünfte Steuern.
Anders als mitunter angenommen, gibt es für den Steuerabzug im Rahmen des Inbound-Tax-Regimes keine Einkommensobergrenze. Wer ein besonders hohes Einkommen hat, kann also ebenfalls dieses Steuer-Regime für sich nutzen, sollte aber berechnen, ob sich dieses oder ggf. doch eher das Non-Dom-Regime für ihn lohnt.
Die Vorteile, die das Inbound-Tax-Regime bietet, sind allerdings an ein paar Voraussetzungen geknüpft und es gibt darüber hinaus ein paar Dinge, die beachtet werden sollten:
Für das Inbound-Tax-Regime müssen Sie mindestens zwei Jahre lang in Italien bleiben. Verlassen Sie das Land vor dieser Zeit, müssen Sie gegebenenfalls mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Die steuerlichen Vergünstigungen sind zunächst auf eine Zeit von fünf Jahren beschränkt. Gleichwohl ist eine Verlängerung auf zehn Jahre unter Umständen möglich, beispielsweise für Familien mit Kindern oder in dem Fall, dass Sie ein Haus in Italien erworben haben.
Abgesehen von Steuern werden in Italien, wie in anderen Ländern auch, Sozialversicherungsabgaben fällig. Diese sind hier verhältnismäßig hoch. So müssen Freiberufler je nach Branche mit Pflicht-Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 24 bis 34 % rechnen. Allerdings gibt es hierbei eine Maximal-Einkommensgrenze in Höhe von 110.000 Euro, bis zu der die Sozialversicherungsbeiträge nur berechnet werden.
Freiberufler sollten zudem in Abhängigkeit von ihrem Einkommen genau prüfen, ob für sie das Inbound-Tax-Regime oder aber das spezielle Steuersystem für Freiberufler, das sogenannte Régimen Forfettario, vorteilhafter ist. Dieses ist besonders dann interessant, wenn Ihr Umsatz nicht mehr als 85.000 Euro beträgt. Dann zahlen Sie nach dem Régimen Forfettario auf Ihren Umsatz lediglich 5 % Steuern und sind zudem von der Umsatzsteuermeldung befreit.
Das Non-Dom-Regime: Steuervorteile für High-Net-Worth Individuals
Vermögende können in Italien ganze 15 Jahre lang eine Pauschalbesteuerung nutzen. Diese beträgt 100.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Familienmitglied kommen noch einmal 25.000 Euro hinzu. Abgegolten sind damit steuerlich sämtliche Auslandseinkünfte.
Anders als bei den beiden anderen Systemen, dem Inbound-Tax-Regime sowie dem Flat-Tax-Regime, ist im Fall der Pauschalbesteuerung der Wohnsitz in Italien frei wählbar. Sie sind also nicht auf Süditalien beschränkt, sondern können damit auch in Rom, Mailand oder in der Toskana wohnen.
Das Flat-Tax-Regime: Attraktives Steuersystem für Rentner und Pensionäre
Rentner und Pensionäre haben die Möglichkeit, in Italien das Flat-Tax-Regime zu nutzen. Dieses gilt für alle Auslandseinkünfte, die demnach mit pauschalen 7 % besteuert werden. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten:
Das Flat-Tax-Regime ist an die Voraussetzung gebunden, dass Sie in Italien einen Wohnsitz im Süden und in einer Ortschaft mit weniger als 20.000 Einwohnern wählen.
Staatliche Renten und anderweitige Ruhestandsbezüge (zum Beispiel Pensionen oder Betriebsrenten) werden grundsätzlich in Deutschland besteuert, damit bietet das Flat-Tax-Regime nur dann Vorteile, wenn Sie eine private Rente beziehen.
Das Flat-Tax-Regime gilt nicht nur für private Rentenbezüge, sondern für sämtliche Einkünfte nicht italienischer Quelle. Allerdings müssen Sie dabei ggf. die Quellensteuer beachten.
Der steuerliche Sonderstatus ist auf zehn Jahre begrenzt. Nach dieser Zeit werden die in Italien üblichen Steuern fällig.
Haben Sie beschlossen, das Dolce Vita in Italien zu genießen, begleiten wir Sie gern zusammen mit unserem Team und unserem Netz von auf das Auswandern und auf Italien spezialisierten Steuerberatern und Anwälten auf Ihrem Weg in ein steuergünstiges Leben.
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Timestamps
00:00:40 - Italien: Wertvolle Steuervorteile für Einwanderer und Rückkehrer
00:03:28 - Das Inbound Tax Regime: Steuervorteile für EU-Bürger
00:06:01 Sozialversicherungsabgaben beachten
00:06:50 - Mindest- und Maximal-Zeiträume für das Inbound Tax Regime
00:09:10 - Keine Einkommensgrenzen für den Steuerabzug
00:09:48 - Anforderungen an die Buchhaltung und Steuervorteile für Freelancer
00:11:36 - Steuerlicher Sonderstatus und hohe Sozialversicherungskosten
00:14:30 - Die Essenz des Inbound Tax Regimes
00:17:47 Das Non-Dom-Regime: Steuervorteile für High-Net-Worth Individuals
00:21:26 - Diese Steuervorteile bietet Italien für Rentner und Pensionäre
00:26:25 Vorteilhafte Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 90: Nach Italien auswandern und Steuervorteile genießen
Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn
Daniel: Also, beim angenommenen jährlichen Gewinn oder Einkommen von 100.000 € beispielsweise werden nur 30 % davon zur Besteuerung herangezogen, so als hätte ich eigentlich nur 30.000 € Einkommen im Jahr erwirtschaftet.
Perspektive Ausland: Perspektive Ausland, der Podcast für Unternehmer und Freiberufler, die es ins Ausland zieht. Egal, ob Steuerplanung, Auslands-Firmengründung oder Lifestyle-Fragen, hier geht es jede Woche zur Sache. Und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:00:40 - Italien: Wertvolle Steuervorteile für Einwanderer und Rückkehrer
Daniel: Dann kann ich nur sagen, herzlich Willkommen zu unserem heutigen Podcast. Es geht um Steuervorteile für Auswanderer in Italien und heute ganz speziell zu Neuerungen bzw. zu mehr Detailtiefe, zu Informationen, die wir schon mal angesprochen oder auf unserer Webseite geschrieben haben oder zu häufig gestellten Fragen. Italien bietet ja besondere Anreize für einige, sowohl für Vermögende als auch für Rückkehrer, aber auch für Freiberufler und Selbstständige gibt es sehr interessante Möglichkeiten, wenn man alle Fakten kennt. Und genau das ist der Punkt, Sebastian, wir wollen heute mehr Detailtiefe und mehr Fakten nennen, als wir das vielleicht im ersten Podcast schon einmal gemacht haben. Es geht ganz speziell um das Inbound-Tax-Regime für Arbeitnehmer und Selbstständige, das Non-Dom-Regime für Vermögende und auch um Rentner oder das schönere Wort Pensionäre. Auch da gibt es natürlich immer wieder Nachfragen und Interessierte, die sagen, ich möchte meinen Lebensabend in Italien verbringen, wie sieht es denn da steuerlich aus? Habe ich das gut zusammengefasst?
Sebastian: Ja, sehr gut, perfekt. Genau darüber wollen wir sprechen und wir sollten vielleicht auch noch kurz eine Anekdote erzählen, denn wir wollten eigentlich heute hier mit einem italienischen Anwalt sprechen, aber als er unsere Fragenliste bekommen hat, hat er gesagt, er möchte gerne 4.000 € haben, um an dem Podcast teilzunehmen. Was für ein Spinner! Der hat natürlich nicht alle Tassen im Schrank! Er hat ja hier die Möglichkeit, seine Kanzlei und seine Tätigkeit eine Stunde lang kostenlos zu promoten und wir wissen ja von anderen Anwälten und Experten, die bei uns zu Gast waren, dass die alle in kürzester Zeit Mandanten bekommen haben durch diesen Podcast und nicht nur das, manche sogar so viele, dass sie die jetzt abweisen müssen, weil sie keine Kapazitäten mehr frei haben. Zum einen wollte ich das deswegen sagen, damit unsere Zuschauer und Zuhörer verstehen, dass diese Informationen tatsächlich einen hohen Wert haben, um mal eine Bewertung anzugeben, einen Wert von 4000 €. Das ist vielleicht ganz interessant. Andererseits möchte ich auch Anwälte, Steuerberater, die im Ausland sind, irgendeinen Auslandskontext haben, zu dem sie beraten können, animieren und einladen, sich bei uns zu melden. Da gibt es auf der Website eine spezielle Seite, wo man einen Gast vorschlagen kann, auf perspektiveausland.com. Also wir reden gerne über alle Themen, die mit dem Ausland letztlich zu tun haben. Darüber freuen wir uns dann natürlich.
00:03:28 - Das Inbound Tax Regime: Steuervorteile für EU-Bürger
Daniel: Klasse! Ja, dann lass uns einsteigen: Inbound Tax Regime, können wir das nochmal genau im Detail beschreiben? Wie funktioniert das genau? Was muss man dazu wissen?
Sebastian: Genau. Wir gehen jetzt diese einzelnen drei Teile durch. Italien hat im Wesentlichen drei Steuervorteile oder drei verschiedene Programme, die du gerade eben schon erwähnt hast: eines für Arbeitnehmer und Selbständige, eines für High-Net-Worth Individual und eins für Rentner. Ich habe heute nochmal mit unserer Partnerkanzlei in Rom gesprochen und die einzelnen Antworten abgeklärt. Leider können die eben kein Deutsch, sonst wären sie natürlich gerne in den Podcast gekommen. Wir haben die Fragen zusammengefasst beantwortet und fangen jetzt an, darüber zu sprechen. Als erstes über das Inbound Tax Regime. Dieses Programm steht eigentlich jedem offen, der neu nach Italien umzieht. Ursprünglich wurde es eigentlich erfunden für Rückkehrer, die im Ausland waren. Italien leidet ja seit langem unter einem sogenannten Braindrain, das heißt auf der einen Seite geht die Geburtenrate zurück, die Bevölkerung schrumpft und dann gehen auch noch sehr viele junge, kompetente und gut qualifizierte Arbeitskräfte ins Ausland. Um dem letztlich einen Riegel vorzuschieben oder besser gesagt diejenigen, die im Ausland sind zu animieren, nach Italien zurückzukommen, hat man dieses Inbound Tax Regime aufgelegt. Mittlerweile ist es auch für alle anderen EU-Bürger verfügbar, die nach Italien umziehen und davor nicht in Italien gewohnt haben.
Kurz gesagt, der Hauptvorteil ist, dass man letztlich nur auf 30 % seiner Einkünfte in Italien Steuern bezahlen muss. Wenn man in den Süden Italiens zieht, also Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien und so weiter, dann muss man sogar nur 10 % seines Einkommens versteuern und das sind natürlich mal ganz bedeutende Steuervorteile, die man dort erzielen kann. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für die typischen Freiberufler, die im Ausland tätig sind.
Daniel: Selbst mit 30 % komme ich ja, wenn man dann die Steuer ansetzt, auf round about 10 % im Vergleich zu Deutschland, wenn nur 30 % mit der italienischen Steuer besteuert werden. Das ist schon ein immenser Vorteil.
00:06:01 Sozialversicherungsabgaben beachten
Sebastian: Da gibt es natürlich noch ein Manko. Das ist die Sozialversicherung. Das werden wir gleich noch im Detail besprechen. Ich würde sagen, wenn man als Freiberufler einen Umsatz macht von ungefähr 100.000 EUR, in Süditalien lebt und hier letztlich nur 10 % Steuern bezahlen muss, kommt man natürlich trotzdem wegen der Sozialversicherung auf 30 % Abgaben insgesamt. Allerdings sind es bei 200.000 dann nur 35.000, also nur 5.000 mehr, weil die Sozialversicherung gedeckelt ist bei ungefähr 100.000. Und wenn man dann 300.000 EUR bis 400.000 im Jahr verdient, dann geht natürlich der Steuersatz rapide runter auf unter 10 %. Aber wie gesagt, die Sozialversicherung ist etwas, das man auf jeden Fall beachten muss.
00:06:50 - Mindest- und Maximal-Zeiträume für das Inbound Tax Regime
Daniel: OK, gut, dass wir das noch erwähnt haben. Ist das eine Sache, bei der jemand sagen kann: "Ok, ich probiere das mal aus, ich gehe erstmal für ein Jahr nach Italien und gucke mal, wie das funktioniert und dann geh ich vielleicht noch woanders hin."? Oder muss man da die Zuschauer und Zuhörer noch auf spezielle Besonderheiten hinweisen?
Sebastian: Das funktioniert leider nicht. Man muss sich mindestens für zwei Jahre verpflichten, in Italien zu sein, in Italien zu verdienen und Steuern zu zahlen. Verlässt man das Land früher, muss man davon ausgehen, dass man Steuern nachzahlen muss.
Daniel: Gut zu wissen. Jetzt haben wir also die kürzere Zeit angesprochen, jetzt kommt vielleicht bei dem ein oder anderen die Frage auf, was nach 5 Jahren passiert.
Sebastian: Genau. Das hätten wir noch erwähnen sollen. Das gilt zunächst mal für 5 Jahre und man kann dann auf 10 Jahre verlängern. Da gibt es verschiedene Bedingungen, an die das geknüpft wird, wenn man zum Beispiel ein Kind hat oder wenn man ein Haus in Italien kauft, dann kann man auf 10 Jahre verlängern, allerdings muss man dann auf 50 % die italienische Steuer bezahlen, nicht mehr auf 10 oder 30 %. Hat man allerdings 3 Kinder oder mehr, dann bleibt es weiterhin bei diesen 30 oder 10 %, wenn man dann nochmal um weitere 5 Jahre verlängert. Aber nach 10 Jahren ist Schluss.
Daniel: Ja, wobei, wer weiß, was in 10 Jahren, was das ganze Steuersystem und Finanzsystem betrifft, noch los sein wird. Wir haben es jetzt auch in Dubai gesehen. Selbst in Ländern, in denen es bisher rosig und gut aussah, kann es sich ganz schnell zum Negativen drehen und wenden und genauso könnte es natürlich auch sein, dass sich Länder, in denen heute ein grässliches Steuersystem ist, etwas einfallen lassen. Länger als 10 Jahre wird mir wohl kaum einer zugestehen.
Sebastian: Genau, ich denke, 10 Jahre geben einem genug Planungssicherheit, damit man sich hier niederlassen kann, auch mit der Familie, und dass man weiß, was man hier für steuerliche Vorteile tatsächlich genießen kann.
Daniel: Eine Frage, die uns auch aus unserem Zuschauer- und Zuhörer-Kreis erreicht hat:
00:09:10 - Keine Einkommensgrenzen für den Steuerabzug
Daniel: Ist es so, dass der Maximalbetrag, den ich als Einkommen innerhalb dieser Jahre haben kann und dann eben vergünstigt versteuern muss, dass der gedeckelt ist? Entweder von der Zeit her oder von der Höhe? Was rumgeistert ist, sind maximal 200.000 € innerhalb von 3 Jahren?
Sebastian: Nein, das ist eine falsche Information. Wir haben das auch im letzten Podcast angesprochen. Entweder haben wir das falsch verstanden oder es ist einfach eine Falschinformation. Es gibt hier keine Grenze. Die Grenze ist nach oben offen, man kann so viel verdienen, wie man will bei diesem Status.
00:09:48 - Anforderungen an die Buchhaltung und Steuervorteile für Freelancer
Daniel: Immer wieder eine Frage, die gestellt wird, gerade wenn jemand als Freelancer in ein Land auswandert, um dann dort online zu arbeiten. Wie ist denn das, welche Anforderungen habe ich denn, was meine Buchhaltung betrifft? Sind die hoch in Italien, sind sie niedrig? Wenn ich jetzt eine Ein-Mann-Firma bin, Freelancer, was muss ich dann tun?
Sebastian: Ja, man muss sicherlich in Italien mit diesem Status hier ganz normal einen Buchhaltung machen, eine ganz normale Gewinn- und Verlustrechnung machen, ganz normal Umsatzsteuer abführen, ganz normal Sozialversicherung abführen. Es gibt auch in Italien ein vereinfachtes Flat Tax Scheme für Freiberufler, das sogenannte Régimen Forfettario - mein italienischer Akzent ist nicht wirklich gut - allerdings ist dieses nicht kombinierbar mit dem Inbound-Tax-Status. Nichtsdestotrotz kann es gegebenenfalls interessant sein als Alternative, vor allen Dingen für diejenigen Mandanten, die nicht mehr als 85.000 Euro Umsatz machen, denn diese Mandanten bezahlen schlicht und ergreifend 5 % Steuern auf den Umsatz, wohlgemerkt nicht auf den Gewinn. Sie müssen aber dann letztlich keine weiteren Sozialabgaben abführen und müssen letztlich auch keine Umsatzsteuermeldungen machen. Das heißt, das könnte möglicherweise interessant sein für jemanden, der nur einen relativ geringen Umsatz hier in Italien erzielt.
Daniel: OK, gut zu wissen.
Sebastian: Man muss allerdings sagen, nach 5 Jahren geht es dann hoch auf 15 % und, wie gesagt, ist das Maximum 85.000 Euro. Also, wer darüber liegt, der kann es nicht nutzen.
00:11:36 - Steuerlicher Sonderstatus und hohe Sozialversicherungskosten
Daniel: Das führt uns automatisch zu einer anderen Frage. Du hattest es vorhin schon kurz angesprochen, die Sozialversicherungskosten, sind in Italien relativ hoch und könnten möglicherweise den Steuervorteil auch wieder schlucken. Was weißt du? Was kannst du den Zuschauern zum Sozialversicherungssystem in Italien sagen und da geht es jetzt weniger darum, wie gut das ist, sondern mit welchen Kosten ich monatlich oder jährlich rechnen muss.
Sebastian: Genau, diese ganzen steuerlichen Sonderstatus, egal, ob jetzt in Portugal, Spanien, Griechenland oder Italien, die mit geringen Steuersätzen locken, 20%, 10 %, die haben natürlich immer die Krux, dass die Sozialbeiträge oftmals nicht erwähnt werden. Das heißt, man sieht die niedrige Steuer und dann ist man gewöhnt aus anderen Ländern, wie zum Beispiel aus Deutschland oder auch UK, dass ja letztlich Freiberufler und Selbstständige keine oder nur sehr geringe Sozialabgaben bezahlen müssen und dann ist man auf einmal überrascht, dass die Sozialabgaben nicht von den steuerlichen Begünstigungen hier letztlich betroffen sind, sondern in voller Höhe bezahlt werden müssen. Also, das ist ein generelles Problem mit diesem steuerlichen Sonderstatus. In Italien ist es konkret so, dass es dort auch sehr hohe Sozialversicherungen gibt, also im Schnitt kann man sagen, für Freiberufler und Selbstständige 24 bis 34%. Das hängt von der Art des Berufes ab, die meisten Berufe für Freiberufler haben auch ihr eigenes Versorgungswerk und alle anderen, die nicht ihr eigenes Versorgungswerk haben, zahlen dann in die staatliche Versicherung INPS ein.
Daniel: OK. Vorhin hattest du es kurz erwähnt, aber ich würde es gerne jetzt nochmal in aller Deutlichkeit getrennt haben: Nach oben ist das ganze gedeckelt? Die Maximal-Beiträge zur Sozialversicherung?
Sebastian: Ja, also in Italien sind nur die ersten 110.000 € von der Sozialversicherung. Alles, was darüber verdient wird von Freiberuflern, von Selbständigen, muss hier nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Man kann sagen, dass Selbstständige und Freiberufler ungefähr 25% bezahlen, ein bisschen mehr, ein bisschen weniger. Das ist stark vereinfacht gesagt. Bei Festangestellten ist es so, dass die Sozialversicherungen 40 % sind, 30 % davon bezahlt der Arbeitgeber und 10% der Arbeitnehmer. Aber wie gesagt, meistens sind bei uns die Mandanten ja Selbständige, Freiberufler, die mit 25% auf die ersten 110.000 € rechnen müssen.
00:14:30 - Die Essenz des Inbound Tax Regimes
Daniel: OK. Ich fasse jetzt nochmal zusammen, was ich alles jetzt aus unserem Gespräch über das Inbound Tax Regime gelernt habe und du ergänzt das bitte und korrigierst mich. Also, beim angenommenen jährlichen Gewinn oder Einkommen von 100.000 Euro beispielsweise werden nur 30% davon zur Besteuerung herangezogen.
Sebastian: Korrekt, und in Süditalien eben nur 10 %.
Daniel: Das heißt, so, als hätte ich eigentlich nur 30.000 € Einkommen erwirtschaftet in dem Jahr und darauf die auf den ersten Blick vielleicht etwas günstigere deutsche Einkommensteuer, aber wir dürfen nicht vergessen, es gibt sehr erhebliche Sozialversicherungskosten in Italien.
Sebastian: Genau. Und die werden halt auf den vollen Umsatz fällig, nicht nur auf die 30.000 oder 10.000, sondern auf die vollen 100.000.
Daniel: Gut, dass du das jetzt gesagt hast. Daraus ergibt sich jetzt aber ein Vorteil, wenn das Einkommen oberhalb von 110.000€ liegt, denn dann werden die Kosten für meine Sozialversicherungsbeiträge eingefroren, sozusagen. Dann steigt eigentlich nur noch die Besteuerung und damit gilt: Je höher mein Einkommen jetzt weiter steigt, desto günstiger wird das Verhältnis zu dem tatsächlichen Steuersatz plus den Sozialversicherungskosten.
Sebastian: So ist es, genau. Absolut.
Daniel: Weil wir ja auch noch gelernt haben und das ist der dritte interessante Fakt, dass es eben nicht so ist, dass das Einkommen nach oben gedeckelt ist. Also der Steuervorteil ist unbeschränkt, sowohl auf die Zeit, das heißt auf den vollen Zeitraum von den ersten 5 Jahren, als auch auf die Höhe des Einkommens. Wobei man natürlich sagen muss, ab einer bestimmten Höhe meines Jahresgewinns oder Einkommens gibt es ja noch ein anderes, sehr interessantes Steuerkonzept in Italien. Da muss man also jetzt noch dran bleiben und weiter zuhören, wenn wir das vielleicht später nochmal mit erwähnen werden, aber zumindest in dem Sinne wäre das eine sehr gute Alternative.
Sebastian: Genau. Wichtig ist vielleicht noch hinzuzufügen, dass diese Steuerfreistellungen nur an Selbstständige und Einzelunternehmer gerichtet sind. Wer jetzt eine Kapitalgesellschaft zum Beispiel dort gründet und dort selbst Geschäftsführer wird, der kann das Ganze nicht nutzen. Wer jetzt natürlich Angestellter ist in Italien und bei irgendeinem Fremdunternehmen einen Job annimmt, der kann es wiederum nutzen, aber eben nicht, wenn man als Geschäftsführer bei der eigenen Gesellschaft tätig ist.
Daniel: Genau. Und wer jetzt immer noch Fragen dazu hat, schreibt uns eine E-Mail, geht auf unsere Webseite, da kann man noch mehr ins Detail gehen.
Sebastian: Genau, absolut. Das ist ja genau das, was wir machen. Wir haben viele Mandanten, die wir dahingehend beraten. Wir haben viele Steuerberater und Anwälte weltweit, darunter auch in Italien, die mit uns zusammenarbeiten. Wir können hier mit dir, wenn du in nach Italien umziehen willst oder irgendwohin anders einen Fahrplan entwickeln, das Ganze komplett begleiten, dich an der Hand halten und mit unseren Experten connecten, für dich das ganze auf Deutsch und mit unserem Team organisieren. Das ist das, was wir jeden Tag machen, für sehr viele Mandanten.
00:17:47 Das Non-Dom-Regime: Steuervorteile für High-Net-Worth Individuals
Daniel: Genau. Und für eine Gruppe von Mandanten könnte das nächste Thema sehr interessant sein, das sogenannte Non-Dom-Regime. Das richtet sich eher an vermögende Mandanten, die Italien ins Auge gefasst haben, denn hier bietet Italien spezielle Schmankerl sozusagen an für Vermögende. Vielleicht kannst du dazu jetzt noch etwas erzählen.
Sebastian: Genau. Non-Dom-Status, das kennen wir ja aus Ländern wie UK, Irland, auch Malta und Zypern und im Grunde genommen hat Italien hier einen neuen Non-Dom-Status implementiert. Der gilt für 15 Jahre, das ist ja auch ähnlich wie in den gerade genannten Ländern. Da zahle ich also eine Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 Euro plus 25.000 Euro für jedes andere Familienmitglied und damit sind dann sämtliche Steuern für ausländische Einkünfte abgegolten, also man kann sich das so ein bisschen vorstellen wie die pauschale Besteuerung in der Schweiz. Da gibt es ja ein ganz ähnliches Modell, wobei das in der Schweiz sehr viel teurer, sehr viel komplizierter zu beantragen ist und auch nur in bestimmten Gegenden gilt, in irgendwelchen Bergdörfern usw. Hier ist interessant in Italien, dass man überall leben kann, man kann in Rom leben, kann in Mailand leben, in der Toskana, wo man möchte, zahlt letztlich 100.000 Euro und damit ist dann alle steuerliche Verbindlichkeit für mein gesamtes Auslandseinkommen bezahlt. Wenn ich also jetzt zum Beispiel hohe Dividendeneinkünfte habe, dann lohnt sich sowas.
Daniel: Ein besonders interessanter Vorteil, den ich in dem Zusammenhang auch gelernt habe, ist der Umfang meiner Steuererklärung, die ich einreichen muss am Jahresende, denn wie hat früher mal einer der deutschen Bundeskanzler gesagt: Eine Steuererklärung sollte auf einen Bierdeckel passen. Also, was kann man dazu noch sagen, Steuererklärungen, ein Vermögender, der nach Italien geht, was hat er noch für Vorteile, was seine jährliche Steuererklärung betrifft?
Sebastian: Ja, es ist ein riesiger Vorteil. Das ist natürlich auch ein Vorteil in anderen Non-Dom-Ländern, man muss eben seine gesamten ausländischen Einkommensverhältnisse in Italien nicht aufdecken oder erklären in der Steuererklärung. Das heißt, man muss nur seine italienischen Einkünfte erklären, plus natürlich ein Kreuz machen und diese 100.000 Euro Pauschalsteuer bezahlen, aber man muss nicht erklären, welche Firmen man im Ausland hat und das ist ja oftmals, gerade, wenn man zum Beispiel an Länder wie Deutschland denkt, wo man wirklich deklarieren alles muss, jede Beteiligung und so weiter und sofort, ein sehr großer Vorteil, dass man das extrem einfach macht. Ein anderer Vorteil, den man vielleicht noch nennen kann, ist, dass es keine Remittance-Basis gibt. Es ist ja so in UK, dass ich das Einkommen, was ich im Ausland generiere, nicht nach UK reinbringen darf, ansonsten muss ich darauf Steuern bezahlen. Das gibt es in Italien nicht. In Italien wird man geradezu ermutigt, Geld ins Land zu bringen und auszugeben. Das ist natürlich schön, denn in Italien gibt es ja sehr schöne Möglichkeiten, Geld auszugeben. Man kann Wein kaufen, man kann schöne Klamotten kaufen, natürlich tolle Autos. Das ist wirklich ein Land, wo man Geld ausgeben kann und daher kann man sich daran freuen, dass man das im Ausland nicht versteuerte Geld oder nur relativ gering versteuerte Geld komplett in Italien verwenden darf, in aller Freiheit.
00:21:26 - Diese Steuervorteile bietet Italien für Rentner und Pensionäre
Daniel: Klasse! Ein guter Punkt, bevor wir jetzt zur nächsten Zuschauer- und Zuhörer-Gruppe kommen, die wahrscheinlich schon warten, wann sie endlich an die Reihe kommen, weil sie ganz nochmal ganz andere Aspekte haben, die sie auch interessieren, wenn sie ihren Wohnsitz verlagern wollen. Und zwar reden wir von jemandem, der in Ruhestand geht, Pensionist ist, Rentner ist und sagt: Jetzt geht es nach Italien! Was hast du für diese Zielgruppe zu erzählen?
Sebastian: Für Rentner hat nun Italien ein sogenanntes Flat Tax Regime. Da bezahlt man 7 % Steuern auf alle Auslandseinkünfte, nicht nur die Rente, sondern auch Kapitalerträge, Mieten usw. Das setzt allerdings voraus, dass man nach Süditalien in eine kleine Ortschaft umzieht, wo nicht mehr als 20.000 Einwohner leben.
Daniel: Ja, also muss man dann in einen Vorort. Aber ich meine, einige dieser Traum-Locations, in denen man vielleicht früher in der Toskana oder sowas gewesen ist, oder in anderen Teilen Italiens, mögen ja von vornherein nicht so viele Einwohner haben. Ansonsten muss man halt auf einen Vorort dann ausweichen. Ich denke, das sollte möglich sein.
Sebastian: Die Toskana würde ja wie gesagt leider nicht gehen, weil es zu nördlich ist. Man muss sich dann schon nach Apulien, Sardinien, Sizilien, Kalabrien und so weiter orientieren und dann noch zusätzlich darf die Stadt nicht zu groß sein. Es geht eben schon darum, die vom Aussterben bedrohten italienischen Kleinstädte wiederzubeleben durch deutsche Rentner.
Daniel: Und was passiert jetzt aber, wenn ich in eine andere Region ziehe? Gibt es da dann andere Steuersätze? Was passiert mit meiner Rente, wenn ich nach Siena ziehen möchte oder in einen Vorort von Florenz?
Sebastian: Dann musst du letztlich die vollen italienischen Steuern bezahlen, also nicht die 7 %, sondern die vollen Steuern. Wir müssen das Ganze natürlich noch ein bisschen erläutern. Für den 08/15-Rentner ist es vielleicht sowieso nicht so interessant, denn für den wird ja ohnehin die staatliche Rente in Deutschland versteuert. Daran ändert auch dieses Programm nichts. Das heißt, er muss in Deutschland weiterhin Steuern bezahlen, auch wenn er nach Italien umzieht und kriegt natürlich dann in Italien keine weitere Steuer mehr abgezogen aufgrund des DBAs. Bei Pensionen ist es natürlich das gleiche, also wenn ich beim Staat angestellt und Beamter war. Beamtenpensionen sind immer in Deutschland zu versteuern, genauso wie auch Renten von ehemaligen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Die sind immer in Deutschland zu versteuern.
Habe ich jetzt aber eine private Rente, zum Beispiel, dann kann es interessant sein, denn dann ist diese möglicherweise mit nur 7 % zu besteuern. Oder ich habe eine Betriebsrente, dann gilt das Gleiche. Besonders interessant ist es natürlich, wenn ich Kapitalerträge habe, denn wie gesagt, das Programm gilt nicht nur für Renten oder für Ruhestands- oder Vorruhestandsbezüge, sondern das Ganze gilt eben auch für alle möglichen Einkünfte, die keine italienische Quelle haben. Auch hier muss man natürlich wieder sagen, halte ich deutsche Dividenden, zum Beispiel von deutschen Unternehmen, wird in Deutschland Quellensteuer abgezogen. Das kann ich natürlich nicht vermeiden. Ich bekomme natürlich nicht die Quellensteuer zurück und zahle in Italien 7 %. Die Quellensteuer muss ich bezahlen, aber wenn ich zum Beispiel quellensteuerfreie Kapitalerträge habe, Veräußerungserlöse, und ich bekomme Dividenden aus UK, wo ja keine Quellensteuer existiert, dann ist das attraktiv, weil dann werden nur 7 % fällig.
Daniel: OK, gut zu wissen.
Sebastian: Man sollte vielleicht auch noch hinzufügen, dass das Ganze für 10 Jahre gilt. Nach 10 Jahren zahlt man die normalen Steuern und kann nicht mehr diesen Sonderstatus nutzen. Ich weiß nicht, wie sie sich das überlegt haben, ob man im Grunde sagt, das ist ideal für sehr alte Rentner, die dann dort dann das Zeitliche segnen, oder sie erwarten, dass sie, wenn sie ein sehr hohes Alter erreicht haben, Italien wieder verlassen.
Daniel: Wer weiß, vielleicht wird es ja dann auch eine Verlängerungsmöglichkeit geben wie bei dem anderen Steuersystem, das sie eingeführt haben. Jetzt haben wir also diese drei Themen ganz gut zusammengefasst. Vielleicht generell noch, gibt es noch ein anderes interessantes Thema zum italienischen Steuersystem, das für jemanden, der dahin auswandern möchte, auch noch eine Überlegung wert sein sollte?
00:26:25 Vorteilhafte Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sebastian: Ein großer Vorteil in Italien ist, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer sehr viel vorteilhafter geregelt ist als in Ländern wie Deutschland. Zum Beispiel, wenn ich hier an Ehepartner oder Kinder vererbe oder verschenke, dann gibt es 1 Mio. Freibetrag und auf den Rest werden 4 % fällig. Bei Geschwistern gibt es 100.000 Freibetrag und es werden danach 6 % an Steuern fällig. Bei Dritten sind es dann 8 % ohne Freibetrag. Das ist im Vergleich zur deutschen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer natürlich schon günstig, allerdings muss man beachten, man fällt natürlich auch mit dem Wegzug aus Deutschland noch 5 Jahre lang unter die deutsche Erbschafts- und Schenkungsteuer. Und man muss zusätzlich beachten, dass man bei manchen Vermögensteilen ja um die Erbschaftsteuer gar nicht herumkommt, in Deutschland zum Beispiel. Selbst wenn also sowohl der Erbe als auch der Erblasser nicht in Deutschland gelebt haben, 5 Jahre lang, und ich vererbe eine deutsche Immobilie, wird trotzdem in Deutschland die Erbschaftsteuer fällig. Das heißt, da muss man schon sehr gut planen. Bei dem Thema gilt wie bei allen Themen, die wir angesprochen haben, besorg dir unbedingt eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der sich mit dem italienischen Steuerrecht, möglicherweise auch mit dem deutschen Steuerrecht auskennt. Wie gesagt, das ist unser Tagesgeschäft, wir arbeiten mit vielen führenden Anwälten weltweit zusammen, darunter auch in Italien und Deutschland, und haben hier ein Team an der Hand, das dich dabei begleiten und beraten kann.
Daniel: Genau. Und wer wegen der Erbschaftsteuer nicht unbedingt gleich aus Deutschland auswandern möchte oder zur Zeit nicht kann, könnte sich beispielsweise unsere Folge zur Genossenschaft ansehen. Das ist ja eine von mehreren anderen Optionen, die wir auch noch anbieten und auch schon besprochen haben.
Sebastian: So sieht es aus.
Daniel: Vielen Dank, Sebastian, für das Gespräch! Das war sehr gut bei einigen dieser Themen nochmal ins Detail zu gehen, mehr als bei unserem letzten Gespräch über Italien. Schauen wir mal, wie es weitergeht.
Sebastian: Nicht schlecht, und wir haben uns 4.000 € gespart.
Daniel: Genau!
Sebastian: Da können wir jetzt gut italienisch Essen gehen.
Daniel: So ist es.
Sebastian: Ein paar teure Flaschen Wein trinken.
Daniel: Ja, genau!
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