Immobilienschutz 2024: Eigentum vor Lastenausgleich schützen

Der Schutz von Immobilien wird immer wichtiger, besonders angesichts rechtlicher Änderungen, dem Lastenausgleich und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Gemeinsam mit Thomas Trepnau haben wir ja ein Konzept zum Schutz deiner Immobilien entwickelt, das aus der Gründung einer Auslandsgesellschaft besteht und einem umfangreichen auf diese Gesellschaft abgestimmten Vertragswert. (link zum Konzept)

Wir haben bereits einige Artikel und Podcast-Episoden zum Thema Immobilienschutz und Lastenausgleich veröffentlicht.

In unserem neuesten Podcast erklären wir mit dem Immobilienexperten und Fachwirt Thomas Trepnau die Tools und bewährten Strategien zum Schutz von Immobilien und Grundstückschutz noch einmal im Detail - und reflektieren dabei die Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelles Wissen.

Thomas Trepnau bietet seit 2005 Beratungen an und hat nach jahrzehntelanger Erfahrung auch Bücher und Kurse zum Thema Immobilienschutz angeboten. 

Tools zum Immobilienschutz

1. Gründung einer Gesellschaft

Eine Gesellschaftsgründung ist die Basis für den Schutz von Immobilien. Thomas empfiehlt hierfür oft die Gründung einer Stiftung im Ausland, insbesondere in Großbritannien. Eine Stiftung im UK bietet zahlreiche Vorteile, da sie sich selbst gehört und somit die Kontrolle über die Immobilie behält, was besonders nützlich ist, wenn es darum geht, den rechtlichen Zugriff von Gläubigern zu erschweren.

2. Grundschuld und Briefgrundschuld

Eine effektive Methode zum Schutz ist die Eintragung einer Grundschuld. Besonders die Briefgrundschuld bietet Schutz, birgt aber auch Risiken mit sich, da der Gläubiger jederzeit Zahlung fordern kann. Wer im Besitz des Grundschuldbriefs ist, kann also eine Zwangsversteigerung einleiten. Daher ist es wichtig, den Brief nur einer Person zu übergeben, der man absolut vertrauen kann. Alternativ kann die Briefgrundschuld auch - und hier kommen wir ins Spiel - an eine ausländische Gesellschaft oder noch besser an eine Stiftung übertragen werden, was zusätzlichen Schutz bietet.

Unsere Empfehlung: Eine Stiftungs-Limited in Großbritannien gründen. Denn die Stiftungs-Limited im UK gehört sich selbst und das gibt es in dieser Form in Deutschland eigentlich nicht. Dadurch entsteht ein super Vehikel, auf das man eine Briefgrundschuld übertragen kann, ohne die Kontrolle zu verlieren. In dieser Auslandsgesellschaft können z.B. alle Familienmitglieder Gesellschafter werden, ähnlich wie in einem Verein. Geschäftsführer kann z.B. ein Elternteil sein. Wichtig: Ein Verkauf der Immobilie an die Auslandsgesellschaft ist damit nicht vorgesehen, sondern der Verkauf soll nur eingeleitet werden.

Wir kombinieren also die Auflassungsvormerkung zugunsten der Auslandsgesellschaft mit der Briefgrundschuld als Must-Have, wenn man keine Vertrauensperson hat.

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Wer keine Gesellschaft im Ausland gründen will: Der Grundschuldbrief kann von der Person, an die er ausgehändigt wurde, auch ohne notarielle Beglaubigung an eine Person im Ausland weitergegeben werden, was den Rechtsweg für eine allfällige Forderung erschwert.

3. Wertminderung der Immobilie

Eine weitere Schutzmaßnahme ist die bewusste Reduzierung des Immobilienwertes, etwa durch die Einräumung eines Nießbrauchrechts. Dadurch wird nicht nur der Wert der Immobilie gesenkt, sondern auch das Vermögen auf mehrere Familienmitglieder verteilt, wodurch die Steuerlast reduziert wird. 

Strategien zur Steueroptimierung 

Neben dem Schutz vor Gläubigern spielt auch die Steueroptimierung eine zentrale Rolle. Mit legalen Instrumenten wie Schenkung oder dem Nießbrauch kann der Wert der Immobilie und somit die Steuerlast gesenkt werden. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Schenkung, Nießbrauchrecht etc. sind völlig legale Wege zur Steueroptimierung. Trotzdem sollte man bis zum Notartermin eine gewisse Diskretion wahren, um unnötige Eskalationen zu vermeiden.

Zukunftsaussichten & neue Gestaltungsmöglichkeiten

Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um innovative Lösungen zu finden. Eine vielversprechende Idee, die laut einem Steuerberater, mit dem wir zusammenarbeiten, möglich sein soll, ist die Übertragung von Immobilien auf eine ausländische Stiftung ohne Schenkungssteuerpflicht. Das wäre natürlich eine tolle Möglichkeit, eine Immobilie ohne Auslösung einer Steuerpflicht an eine stiftungsähnliche - oder vereinsähnliche - Stiftung im Ausland zu übertragen und sie später auch mit einer Unterschrift wieder zurück zu übertragen, wenn man sie verkaufen will. Wenn du überlegst, eine Gesellschaft im Ausland zu gründen, empfehlen wir dir, ein Beratungsgespräch bei uns zu buchen. 

Weitere Artikel und Videos:

Wenn du allgemeine Fragen hast und deine Immobilie vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken schützen möchtest, buche jetzt ein Beratungsgespräch

Kontaktinformationen für gemeinsames Schutzkonzept

Website: https://www.assetprotection.plus/lastenausgleich-loesung

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