Die überdachende Besteuerung bei Umzug von Deutschland in die Schweiz

Andere Länder mögen mit Sonne und Meer locken, dennoch wandern viele Deutsche wegen der ähnlichen Sprache und Kultur, teilweise noch niedrigerer Steuern und den verlässlichen Sozial- und Rechtssystemen lieber in die teure, aber lebenswerte Schweiz aus. Und hinzu kommt natürlich das Freizügigkeitsabkommen, welches EU-Bürgern einen Umzug in die Schweiz ohne ein Visum erlaubt.

Die dadurch losgetretene Abwanderungswelle deutscher Leistungsträger, hat das deutsche Finanzministerium bereits 2011 zu Gegenmaßnahmen bewogen. Neben Außensteuergesetzen, erweitert beschränkter Steuerpflicht und Wegzugsbesteuerung haben die deutschen Finanzbehörden im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz die sogenannte überdachende Besteuerung vereinbart.

Ausgangspunkt des Problems ist, dass, wer in Deutschland einen Wohnsitz unterhält, mit seinem weltweiten Einkommen in Deutschland steuerpflichtig ist.

Frage: In der Schweiz arbeiten Deutschland wohnen Steuern sehen dann wie aus?

Unterhält man nun außerhalb Deutschlands einen weiteren Wohnsitz, entstünde dort u.U. ebenfalls eine Steuerpflicht mit dem weltweiten Einkommen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in zwei Ländern für die gleichen Einkünfte, hat Deutschland mit vielen Ländern DBAs abgeschlossen. Für EU-Mitgliedsstaaten gibt es hierfür ein von der OECD bereitgestelltes Musterabkommen, welches im Kern besagt, dass im Regelfall sämtliche Einkünfte ausschließlich in dem Land der steuerlichen Ansässigkeit versteuert werden, der andere Vertragsstaat hingegen auf sein Besteuerungs“recht” verzichtet.

Wann und wie greift die überdachende Besteuerung im DBA Deutschland-Schweiz

Art. 4 Abs. 4 DBA Deutschland-Schweiz ("Abwanderer-Regelung")

Auswandern Deutschland Steuern: Die Besonderheit im DBA Deutschland-Schweiz ist die dort festgelegte Abwanderer-Regelung. Sie besagt, dass jeder bisher in Deutschland Steuerpflichtige nach einem Umzug in die Schweiz im Jahr des Wegzugs und danach für fünf weitere Jahre in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Sie gilt ausschließlich für Einkünfte aus Deutschland und lässt sich durch den Umweg über ein Drittland nicht umgehen, außer bei einem mindestens 5-jährigen Aufenthalt dort.

Steuererklärung Schweiz für Deutsche: Es werden lediglich die (geringeren) in der Schweiz zu entrichtenden Zahlungen gemäß §34c EStG auf die deutschen Steuern angerechnet (sog. „konkurrierende“, „überlagernde“ oder „überdachende“ Besteuerung).

Art. 4 Abs. 3 DBA Deutschland-Schweiz ("fiktive Ansässigkeit")

Hauptwohnsitz Schweiz Zweitwohnsitz Deutschland bzw. Hauptwohnsitz Schweiz Nebenwohnsitz Deutschland ist tatsächlich möglich: Denn die überdachende Besteuerung greift auch bei Vorliegen einer sog. fiktiven Ansässigkeit. Entscheidend ist hier, dass der deutsche Fiskus nicht, wie sonst üblich, auf den Lebensmittelpunkt als Kriterium für einen Wohnsitz abzielt, sondern sie gilt für in der Schweiz ansässige Personen grundsätzlich dann, wenn diese in Deutschland eine ständige Wohnstätte haben, die sie regelmässig nutzen könnten bzw. diese Personen in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mindestens 183 Tage im Kalenderjahr) haben. Diese Wohnstätte muss übrigens nicht der Hauptwohnsitz sein. Es reicht oft ein Zimmer im Elternhaus oder gar ein Schlüssel zur Wohnung des Bruders.

Mehr zum DBA Deutschland Malta können Sie in diesem Artikel lesen.

Wer ist von der überdachenden Besteuerung befreit?

Zunächst eimal gilt: Schweizer Staatsbürger sind von der Abwanderer-Regelung des Abs. 4 DBA ausgenommen.

Für deutsche Unternehmer und Selbständige hat eine Auswanderung in die Schweiz aufgrund der überdachenden Besteuerung oft jedoch nicht die erhofften steuerlichen Auswirkungen.

Einen Ausweg würde eine frühzeitige Einbürgerung bieten, da eine solche die überdachende Besteuerung aufhebt. Jedoch sind hier 10 Jahre der Regelfall.

Eine andere Möglichkeit, der überdachenden Steuer zu entgehen, ist die Aufnahme eines reinen Angestellten-Verhältnisses in der Schweiz. Dabei muss es sich allerdings um eine echte unselbständige Tätigkeit handeln. Tricks, wie angestellter Geschäftsführer der eigenen Firma oder ein Schein-Arbeitsvertrag ohne tatsächliche Ausübung der Tätigkeit funktionieren hier nicht.

Für Online-Unternehmer, die zum Teil recht einfach ihre vermarkteten Länder wechseln können, ist es aufgrund dieser Flexibilität oft leichter, der überdachenden Besteuerung zu entgehen. Wer durch eine Auswanderung in die Schweiz legal Steuern sparen will, dem ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Thema "Umzug ins Ausland"zu beschäftigen.

Ist die überdachende Besteuerung an weitere Bedingungen geknüpft?

Ja, und diese werden maßgeblich an der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland festgemacht. Denn jede Person, die in Deutschland insgesamt mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, fällt unter die überdachende Besteuerung. Einzige Ausnahme: Schweizer Staatsbürger.

Beim bereits erwähnten Umweg über einen Drittstaat innerhalb der ersten 5 Jahre nach Wegzug aus Deutschland, greift für die verbliebene Zeit die überdachende Besteuerung. Die überdachende Besteuerung beginnt dabei bei jeder Abmeldung aus Deutschland.

Hinsichtlich der Einschränkung, dass die 5-jährige Steuerpflicht der überdachenden Besteuerung lediglich auf deutsche Einnahmen Anwendung findet, ist anzumerken, dass dazu auch deutsche Einkünfte zählen, die über jedwede Auslandsfirmen abgewickelt werden. Hier greift das im Außensteuergesetz stehende Verbot rechtswidriger Zwischengesellschaften.

Bezüglich der Anrechnung von in der Schweiz gezahlter Steuer, ist darauf hinzuweisen, dass diese weder auf die gesamte deutsche Einkommensteuer noch auf den Höchstbetrag an deutscher Steuer erfolgt. Es wird nur die Schweizer Steuer auf den Differenzbetrag zwischen der deutschen Steuer auf Basis der Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA und der deutschen Steuer, nach den Art. 6 bis 22 DBA-Schweiz erhoben werden dürfte, angerechnet. Übersteigt die Schweizer Steuer diesen Differenzbetrag, so ist der die Differenz übersteigende Betrag nicht anrechnungsfähig. Ist die Schweizer Steuer niedriger als dieser Differenzbetrag, so ist nur die tatsächlich entrichtete Steuer anrechenbar. Ist die schweizerische Steuer hingegen höher, so ist der den Differenzbetrag übersteigende Betrag nicht anrechnungsfähig.

Es sind, wie man sieht, beim Thema überdachende Besteuerung, Steuern zahlen in der Schweiz und Umzüge Schweiz Deutschland, und auch bei einem Umzug von der Schweiz zurück nach Deutschland, viele Details zu beachten. Eine qualifizierte Beratung ist daher gegebenenfalls dringend anzuraten.

 
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