Kann man der Wehrpflicht durch Auswanderung entkommen? 🌍✈️

Die aktuelle Diskussion über Wehrpflicht und Auswanderung beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Während die Wehrpflicht derzeit ausgesetzt ist, besteht das Wehrpflichtgesetz nach wie vor. Dies bedeutet, dass bei einer Wiedereinführung oder im Spannungs- und Verteidigungsfall Bürger zum Dienst einberufen werden könnten.

Entscheidend für die Möglichkeit einer Einberufung ist das Alter bei der Auswanderung. Personen, die Deutschland vor ihrem 17. Lebensjahr verlassen haben, sind nach derzeitiger Rechtslage im Ausland geschützt. Wer jedoch nach diesem Zeitpunkt auswandert, kann theoretisch bis zum 60. Lebensjahr zur Rückkehr und zum Wehrdienst verpflichtet werden. Schutzmaßnahmen wie rechtzeitige Passverlängerungen oder die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft können in Betracht gezogen werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Auswanderung vor dem 17. Lebensjahr schützt nach aktueller Gesetzeslage vor einer Einberufung zum Wehrdienst.

  • Eine rechtzeitige Passverlängerung kann vorübergehenden Schutz bieten, falls Auslandsvertretungen in Krisenzeiten keine Pässe mehr ausstellen sollten.

  • Der einzige vollständige Schutz vor der Wehrpflicht besteht in der Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft nach Erhalt einer anderen Staatsbürgerschaft.

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Überblick zur Wehrpflicht und Auswanderung

Die Wehrpflicht in Deutschland wurde nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz existiert weiterhin und könnte jederzeit reaktiviert werden. Dies ist besonders relevant im Kontext der aktuellen Aufrüstungsdebatte in Deutschland und der EU.

Für Personen, die Deutschland vor ihrem 17. Lebensjahr verlassen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, besteht nach gegenwärtiger Rechtslage kein Zugriff im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Wer allerdings nach dem 17. Geburtstag auswandert, kann theoretisch bis zum Alter von 60 Jahren zum Wehrdienst einberufen werden.

Mögliche Maßnahmen im Ernstfall:

  • Aussetzung der Passverlängerung durch deutsche Botschaften

  • Potenzielle Änderungen im Passgesetz, die Wehrdienstverweigerer betreffen könnten

  • Verweigerung konsularischer Dienste zur Erzwingung der Rückkehr

Die frühzeitige Verlängerung des Reisepasses wird empfohlen, besonders für Personen unter 26 Jahren, bei denen der Pass nur fünf Jahre gültig ist. Allerdings könnte diese Maßnahme durch Gesetzesänderungen unwirksam werden.

Ein Ausweg besteht in der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Hierfür ist jedoch zwingend der vorherige Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit notwendig. Eine doppelte Staatsbürgerschaft allein schützt nicht vor der Wehrpflicht.

Wichtig zu beachten: Auch als Kriegsdienstverweigerer kann man im Verteidigungsfall zu Hilfsdiensten herangezogen werden. Der vollständige Schutz vor jeglicher Form des Wehrdienstes ist nur durch den Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft möglich.

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Plan B Seminar in Zürich

Bedeutung und Einzelheiten des Seminars

Das Plan B Seminar in Zürich findet im Mai 2025 statt und befasst sich mit wichtigen Fragen zur aktuellen geopolitischen Lage. Im Fokus stehen Themen wie Wehrpflicht, Kriegsbedrohungen und internationale Beziehungen. Das Seminar bietet eine vertrauliche Umgebung ohne Medienberichterstattung oder Kameraaufnahmen.

Die Veranstaltung ermöglicht den Teilnehmern, hochrangige Informationen aus erster Hand zu erhalten. Der Austausch findet in einem geschützten Rahmen statt, was offene Diskussionen über sensible sicherheitspolitische Themen ermöglicht.

Weitere Informationen zum Seminar können in der Beschreibung des zugehörigen Videos gefunden werden. Die Veranstaltung richtet sich besonders an Personen, die sich über Fragen der Wehrpflicht und internationale Sicherheitsaspekte informieren möchten.

Erich Vads Teilnahme und Beitrag

General a.D. Erich Vad, ehemaliger Sicherheitsberater von Bundeskanzlerin Merkel, hat seine Teilnahme am Seminar bestätigt. Er bringt umfassende Erfahrung auf höchster politischer Ebene mit, einschließlich persönlicher Begegnungen mit Präsident Putin und anderen einflussreichen Politikern.

Vad wird den Teilnehmern vertrauliche Informationen zu folgenden Themen bieten:

  • Wehrpflicht und aktuelle Entwicklungen

  • Kriegsbedrohungen in Europa

  • Geopolitische Lage weltweit

Besonders wertvoll ist, dass General Vad nicht nur einen Vortrag halten wird, sondern den ganzen Tag für persönliche Gespräche mit den Teilnehmern zur Verfügung steht. Dies ermöglicht individuelle Diskussionen und die Beantwortung spezifischer Fragen in einem exklusiven Rahmen.

Seine Teilnahme bietet Zugang zu Informationen, die normalerweise nicht öffentlich verfügbar sind. Durch seine langjährige Tätigkeit auf höchster Ebene kann er Einblicke in sicherheitspolitische Entscheidungsprozesse geben und aktuelle Entwicklungen fundiert einordnen.

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Rüstungspolitik in der EU und die Bedeutung des militärischen Personals

In der gesamten Europäischen Union wird aktuell intensiv über Aufrüstung diskutiert. Dabei werden enorme Summen in Milliardenhöhe bereitgestellt oder neue Schulden aufgenommen. Eine entscheidende Tatsache wird jedoch oft übersehen: Die fortschrittlichsten Waffensysteme sind wertlos ohne die Menschen, die sie bedienen.

Die Wehrpflicht in Deutschland wurde vor einigen Jahren ausgesetzt, jedoch nicht abgeschafft. Das Wehrpflichtgesetz besteht weiterhin und könnte jederzeit reaktiviert werden. Politiker verschiedener Parteien, darunter auch Vertreter der Grünen, befürworten eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Friedrich Merz sprach sich sogar für eine Grundgesetzänderung aus, um auch Frauen zur Wehrpflicht heranzuziehen.

Auswirkungen einer Emigration auf die Wehrpflicht

Bei einer Emigration gelten klare Regeln bezüglich der Wehrpflicht:

  • Vor dem 17. Lebensjahr: Wer Deutschland vor dem 17. Geburtstag verlässt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, ist auch im Spannungs- und Verteidigungsfall vor einer Einberufung geschützt.

  • Nach dem 17. Lebensjahr: Wer später auswandert, kann im Spannungs- und Verteidigungsfall bis zum 60. Lebensjahr zum Wehrdienst einberufen werden.

Die Bundeswehr könnte theoretisch verlangen, dass Ausgewanderte nach Deutschland zurückkehren, um ihren Wehrdienst zu leisten. Ob dies praktisch durchgesetzt würde, bleibt fraglich, besonders wenn man sich in einem Nicht-NATO-Staat aufhält.

Indirekte Druckmittel zur Rückkehr

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, Ausgewanderte indirekt zur Rückkehr zu bewegen:

  1. Einschränkung konsularischer Dienste: Wie im Ukraine-Krieg beobachtet, könnten Botschaften die Erneuerung von Pässen verweigern.

  2. Passgültigkeit: Besonders kritisch ist die verkürzte Passgültigkeit von nur fünf Jahren für Personen unter 26 Jahren.

  3. Passgesetz: Die deutsche Gesetzgebung ermöglicht bereits jetzt in bestimmten Fällen die Ungültigkeitserklärung von Reisepässen.

Handlungsoptionen für Betroffene

Es empfiehlt sich für potentiell Betroffene:

  • Rechtzeitige Verlängerung des Reisepasses

  • Bei Personen unter 26 Jahren: Passverlängerung auch bei längerer Restgültigkeit in Betracht ziehen

Die einzige vollständige Befreiung von der Wehrpflicht bietet die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies setzt allerdings den Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft voraus. Eine doppelte Staatsbürgerschaft allein reicht nicht aus – die deutsche Staatsbürgerschaft muss tatsächlich aufgegeben werden.

Es sollte beachtet werden, dass selbst Kriegsdienstverweigerer zu Unterstützungsdiensten, etwa in der Verwundetenversorgung, auch an der Front, herangezogen werden können. Der Wehrdienst mit der Waffe kann verweigert werden, nicht jedoch der Wehrdienst grundsätzlich.

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Details zum Wehrpflichtgesetz in Deutschland

Aktueller Status der Wehrpflicht

In Deutschland wurde die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz existiert nach wie vor und kann jederzeit reaktiviert werden. Personen bis zum 60. Lebensjahr können theoretisch zum Wehrdienst verpflichtet werden, insbesondere im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Für Deutsche im Ausland gelten besondere Regelungen. Wer Deutschland vor dem 17. Lebensjahr verlässt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland hat, ist nach aktueller Rechtslage vom Wehrdienst befreit. Bei einer Ausreise nach dem 17. Geburtstag kann man jedoch im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst einberufen werden.

Folgende Möglichkeiten bestehen, um einer potenziellen Wehrpflicht zu entgehen:

  • Kriegsdienstverweigerung: Man kann zwar den Dienst an der Waffe verweigern, nicht jedoch den Dienst selbst (z.B. Sanitätsdienst)

  • Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft: Nur möglich bei Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft

  • Frühzeitige Passverlängerung: Empfehlenswert, da im Krisenfall Passausstellungen im Ausland eingeschränkt werden könnten

Debatte um Wiedereinführung des Wehrdiensts

Die Diskussion über die Reaktivierung der Wehrpflicht gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Politiker verschiedener Parteien, darunter auch aus dem linken Spektrum und von den Grünen, befürworten die Wiedereinführung. Friedrich Merz hat sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, die auch Frauen zum Wehrdienst verpflichten würde.

Die Debatte steht im Zusammenhang mit den enormen Investitionen in Rüstung und Verteidigung in Deutschland und der EU. Experten wie der ehemalige General und Sicherheitsberater von Bundeskanzlerin Merkel, Erich Vad, werden zu diesem Thema konsultiert.

Mögliche staatliche Maßnahmen im Spannungsfall könnten sein:

  1. Einschränkung der Passausstellung im Ausland

  2. Potenzielle Änderung des Passgesetzes, um Personen zur Rückkehr zu bewegen

  3. Verweigerung der Passverlängerung für Wehrdienstpflichtige

Diese Entwicklungen veranlassen viele Deutsche, sich über ihre Optionen zu informieren und vorsorglich Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Beantragung einer zweiten Staatsbürgerschaft.

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Möglichkeiten der Entziehung von der Wehrpflicht

In Deutschland wurde die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. Das Wehrpflichtgesetz besteht weiterhin und könnte jederzeit reaktiviert werden. Dies ist für viele Personen ein wichtiges Thema, besonders im Kontext der aktuellen Aufrüstungsdiskussionen in Deutschland und der EU.

Der Zeitpunkt der Emigration ist entscheidend für die Befreiung von der Wehrpflicht. Wer Deutschland vor dem 17. Lebensjahr verlässt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, ist nach aktueller Rechtslage auch im Spannungs- und Verteidigungsfall vor einer Einberufung geschützt.

Personen, die nach dem 17. Lebensjahr auswandern, können hingegen im Spannungs- und Verteidigungsfall zum Wehrdienst einberufen werden. Dies betrifft theoretisch alle Männer bis zum 60. Lebensjahr. Der Auslandsaufenthalt wäre dann nur mit Genehmigung der Bundeswehr möglich.

Mögliche Maßnahmen zur Rückkehrerzwingung

Es gibt verschiedene potenzielle Methoden, mit denen der Staat Personen zur Rückkehr bewegen könnte:

  • Passverweigerung: Auslandsvertretungen könnten die Erneuerung von Reisepässen verweigern

  • Passungültigkeit: Besonders kritisch für Personen unter 26 Jahren, deren Pässe nur 5 Jahre gültig sind

  • Passgesetzänderungen: Das Passgesetz könnte erweitert werden, um auch Personen einzubeziehen, die ihren Wehrdienstverpflichtungen nicht nachkommen

Empfehlungen zur Vorsorge:

  • Rechtzeitige Passverlängerung, besonders wenn weniger als 5 Jahre Gültigkeit bestehen

  • Dies gilt auch für Personen über 26 Jahre

Rechtliche Alternativen

Die Kriegsdienstverweigerung schützt nicht vollständig vor der Dienstpflicht. Auch Kriegsdienstverweigerer können zu unterstützenden Diensten, beispielsweise zur Versorgung von Verletzten, herangezogen werden.

Der einzige vollständige Schutz vor der deutschen Wehrpflicht besteht in der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Zu beachten ist:

  1. Die Aufgabe ist nur möglich, wenn eine andere Staatsangehörigkeit vorhanden ist

  2. Eine doppelte Staatsangehörigkeit reicht nicht aus

  3. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss tatsächlich aufgegeben werden

Viele Personen bemühen sich daher aktuell um einen zweiten Pass durch verschiedene Wege:

  • Investitionen in anderen Ländern

  • Einbürgerung nach mehrjährigem Aufenthalt

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Konsequenzen der Emigration nach dem 17. Lebensjahr

Die Frage, ob man durch Auswanderung der Wehrpflicht entgehen kann, beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Besonders relevant ist dabei das Alter zum Zeitpunkt der Emigration. Wer Deutschland vor seinem 17. Geburtstag verlässt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, ist nach aktueller Rechtslage auch bei Spannungs- und Verteidigungsfällen vor einer Einberufung geschützt.

Anders sieht die Situation für Personen aus, die erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres auswandern. In diesem Fall bleibt die Wehrpflicht bestehen, selbst wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wurde. Die Bundeswehr kann theoretisch die Rückkehr nach Deutschland anordnen, um den Wehrdienst abzuleisten.

Militärdienstpflicht bei Spannungs- und Verteidigungsfällen

Im Falle eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls kann Deutschland Staatsbürger bis zum 60. Lebensjahr zum Wehrdienst verpflichten, wenn sie nach ihrem 17. Geburtstag ausgewandert sind. Der Aufenthalt im Ausland ist dann nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundeswehr gestattet. Diese Regelung gilt aktuell für Männer, könnte in Zukunft aber auch auf Frauen ausgeweitet werden.

Es existieren verschiedene Methoden, mit denen der deutsche Staat Auswanderer zur Rückkehr bewegen könnte:

  • Einschränkung der Passausstellung: Deutsche Botschaften könnten in Krisenzeiten die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen verweigern

  • Passentzug: Das deutsche Passgesetz ermöglicht bereits heute unter bestimmten Umständen die Ungültigkeitserklärung von Reisedokumenten

Empfehlungen für Betroffene:

  • Pässe frühzeitig verlängern (besonders wichtig für Personen unter 26 Jahren, deren Pässe nur 5 Jahre gültig sind)

  • Eventuell eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben

Die Verweigerung des aktiven Waffendienstes befreit nicht vollständig von der Wehrpflicht. Auch Kriegsdienstverweigerer können zu unterstützenden Tätigkeiten, etwa im Sanitätsdienst, verpflichtet werden. Der einzige vollständige Schutz vor der deutschen Wehrpflicht besteht in der Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft, was jedoch nur möglich ist, wenn bereits eine andere Staatsbürgerschaft vorhanden ist.

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Erich Vads Sicht zu Wehrdienst und Auswanderung

Erich Vad, pensionierter General und ehemaliger Sicherheitsberater von Bundeskanzlerin Merkel, bietet wertvolle Einblicke zum Thema Wehrdienst und dessen Vermeidung durch Auswanderung. Bei Seminaren in Zürich teilt er vertrauliche Informationen zu Wehrpflicht, Kriegsbedrohung und geopolitischen Entwicklungen.

Seine militärische Expertise und politischen Kontakte, unter anderem zu Putin, verschaffen ihm Zugang zu exklusiven Informationen. Teilnehmer seiner Seminare haben die Möglichkeit, nicht nur seinen Vortrag zu hören, sondern auch in persönliche Gespräche zu treten.

Vad hat eine bemerkenswerte Perspektive zur Wehrpflicht. Wenn man ihn fragt, was er seinen eigenen Kindern bezüglich der Wehrpflicht raten würde, gibt er eine überraschende Antwort, die für viele Deutsche, die über Auswanderung nachdenken, von großem Interesse sein könnte.

In Zeiten zunehmender Militarisierung und möglicher Wiedereinführung der Wehrpflicht könnten seine Einsichten besonders relevant werden. Die deutsche Gesetzgebung ermöglicht es, dass Personen bis zum 60. Lebensjahr zum Wehrdienst eingezogen werden können, selbst wenn sie im Ausland leben – sofern sie nach ihrem 17. Geburtstag Deutschland verlassen haben.

Vads Expertise zu diesem Thema ist besonders wertvoll für Familien, die ihre Kinder vor einer möglichen Wehrpflicht schützen möchten oder selbst Strategien zur legalen Vermeidung des Wehrdienstes suchen.

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Strategien zur Vermeidung der Rückrufpflicht nach Deutschland

Passregelungen in Krisenzeiten

Die Handhabung von Ausweisdokumenten kann in Konfliktzeiten zu einem entscheidenden Faktor werden. Erfahrungen aus internationalen Konflikten zeigen, dass Staaten durchaus Passangelegenheiten als strategisches Instrument einsetzen können. Während des Ukraine-Krieges beispielsweise verweigerten ukrainische Botschaften im Ausland wehrfähigen Männern die Passverlängerung.

Bei drohenden Konflikten könnte Deutschland ähnliche Maßnahmen ergreifen, um Staatsbürger zur Rückkehr zu bewegen. Besonders kritisch ist dies für Personen, die nach ihrem 17. Lebensjahr Deutschland verlassen haben, da sie theoretisch bis zum Alter von 60 Jahren zum Wehrdienst herangezogen werden können.

Optionen zur Passverlängerung

Eine vorbeugende Maßnahme ist die frühzeitige Verlängerung des deutschen Reisepasses. Dies gilt besonders für Personen unter 26 Jahren, deren Pässe nur eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren haben. Es empfiehlt sich, den Pass zu erneuern, solange er noch gültig ist – selbst wenn die Restlaufzeit mehrere Jahre beträgt.

Für Personen über 26 Jahre, deren Pässe in weniger als fünf Jahren ablaufen, ist eine vorzeitige Verlängerung ebenfalls ratsam. Die Passverlängerung kann jederzeit bei deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden, solange keine besonderen Einschränkungen gelten.

Wichtig zu beachten:

  • Pässe für Personen unter 26 Jahren: 5 Jahre gültig

  • Pässe für Personen ab 26 Jahren: 10 Jahre gültig

Passentzug als Druckmittel

Das deutsche Passgesetz ermöglicht bereits heute unter bestimmten Umständen den Entzug von Reisedokumenten. Aktuell wird diese Maßnahme hauptsächlich bei Steuerschulden angewendet, wenn Personen für deutsche Behörden nicht erreichbar sind. Eine gesetzliche Ausweitung dieser Regelung könnte jedoch erfolgen.

Es wäre denkbar, dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit das Passgesetz dahingehend ändert, dass auch die Nichterfüllung von Wehrpflichten zum Passentzug führen kann. In diesem Fall würde auch eine vorzeitige Passverlängerung keinen Schutz bieten.

Die einzige vollständige Absicherung gegen eine Einberufung bietet die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese ist jedoch nur möglich, wenn bereits eine andere Staatsangehörigkeit besteht, da Staatenlosigkeit vermieden werden muss. Eine doppelte Staatsangehörigkeit reicht hierfür nicht aus – die deutsche Staatsangehörigkeit muss tatsächlich aufgegeben werden.

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Schutzoptionen bei Wehrpflicht

Die Frage nach Möglichkeiten, sich einer potenziellen Wehrpflicht in Deutschland zu entziehen, beschäftigt viele Menschen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über Wiederbewaffnung und eine mögliche Reaktivierung der ausgesetzten Wehrpflicht sind rechtliche Aspekte besonders relevant.

Wer Deutschland vor dem 17. Lebensjahr verlässt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, bleibt nach derzeitiger Rechtslage auch im Spannungs- und Verteidigungsfall von der Wehrpflicht befreit. Anders sieht die Situation für Personen aus, die Deutschland nach diesem Alter verlassen haben – sie können theoretisch bis zum 60. Lebensjahr zum Wehrdienst verpflichtet werden.

Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit bietet einen effektiven rechtlichen Schutz vor der Wehrpflicht. Dieser Schritt ist jedoch nur möglich, wenn bereits eine andere Staatsangehörigkeit vorhanden ist – niemand kann staatenlos werden.

Der Prozess zur Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft umfasst folgende Schritte:

  1. Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit (Voraussetzung)

  2. Formeller Antrag bei der zuständigen deutschen Behörde

  3. Entlassungsurkunde nach Bewilligung

Wichtig zu beachten: Eine doppelte Staatsangehörigkeit alleine reicht nicht aus – die deutsche Staatsangehörigkeit muss tatsächlich aufgegeben werden, um nicht mehr von der Wehrpflicht erfasst zu sein.

Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft

Der Erwerb einer alternativen Staatsbürgerschaft ist der erste notwendige Schritt, bevor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden kann. Hierfür existieren verschiedene Wege:

Möglichkeiten zum Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft:

Methode Typische Voraussetzungen Zeitrahmen Reguläre Einbürgerung Mehrjähriger Aufenthalt im Land 3-10 Jahre Investitionsprogramme Erhebliche finanzielle Investition 6-24 Monate Abstammung Nachgewiesene familiäre Verbindungen Unterschiedlich

Bei Investitionsprogrammen handelt es sich um spezielle staatliche Angebote, durch die eine ausländische Staatsbürgerschaft gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung erworben werden kann. Diese Option ist besonders für Personen interessant, die nicht jahrelang auf eine Einbürgerung warten können oder wollen.

Die reguläre Einbürgerung nach mehrjährigem Aufenthalt bleibt jedoch der klassische Weg zum Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft. Jedes Land hat dabei eigene Bedingungen bezüglich Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen und Integration.

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