UK Steuern & Visum-Update 2024: Für Auswanderer nach England, Schottland, Nordirland & Wales
Die Vereinigten Königreich stellt für viele Deutsche weiterhin ein attraktives Auswanderungsziel dar, trotz der umwälzenden Veränderungen durch den Brexit. Während aus der EU heraus mittlerweile eine scharfe Trennlinie gezogen wurde, bestehen dennoch Möglichkeiten für diejenigen, die einen Umzug ins Vereinigte Königreich in Erwägung ziehen. Insbesondere für gewisse Personengruppen wie Studierende, Personen mit festem Jobangebot eines britischen Arbeitgebers oder jene, die den settled oder pre-settled Status in Anspruch nehmen können, gestaltet sich die Einwanderung vergleichsweise unkompliziert. Doch nicht jede Personengruppe hat es so leicht – Selbstständige, Rentner oder wohlhabende Privatpersonen stehen häufig vor erheblichen Herausforderungen und Hindernissen bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Die Besteuerung im Vereinigten Königreich bietet für bestimmte internationale Steuerzahler durchaus Vorteile, insbesondere im Rahmen des sogenannten non-dom Status, der für einen begrenzten Zeitraum das Auslandseinkommen von der Steuerpflicht ausnimmt. Diese attraktiven Steuerregelungen sind jedoch angesichts bevorstehender politischer Veränderungen unsicher. Mit der Aussicht auf eine neue Regierung im Jahr 2025 könnten diese Steuervorteile unter dem Vorhaben der Labor Partei, die Einnahmen global zu besteuern, erheblich beschnitten werden. Möchte man also im Jahr 2024 noch von den bestehenden Regelungen profitieren, sollte man sich einer schnellen und fundierten Planung widmen.
Key Takeaways
Es existieren spezifische Einwanderungswege für bestimmte Gruppen, die eine Anpassung an die Gesetzeslage im Vereinigten Königreich nach dem Brexit erfordern.
Der non-dom Steuerstatus im Vereinigten Königreich könnte durch anstehende politische Veränderungen in naher Zukunft wegfallen.
Angemessene Planung ist entscheidend, um die gegenwärtigen Regelungen bezüglich Visa und Steuern noch vor möglichen Änderungen zu nutzen.
Migration ins Vereinigte Königreich 2024
Bei einer Betrachtung der Migrationsbewegungen ins Vereinigte Königreich stellt man fest, dass trotz gemischter Meinungen in den Medien, das Interesse an Großbritannien als Auswanderungsziel bestehen bleibt. Diejenigen, die Bedenken gegenüber den aktuellen Entwicklungen in der EU und Deutschland hegen, sehen in den britischen Inseln, die ihre eigene Währung führen und außerhalb der EU stehen, eine attraktive Alternative. Zudem bietet Großbritannien eine hohe Lebensqualität mit facettenreichen kulturellen Angeboten und möglichen steuerlichen Vorteilen.
Visums- und Aufenthaltsrecht:
Studenten: Einfache Einreise und Aufenthaltsmöglichkeit.
Bereits Ansässige (Settled Status/Pre-Settled Status): Vertreten durch EU-Bürger, die Ende 2020 in Großbritannien lebten und den Status noch immer beantragen können.
Jobangebot: Individuen, die ein Arbeitsangebot von einem britischen Arbeitgeber haben, erleichtert dies den Umzugsprozess.
Herausforderungen für Andere:
Ehepartner mit Nicht-EU-Pass: Schwierigkeiten bei der Aufenthaltsgenehmigung.
Selbstständige & Rentner: Ohne Arbeitsangebot sind Aufenthaltsmöglichkeiten stark limitiert.
Steuerliche Perspektiven:
Non-dom Status (Remittance Basis): Anfangsjahre steuerfrei für ausländisches Einkommen ohne britischen Bezug, danach Pauschalsteuer. Zunächst 7 Jahre steuerfrei, dann Pauschalzahlungen von 30.000 bis 60.000 Pfund.
Zukünftige Änderungen: Mit Blick auf die Wahlen Anfang 2025 und einem möglichen Machtwechsel zur Labour-Partei könnte der Non-dom Status abgeschafft werden, sodass reiche Ausländer ihre globalen Einkünfte versteuern müssen. Es könnte jedoch temporäre Steuerbefreiungen für Ausländer geben, ähnlich wie in Neuseeland oder Japan, die sich jedoch auf kürzere Zeiträume als die gegenwärtigen 15 Jahre erstrecken würden.
Wichtig: Ein großer Anteil der Steuerplanung in Großbritannien könnte sich mit dem politischen Wandel verändern, daher ist bei einer Auswanderung im Jahr 2024 Vorsicht geboten, insbesondere wenn man auf den Non-dom Status setzt.
Visa und Aufenthaltsrecht
Allgemeine Änderungen im Einwanderungsrecht
Die Einwanderungsvorschriften in das Vereinigte Königreich haben sich nach dem Brexit erheblich gewandelt, was für EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Abkehr von den zuvor erleichterten Bedingungen darstellt. Insbesondere für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie für Personen, die wirtschaftlich unabhängig sind, hat sich der Prozess zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts deutlich verschärft.
Aspekt Beschreibung Studierende Für diese Gruppe ist das Einwanderungsverfahren relativ unkompliziert. Personen mit 'Settled Status' oder 'Pre-Settled Status' Diese Gruppe, die bereits vor dem Ende des Jahres 2020 im Vereinigten Königreich lebte, hat auch weiterhin privilegierten Zugang zu einem Aufenthaltsrecht. Personen mit Arbeitsangebot Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Jobangebot aus dem Vereinigten Königreich haben, ist das Einwanderungsverfahren weitgehend formal.
Verbesserte Möglichkeiten für bestimmte Gruppen
Obwohl die Fristen für die Beantragung des 'Settled Status' oder 'Pre-Settled Status' bereits verstrichen sind, zeigt sich die britische Behörde flexibel, was nachträgliche Anträge angeht, insbesondere wenn man auf eine Verbindung zum Vereinigten Königreich vor Ende 2020 zurückblicken kann.
Beispiele für Einwanderergruppen mit Erleichterungen:
Studierende
Personen mit Status 'Settled' oder 'Pre-Settled'
Personen mit Jobangebot eines britischen Arbeitgebers
Strategien zur Statusverbesserung:
Einige Strategien für Personen, die nicht in eine der erleichterten Gruppen fallen, beinhalten die Aufnahme von Erwerbstätigkeit, auch im Kontext von Altersruhestand, um eine beantragbare Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen.
Schwierigkeiten für Selbstständige und Vermögende
Für selbstständig Tätige, Rentner/innen und wohlhabende Einzelpersonen gestaltet sich die Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts als besonders herausfordernd. Investitionen im Vereinigten Königreich, unbühängig von ihrer Höhe, berechtigen nicht zu einem entsprechenden Aufenthaltsstatus.
Beobachtungen:
Selbstständige haben kaum Chancen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Wohlhabende können zwar visumfrei für sechs Monate einreisen, doch eine dauerhafte Niederlassung ist nicht durch Investitionen allein möglich.
Hotelbesitzer könnten durch ihre Angestelltentätigkeit möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis erwerben.
Einfache visumfreie Einreise ist auf sechs Monate beschränkt.
## Steuerperspektive
### Derzeitige Steuerlandschaft
In Großbritannien spiegelt sich die steuerliche Lage für die meisten Steuerzahler in einer vergleichbaren Belastung wider, wie sie auch in Deutschland vorzufinden ist. Für Einwanderer aus der Europäischen Union spielt vor allem der individuelle Wohnsitzstatus eine entscheidende Rolle. Daraus ergeben sich unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen und eventuelle Vorteile.
### Residenzstatus "Non-Dom" und seine Vorzüge
Der sogenannte "Non-Dom"-Status unterliegt in Großbritannien besonderen Regelungen, die es ermöglichen, ausländische Einkünfte, die keinen Bezug zum Vereinigten Königreich haben, für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren von der Besteuerung auszunehmen. In den ersten 7 Jahren entfällt die Besteuerung dieser Einkünfte gänzlich, wobei ab dem achten Jahr eine Pauschalsteuer fällig wird, die je nach Dauer des Aufenthalts bis zu 60.000 Pfund betragen kann. Eine steuerrechtliche Deklarierung im Vereinigten Königreich dieser Einkünfte ist in dieser Zeit nicht erforderlich.
### Bevorstehende Regierungswechsel und die steuerlichen Konsequenzen
In Anbetracht der bevorstehenden Wahlen ist es wahrscheinlich, dass die konservative Partei unter Rishi Sunak durch die Labour Party ersetzt wird. Diese plant, den "Non-Dom"-Status abzuschaffen und eine weltweite Einkommensbesteuerung für wohlhabende Einwanderer einzuführen. Die genauen Umstände dieser Änderungen sind zurzeit noch nicht vollständig erkennbar, doch könnten Alternativregelungen ähnlich den Systemen in Neuseeland, Japan oder Australien eingeführt werden, womit unter bestimmten Bedingungen ausländische Einkünfte über einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren steuerfrei bleiben könnten.