Steuervorteile Mexikos für Auswanderer: 0% Investoren, 1% - 2.5% Freiberufler!!
Mexiko hat sich als eines der beliebtesten Auswanderungsländer weltweit etabliert. Die Kombination aus atemberaubender Natur, kilometerlangen Stränden, reicher Kultur und erschwinglichen Lebenshaltungskosten macht das Land zu einem attraktiven Ziel für internationale Expatriates.
Die steuerlichen Regelungen in Mexiko bieten ausländischen Einwohnern bemerkenswerte Vorteile. Das Land ermöglicht nicht nur einen einfachen Zugang zu Aufenthaltsgenehmigungen durch den Nachweis finanzieller Mittel, sondern bietet auch flexible Steuermodelle für verschiedene Einkommensarten.
Wichtige Erkenntnisse
Aufenthaltsgenehmigungen können durch Vermögensnachweise oder regelmäßiges Einkommen erworben werden
Passive Einkünfte aus dem Ausland können bei einem zweiten Wohnsitz steuerfrei bleiben
Freiberufler profitieren von einem vereinfachten Steuersystem mit niedrigen Sätzen
Mexiko als beliebtes Auswandererland
Mexiko zählt zu den beliebtesten Auswanderungszielen weltweit. Die vielfältige Landschaft, traumhafte Strände, reichhaltige Kultur und günstigen Lebenshaltungskosten machen das Land besonders attraktiv.
Die Aufenthaltserlaubnis in Mexiko ist für vermögende Personen leicht zu erlangen. Ein Vermögen von 300.000 Dollar ermöglicht eine permanente Aufenthaltserlaubnis, während 73.000 Dollar für eine temporäre Genehmigung ausreichen. Alternative Wege bieten sich durch monatliche Einkünfte von 4.300 Dollar für temporäre und 7.400 Dollar für permanente Aufenthaltstitel.
Ein besonderer Vorteil: Die Beantragung kann vom Ausland erfolgen. Eine physische Anwesenheit in Mexiko ist nicht erforderlich. Auch der Erwerb einer Immobilie ab 600.000 Dollar eröffnet den Weg zur unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.
Steuerliche Vorteile für Ausländer:
Modell mit zwei Wohnsitzen:
Weniger als 50% Einkommen aus mexikanischen Quellen
Keine berufliche Tätigkeit in Mexiko
Steuerfreiheit auf ausländische Kapitaleinkünfte
RESICO-System für Freiberufler:
Gültig bis 160.000 Euro Jahresumsatz
Steuersatz zwischen 1-2,5% des Umsatzes
Keine Buchhaltungspflicht
Die Banken bewerten einen mexikanischen Wohnsitz positiv. Das Land eignet sich ideal für Personen mit Investitionseinkünften oder passiven Einkommensquellen.
Die Sicherheitslage konzentriert sich auf bestimmte Regionen. Mit grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Risiken minimieren.
Aufenthaltsgenehmigungen in Mexiko
Mexiko bietet attraktive Möglichkeiten für ausländische Staatsbürger, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die permanente Aufenthaltserlaubnis kann durch den Nachweis von Vermögenswerten in Höhe von 300.000 US-Dollar erworben werden.
Eine temporäre Aufenthaltserlaubnis ist bereits mit Vermögenswerten von 73.000 US-Dollar möglich. Alternativ können die Aufenthaltserlaubnisse auch durch regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden: 4.300 US-Dollar monatlich für die temporäre und 7.400 US-Dollar für die permanente Variante.
Das sogenannte Rentista-Visum ermöglicht es Ausländern, sich durch eigene finanzielle Mittel in Mexiko niederzulassen. Eine weitere Option ist die Investition von 600.000 US-Dollar in mexikanische Immobilien für eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Steuerliche Vorteile für Ausländer:
Modell der doppelten Residenz:
Nur mexikanische Einkünfte werden besteuert
Ausländische Kapitaleinkünfte bleiben steuerfrei
Zweiter Wohnsitz in beliebigem Land erforderlich
Weniger als 50% der Einkünfte müssen aus mexikanischen Quellen stammen
RESICO-System für Freiberufler:
Gilt bis 160.000 Euro Jahresumsatz
Steuersatz zwischen 1-2,5% auf den Umsatz
Vereinfachtes Steuersystem ohne Buchhaltungspflicht
Besonders vorteilhaft bei geringen Betriebsausgaben
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis kann vom Ausland aus erfolgen. Eine persönliche Anwesenheit in Mexiko ist nicht erforderlich.
Die Rentista Visa und Finanznachweise
Die mexikanische Rentista Visa bietet ausländischen Staatsangehörigen flexible Aufenthaltsmöglichkeiten. Für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis müssen Vermögenswerte von 300.000 USD nachgewiesen werden. Eine temporäre Aufenthaltserlaubnis erfordert 73.000 USD.
Alternativ können monatliche Einkünfte die Voraussetzungen erfüllen:
Temporäre Aufenthaltserlaubnis: 4.300 USD/Monat
Permanente Aufenthaltserlaubnis: 7.400 USD/Monat
Eine Immobilieninvestition von 600.000 USD ermöglicht ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag kann direkt aus Deutschland gestellt werden, ohne persönliche Anwesenheit in Mexiko.
Die steuerliche Situation gestaltet sich vorteilhaft bei zwei Wohnsitzen. Wer weniger als 50% seiner Einkünfte aus mexikanischen Quellen bezieht und nicht hauptberuflich in Mexiko tätig ist, muss nur mexikanische Einkünfte versteuern. Ausländische Kapitaleinkünfte bleiben steuerfrei.
Für Freiberufler existiert das RESICO-System mit Steuersätzen von 1-2,5% auf den Umsatz:
Umsatz bis Steuersatz 160.000 EUR 1-2,5%
Diese vereinfachte Besteuerung eignet sich besonders für Dienstleister mit geringen Betriebsausgaben.
Steuerliche Vorteile in Mexiko
Mexiko bietet zwei besonders attraktive Steuermodelle für Ausländer an. Das erste Modell richtet sich an Personen mit passivem Einkommen aus dem Ausland. Bei zwei Wohnsitzen - einer davon in Mexiko - greift die unbeschränkte Steuerpflicht nur, wenn mehr als 50% der Einkünfte aus mexikanischen Quellen stammen.
Ausländische Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei, selbst bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen in Mexiko. Eine wichtige Voraussetzung: Der berufliche Schwerpunkt darf nicht in Mexiko liegen.
Das zweite Modell nennt sich RESICO-System. Es ermöglicht Freiberuflern mit ausländischen Kunden eine stark vereinfachte Besteuerung:
Maximaler Jahresumsatz: 160.000 Euro
Steuersatz: 1-2,5% vom Umsatz
Keine Buchhaltungspflicht
Keine Absetzung von Betriebsausgaben
Die Aufenthaltserlaubnis lässt sich unkompliziert durch Vermögensnachweis erlangen:
Temporäre Aufenthaltserlaubnis:
73.000 USD Vermögen oder
4.300 USD monatliches Einkommen
Permanente Aufenthaltserlaubnis:
300.000 USD Vermögen oder
7.400 USD monatliches Einkommen oder
600.000 USD Immobilieninvestition
Die Beantragung kann direkt aus Deutschland erfolgen, eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz in Mexiko
Mexiko bietet steuerliche Vorteile für ausländische Einwohner mit bestimmten Einkommensarten. Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn Mexiko der einzige Wohnsitz ist.
Bei zwei Wohnsitzen - einer in Mexiko und einer in einem beliebigen anderen Land - greift die unbeschränkte Steuerpflicht nur, wenn mehr als 50% der Einkünfte aus mexikanischen Quellen stammen.
Passive Einkünfte aus dem Ausland bleiben steuerfrei, wenn:
Weniger als 50% der Einkünfte aus Mexiko stammen
Keine dauerhafte berufliche Tätigkeit in Mexiko ausgeübt wird
Ein zweiter Wohnsitz außerhalb Mexikos besteht
Das RESICO-System ermöglicht Freelancern und Selbstständigen eine vereinfachte Besteuerung:
Gültig bis 160.000 Euro Jahresumsatz
Steuersatz zwischen 1-2,5% vom Umsatz
Keine Buchhaltungspflicht
Keine Betriebsausgaben absetzbar
Die Aufenthaltserlaubnis kann durch folgende finanzielle Nachweise erlangt werden:
Art Temporär Permanent Vermögen $73.000 $300.000 Monatseinkommen $4.300 $7.400 Immobilieninvestition - $600.000
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist vom Ausland möglich und erfordert keine Anwesenheit in Mexiko.
Das Zweite Wohnsitzmodell
Mexiko bietet Ausländern zwei steuerlich vorteilhafte Modelle. Das erste ist das Zweite Wohnsitzmodell, das besonders für Personen mit passivem Einkommen interessant ist.
Bei einem einzigen Wohnsitz in Mexiko greift die unbeschränkte Steuerpflicht. Mit einem zusätzlichen Wohnsitz in einem anderen Land - egal ob in Europa oder Lateinamerika - gilt die unbeschränkte Steuerpflicht nur, wenn mehr als 50% des Einkommens aus mexikanischen Quellen stammt.
Ausländische Kapitalerträge bleiben steuerfrei, selbst bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen in Mexiko. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die hauptberuflich in Mexiko tätig sind.
Voraussetzungen für Aufenthaltstitel:
Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis: 300.000 USD Vermögen
Temporäre Aufenthaltserlaubnis: 73.000 USD Vermögen
Monatliche Einkommensanforderungen:
Dauerhafte Erlaubnis: 7.400 USD
Temporäre Erlaubnis: 4.300 USD
Eine Immobilieninvestition von 600.000 USD ermöglicht ebenfalls eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Die Beantragung kann vom Heimatland aus erfolgen, ohne Anwesenheitspflicht in Mexiko.
Vorteile des Standorts Mexiko:
Guter Ruf bei Banken
Außerhalb der EU
Boomende Wirtschaftsregion
Vielfältige Natur und Kultur
Günstiges Preisniveau
Die Sicherheitslage ist regional unterschiedlich. Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Risiken minimieren.
Das RESICO-System für Freiberufler
Das RESICO-System ist ein vereinfachtes Steuersystem für Freiberufler in Mexiko. Es ermöglicht eine stark reduzierte Besteuerung von nur 1 bis 2,5 Prozent des Umsatzes.
Die Regelung gilt für Freiberufler mit einem maximalen Jahresumsatz von 160.000 Euro. Das System ist besonders attraktiv für Selbstständige mit geringen Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Software-Entwickler oder Designer.
Ein wichtiger Vorteil des RESICO-Systems ist der minimale Verwaltungsaufwand. Es muss keine detaillierte Buchhaltung geführt werden, da Betriebsausgaben nicht abzugsfähig sind.
Für Einzelhändler oder Unternehmen mit hohen Betriebskosten ist das System weniger geeignet. Die Umsatzbesteuerung würde in diesen Fällen zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führen.
Freiberufler müssen beachten: Bei Nutzung des RESICO-Systems und hauptberuflicher Tätigkeit in Mexiko greift die unbeschränkte Steuerpflicht. Dies bedeutet, dass auch ausländische Kapitaleinkünfte in Mexiko versteuert werden müssen.
Die steuerliche Attraktivität hängt von der individuellen Einkommenssituation ab:
Günstig für:
Dienstleister mit geringen Betriebskosten
Digital Nomaden mit ausländischen Kunden
Weniger geeignet für:
Händler mit hohen Wareneinkäufen
Personen mit signifikanten Kapitaleinkünften
Unternehmen mit hohen Betriebsausgaben
Die Bedeutung des Lebensmittelpunktes
Mexiko bietet ausländischen Bürgern bemerkenswerte steuerliche Vorteile. Die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes spielt dabei eine zentrale Rolle für die Besteuerung.
Bei einem einzigen Wohnsitz in Mexiko besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht. Mit einem zweiten Wohnsitz außerhalb Mexikos ändert sich die steuerliche Situation grundlegend. Eine unbeschränkte Steuerpflicht entsteht dann nur, wenn mehr als 50% der Einkünfte aus mexikanischen Quellen stammen.
Für passive Einkünfte ergibt sich eine besonders vorteilhafte Konstellation. Ausländische Kapitalerträge bleiben steuerfrei, selbst bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen in Mexiko. Die Voraussetzung: Der berufliche Schwerpunkt darf nicht in Mexiko liegen.
Das RESICO-System bietet Freiberuflern attraktive Steuersätze:
Umsatzgrenze: 160.000 Euro
Steuersatz: 1-2,5% vom Umsatz
Keine Buchhaltungspflicht
Keine Abzugsmöglichkeit für Betriebsausgaben
Die Aufenthaltserlaubnis lässt sich unkompliziert erwerben:
Dauerhafte Erlaubnis: 300.000 USD Vermögen
Temporäre Erlaubnis: 73.000 USD Vermögen
Alternative: Immobilieninvestition von 600.000 USD
Monatliche Einkommensnachweise:
Temporär: 4.300 USD
Dauerhaft: 7.400 USD
Der Antrag kann direkt aus Deutschland gestellt werden, ohne persönliche Anwesenheit in Mexiko.
Beratung und rechtliche Unterstützung
Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Mexiko ist durch verschiedene Optionen möglich. Für eine permanente Aufenthaltserlaubnis sind Vermögensnachweise von $300.000 erforderlich, während eine temporäre Erlaubnis bereits ab $73.000 erhältlich ist.
Alternativ können monatliche Einkommensnachweise von $4.300 für eine temporäre und $7.400 für eine permanente Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. Eine Immobilieninvestition von $600.000 ermöglicht ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Ein besonderer Vorteil: Die Antragstellung kann direkt aus Deutschland erfolgen, ohne persönliche Anwesenheit in Mexiko. Mexikanische Anwälte unterstützen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Steuerliche Vorteile für Ausländer:
Modell für passive Einkünfte:
Bei zwei Wohnsitzen und weniger als 50% mexikanischen Einkünften
Keine Steuerpflicht auf ausländische Kapitalerträge
Nur mexikanische Einkünfte werden besteuert
RESICO-System für Freiberufler:
Gilt bis 160.000 Euro Jahresumsatz
Steuersatz von 1-2,5% auf den Umsatz
Keine Buchhaltungspflicht
Keine Betriebskostenabzüge möglich
Das mexikanische Bankensystem akzeptiert ausländische Residenten problemlos. Die geografische Lage bietet Zugang zum aufstrebenden lateinamerikanischen Wirtschaftsraum.