Steuern beim Auswandern: Das musst Du im Wegzugsjahr beachten!
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und das Land verlassen, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Doch was geschieht, wenn dieser Schritt mitten im Jahr erfolgt? Es bleibt zu klären, welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen und inwieweit Sie für das laufende Jahr noch steuerlich in Deutschland erfasst werden. Unser Fokus liegt darauf, diese Umstände zu beleuchten und eventuelle Unklarheiten für Auswanderer zu beseitigen, welche häufig nicht zum Jahresende umziehen. Insbesondere Familien organisieren ihren Umzug oft nach dem Schuljahr, was bedeutet, dass viele Fragen zur Steuerpflicht mitten im Jahr zu klären sind.
Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bedeutet nicht, dass Sie für das restliche Jahr jeglicher steuerlicher Verantwortung in Deutschland entbunden sind. Die Einkünfte aus dem Zeitraum des Wohnsitzes in Deutschland müssen beachtet werden sowie die Erklärung der weltweiten Einkünfte in der Steuererklärung des Wegzugsjahres. Des Weiteren gewinnen Themen wie die Wegzugsbesteuerung und weitere steuerliche Verpflichtungen, die nach dem Wegzug noch bestehen, an Bedeutung. Es ist von höchster Wichtigkeit, eine komplette und korrekte Abmeldung gegenüber dem Finanzamt, durch fristgerechte Abgabe der Steuererklärung, sicherzustellen.
Key Takeaways
Bei Wegzug aus Deutschland ist eine vollständige Steuererklärung mit weltweiten Einkünften des Jahres erforderlich.
Wegzugsbesteuerung kann Beteiligungen an Kapitalgesellschaften betreffen und muss in der letzten Steuererklärung berücksichtigt werden.
Nach dem Wegzug könnten weitere steuerliche Pflichten und Erklärungen für digitale Nomaden oder bei Umzug in Niedrigsteuerländer anfallen.
Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
Wenn eine Person ihren deutschen Wohnsitz verlässt und Deutschland nicht mehr als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts gilt, endet ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Für den Zeitraum des Jahres, in dem sie noch in Deutschland ansässig war, bleibt die Steuerpflicht jedoch bestehen. Dies impliziert, dass weltweite Einkommen im entsprechenden Steuerjahr in der Steuererklärung anzugeben sind – dies betrifft sowohl in Deutschland erzielte Einkommen als auch Einkünfte, die nach dem Wegzug im Ausland erwirtschaftet wurden.
Umzug mitten im Jahr und Steuerpflicht
Datum des Wegzugs: Legt man den Wohnsitz in Deutschland nieder, muss bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuererklärung in Deutschland eingereicht werden. Beispielhaft bei einem Wegzug zum 30. Juni sind alle Einkünfte bis zu diesem Datum in Deutschland zu versteuern.
Weltweite Einkünfte: Die gesamten weltweiten Einkünfte des Jahres sind zu erklären, nicht nur die bis zum Umzug erzielten.
Besteuerung: Für im Ausland erzielte Einkünfte nach dem Wohnsitzwechsel erfolgt keine Besteuerung in Deutschland. Der Steuersatz für inländische Einkünfte kann jedoch durch das ausländische Einkommen erhöht werden.
Notwendige Steuererklärungen und Formulare
Allgemeine Verpflichtungen: Neben den inländischen Einkünften, die innerhalb des Wegzugsjahres erzielt wurden, ist in der Steuererklärung auch eine Beteiligung an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben.
Wegzugsteuer: Die sogenannte Wegzugsteuer verlangt die Angabe eines fiktiven Veräußerungserlöses für Anteile an Kapitalgesellschaften.
Anlage waest: Diese wird benötigt, um Informationen wie den Umzug in ein Niedrigsteuerland oder eine temporäre Rückkehrabsicht zu deklarieren.
Zuständigkeiten und Fristen
Zuständiges Finanzamt: Die letzte Steuererklärung ist beim Wohnsitzfinanzamt einzureichen.
Beschränkte Steuerpflicht: Nach dem Umzug besteht möglicherweise eine beschränkte Steuerpflicht, die sich auf Einkünfte aus deutschen Quellen konzentriert.
Erweitert beschränkte Steuerpflicht: Zieht man in ein Niedrigsteuerland, kann eine erweitert beschränkte Steuerpflicht entstehen, die spezielle Steuererklärungen für die Dauer von bis zu 10 Jahren erforderlich macht.
Für weitere Informationen sollten Interessierte eine Beratung bei einem Steuerberater in Erwägung ziehen, um die steuerlichen Implikationen eines Umzugs ins Ausland zu klären und ihr Vermögen optimal zu strukturieren.
Steuerliche Berücksichtigungen bei Wegzug
Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und Verlassen Deutschlands als Hauptaufenthaltsort endet dementsprechend die unlimitierte Steuerpflicht. Es ergeben sich jedoch Fragen bezüglich der steuerlichen Pflichten für den Rest des Jahres, in dem der Wegzug stattfindet.
Personen, die nicht zum Jahreswechsel, sondern während des Jahres umziehen, müssen bestimmte steuerliche Regelungen beachten. Die unlimitierte Steuerpflicht in Deutschland bleibt für das gesamte Jahr der Wohnsitzverlegung bestehen, gemäß einer speziellen Regelung des § 2 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes.
Steuerliche Verpflichtungen im Wegzugsjahr:
Weltweite Einkünfte: Alle weltweiten Einkünfte des Jahres müssen in der Steuererklärung angegeben werden, nicht nur die in Deutschland erworbenen.
Steuererklärung: Die weltweiten Einkünfte beeinflussen den Steuersatz der in Deutschland erzielten Einkünfte, obwohl ausländische Einkünfte nicht in Deutschland besteuert werden.
Weitere wichtige Aspekte:
Beteiligungen: Informationen über die Beteiligung an Kapitalgesellschaften, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, müssen benannt werden.
Wegzugssteuer (exit tax): Ein fiktiver Veräußerungserlös für Anteile an Kapitalgesellschaften muss ermittelt und in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Einreichung und Verpflichtungen:
Anlage WA-ESt: Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland ist die Anlage WA-ESt einzureichen, welche die veränderte Steuersituation abbildet.
Finanzamt: Zuständig für die Steuererklärung ist das bisherige Wohnsitzfinanzamt.
Folgeverpflichtungen bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht:
Falls man in ein Niedrigsteuerland zieht und ökonomische Interessen in Deutschland hat, können sich die steuerlichen Verpflichtungen verlängern und es können besondere Steuererklärungen über einen Zeitraum von 10 Jahren erforderlich sein.
Die hier dargelegten Informationen erläutern die wesentlichen steuerlichen Aspekte bei einem Wegzug aus Deutschland und dienen als Anhaltspunkt für weitere Beratung durch einen Steuerberater.
Steuerliche Verpflichtungen im Umzugsjahr
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben und der Ort nicht mehr als Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort gilt, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des Jahres der Wegzug erfolgt, sind bestimmte steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Es wird untersucht, ob durch den Wegzug eine fortlaufende Steuerpflicht für das gesamte Jahr besteht und welche steuerrelevanten Schritte unternommen werden müssen.
Ziehen Sie vor Jahresende um, beispielsweise passend zum Schuljahresbeginn im September, bleibt Ihre unbeschränkte Steuerpflicht für den Zeitraum in Deutschland bestehen, in dem Sie ansässig waren. Ein wichtiger Fakt ist, dass Sie die gesamten weltweiten Einkünfte des Jahres in der Steuererklärung des Umzugsjahres angeben müssen. Dies bezieht sich nicht nur auf Einkünfte vor dem Wegzug, sondern auch auf alle anderen Einkünfte, die im Rest des Jahres erzielt wurden. Für die in Deutschland erzielten Einkünfte zahlen Sie entsprechend den Definitionen des § 49 des Einkommensteuergesetzes die regulären deutschen Steuern. Hierbei sind etwaige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Bei ausländischen Einkünften ist zu berücksichtigen, dass diese in der Steuererklärung deklariert werden müssen, allerdings werden sie nicht nochmals in Deutschland versteuert. Die Besteuerung erfolgt auf Basis der weltweiten Einkünfte des Wegzugsjahres, was bedeutet, dass der geltende Steuersatz für Ihr inländisches Einkommen durch zusätzlich im Ausland erzielte Einkünfte ansteigen kann.
Ebenfalls müssen fiktive Veräußerungserlöse für Beteiligungen an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften in der Steuererklärung angegeben werden. Dies berührt die sogenannte Wegzugsteuer, die nicht vor, sondern mit der fristgerechten Abgabe der letzten deutschen Steuererklärung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu berücksichtigen ist.
Die Anlage WA-ESt muss ausgefüllt werden, um anzugeben, ob ein Umzug in ein Niedrigsteuerland erfolgt ist und um weitere Angaben zu Ihrer Beteiligung an Kapitalgesellschaften zu machen. Informationen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht, die unter Umständen zu beachten sind, sollten ebenfalls einbezogen werden.
Nach dem Umzug kann sich Ihr Status auf beschränkt steuerpflichtig ändern, und es sind entsprechende Erklärungen für in Deutschland erzielte Einkünfte vorzunehmen. Dies betrifft auch digitale Nomaden sowie Personen, die wirtschaftliche Interessen in Deutschland aufrechterhalten. Sollten weitere spezielle Umstände oder steuerliche Fragen hinsichtlich des Wegzugs bestehen, wird eine fachliche Beratung empfohlen.
Globales Einkommen im vergangenen Steuerzeitraum
Nach Aufgabe der Ansässigkeit in Deutschland muss für das Jahr des Wegzugs weiterhin eine Steuererklärung eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Steuerpflicht mit der Aufgabe der Ansässigkeit nicht endet. Stattdessen ist auf die weltweiten Einkünfte des gesamten Jahres, einschließlich Einkünften nach der Abreise, im Steuerjahr Steuer zu zahlen.
Wohnsitzaufgabe: Unter der Annahme, dass der Wohnsitz zum 30. Juni aufgegeben wird, sind die weltweiten Einkünfte bis zu diesem Datum vollständig in Deutschland zu versteuern.
Weltweites Einkommen: Für das restliche Jahr erzielte Einkünfte im Ausland beeinflussen den Steuersatz in Deutschland.
Steuererklärung: In der letzten Steuererklärung müssen folgende Angaben gemacht werden:
Globale Einkünfte gemeldet, auch die nach dem Wegzug erzielten
Fiktiver Veräußerungserlös von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß der Wegzugsbesteuerung
Einreichen der Anlage WA-ESt für Angaben zu Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Umzugsland
Beschränkte Steuerpflicht: Nach der Abreise kann eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus deutschen Quellen bestehen.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland oder fortbestehendem wirtschaftlichem Interesse in Deutschland kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen.
Die finale Steuererklärung des Wegzugsjahres ist beim bisherigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen. Bezüglich weiterer Informationen zur Wegzugsbesteuerung und erweiterten beschränkten Steuerpflicht empfiehlt es sich, ergänzende Beratung einzuholen.
Steuerliche Konsequenzen des Wohnsitzwechsels
Beim Verlassen Deutschlands mitten im Jahr bleiben steuerliche Pflichten für den Zeitraum des bisherigen Wohnsitzes bestehen. Auch wenn der Umzug nicht zum Jahreswechsel, sondern beispielsweise zum Start des Schuljahres stattfindet, endet mit der Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Im Umzugsjahr müssen Steuerpflichtige dennoch beachten, dass sie laut Paragraph 2 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes weiterhin mit ihrem globalen Einkommen steuerpflichtig sind.
Datum des Umzugs: Angenommen, das Umzugsdatum ist der 30. Juni.
Steuerpflicht: Für die Zeit in Deutschland besteht eine volle Einkommensteuerpflicht auf inländische Einkünfte nach § 49 des Einkommensteuergesetzes.
Weltweites Einkommen: Das weltweite Einkommen des gesamten Jahres muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuersatzberechnung: Der zu entrichtende Steuersatz auf inländische Einkünfte erhöht sich, wenn im Ausland zusätzliches Geld verdient wird.
Anlagen in der Steuererklärung
Ausländisches Einkommen: Auch Einkünfte, die nach dem Umzug im Ausland erzielt wurden, sind anzugeben, aber nicht in Deutschland zu versteuern.
Beteiligungen: Die Beteiligung an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften muss deutlich gemacht werden.
Wegzugssteuer: Es wird eine fiktive Veräußerung von Anteilen angerechnet.
Anlage WA-ESt: Diese Anlage ist abzugeben, wenn man in ein Niedrigsteuerland umzieht oder an Kapitalgesellschaften beteiligt ist.
Verantwortliches Finanzamt: Die Steuererklärung ist beim bisherigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen. Nach dem Umzug verändert sich der Steuerstatus möglicherweise in eine beschränkte Steuerpflicht mit weiteren Verpflichtungen, insbesondere wenn wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen. Wer als digitaler Nomade unterwegs ist und weiterhin wirtschaftliche Verknüpfungen mit Deutschland hat, kann eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.
Spezielle Fälle: Für spezielle Fälle wie den Umzug ins Ausland aus steuerlichen Gründen ist es ratsam, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Steuerliche Verpflichtungen bei Wegzug aus Deutschland
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben und das Land verlassen, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Dies führt bei einem Umzug im Laufe des Jahres zu spezifischen steuerlichen Anforderungen.
Steuerpflicht im Jahr des Wegzugs:
Für den Zeitraum des Jahres, in dem Sie in Deutschland ansässig waren, unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie für das gesamte Wegzugsjahr in Deutschland steuerpflichtig bleiben, entsprechend § 2 Abs. 7 EStG.
Erstellung der Steuererklärung:
Die gesamten weltweiten Einkünfte des Jahres müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Dies betrifft sowohl in Deutschland erzielte Einkünfte als auch das im Ausland verdiente Geld nach dem Wegzug.
Besteuerung der Einkünfte nach Umzug:
Für in Deutschland bezogene Einkünfte sind weiterhin Steuern nach dem Einkommensteuergesetz (§ 49 EStG) zu entrichten.
Ausländische Einkünfte werden in der Erklärung aufgenommen, um den Steuersatz für inländische Einkünfte zu bestimmen, nicht jedoch, um sie in Deutschland zu besteuern.
Beteiligung an Kapitalgesellschaften:
Eine mögliche Wegzugsbesteuerung auf Anteile an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften ist zu berücksichtigen.
Ein fiktiver Veräußerungsgewinn muss kalkuliert und in der Steuererklärung angegeben werden.
Zusätzliche Formulare:
Die Anlage WA-ESt für Personen, die in niedrig besteuernde Länder ziehen, und Angaben zu Kapitalbeteiligungen sind erforderlich.
Details zur temporären Rückkehr sowie zur Beteiligung an Kapitalgesellschaften müssen offengelegt werden.
Zuständigkeit für die Steuererklärung:
Die letzte Steuererklärung ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen.
Im Anschluss könnten Sie als beschränkt steuerpflichtig gelten, woraufhin deutsche Einkünfte separat zu deklarieren sind.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland oder bei wirtschaftlicher Aktivität in Deutschland ohne Betriebsstätte wird man erweitert beschränkt steuerpflichtig.
Eine spezielle Deklaration ist unter Umständen für einen Zeitraum von zehn Jahren erforderlich.
Für individuelle Beratung und Fragen rund um den Umzug und steuerliche Optimierung empfehlen wir, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Berechnung der Exit-Steuer
Wenn man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufgibt und das Land verlässt, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Was geschieht jedoch, wenn dieser Schritt mitten im Jahr erfolgt? In diesem Fall bleiben einige steuerliche Verpflichtungen für den Rest des Jahres bestehen.
Angenommen, die Umsiedlung erfolgt zum 30. Juni. An diesem Datum wird der Hauptwohnort in Deutschland aufgegeben und somit endet auch der gewöhnliche Aufenthalt. Die Steuerpflicht für das Wegzugsjahr wird gemäß § 2 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Hierbei ist man noch für das gesamte Jahr unbeschränkt steuerpflichtig, was zur Folge hat, dass alle weltweiten Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind – nicht nur die Einkünfte aus der Zeit, in der man in Deutschland gelebt hat.
Wichtige Punkte zur Steuererklärung im Wegzugsjahr:
Die weltweiten Einkünfte des gesamten Jahres müssen erklärt werden.
Für die Einkünfte in Deutschland bis zum Wegzug werden reguläre Steuern fällig.
Ausländische Einkünfte, die nach dem Wegzug erzielt werden, müssen zwar angegeben werden, unterliegen jedoch nicht der Besteuerung in Deutschland.
Der Steuersatz für inländische Einkünfte kann durch Einkünfte aus dem Ausland beeinflusst werden, diese werden jedoch selbst nicht in Deutschland besteuert.
Berechnung der fiktiven Veräußerungsgewinne:
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sowohl in Deutschland als auch im Ausland, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Ein fiktiver Veräußerungsgewinn für Anteile muss ermittelt werden.
Dies betrifft die sogenannte Exit-Steuer, die in der letzten Steuererklärung festgehalten wird.
Zusätzliche Formulare:
Die Anlage WA-Est muss für die Angabe eines Wohnsitzwechsels in ein Niedrigsteuerland eingereicht werden.
Angaben über Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und temporäre Umzugspläne sind hier ebenfalls zu machen.
Das zuständige Finanzamt für die Einreichung der letzten Steuererklärung ist das Wohnsitzfinanzamt. Bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland und Bestehen wirtschaftlicher Interessen in Deutschland kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht eintreten. In solchen Fällen müssen unter Umständen weitere, spezielle Steuererklärungen über einen Zeitraum von 10 Jahren eingereicht werden.
Die steuerlichen Pflichten nach dem Wegzug erfordern sorgfältige Planung und gegebenenfalls fachkundige Beratung.
Die Bedeutung der Anlage WA-ESt für Steuerpflichtige
Bei einer Abwanderung aus Deutschland während des Jahres bleibt die unbegrenzte Steuerpflicht bis zum Aufgabezeitpunkt des deutschen Wohnsitzes bestehen. Die steuerliche Beurteilung für den Rest des Jahres erfordert bestimmte Beachtungen:
Steuerliche Pflichten im Abreisejahr: Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass man für das gesamte Jahr als unbegrenzt Steuerpflichtiger behandelt wird, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland nicht mehr vorliegt.
Weltweites Einkommen: Auch Einkünfte, die im neuen Wohnsitzstaat erzielt werden, müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, obwohl nur die in Deutschland erzielten Einkünfte versteuert werden müssen.
Steuersatz: Die Berechnung erfolgt basierend auf dem weltweiten Einkommen des gesamten Jahres. Dadurch kann der Steuersatz für das in Deutschland erzielte Einkommen steigen.
Bestimmte Dokumente müssen:
Anlage WA-ESt: Diese ist einzureichen, wenn man in ein Niedrigsteuerland umzieht. Sie beinhaltet Informationen über die Beteiligung an Kapitalgesellschaften und gibt Auskunft über die Absicht eines temporären Umzugs, was für die Wegzugsbesteuerung relevant ist.
Wegzugsbesteuerung: Die Berechnung eines fiktiven Veräußerungserlöses für Anteile an Kapitalgesellschaften muss durchgeführt werden. Dies ist in der letzten Steuererklärung anzugeben.
Zuständigkeit und Verpflichtungen nach Umzug:
Das bisherige Wohnsitzfinanzamt bleibt für die letzte Steuererklärung zuständig.
Im Falle eines Umzugs in ein Niedrigsteuerland und bei weiterem wirtschaftlichen Interesse in Deutschland kann erweiterte beschränkte Steuerpflicht eintreten, die zusätzliche Pflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren nach sich zieht.
Es ist essentiell, die Komplexität dieser Themen anzuerkennen und den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um eine optimale steuerliche Situation zu gewährleisten.
Besteuerung im Abwanderungsjahr durch das Finanzamt
Wenn eine Person ihren deutschen Wohnsitz aufgibt und Deutschland nicht länger der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes ist, endet die umfassende Steuerpflicht in Deutschland. Für den Rest des Jahres, in dem der Umzug ins Ausland stattfindet, ergeben sich jedoch steuerliche Besonderheiten.
Eine Person, die mitten im Jahr umzieht, bleibt für die Zeit in Deutschland steuerpflichtig, in der sie dort gelebt hat. Das bedeutet, dass für dieses Abwanderungsjahr eine Steuererklärung eingereicht werden muss, in der die weltweiten Einkünfte des gesamten Jahres angegeben werden – dies schließt die Einkünfte nach dem Wegzug mit ein.
Steuerstatus im Umzugsjahr:
Stichtag für das Ende des steuerlichen Wohnsitzes bis zur endgültigen Abmeldung in Deutschland.
Verpflichtung zur Deklaration der weltweiten Einkünfte für das gesamte Kalenderjahr in der Steuererklärung.
Gesonderter Steuersatz für in Deutschland erzielte Einkünfte, basierend auf den weltweit erzielten Gesamteinkünften.
Steuerliche Pflichten:
Zahlung von Steuern in Deutschland auf inländische Einkünfte bis zum Tag des Wegzugs.
Ausländische Einkünfte müssen angegeben werden, jedoch ohne zusätzliche Steuerlast in Deutschland.
Zusätzliche Formulare und die Wegzugssteuer:
Anlage WA-ESt: Muss ausgefüllt werden, wenn der Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegt wird.
Angaben zur Beteiligung an Kapitalgesellschaften, sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Bestätigung, ob ein Umzug nur temporär ist, was Auswirkungen auf die Wegzugsbesteuerung hat.
Wegzugssteuer: Berechnung eines fiktiven Veräußerungserlöses für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Es ist wichtig, zu verstehen, dass die Wegzugssteuer Teil der letzten Steuererklärung ist und nicht vor der Ausreise entrichtet wird. Die finale Steuererklärung wird beim bisherigen Wohnsitzfinanzamt eingereicht. Nach dem Umzug kann unter Umständen eine beschränkte Steuerpflicht entstehen, für die separate Erklärungen für in Deutschland erzielte Einkünfte abzugeben sind.
Falls der Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegt wird und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen, kann die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht eintreten. Dies kann zu weiteren steuerlichen Verpflichtungen führen, die über einen Zeitraum von 10 Jahren bestehen.
Wer aus steuerlichen Gründen ins Ausland umzieht und Beratung sucht, sollte ein Beratungsgespräch in Betracht ziehen, um die eigene steuerliche Situation zu optimieren.
Steuerliche Verpflichtungen im Umzugsjahr
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben und somit Ihre unbeschränkte Steuerpflicht beendet wird, ergeben sich bestimmte steuerliche Verpflichtungen. Besonders betroffen sind Personen, die im Laufe des Jahres umziehen.
Beibehaltung der Unbeschränkten Steuerpflicht
Obwohl Ihr Wohnsitz wegfällt, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes für das gesamte Umzugsjahr bestehen. Dies hat zur Folge, dass Sie:
Sämtliche weltweiten Einkünfte des Jahres in der Steuererklärung anzugeben haben.
Nur für Einkünfte gemäß § 49 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland Steuern entrichten müssen.
Für die inländischen Einkünfte einen erhöhten Steuersatz zahlen könnten, der auf Ihrem Gesamteinkommen des Jahres basiert.
Pflichten beim Ausfüllen der Steuerklärung
In Ihrer letzten Steuererklärung des Umzugsjahres müssen Sie zusätzliche Angaben machen:
Ausländische Einkünfte: Diese sind anzugeben, um den Steuersatz für Ihre inländischen Einkünfte zu ermitteln, jedoch nicht, um in Deutschland darauf Steuern zu zahlen.
Beteiligungen: Informationen zu Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind relevant für die sog. Wegzugssteuer. Hierbei ist ein fiktiver Veräußerungserlös zu ermitteln.
Wichtige Formulare
Neben den üblichen Angaben in der Steuererklärung müssen Sie zusätzliche Formulare berücksichtigen:
Anlage WA-ESt: Hier geben Sie an, ob ein Umzug in ein Niedrigsteuerland stattgefunden hat und bestätigen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Zuständigkeit und Fristen
Das zuständige Finanzamt für die Abgabe der letzten Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ist Ihr bisheriges Wohnsitzfinanzamt.
Nach dem Umzug und dem Wechsel zum beschränkt Steuerpflichtigen sind nur noch Einkünfte aus Deutschland zu deklarieren, sofern diese vorliegen.
Für weitergehende Fragen oder eine spezifische Beratung wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland im Laufe des Jahres aufgeben, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Allerdings gibt es Regelungen, die Sie für das Restjahr beachten müssen. Bei einem Umzug ins Ausland stellt sich daher die Frage, wie die Steuerpflicht in Deutschland für den Rest des Jahres gestaltet wird.
Ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzauflösung in Deutschland, zum Beispiel am 30. Juni, sind Sie normalerweise nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Nichtsdestotrotz gelten Sie aufgrund von Sonderregelungen nach § 2 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes weiterhin für das gesamte Jahr als unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet konkret:
Ihre weltweiten Einkünfte des Jahres müssen in der Steuererklärung angegeben werden, einschließlich denen, die nach der Auswanderung erzielt wurden.
Für inländische Einkünfte, definiert nach § 49 Einkommensteuergesetz, entrichten Sie weiterhin Steuern in Deutschland.
Der Steuersatz für inländische Einkünfte kann sich erhöhen, da er auf der Basis aller weltweiten Einkünfte berechnet wird – auch der im Ausland erzielten.
Ausländische Einkünfte werden in der Steuererklärung erklärt, aber nicht in Deutschland versteuert.
Es gibt weitere Aspekte, die in der letzten Steuererklärung beachtet werden müssen:
Wegzugsbesteuerung: Für Anteile an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften muss ein fiktiver Veräußerungserlös in der Steuererklärung angegeben werden.
Anlage WA-ESt: Diese Beilage ist für Personen notwendig, die in ein niedrigsteuern Land umziehen oder Interessen in Kapitalgesellschaften haben. Sie dient der Bestätigung für die Finanzbehörden und kann die Wegzugsbesteuerung beeinflussen.
Die Verantwortlichkeit für die Abgabe der letzten Steuererklärung liegt beim bisherigen Wohnsitzfinanzamt. Als erweitert beschränkt steuerpflichtige Person, beispielsweise wenn Sie als digitaler Nomade ins Ausland ziehen und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, ergeben sich weitere steuerliche Verpflichtungen, die bis zu zehn Jahre andauern können.
Steuervorschriften bei Auswanderung für digitale Nomaden
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und das Land nicht mehr als Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort betrachten, betrifft dies Ihre Steuerpflicht. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet mit dem Aufgeben des Wohnsitzes. Für diejenigen, die während des Kalenderjahres auswandern, wirft dies Fragen zu den verbleibenden steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland auf.
Als Wegzügler müssen Sie für den Teil des Jahres, in dem Sie in Deutschland gelebt haben, dort Einkommensteuer entrichten, was sich auf alle Ihre weltweiten Einkünfte ausdehnt, nicht nur die innerhalb Deutschlands erzielten. Gemäß Paragraph 2 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes, sind Sie bis zum Auszugstag verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, die Ihre globalen Einkünfte umfasst.
Bei einem Umzug zum 30. Juni beispielsweise wären Sie für das gesamte Jahr in Deutschland einkommensteuerpflichtig, und zwar auf Basis all Ihrer Einkünfte, sowohl inländischer als auch ausländischer. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich der Steuersatz für Ihr in Deutschland erzieltes Einkommen durch das Hinzurechnen der ausländischen Einkünfte erhöhen kann, auch wenn für diese im Ausland keine deutsche Steuer zu zahlen ist.
Zusätzliche Formulare und Erklärungen in der Steuererklärung des Auszugsjahres können notwendig sein, zum Beispiel:
Fiktiver Veräußerungserlös: Für Anteile an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften müssen Sie den fiktiven Veräußerungserlös bestimmen und in der Steuererklärung angeben.
Anlage WA-ESt: Diese Anlage dient dazu, Angaben zu einem möglichen Umzug in ein niedrig besteuertes Land zu machen, und bestätigt Ihre Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sowie Ihre Eventualitäten in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung.
Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden, betrifft dies nur Ihre in Deutschland erzielten Einkünfte. Ein Umzug in ein Niedrigsteuerland und die damit verbundene erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland führen zu zusätzlichen Verpflichtungen und können ein umfassenderes Verständnis sowie eine Beratung erfordern.
Beachten Sie abschließend, dass Ihre letzte Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger an Ihr bisheriges Wohnsitzfinanzamt gesendet werden sollte. Danach könnten sich Ihre Verpflichtungen ändern, je nachdem, ob Sie noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Bei Fragen zu Ihrer spezifischen Situation ist es ratsam, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Steuerliche Überlegungen beim Umzug ins Ausland
Wenn eine Person ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgibt und der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht mehr in Deutschland liegt, endet damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Für Auswanderer, die nicht zu Jahresbeginn umziehen, entstehen spezielle steuerliche Überlegungen für den Rest des Jahres.
Zeitpunkt des Wegzugs: Angenommen der Umzug erfolgt zum 30. Juni, so ist dies der maßgebliche Tag für die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes.
Steuerstatus: In Deutschland gibt es zwei relevante Besteuerungsformen: die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht. Im Wegzugsjahr bleibt man gemäß § 2 Abs. 7 EStG generell unbeschränkt steuerpflichtig.
Steuerliche Verpflichtungen:
Welteinkommen: Es müssen alle weltweiten Einkünfte des Jahres, nicht nur die in Deutschland erzielten, in der Steuererklärung angegeben werden.
Inländisches Einkommen: Einkünfte aus deutscher Quelle, definiert nach § 49 EStG, unterliegen weiterhin der deutschen Steuer.
Steuererklärung für das Wegzugsjahr:
Ausländische Einkünfte: Ausländische Einkünfte sind zu deklarieren, jedoch nicht in Deutschland zu versteuern. Vielmehr beeinflussen sie den Steuersatz für inländische Einkünfte.
Wegzugssteuer: Beteiligungen an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften müssen als fiktiver Veräußerungsgewinn erklärt werden.
Anlage WA-ESt: Hier wird angegeben, ob man in ein Niedrigsteuerland gezogen ist und ob eine Kapitalgesellschaft vorliegt.
Verantwortliches Finanzamt: Die letzte Steuererklärung ist beim bisherigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Diese kann entstehen, zum Beispiel für Digitalnomaden mit wirtschaftlichen Interessen in Deutschland, und hat zusätzliche Konsequenzen.
Für weiterführende Informationen und persönliche Beratung können Interessierte Beratungsgespräche buchen, um ihre steuerlichen Angelegenheiten im Kontext eines Umzugs ins Ausland bestmöglich zu ordnen.