Steuergünstige Schweiz: 2% Steuern bei 150.000 Euro Gehalt

In der heutigen Ausgabe unseres Podcasts beschäftigen wir uns mit den steuerlichen Rahmenbedingungen der Schweiz, einem attraktiven Nachbarn Deutschlands. Es herrscht eine rege Diskussion über die steuerliche Anziehungskraft der Schweiz, die durch Berichte über außergewöhnlich niedrige Steuersätze ins Rampenlicht gerückt ist. Wir schauen uns an, ob die Realität diesen Berichten entspricht und was dies für Personen bedeutet, die einen Umzug in die Schweiz in Betracht ziehen.

Die Eidgenossenschaft bietet durchaus lukrative Steuervorteile, insbesondere in gewissen Kantonen wie Zug, wo die Gesamtsteuerlast bei einem Einkommen von 100.000 Franken für Alleinstehende tatsächlich nur bei rund 6 Prozent liegen kann. Dies schließt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ein. Allerdings unterscheiden sich die Steuersätze je nach Gemeinde, was bei einer potenziellen Übersiedlung zu beachten ist. Auch die sozialen Aspekte, wie Sozialversicherungsbeiträge, sind Teil der Gesamtbetrachtung des Steuersystems in der Schweiz.

Schlüsselerkenntnisse

  • Die steuerliche Attraktivität der Schweiz manifestiert sich in bestimmten Kantonen durch besonders niedrige Steuersätze.

  • Die tatsächliche Steuerlast kann je nach Kanton und Einkommen variieren und unterscheidet sich von den maximalen Steuersätzen.

  • Bei der Erwägung eines Umzugs sind neben Steuern auch andere Faktoren wie Sozialversicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Steuervorteile in der Schweiz

In der Schweiz bieten einige Kantone bemerkenswert niedrige Steuersätze an. Besonders hervorzuheben ist der Kanton Zug, wobei in gewissen Gemeinden bei einem Einkommen von 100.000 Franken lediglich 6% Steuern für Alleinstehende anfallen. Darüber hinaus sinkt die Steuerlast für Verheiratete mit zwei Kindern auf 2% bei einem Einkommen von 150.000 Franken, was alle staatlichen, kantonalen und kommunalen Steuern umfasst.

Dank bilateralen Abkommen steht es Bürgern der EU frei, sich in der Schweiz niederzulassen. Voraussetzung ist lediglich eine Anstellung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens. Derzeit leben etwa 300.000 Deutsche in der Schweiz, was sie zum beliebtesten Auswanderungsland für Deutsche macht.

Trotz der auf diversen Websites angegebenen höheren Steuerraten, offenbart sich bei genauerer Betrachtung ein anderes Bild. So greifen die maximalen Steuerraten erst bei sehr hohem Einkommen. Beispielsweise beträgt die direkte Bundessteuer maximal 11,5%.

Als Beispiel kann die Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz dienen, in der Personen ohne Kinder und Kirchenzugehörigkeit bei einem Einkommen von 100.000 Franken mit 6.400 Franken an Steuern und zusätzlichen 10.000 Franken an Sozialabgaben rechnen müssen. Für ein Einkommen von 500.000 Franken belaufen sich die Steuern auf 84.000 Franken und die Sozialabgaben auf weitere 50.000 Franken. Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Ausländer sind attraktiv, da sie in den ersten fünf Jahren keine Steuererklärung einreichen müssen und ggf. Pauschalsteuern entrichten.

Die Lebenshaltungskosten, spezifisch die Mietpreise, sind im internationalen Vergleich nicht übermäßig hoch. Ein Wohnungsmiete in Freienbach liegt beispielsweise bei etwa 2.000 Franken monatlich für eine Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung.

Die schweizerische Sozialversicherung teilt sich die Beiträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf, wobei staatliche Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Tageskrankenversicherung und die obligatorische Unternehmenspensionskasse inkludiert sind.

Steuersätze in der Schweiz

In der Schweiz können die Steuersätze je nach Wohnkanton und -gemeinde stark variieren. Ein Beispiel hierfür ist der Kanton Zug, wo Singles mit einem Einkommen von 100.000 Schweizer Franken lediglich ca. 6% Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Diese geringe Steuerlast schließt dabei die kantonalen, kommunalen sowie die Bundessteuern mit ein.

Ehepaare mit zwei Kindern profitieren in denselben Gemeinden noch mehr, indem sie auf ein Einkommen von 150.000 Schweizer Franken gerade einmal 2% Steuern entrichten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die steuerlichen Bedingungen für bestimmte Einkommensgruppen in der Schweiz als sehr attraktiv gelten können.

In der Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz - nicht zu verwechseln mit Zug - sind die Verhältnisse ähnlich günstig. Hier belaufen sich die Steuern für eine alleinstehende Person ohne Kinder und einer normalen Anstellung bei einem Einkommen von 100.000 Schweizer Franken auf effektiv 6,47%, was 6.400 Schweizer Franken entspricht. Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt abzieht, und die in der Schweiz um die 10.000 Schweizer Franken liegen können.

Für höhere Einkommen steigt die Steuerlast progressiv an: Bei 150.000 Schweizer Franken liegt der Steuersatz bei 8,84%, bei einem Einkommen von 250.000 Franken bei 12,36% und bei 500.000 Franken bei 16,87%. Diese Steuersätze zeigen, dass die Steuerprogression in der Schweiz erst bei höheren Einkommen deutlich ansteigt.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge liegen bei einem Einkommen von 500.000 Schweizer Franken wiederum bei etwa 10%, dies entspricht 50.000 Franken. Bei einem Einkommen von einer Million Schweizer Franken beträgt die Steuerlast 181.000 Franken, was einen effektiven Steuersatz von rund 18% ergibt, während die Sozialversicherungsbeiträge etwa 90.000 Franken betragen.

Interessanterweise fallen für ausländische Arbeitskräfte in den ersten fünf Jahren des Wohnsitzes in der Schweiz Quellensteuern an, die direkt vom Arbeitgeber abgezogen werden. Im Kanton Zug liegt diese für ein Einkommen von 5.000 Schweizer Franken bei 153 Franken, wohingegen sie im Kanton Schwyz 276 Franken beträgt. Bei einem Monatseinkommen von 8.000 Franken steigt die Quellensteuer im Kanton Zug auf rund 409 Franken und im Kanton Schwyz auf circa 664 Franken. Nach fünf Jahren und bei einem Einkommen, das 120.000 Franken übersteigt, werden Ausländer ähnlich wie Schweizer Bürger regulär besteuert.

Dies fasst die wesentlichen Aspekte der Besteuerung in der Schweiz zusammen, sowohl für niedrigere als auch für höhere Einkommen, und bietet einen Einblick in die für Ausländer geltenden Regelungen hinsichtlich der Steuerpflicht.

Kanton Zug und andere Kantone

Der Kanton Zug als Steuervorteilsbeispiel

In der Gemeinschaft der Schweizer Kantone hebt sich der Kanton Zug hervor, indem er für Einzelpersonen mit einem Einkommen von 100.000 Franken eine geringe Gesamtsteuerbelastung von 6% ermöglicht. Dies schließt kantonale, kommunale und Bundessteuern ein. Familien erfahren noch größere Vorteile; bei einem Einkommen von 150.000 Franken liegt der Steuersatz für Verheiratete mit zwei Kindern bei nur 2%. Vollbeschäftigung und die Möglichkeit zur Firmengründung machen den Kanton Zug und die Schweiz generell zu einem attraktiven Ziel für Einwanderer, insbesondere aus Deutschland.

Steuerraten im Überblick (Beispiel Kanton Zug, Singles, 100.000 Franken Einkommen):

  • Kantonale, Kommunale und Bundessteuern: 6%

  • Sozialversicherungsbeiträge: ca. 10.000 Franken (vom Arbeitgeber abgeführt)

Vergleich mit anderen Gemeinden

Während Zug für seine niedrigen Steuerraten bekannt ist, gibt es auch andere Kantone mit vergleichbaren Vorteilen. Betrachtet man beispielsweise Freienbach im Kanton Schwyz, liegt der Steuersatz für ein Einkommen von 100.000 Franken bei effektiv 6,47%. Steigendes Einkommen erhöht den Steuersatz progressiv, allerdings setzen hohe Spitzensteuersätze erst bei sehr großen Einkommen ein.

Steuerbelastung nach Einkommen in Freienbach (Singles, Nichtreligiös, Angestellt):

  • 100.000 Franken: Steuern: 6.400 Franken, Sozialabgaben: ca. 10.000 Franken

  • 150.000 Franken: Steuern: 13.200 Franken, Steuersatz: 8,84%

  • 250.000 Franken: Steuern: 31.000 Franken, Steuersatz: 12,36%

  • 500.000 Franken: Steuern: 84.000 Franken, Steuersatz: 16,87%

  • 1.000.000 Franken: Steuern: 181.000 Franken, Steuersatz: 18%

Für ausländische Staatsbürger in der Schweiz gelten anfänglich unterschiedliche Bestimmungen. Während reguläre Besteuerung für jene mit einem annualen Einkommen über 120.000 Franken gilt, sind andere unter den Quellensteuersatz gefallen, der je nach Kanton variiert und direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird.

Quellensteuersätze für Ausländer im Vergleich (Beispiel Einkommen von 8.000 Franken):

  • Kanton Zug: 409 Franken

  • Kanton Schwyz: 664 Franken

In der Schweiz wird die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer getragen und umfassen verschiedene Versicherungen wie etwa die staatliche Pension (AHV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Umzug in die Schweiz

In der Schweiz kann bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Franken eine Steuerbelastung von lediglich 6% real sein, zumindest in einigen Gemeinden des Kantons Zug. Dies bezieht sich auf die Gesamtsumme aus Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Die Attraktivität dieser Steuersätze ist besonders im Vergleich mit Ländern wie Deutschland, England oder den USA bemerkenswert.

Steuerbelastung Für Alleinstehende:

  • Bei 100.000 Franken Einkommen: ca. 6%

  • Bei 150.000 Franken Einkommen: ca. 8,84%

  • Bei 250.000 Franken Einkommen: ca. 12,36%

  • Bei 500.000 Franken Einkommen: ca. 16,87%

  • Bei 1.000.000 Franken Einkommen: ca. 18%

Für Verheiratete mit zwei Kindern:

  • Bei 150.000 Franken Einkommen: nur 2% Steuern

Sozialversicherungsbeiträge

  • Der Arbeitgeber zieht etwa 10% des Gehalts für Sozialversicherungsbeiträge ab.

Die Wohnsituation, beispielsweise in Freienbach, zeichnet sich durch moderate Mietkosten aus. Eine neuwertige Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung kostet dort monatlich knapp 2.000 Franken.

Bezüglich der Besteuerung von Ausländern in der Schweiz gilt, dass in den ersten fünf Jahren so genannte Quellensteuern erhoben werden, welche die Arbeitgeber direkt abführen. Diese Quellensteuern variieren je nach Kanton.

Beispiele für Quellensteuer bei Ausländern

  • Im Kanton Zug bei 5.000 Franken Einkommen: 153 Franken

  • Im Kanton Schwyz bei 5.000 Franken Einkommen: 276 Franken

  • Bei 8.000 Franken liegt die Quellensteuer im Kanton Zug bei 409,60 Franken und im Kanton Schwyz bei 664 Franken

Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte zu tragen. Dazu gehören die AHV (staatliche Altersvorsorge), Arbeitslosenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Tageskrankenversicherung und eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge.

Besteuerungsspitzen gegen die gelebte Wirklichkeit

In der Schweiz sehen sich Einzelpersonen mit einem Einkommen von etwa 100.000 Franken konfrontiert, die in bestimmten Gemeinden nur etwa 6% Steuern zahlen. Dies schließt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern ein. Für Verheiratete mit zwei Kindern und einem Einkommen von 150.000 Franken kann der Steuersatz in denselben Gemeinden sogar auf 2% sinken. Trotz dieser attraktiven Steuersätze sind solche Bedingungen nicht in allen Gemeinden zu finden, aber sie stellen sicherlich keinen Einzelfall dar.

Die Schweiz, dank bilateraler Abkommen mit der EU, ermöglicht es EU-Bürgern, dort zu leben und zu arbeiten, sofern sie eine Beschäftigung nachweisen können. Trotz der Möglichkeit, von niedrigeren Steuern zu profitieren, gibt es Einschränkungen, insbesondere für Neubürger, die nicht sofort in den Genuss der regulären Besteuerung kommen. In den ersten fünf Jahren ihrer Ansässigkeit zahlen Ausländer, die weniger als 120.000 Franken verdienen, in der Regel eine Quellensteuer, deren Höhe zwischen den Kantonen variiert.

Damit sind auch die sozialen Abgaben verbunden, die vom Lohn abgezogen werden und etwa 10% des Gehalts ausmachen, zahlbar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Zu diesen Abgaben gehören die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die Arbeitslosenversicherung, die IV (Invalidenversicherung), das tägliche Krankengeld und die betriebliche Altersvorsorge.

In direkter Kombination scheinen die Steuern in der Schweiz im Vergleich zu den oft online dargestellten Höchststeuersätzen sehr niedrig, was den Anschein erweckt, dass die effektiven Steuerraten für darüber hinausgehende Einkünfte weitaus höher sind. Diese Differenz spiegelt sich in der steuerlichen Progression wider, die in der Schweiz erst bei sehr hohen Einkommensniveaus einsetzt. Beispielsweise werden bei einem Einkommen von 100.000 Franken in der niedrig besteuerten Gemeinde Freienbach lediglich 6,47% Steuern fällig. Für Einkommen von 500.000 Franken steigt der Satz auf ungefähr 16,87%.

Die Komplexität der schweizerischen Steuerstruktur zeigt, dass die Besteuerung je nach Einkommen und Wohnort beträchtlich variieren kann, ein wesentlicher Faktor für diejenigen, die einen Umzug in Betracht ziehen.

Einkommen (CHF) Gemeindesteuer Freienbach (CHF) Effektiver Steuersatz (%) 100,000 6,400 6.47 150,000 13,200 8.84 250,000 31,000 12.36 500,000 84,000 16.87

Quellensteuerraten können ebenfalls unterschiedlich ausfallen, wobei die Werte für ein Einkommen von 5.000 Franken im Kanton Zug bei 153 Franken und im Kanton Schwyz bei 276 Franken liegen. Es ist offensichtlich, dass Umzugsentscheidungen stark von solchen Abgaben beeinflusst werden können.

Steuerbedingungen in der Schweiz

In der Diskussion um die steuerlichen Bedingungen in der Schweiz gibt es häufig unterschiedliche Meinungen. Einige Quellen berichten von außerordentlich günstigen Steuersätzen für ausländische Steuerpflichtige. So wird in manchen Publikationen sogar behauptet, dass eine Einzelperson mit einem Einkommen von 100.000 Schweizer Franken lediglich 6% an Steuern zahlt. Dies gilt insbesondere für bestimmte Gemeinden im Kanton Zug, wo dieses niedrige Steuerniveau Realität ist. Für Verheiratete mit zwei Kindern und einem Einkommen von 150.000 Franken kann der Steuersatz sogar auf 2% sinken. Diese Angaben beinhalten sämtliche Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.

Die Möglichkeit, in die Schweiz zu ziehen, steht unter anderem EU-Bürgern offen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine Anstellung oder gründen ein Unternehmen. Die Erwerbsmöglichkeiten in der Schweiz sind vielfältig und das Land genießt nahezu Vollbeschäftigung. Aktuell haben sich bereits zahlreiche Deutsche in der Schweiz niedergelassen, was das Land zum beliebtesten Auswanderungsziel macht.

Diese attraktiven Steuersätze gelten allerdings nicht einheitlich in der gesamten Schweiz. Die steuerliche Belastung kann je nach Wohnort variieren und steigt mit zunehmendem Einkommen an. Nehmen wir das Beispiel der Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz, hier zahlt eine Einzelperson ohne Kinder und ohne religiöse Zugehörigkeit bei einem Einkommen von 100.000 Franken etwa 6.400 Franken an Steuern. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die etwa bei einem Einkommen von 500.000 Franken rund 50.000 Franken ausmachen.

Für ausländische Arbeitskräfte, die weniger als 120.000 Franken verdienen, wird eine Quellensteuer erhoben, deren Höhe ebenfalls je nach Kanton variiert. In Zug beispielsweise beträgt die Quellensteuer bei 5.000 Franken Einkommen lediglich 153 Franken. Im direkten Vergleich zwischen den Kantonen Zug und Schwyz zeigt sich, dass man in Zug bei einem Einkommen von 8.000 Franken jährlich bis zu 3.000 Franken sparen kann.

Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, können beträchtlich sein. Zu den Beiträgen gehören die staatliche Altersvorsorge (AHV), Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld und eine obligatorische betriebliche Vorsorge.

Trotz der vermeintlich niedrigen Steuersätze sollten potenzielle Zuwanderer auch die Lebenshaltungskosten berücksichtigen. So liegt beispielsweise die monatliche Miete für eine neuwertige Zweieinhalbzimmerwohnung in Freienbach bei rund 2.000 Franken.

Freienbach als Musterfall für niedrige Steuerbelastung

In der Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz genießen Einwohner bemerkenswert geringe Steuersätze. Beispielsweise zahlt eine alleinstehende Person mit einem Einkommen von 100.000 Franken lediglich 6,47% an Steuern, was einem Betrag von 6.400 Franken entspricht. Dazu kommen Sozialabgaben in Höhe von etwa 10.000 Franken. Bei einem Einkommen von 150.000 Franken liegt der Steuersatz bei 8,84% und resultiert in einer Steuerlast von 13.200 Franken.

Steigt das Einkommen auf 250.000 Franken, beträgt der Steuersatz 12,36% und führt zu einer steuerlichen Belastung von 31.000 Franken. Für Personen, die 500.000 Franken verdienen, beläuft sich der Steuersatz auf 16,87%, was einer Steuerzahlung von 84.000 Franken entspricht, während die Sozialabgaben rund 10% ausmachen, also weitere 50.000 Franken betragen. Bei einem Einkommen von einer Million Franken liegt der effektive Steuersatz bei etwa 18%, mit Steuern in Höhe von 181.000 Franken und Sozialbeiträgen von circa 90.000 Franken.

Diese Zahlen unterstreichen, dass Freienbach und ähnliche Gemeinden in der Schweiz besonders niedrige Steuerraten anbieten, wobei sogar Familien mit zwei Kindern und einem Einkommen von 150.000 Franken nur einen Steuersatz von 2% erleben. Solch niedrige Steuersätze bieten einen starken Anreiz für die Ansiedlung in diesen Gebieten. Im internationalen Vergleich sind solche Steuerbedingungen besonders attraktiv und tragen zu einem steigenden Interesse an einem Wohnsitz in der Schweiz bei.

Es ist hervorzuheben, dass in der Schweiz die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen werden. Zu diesen Beiträgen gehören die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), Arbeitslosenversicherung, Invaliditätsversicherung, Krankentagegeldversicherung und die betriebliche Pensionskasse.

Mietkosten in Freienbach

Eine moderne Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung, die im Jahre 2020 erbaut wurde, kann in Freienbach für knapp 2.000 Franken im Monat gemietet werden. Diese Mietpreise gelten als moderat im Vergleich zu internationalen Hotspots und demonstrieren, dass der Wohnraum in Steueroasen wie Freienbach auch für ein breiteres Publikum finanziell zugänglich ist.

Besteuerung von ausländischen Staatsbürgern

Im Gegensatz zu einheimischen Bürgern zahlen ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz pauschale Quellensteuern, wenn ihr Einkommen unter 120.000 Franken im Jahr liegt. Diese Steuern werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und unterscheiden sich je nach Kanton. In den ersten fünf Jahren des Aufenthalts in der Schweiz müssen ausländische Arbeitnehmer keine Steuererklärung einreichen, was den administrativen Aufwand reduziert.

Besteuerung von Nicht-Schweizer Staatsbürgern

Pauschalbesteuerung für nicht ansässige Arbeitnehmer

Nicht in der Schweiz ansässige Personen, die dort Einkommen erzielen, unterliegen unter Umständen einer speziellen Besteuerung, bekannt als Quellensteuer. Diese Steuer wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, was bedeutet, dass die entsprechenden Abzüge bereits beim Gehaltsempfang gemacht wurden. Hierbei spielt das erzielte Jahreshaushaltseinkommen eine entscheidende Rolle; es bestimmt nämlich, ob eine Person nach dem Standardsteuertarif besteuert wird oder ob für sie niedrigere Sätze gelten. In der Praxis sieht das so aus:

  • Für Einzelpersonen: Auf einem Gehalt von 100.000 Franken könnte die Steuerbelastung auf beeindruckend geringe 6,47% fallen.

    Bruttoeinkommen (CHF) Geschuldete Steuern (CHF) Effektiver Steuersatz (%) 100.000 6.400 6.4 150.000 13.200 8.8 250.000 31.000 12.4

  • Für Familien: Eine verheiratete Person mit zwei Kindern könnte bei einem Einkommen von 150.000 Franken einen noch niedrigeren Steuersatz von nur 2% erleben.

Darüber hinaus müssen soziale Sicherheitsbeiträge gezahlt werden, die etwa 10% des Einkommens ausmachen. Diese werden üblicherweise vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen.

Regionale Steuerunterschiede

Innerhalb der Schweiz variieren die Steuersätze von Kanton zu Kanton deutlich. Hier einige Beispiele für die Quellensteuerbelastungen basierend auf zwei verschiedenen Kantonen:

  • Kanton Zug: Bei einem Einkommen von 5.000 Franken beträgt die Quellensteuer nur 153 Franken.

    Einkommen (CHF) Quellensteuer Kanton Zug (CHF) Quellensteuer Kanton Schwyz (CHF) 5.000 153 276 8.000 409,60 664

  • Kanton Schwyz: Hier ist das Steueraufkommen höher, was bedeutet, dass bei gleichem Einkommen mehr Steuern als in Zug anfallen.

Ein deutlicher Kontrast zeigt sich beim Vergleich der Quellensteuerbelastungen beider Kantone. Bei einem Monatseinkommen von 8.000 Franken kann eine Person im Kanton Zug bis zu jährlich 3.000 Franken im Vergleich zum Kanton Schwyz sparen.

Für die ersten fünf Jahre sind ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz von der Einreichung einer Steuererklärung befreit, falls ihr Einkommen 120.000 Franken nicht übersteigt. Nach diesem Zeitraum erfolgt die Besteuerung nach den regulären Tarifen, die oben für die Schweizer Bürger beschrieben wurden.

Sozialversicherungsabgaben in der Schweiz

In der Diskussion um steuerliche Vorteile fallen oft Blicke auf die Schweiz. Gerade im Kanton Zug finden Einzelpersonen mit einem Einkommen von 100.000 Franken Steuersätze von nur 6 % vor, was die Gesamtbesteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene umfasst. Dies gilt als einer der niedrigsten Sätze im Land und zeigt die steuerliche Attraktivität einiger Regionen der Schweiz.

Interessanterweise sinkt der Steuersatz auf unglaubliche 2 % für Verheiratete mit zwei Kindern, die 150.000 Franken verdienen, wobei auch hier alle staatlichen Abgaben berücksichtigt werden. Dieses Szenario mag für viele verlockend erscheinen, und tatsächlich ist die Schweiz führend in Bezug auf die Auswanderung deutscher Staatsbürger.

Die Anstellungssituation in der Schweiz ist derzeit günstig, da durch bilaterale Abkommen jeder EU-Bürger die Möglichkeit hat, sich dort niederzulassen, sofern eine Anstellung gefunden wird. Unternehmer können sogar eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen und so eine Beschäftigungsmöglichkeit schaffen.

Steuerliche Günstigkeiten nehmen mit steigendem Einkommen relativ zu, was sichtbar wird, wenn man die Steuerprogression in Betracht zieht. So bezahlt man in der Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz bei 100.000 Franken Einkommen 6.400 Franken an Steuern, was einer effektiven Rate von 6,47 % entspricht. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge von rund 10.000 Franken, welche der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht.

Bei Einkommen, die den Bereich von 250.000 Franken übersteigen, steigen die Steuersätze merklich an. So fallen bei einem Einkommen von einer halben Million Franken Steuern in Höhe von 84.000 Franken an, dies entspricht einer Rate von 16,87 %. Für Sozialversicherungsbeiträge sind erneut etwa 10 % zu entrichten.

Die Sozialversicherungsabgaben in der Schweiz sind nicht unerheblich, aber sie werden hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Zu den Kernbestandteilen zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, das Krankentagegeld sowie die obligatorische betriebliche Altersvorsorge.

In der Betrachtung der steuerlichen Situation für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz wird deutlich, dass Quellensteuern erhoben werden. Diese gelten insbesondere in den ersten fünf Jahren für Einkommen unter 120.000 Franken pro Jahr und variieren von Kanton zu Kanton. Erst bei höheren Einkünften werden ausländische Staatsbürger den regulären Steuersätzen unterzogen.

Die Situation für Auswanderer in der Schweiz bleibt somit attraktiv, wobei insbesondere niedrige Gesamtsteuerbelastungen im direkten Vergleich hervorstechen. Die genannten Aspekte verdeutlichen die finanzielle Anziehungskraft der Schweiz, insbesondere für Hochverdiener und Familien.

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