Echt jetzt?? Steuerfrei traden & Vermögen bilden mit Singapur Ltd & UK Stiftungs Ltd??

In der Welt der internationalen Steuern gibt es viele verlockende Angebote, die Unternehmern und Investoren steuerfreie Gewinne versprechen. Ein solches Modell, das derzeit Aufmerksamkeit erregt, kombiniert eine Stiftung in Großbritannien mit einer Limited-Gesellschaft in Singapur.

Dieses Konstrukt wird als Möglichkeit beworben, in Deutschland steuerfrei zu handeln, solange keine persönlichen Ausschüttungen erfolgen. Doch wie bei vielen Steuersparmodellen ist auch hier Vorsicht geboten. Experten warnen vor den rechtlichen Risiken und möglichen Konsequenzen solcher Strukturen.

Kernpunkte

  • Steuersparmodelle mit ausländischen Gesellschaften bergen erhebliche rechtliche Risiken

  • Behörden verfolgen Fälle von Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu konsequent

  • Fachkundige Beratung und Transparenz gegenüber Finanzbehörden sind unerlässlich

Anfrage zu internationaler Steuergestaltung

Steuerfreie Geschäftstätigkeit im Ausland

Ein Konzept zur angeblich steuerfreien Geschäftstätigkeit in Deutschland mittels einer Singapur Limited und einer britischen Stiftungs-Limited wurde vorgestellt. Die Struktur sieht einen Investor in Deutschland vor, der eine Stiftungs-Limited in Großbritannien gründet. Diese wiederum errichtet eine Limited in Singapur als alleinige Anteilseignerin.

Die Singapur-Gesellschaft soll ein Konto und Depot außerhalb Singapurs unterhalten. Laut Darstellung könnten Gewinne steuerfrei von der Singapur-Limited an die britische Holding-Gesellschaft ausgeschüttet werden. Solange keine Ausschüttungen nach Deutschland erfolgen, falle angeblich keine Steuer an.

Diese Konstruktion wird als Möglichkeit zum steuerfreien Vermögensaufbau im Ausland präsentiert. Bei Ausschüttungen nach Deutschland würde die Abgeltungsteuer fällig.

Aus steuerrechtlicher Sicht ist dieses Modell äußerst bedenklich. Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Beihilfe zur Steuerhinterziehung - ein Straftatbestand, den deutsche Behörden konsequent verfolgen. Ähnliche Fälle führten bereits zu Strafverfahren gegen Bankmitarbeiter und Anbieter von Steuersparmodellen.

Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften gehen verstärkt gegen solche Konstruktionen vor. Bei Aufdeckung drohen empfindliche Strafen. Eine Selbstanzeige ist dann meist nicht mehr möglich.

Generell gilt: Aussagen zu Steuersparmodellen auf sozialen Medien kritisch hinterfragen. Für rechtssichere Gestaltungen sind fundierte Stellungnahmen von Steuerberatern oder -anwälten unerlässlich. Oft empfiehlt sich auch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts.

Strukturierung internationaler Unternehmensanteile

Gründung einer britischen Stiftungsgesellschaft

Eine britische Stiftungsgesellschaft kann als Holdingstruktur für internationale Geschäftsaktivitäten dienen. Sie bietet potenziell steuerliche Vorteile, erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Prüfung. Die Gründung erfolgt in Großbritannien nach dortigem Recht.

Etablierung einer Kapitalgesellschaft in Singapur

Eine Kapitalgesellschaft in Singapur kann als Tochtergesellschaft der britischen Stiftungsgesellschaft fungieren. Singapur bietet ein attraktives Geschäftsumfeld mit niedrigen Steuersätzen. Die Gesellschaft könnte Handelsaktivitäten durchführen und Gewinne an die Muttergesellschaft ausschütten.

Verwaltung und Treuhänderrollen

Die Verwaltung der Strukturen erfordert oft Treuhänder oder Nomineedirektoren vor Ort. Diese übernehmen formale Funktionen, treffen aber keine geschäftlichen Entscheidungen. Der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte behält die Kontrolle über Konten und Geschäftstätigkeit.

Solche komplexen internationalen Strukturen bergen erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken. Eine gründliche Prüfung durch Fachexperten ist unerlässlich. Steuerbehörden beobachten grenzüberschreitende Konstruktionen sehr genau. Intransparente oder missbräuchliche Gestaltungen können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Geschäftskonten und steuerliche Aspekte in Singapur

Singapur gilt als attraktiver Standort für Unternehmen aufgrund seiner günstigen Steuerbedingungen. Die Gründung einer Limited in Singapur in Verbindung mit einer britischen Stiftung wird manchmal als Möglichkeit zur Steueroptimierung dargestellt. Dabei soll angeblich steuerfrei in Deutschland gehandelt werden können, solange keine persönlichen Ausschüttungen erfolgen.

Diese Konstruktion ist jedoch äußerst fragwürdig und kann als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden. Deutsche Behörden gehen konsequent gegen solche Modelle vor, auch wenn sie im Ausland angeboten werden. Selbst ausländische Bankmitarbeiter wurden bereits strafrechtlich verfolgt.

Vorsicht ist geboten bei vermeintlichen Steuersparmodellen, die in sozialen Medien oder auf Plattformen wie YouTube beworben werden. Es empfiehlt sich, alle Informationen kritisch zu hinterfragen und mit einem seriösen deutschen Steuerberater oder -anwalt zu besprechen. Diese können eine fundierte Einschätzung geben oder eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.

Wer solche Modelle bereits genutzt hat, sollte umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Eine Selbstanzeige kann sinnvoll sein, ist aber nicht immer der richtige Weg. Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln, bevor die Behörden von sich aus tätig werden.

Profitverteilung und steuerliche Auswirkungen

Die Struktur einer Singapur Limited in Kombination mit einer britischen Stiftungs-Limited wird manchmal als Möglichkeit dargestellt, in Deutschland steuerfrei zu handeln. Diese Konstruktion sieht vor, dass ein Investor in Deutschland eine Stiftungs-Limited im Vereinigten Königreich gründet, welche wiederum eine Limited in Singapur als alleinige Gesellschafterin hält.

Die Singapur Limited soll dann ein Konto außerhalb Singapurs führen und dort steuerfrei Gewinne erwirtschaften. Angeblich könnten diese Gewinne steuerfrei an die Holding-Gesellschaft in Großbritannien ausgeschüttet werden, ohne in Deutschland Steuern zu zahlen, solange keine Ausschüttungen an den Investor erfolgen.

Tatsächlich stellt diese Struktur eine Form der Beihilfe zur Steuerhinterziehung dar. Die deutschen Behörden gehen konsequent gegen solche Modelle vor. Beispiele zeigen, dass Ermittlungen gegen ausländische Bankmitarbeiter, Anbieter von Steuersparmodellen und sogar YouTube-Persönlichkeiten eingeleitet wurden, die öffentlich über Steuervermeidung sprachen.

Steuerbehörden konfiszieren häufig Kundendatenbanken von Anbietern solcher Modelle. Eine Selbstanzeige ist dann meist nicht mehr möglich, da die Behörden bereits Kenntnis von den Vergehen haben. Betroffene sollten umgehend einen Fachanwalt konsultieren, um ihre Optionen zu prüfen.

Es wird dringend empfohlen, Informationen aus sozialen Medien kritisch zu hinterfragen und mit einem seriösen deutschen Steuerberater oder Anwalt zu besprechen. Diese können:

  • Ihre Unfähigkeit in internationalen Steuerfragen eingestehen

  • Eine kostenpflichtige schriftliche Stellungnahme abgeben

  • Eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen

Bei komplexen internationalen Sachverhalten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerkanzleien, die länderübergreifend beraten können.

Rechtliche Einschätzung der Konstruktion

Steuerrechtliche Problematik in Deutschland

Die vorgestellte Struktur mit einer Singapur Limited und einer britischen Stiftungs-Limited birgt erhebliche rechtliche Risiken. In Deutschland könnte dies als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden. Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften gehen zunehmend gegen solche Modelle vor, auch wenn sie im Ausland angesiedelt sind. Die Annahme, dass keine Steuern anfallen solange keine Ausschüttungen erfolgen, ist rechtlich höchst fragwürdig. Deutsche Behörden könnten die Konstruktion als Umgehung geltender Steuergesetze einstufen.

Internationale Rechtsfälle und Vergleiche

Es gibt mehrere Beispiele für strafrechtliche Verfolgung ähnlicher Steuervermeidungsmodelle:

  • Ermittlungen gegen ausländische Bankmitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Verhaftungen bei Schulungen zu Steuervermeidung mit österreichischen Vereinen

  • Durchsuchungen bei Anbietern von EWIV-Steuermodellen

Selbst prominente Personen wie Andrew Tate wurden für öffentliche Äußerungen zur Steuervermeidung belangt. Die britischen Behörden beschlagnahmten in seinem Fall 2 Millionen Pfund.

Empfehlungen für Betroffene:

Seriöse Steuerberater bieten:

  1. Schriftliche Stellungnahme (kostenpflichtig)

  2. Verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen

  3. Beratung zu legalen internationalen Gestaltungen

Warnung vor zweifelhaften Steuersparmodellen

Vorsicht ist geboten bei vermeintlich einfachen Lösungen zur Steuervermeidung. Ein aktuelles Beispiel ist ein Modell mit einer Singapur Limited und einer britischen Stiftungs-Limited. Angeblich soll damit steuerfreies Handeln in Deutschland möglich sein.

Solche Konstrukte sind höchst riskant. Die deutschen Behörden gehen konsequent gegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Selbst ausländische Bankmitarbeiter wurden strafrechtlich verfolgt. Bei Seminaren zu fragwürdigen Steuersparmodellen gab es Hausdurchsuchungen und Festnahmen.

Wer solche Modelle nutzt, riskiert ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Steuerfahnder können Kundendaten beschlagnahmen. Eine Selbstanzeige ist dann oft zu spät. Betroffene sollten umgehend einen Fachanwalt konsultieren.

Generell gilt: Skepsis ist angebracht bei verlockenden Angeboten im Internet. Seriöse Steuerberater geben schriftliche Stellungnahmen ab oder raten zu einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt. So lässt sich Rechtssicherheit erlangen.

Bei komplexen internationalen Steuerfragen empfiehlt sich die Beratung durch spezialisierte Kanzleien. Sie können fundiert beurteilen, ob ein Modell tatsächlich legal und praktikabel ist.

Empfehlungen für Interessenten und Mandanten

Kritische Prüfung von Informationen und Angeboten

Vorsicht ist geboten bei vermeintlichen Steuersparmodellen, die im Internet oder sozialen Medien beworben werden. Solche Konzepte sollten stets kritisch hinterfragt und nicht leichtgläubig übernommen werden. Es empfiehlt sich, Informationen aus verschiedenen seriösen Quellen zu vergleichen und zu überprüfen. Besondere Skepsis ist angebracht bei Modellen, die steuerfreies Wirtschaften in Deutschland versprechen.

Konsultation qualifizierter deutscher Steuerfachleute

Vor der Umsetzung internationaler Steuergestaltungen ist die Beratung durch einen deutschen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht unerlässlich. Seriöse Experten werden entweder ihre fehlende Expertise im internationalen Steuerrecht einräumen oder eine fundierte schriftliche Stellungnahme gegen Honorar anbieten. Diese schafft Rechtssicherheit, da der Berater dafür haftet.

Möglichkeiten zur rechtlichen Absicherung

Eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt kann Klarheit über die steuerliche Beurteilung einer geplanten Gestaltung schaffen. Auch wenn keine eindeutige Aussage getroffen wird, dokumentiert dies die Offenlegung gegenüber den Behörden. Bei Unsicherheiten bezüglich bereits genutzter Modelle sollte umgehend fachkundiger Rat eingeholt werden. Eine Selbstanzeige kann in manchen Fällen sinnvoll sein, ist aber nicht immer der richtige Weg.

Zusammenfassung und Erkenntnisse

Das vorgestellte Steuermodell mit einer Singapur Limited und einer britischen Stiftungs-Limited birgt erhebliche rechtliche Risiken. Solche Konstrukte können als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden. Die deutschen Behörden gehen konsequent gegen derartige Praktiken vor, auch wenn sie im Ausland stattfinden.

Beispiele zeigen, dass Ermittlungen gegen ausländische Bankmitarbeiter, Anbieter von Steuersparmodellen und sogar Social-Media-Persönlichkeiten eingeleitet wurden. Die Konsequenzen können Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Beschlagnahmungen umfassen.

Für Personen, die solche Modelle genutzt haben, ist schnelles Handeln geboten. Die Konsultation eines Fachanwalts ist dringend zu empfehlen, um Optionen wie eine Selbstanzeige zu prüfen. Allerdings muss dies vor einer möglichen Aufdeckung durch die Behörden erfolgen.

Generell gilt: Steuerliche Informationen aus sozialen Medien sollten kritisch hinterfragt werden. Der sicherste Weg führt über einen seriösen deutschen Steuerberater oder -anwalt. Diese können:

  1. Auf mangelnde Expertise verweisen

  2. Eine kostenpflichtige, verbindliche Stellungnahme erstellen

  3. Eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen

Bei komplexen internationalen Steuerfragen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien, die länderübergreifend tätig sind.

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