Schon gehört? In Deutschland gilt Territorialbesteuerung!

Viele Mandanten sind oft überrascht, wenn sie erfahren, dass die Besteuerung in Deutschland auf dem Territorialprinzip basiert. Tatsächlich wird unter dem Territorialprinzip ein Steuerprinzip verstanden, bei dem Steuern dort zu entrichten sind, wo das Einkommen erzielt wird – unabhängig vom Wohnsitz oder der unbeschränkten Steuerpflicht des Individuums. In anderen Ländern hingegen kann eine Besteuerung zusätzlich im Wohnsitzland erfolgen, auch wenn das Einkommen bereits im Ausland versteuert wurde.

Die Anwendung des Territorialprinzips in Deutschland zeigt sich in verschiedenen Szenarien: Wenn ein in Deutschland lebender Geschäftsführer einer Schweizer Aktiengesellschaft regelmäßig in die Schweiz reist und dort Einkommen erzielt, wird dieses in der Schweiz versteuert und nicht zusätzlich in Deutschland. Ähnlich verhält es sich mit Einkünften aus Vermietungen im Ausland oder Gewinnen einer ausländischen Betriebsstätte einer deutschen GmbH. Diese Beispiele verdeutlichen, wie deutsche Steuerpflichtige durch das Territorialprinzip von einer gezielten Steueroptimierung profitieren können, ohne Deutschland verlassen zu müssen.

Key Takeaways

  • Das Territorialprinzip in Deutschland bestimmt, wo Steuern auf erzieltes Einkommen zu zahlen sind.

  • Verschiedene Beispiele verdeutlichen, wie das Territorialprinzip in der Praxis funktioniert.

  • Durch das Territorialprinzip ergeben sich Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung in Deutschland.

Grundlagen des Besteuerungsprinzips in Deutschland

In der deutschen Steuerlandschaft gilt das Prinzip der Besteuerung nach dem Ort der Einkunftserzielung. Dies bedeutet, dass Einkommen innerhalb der Landesgrenzen, wo es erwirtschaftet wird, besteuert wird, auch wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nicht dort hat. Dieses Prinzip wird oft mit dem Begriff der territorialen Besteuerung verwechselt, allerdings beschreibt es eher die Zuordnung der Besteuerungsrechte.

Beispiele der Anwendung des Territorialprinzips:

  • Einkünfte als Geschäftsführer: Angenommen, jemand ist als Geschäftsführer einer schweizerischen Aktiengesellschaft tätig und verrichtet seine Tätigkeit regelmäßig in der Schweiz. Er erhält hierfür ein Gehalt, welches unter 10% in der Schweiz besteuert wird und nicht zusätzlich in Deutschland versteuert werden muss.

  • Einkünfte aus Vermietung: Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in Costa Rica über Plattformen wie Airbnb, die mit rund 13% in Costa Rica versteuert werden, unterliegen nicht der Besteuerung in Deutschland.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betreibt eine deutsche GmbH eine Niederlassung in Irland, und werden dort erwirtschaftete Gewinne bereits mit 12,5% besteuert, müssen diese in Deutschland nicht weiter versteuert werden.

Diese Regelungen spiegeln wider, dass Einkommen in Deutschland nach dem Territorialprinzip besteuert werden, was für Unternehmen und Personen mit internationalen Geschäftsbeziehungen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten eröffnet.

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten:

  • Für Unternehmer, die zwar in Deutschland ansässig sind, aber international tätig sein möchten, bietet das Territorialprinzip Chancen zur steuerlichen Optimierung. Beispielsweise kann durch die Einrichtung von Niederlassungen in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, wie beispielsweise in Singapur, den USA oder der Schweiz, und regelmäßiger geschäftlicher Präsenz in diesen Niederlassungen Einkommen günstiger besteuert werden.

  • Des Weiteren ist die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland für Investoren attraktiv, da die Besteuerung am Ort der Gesellschafter stattfindet. Wenn a

Anwendungsbeispiele des Territorialprinzips

Fall 1: Entlohnung eines Geschäftsführers einer Schweizer Gesellschaft

In der Schweiz tätige Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft (AG), die regelmäßig für geschäftliche Tätigkeiten in die Schweiz reisen und dort übernachten, unterliegen einer geringen Besteuerung ihres Einkommens. Angenommen, das Gehalt beträgt 150.000 CHF, so wird dieses lediglich mit unter 10% in der Schweiz besteuert. Nach dem Territorialprinzip muss dieses Gehalt in Deutschland nicht zusätzlich versteuert werden.

Fall 2: Vermietungseinnahmen in Costa Rica

Eigentümer, die eine Immobilie in Costa Rica besitzen und vermieten – etwa über Airbnb –, zahlen in Costa Rica eine geringe Besteuerung von ca. 13% auf die Mieterträge. Gemäß dem Territorialprinzip sind diese Einnahmen in Deutschland nicht weiter steuerpflichtig, da die Besteuerungsrechte Costa Rica zufallen.

Fall 3: Niederlassung einer deutschen GmbH in Irland

Deutsche Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die eine Niederlassung in Irland betreiben, unterliegen dort einer Körperschaftsteuer von 12,5% auf den Gewinn der Filiale. Dieser bereits in Irland versteuerte Gewinn wird in Deutschland auf Grundlage des Territorialprinzips nicht weiter besteuert.

Unterschiede im Besteuerungsprinzip international

Steuerliche Regelungen variieren weltweit erheblich, insbesondere im Hinblick darauf, wo und wie Einkommen besteuert wird. Ein zentrales Prinzip ist dabei das Territorialitätsprinzip, das besagt, dass Einkommen dort zu versteuern ist, wo es erwirtschaftet wird, unabhängig davon, wo eine Person wohnt oder ihren steuerlichen Wohnsitz hat. Deutschland folgt diesem Prinzip, was in manchen Fällen eine günstige steuerliche Gestaltung erlaubt.

Steuersatz für Einkünfte aus Geschäftsführungstätigkeiten:

  • Wohnsitz in Deutschland, Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz: Einkommen wird mit weniger als 10% in der Schweiz besteuert; in Deutschland fällt keine zusätzliche Steuer an.

Steuer auf Mieteinnahmen aus dem Ausland:

  • Vermietung eines Hauses in Costa Rica über Airbnb: 13% Steuern auf die Mieteinnahmen in Costa Rica; in Deutschland erfolgt keine weitere Besteuerung dieser Einkünfte.

Besteuerung von Unternehmenseinkünften:

  • Deutsche GmbH mit Zweigniederlassung in Irland: Gewinne der Zweigniederlassung werden mit 12,5% in Irland besteuert, Zusatzbesteuerung in Deutschland entfällt.

In anderen Ländern, wie beispielsweise England, kann es zu einer andersartigen Besteuerung kommen. Dort könnte das Einkommen, das bereits in einem anderen Land versteuert wurde, zusätzlich der englischen Steuer unterliegen, natürlich unter Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern.

Interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Deutschland ansässig bleiben, aber dennoch von niedrigeren Steuersätzen im Ausland profitieren möchten. Die Errichtung ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, wie Singapur oder die USA, in Verbindung mit einer aktiven Geschäftsführungstätigkeit vor Ort eröffnet Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung. Hierbei ist zu beachten, dass die ausländische Gesellschaft nicht lediglich als Briefkastenfirma fungieren darf, sondern Geschäftsaktivitäten tatsächlich stattfinden müssen. In Fällen, in denen signifikante Einkünfte im Ausland erwirtschaftet werden, kann es zu einem progressionsbedingten Anstieg des Steuersatzes auf in Deutschland erzielte Einkünfte kommen, ohne dass eine weitere Steuer auf das ausländische Einkommen erhoben wird.

Für die steuerliche Optimierung kann auch die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland attraktiv sein, weil Steuern in solchen Fällen auf Ebene der Gesellschafter anfallen und somit ggf. niedrigere Steuersätze zur Anwendung kommen.

Beratende Tätigkeiten zur Nutzung dieser steuerlichen Optionen unter Berücksichtigung der deutschen und internationalen Steuergesetzgebung können für Unternehmen von Nutzen sein, insbesondere wenn der Wohnsitz aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen in Deutschland beibehalten wird.

Strategien für rechtssichere Steuerminimierung in Deutschland

Nutzbarmachung des Prinzips der Steuererhebung nach territorialer Entstehung für Unternehmer

Unternehmer können die Vorteile dieses Steuerprinzips erheblich nutzen, indem sie Geschäftstätigkeiten an Orten mit geringeren Steuersätzen ausüben. Beispielsweise können sie als Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft fungieren, wo sie aufgrund der territorialen Besteuerung ein niedrigeres Steuerniveau genießen. Regelmäßige geschäftliche Aufenthalte und Tätigkeiten im Ausland werden steuerlich dort erfasst, wo die Einkünfte erzielt werden.

Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland

Unternehmen können Tochtergesellschaften in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen gründen und dort von niedrigeren Steuersätzen profitieren. Die Führung der ausländischen Niederlassungen erfordert eine regelmäßige Präsenz, jedoch sollte eine lokale Geschäftsführung vorhanden sein. Einkünfte dieser ausländischen Unternehmungen unterliegen nicht der deutschen Besteuerung unter der Bedingung, dass sie im Ausland bereits versteuert wurden und wirtschaftlich begründet sind.

Land Steuervorteil bei Bedingungen für optimale Nutzung Schweiz Direktorengehältern Regelmäßige Geschäftsreisen und Tätigkeiten Costa Rica Vermietung über Airbnb Ortsansässige Besteuerung, keine Doppelbelastung Irland Gewinne der Tochtergesellschaft Echte Betriebsstätte, lokale Geschäftsführung

Diese Optimierungsstrategien erfordern eine sorgsame Planung und die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, um im Einklang mit dem deutschen und internationalen Steuerrecht zu agieren.

Gestaltung von Geschäftsstrategien zur Nutzung des Territorialprinzips

Beim steuerlichen Territorialprinzip unterliegen Einkünfte der Besteuerung in dem Land, in dem sie erzielt werden. Dies kann für natürliche Personen und juristische Entitäten gleichermaßen von Vorteil sein.

  • Auslandsgehälter für Geschäftsführungstätigkeiten
    Wenn beispielsweise eine Person in Deutschland lebt und als Geschäftsführer einer Schweizer AG tätig ist, wobei sie regelmäßig in die Schweiz reist, wird ihr Gehalt nach dem Territorialprinzip besteuert. Somit werden weniger als 10% Steuern in der Schweiz auf das Gehalt fällig, und es entstehen keine zusätzlichen Steuerlasten in Deutschland.

  • Vermietungseinkünfte aus dem Ausland
    Nimmt man an, jemand besitzt ein Haus in Costa Rica und vermietet dieses über Airbnb, so fallen dort lediglich geringe Steuern, wie z.B. 13%, auf die Einkünfte an. Aufgrund des Territorialprinzips wird dieses Einkommen nicht in Deutschland besteuert.

  • Gewinne ausländischer Betriebsstätten
    Für eine deutsche GmbH, die eine Niederlassung in Irland unterhält, fallen in Irland 12,5% Steuern auf die dortigen Gewinne an. Diese Gewinne unterliegen in Deutschland keiner weiteren Besteuerung gemäß dem Territorialprinzip.

Daraus ergeben sich klare Vorteile. Eine Person, die ein substantielles ausländisches Einkommen erzielt, muss dieses zwar in Deutschland deklarieren, jedoch fallen keine zusätzlichen Steuern an. Dies unterliegt dem Progressionsvorbehalt, welcher die Steuersätze für in Deutschland erzielte Einkünfte erhöhen kann, ohne erneute Besteuerung des Auslandseinkommens.

Für Unternehmer und Investoren bieten sich ebenso Strategien zur Nutzung des Territorialprinzips. Durch die Gründung von Personengesellschaften im Ausland, wo die Steuern auf der Ebene der Gesellschafter und nicht der Gesellschaft anfallen, kann die Steuerlast gesenkt werden. Ein Beispiel ist eine osteuropäische Kommanditgesellschaft mit einer Gesamtsteuer von 10% auf Einkünfte.

Es gilt stets zu beachten, dass reale Geschäftstätigkeiten und nicht nur Briefkastenfirmen errichtet werden. Fortlaufende Unterstützung durch fachkundige Rechts- und Steuerberatung ist essenziell, um die Strukturen im Einklang mit deutschen und internationalen Steuergesetzen zu halten.

Beratungsdienste und grenzüberschreitende Unterstützungsangebote

In Deutschland beruht die Besteuerung auf dem Prinzip der territorialen Einkunftszurechnung. Dieses Prinzip bedeutet, dass Steuern dort zu entrichten sind, wo das Einkommen erzielt wird, unabhängig vom Wohnsitz oder der unbeschränkten Steuerpflicht. Damit stehen Deutschland und einige andere Länder im Kontrast zu Staaten wie Panama oder Zypern, die für ihre territorialen Steuersysteme bekannt sind.

Beispielhafte Fälle:

  • Fall 1: Ein in Deutschland wohnhafter Geschäftsführer einer Schweizer Aktiengesellschaft, der regelmäßig für seine Tätigkeit in die Schweiz reist, versteuert sein Einkommen von beispielsweise 150.000 Franken mit weniger als 10% in der Schweiz und unterliegt somit in Deutschland keiner zusätzlichen Besteuerung dieses Einkommens.

  • Fall 2: Bei Vermietung eines Hauses in Costa Rica über Airbnb fällt eine lokale Steuer von etwa 13% an. Dieses Einkommen wird in Deutschland nicht weiter versteuert, da nach dem Territorialprinzip Costa Rica das Besteuerungsrecht zugesprochen wird.

  • Fall 3: Eine deutsche GmbH mit einer Zweigniederlassung in Irland zahlt auf die dort erzielten Gewinne eine Steuer von 12,5%. Zusätzliche Steuern fallen für diese Einkünfte in Deutschland nicht an.

Diese Beispiele verdeutlichen die Anwendung des Territorialprinzips in Deutschland und dessen Unterschied zu Ländern wie England, wo solche Einkünfte möglicherweise einer Doppelbesteuerung unterliegen.

Möglichkeiten der rechtlichen Steueroptimierung: Für Unternehmer bieten sich interessante Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung. Insbesondere für solche, die im Ausland von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten, ohne Deutschland verlassen zu müssen. Relevante Ansätze dabei sind:

  • Direktorengehälter ausländischer Tochtergesellschaften: Als zweiter Geschäftsführer mit regelmäßigen Aufenthalten im Ausland kann man nennenswerte Direktorengehälter beziehen, ohne dass diese in Deutschland weiter versteuert werden müssen. Hierbei ist die tatsächliche Geschäftstätigkeit und eine lokale Geschäftsführung von Bedeutung.

  • Partnerschaftsbeteiligungen: Bei Investitionen in Partnerschaften, vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft, fallen Steuern auf Gesellschafterebene an. Als Gesellschafter einer ausländischen Partnerschaft unterliegt man dann der beschränkten Steuerpflicht und die Einkünfte werden nur in Höhe des ausländischen Steuersatzes besteuert.

Beratungsunternehmen und Experten können Mandanten bei der Planung und Umsetzung von internationalen Investitions- und Geschäftsstrukturen unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass diese Strukturen im Einklang mit den deutschen und internationalen Steuergesetzen stehen. Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Fachleute sind in der Lage, helfend tätig zu werden und auch bei der Gründung von Gesellschaften im Ausland zu assistieren.

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