Neues Gesetz: Wegzugsteuer für ETFs ab 01.01.2025 💥 Auswanderer aufgepasst!
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt bedeutende Änderungen für Investoren in Deutschland mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds ausgeweitet. Diese Neuerung betrifft Anteile, die im Privatvermögen gehalten werden.
Die Erweiterung der Wegzugsbesteuerung zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen und Steuerumgehung zu verhindern. Besonders betroffen sind Investoren, die Anteile an Investmentfonds im Wert von mindestens 500.000 Euro halten. Diese Änderung könnte mehr Anleger betreffen als zunächst angenommen, da auch über Jahre angesammelte Investitionen in Betracht gezogen werden.
Zentrale Punkte
Die Wegzugsbesteuerung wird auf private Investmentfonds-Anteile ausgeweitet
Betroffen sind Anlagen ab einem Wert von 500.000 Euro
Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Erweiterung der deutschen Wegzugsbesteuerung
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Eine bedeutende Änderung betrifft die Ausweitung der deutschen Wegzugsbesteuerung auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds im Privatvermögen.
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Ab 2025 werden erstmals auch Kapitalvermögen im Streubesitz des Privatvermögens der Wegzugsbesteuerung unterliegen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Gewinne muss positiv sein.
Der Investor muss entweder: a) Innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1% der ausgegebenen Investmentanteile gehalten haben, oder b) Investmentanteile mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro besitzen.
Diese Änderung betrifft mehr Anleger als zunächst angenommen. Einige Investoren haben über Jahre hinweg in bestimmte Fonds eingezahlt und so die 500.000-Euro-Grenze erreicht.
Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit der Schließung von Besteuerungslücken. Es wurden Fälle bekannt, in denen die Besteuerung von Wertsteigerungen durch Wegzug ins Ausland vermieden wurde.
Besonders interessant ist, dass offenbar Investitionen in junge Unternehmen frühzeitig in Fonds platziert wurden, um später bei einem Wegzug die Besteuerung von Wertsteigerungen zu umgehen.
Die Gesetzesänderung soll auch verhindern, dass die Wegzugsbesteuerung durch die Gründung von Investmentfonds umgangen wird, in denen der Steuerpflichtige alle Anteile hält und über die er Anteile an Kapitalgesellschaften erwirbt.
Hintergründe der Auswanderungsbesteuerung
Reichsfluchtssteuer als historischer Vorläufer
Die Auswanderungsbesteuerung in Deutschland hat ihre Wurzeln in der Reichsfluchtsteuer der 1930er Jahre. Dieses Instrument wurde ursprünglich eingeführt, um die Vermögensabwanderung aus Deutschland zu verhindern. Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus die heutige Form der Wegzugsbesteuerung, die weniger restriktiv ist, aber immer noch darauf abzielt, Steuereinnahmen bei Wohnsitzwechseln ins Ausland zu sichern.
Relevanz für Investoren bei Wohnsitzwechsel
Für Anleger gewinnt die Wegzugsbesteuerung zunehmend an Bedeutung. Ab 2025 werden auch Anteile an Investmentfonds und ETFs in die Besteuerung einbezogen, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies betrifft insbesondere Investoren, die Fondsanteile im Wert von mindestens 500.000 Euro halten oder innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der Anteile eines Fonds besaßen.
Aktuelle Anwendungsbereiche und Steuerpflicht
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person in sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Die Steuer wird auf Wertzuwächse seit dem Erwerb der Anteile erhoben. Seit 2022 ist sie auch bei Umzügen innerhalb der EU fällig. Die Erweiterung auf Privatvermögen ab 2025 zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen und bestimmte Unternehmensstrukturen unattraktiv zu machen.
Änderungen im Jahressteuergesetz 2024
Das Jahressteuergesetz 2024, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bringt bedeutende Neuerungen für Investoren mit sich. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Ausweitung der deutschen Wegzugsbesteuerung auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds, die als Privatvermögen gehalten werden.
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt. Sie betrifft Personen, die in sieben der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug in Deutschland gelebt haben.
Bisher galt die Wegzugsbesteuerung nur für Beteiligungen von mindestens einem Prozent an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Ab 2025 werden auch Kapitalanlagen im Streubesitz des Privatvermögens einbezogen.
Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen:
Die Besteuerung erfolgt nur, wenn insgesamt ein positiver Gewinn vorliegt.
Der Investor muss entweder: a) Innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der ausgegebenen Investmentanteile gehalten haben, oder b) Zum Zeitpunkt des Wegzugs Investmentanteile mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro besitzen.
Diese Änderung zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen und Steuergestaltungen zu verhindern. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Fälle, in denen durch den Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen vermieden wurde.
Für viele ETF-Investoren dürfte die Neuregelung zunächst keine Auswirkungen haben. Betroffen sind vor allem Anleger mit größeren Investitionen oder solche, die über Jahre hinweg in bestimmte Fonds eingezahlt haben und die 500.000-Euro-Grenze überschreiten.
Auswirkungen auf Investmentfonds und ETFs
Neue Bestimmungen und deren Konsequenzen
Das Jahressteuergesetz 2024, welches ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Änderungen für Anleger mit sich. Die deutsche Wegzugsbesteuerung wird auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds ausgeweitet, die im Privatvermögen gehalten werden. Diese Regelung ist in Deutschland neu und ähnelt dem österreichischen Modell.
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person in sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Im Gegensatz zur früheren Regelung, die nur bei Beteiligungen von mindestens einem Prozent an Kapitalgesellschaften galt, betrifft die neue Bestimmung auch Streubesitz im Privatvermögen.
Einordnung der Besteuerung für Privatvermögen
Die Neuregelung sieht vor, dass die Veräußerung von Investmentanteilen zum gemeinen Wert besteuert wird, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Übertragung an nicht unbeschränkt Steuerpflichtige oder bei Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts.
Wichtige Einschränkungen:
Die Besteuerung erfolgt nur bei positiven Gewinnen.
Betroffen sind Anleger, die innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens ein Prozent der ausgegebenen Investmentanteile hielten.
Alternativ greift die Regelung, wenn die Anschaffungskosten der Investmentanteile mindestens 500.000 Euro betragen.
Folgen für Einzelinvestitionen und Fonds
Die neue Regelung betrifft mehr Anleger als zunächst angenommen. Investoren, die über Jahre hinweg in bestimmte Fonds oder ETFs eingezahlt haben, könnten die 500.000-Euro-Grenze überschreiten. Dabei werden alle Investitionen zusammengerechnet, auch wenn sie in kleineren Beträgen erfolgten.
Der Gesetzgeber zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen und Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken. Insbesondere soll verhindert werden, dass Unternehmer Investitionen in junge Firmen frühzeitig in Fonds platzieren, um bei späterem Wegzug die Besteuerung von Wertsteigerungen zu umgehen.
Diese Änderungen machen bisherige Strukturierungen zur Umgehung der Wegzugsbesteuerung unattraktiv. Betroffen sind nicht nur Unternehmer mit speziellen Steuerplanungen, sondern auch reguläre ETF-Investoren mit höheren Anlagevolumina.
Steuerliche Implikationen und Wohnsitzanforderungen
Das Jahressteuergesetz 2024, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bringt bedeutende Änderungen für Investoren mit sich. Die deutsche Wegzugsbesteuerung wird auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds ausgeweitet, die im Privatvermögen gehalten werden.
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person in sieben der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle.
Ab 2025 werden erstmals auch Kapitalvermögen im Streubesitz unter den Privatvermögen der Wegzugsbesteuerung unterliegen. Dies betrifft jedoch nur Investoren, die entweder mindestens 1% der ausgegebenen Investmentanteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug gehalten haben oder deren Anschaffungskosten für Investmentanteile mindestens 500.000 Euro betragen.
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern. Insbesondere soll verhindert werden, dass Unternehmer Investments in junge Firmen frühzeitig in Fonds platzieren, um bei einem späteren Wegzug die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden.
Für die meisten ETF-Anleger dürften die neuen Regelungen zunächst keine Auswirkungen haben. Betroffen sind vor allem Investoren mit größeren Anlagesummen oder spezifischen Unternehmensstrukturen.
Maßnahmen zur Eindämmung von Steuervermeidung
Anpassungen bei grenzüberschreitenden Steuerstrategien
Das Jahressteuergesetz 2024, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, erweitert die deutsche Wegzugsbesteuerung auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds im Privatvermögen. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuerlücken zu schließen, die durch grenzüberschreitende Steuerplanung entstanden sind. Die neue Regelung betrifft Personen, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Ausweitung auf Investmentanteile und Spezialfonds
Die Wegzugsbesteuerung wird künftig auch auf Investmentanteile im Privatvermögen angewandt. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen:
Der Gesamtgewinn muss positiv sein
Der Investor hält mindestens 1% der ausgegebenen Investmentanteile innerhalb der letzten fünf Jahre
Die Anschaffungskosten der Investmentanteile betragen mindestens 500.000 Euro
Diese Regelung betrifft mehr Anleger als zunächst angenommen, da auch schrittweise Investitionen in einen Fonds über mehrere Jahre berücksichtigt werden.
Schließen von Gesetzeslücken
Die Gesetzesänderung soll Steuervermeidungsstrategien unterbinden, bei denen Investmentfonds genutzt wurden, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen. Einige Unternehmer haben offenbar Investitionen in junge Unternehmen frühzeitig in Fonds platziert, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Durch die Erweiterung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile und Spezial-Investmentanteile sollen solche Unternehmensstrukturen unattraktiv werden.
Diskussion im Bundestag und Finanzausschuss
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Eine bedeutende Änderung betrifft die Erweiterung der deutschen Wegzugsbesteuerung auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds im Privatvermögen.
Die Wegzugsbesteuerung galt bisher für Beteiligungen von mindestens einem Prozent an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Ab 2025 werden erstmals auch Kapitalanlagen im Streubesitz des Privatvermögens erfasst.
Im Gesetzentwurf sind wichtige Einschränkungen vorgesehen. Die neue Regelung greift nur, wenn der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Gewinne positiv ist und der Anleger entweder mindestens ein Prozent der ausgegebenen Investmentanteile in den letzten fünf Jahren hielt oder die Anschaffungskosten der Anteile mindestens 500.000 Euro betragen.
Die Bundesregierung begründet die Änderung mit dem Schließen von Besteuerungslücken und der Verhinderung von Steuergestaltungen. Es wurden Fälle bekannt, in denen durch Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen bei Investmentfonds vermieden wurde.
Besonders im Fokus stehen offenbar Konstruktionen, bei denen Unternehmer Beteiligungen an jungen Firmen frühzeitig in Fonds einbringen, um später bei einem Wegzug die Besteuerung von Wertzuwächsen zu umgehen. Die Gesetzesänderung soll solche Gestaltungsmöglichkeiten unattraktiv machen.