Konto im Ausland: Die Bank ist Filiale deines Finanzamts

Aus verschiedenen Gründen erweckt das Thema Auslandskonten großes Interesse. Die Beweggründe hierfür sind vielschichtig und reichen vom Schutz des Vermögens über Wechselkursabsicherung bis hin zu den einfachen Möglichkeiten, die Onlinebanken für Kontoeröffnungen bieten. Dies könnte beispielsweise in Litauen oder Belgien geschehen. Allerdings sollte niemand aus den Augen verlieren, dass der automatische Informationsaustausch bereits seit einigen Jahren besteht und Finanzämter globale Kontenaktivitäten einsehen können, was insbesondere die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung einschränkt.

Die Einführung des automatischen Austauschs von Informationen durch den Common Reporting Standard der OECD war 2017 ein Wendepunkt. Mittlerweile beteiligen sich weltweit 125 Länder daran, wodurch der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung verstärkt wurde. Dieser Prozess beruht häufig auf bilateralen Abkommen und schließt nahezu alle Länder ein, darunter auch ehemalige Steueroasen. Dabei spielen die Banken eine zentrale Rolle, da sie verpflichtet wurden, bei der Aufdeckung von Steuerdelikten zu assistieren. Die präzise Umsetzung und effektive Durchführung des Informationsaustausches bleibt jedoch eine Herausforderung, die sich in der Praxis langsam entfaltet.

Key Takeaways

  • Auslandskonten sind aus verschiedensten Gründen attraktiv, doch der automatische Informationsaustausch begrenzt Möglichkeiten zur Steuervermeidung.

  • Der automatische Informationsaustausch der OECD CRS ist seit 2017 aktiv und umfasst fast alle Steueroasen, was die Identifizierung von Steuervergehen verstärkt hat.

  • Die Implementierung und Durchführung des Austauschs von Kontoinformationen erfolgt schrittweise und erfordert die Kooperation von Banken und Staaten.

Motive für die Eröffnung von Auslandskonten

Es gibt zahlreiche Anlässe, warum Menschen Konten im Ausland eröffnen. Ein wesentlicher Faktor ist der Schutz von Vermögenswerten. Personen, die Zweifel an der Stabilität des Euros haben, tendieren dazu, ihr Vermögen lieber in Währungen wie den Schweizer Franken, Britisches Pfund oder US-Dollar anzulegen. Zudem suchen Auswanderer nach Bankkonten außerhalb ihres Heimatlandes, oder sie nutzen die Dienste von Internetbanken, die eine einfache Kontoeröffnung ermöglichen, etwa in Litauen oder Belgien.

Wichtige Aspekte im Hinblick auf die Informationspflicht

Automatischer Informationsaustausch: Dieser findet bereits seit einigen Jahren statt, und die Finanzbehörden werden automatisch über die Aktivitäten auf ausländischen Konten unterrichtet. Wer also beabsichtigt, Vermögenswerte vor dem Finanzamt zu verbergen, sollte beachten, dass dies keine Erfolg versprechende Strategie ist.

OECD-Gemeinsamer Meldestandard (CRS): Die Einführung im Jahr 2017 markierte einen Wendepunkt. Der automatische Informationsaustausch hat in Deutschland an Bedeutung gewonnen, vor allem bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Auslandskonten.

Teilnehmende Länder: An dem automatischen Informationsaustausch beteiligen sich 125 Staaten, darunter fast alle Steueroasen. Auffällig ist, dass die USA nicht an dem Austausch teilnehmen.

Funktionsweise des Informationsaustauschs

  • Bankenverantwortung: Banken sind verpflichtet, bei der Identifikation von Steuerhinterziehern mitzuwirken, ansonsten droht ihnen der Entzug der Banklizenz.

  • Datenübermittlung: Jährlich im September werden die Daten des Vorjahres an die zuständigen Steuerbehörden übermittelt.

  • Identifikation von Steuerpflichtigen: Neben der Steuernummer werden auch sekundäre Merkmale wie Handynummern genutzt, um den steuerpflichtigen Kunden zu bestimmen. Die Bank entscheidet letztlich über die zuständige Steuerbehörde.

  • Austauschinhalte: Es werden Informationen wie Kontostand, Saldenbewegungen und -schließungen des letzten Jahres und seit Eröffnung des Kontos ausgetauscht.

Bei Einhaltung der Meldepflichten gegenüber dem eigenen Steueramt besteht kein Grund zur Beunruhigung. Andernfalls wird die Finanzbehörde auf Basis der erhaltenen Zusammenfassungen eine genauere Prüfung vornehmen. So genannte Gruppenanfragen ermöglichen es, Informationen über eine größere Zahl von Steuerzahlern einzuholen, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht persönlich identifiziert wurden.

Betrachtung für Unternehmenskunden

Die automatische Informationspflicht betrifft auch Unternehmenskonten. Ausschlaggebend ist hier die Unterscheidung zwischen Active Non-Financial Entities, also aktiven Nicht-Finanzunternehmen, und anderen Unternehmensformen. Sofern ein Unternehmen als aktive Nicht-Finanzgesellschaft eingestuft wird, findet kein Informationsaustausch statt. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Stiftungen, Vereinigungen und Holdinggesellschaften, wird bei einem Beteiligungsverhältnis von mehr als 25% oder einer möglichen Begünstigung ein Informationsaustausch durchgeführt.

OECD CRS und der Austausch von Steuerinformationen

Der internationale Austausch von Steuerdaten nimmt dank des Common Reporting Standard (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine immer wichtigere Rolle ein. Der CRS, seit 2017 in Kraft, hat erhebliche Auswirkungen auf die Transparenz von Finanzkonten haben und trägt dazu bei, Steuerhinterziehung effektiv aufzudecken.

Beteiligte Länder:

  • Insgesamt nehmen 125 Länder teil, darunter fast alle bekannten Steueroasen.

  • Zu den beitragenden Gebieten zählen etwa Hongkong und die Isle of Man, sowie die Kanalinseln Jersey und die Kaimaninseln.

  • Die USA fehlen allerdings auf der Liste der Teilnehmerländer.

Funktionalität des Informationstauschs:

  • Bei Nichtteilnahme droht den Banken der Entzug der Banklizenz.

  • Jährlich im September erfolgt der Austausch der Kontodaten des vorhergehenden Jahres mit der zuständigen Steuerbehörde des Kontoinhabers.

  • Die Durchführung dieses Austauschs ist ein komplexes Unterfangen und erfolgt schrittweise.

Detailgrad des Austauschs:

  • Übermittelt werden Informationen wie Kontostand, Kontobewegungen inklusive Ein- und Auszahlungen und das Datum der Kontoeröffnung.

  • Persönliche Daten des Kontoinhabers (z.B. Steuernummer oder Handynummer) legen fest, welche Steuerbehörde verantwortlich ist.

Spezifika bei Unternehmenskonten:

  • Die Regelungen betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen.

  • Nur wenn ein Unternehmen als Active Non-Financial Entity, also als aktive Nichtfinanz-Unternehmung ohne Holdingfunktion, operiert, findet kein Austausch statt.

Sonderregelungen:

  • Gruppenanfragen ermöglichen es, Informationen über eine Vielzahl nicht individuell identifizierter Steuerpflichtiger anzufordern.

  • Bei Beteiligungen von über 25% an einem Unternehmen oder wenn eine Person als Begünstigter gilt, wird ebenfalls Informationsaustausch betrieben.

Durch diese Richtlinien ist die Verschleierung von Vermögen durch Konten im Ausland nahezu ausgeschlossen. Wer seine Konten und Einkünfte ordnungsgemäß versteuert, hat nichts zu befürchten. Der robuste Informationsaustausch sendet ein klares Signal an jene, die Steuerhinterziehung in Betracht ziehen.

Teilnehmerländer und Ausnahmen

In der finanziellen Welt ist es für Individuen üblich, Konten im Ausland zu eröffnen, sei es aus Gründen des Vermögensschutzes oder aufgrund der Annahme, dass bestimmte Währungen sicherer seien als der Euro. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, einfach und bequem online Konten in verschiedenen Ländern, wie etwa Litauen oder Belgien, zu eröffnen. Dennoch sollte man sich der seit einigen Jahren bestehenden automatischen Informationsaustauschs bewusst sein. Dies bedeutet, dass die Finanzämter automatisch über die Aktivitäten auf ausländischen Konten informiert werden, was die Verheimlichung von Vermögenswerten vor dem Fiskus ausschließt.

Der automatische Informationsaustausch, der auf dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD basiert, wurde 2017 eingeführt. Ein wesentlicher Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, beispielhaft vorangetrieben nach den Vorfällen rund um die Panama Papiere. Heutzutage sind 125 Länder daran beteiligt, einschließlich nahezu aller Steueroasen wie Hongkong und die Isle of Man. Die Vereinigten Staaten sind bemerkenswerterweise nicht Teil dieser Länderliste.

Die Verantwortlichkeit für die Erhebung und Weitergabe der benötigten Daten liegt bei den Banken selbst. Sollten diese Institutionen nicht kooperieren, droht ihnen der Entzug der Banklizenz. Folglich übermitteln die Banken jedes Jahr im September Daten des vorangegangenen Jahres an die zuständige Finanzbehörde des Kontoinhabers. Die Abkommen basieren zunächst auf einem Rahmenvertrag, wobei viele Länder darüber hinaus bilaterale Vereinbarungen abschließen. In einigen Fällen, wie etwa zwischen Lichtenstein und der Schweiz, gestaltet sich die Zusammenarbeit als schwierig.

Hinsichtlich der Eröffnung von Privatkonten wird zuerst die Steueransässigkeit festgestellt, üblicherweise mittels der Steueridentifikationsnummer oder auch anhand sekundärer Merkmale wie einer Mobiltelefonnummer. Die Banken entscheiden, welche Finanzbehörde als zuständig gilt. Zum Datenaustausch gehören Informationen wie Kontostand, Ein- und Auszahlungen sowie das Datum der Kontoeröffnung.

Wie der Informationsaustausch bei Geschäftskunden sich vollzieht, hängt davon ab, ob die Firma als eine aktive nichtfinanzielle Institution gilt. Sollte dies der Fall sein, findet kein Datenaustausch statt. Für andere Unternehmensformen, zu denen Stiftungen und Holdinggesellschaften zählen, wird der Informationsaustausch vollzogen, sofern man über mehr als 25% der Anteile verfügt oder auf sonstige Weise als Begünstigter gilt.

Banken und ihre Pflichten

Banken spielen eine zentrale Rolle im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Sie sind verpflichtet, im Rahmen des automatischen Informationsaustausches finanzielle Daten an die jeweiligen Steuerbehörden weiterzugeben. Diese Praxis hat sich seit der Einführung des OECD Common Reporting Standards (CRS) im Jahr 2017 stark durchgesetzt. Die Verordnung schließt beinahe alle Länder ein, und diejenigen, die nicht teilnehmen, riskieren, ihre Banklizenzen zu verlieren.

Die Weitergabe der Daten erfolgt jährlich im September und betrifft die Informationen des vorangegangenen Jahres. Die übermittelten Informationen umfassen Kontostände sowie jegliche Zu- und Abgänge von Geldern. Für Bürger, die ihre Auslandskonten korrekt versteuern, gibt es dabei keine Probleme. Anderenfalls werden die zusammengefassten Daten genutzt, um genauere Auskünfte bei den ausländischen Behörden anzufordern.

Die Banken sind auch berechtigt, auf der Grundlage sekundärer Merkmale, wie etwa der Mobiltelefonnummer, den Wohnsitzstaat des Kunden zu bestimmen. Diese Kompetenz behalten sie auch dann, wenn Kunden versuchen, durch die Bereitstellung von Postfachadressen in anderen Ländern ihre Steuerpflicht zu verschleiern.

Neben Privatpersonen sind auch Unternehmenskonten vom Austausch von Informationen betroffen. Wichtig dabei ist, dass Gesellschaften, die nicht als aktive, nichtfinanzielle Unternehmen gelten, den Behörden meldepflichtig sind. Dazu zählen Stiftungen, Vereine und Holdinggesellschaften, bei denen die Person mehr als 25% der Anteile besitzt oder als Nutznießer gilt.

In bestimmten Fällen erlaubt der automatische Informationsaustausch auch Gruppenanfragen, bei denen Daten einer größeren Anzahl von Steuerzahlern angefordert werden können, auch wenn diese noch nicht persönlich identifiziert wurden. Solche Anfragen waren zunächst umstritten, wurden jedoch schließlich aufgrund des Drucks aus Deutschland zugelassen.

Insgesamt zeigt die Praxis, dass das System trotz seiner Komplexität und langsamer Implementierung Wirkung zeigt. Banken haben sich als wichtige Verbündete der Steuerbehörden erwiesen, in dem sie dazu beitragen, Steuerhinterziehung aufzudecken und zu bekämpfen.

Umsetzung und tatsächliche Anwendungsfälle

Die Eröffnung von Konten im Ausland ist für viele aus verschiedenen Gründen attraktiv, sei es zum Schutz von Vermögenswerten oder wegen des Misstrauens in die eigene Währung. Emigranten und Anhänger von Internetbanken nutzen diese Möglichkeiten. Doch ist es wesentlich sich klarzumachen, dass die Ära des Informationsaustauschs längst begonnen hat. Die Finanzämter werden automatisch über Auslandskonten informiert, was die Verheimlichung vor Steuerbehörden unausführbar macht.

Der 2017 eingeführte automatische Informationsaustausch gemäß dem Common Reporting Standard der OECD markierte einen Wendepunkt. Besonders Deutschland profitiert hiervon bei der Aufspürung von Steuerhinterziehung im Ausland. Mittlerweile verringert sich dadurch die Zahl der Denunzianten.

Die Initiative der G20-Staaten von 2012 führte zur Teilnahme von 125 Ländern. Fast alle bekannten Steueroasen beteiligen sich, darunter Hongkong und die Isle of Man. Die USA sind dagegen nicht Teilnehmer.

Jährlich im September tauschen Banken Daten des Vorjahres mit den Steuerbehörden der Kontoinhaber aus. Die Umsetzung ist komplex und schreitet nur langsam voran. Die Informationsweitergabe basiert auf einem Rahmenabkommen, das durch bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Ländern ergänzt wird.

Zur Feststellung der steuerpflichtigen Kunden werden primäre Merkmale wie die Steuernummer sowie sekundäre Merkmale wie die Handynummer herangezogen. Die übermittelten Informationen umfassen Kontostände, Zuführungen und Abgänge von Mitteln sowie das Jahr der Kontoeröffnung.

Für private Konteninhaber, die dieser Informationspflicht nachgekommen sind, besteht keine Gefahr. Andernfalls können die Finanzbehörden die Daten für genauere Untersuchungen heranziehen. Gruppenanfragen ermöglichen Anforderungen an Staaten, eine Vielzahl nicht namentlich identifizierter Steuerzahler zu ermitteln.

Geschäftskonten fallen ebenfalls unter diese Regelungen. Aktive Nicht-Finanzunternehmen, die einen regulären Geschäftsbetrieb führen, sind davon ausgenommen. Andernfalls erfolgt der Informationsaustausch bei einer Beteiligung über 25% oder wenn man Begünstigter ist.

Zwischenstaatliche Vereinbarungen und Ausnahmen

Es ist heute weit verbreitet, Konten im Ausland zu eröffnen, sei es zum Schutz von Vermögen, auf der Suche nach einer sichereren Währung als den Euro oder einfach, weil es mittlerweile durch Internetbanken einfacher geworden ist. Die Möglichkeiten reichen von Schweizer Franken bis hin zu US-Dollar und bieten sich weltweit an, von Litauen bis Belgien. Seit einigen Jahren sollte man jedoch den automatischen Informationsaustausch nicht aus den Augen verlieren. Finanzbehörden werden automatisch über Auslandskonten informiert, was das Verstecken von Vermögen vor dem Fiskus zu keiner guten Option macht.

Seit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs gemäß des OECD Common Reporting Standards (CRS) im Jahr 2017, einem Wendepunkt im Kampf gegen Steuerhinterziehung, zeigen sich die Effekte dieser Regelung. Informanten spielen eine abnehmende Rolle, da der Informationsaustausch maßgeblich zur Identifizierung von Steuerbetrug beiträgt.

Die Entscheidung für diese Art des Informationsaustauschs wurde 2012 von den G20-Staaten nach dem Bekanntwerden der Panama Papers getroffen. Seither haben sich 125 Länder, inklusive nahezu aller Steueroasen wie Hongkong und die Isle of Man, diesem System angeschlossen, mit Ausnahme der USA. Die Besonderheit besteht darin, dass Banken die Verantwortung übernehmen, aktiv bei der Identifizierung von Steuersündern mitzuwirken, wobei ein Nichtbefolgen den Entzug der Banklizenz nach sich ziehen kann. Die Daten des Vorjahres werden jährlich im September ausgetauscht.

Die Umsetzung dauert zwar länger als geplant, doch ist sie in Gang. So haben zum Beispiel Kunden in Großbritannien noch 2023 Briefe zu Sachverhalten erhalten, die bis ins Jahr 2017 zurückgehen. Der Informationsaustausch basiert zunächst auf einem Rahmenabkommen, dem viele Länder beigetreten sind, doch zusätzlich existieren bilaterale Direktabkommen zwischen einzelnen Staaten. Die Umsetzung ist komplex und kann Herausforderungen bergen, wie sich am Beispiel des Verhältnisses zwischen Lichtenstein und der Schweiz zeigt.

Was die privaten Konten und deren Austausch anbelangt, so ist zunächst die steuerliche Ansässigkeit des Kunden zu bestimmen. Hierbei kann neben der Steuernummer auch auf Sekundärmerkmale wie die Mobilfunknummer zurückgegriffen werden. Die Bank entscheidet letztendlich über die zuständige Finanzbehörde. Die ausgetauschten Informationen umfassen den Kontosaldo, Transaktionen und den Zeitraum seit der Kontoeröffnung. Steuerpflichtige, die ihrem Finanzamt die Kontodaten bereits mitgeteilt haben, müssen keine Nachteile befürchten.

Eine besondere Waffe im Arsenal der Finanzbehörden sind sogenannte Gruppenanfragen. Diese beziehen sich auf eine große Anzahl von Steuerzahlern in einem Staat und müssen keine individuelle Identifizierung zum Zeitpunkt der Anfrage vorweisen. Durch Druck seitens Deutschlands sind diese Anfragen im Rahmen des Informationsaustauschs meist genehmigt worden.

Die automatische Informationsweitergabe betrifft auch geschäftliche Konten. Die entscheidende Unterscheidung hierbei ist, ob es sich bei einem Unternehmen um eine so genannte „Aktive Nichtfinanz-Entität“ handelt. Ist dies der Fall, findet kein Informationsaustausch statt. Ansonsten sind bei mehr als 25% Eigentum oder indirekter Begünstigung eines Unternehmens im Bereich von Stiftungen, Vereinen oder Holdinggesellschaften die Daten weiterzugeben. Aktive Unternehmen mit normalem Geschäftsbetrieb sind vom Austausch ausgenommen.

Individuelle Konteneröffnung und Einfluss des Informationsaustauschs

Die Gründe für die Eröffnung von Konten im Ausland sind mannigfaltig und können vom Wunsch nach Vermögensschutz bis hin zur einfachen Nutzung von Online-Bankdiensten reichen. Besitzt man Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Euro, mag man sein Vermögen in Fremdwährungen wie Schweizer Franken, Britische Pfund oder US-Dollar halten. Auswanderer suchen ebenso häufig nach ausländischen Bankverbindungen. Allerdings ist der automatische Austausch von Kontoinformationen seit einigen Jahren zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden werden automatisch über ausländische Kontobewegungen in Kenntnis gesetzt, was zur Entlarvung von Steuerhinterziehung beiträgt.

Nach der Einführung des automatischen Austauschs von Informationen gemäß des gemeinsamen Berichtsstandards der OECD, kurz CRS, im Jahr 2017 hat sich die Identifikation von Steuerhinterziehern in Deutschland bedeutend gewandelt. Mittlerweile ist die Anzahl von Hinweisgebern, wie verärgerten Ex-Partnern oder Geschäftspartnern, abgenommen. Stattdessen spielt der OECD CRS, der als Reaktion auf die Enthüllungen der Panama Papers initiiert wurde, eine zentrale Rolle.

An diesem Informationsaustausch beteiligen sich 125 Länder, einschließlich nahezu aller bekannten Steueroasen. Die USA sind jedoch eine bemerkenswerte Ausnahme in dieser Liste. Während die meisten Länder mitmachen, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Informationen nahtlos fließen. Es hängt von bilateralen Verträgen ab, die zuweilen komplex sein können.

Bei der Eröffnung eines privaten Kontos müssen Banken die steuerliche Ansässigkeit des Kunden ermitteln, für gewöhnlich über die Steuernummer. Dabei können sekundäre Merkmale wie eine Mobiltelefonnummer genutzt werden. Die Banken entscheiden letztlich, welche Finanzbehörde zuständig ist. Folgende Informationen werden ausgetauscht: Kontostand sowie Zu- und Abfluss von Geldern des letzten Jahres und seit Eröffnung des Kontos.

Besonders erhellend für die Finanzämter sind sogenannte Gruppenanfragen, die mehrere Steuerpflichtige gleichzeitig betreffen können und noch nicht namentlich identifiziert sein müssen.

Die automatische Informationsweitergabe betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmenskonten. Der Informationsaustausch findet statt, wenn das Unternehmen keine aktive nichtfinanzielle Entität ist. Aktive Unternehmen mit normalem Geschäftsbetrieb sind davon ausgenommen. Diese beschränkung gilt nicht für z. B. Stiftungen oder Holdinggesellschaften, wenn man mehr als 25% der Anteile besitzt oder in irgendeiner Weise Nutznießer ist.

Umgang mit wesentlichen Kontoangaben

Wer ein Konto im Ausland eröffnen möchte, profitiert häufig von Vorteilen wie Vermögensschutz oder Währungsdiversifikation. Beispielsweise können Anleger ihr Kapital in Schweizer Franken oder US-Dollar anlegen wollen. Auswanderer oder Nutzer von Internetbanken, die einfach aus dem Ausland ein Konto eröffnen lassen, sind daran ebenso interessiert. Allerdings ist seit einigen Jahren der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden üblich. Dies bedeutet, dass das Finanzamt automatisch Einsicht in die ausländischen Kontobewegungen erhält.

Ab 2017 markierte die Einführung des automatischen Austauschs von Informationen gemäß dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD einen Wendepunkt. Dieses Verfahren unterstützt Deutschland bei der Aufdeckung steuerlicher Unregelmäßigkeiten bei Auslandskonten. Informantenhinweise sind damit rückläufig, da der Informationsaustausch die Hauptrolle bei der Identifizierung von Steuerdelikten übernimmt.

Die Entscheidung zum Informationsaustausch basiert auf den G20-Beschlüssen nach den Panama Papers. 125 Länder, einschließlich traditioneller Steueroasen, haben sich dem CRS angeschlossen, allerdings mit Ausnahme der USA. Die meisten Länder haben sowohl multilaterale Rahmenabkommen als auch bilaterale Direktvereinbarungen.

Die Banken spielen eine Schlüsselrolle im Informationsaustauschprozess. Sie sind verpflichtet, Kundendaten zu sammeln und bei Nichteinhaltung riskieren sie ihren Lizenzentzug. Jedes Jahr im September werden die Daten des Vorjahres an die zuständige Steuerbehörde des Kontoinhabers übermittelt. Trotz geringer Publikationen über die Umsetzung zeigt die Praxis, dass das System fortschrittlich, wenn auch komplex ist.

Für die Privatkonten gilt, dass bei der Kontoeröffnung primär die Steueridentifikationsnummer erfragt wird. Es können jedoch auch sekundäre Merkmale wie die Mobiltelefonnummer zur Bestimmung der steuerpflichtigen Jurisdiktion herangezogen werden. Die Bank definiert die zuständige Steuerbehörde. Werden relevante Informationen bereits beim Finanzamt gemeldet, besteht kein Anlass zur Sorge.

Der automatische Informationsaustausch beinhaltet auch Gruppenanfragen, die ein breites Spektrum an Steuerpflichtigen erfassen können, jedoch zunächst ohne deren individuelle Identifikation. So könnten alle Kontoinhaber einer bestimmten Bank erfasst werden, die einen festgelegten Kontostand überschreiten.

Für Geschäftskunden betrifft der Informationsaustausch nicht ausschließlich Privatkonten sondern auch Firmenkonten. Hier ist entscheidend, ob es sich um eine Active Non-Financial Entity handelt, also um ein aktiv wirtschaftendes Unternehmen. Ist dies der Fall, findet kein Austausch statt. Andernfalls werden Informationen übermittelt, wenn man über 25% der Unternehmensanteile hält oder Begünstigter ist.

Gruppenanfragen und ihre Effekte

Zahlreiche Personen sind daran interessiert, Konten im Ausland zu eröffnen, was aus unterschiedlichen Beweggründen geschieht, wie etwa Vermögensschutz oder dem Misstrauen gegenüber der Stabilität der eigenen Währung. Einhergehend mit dem Wunsch nach Konten in Fremdwährungen wie Schweizer Franken, Britischem Pfund oder US-Dollar. Dies wird durch Internetbanken, die die Kontoeröffnung vereinfachen, weiter begünstigt. Dabei darf jedoch nicht die seit einigen Jahren etablierte automatische Informationsübermittlung außer Acht gelassen werden, welche dem Finanzamt Einblick in ausländische Kontenaktivitäten gibt.

Seit der Einführung des OECD Common Reporting Standard (CRS) im Jahr 2017, hat sich die Art und Weise, wie Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, maßgeblich gewandelt. Die Bedeutung von Hinweisgebern hat abgenommen, da die Erkenntnisse nun vorrangig durch den automatischen Informationsaustausch gewonnen werden. Die Etablierung des CRS folgte auf Enthüllungen wie die der Panama Papers und wurde von den G20-Staaten initiiert. Mittlerweile sind nahezu alle Nationen inklusive traditioneller Steueroasen dem Abkommen beigetreten, mit Ausnahme der USA.

Die Durchsetzung der Richtlinien obliegt den Banken, die bei Nichteinhaltung mit dem Entzug von Banklizenzen sanktioniert werden können. Jedes Jahr im September erfolgt der Datenaustausch des Vorjahres mit dem zuständigen Finanzamt des Kontoinhabers. Es zeigt sich, dass dieses Verfahren, trotz langsamer Implementierung, wirksam ist. Der Prozess stützt sich auf ein Rahmenabkommen, ergänzt durch bilaterale Direktabkommen zwischen Ländern, was zuweilen komplexe Verhandlungen erforderlich macht.

Privatkonten unterliegen einem Identifikationsprozess zur Klärung der steuerlichen Ansässigkeit, z. B. anhand der Steuernummer oder sekundärer Merkmale wie der Mobiltelefonnummer. Die Banken sind für die Bestimmung der zuständigen Steuerbehörde verantwortlich und können bei Verdachtsmomenten Informationen an mehrere Länder gleichzeitig weiterleiten.

Gruppenanfragen sind eine taktische Errungenschaft im automatischen Informationsaustausch. Sie ermöglichen es einem Staat, Daten einer nicht näher definierten, aber in bestimmten Kriterien entsprechenden Gruppe von Steuerpflichtigen zu erfragen, ohne dass diese Einzelpersonen zunächst identifiziert sein müssen.

Geschäftskunden sind ebenfalls von den Regularien betroffen. Eine wesentliche Unterscheidung besteht dabei zwischen Aktiven Nichtfinanziellen Unternehmen – gewöhnlichen Geschäftsunternehmen − bei denen kein Informationsaustausch stattfindet, und passiven Entitäten wie Stiftungen oder Holdinggesellschaften, wo der Austausch erfolgt, falls mehr als 25 % der Anteile gehalten werden oder eine Begünstigung vorliegt.

Tabellarische Übersicht der ausgetauschten Informationen:

  • Kontostand

  • Zu- und Abflüsse des letzten Jahres

  • Informationen seit Kontoeröffnung

Für Individuen, die ihre Auslandskonten vollständig erklären, ergeben sich keine Nachteile. Andernfalls können übermittelte Sammeldaten Anlass zu weiterführenden Untersuchungen des Finanzamts geben.

Unternehmensklienten und ihre Bankverbindungen

Bei der Kontoeröffnung im Ausland ist es entscheidend, die Steuerpflicht des Kunden festzustellen. Die Identifizierung erfolgt in der Regel über die Steuernummer, doch auch sekundäre Merkmale wie die Handynummer können herangezogen werden. Es liegt im Ermessen der Bank, die zuständige Steuerbehörde zu bestimmen. So kann die Angabe einer ausländischen Adresse bei gleichzeitiger Nutzung einer deutschen Handynummer dazu führen, dass die Bank Daten nicht nur an das angegebene Land sendet, sondern auch an Deutschland.

Die Informationen, die zwischen den Banken und den Steuerbehörden ausgetauscht werden, umfassen den Kontostand, die Kontoeröffnung und -schließung sowie Zu- und Abflüsse des letzten Jahres und aller vorherigen Jahre seit Kontoeröffnung. Wenn alle Kontodaten korrekt an das Finanzamt gemeldet wurden, gibt es keinen Grund zur Sorge. Andernfalls kann das Finanzamt die Daten als Grundlage für eine detailliertere Anfrage bei der Bank des jeweiligen Landes verwenden.

Ein spezielles Instrument der Steuerbehörden sind Gruppenanfragen, welche die Daten einer Vielzahl von Steuerzahlern erheben, ohne dass diese im Zeitpunkt der Anfrage persönlich identifiziert sein müssen. Beispielhaft könnte eine solche Anfrage darum bitten, alle deutschen Staatsbürger mit Adresse in Deutschland zu benennen, die ein Konto mit einem bestimmten Durchschnittsguthaben besitzen.

Die Automatisierung des Informationsaustausches betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmenskonten. Sollte eine Gesellschaft, die keine "Aktive Nicht-Finanz-Entität" darstellt, über eine Beteiligung von mehr als 25% verfügen

Aktive Nichtfinanzunternehmen und Ausnahmefälle

Die Einführung des automatischen Austauschs von Kontoinformationen gemäß dem gemeinsamen Meldestandard der OECD, dem CRS, im Jahre 2017 markiert einen Wendepunkt im internationalen Steuerrecht. Mittlerweile beteiligen sich 125 Länder, inklusive der meisten Steueroasen. Interessanterweise nimmt die USA nicht daran teil.

Die Grundlage dieses Austausches bildet eine Rahmenvereinbarung, die durch bilaterale Verträge zwischen einzelnen Ländern ergänzt wird. Banken spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle, da sie zur Unterstützung der Steuerbehörden verpflichtet sind; eine Nichteinhaltung kann zum Entzug der Banklizenz führen. Somit werden jedes Jahr im September die Daten des vorhergehenden Jahres mit der zuständigen Steuerbehörde des Kontoinhabers geteilt.

Bei der Kontoeröffnung wird der steuerpflichtige Wohnsitz des Kunden festgestellt, was meist über die Steuernummer, jedoch auch über sekundäre Merkmale wie Mobiltelefonnummern erfolgen kann. Die Bank ist letztendlich für die Bestimmung der zuständigen Steuerbehörde verantwortlich. Es werden Informationen über Kontostände, Zu- und Abflüsse sowie das Eröffnungsjahr des Kontos weitergegeben.

Die wirklich befreiten Entitäten von diesem Austausch sind die sogenannten Aktiven Nichtfinanzunternehmen. Hierunter fallen normale Geschäftsunternehmen wie Start-ups, die Software produzieren oder Marketingagenturen – sofern diese keine Finanzholdinggesellschaften oder dergleichen darstellen. Vereinigungen, Stiftungen und Holdinggesellschaften unterliegen dagegen dem Austausch, sofern jemand mehr als 25% der Anteile besitzt oder begünstigt ist.

Gruppenanfragen sind eine weitere Methode der Steuerbehörden zur Identifizierung von Steuerpflichtigen. Diese Anfragen können mehrere Steuerzahler betreffen, die zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht persönlich identifiziert sind.ürliche Personen betreffen, sondern auch Unternehmenskonten. Ebenso sind Gruppenanfragen möglich, die trotz anfänglicher Debatten letztlich weitgehend auf Druck Deutschlands genehmigt wurden.

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