Steuergünstiger Non-Dom-Status in Italien: Verlockend, aber trügerisch

Das italienische Pauschalsteuerregime bietet wohlhabenden Ausländern eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast zu optimieren. Durch Zahlung einer jährlichen Pauschale von 100.000 Euro können sie bis zu 15 Jahre lang sämtliche ausländischen Einkünfte in Italien steuerfrei vereinnahmen. Diese Regelung ähnelt dem früheren Non-Dom-Status in Großbritannien, geht aber in einigen Aspekten darüber hinaus.

Trotz der augenscheinlichen Vorteile nutzen bisher überraschend wenige Steuerzahler dieses Modell. Im Vergleich zu den fast 100.000 Non-Doms in Großbritannien waren es in Italien zuletzt nur etwa 500 Personen. Mögliche Gründe dafür sind Einschränkungen wie das Verbot, qualifizierte Unternehmensbeteiligungen in den ersten fünf Jahren zu veräußern, sowie die fehlende Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Pauschalsteuer von 100.000 Euro deckt alle ausländischen Einkünfte ab

  • Nur für Personen mit sehr hohen Auslandseinkommen vorteilhaft

  • Alternative Steuermodelle für Unternehmer und Freiberufler verfügbar

Überblick zum italienischen Pauschalsteuersystem

Das italienische Pauschalsteuersystem bietet wohlhabenden Personen die Möglichkeit, für eine Pauschale von 100.000 Euro jährlich sämtliche Steuern auf ausländische Einkünfte abzugelten. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren.

Trotz der attraktiven Konditionen nutzen bisher überraschend wenige Steuerzahler dieses Modell. Im Vergleich zu Großbritannien, wo fast 100.000 Personen einen ähnlichen Status besitzen, waren es in Italien vor einigen Jahren nur etwa 500 Nutzer.

Ein wesentlicher Vorteil des Systems ist, dass im Ausland erwirtschaftete Einkünfte nach Italien transferiert und dort ausgegeben werden können. Dies macht das Modell besonders interessant für vermögende Privatpersonen und Sportler wie Cristiano Ronaldo, der während seiner Zeit bei AC Mailand davon profitierte.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen: In den ersten fünf Jahren dürfen keine qualifizierten Beteiligungen von mehr als einem Prozent an Unternehmen veräußert werden. Zudem unterliegen in Italien erzielte Einkünfte weiterhin der regulären Besteuerung.

Für deutsche Unternehmer kann die Nutzung des Systems kompliziert sein. Ausländische Quellensteuern, etwa auf Dividenden aus Deutschland, können nicht mit der Pauschalsteuer verrechnet werden. Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen.

Das Pauschalsteuersystem eignet sich am besten für Personen mit jährlichen ausländischen Einkünften von mindestens einer Million Euro. Bei geringeren Beträgen steigt der effektive Steuersatz stark an.

Vorteile und Nachteile des Pauschalsteuerstatus

Der italienische Pauschalsteuerstatus bietet wohlhabenden Personen einige attraktive Vorteile. Für eine jährliche Pauschalsteuer von 100.000 Euro werden sämtliche ausländische Einkünfte abgegolten. Dies ermöglicht eine einfache Steuerplanung und potenziell erhebliche Ersparnisse.

Ein weiterer Pluspunkt ist die lange Laufzeit von 15 Jahren. Steuerpflichtige können so langfristig planen. Zudem dürfen die ausländischen Einkünfte nach Italien transferiert und dort ausgegeben werden.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen zu beachten. In den ersten fünf Jahren dürfen keine qualifizierten Beteiligungen von über einem Prozent an Unternehmen veräußert werden. Dies soll Missbrauch vorbeugen.

Für Personen mit Einkünften unter einer Million Euro pro Jahr lohnt sich der Status oftmals nicht. Die effektive Steuerbelastung wäre dann zu hoch. Problematisch ist auch, dass ausländische Quellensteuern nicht angerechnet werden können.

Deutsche Unternehmer müssen zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht beachten. Sie bleiben für bestimmte Einkünfte noch 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig.

Ideal ist der Status für Personen mit steuerfreien Auslandseinkünften, etwa aus Offshore-Strukturen. Für sie kann die Pauschalbesteuerung sehr vorteilhaft sein.

Vergleich zum britischen Non-Dom-Status

Der italienische Steuerstatus für Nicht-Ansässige unterscheidet sich deutlich von der ehemaligen britischen Non-Dom-Regelung. In Italien können Personen für 15 Jahre eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro pro Jahr zahlen, die alle Steuern auf ausländische Einkünfte abdeckt. Dies ermöglicht es ihnen, ihre ausländischen Einnahmen nach Italien zu transferieren und dort auszugeben.

Trotz dieser attraktiven Regelung nutzen bislang relativ wenige Steuerzahler diesen Status in Italien. Vor etwa zwei Jahren gab es nur rund 500 Nutzer, im Vergleich zu fast 100.000 Non-Dom-Steuerzahlern in Großbritannien.

Eine wichtige Einschränkung besteht darin, dass in den ersten fünf Jahren keine qualifizierten Beteiligungen von einem Prozent oder mehr an Unternehmen veräußert werden dürfen. Dies soll verhindern, dass jemand nach Italien zieht, sofort sein Unternehmen verkauft und das Land wieder verlässt.

Der italienische Status eignet sich besonders für Personen mit hohen ausländischen Einkünften, wie etwa Prominente. Ein bekanntes Beispiel ist der Fußballer Cristiano Ronaldo, der während seiner Zeit in Mailand von dieser Regelung profitierte. Sein Gehalt vom Club wurde normal in Italien besteuert, aber seine Lizenz- und Werbeeinnahmen aus dem Ausland unterlagen nur der Pauschalsteuer.

Der Non-Dom-Status in Italien erklärt

Der italienische Non-Dom-Status bietet wohlhabenden Personen die Möglichkeit, für 15 Jahre eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro pro Jahr auf ausländische Einkünfte zu zahlen. Diese Regelung ist besonders attraktiv für vermögende Einzelpersonen mit erheblichen ausländischen Einkommen.

Trotz der scheinbaren Vorteile nutzen bisher relativ wenige Menschen diesen Status. Im Vergleich zu Großbritannien, wo es fast 100.000 Non-Dom-Steuerzahler gab, waren es in Italien nur etwa 500 Nutzer.

Ein bekannter Nutzer war der Fußballer Cristiano Ronaldo während seiner Zeit in Mailand. Er zahlte reguläre Steuern auf sein Gehalt vom Verein, aber seine Lizenz- und Werbeeinnahmen aus dem Ausland unterlagen nur der Pauschalsteuer.

Die Regelung hat einige Einschränkungen:

  • Italienische Einkünfte müssen normal versteuert werden

  • In den ersten fünf Jahren dürfen keine qualifizierten Beteiligungen (ab 1% an einer Firma) verkauft werden

  • Ausländische Quellensteuern können nicht angerechnet werden

Für deutsche Unternehmer kann der Status problematisch sein. Bei Ausschüttungen aus einer deutschen GmbH fällt zusätzlich zur italienischen Pauschalsteuer die deutsche Quellensteuer an.

Der Non-Dom-Status lohnt sich hauptsächlich für Personen mit Einkünften von mindestens einer Million Euro aus dem Ausland. Bei geringeren Beträgen ist der effektive Steuersatz zu hoch.

Anforderungen und Einschränkungen

Das italienische Pauschalsteuermodell bringt bestimmte Voraussetzungen und Beschränkungen mit sich. Ein wesentlicher Punkt ist, dass qualifizierte Beteiligungen von einem Prozent oder mehr an Unternehmen in den ersten fünf Jahren nicht veräußert werden dürfen, ohne reguläre Kapitalertragsteuern zu zahlen.

Die Pauschalsteuer von 100.000 Euro deckt nur ausländische Einkünfte ab. Alle in Italien erzielten Einkommen unterliegen der normalen Besteuerung. Eine Tätigkeit oder Betriebsstätte in Italien ist daher nicht mit diesem Modell vereinbar.

Für viele Unternehmer ergeben sich Herausforderungen bei Dividenden aus dem Ausland. Quellensteuern, die beispielsweise in Deutschland oder der Schweiz anfallen, können nicht mit der italienischen Pauschalsteuer verrechnet werden. Dies führt zu einer Doppelbesteuerung.

Deutsche Auswanderer müssen zudem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht beachten. Bestimmte ausländische Einkünfte können noch bis zu zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Das Modell eignet sich besonders für Personen mit sehr hohen ausländischen Einkünften von mindestens einer Million Euro jährlich. Bei geringeren Beträgen fällt die effektive Steuerlast prozentual höher aus.

Internationale Perspektive und Vergleichszahlen

Nutzung im Vergleich zur Schweiz

Die italienische Pauschalsteuerregelung wird überraschend wenig genutzt. Vor etwa zwei Jahren gab es nur rund 500 Nutzer dieses Steuersystems, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits seit mehreren Jahren existierte. Im Vergleich dazu gibt es in Großbritannien fast 100.000 Non-Dom-Steuerzahler.

In der Schweiz existieren ähnliche Pauschalsteuermodelle in vielen Kantonen. Allerdings sind die Anforderungen dort höher und die zu zahlenden Beträge oft deutlich über den 100.000 Euro, die in Italien fällig werden. Dennoch gelten die Schweizer Steuersätze als sehr günstig.

Gründe für die geringe Nutzung in Italien

Es gibt mehrere Faktoren, die die Attraktivität des italienischen Modells einschränken:

  • Verkaufsverbot qualifizierter Beteiligungen in den ersten 5 Jahren

  • Mindestens 1 Million Euro Auslandseinkünfte nötig, damit sich die Pauschale lohnt

  • Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuern möglich

  • Problematisch für deutsche Unternehmer wegen Quellensteuer auf Dividenden

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland für 10 Jahre nach Wegzug

Für Personen mit optimierten Offshore-Strukturen, die quellensteuerfreie Dividenden ermöglichen, kann das Modell sehr vorteilhaft sein. Fußballstar Cristiano Ronaldo nutzte es beispielsweise während seiner Zeit in Mailand für seine Werbeeinnahmen.

Fallstudie: Ronaldos Steuerstrategie in Italien

Cristiano Ronaldo, der portugiesische Fußballstar, nutzte während seiner Zeit bei AC Mailand geschickt das italienische Steuersystem. Er zahlte reguläre Steuern auf sein Gehalt vom Verein, profitierte aber gleichzeitig von der Pauschalbesteuerung für ausländische Einkünfte.

Ronaldos Werbe- und Lizenzeinnahmen von großen Marken wie Nike flossen vermutlich über Offshore-Gesellschaften. Für diese ausländischen Einkünfte musste er lediglich die Pauschalsteuer von 100.000 Euro pro Jahr in Italien entrichten. Dies ermöglichte ihm, Millionen an Steuern auf seine globalen Einnahmen zu sparen.

Diese Strategie funktionierte für Ronaldo ideal. Seine hohen ausländischen Einkünfte rechtfertigten die Pauschalsteuer. Zudem verfügte er wahrscheinlich über etablierte Offshore-Strukturen, die Dividenden steuerfrei nach Italien transferieren konnten.

Für viele Unternehmer ist dieses Modell weniger attraktiv. Ohne vorhandene Offshore-Strukturen können Quellensteuern in anderen Ländern die Vorteile zunichtemachen. Zudem lohnt sich die Pauschalsteuer erst ab ausländischen Einkünften von mindestens einer Million Euro jährlich.

Ronaldos Fall veranschaulicht, wie global agierende Spitzensportler und Prominente von solchen Steuerregelungen profitieren können. Für den Durchschnittsbürger oder mittelständische Unternehmer sind die Hürden oft zu hoch.

Alternative Steuermodelle in Italien

Italien bietet ein interessantes Steuermodell für wohlhabende Ausländer: das sogenannte Flat-Tax-Regime. Dieses ermöglicht es Personen, die nach Italien ziehen, für 15 Jahre eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro pro Jahr auf ihr ausländisches Einkommen zu zahlen.

Im Gegensatz zu ähnlichen Modellen in anderen Ländern können Nutzer dieses Regimes ihr ausländisches Einkommen nach Italien transferieren und dort ausgeben. Dies macht das italienische Modell besonders attraktiv. Trotzdem nutzen bisher relativ wenige Steuerzahler diese Option.

Eine wichtige Einschränkung besteht darin, dass in den ersten fünf Jahren keine qualifizierten Beteiligungen von mehr als einem Prozent an Unternehmen veräußert werden dürfen. Dies soll verhindern, dass jemand nur kurzzeitig nach Italien zieht, um Unternehmensanteile steuergünstig zu verkaufen.

Für Spitzenverdiener wie Fußballstar Cristiano Ronaldo kann sich das Modell lohnen. Während sein Gehalt in Italien normal versteuert wurde, fielen für Werbeeinnahmen und Lizenzgebühren aus dem Ausland nur die 100.000 Euro Pauschalsteuer an.

Das Flat-Tax-Regime sollte nicht mit dem "Impatriati-Regime" verwechselt werden. Letzteres richtet sich an Freiberufler und Händler und ermöglicht ab 2024 eine 50-prozentige Steuerbefreiung auf in Italien erwirtschaftetes Einkommen für fünf Jahre.

Für Personen mit weniger als einer Million Euro ausländischem Einkommen lohnt sich das Flat-Tax-Modell meist nicht. Ein weiterer Nachteil ist, dass ausländische Steuern nicht angerechnet werden können. Dies kann bei Quellensteuern auf Dividenden problematisch sein.

Besonders attraktiv ist das Modell für Personen, die bereits lange im Ausland leben und steuerfreie Dividenden aus Offshore-Strukturen beziehen. Für deutsche Unternehmer, die gerade erst auswandern, ergeben sich hingegen oft Schwierigkeiten durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Steuerliche Auswirkungen für ausländische Einkünfte

Beispielrechnungen

Die italienische Pauschalsteuerregelung kann für Personen mit hohen ausländischen Einkünften attraktiv sein. Bei einem jährlichen Einkommen von 1 Million Euro aus dem Ausland beträgt die effektive Steuerbelastung lediglich 10%. Verdient man hingegen nur 500.000 Euro, steigt der Steuersatz auf 20%. Für Einkommen unter 500.000 Euro lohnt sich diese Regelung in der Regel nicht.

Die Pauschalsteuer von 100.000 Euro gilt für sämtliche ausländische Einkünfte, unabhängig von deren Höhe. Somit können Personen mit sehr hohen Auslandseinkommen enorm profitieren. Berühmte Sportler oder Unternehmer mit internationalen Werbedeals zahlen denselben Betrag wie jemand mit geringeren Einkünften.

Einfluss von Quellensteuern

Ein wichtiger Aspekt sind Quellensteuern auf ausländische Einkünfte. Diese können nicht mit der italienischen Pauschalsteuer verrechnet werden. Bei Dividenden aus Deutschland fällt beispielsweise eine Quellensteuer von bis zu 25% an. In der Schweiz beträgt der Satz sogar 35%.

Diese Steuern müssen zusätzlich zur Pauschalsteuer von 100.000 Euro in Italien gezahlt werden. Für einen deutschen Unternehmer mit Einkünften aus einer GmbH bedeutet dies eine deutliche Mehrbelastung:

  • 25% Quellensteuer in Deutschland

  • 100.000 Euro Pauschalsteuer in Italien

Die Regelung ist daher besonders interessant für Personen, die Einkünfte aus Ländern ohne oder mit sehr niedrigen Quellensteuern beziehen. Offshore-Strukturen in Steueroasen können hier Vorteile bieten.

Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für Unternehmer

Die italienische Pauschalsteuerregelung bietet wohlhabenden Personen interessante Möglichkeiten. Gegen eine jährliche Pauschalzahlung von 100.000 Euro werden sämtliche ausländische Einkünfte abgegolten. Diese Regelung gilt für 15 Jahre und erlaubt es, Einkommen steuerfrei nach Italien zu transferieren und dort auszugeben.

Trotz der attraktiven Konditionen nutzen bislang nur wenige Steuerzahler dieses Modell. Im Vergleich zu ähnlichen Regelungen in anderen Ländern wie der Schweiz sind die Anforderungen in Italien relativ niedrig.

Eine wichtige Einschränkung besteht darin, dass in den ersten fünf Jahren keine qualifizierten Beteiligungen von mehr als einem Prozent veräußert werden dürfen. Dies soll verhindern, dass jemand nur kurzzeitig nach Italien zieht, um Unternehmensanteile steuergünstig zu verkaufen.

Die Pauschalsteuer eignet sich besonders für Personen mit hohen ausländischen Einkünften aus Lizenzen, Werbung oder Kapitalerträgen. Inländische Einkünfte müssen dagegen normal versteuert werden. Ab einem ausländischen Einkommen von etwa einer Million Euro wird die Regelung finanziell attraktiv.

Nachteilig ist, dass im Ausland gezahlte Steuern nicht angerechnet werden können. Bei Dividenden aus Deutschland oder der Schweiz fällt zusätzlich zur Pauschalsteuer noch Quellensteuer an. Für viele deutsche Unternehmer ist das Modell daher weniger geeignet.

Optimal funktioniert es für Personen, die bereits lange im Ausland leben und steuerfreie Dividenden aus Offshore-Gesellschaften beziehen. Dann lassen sich mit der Pauschalsteuer erhebliche Steuervorteile erzielen.

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