Immobilie vor Lastenausgleich schützen: So geht's

Um Ihr Vermögen vor eventuellen Belastungen zu schützen, gibt es diverse Strategien. Eine effektive Methode ist der Umzug ins Ausland und der Verkauf der Immobilien in Deutschland. Dies ist jedoch nicht für jeden eine praktikable Option. Eine alternative Herangehensweise, die in den letzten Jahren bei wohlhabenden Familien beliebt wurde, ist die Übertragung von Immobilien in Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen oder vermögensverwaltenden Gesellschaften. Die Annahme hierbei ist, dass Firmenvermögen möglicherweise nicht von der Lastenausgleichung betroffen sind, was allerdings nicht garantiert ist. Diese Übertragungen können komplexe und kostenintensive Strukturen erfordern und es liegt das Risiko vor, dass das Ausmaß der Kontrolle über das Eigentum abnimmt oder Steuerbelastungen wie die Grunderwerbsteuer anfallen.

Unser Team hat jedoch eine Lösung entwickelt, die weder eine Eigentumsübertragung noch die damit verbundenen steuerlichen Lasten erfordert. Wir richten für Sie eine Firma außerhalb der EU ein, die von Ihnen kontrolliert oder besessen wird. Über einen Notar wird im Grundbuch ein Eintrag zugunsten dieser Firma vorgenommen, womit das Eigentum im Falle einer Lastenausgleichung nicht zu Ihrem persönlichen Vermögen gezählt werden kann, da laut Grundbuch eine rechtliche Entität ein Anrecht darauf besitzt. Diese Lösung ist reversibel, kosteneffizient, und kann mehrere Immobilien absichern, ohne die Kontrolle über die Vermögenswerte zu verlieren.

Key Takeaways

  • Der Verkauf deutscher Immobilien und ein Umzug ins Ausland stellen eine effektive Strategie zum Schutz des Vermögens dar.

  • Alternativ können Vermögenswerte in bestimmte juristische Strukturen überführt werden, um den Einfluss einer Lastenausgleichung zu mindern.

  • Eine innovative Methode ohne Eigentumsübertragung nutzt ausländische Unternehmensstrukturen, um Immobilien vor Lastenausgleich zu schützen.

Optimale Vorgehensweise: Auslandsverlagerung

Der Immobilienbesitz in Deutschland bringt bestimmte Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Entstehung gleicher Belastungen. Der Verkauf der Immobilien und ein Umzug ins Ausland werden als optimalste Methode angesehen, um Eigentum vor einer potenziellen Lastengleichverteilung zu schützen. Dieser Vorgang ist allerdings nicht für jeden eine realisierbare Option.

Als Alternativstrategie greifen wohlhabende Familien auf die Bildung von Rechtsstrukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltenden Gesellschaften zurück, um ihre Immobilienwerte zu sichern. Bei dieser Methode besteht die Annahme, dass Unternehmensvermögen von einer Lastenverteilung ausgeschlossen sein könnte. Trotzdem ist diese Vorgehensweise nicht für jeden Immobilienbesitzer geeignet, da neben der möglichen Beteiligung Dritter auch die Übertragungs-, Schenkung- oder Kapitalertragsteuer sowie ein Kontrollverlust über das Eigentum als problematisch empfunden werden.

Für diejenigen, die eine nahtlose Lösung suchen, könnte die von unserem Team entwickelte Methode Abhilfe schaffen. Diese Strategie sieht vor, dass das Eigentum nicht übertragen und keine Besitzwechsel durchgeführt werden müssen. Es wird eine Gesellschaft in einem Nicht-EU-Land gegründet, die vom Eigentümer kontrolliert wird und bei der keinerlei Übertragungssteuern anfallen. Ein Grundbucheintrag zugunsten dieser Gesellschaft schützt das Eigentum effektiv vor einer hypothetischen Lastengleichverteilung, indem eine zwangsweise Hypothekierung erschwert oder verhindert wird.

Die Gründung einer solchen Gesellschaft in Großbritannien bietet den Vorteil einer „Limited by Guarantee“, einer Stiftungskonstruktion, bei der Sie zwar die Kontrolle behalten, es aber nicht zu Ihrem Eigentum zählt. Eine US-amerikanische Lösung punktet mit großer räumlicher Distanz und einem hohen Maß an Vertraulichkeit, was den Schutz vor staatlichen Zugriffen verstärkt.

Beide Unternehmenslösungen verursachen keine steuerlichen Belastungen, da kein Umsatz oder Gewinn erzielt wird und nur eine jährliche Nullmeldung ans Finanzamt erforderlich ist. Unser Service umfasst neben der Unternehmensgründung auch eine umfassende Beratung, die sich auch mit Erbfolgeplanung und weiteren Fragestellungen befasst. Bei Interesse stehen wir für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Alternative Lösungen zum Schutz von Immobilienbesitz

Eigentum vor Lastenausgleich zu bewahren ist eine Herausforderung für Besitzer. Der Verkauf deutscher Immobilien und der Umzug ins Ausland steht als bevorzugte Lösung zur Debatte. Diese Option hat bei unserem Publikum und auf unseren Plattformen Beachtung gefunden und wird als Kerninteresse betrachtet.

Eine weitere Maßnahme, die in letzter Zeit von vermögenden Familien genutzt wurde, ist die Übertragung ihrer Immobilien in Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften (GmbHs/KGs). Derartige Unternehmen könnten möglicherweise vor Lastenausgleich geschützt sein. Rechtmäßig können solche Strukturen errichtet werden, doch die Kosten für die Übertragung und mögliche Steuerbelastungen schrecken viele Eigentümer ab. Zusätzlich besteht die Sorge um den Verlust von Kontrollmöglichkeiten über das eigene Vermögen.

Im Gegensatz dazu bieten unsere entwickelten Lösungen Schutz, ohne die Kontrolle zu verlieren oder Eigentumsübergänge, die Kosten verursachen könnten, vorzunehmen. Durch den Eintrag einer Gesellschaft in das Grundbuch über eine nicht in der EU ansässige Firma (UK/USA) bleibt das Eigentum fassbar geschützt und Lastenausgleiche können schwerer durchgesetzt werden.

Vorzüge einer britischen Lösung:

  • Gründung einer "Foundation Limited", bei der Kontrolle ohne direktes Eigentum möglich ist

  • Nutzung der Gesellschaft auch zu anderen Vermögensschutzzwecken

Vorteile einer US-Lösung:

  • Größere Distanz zum deutschen Staat und hohe Diskretion durch weniger öffentliche Aufzeichnungen

  • Keine steuerlichen Bedenken, da weder Umsatz noch Gewinne erzielt werden

Die Strukturierung der Gesellschaft berücksichtigt auch die Nachfolgeplanung. Zudem ist die Strukturierung sowohl in den USA als auch im Vereinigten Königreich einfach zu realisieren, mit niedrigem Stammkapital und schneller Abwicklung im Falle einer Auflösung.

Für Interessierte bieten wir professionelle Beratung und die Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts zum Schutz von Immobilienbesitz. Preise und weitere Details zu unserem Angebot sind auf Anfrage erhältlich. Es gilt zu beachten, dass bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen ein deutscher Berater zu konsultieren ist. Wir vermitteln und arbeiten mit dem von Ihnen gewählten Rechts- oder Steuerberater zusammen.

Vermögenssicherungsmechanismen

Beim Schutz von Eigentum vor Lastenausgleich gibt es verschiedene Herangehensweisen. Eine oftmals in Betracht gezogene Option ist die Veräußerung von Immobilien in Deutschland und die Umsiedlung ins Ausland. Doch Umsiedlung stellt nicht für jeden eine praktikable Lösung dar.

  • Rechtliche Strukturen: In den vergangenen Jahren zeichnete sich ein Trend ab, bei dem vermögende Familien vermehrt auf juristische Konstrukte zurückgriffen, um Immobilienvermögen abzusichern. Gemeint sind hiermit Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Kommanditgesellschaften (KGs), in welche die Immobilien eingebracht wurden. Die Überlegung dahinter basierte auf der Annahme, Unternehmensvermögen könne im Falle eines Lastenausgleichs unangetastet bleiben. Diese Vorgehensweise ist legal und kann mit Hilfe spezialisierter Anwälte umgesetzt werden.

  • Steuerliche und kontrollspezifische Nachteile: Dennoch entstehen durch die Übertragung oft Steuerfolgen wie Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer. Darüber hinaus kann die Kontrolle über das Vermögen eingeschränkt werden, besonders bei Gründungen von Stiftungen im Ausland, die durch externe Treuhänder verwaltet werden.

  • Alternativen: Zur Absicherung bieten sich alternative Lösungen an, die den Eigentumswechsel vermeiden und trotzdem Schutz vor potenziellen Belastungen bieten. Hierunter fällt die Gründung einer Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, wie in den USA oder dem Vereinigten Königreich. Auf diese Art wird ein Grundbucheintrag zugunsten dieser Gesellschaft vorgenommen, was das Immobilienvermögen vor Zugriff absichert. Die Details dieser Strukturierung werden individuell erläutert.

  • US und UK Gesellschaftsformen: Britische Unternehmen, sogenannte Foundation Limited, bieten den Vorteil, dass sie als Stiftungsnatur selbst gehörend agieren, wodurch der Gründer die Gesellschaft kontrolliert, ohne Eigentümer zu sein. US-Lösungen zeichnen sich durch Vertraulichkeit und Distanz aus, da die USA tendenziell nicht mit Deutschland in Konflikt treten wollen.

Kosten und Umsetzungsdauer:

  • Die Einrichtung der Gesellschaft sowie die erforderlichen Dokumente für den Grundbucheintrag nehmen einige Zeit in Anspruch, jedoch kann der Eintrag bei einem Notar relativ schnell umgesetzt werden.

  • Die Kostenfaktoren für dieses Vorgehen werden als Pauschalangebot dargelegt. Kunden können auf Anfrage genauere Preisinformationen erhalten. Es ist zu beachten, dass die Ersteller des Angebots nicht als Steuerberater oder Rechtsanwälte in Deutschland lizenziert sind, bei steuer- oder rechtsspezifischen Fragen sollte auf entsprechende Fachexperten zurückgegriffen werden.

  • In den USA und dem Vereinigten Königreich gibt es keine Anforderungen hinsichtlich des Stammkapitals. Die Unternehmen können einfach aufgelöst werden, und auch der Grundbucheintrag kann zügig entfernt werden.

Die Darlegung dieser Strukturen und Vorgehensweisen eröffnet Möglichkeiten, um Vermögen auch in unsicheren Zeiten abzusichern.

Herausforderungen beim Schutz von Immobilienvermögen

Stiftungen und Genossenschaften stehen vor bestimmten Problemen, wenn es darum geht, Immobilien vor Lastenausgleich zu schützen. Der Verkauf von Immobilien und der Umzug ins Ausland gelten als eine effektive Lösung, sind aber nicht für jeden machbar. Eine Alternative ist die Übertragung von Immobilienvermögen in Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen oder vermögensverwaltende Gesellschaften. Zwar vermutet man, dass Unternehmensvermögen nicht vom Lastenausgleich betroffen sein könnte, Gewissheit besteht jedoch nicht.

Die Einrichtung solcher Strukturen kann für Immobilieneigner unattraktiv sein, da die Übertragung von Immobilien häufig mit Steuerforderungen wie Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer oder Kapitalertragsteuer verbunden ist. Auch der Kontrollverlust über das Vermögen stellt für viele ein Problem dar. Hinzu kommt die Befürchtung, dass der steuerfreie Verkauf der Immobilie nach einer Zehnjahresfrist nicht mehr möglich sein könnte.

Wir haben jedoch eine Lösung entwickelt, die all diese Nachteile umgeht. Durch eine spezielle Eintragung im Grundbuch – für die eine neu gegründete Gesellschaft in einem Nicht-EU-Land wie dem Vereinigten Königreich oder den USA als Berechtigte festgehalten wird – lässt sich der Schutz des Vermögens vor einem möglichen Lastenausgleich gewährleisten. Es findet keine Eigentumsübertragung statt, und es fallen keine Übertragungssteuern an.

Die britische Variante würde eine Stiftungsgesellschaft betreffen, die die Vorteile einer Stiftung bietet, ohne Kontrollverlust zu verursachen. In den USA hingegen würde eine inkorporierte Gesellschaft eingesetzt, die durch ihre räumliche Distanz und hohe Vertraulichkeit zusätzlichen Schutz bietet. Beide Unternehmensformen wären inaktiv, sodass keine Umsätze oder Gewinne anfallen und lediglich eine jährliche Nullmeldung beim Finanzamt einzureichen wäre.

Die Struktur und Ausführung sind flexibel und können bei Bedarf rückgängig gemacht werden, während das Eigentum weiterhin vor staatlichem Zugriff geschützt ist. Sowohl die Firmengründung als auch die Eintragung im Grundbuch lassen sich zeitnahe umsetzen. Unsere Beratung umfasst auch die Nachfolgeplanung und berücksichtigt, wer die Gesellschaft im Falle des Falles steuern würde.

Diese Dienstleistung bieten wir zu einem fairen Pauschalpreis an – ein umfassendes Sorglospaket. Interessenten können eine unverbindliche Potenzialanalyse anfordern. Wir betonen jedoch, dass wir in Deutschland nicht als Steuerberater oder Anwälte lizenziert sind. Bei steuerrechtlichen oder rechtlichen Fragen sollte eine Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Anwalt erfolgen. Wir arbeiten gerne mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt zusammen.

Vorteile des vorgeschlagenen Ansatzes

Bei der Sicherung von Immobilienbesitz vor Belastungsausgleichen bietet der vorgeschlagene Ansatz vielfältige Vorteile:

  • Kein Eigentumswechsel: Immobilien bleiben im Besitz des Eigentümers; es finden keine Übertragungen statt, wodurch auch Übertragungssteuern entfallen.

  • Steuerliche Effizienz: Es fallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern an und der Spekulationszeitraum von 10 Jahren bleibt für steuerfreie Immobilienverkäufe bestehen.

  • Vollständige Kontrolle: Der Eigentümer verliert keine Kontrollrechte über das Vermögen.

  • Flexible Strukturierung: Die Gestaltung der Unternehmensstruktur kann jederzeit umgekehrt werden, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

  • Schutz vor zwangsweiser Belastung: Durch einen speziellen Eintrag ins Grundbuch zugunsten einer ausländischen Gesellschaft wird das Grundstück vor einer möglichen Belastung geschützt.

  • Internationale Abschreckung: Eine US- oder UK-basierte Unternehmenslösung könnte potenzielle staatliche Zugriffe erschweren, da Konflikte mit den Jurisdiktionen vermieden werden wollen.

  • Anonymität und Datenschutz: Vor allem die US-Lösung bietet ein hohes Maß an Vertraulichkeit, bedingt durch die dortigen gesetzlichen Publizitätsanforderungen.

  • Keine Kapitalanforderungen: In den USA und UK sind die Unternehmen mit einem minimalen Stammkapital gründbar.

  • Vereinfachte Auflösung: Sowohl die Unternehmen als auch die Grundbucheinträge können schnell und ohne komplizierte Abwicklungen rückgängig gemacht werden.

Für eine persönliche Beratung und Details zu diesem Ansatz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Erstanalyse Ihres individuellen Falles.

Umsetzung der Sicherheitsstrategie

Wir haben verschiedene Ansätze entworfen, um Immobilien gegen Lastenausgleich abzusichern. Einer beinhaltet den Verkauf der deutschen Immobilie und den Umzug ins Ausland. Für diejenigen, für die dies keine Option darstellt, gibt es die Alternative, sich an den Strategien wohlhabender Familien zu orientieren: die Gründung von Genossenschaften, Stiftungen oder Vermögensverwaltungsgesellschaften (GmbHs, KGs), um Immobilien zu übertragen. Diese Strukturen könnten potenziell nicht vom Lastenausgleich betroffen sein, jedoch fallen bei solchen Übertragungen oft Steuern an und es kann der Kontrollverlust über das Eigentum ein Nachteil sein. Zusätzlich besteht die Sorge, dass nach zehn Jahren eine steuerfreie Veräußerung der Immobilie möglicherweise nicht mehr möglich ist.

Wir haben eine Lösung entwickelt, die die genannten Nachteile ausschließt und keine Eigentumsübertragung oder Steuerzahlungen erfordert. Es erfolgt eine Unternehmensgründung in einem Nicht-EU-Land, wie den USA oder Großbritannien, das von Ihnen besessen oder kontrolliert wird. Ihr Notar wird dann einen Grundbucheintrag zugunsten dieser Firma vornehmen, was bedeutet, dass keine Zwangshypothek möglich ist, da die Immobilie rechtlich gesehen zu diesem Unternehmen gehört. Besonders hervorzuheben ist, dass jede Lastenausgleichsmaßnahme schwierig durchzuführen wäre, wenn sie auf Grundbucheinträgen basiert, was wahrscheinlich der Fall sein wird.

Falls eine Lösung in Großbritannien gewählt wird, wäre das zu gründende Unternehmen eine Foundation Limited, auch bekannt als Limited by Guarantee. Sie behalten die Kontrolle, ohne dass die Firma Ihnen gehört. Ein US-Unternehmen bietet hohe Vertraulichkeit und wird vermutlich weniger riskant angesehen, da die USA räumlich entfernt und in Sachen Datenschutz sehr diskret sind.

Beide Firmenoptionen sind nur auf dem Papier existent und führen keine Geschäfte durch, wodurch auch keine Einkünfte generiert werden müssen. Sie sind somit auch aus steuerlicher Sicht unkompliziert und die Strukturen können bei Bedarf rückgängig gemacht werden. Eine Beratung zur Unternehmensstruktur enthält auch eine Nachfolgeplanung. Zudem ist die Gründung kostengünstig und das Unternehmen kann bei Nichtgebrauch einfach aufgelöst werden. Interessierte können sich für eine kostenfreie Analyse des Potentials mit uns in Verbindung setzen, jedoch unter der Voraussetzung, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung in Deutschland lizensiert haben und deshalb eine Zusammenarbeit mit deutschen Fachkräften empfehlen.

Zusammenfassend bieten wir:

  • Schutz von Immobilien ohne Eigentumswechsel

  • Keine Transaktions- oder Schenkungssteuer

  • Beibehaltung der vollen Kontrolle über Ihr Vermögen

  • Gründung einer Firma im Ausland

  • Erstellung eines Grundbucheintrags in kurzer Zeit

Die Vorteile der Gründung einer Firma in Großbritannien oder den USA werden von Fall zu Fall abgewägt, und wir unterstützen bei allen Schritten, von der Gründung bis zur Eintragung im Grundbuch.

Spezifika der UK Lösung

Schutzmöglichkeiten für Immobilienbesitz

In Zeiten wachsender wirtschaftlicher Herausforderungen suchen Immobilienbesitzer nach effektiven Methoden, um ihr Vermögen zu schützen. Eine zunehmend populäre Option ist die Übertragung von Immobilienvermögen in juristische Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften, die vor einer Lastenausgleichung schützen könnten.

Übertragung in Rechtsstrukturen:

  • Verwendung von Strukturen wie Genossenschaften und Stiftungen

  • Übertragung von Immobilienvermögen in diese Strukturen, um es vor Lastenausgleich zu schützen

  • Gängige Praxis reicher Familien in den letzten Jahren

Potenzielle Nachteile:

  • Erhebliche Steuerverpflichtungen bei der Übertragung (z. B. Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer)

  • Reduzierte Kontrolle über das Vermögen

  • Komplexität beim Steuerverkauf nach einer Halteperiode von zehn Jahren

Innovative Eigentumsschutzlösung

Für diejenigen, für die die oben genannten Strukturen nicht tragbar sind, haben wir eine alternative Lösung entwickelt. Diese erfordert keinen Eigentumsübergang und vermeidet die genannten Nachteile.

Vorteile dieser Lösung:

  • Kein Wechsel des Eigentums

  • Keine Grunderwerbsteuer

  • Eigentumskontrolle bleibt erhalten

  • Spekulationsfrist bleibt unangetastet

  • Rückgängig machbar bei Bedarf

Umsetzung der Schutzmaßnahme

Um diese Lösung wirksam umzusetzen, werden folgende Schritte durchgeführt:

  1. Unternehmensgründung: Wir gründen für Sie ein spezialisiertes Unternehmen außerhalb der EU in Großbritannien oder den USA.

  2. Grundbucheintrag: Ein Notar trägt zugunsten Ihrer Firma eine Lasten- und Beschränkungsvermerkung im Grundbuch ein.

  3. Planung der Unternehmensnachfolge: Die Satzung der neu gegründeten Firma berücksichtigt Aspekte wie Nachfolgeregelung.

Dies zielt darauf ab, das deutsche Eigentum vor staatlichem Zugriff zu schützen, indem eine legale Barriere erstellt wird, die eine Zuordnung des Eigentums zur Privatperson in Frage stellt.

Lösungsansätze in Großbritannien und den USA

Bei der Implementierung einer UK-basierten Lösung wird häufig eine Stiftungslimited, oder "Limited by Guarantee", eingerichtet. Diese gibt dem Direktor die Kontrolle, ohne dass das Unternehmen Eigentum erwirbt. Für eine US-basierte Lösung hingegen wird eine inaktive US-Gesellschaft gebildet, die Ihnen Diskretion und Schutz bietet, ohne dass eine Transferierung des Eigentums oder ein Eigentumswechsel stattfindet.

Vorteile der UK-Lösung:

  • Kontrolle durch Geschäftsführer ohne Eigentum

  • Kann für weiteren Vermögensschutz genutzt werden

Vorteile der US-Lösung:

  • Räumliche Distanz und hoher Vertraulichkeitsgrad

  • Keine Einkünfte der Unternehmen, daher nur Nullerklärung erforderlich

Prozess und Kosten

Das Einrichten der erforderlichen Unternehmensstrukturen und die Grundbucheintragung ist ein klar definierter Prozess, dessen zeitlicher Rahmen und Kosten auf Anfrage erläutert werden können. Wir bieten ein Sorglos-Paket an, das neben dem Unternehmensaufbau auch individuelle Beratung umfasst.

Bitte beachten: Wir sind nicht als Steuerberater oder Rechtsanwälte in Deutschland lizenziert, weswegen für rechtliche oder steuerliche Fragen die Konsultation entsprechender Fachberater notwendig ist.

Ziel ist es, Ihr deutsches Eigentum vor möglichen Belastungen zu schützen, ohne Ihre Kontrolle oder steuerliche Vorteile zu beeinträchtigen. Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Spezifika der US-Lösung

Zum Schutz vor einer möglichen Lastenausgleichung haben meine Kollegen und ich eine Lösung entwickelt, welche die erwähnten Nachteile nicht beinhaltet. Bei dieser Methode tritt kein Eigentumswechsel des Grundstücks ein, somit fallen auch keine Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer an, und der Eigentümer behält die volle Kontrolle über sein Vermögen.

Einrichtung einer US-Gesellschaft:

  • Die Gesellschaft wird in einem Nicht-EU-Land, vorzugsweise in den USA oder dem Vereinigten Königreich, gegründet und von Ihnen kontrolliert.

  • Ein Immobilieneintrag wird zu Gunsten dieser Gesellschaft im Grundbuch festgehalten.

  • Dies macht eine zwangsweise Hypothek aufgrund des Lastenausgleichs äußerst schwierig, da das Eigentum rechtlich einer anderen Entität zugeschrieben wird.

Vorteile der US-Lösung:

  • Hohe Vertraulichkeit: In den US-Handelsregistern werden kaum Informationen veröffentlicht.

  • Kein unmittelbarer staatlicher Zugriff: Eine Auseinandersetzung des deutschen Staates mit den USA wegen solcher Firmenstrukturen gilt als unwahrscheinlich.

Steuerliche Aspekte:

  • Beide Gesellschaftstypen generieren keine Umsätze oder Gewinne.

  • Nur eine jährliche Nullerklärung wird an das Finanzamt übermittelt.

  • Eine etwaige Auflösung oder Rückgängigmachung der Struktur ist unkompliziert möglich.

Gestaltung und Dauer für die Einrichtung:

  • Die Einrichtung der Gesellschaft erfolgt innerhalb weniger Tage.

  • Die für den Grundbucheintrag notwendigen Dokumente benötigen etwas mehr Zeit.

  • Eine schnelle Eintragung beim Notar ist jedoch machbar und bietet Schutz für deutsche Immobilienbesitzer.

Bei Interesse an dieser Lösung biete ich gerne eine umfassende Beratung an. Kontaktinformationen finden Sie in der Videobeschreibung.

Schritte und Zeitrahmen für die Unternehmenserrichtung

In unseren Ressourcen haben wir Wege aufgezeigt, wie Vermögen vor Lastenausgleich geschützt werden kann. Eine Option ist der Verkauf deutscher Immobilien und der Umzug ins Ausland. Für diejenigen, für die ein Umzug nicht infrage kommt, bieten sich andere Methoden an, die in den letzten Jahren von wohlhabenden Familien genutzt wurden. Dazu zähle der Transfer von Immobilien in Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften. Die Annahme dabei ist, dass Unternehmensvermögen unter Umständen nicht vom Lastenausgleich betroffen sein könnte.

Es besteht die Möglichkeit, eine solche Struktur legal mithilfe eines Fachanwalts zu gründen, sei es in Liechtenstein oder in Deutschland. Die Errichtung einer Stiftung oder einer anderen Rechtsstruktur kann jedoch auch mit Nachteilen verbunden sein, wie zum Beispiel der Anfall von Grunderwerbsteuer oder Schenkungsteuer beim Immobilientransfer sowie einem gewissen Kontrollverlust über das eigenen Vermögen.

Die von unserem Team entwickelte Lösung sieht anders aus und vermeidet die erwähnten Nachteile. Es wird kein Eigentumswechsel vollzogen, wodurch Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer entfallen und die Kosten für die Einrichtung einer Struktur wie einer Stiftung vermieden werden. Diese Lösung beinhaltet die Gründung einer Gesellschaft in einem Nicht-EU-Land, wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich oder den USA, über die der Eigentümer oder Kontrolleur die Immobilie absichern kann.

Für diese Gesellschaft wird durch einen Notar ein Grundbucheintrag für die Immobilie vollzogen. Dieser Ansatz soll das Immobilienvermögen vor einer möglichen Lastengleichverteilung schützen, indem eine Zwangshypothek durch die rechtliche Trennung erheblich erschwert wird.

Bei Interesse an dieser Methode bieten wir eine Beratung und ein Komplettpaket für den Schutz Ihrer Immobilie an. Über die Gründung und Unterstützung eines Unternehmens hinaus, umfasst unser Angebot auch die entsprechende Beratung.

Verfahrenszeiträume:

  • Firmengründung: Wenige Tage

  • Vollständige Dokumentation: Mehrere Wochen (inklusive Übersetzung, Apostille, Zertifizierung etc.)

  • Notarieller Grundbucheintrag: Kurzfristig möglich

Beachten Sie bitte, dass wir nicht als Steuerberater oder Rechtsanwälte in Deutschland lizenziert sind. Für diesbezügliche Fragen sollten Sie einen entsprechenden Fachanwalt oder Steuerberater konsultieren. Wir kooperieren auch gern mit Ihren bevorzugten Beratern.

Grundbucheintrag und Absicherung gegen Lastenausgleich

Um Immobilienbesitz vor einem Lastenausgleich zu schützen, sehen wir den Verkauf des Eigentums und den Wegzug ins Ausland als beste Strategie. Dies ist allerdings nicht für alle umsetzbar. Eine Alternative ist die Überführung von Immobilien in Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen oder vermögensverwaltende Gesellschaften, die insbesondere in den letzten Jahren von wohlhabenden Familien genutzt wurden. Die Annahme liegt darin, dass Unternehmensvermögen möglicherweise nicht vom Lastenausgleich betroffen sein könnte. Solche Konstrukte können legal eingerichtet werden, wobei allerdings Steuern bei der Übertragung der Immobilie anfallen können und der Eigentümer unter Umständen die Kontrolle über sein Vermögen teilweise verliert.

Unser Team hat hingegen eine Lösung erarbeitet, bei der die genannten Nachteile vermieden werden. Dabei bleibt der Eigentumsübergang aus, es wird keine Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer fällig, und der Eigentümer behält die volle Kontrolle. Auch eine steuerfreie Veräußerung des Grundstücks nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt möglich.

Die Schritte sind wie folgt:

  • Eine Gesellschaft wird in einem Nicht-EU-Land, wie dem Vereinigten Königreich oder den USA, gegründet und von Ihnen kontrolliert.

  • Für diese Gesellschaft wird ein Grundbucheintrag zu Ihrem Immobilienbesitz erzeugt.

  • Es entsteht kein Zwangshypothek, weil gemäß Grundbuch ein anderes Rechtssubjekt, nämlich Ihre Firma, ein Anrecht auf das Eigentum hat.

Im Falle einer Lösung im Vereinigten Königreich entsteht eine Foundation Limited, welche nicht Ihnen gehört, sondern aufgrund ihrer Stiftungsnatur sich selbst. Diese kann auch anderweitig zum Schutz Ihres Vermögens verwendet werden. Bei einer US-Lösung wird eine dortige Firma gegründet, die durch ihre räumliche Distanz und ein hohes Maß an Vertraulichkeit charakterisiert wird. Beide Unternehmensformen sind inaktiv, was bedeutet, dass sie weder Umsätze noch Gewinne erzielen.

Die Erstellung der Gesellschaft dauert nur wenige Tage, jedoch kann die Beschaffung aller für den Grundbucheintrag notwendigen Dokumente mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Eintragung selbst kann durch den Notar zeitnah durchgeführt werden, sodass Ihr Besitz rasch geschützt ist. Unser Konzept umfasst auch die Regelung der Unternehmensnachfolge und zielt darauf ab, Notfallpläne zu berücksichtigen, um die Kontinuität der Gesellschaft zu gewährleisten.

Die angebotene Lösung wird gegen eine Pauschalgebühr angeboten, zu der auch die Beratung gehört. Bitte beachten Sie, dass wir nicht als Steuerberater oder Rechtsanwälte in Deutschland lizenziert sind. Für steuerliche oder rechtliche Fragen empfehlen wir, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Die aufgeführte Lösung ermöglicht eine flexible und umkehrbare Absicherung des Immobilienbesitzes.

Für detaillierte Informationen und Beratung können Sie sich über die in der Videobeschreibung angegebenen Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen.

Nachfolgemanagement und Firmenstatuten

Bei der Absicherung des Eigentums vor Lastenausgleichen empfiehlt es sich, über den Transfer von Immobilien in Gesellschaftsstrukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende GmbHs oder KGs nachzudenken. Viele wohlhabende Familien haben diesen Weg bereits beschritten, da angenommen wird – obgleich nicht abschließend geklärt – dass Firmenvermögen von derartigen Lastenausgleichen ausgenommen sein könnte.

Mögliche Schritte für Eigentümer:

  • Beratung aufnehmen, um eine passende Struktur zur Übertragung des Eigentums zu errichten – ob eine Stiftung in Lichtenstein oder eine Genossenschaft, alle Optionen sind gesetzlich zulässig.

  • Beachtung steuerlicher Folgen, wie Grunderwerbsteuer oder Schenkungsteuer, die bei einer Immobilienübertragung anfallen könnten.

  • Abwägung des Kontrollverlusts über das Vermögen bei Einrichtung solcher Strukturen.

Alternative Lösungen:

  • Gründung einer Firmenkonstruktion in Nicht-EU-Staaten, kontrolliert durch den Eigentümer.

    • Für diese Firma:

      • Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch zum Schutz des Eigentums vor Lastenausgleich.

      • Vereinigung von Vorteilen: Keine Eigentumsübertragung, Vermeidung von Steuern, Erhaltung der Kontrolle, Sicherung der Immobilie.

Attraktivität verschiedener Ländersetups:

  • Limited by Guarantee in Großbritannien:

    • Die Gesellschaft gehört sich selbst, während der Direktor Kontrolle ausübt, ohne Eigentümer zu sein.

  • US-Gesellschaft:

    • Anonymität durch mangelnde Publizität im Handelsregister.

    • Abstandnahme von Konflikten zwischen dem deutschen Staat und den USA.

Berücksichtigung im Gesellschaftsrecht:

  • Einrichtung von Strukturen für die Nachfolgeplanung.

  • Kostenstrukturen sind transparent und das Angebot ist als sorgenfreies Gesamtpaket verfügbar.

Prozess und Umsetzung:

  • Zeitaufwand für Gesellschaftsgründung und Vorhandensein aller notwendigen Dokumente für den Grundbucheintrag ist zu berücksichtigen.

  • Ein kurzfristiger Grundbucheintrag durch den Notar sichert das Eigentum schnell ab.

  • Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen sind Regelungen in den Gesellschaftsstatuten vorgesehen, um die Kontinuität zu gewährleisten.

Wichtige Hinweise:

  • Es besteht keine Kapitaleinlagepflicht in den USA und Großbritannien.

  • Eine Auflösung der Gesellschaft oder des Grundbucheintrags ist ohne langjährige Prozeduren möglich.

Bei Interesse an dieser Methode, kontaktieren Sie den Anbieter für eine individuelle Beratung und potenzielle Analyse. Bitte beachten Sie jedoch, dass er keine lizenzierte Rechts- oder Steuerberatung in Deutschland anbieten kann.

Kosten und Dienstleistungen

Viele Eigentümer haben Bedenken hinsichtlich der Lastenausgleichs und suchen nach legalen Wegen, um ihr Eigentum zu schützen. Eine häufig diskutierte Strategie ist der Verkauf von Immobilien in Deutschland und der Umzug ins Ausland. Dies ist jedoch nicht für jeden eine praktikable Option.

Alternativ kann Immobilienbesitz in Rechtsstrukturen wie Genossenschaften, Stiftungen oder vermögensverwaltende Gesellschaften überführt werden, da angenommen wird, dass diese möglicherweise nicht von einem Lastenausgleich betroffen sind. Es gibt jedoch Nachteile, wie etwa die anfallende Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer oder Kapitalertragssteuer, sowie den teilweisen Kontrollverlust über die Immobilie. Strukturen wie eine Stiftung in Liechtenstein führen zusätzlich zu einer Einschaltung externer Treuhänder.

Um diesen Problemen zu entgehen, wurde eine andere Methode entwickelt. Diese beinhaltet das Einrichten einer Gesellschaft in einem Nicht-EU-Land, wie den USA oder Großbritannien, die vom Eigentümer kontrolliert wird. Das Eigentum bleibt unverändert; es wird lediglich ein Grundbucheintrag zugunsten der ausländischen Firma erstellt, was ein Pfandrecht im Falle eines Lastenausgleichs erschwert.

Vorteile:

  • UK-Lösung: Gründung einer Limited by Guarantee. Hier behält der Geschäftsführer die Kontrolle, aber die Stiftung gehört sich selbst und kann auch zum Schutz weiteren Vermögens eingesetzt werden.

  • USA-Lösung: Gründung einer US-Gesellschaft. Die USA bieten weitreichende Vertraulichkeit, da in deren Handelsregistern kaum Eintragungen veröffentlicht werden.

  • Beide Lösungen verursachen keine steuerlichen Belastungen, da die Unternehmen keine Umsätze oder Gewinne erwirtschaften. Jahresabgaben sind minimal.

Kosten:

  • Einrichtung der Unternehmen

  • Notwendige Beratung und Unterstützung

  • Erstellung von Dokumenten für den Grundbucheintrag

  • Eventuelle Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen

Es wird betont, dass die Kosten für eine Pauschalgebühr angeboten werden. Dabei kann die Struktur jederzeit rückgängig gemacht werden, ohne dass langwierige Liquidationsverfahren wie in Deutschland nötig sind. Interessierte können eine kostenfreie und unverbindliche Potenzialanalyse anfordern.

Rechtliche Hinweise zu Vermögensschutz

Immobilienbesitzer stehen oft vor Herausforderungen, wie sie ihr Eigentum vor möglichen Belastungsausgleichen schützen können. Eine Strategie ist der Verkauf von Immobilien in Deutschland und der Umzug ins Ausland. Dennoch ist ein Umzug nicht für jeden realisierbar.

Reiche Familien haben bereits vermehrt auf bestimmte Strukturen wie Genossenschaften, Stiftungen und vermögensverwaltende GmbHs oder KGs zurückgegriffen, um ihre Immobilien darin zu übertragen. Die Annahme, dass Unternehmensvermögen nicht vom Lastenausgleich betroffen sein könnten, ist hierbei leitend, auch wenn dies nicht vollständig gesichert ist. Die Gründung einer solchen Struktur über einen spezialisierten Anwalt ist legal, jedoch muss beachtet werden, dass Steuern wie die Grunderwerbsteuer anfallen können und man ggf. die Kontrolle über die Vermögenswerte teilweise verliert.

Es gibt Ansätze, die Vermögenswerte ohne Übertragung des Eigentums und ohne die Inkaufnahme von Steuern wie der Grunderwerbsteuer zu schützen. Die Einrichtung einer Firma außerhalb der EU, etwa im Vereinigten Königreich oder in den USA, ermöglicht es, durch die Hinterlegung eines entsprechenden Grundbucheintrags, Vermögenswerte so abzusichern, dass eine Zwangshypothek weitgehend verhindert wird. Dies beruht auf der Annahme, dass bei einem Lastenausgleich die Grundbuch-Einträge als Basis dienen würden.

Vorteile einer solchen Unternehmenskonstruktion:

  • Kein Eigentumswechsel

  • Keine Grunderwerbsteuer

  • Kontrolle bleibt beim Eigentümer

  • Steuerfreier Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren

  • Die Struktur kann jederzeit rückgängig gemacht werden

  • Entwurf von Satzungen unter Berücksichtigung von Nachfolgeplanungen

Die Gründung einer solchen Unternehmung nimmt nur wenige Tage in Anspruch, jedoch wird der gesamte Prozess für den erforderlichen Grundbucheintrag mehrere Wochen dauern. Die Firmen werden so konzipiert, dass sie optimal auf ihren Zweck abgestimmt sind und berücksichtigen z.B. was passieren würde, wenn der Eigentümer plötzlich nicht mehr handlungsfähig wäre.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Ausführenden möglicherweise keine in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwälte sind, sodass alle steuerrechtlichen oder rechtlichen Fragen mit einem in Deutschland zugelassenen Experten abzuklären sind.

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Eine externe Firma erwirbt ein Grundbuchrecht

  • Eine Zwangshypothek wird so erheblich erschwert

  • Es existieren Lösungen in Vereinigtem Königreich und USA

  • Jahresberichte ohne wirtschaftliche Aktivität müssen geführt werden

Für weitere Informationen können Interessenten Kontakt aufnehmen, um eine unverbindliche Potenzialanalyse zu erfragen.

Kapitalnotwendigkeiten und Eigentumsschutz

Bei der Suche nach sicheren Wegen, um Immobilienbesitz vor Lastenausgleich zu bewahren, besteht eine effektive Strategie im Verkauf deutscher Immobilien und der Verlagerung ins Ausland. Eine Alternative bietet die Übertragung von Immobilieneigentum in Rechtsstrukturen wie Genossenschaften, Stiftungen oder vermögensverwaltende Gesellschaftsbeteiligungen (GmbHs oder KGs). Dies spiegelt das Bestreben wider, Vermögenswerte in Unternehmensstrukturen zu überführen, die mutmaßlich nicht vom Lastenausgleich betroffen sein könnten.

Rechtliche Strukturen in der Praxis:

  • Gründung von Stiftungen oder Genossenschaften, sowohl in Deutschland als auch in Lichtenstein

  • Inanspruchnahme von juristischer Beratung zur Strukturierung

  • Mögliches Problem: Steuern auf die Übertragung von Immobilieneigentum und Verlust von Kontrolleinstanzen

Es gibt jedoch auch eine innovative Lösung, die ohne Eigentumsübertragung auskommt, um Eigentum vor möglichen Lasten zu schützen:

Alternative Unternehmensoptionen:

  • Gründung einer Gesellschaft in einem Nicht-EU-Land (z.B. UK oder USA)

  • Registrierung eines Grundbucheintrages für das Immobilienunternehmen

  • Keine Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer erforderlich

  • Nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist ist ein steuerfreier Verkauf möglich

Vorteile der UK- und USA-Optionen:

  • Im UK-Modell wird eine Limited by Guarantee Gesellschaft gegründet, die eine gewisse Kontrolle bietet, bei gleichzeitiger Selbstständigkeit der Gesellschaft.

  • Die US-Variante bietet ein sehr hohes Maß an Vertraulichkeit und Distanz.

In beiden Fällen übernimmt das Unternehmen keine Verkaufs- oder Gewinnaktivitäten, was zu einer schlanken Steuerstruktur führt:

Steuerüberlegungen:

  • Jährliche Nullmeldung beim Finanzamt

  • Kein Bedarf an einem Bankkonto für das Unternehmen

Verfahren und Kostenaspekte:

  • Die Einrichtung der Gesellschaft nimmt nur wenige Tage in Anspruch.

  • Notarielle Grundbucheinträge sind relativ kurzfristig möglich, und die deutsche Immobilie ist schnell geschützt.

  • Berücksichtigung von Erbfolgeplanung und möglichen posttraumatischen Geschehnissen in der Unternehmensgestaltung.

  • Pauschalangebot für umfassenden Schutz des Eigentums.

  • Schnelles Entfernen von Grundbucheinträgen durch eigenen Notar für Flexibilität.

Wer Interesse an dieser Art des Immobilienschutzes hat, kann eine kostenfreie und unverbindliche Potentialanalyse anfragen.

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