Gewerblich traden OHNE Steuer: Auswandern in diese Länder macht's möglich

Viele unserer Klienten sind im professionellen Trading tätig und möchten wissen, ob und wie sie ihre Handelsaktivitäten steuerlich optimieren können. Dies ist besonders relevant für diejenigen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnhaft sind und einen Wegzug ins Ausland erwägen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Es ist zu beachten, dass gewerbliche Trader anders behandelt werden als private Anleger. Die Möglichkeit, vollständig steuerfrei zu traden, hängt stark vom jeweiligen Wohnsitzland und der Erfüllung der dort geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen ab.

Ein Umzug ins Ausland kann steuerliche Vorteile bieten, aber es muss klar sein, dass die ursprünglichen Heimatländer dennoch bestimmte steuerliche Ansprüche stellen können. Um den Wohnsitz offiziell zu ändern, sind verschiedene administrative Schritte erforderlich. In der Schweiz zum Beispiel ist der Wegzug vergleichsweise unkompliziert, während in Österreich und Deutschland zusätzliche Steuerpflichten wie die Wegzugsbesteuerung und die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Betracht gezogen werden müssen. Die spezifischen Anforderungen und strategische Maßnahmen zur Steueroptimierung sind Schlüsselelemente, die gewerbliche Trader beachten sollten.

Key Takeaways

  • Gewerbliche Trader müssen beim Wegzug ins Ausland unterschiedliche steuerliche Regelungen der Heimatländer beachten.

  • Änderung des Wohnsitzes erfordert spezifische administrative Schritte und hat vielfältige steuerliche Konsequenzen.

  • In bestimmten Ländern kann ein Leben ohne Steuerlast auf Trading-Einkommen realisierbar sein, bedarf jedoch gründlicher Planung.

Grundlagen für Steuerbefreiung im professionellen Handel

Beim professionellen Handel als Haupterwerb stellt sich oft die Frage, ob eine vollkommene Steuerfreiheit erreichbar ist. In diesem Abschnitt wird fokussiert, was diesbezüglich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es für hauptberufliche Trader nicht möglich, ohne die Abgabe von Steuern zu handeln. Man muss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, um möglicherweise steuerfreie Handelserlöse erzielen zu können. Jedoch sollte man vorsichtig sein, da das ursprüngliche Wohnsitzland unter Umständen weiterhin Steueransprüche stellen kann.

Auswanderung aus der Schweiz:

  • Vorab Anmeldung bei den Behörden erforderlich

  • Entrichtung der Steuern des laufenden Jahres notwendig

  • Nach der Auswanderung, abgesehen von Einkünften aus Quellen in der Schweiz, keine Steuerlast

  • Gewinnausschüttungen von schweizerischen Kapitalgesellschaften unterliegen einer Quellensteuer von 35%

Auswanderung aus Österreich:

  • Wegzugsbesteuerung auf unrealisierte Veräußerungserlöse von Kapitalvermögen

  • Möglichkeit der vorübergehenden Übertragung von Vermögenswerten an Familienangehörige zur Vermeidung der Steuer

  • Vorsicht bei temporärer Abwesenheit, da eine vollständige Abmeldung relevant ist

Auswanderung aus Deutschland:

  • Aufgabe des deutschen Wohnsitzes beendet die unbeschränkte Steuerpflicht

  • Möglichkeit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht für Deutsche in Niedrigsteuerländern

  • Einkünfte sind im neuen Wohnsitzland steuerpflichtig, sofern keine digitale Nomadenexistenz vorliegt

Abschließend sollte jeder Trader, der über eine Auswanderung zur Steueroptimierung nachdenkt, professionellen Rat einholen und individuelle Gegebenheiten sowie die gesetzlichen Anforderungen des Ziellandes berücksichtigen.

Steuern für Berufshändler in der Schweiz

In der Eidgenossenschaft ist die steuerliche Lage für Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Handelsgeschäfte finanzieren, klar definiert. Die Annahme, dass Einkünfte aus Handelsaktivitäten generell von der Besteuerung ausgenommen werden können, ist jedoch fehlgeleitet, insbesondere wenn das Handeln die Hauptberufstätigkeit darstellt. Für gelegentliche private Vermögensverwaltung mag es anders aussehen, aber bei berufsmäßigen Handelsgeschäften sieht die Gesetzeslage anders aus.

Um die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz zu beenden, muss man sich fristgerecht bei den zuständigen Behörden abmelden. Hier werden die Steuerschulden des laufenden Jahres festgestellt und müssen entrichtet oder zumindest genau geschätzt werden. Nach der Ausreise ist es erforderlich, die neue Adresse bei der Schweizer Botschaft im Ausland bekannt zu geben. Diese Formalität trägt allerdings keine steuerliche Relevanz.

Wer komplett aus der Schweiz auswandert, wird dort nicht mehr steuerpflichtig, abgesehen von Einkünften, für die eine beschränkte Steuerpflicht besteht. Zum Beispiel sind Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien innerhalb der Schweiz steuerpflichtig. Ebenso kann es bei Gewinnausschüttungen von Schweizer Kapitalgesellschaften zu einer Quellensteuer von 35 Prozent kommen, welche oftmals nicht rückerstattbar ist. Sollte man weiterhin für ein Schweizer Unternehmen tätig sein, kann es sein, dass man zwar keiner Einkommensteuer, aber möglicherweise der AHV-Beiträge unterliegt.

  • Abmeldungsprozess: Ankündigung bei den Behörden einige Wochen im Voraus.

  • Ausreise: Erfordert spätestens vor dem Wegzug die Begleichung oder Schätzung der Steuerschulden des laufenden Jahres.

  • Botschaftsmeldung: Notwendigkeit der Adressmeldung bei der Schweizer Botschaft im Ausland ohne steuerliche Folgen.

  • Steuerpflichtige Einkünfte: Beschränkt auf Vermietungen, Beteiligungen oder Geschäftstätigkeit innerhalb der Schweiz.

  • Quellensteuer: 35% auf Gewinnausschüttungen von Schweizer Gesellschaften.

  • Keine Wegzugssteuer: Keine Besteuerung von Wertzuwächsen oder weltweiten Einkünften bei Wohnsitzwechsel.

Wichtig zu bemerken ist, dass die Schweiz keine Wegzugssteuer oder eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht kennt, wie sie in anderen Ländern vorkommt. Hier ist der Übergang für den Steuerpflichtigen, der beschließt, das Land zu verlassen, vergleichsweise unkompliziert und transparent, solange die notwendigen Prozesse sauber vollzogen werden.

Steuerliche Gegebenheiten in Österreich

In Österreich ist die steuerliche Lage für professionelle Trader, die hauptberuflich handeln, nicht zu unterschätzen. Es besteht ein deutlicher Unterschied zu Personen, die Trading lediglich als Teil ihres privaten Vermögensmanagements betreiben. Wer darüber nachdenkt, ins Ausland zu ziehen, um die Steuerlast zu minimieren, sollte sich zuerst mit den österreichischen Regelungen auseinandersetzen.

Steuerpflicht für Trader in Österreich:

  • Ein ständiger Wohnsitz in Österreich schließt die Möglichkeit des steuerfreien Handels aus.

  • In Fällen, in denen man nicht primär oder beruflich handelt, besteht die Möglichkeit, dass Gewinne in vielen Ländern steuerfrei sind.

Abmeldung und Wegzug aus Österreich:

  • Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht erfordert eine ordnungsgemäße Abmeldung.

  • Vor dem Wegzug müssen die für das laufende Jahr fälligen Steuern, basierend auf einer genauen Schätzung, beglichen werden.

Besteuerung nach dem Wegzug:

  • Für Einkünfte, die in Österreich bezogen werden, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus Immobilien, bleibt eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.

  • Wegzugsbesteuerung fällt auch auf bisher nicht realisierte Gewinne von Kapitalanlagen an.

Besondere Fallstricke in der österreichischen Besteuerung:

  • Im Vergleich zu Deutschland erwarten den Steuerpflichtigen in Österreich komplexere Regelungen bezüglich der Wegzugsbesteuerung.

  • Unrealisierte Gewinne aus Streubesitz werden besteuert, was bei einer Auswanderung zu berücksichtigen ist.

Vermeidung von Doppelbesteuerung:

  • Zu beachten ist, dass Österreich keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht kennt. Nach einem Umzug und einer kompletten Abmeldung ist man somit nicht mehr in Österreich steuerpflichtig.

Für detaillierte Informationen und individuelle Planungen sollte stets professionelle steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, um alle Aspekte der eigenen Situation zu berücksichtigen und rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Vorübergehendes Verlassen Österreichs

Wer den Hauptberuf des gewerblichen Tradings ausübt und in Österreich steuerlich ansässig ist, steht vor besonderen Herausforderungen, wenn ein steuerfreies Arbeiten durch Umzug ins Ausland angestrebt wird. Im Gegensatz zu gelegentlichen Tradern unterliegen gewerbliche Trader anderen steuerlichen Regelungen, welche eine unkomplizierte Abmeldung und den Wechsel ins Ausland erschweren.

Es ist essenziell, sich mit den entsprechenden Behörden in Verbindung zu setzen, um den Prozess des Umzugs korrekt zu starten. In Österreich ist dies besonders relevant, da es Regelungen zur Wegzugsbesteuerung gibt. Diese können sogar Steuern auf noch nicht realisierte Gewinne von Kapitalvermögen umfassen. Trader müssen daher Steuern auf solche Papiere entrichten, die sie halten, selbst wenn kein Verkauf stattgefunden hat. Dies betrifft zum Beispiel Aktien im Streubesitz und Kryptowährungen, die seit der neuesten Steuergesetzgebung erworben wurden.

Schritte für einen korrekten Wegzug aus Österreich:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden zur Abklärung der Steuerverpflichtungen.

  • Strategien wie die zeitweise Schenkung von Kapitalvermögen an Familienangehörige können helfen, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen.

  • Bei der Rückkehr nach einer Abwesenheit von weniger als fünf Jahren sollte man darauf achten, dass Österreich als Wohnsitz aufgegeben wurde, um Nachforderungen zu vermeiden.

Es ist zu beachten, dass in Österreich Vermögen, welches eine direkte Verbindung zum Inland hat, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus inländischen Immobilien, weiterhin steuerpflichtig bleibt. Eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, wie sie in anderen Ländern üblich ist, existiert in Österreich allerdings nicht, sodass man letztlich im Ausland steuerlich freier agieren kann.

Ein qualifizierter Steuerberater sollte in jedem Fall konsultiert werden, um die individuelle Situation zu analysieren und den Prozess des Umzugs möglichst optimal zu gestalten.

Steuerliche Auswirkungen des Wohnsitzwechsels für Trader in Österreich

Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland mit dem Ziel, als hauptberuflicher Trader steuerfrei zu arbeiten, erfordert in Österreich besondere Beachtung der Wegzugsbesteuerung. Im Gegensatz zur privaten Vermögensverwaltung, wo Gewinne oft steuerfrei sind, greifen für Gewerbetreibende andere Regelungen.

Umzug aus Österreich - Was zu beachten ist:

  • Wohnsitzauflösung: Notwendig um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden.

  • Steuer auf unrealisierte Gewinne: Bei Wegzug wird auf Kapitalvermögen im Streubesitz besteuert.

  • Temporäre Schenkung: Als Möglichkeit, um Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen zu umgehen. Direkte Schenkungen ins Ausland sind nicht steuerfrei.

Vermeidung der Doppelbesteuerung:

  • Keine Schenkungssteuer: Österreich erhebt keine Schenkungssteuer, was bei der Umstrukturierung von Vermögenswerten opportun sein kann.

Beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte:

  • Steuerpflicht bei Inlandseinkünften: Einkünfte aus österreichischen Quellen unterliegen weiterhin der Steuerpflicht (z.B. Mieteinnahmen aus Immobilien).

  • Immobilienvermietung: Einkommen aus der Vermietung von Immobilien in Österreich bleibt steuerpflichtig.

Rückkehr nach Österreich - Risiken:

  • Bei einer temporären Abwesenheit von weniger als 5 Jahren kann rückwirkend die Ansässigkeit und somit die Steuerpflicht in Österreich angeordnet werden.

Die speziellen Regelungen der Wegzugsbesteuerung und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Österreich sind entscheidende Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Ein durchdachter Plan und die Einhaltung aller erforderlichen Schritte sind unerlässlich, um steuerrechtlich korrekt ins Ausland umzuziehen und dort als Trader tätig zu werden.

Besteuerung von gewerblichem Trading in Deutschland

In Deutschland erweist sich die steuerliche Lage für Personen, die gewerblich mit Wertpapieren handeln, als klar geregelt und sieht eine vollständige Besteuerung dieser Aktivitäten vor. Gewerbetreibende, die professionell im Trading aktiv sind, müssen sich bewusst sein, dass ein steuerfreies Trading innerhalb des Landes nicht möglich ist. Wer meint, durch den Wegzug ins Ausland der Steuer in Deutschland entfliehen zu können, muss diverse Bestimmungen beachten.

Voraussetzungen für die Beendigung der Steuerpflicht in Deutschland:

  • Aufgabe des Wohnsitzes: Die unbegrenzte Steuerpflicht endet mit der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland.

  • Beachtung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht: Die Abgabe von Steuern auf bestimmte Einkünfte bleibt bestehen, sollte man in ein Niedrigsteuerland ziehen und dort beispielsweise weiterhin Vermögen wie Immobilien besitzen.

Wichtige Faktoren bei der Auswanderung:

  • Digitalnomaden: Personen, die als Digitalnomaden handeln und gewerbliche Einkünfte über Unternehmensstrukturen wie eine LLC erzielen, könnten ihre Einkünfte für bis zu zehn Jahre in Deutschland versteuern müssen.

  • Gewerbliche Trader mit Betriebsstätte im Ausland: Sofern man im Ausland eine Betriebsstätte unterhält und dort professionell als gewerblicher Trader agiert, unterliegen die Einkünfte der Steuerpflicht des Wohnsitzlandes und nicht mehr der deutschen Fiskalbehörde.

Bewertung der deutschen Vorschriften: Während im umliegenden Ausland teilweise flexiblere Regelungen vorhanden sind, besteht in Deutschland eine stringente Handhabung. Um vollständig steuerfrei zu traden, ist ein Umzug ins Ausland nötig und man muss sich mit den steuerlichen Konsequenzen auseinandersetzen, die selbst nach Verlassen Deutschlands noch Nachwirkungen haben können.

Bei einer geplanten Auswanderung ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater zu beraten, um Überraschungen zu vermeiden und eine fundierte Steuerstrategie zu entwickeln.

Ausgedehnte eingeschränkte Steuerverantwortlichkeit in Deutschland

Beim Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland treffen professionelle Händler auf steuerrechtliche Herausforderungen. In Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht durch die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes. Jedoch tritt bei Verlagerung in ein Niedrigsteuerland die sogenannte ausgedehnte eingeschränkte Steuerpflicht in Kraft. Diese Regelung besagt, dass bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben können.

Steuerliche Überlegungen:

  • Wohnsitzverlegung:

    • Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des deutschen Wohnsitzes.

  • Ausgedehnte eingeschränkte Steuerpflicht:

    • Anwendung bei Übersiedlung in ein Niedrigsteuerland und Vorhandensein inländischen Vermögens.

    • Mögliche Besteuerung von Einkünften aus deutschen Quellen, wie Immobilien.

Tätigkeit im Ausland:

  • Etablierung einer Betriebsstätte:

Digitaler Nomadismus:

  • Digitales Handeln:

    • Tätigkeit als gewerblicher Händler über eine Gesellschaft oder im eigenen Namen.

    • Einkünfte sind in Deutschland für zehn Jahre ab dem Wegzug steuerbar.

Die Vermeidung der ausgedehnten eingeschränkten Steuerpflicht erfordert eine strategische Planung und möglicherweise die Ansiedlung einer Betriebsstätte im Ausland. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Handeln im neue Wohnsitzstaat besteuert wird und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vermieden wird.

Besteuerung digitaler Nomaden

Digitale Nomaden, die hauptberuflich und gewerblich Handel treiben, stehen oft vor der Frage, ob sie im Ausland steuerfrei arbeiten können. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz sind die Steuergesetze unterschiedlich, und es gibt spezifische Schritte, um steuerliche Verpflichtungen legal zu vermeiden oder zu minimieren.

Bei einer Auswanderung aus der Schweiz müssen Steuerpflichtige die Behörden vorher informieren, um die Steuern des aktuellen Jahres zu regeln. Nach dem Umzug erfolgt zwar eine Meldung an die Schweizer Botschaft, jedoch hat diese keine steuerlichen Auswirkungen. Einkünfte, die in der Schweiz erzielt werden, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus der Vermietung von Immobilien, sind weiterhin steuerpflichtig. Einkommen aus einer Anstellung in einer Schweizer Firma unterliegt nicht der Einkommensteuer, doch Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) können dennoch fällig sein.

In Österreich ist die Situation durch die Wegzugsbesteuerung komplizierter. Hier müssen Steuer bezahlt werden auf unrealisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, die im Streubesitz gehalten werden, sowie auf Kryptowerte, die nach Einführung der neuen Steuergesetze erworben wurden. Es gibt allerdings in Österreich keine Schenkungssteuer, wodurch temporäre Übertragungen von Kapitalvermögen an Familienmitglieder möglich sind, um Wegzugssteuern zu umgehen.

Deutschland hingegen kennt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die greift, wenn ein Steuerpflichtiger in ein Niedrigsteuerland zieht und dort Vermögen hat. Wer jedoch eine Betriebsstätte im Ausland begründet und dort als gewerblicher Händler tätig ist, dessen Einkünfte werden im neuen Wohnsitzland besteuert. Digitale Nomaden, die über eine Gesellschaft oder in eigenem Namen handeln, müssen jedoch beachten, dass ihre Einkünfte bis zu zehn Jahre nach Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben können.

Für all diese Fälle ist es daher essenziell, sich vor Verlassen des Heimatlandes umfassend zu informieren und die notwendigen Schritte zur korrekten Abmeldung und Vermeidung von Doppelbesteuerung zu unternehmen. Hierbei ist eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater unerlässlich.

Steuerliche Aspekte beim Verlassen des Heimatlandes

Beim Umzug ins Ausland, um dort als Berufshändler tätig zu sein, müssen verschiedene steuerliche Regelungen beachtet werden, die sich von Land zu Land unterscheiden. Für Tradende aus dem deutschsprachigen Raum sind spezifische Vorschriften relevant.

Schweiz:

  • Abmeldung: Eine rechtzeitige Meldung bei den Behörden ist notwendig, um die Steuerpflicht für das aktuelle Jahr zu klären. Es muss eine Steuererklärung eingereicht und eine Vorauszahlung geleistet werden.

  • Meldepflicht im Ausland: Nach Verlassen der Schweiz besteht eine Meldepflicht bei der Schweizer Botschaft.

  • Wegzugsbesteuerung: Es existiert keine Wegzugsbesteuerung oder ähnliche Forderungen.

Österreich:

  • Wegzugsbesteuerung: Besteuerung von unrealisierten Gewinnen aus Kapitalanlagen kann auch ohne langjährigen Aufenthalt in Österreich fällig werden.

  • Lösungsansätze:

    • Schenkungsstrategie: Temporäre Schenkung von Kapitalvermögen an Familienmitglieder, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen.

    • Temporäre Abwesenheit: Die genaue Abwesenheitsperiode kann für die Steuerpflicht entscheidend sein.

  • Keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Nach dem Umzug besteht nur für bestimmte österreichische Einkünfte eine beschränkte Steuerpflicht.

Deutschland:

  • Aufgabe des Wohnsitzes: Notwendige Bedingung zum Ende der unbeschränkten Steuerpflicht.

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Betrifft Personen, die Vermögen in Deutschland besitzen und in ein Niedrigsteuerland ziehen.

  • Gewerbliche Tätigkeit: Bei einer Betriebsstätte im Ausland entfällt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

  • Digitale Nomaden: Besteuern ihrer gewerblichen Einkünfte kann bis zu zehn Jahre nach Wegzug anfallen, wenn keine Betriebsstätte im Ausland besteht.

Es ist empfehlenswert, sich individuell von einem Steuerberater beraten zu lassen, um eine rechtskonforme und optimierte Vorgehensweise bei einem dauerhaften Wechsel ins Ausland als gewerblicher Händler zu gewährleisten.

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