Geschäftsführergehalt von Auslandsfirma steuerfrei? In welchen Ländern legal?
In der Welt der Unternehmensführung ist es für viele deutsche Geschäftsführer eine ernüchternde Erfahrung, am Jahresende die steuerliche Belastung zu betrachten. In Deutschland kann die Steuerlast auf Geschäftsführergehälter, insbesondere unter Einbeziehung von Dividendenausschüttungen und Versicherungsbeiträgen, bis zu annähernd die Hälfte des Einkommens erreichen. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung des tatsächlich verfügbaren Einkommens. Allerdings existieren Strategien und internationale Möglichkeiten, um diese Belastungen zu optimieren.
Sebastian Sauerborn zeigt auf, dass die Auswahl des Wohnsitzlandes und des Firmensitzes eine erhebliche Rolle spielt, wenn es darum geht, die steuerliche Last zu verringern. Bestimmte Länder bieten die Möglichkeit, Gehälter steuerfrei zu erhalten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Diese Konstellationen erfordern eine gründliche Planung und ein tiefes Verständnis der steuerrechtlichen Anforderungen beider Länder.
Key Takeaways
Die Kombination aus Wohnsitz- und Unternehmenssitz kann maßgeblich die Höhe der Steuerlast beeinflussen.
Es gibt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im internationalen Kontext, die legale Optimierungen ermöglichen.
Vor der Implementierung einer solchen Steuerstrategie ist eine genaue Prüfung der rechtlichen Bedingungen unabdingbar.
Steuerbelastung deutscher Geschäftsführer
Steuerliche Belastung und Ausschüttung von Dividenden
Deutsche Geschäftsführer einer GmbH können zum Jahresende feststellen, dass ihre Steuerlast durchaus 45-48% des Einkommens erreichen kann. Diese hohe Belastung resultiert insbesondere, wenn das Einkommen aus Dividendenausschüttungen stammt und der Geschäftsführer mindestens mit 25% an der GmbH beteiligt ist. In solchen Fällen kommt zusätzlich zur Einkommensteuer noch die Besteuerung von Dividendenerträgen hinzu.
Steuerliche Belastung bei 100.000 Euro Jahreseinkommen:
Bruttoeinkommen: 100.000 Euro
Nettoauszahlung: 52.000 Euro
Steuer- und Sozialversicherungslast: 48.000 Euro
Eine Option, um die Steuerlast zu verringern, besteht darin, den Wohnsitz oder Unternehmenssitz in ein Land zu verlegen, das günstigere Steuerbedingungen bietet.
Steuerkalkulation bei Geschäftsführergehältern
Der Wohnsitz des Geschäftsführers und der Sitz der GmbH spielen eine entscheidende Rolle bei der Besteuerung. Ein deutscher Geschäftsführer, der zum Beispiel in Dubai lebt und selten in Deutschland ist, muss dennoch sein Geschäftsführergehalt in Deutschland versteuern, basierend auf dem Ort der Gesellschaft.
Gewinnausschüttung und Gehaltsausschüttung im Vergleich:
Gewinnausschüttung: 60% des Gewinns nach Abzug von Körperschaft- und Quellensteuern
Gehaltsausschüttung: 95% des Gewinns durch Minimierung des Gewinns und ggf. Steuerfreiheit am Wohnort des Geschäftsführers
Es gibt Länder, in denen das Geschäftsführergehalt nicht am Unternehmenssitz versteuert wird, solange der Geschäftsführer keine Betriebsstätte im Land auslöst und niedrige Steuern auf das Gehalt am eigenen Wohnsitz zahlt. Zu diesen Ländern gehören Dubai, Zypern, Malta und Irland unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zypriotischer London Status, wenn das Gehalt für eine Tätigkeit außerhalb Zyperns für mindestens 90 Tage bezahlt wird).
Beispielhafte Länder für steuerfreie Geschäftsführergehälter:
Estland: Möglich, wenn der Geschäftsführer alleiniger Mitarbeiter ist und technische Dienstleistungen für Kunden außerhalb Estlands erbringt.
UK: Möglich, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er zu keiner Zeit des Jahres beruflich oder privat in UK ist.
Optimierung der Vergütung für Geschäftsführer
Standortwahl für Unternehmen und Wohnsitz
Die Festsetzung von Wohn- und Firmensitz ist entscheidend für die Steueroptimierung von Geschäftsführern. Insbesondere in Deutschland kann das Geschäftsführergehalt – auch bei Auszahlung über Dividenden und wenn ein Geschäftsführer substantiell (mindestens 25%) beteiligt ist – einer hohen Steuerlast unterliegen. Durch eine überlegte Auswahl des Wohnsitzes sowie des Unternehmensstandorts kann diese Steuerlast potenziell reduziert werden.
Auswirkungen der Betriebsstättenvorschriften
Ein Gehalt muss normalerweise dort versteuert werden, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Jedoch gibt es Länder, die eine Besteuerung des Geschäftsführergehalts bei bestimmten Voraussetzungen nicht vorsehen. Folglich kann ein Gehalt, das als Betriebsausgabe die Gewinne mindert, dazu führen, dass der Geschäftsführer dort, wo er lebt, keine Steuern auf sein Gehalt zahlt, sofern keine Betriebsstätte im Wohnsitzland begründet wird.
Steuerbegünstigte Geschäftsführervergütungen im Ausland
Es existieren Nationen, in welchen es möglich ist, steuerfreie Gehälter für Geschäftsführer zu realisieren. Dies setzt allerdings voraus, dass am Wohnsitz des Geschäftsführers keine oder nur eine geringe Besteuerung auf das Gehalt erfolgt und keine betriebliche Tätigkeit zu einer lokalen Körperschaftsbesteuerung führt. Ein Beispiel hierfür ist Zypern, wo unter bestimmten Bedingungen Gehälter steuerfrei bleiben können. Umgekehrt müssen potenzielle negative steuerliche Konsequenzen beachtet werden, beispielsweise dann, wenn das Herkunftsland des Gehaltes das Geschäftsführergehalt lokal besteuert.
Steuerbefreiung für Geschäftsführervergütungen in ausgewählten Ländern
Estland und die Unternehmensform OÜ
In Estland besteht die Möglichkeit für den Geschäftsführer einer OÜ, eine steuerfreie Vergütung zu erhalten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Bedingungen für die Steuerfreiheit des Geschäftsführergehalts sind:
Keine weiteren Angestellten in der Firma außer dem Geschäftsführer.
Die Ausführung einer technischen oder freiberuflichen Tätigkeit wie Softwareentwicklung oder Beratung.
Kundenbeziehungen bestehen ausschließlich außerhalb von Estland.
Vorteile einer estnischen OÜ:
Effizientes System durch e-Residency möglich.
Einfache und kostengünstige Firmengründung und -führung.
Geeignet für Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU, beispielsweise aus Datenschutzgründen (GDPR).
Vereinigtes Königreich und die Unternehmensform UK Limited
Die UK Limited in Großbritannien ermöglicht es einem Geschäftsführer, sein Gehalt ohne Besteuerung im Vereinigten Königreich zu beziehen. Wichtig zu wissen ist:
Sehr strikte Bedingungen müssen eingehalten werden, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Der Wohnsitz des Geschäftsführers muss außerhalb des Vereinigten Königreichs liegen.
Wesentliche Einschränkungen:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn man sich auch nur kurzzeitig (selbst im Urlaub) im Vereinigten Königreich aufhält.
Der Nachweis, dass man sich nicht in Großbritannien aufgehalten hat, ist erforderlich.
Anmerkungen zur Kombination von Wohnsitz und Unternehmenssitz:
Die Wahl der Unternehmensform und des Firmensitzes ist nicht ausschlaggebend.
Es müssen optimale Kombinationen aus Wohnsitzland des Geschäftsführers und Firmensitzland gefunden werden.
Die Entscheidung, als Geschäftsführer steuerfreie Gehaltsbezüge zu erhalten, ist immer eine Kombination aus den Steuerregelungen des Unternehmenssitzlandes und den persönlichen Steuerpflichten im Wohnsitzland des Geschäftsführers.
Anforderungen und Bedingungen
Steuerliche Ansässigkeitskriterien
Betrachtet man die steuerlichen Aspekte eines Jahresgehalts von Geschäftsführern in Deutschland, zeigt sich, dass bei einer entsprechenden Beteiligung die Steuerlast inklusive Sozialversicherungsbeiträge bis zu knapp die Hälfte des Einkommens betragen kann. Um diesen Steueranteil effektiv zu senken, ist die Wahl des Wohn- und Unternehmenssitzes entscheidend. Dieser Ansatz fokussiert sich insbesondere darauf, in einem Land mit günstigeren steuerlichen Konditionen ansässig zu sein.
Unternehmenssitz und die Vermeidung von Steuerzahllasten
Für Firmeninhaber, die in Ländern mit günstigen steuerlichen Regelungen ansässig sind, besteht die Möglichkeit, ihre Einkommenssteuern zu optimieren. Generell wird das Geschäftsführergehalt dort besteuert, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel, die eine Gehaltsausschüttung nicht als Dividende, sondern als betriebliche Aufwendung ermöglichen. In Fällen, in denen Geschäftsführer ihren Wohnsitz in einem Land mit geringer oder keiner Besteuerung auf das Gehalt haben und ihren Geschäftsbetrieb derart strukturieren, dass keine feste Geschäftseinrichtung im Land begründet wird, kann eine deutliche Steuerreduzierung entstehen.
Ein Beispiel hierfür wäre eine Regelung, wie sie etwa in Zypern vorzufinden ist, wo das Gehalt für Tätigkeiten, die für mindestens 90 Tage außerhalb von Zypern erbracht wurden, steuerfrei bleibt. Um in den Genuss einer solchen steuerlichen Optimierung zu kommen, müssen die Bedingungen des jeweiligen Wohnsitzlandes mit denen des Unternehmenssitzes übereinstimmen und sorgfältig abgewogen werden.
Kombination von Wohn- und Unternehmensstandorten
In der Diskussion über die Bezahlung von Geschäftsführern deutscher GmbHs wird oft darauf verwiesen, dass hohe Steuersätze zur Anwendung kommen. So führen Gehälter und Dividendenausschüttungen zu Spitzensteuersätzen von bis zu 48%, zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Dies resultiert darin, dass von einem Jahreseinkommen von beispielsweise 100.000 Euro lediglich 52.000 Euro tatsächlich ausgezahlt werden können.
Es wird aber deutlich gemacht, dass es durchaus legale Wege gibt, die Steuerlast zu senken. Dies kann erreicht werden, indem strategische Standorte sowohl für den persönlichen Wohnsitz als auch für den Sitz des Unternehmens gewählt werden. Besonders wenn ein Geschäftsführer hauptsächlich außerhalb Deutschlands ansässig ist und operiert, gibt es Länder, welche aufgrund ihrer steuerlichen Gesetze eine niedrigere Besteuerung des Geschäftsführergehalts ermöglichen.
Optimierung der Geschäftsführervergütung
Ausgezahltes Geschäftsführergehalt Steuersatz in Deutschland Empfangenes Gehalt nach Steuern 100.000 Euro ca. 45-48% 52.000 - 55.000 Euro
Effiziente Unternehmensführung durch Standortwahl
Die Regelung, dass ein Geschäftsführergehalt in dem Land versteuert werden muss, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, gilt in vielen Ländern. Eine Ausnahme bilden einige Staaten, deren Gesetzgebung die Gehälter von Geschäftsführern verschieden behandelt. Dort können Gehälter als Betriebsausgaben deklariert werden, die den Unternehmensgewinn verringern und somit nicht als Dividenden besteuert werden.
Möglichkeiten der Steueroptimierung: Ein Beispiel
Geschäftsführer erwirtschaftet einen Gewinn von 100.000 Euro.
Bei Gewinnausschüttungen als Dividende fallen Körperschaftsteuer und Quellensteuer an, Übrig bleiben möglicherweise nur 60%.
Wählt der Geschäftsführer stattdessen ein Gehalt von 95.000 Euro, reduziert dies den Gewinn auf 5.000 Euro.
Die 95.000 Euro Gehalt werden nicht versteuert, wo der Geschäftsführer lebt (abhängig vom Wohnsitzland).
Länder für steueroptimierte Geschäftsführung
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie müssen der Wohnsitz und der Unternehmenssitz sorgfältig kombiniert werden. Hierbei ist zu beachten, dass in dem Land des Wohnsitzes keine hohe Besteuerung auf das Geschäftsführergehalt anfällt, und dass vom Wohnsitz aus keine Betriebsstätte des Unternehmens im Ausland ausgelöst wird. Positive Beispiele sind Länder wie Dubai, Zypern oder Malta, wo unter bestimmten Voraussetzungen Gehälter steuerfrei bezogen werden können.
Einige Länder, die sich für die Gründung einer Gesellschaft anbieten, deren Geschäftsführergehalt möglicherweise steuerfrei ausgezahlt werden kann, sind:
Estland: Hier kann unter Umständen ein Geschäftsführergehalt steuerfrei ausgezahlt werden, wenn eine OÜ gegründet wird, die keine weiteren Mitarbeiter hat und dessen Geschäftsführer eine freiberufliche Tätigkeit im technischen Bereich für Kunden außerhalb Estlands erbringt.
Vereinigtes Königreich: In UK möglich, solange der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er nicht im Land ist und dies entsprechend dokumentiert ist.
Diese Informationen resultieren aus einer Analyse geltender Steuergesetze und sollten als Ausgangsbasis für weiterführende Beratungen dienen.
Zukunftsausblick und Nutzerinteraktion
In Bezug auf die Bezahlung von Geschäftsführern in Deutschland ist es entscheidend, die steuerlichen Aspekte genau zu verstehen. Bei Geschäftsführergehältern einer GmbH kann man, abhängig von der Zahlungsweise und Beteiligung, mit einem Steuersatz von etwa 45-48% rechnen. Wird das Gehalt beispielsweise in Form von Dividenden ausgezahlt und besteht eine Beteiligung von mindestens 25%, führt dies zur Besteuerung über die Einkommensteuer.
Steuerliche Belastungen kombiniert mit Pflichtversicherungsbeiträgen können bedeuten, dass von einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro letztlich nur 52.000 Euro ausgezahlt werden. Dies kann auf den ersten Blick abschreckend wirken. Jedoch wird erläutert, dass es Möglichkeiten gibt, steuerliche Belastungen zu optimieren, indem man sich gezielt einen Wohn- oder Unternehmenssitz aussucht.
Steuerverantwortlichkeiten bei internationalen Geschäftstätigkeiten: Trotz eines Wohnsitzes im Ausland muss das Geschäftsführergehalt einer deutschen GmbH in der Regel in Deutschland versteuert werden. Dies gilt für viele Länder und bezieht sich auf den Standort der Gesellschaft.
Länder mit vorteilhaften Regelungen: Es gibt Länder, deren Besteuerungsvorschriften für Geschäftsführergehälter besonders günstig ausfallen können, auch wenn die Unternehmensbesteuerung zunächst hoch erscheint. In diesen Fällen wird ein Gehalt nicht als Dividende betrachtet, sondern fließt in die Betriebsausgaben ein und senkt so den zu versteuernden Gewinn.
Beispiel und Bedingungen für optimierte Besteuerung: Ein Beispiel wäre ein zu versteuernder Gewinn von 100.000 Euro, der durch ein Geschäftsführergehalt von 95.000 Euro als Betriebsausgabe reduziert wird. Abhängig vom Wohnort des Geschäftsführers kann dieses Gehalt steuerfrei sein, wenn das Gehalt für Aktivitäten gezahlt wird, die nicht im Land der Gesellschaft stattfanden.
Um solche Vorteile zu nutzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Steuerliche Aspekte des Wohnsitzlandes: Das Wohnsitzland sollte keine oder nur geringe Steuern auf das Geschäftsführergehalt erheben.
Keine Betriebsstätte am Wohnsitz: Der Geschäftsführer sollte keine Betriebsstätte im Wohnsitzland begründen, die steuerpflichtig sein könnte.
Beispiele für Wohnsitze mit günstigen Regelungen: Als Wohnsitz kommen Länder wie Dubai, Zypern oder Malta in Betracht, solange bewiesen werden kann, dass der Geschäftsführer sich dort nur eine beschränkte Anzahl von Tagen im Jahr aufhält.
Mögliche Unternehmenssitze für steuerfreies Gehalt: Länder, wie Estland oder das Vereinigte Königreich, könnten Geschäftsführergehälter unter bestimmten Umständen steuerfrei stellen. Spezifische Anforderungen müssen jedoch beachtet und eingehalten werden.
Die entscheidende Erkenntnis hierbei ist, dass eine sorgfältige Kombination des Wohn- mit dem Unternehmenssitz notwendig ist, um steuerliche Vorteile in Bezug auf das Geschäftsführergehalt zu erlangen.