EU-Kommissarin McGuinness gesteht: EU-Vermögensregister durch die Hintertür?

Die Europäische Union plant neue Schritte zur Überwachung von Vermögenswerten. Am 11. September 2024 gab die EU-Kommission bekannt, wie sie in Bezug auf Vermögensregister vorgehen möchte. Dies folgt auf eine Machbarkeitsstudie, die im Juli 2024 veröffentlicht wurde und verschiedene Szenarien für die Umsetzung eines EU-weiten Vermögensregisters vorstellte.

Die Reaktionen auf diese Ankündigung waren gemischt. Ein EU-Parlamentsmitglied forderte mehr Transparenz von der Kommission bezüglich der nächsten konkreten Schritte. In ihrer Antwort betonte EU-Kommissarin McGuinness, dass das neue Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kein Mandat für ein umfassendes Vermögensregister vorsieht. Stattdessen soll ein transaktionsbasiertes Informationssystem eingeführt werden, das bestimmte Käufe und Verkäufe erfasst.

Kernpunkte

  • Die EU plant kein umfassendes Vermögensregister, sondern ein transaktionsbasiertes Überwachungssystem.

  • Käufe über 10.000 Euro und Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro werden künftig genauer überprüft.

  • Diese Maßnahmen könnten Auswirkungen auf die Privatsphäre und Anonymität bei bestimmten Finanztransaktionen haben.

Hintergrund der Vermögensregister-Studie

Die Europäische Kommission gab am 11. September 2024 ihre nächsten Schritte bezüglich Vermögensregistern bekannt. Dies folgte auf die Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie am 10. Juli 2024, die verschiedene Szenarien für EU-weite Vermögensregister untersuchte.

Tom Vandendriessche, ein EU-Parlamentsmitglied aus Belgien, stellte der Kommission schriftliche Fragen zur mangelnden Transparenz und den konkreten nächsten Schritten. EU-Kommissarin McGuinness antwortete darauf am 11. September 2024.

McGuinness erklärte, dass das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kein Mandat für ein umfassendes Vermögensregister enthält. Es beschränkt sich hauptsächlich auf Luxusgüter wie teure Uhren, Edelsteine, Autos, Privatflugzeuge und Yachten.

Der Fokus liegt nun auf einem transaktionsbasierten Modell. Bei Käufen über bestimmten Schwellenwerten müssen Händler Überprüfungen durchführen und Informationen speichern. Für Schmuck, Gold oder Edelsteine ab 10.000 Euro und Kryptotransaktionen ab 1.000 Euro gelten besondere Anforderungen.

Diese Daten könnten zukünftig in Systeme einfließen, die zu einer Art Vermögensregister zusammengeführt werden. Die genaue Umsetzung ist noch unklar, aber die Grundlagen für umfassendere Überwachung werden gelegt.

Reaktionen auf die EU-Kommissionsstudie

Die EU-Kommission hat am 11. September 2024 ihre nächsten Schritte bezüglich Vermögensregistern bekanntgegeben. Diese Ankündigung folgte auf die Veröffentlichung einer Machbarkeitsstudie am 10. Juli 2024, die verschiedene Szenarien für ein EU-weites Vermögensregister vorstellte.

Tom Vandendriessche, ein Mitglied des Europäischen Parlaments aus Belgien, reichte am 26. Juli 2024 eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission ein. Er forderte mehr Transparenz und stellte Fragen zu den konkreten nächsten Schritten sowie zu den Aktivitäten zwischen 2022 und 2024.

EU-Kommissarin McGuinness antwortete am 11. September 2024. Sie erklärte, dass das Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kein Mandat für ein Transparenzregister enthält. Der Fokus liegt stattdessen auf Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen, Autos, Privatflugzeugen und Yachten.

McGuinness betonte, dass keine neuen Vermögensregister geplant sind. Stattdessen setzt man auf ein transaktionsbasiertes Modell. Bei Käufen über bestimmten Wertgrenzen müssen Händler künftig detaillierte Prüfungen durchführen. Für Schmuck, Gold oder Uhren über 10.000 Euro sowie Kryptotransaktionen über 1.000 Euro gelten neue Meldepflichten.

Diese Informationen könnten in Zukunft von Behörden wie der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) genutzt werden. Die AMLA wird Zugriff auf diverse Register und sukzessive auch auf transaktionsbasierte Daten erhalten.

Für Bürger bedeutet dies möglicherweise weniger Privatsphäre bei größeren Transaktionen. Strategien zum Schutz der Anonymität könnten Käufe außerhalb der EU oder die Verlagerung von Vermögenswerten in Länder wie Singapur umfassen.

Anfrage eines EU-Parlamentariers

Transparenzbesorgnisse

Ein belgisches Mitglied des Europäischen Parlaments, Tom Vandendriessche, richtete am 26. Juli 2024 eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission. Er äußerte Bedenken hinsichtlich mangelnder Transparenz bezüglich der Pläne für ein EU-weites Vermögensregister. Vandendriessche forderte mehr Offenheit seitens der Kommission und stellte konkrete Fragen zum aktuellen Stand und den nächsten Schritten in diesem Prozess.

Spezifische Fragen zur Vermögensregisterpolitik

Der Abgeordnete erkundigte sich nach den konkreten Plänen der Kommission für die Zukunft des Vermögensregisters. Er hinterfragte auch die Aktivitäten zwischen 2022 und 2024, da in diesem Zeitraum wenig Fortschritte erkennbar waren. Am 11. September 2024 antwortete EU-Kommissarin McGuinness auf diese Anfrage. Sie erläuterte die Verzögerungen und betonte, dass nie die Absicht bestand, ein umfassendes Vermögensregister einzuführen.

McGuinness bestätigte, dass das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kein Mandat für ein Transparenzregister enthält. Der Fokus liegt stattdessen auf Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen, Autos, Privatflugzeugen und Yachten. Interessanterweise erwähnte sie, dass das neue Rahmenwerk systematische Transaktionsmeldungen vorsieht. Dies deutet auf einen transaktionsbasierten Ansatz zur Vermögensüberwachung hin, anstelle eines zentralen Registers.

Antwort der EU-Kommissarin McGuinness

Erläuterung der zeitlichen Abläufe

EU-Kommissarin McGuinness reagierte auf die Anfrage eines EU-Parlamentariers bezüglich des Fortschritts bei Vermögensregistern. Sie erklärte, dass die Machbarkeitsstudie zu Vermögensregistern, die 2021 in Auftrag gegeben wurde, am 10. Juli 2024 veröffentlicht wurde. McGuinness betonte, dass zwischen 2022 und 2024 interne Analysen und Abstimmungen stattfanden. Die Kommission wollte primär einen Überblick über bestehende Register in den Mitgliedstaaten gewinnen.

Ausschluss eines Mandats für Vermögensregister

McGuinness stellte klar, dass das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kein Mandat für ein umfassendes Vermögensregister enthält. Der Fokus liegt stattdessen auf Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen, Autos, Privatflugzeugen und Yachten. Die Kommissarin betonte, dass keine neuen Vermögensregister geplant sind. Stattdessen setzt man auf systematische Transaktionsmeldungen. Bei Käufen über 10.000 Euro oder Krypto-Transaktionen über 1.000 Euro müssen Händler künftig Prüfungen vornehmen und Informationen speichern.

Implikationen des AML-Gesetzgebungspakets

Das neue EU-Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bringt bedeutende Veränderungen mit sich. Obwohl kein umfassendes Vermögensregister eingeführt wird, sieht das Paket eine systematische Meldepflicht für Transaktionen vor.

Bei Käufen von Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen oder Autos ab 10.000 Euro müssen Händler künftig detaillierte Prüfungen vornehmen. Für Kryptotransaktionen gilt dies bereits ab 1.000 Euro. Die gesammelten Informationen könnten langfristig zu einer Art Vermögensregister zusammengeführt werden.

Die neue EU-Behörde AMLA wird Zugriff auf zahlreiche Datenquellen erhalten, darunter Grundbücher, Handelsregister und perspektivisch auch die Transaktionsinformationen. Dies schränkt die Privatsphäre und Anonymität beim Kauf von Wertgegenständen wie Gold erheblich ein.

Für Bürger ergeben sich dadurch neue Überlegungen:

  • Größere Edelmetallkäufe außerhalb der EU tätigen

  • Wertvolle Gegenstände im Ausland erwerben und lagern

  • Vermögenswerte strategisch aus der EU verlagern

Die neuen Regelungen zielen zwar nicht auf ein zentrales Register ab, führen aber de facto zu einer verstärkten Überwachung von Vermögenstransaktionen innerhalb der EU.

Transaktionsbasiertes Kontrollsystem

Die EU-Kommission plant einen neuen Ansatz zur Überwachung von Vermögenswerten. Statt eines umfassenden Vermögensregisters soll ein transaktionsbasiertes System eingeführt werden. Bei Käufen und Verkäufen über bestimmte Schwellenwerte müssen künftig detaillierte Informationen erfasst werden.

Für Transaktionen ab 10.000 Euro, bei Kryptowährungen bereits ab 1.000 Euro, sind Händler verpflichtet, Überprüfungen durchzuführen und Daten zu speichern. Dies betrifft unter anderem den Kauf von Schmuck, Gold, Uhren und Edelsteinen. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die gesammelten Informationen könnten schrittweise in ein umfassenderes System einfließen. Die neu geschaffene EU-Behörde AMLA wird Zugriff auf verschiedene Datenquellen haben, darunter möglicherweise auch diese Transaktionsdaten.

Für Bürger bedeutet dies eine zunehmende Überwachung ihrer Finanztransaktionen. Der Kauf von Edelmetallen wie Gold zur Wahrung der finanziellen Privatsphäre wird erschwert. Alternative Optionen könnten Käufe und Lagerung außerhalb der EU sein, etwa in Singapur.

Die geplanten Maßnahmen sollen bis 2027 umgesetzt werden. Obwohl kein zentrales Vermögensregister geschaffen wird, bleibt das Ziel einer verstärkten Kontrolle bestehen - nur mit anderen Mitteln.

Umsetzung von Verfahren und Maßnahmen

Die EU-Kommission hat am 11. September 2024 ihre nächsten Schritte bezüglich Vermögensregistern bekannt gegeben. Statt ein neues umfassendes Register einzuführen, setzt man auf ein transaktionsbasiertes Modell.

Bei größeren Käufen von Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen oder Autos müssen Händler künftig detaillierte Prüfungen durchführen. Ab 10.000 Euro Warenwert sind Kontrollen zur Geldwäscheprävention vorgesehen. Für Kryptotransaktionen gilt eine Grenze von 1.000 Euro.

Die gesammelten Informationen sollen zunächst lokal beim Händler verbleiben. Bei konkretem Verdacht besteht eine Meldepflicht. Langfristig könnten die Daten in übergreifende Systeme einfließen.

Die neue EU-Behörde AMLA wird Zugriff auf vielfältige Datenquellen erhalten:

Durch die Verknüpfung dieser Informationen mit Transaktionsdaten entsteht schrittweise ein umfassendes Bild.

Für Bürger bedeutet dies weniger Privatsphäre bei größeren Vermögenswerten. Der Kauf von Gold in der EU wird beispielsweise nicht mehr anonym möglich sein.

Mögliche Strategien zum Schutz der Privatsphäre:

  • Verlagerung von Vermögenswerten außerhalb der EU

  • Kauf wertvoller Güter im Ausland

  • Nutzung von Offshore-Lösungen für Edelmetalle

Die geplanten Maßnahmen zielen auf verstärkte Überwachung von Vermögenstransaktionen ab. Auch ohne zentrales Register wird so die Transparenz erhöht.

Strategien zum Schutz des Vermögens

Erwerb und Aufbewahrung von Edelmetallen

Edelmetalle gelten als bewährte Methode zur Vermögenssicherung. Gold, Silber und Platin bieten Stabilität in unsicheren Zeiten. Beim Kauf größerer Mengen ist Vorsicht geboten, da Transaktionen über 10.000 Euro meldepflichtig werden könnten.

Alternativen zum EU-Raum gewinnen an Attraktivität. Singapur etabliert sich als beliebter Standort für den Erwerb und die Lagerung von Edelmetallen. Dies ermöglicht mehr Privatsphäre und Flexibilität bei Investitionen.

Investition in hochwertigen Schmuck

Schmuck von hoher Qualität kann eine sinnvolle Ergänzung zur Vermögensdiversifikation sein. Ab 2027 werden Käufe über 10.000 Euro voraussichtlich strengeren Prüfungen unterliegen. Händler müssen dann detaillierte Kundeninformationen erfassen und speichern.

Für diskrete Käufe könnte der Blick über die EU-Grenzen hinaus sinnvoll sein. Dubai entwickelt sich zu einem Zentrum für Schmuckliebhaber. Bei der Einfuhr sind jedoch Zollbestimmungen zu beachten.

Strategische Überlegungen zur Vermögenssicherung gewinnen an Bedeutung. Die Verlagerung von Vermögenswerten außerhalb der EU kann mehr Privatsphäre bieten. Fachkundige Beratung kann bei der Planung dieser Schritte hilfreich sein.

Auswirkungen auf Privatsphäre und Anonymität

Die EU-Kommission plant eine transaktionsbasierte Überwachung statt eines umfassenden Vermögensregisters. Dies bedeutet, dass bei bestimmten Käufen und Verkäufen Informationen gespeichert werden. Für Transaktionen über 10.000 Euro, bei Kryptowährungen sogar ab 1.000 Euro, müssen Händler Überprüfungen durchführen und möglicherweise Daten melden.

Diese Maßnahmen könnten die Privatsphäre und Anonymität der EU-Bürger erheblich einschränken. Beim Kauf von Luxusgütern wie teuren Uhren, Edelsteinen oder Autos werden persönliche Daten erfasst und gespeichert. Dies gilt auch für den Handel mit größeren Mengen Gold oder anderen Edelmetallen.

Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wird Zugriff auf zahlreiche Datenquellen haben. Dazu gehören nicht nur bestehende Register, sondern auch die neuen transaktionsbasierten Informationen. Dies ermöglicht eine umfassende Überwachung von Vermögenswerten und Finanztransaktionen.

Für Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten, könnte es ratsam sein, größere Käufe außerhalb der EU zu tätigen. Möglichkeiten wie der Erwerb und die Lagerung von Edelmetallen in Ländern wie Singapur könnten an Attraktivität gewinnen.

Die geplanten Maßnahmen verfolgen das gleiche Ziel wie ein zentrales Vermögensregister, nutzen jedoch andere Mittel. Obwohl kein umfassendes Register eingeführt wird, entsteht schrittweise ein System zur Überwachung von Vermögenswerten und Transaktionen.

Fazit und Ausblick auf Überwachungsziele

Die EU-Kommission hat ihre Pläne bezüglich Vermögensregistern konkretisiert. Entgegen früherer Befürchtungen wird kein umfassendes neues Register eingeführt. Stattdessen setzt man auf ein transaktionsbasiertes Modell zur Überwachung.

Bei Käufen über 10.000 Euro für Luxusgüter wie teure Uhren oder Edelsteine müssen Händler künftig genaue Prüfungen vornehmen. Für Kryptotransaktionen gilt eine Grenze von 1.000 Euro. Die erfassten Daten sollen zunächst lokal gespeichert werden.

Ziel ist es, schrittweise mehr Informationen zu sammeln. Die neue EU-Behörde AMLA wird Zugriff auf diverse Register und Datenquellen erhalten. Dadurch entsteht indirekt ein umfassendes Bild der Vermögensverhältnisse.

Für Bürger bedeutet dies einen Verlust an Privatsphäre. Der Kauf von Gold in größeren Mengen wird nicht mehr anonym möglich sein. Eine Option wäre, Wertsachen außerhalb der EU zu erwerben und zu lagern. Singapur bietet sich dafür an.

Die Überwachungsziele der EU bleiben bestehen, nur die Mittel ändern sich. Statt eines zentralen Registers setzt man auf die Kontrolle von Transaktionen. Bürger sollten die Auswirkungen auf ihre finanzielle Privatsphäre bedenken.

Beratungsangebot für Auswanderung und Vermögensschutz

Die Europäische Union plant neue Maßnahmen zur Überwachung von Vermögenswerten. Obwohl kein umfassendes Vermögensregister eingeführt wird, sollen künftig Transaktionen ab bestimmten Beträgen erfasst werden. Dies betrifft unter anderem den Kauf von Luxusgütern, Edelmetallen und Kryptowährungen.

Für Personen, die ihre Privatsphäre schützen möchten, könnte es sinnvoll sein, Alternativen außerhalb der EU in Betracht zu ziehen. Der Erwerb von Gold oder Schmuck in Ländern wie Singapur oder Dubai könnte eine Option darstellen. Dabei sind jedoch Zollbestimmungen und Einfuhrregelungen zu beachten.

Eine strategische Möglichkeit wäre die Verlagerung von Vermögenswerten aus der EU. Dies erfordert sorgfältige Planung und Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Fachkundige Beratung kann bei der Entwicklung einer individuellen Strategie zum Schutz des Vermögens unterstützen.

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