England: Drastische Verschärfung der Erbschaftsteuer für Non Doms & Expats

Die britische Erbschaftssteuer steht vor bedeutenden Änderungen. Ab April 2025 tritt eine Neuregelung in Kraft, die besonders Ausländer betrifft, die seit längerer Zeit im Vereinigten Königreich leben. Diese Änderungen werden das bestehende System grundlegend umgestalten und könnten weitreichende Folgen für viele Menschen haben.

Im Gegensatz zur deutschen Erbschaftssteuer wird die britische Variante vom Nachlass des Verstorbenen und nicht von den Erben gezahlt. Bisher gab es Ausnahmen für Ausländer, die weniger als 15 Jahre im Land lebten. Die neuen Regeln verkürzen diese Frist auf zehn Jahre und erweitern den Geltungsbereich auf das weltweite Vermögen.

Key Takeaways

  • Die britische Erbschaftssteuer wird vom Nachlass des Verstorbenen gezahlt

  • Ab April 2025 gelten neue Regeln für Ausländer nach zehn Jahren Aufenthalt

  • Das weltweite Vermögen wird künftig in die Besteuerung einbezogen

Die Grundlagen der britischen Erbschaftssteuer

Die britische Erbschaftssteuer unterscheidet sich grundlegend von der deutschen oder kontinentaleuropäischen Variante. In Großbritannien wird die Steuer nicht vom Erben, sondern vom Nachlass des Verstorbenen gezahlt. Dies ähnelt dem System in den USA.

Der gesamte Nachlass hat einen Freibetrag von £325.000. Erbt jemand zusätzlich die selbstgenutzte Immobilie des Verstorbenen, erhöht sich dieser Freibetrag um £500.000. Auf den restlichen Nachlass fällt eine Erbschaftssteuer von 40% an.

Vererbungen an Ehepartner sind in Großbritannien unbegrenzt steuerfrei möglich. Dies eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten für in Großbritannien lebende Personen.

Für im Ausland lebende Erblasser galt bisher: Ihre nicht-britischen Vermögenswerte wurden erst nach 15 Jahren Aufenthalt in Großbritannien erbschaftssteuerpflichtig. Diese Regelung ändert sich ab April 2025 drastisch.

Künftig werden Personen, die 10 Jahre oder länger in Großbritannien steuerpflichtig waren, mit ihrem weltweiten Vermögen erbschaftssteuerpflichtig. Dies gilt auch noch für 10 Jahre nach Verlassen des Landes.

Diese Neuregelung betrifft vor allem wohlhabende Ausländer, die lange in Großbritannien gelebt haben. Sie müssen nun sorgfältig planen, um hohe Erbschaftssteuern zu vermeiden.

Änderungen im britischen Erbschaftssteuersystem

Ab dem 6. April 2025 tritt in Großbritannien eine bedeutende Verschärfung der Erbschaftssteuer in Kraft. Diese betrifft insbesondere Ausländer, die seit zehn Jahren oder länger im Vereinigten Königreich leben.

Das britische Erbschaftssteuersystem unterscheidet sich grundlegend von dem in Deutschland und anderen kontinentaleuropäischen Ländern. In Großbritannien wird die Steuer vom Nachlass des Verstorbenen entrichtet, nicht von den Erben. Der Freibetrag für den gesamten Nachlass beträgt £325.000, mit einer möglichen Erhöhung um £500.000 bei Vererbung einer selbstgenutzten Immobilie. Darüber hinaus fällt eine Erbschaftssteuer von 40% an.

Bisher galt für Ausländer ohne steuerlichen Wohnsitz in Großbritannien eine Sonderregelung: Ihr nicht-britisches Vermögen wurde erst nach 15 Jahren Aufenthalt der britischen Erbschaftssteuer unterworfen. Diese Regelung entfällt nun.

Nach der Neuregelung wird das weltweite Vermögen von Personen, die mindestens zehn Jahre in Großbritannien steuerpflichtig waren, der britischen Erbschaftssteuer unterliegen. Dies gilt auch für Vermögenswerte im Ausland.

Eine weitere einschneidende Änderung betrifft Personen, die Großbritannien verlassen: Wer mindestens zehn Jahre im Land gelebt hat, bleibt noch weitere zehn Jahre nach dem Wegzug der britischen Erbschaftssteuer unterworfen. Dies gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Die genauen Umsetzungsdetails und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen sind noch unklar. Fest steht jedoch, dass diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Nachlassplanung von in Großbritannien lebenden Ausländern haben werden.

Steuerliche Aspekte im internationalen Vergleich

Gegenüberstellung mit der deutschen Erbschaftsteuer

Die britische Erbschaftsteuer unterscheidet sich grundlegend von der deutschen. In Deutschland zahlen die Erben die Steuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das britische System belastet hingegen den Nachlass selbst. Ein Freibetrag von £325.000 gilt für den gesamten Nachlass, nicht pro Erbe. Bei Vererbung selbstgenutzten Wohneigentums erhöht sich dieser um £500.000. Darüber hinaus fällt eine Steuer von 40% an.

Erbschaften zwischen Ehepartnern sind in Großbritannien steuerfrei, ohne Obergrenze. In Deutschland gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Für in Großbritannien lebende Deutsche können sich interessante Konstellationen ergeben: Erben sie Vermögen aus Deutschland, fällt in Großbritannien keine Steuer an - solange der Erblasser dort nicht steuerpflichtig war.

Beispiel mit Immobilien in Dubai

Ein Deutscher lebt seit 11 Jahren in Großbritannien und vererbt eine Immobilie in Dubai an seinen ebenfalls dort lebenden Sohn. In diesem Fall wird weder in Deutschland, Dubai noch Großbritannien Erbschaftsteuer fällig. Die britische Steuer greift bisher nur auf britische Vermögenswerte des Erblassers.

Ab April 2025 ändert sich dies drastisch: Nach 10 Jahren Aufenthalt in Großbritannien unterliegt das weltweite Vermögen der britischen Erbschaftsteuer. Dies betrifft auch Ausländer ohne steuerlichen Wohnsitz in Großbritannien. Selbst nach Verlassen des Landes bleibt man für weitere 10 Jahre steuerpflichtig.

Auswirkungen auf ausländische Staatsangehörige

Ab dem 6. April 2025 tritt in Großbritannien eine bedeutende Änderung der Erbschaftsteuer in Kraft. Diese betrifft insbesondere ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens zehn Jahren im Vereinigten Königreich leben.

Die neue Regelung sieht vor, dass das gesamte weltweite Vermögen einer Person der britischen Erbschaftsteuer unterliegt, wenn sie zehn Jahre oder länger im Land steuerpflichtig war. Dies gilt unabhängig davon, ob das Vermögen in Großbritannien oder im Ausland liegt.

Besonders bemerkenswert ist die Einführung einer zehnjährigen Nachbesteuerungsfrist. Verlässt eine Person nach mindestens zehnjährigem Aufenthalt das Land, bleibt ihr weltweites Vermögen für weitere zehn Jahre der britischen Erbschaftsteuer unterworfen. Diese Regelung ähnelt dem deutschen Recht, ist jedoch nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden.

Für wohlhabende Ausländer in Großbritannien ergeben sich dadurch neue Herausforderungen bei der Nachlassplanung. Bisher gängige Strategien zur Steuervermeidung, wie die Nutzung ausländischer Trusts oder der rechtzeitige Wegzug, verlieren an Wirksamkeit.

Die Umsetzung und Kontrolle dieser neuen Bestimmungen bleibt abzuwarten. Potenzielle Erben sind von diesen Änderungen nicht direkt betroffen, da in Großbritannien weiterhin der Nachlass und nicht der Erbe die Steuer trägt.

Änderungen im britischen Erbschaftssteuerrecht ab April 2025

Globale Besteuerung von Vermögenswerten

Ab dem 6. April 2025 tritt eine bedeutende Änderung im britischen Erbschaftssteuerrecht in Kraft. Diese betrifft insbesondere Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren im Vereinigten Königreich leben. Das neue Gesetz sieht vor, dass das weltweite Vermögen dieser Personen der britischen Erbschaftssteuer unterliegt. Dies stellt eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Regelung dar.

Im Gegensatz zum deutschen System wird die britische Erbschaftssteuer nicht vom Erben, sondern vom Nachlass des Verstorbenen gezahlt. Der Freibetrag beträgt £325.000 für das gesamte Erbe, mit einer möglichen Erhöhung um £500.000 für selbstbewohntes Wohneigentum. Auf den übrigen Nachlass fällt eine Steuer von 40% an.

Zehnjährige Steuerpflicht nach Verlassen des Landes

Eine weitere einschneidende Neuerung betrifft Personen, die das Vereinigte Königreich verlassen. Wer mindestens zehn Jahre im Land gelebt und unbeschränkt steuerpflichtig war, bleibt für weitere zehn Jahre nach dem Wegzug erbschaftssteuerpflichtig. Dies gilt für das gesamte weltweite Vermögen.

Diese Regelung ähnelt der erweiterten unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland. Im Unterschied zur deutschen Regelung kann man sich dieser Pflicht in Großbritannien jedoch nicht durch Aufgabe der Staatsbürgerschaft entziehen.

Die genauen Umsetzungsdetails und Kontrollmechanismen für diese neuen Bestimmungen sind noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen die britische Regierung zur Durchsetzung dieser Regelungen einführen wird.

Maßnahmen zur Vermeidung der Erbschaftssteuer

Die britische Regierung plant eine drastische Verschärfung der Erbschaftssteuer ab dem 6. April 2025. Diese Änderungen betreffen besonders Ausländer, die seit zehn Jahren oder länger im Vereinigten Königreich leben.

Im Gegensatz zur deutschen Erbschaftssteuer, die von den Erben gezahlt wird, lastet die britische Steuer auf dem Nachlass des Verstorbenen. Der Freibetrag beträgt £325.000, plus zusätzliche £500.000 für selbstbewohntes Eigentum. Darüber hinaus fällt eine Steuer von 40% an.

Bisher konnten Ausländer mit Steuerwohnsitz außerhalb Großbritanniens ihre nicht-britischen Vermögenswerte 15 Jahre lang von der Erbschaftssteuer ausnehmen. Diese Regelung entfällt künftig. Stattdessen wird das weltweite Vermögen nach zehnjährigem Aufenthalt steuerpflichtig.

Zudem bleibt die Steuerpflicht nach Verlassen des Landes für weitere zehn Jahre bestehen. Dies gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft, anders als in Deutschland.

Mögliche Strategien zur Steuerminimierung:

  • Frühzeitiges Verlassen des Landes vor Ablauf der Zehnjahresfrist

  • Übertragung von Vermögen auf den Ehepartner (steuerfrei)

  • Nutzung von Treuhandstrukturen im Ausland

Die genauen Auswirkungen und Kontrollmechanismen sind noch unklar. Betroffene sollten sich rechtzeitig beraten lassen, um ihre Nachlässe optimal zu strukturieren.

Mögliche Doppelbesteuerung und Steuerabkommen

Die geplante Änderung der britischen Erbschaftsteuer ab April 2025 könnte zu komplexen steuerlichen Situationen führen. Personen, die mindestens zehn Jahre in Großbritannien gelebt haben, werden künftig mit ihrer weltweiten Erbmasse der britischen Erbschaftsteuer unterliegen. Dies gilt selbst dann, wenn sie das Land verlassen haben.

Diese Neuregelung birgt das Risiko einer Doppelbesteuerung. Viele Länder haben keine umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuern mit Großbritannien. Deutschland beispielsweise hat kein solches Abkommen mit dem Vereinigten Königreich.

Es bleibt unklar, wie mit potenziellen Doppelbesteuerungen umgegangen wird. Möglicherweise müssen betroffene Erblasser Steuern in mehreren Ländern entrichten. Die genauen Auswirkungen und eventuelle Lösungsansätze sind noch nicht festgelegt.

Für Personen mit bedeutendem Vermögen in verschiedenen Ländern könnte diese Situation erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung der neuen Regelungen wird zunehmend wichtig.

Schlussfolgerungen für potenzielle Erben

Die geplanten Änderungen im britischen Erbschaftssteuerrecht ab April 2025 haben weitreichende Folgen für Ausländer, die längere Zeit in Großbritannien leben. Personen, die mindestens zehn Jahre im Vereinigten Königreich steuerpflichtig waren, müssen künftig mit einer Besteuerung ihres weltweiten Vermögens rechnen.

Diese Regelung gilt sogar für zehn Jahre nach Verlassen des Landes. Potenzielle Erben sollten daher die Vermögensplanung sorgfältig überdenken. Vermögensübertragungen vor Ablauf der Zehnjahresfrist könnten eine Option sein, um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden.

Für Ehegatten bleibt die unbegrenzte steuerfreie Vererbung bestehen. Dies bietet Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassplanung. Allerdings entfallen bisherige Steuervergünstigungen für Ausländer mit "non-domicile" Status nach zehn Jahren Aufenthalt.

Die neuen Regelungen betreffen nur den Nachlass des Verstorbenen, nicht die Erben direkt. Dennoch sollten sich potenzielle Erben mit den Auswirkungen vertraut machen. Eine frühzeitige Beratung zu internationalen Erbschaftsfragen ist ratsam, da Doppelbesteuerungsabkommen oft fehlen.

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