Ein Sieg für die Freiheit: Bundesrichter kippt US-Transparenzregister

In den Vereinigten Staaten kam es kürzlich zu einem bedeutenden juristischen Ereignis, das Einfluss auf die Geschäftswelt haben könnte. Ein Bundesrichter in Alabama erklärte das amerikanische Transparenzregister, den sogenannten Corporate Transparency Act, für verfassungswidrig. Diese Entwicklung ist besonders für Inhaber von US-Unternehmen von Bedeutung, da sie deren Verpflichtungen bezüglich der Offenlegung deutlich verändern könnte.

Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen nach sich ziehen, insbesondere in Hinblick auf die Art und Weise, wie Unternehmen in den USA gegründet und geführt werden. Traditionell fällt die Unternehmensgründung unter die Zuständigkeit der Bundesstaaten, was eine gewisse Skepsis gegenüber einer Einmischung der Bundesregierung in diese Angelegenheiten mit sich bringt. Die Reaktion der Regierung und das weitere Vorgehen der Justiz bleiben abzuwarten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Oberste Gerichtshof mehrheitlich konservative Richter hat.

Key Takeaways

  • Die Unzulässigkeit des US-Transparenzregisters könnte sich auf die Offenlegungspflichten von US-Unternehmen auswirken.

  • Präzedenzfälle spielen im US-Rechtssystem eine zentrale Rolle; die Bedeutung dieses Urteils ist daher nicht zu unterschätzen.

  • Die Reaktion der US-Regierung auf das Urteil und potenzielle zukünftige Entwicklungen in der Gesetzgebung bleiben ungeklärt.

Unzulässigkeit des US-Transparenzregisters

Am 1. März 2024 erklärte ein Bundesrichter in Alabama das Transparenzregister der USA, bekannt als Corporate Transparency Act, für verfassungswidrig. In diesem Video erörtern wir die praktischen Auswirkungen dieses Urteils für Eigentümer amerikanischer Unternehmen. Viele kennen bereits den Corporate Transparency Act, mit dem Anfang 2024 ein Transparenzregister nach europäischem Vorbild in den USA eingeführt wurde. Allerdings wurde diese Maßnahme des Bundeskongresses von einem Bundesgericht in Alabama kürzlich als Überschreitung seiner Kompetenzen zurückgewiesen.

Auswirkungen des Urteils:

  • Aktuell müssen Mitglieder eines Verbandes von Klein- und Mittelunternehmen, die gegen das Register klagten, keine weiteren Daten mehr melden.

  • Dieses Urteil hat vorerst keine weiteren Auswirkungen, doch könnten Präzedenzfälle in den USA künftig durchaus bedeutend werden.

Aktuelle Haltung des Finanzministeriums:

  • Das Ministerium hat Widerspruch gegen das Urteil eingelegt und ein Gang vor den Obersten Gerichtshof ist wahrscheinlich.

  • Dort wird der Fall voraussichtlich von einer konservativen Richtermehrheit verhandelt, die unter Präsident Trump ernannt wurde.

Empfehlungen für Unternehmen:

  • Unternehmen sollten weiterhin Meldungen an das Register vornehmen, bis die Rechtslage geklärt ist.

  • Bei verspäteter Meldung können hohe Strafen verhängt werden.

  • Erstberichte müssen innerhalb von 90 Tagen nach Firmengründung eingereicht werden.

Standpunkt zur Gründung von Unternehmen:

  • In den USA liegt die Verantwortung für die Gründung von Unternehmen traditionell bei den einzelnen Bundesstaaten.

  • Die Werte und das Verständnis von Privatsphäre und Staatseinfluss unterscheiden sich in den USA und Europa teilweise deutlich.

Einfluss auf Ausländische Investoren:

  • Die Entwicklung könnte US-Unternehmen für ausländische Investoren auch im Kontext des Vermögensschutzes attraktiver machen.

  • Der Deutsch-Amerikanische Freundschaftsvertrag von 1953 garantiert weitreichende Zugeständnisse an amerikanische Unternehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil in Alabama möglicherweise weitreichende Folgen für die Zukunft des US-Transparenzregisters haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage entwickelt und ob die derzeitige Transparenzpflicht für Unternehmen in den USA Bestand haben wird.

Auswirkungen des Gerichtsurteils auf US-Firmen

Am 1. März 2024 hat ein Bundesrichter in Alabama das in den USA eingeführte Transparenzregister, den Corporate Transparency Act, für verfassungswidrig erklärt. Was dies für Inhaber von US-Unternehmen bedeutet, ist wesentlich. Die Einführung eines solchen Registers sollte Transparenz bei Unternehmensbesitzverhältnissen herstellen, ähnlich dem europäischen Modell. Nun hat das Gericht entschieden, dass diese Maßnahme die Befugnisse des US-Kongresses übersteigt und somit unzulässig war.

Aktuell müssen nur Mitglieder der klagenden Vereinigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen keine weiteren Meldungen an dieses Register vornehmen. Das Urteil könnte jedoch weitreichende Folgen haben, da Präzedenzfälle im US-Rechtssystem von hoher Bedeutung sind. Das US-Finanzministerium hat Einspruch gegen das Urteil angekündigt, wobei zu erwarten ist, dass der Fall letztendlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird.

  • Aktuelle Lage: Das Urteil hat keine unmittelbaren weitreichenden Konsequenzen, aber die Langzeitfolgen sind noch ungewiss.

  • Mögliche Entwicklung: In Anbetracht der konservativen Mehrheit des Obersten Gerichtshofs könnte die Zukunft des Transparenzregisters unklar sein.

  • Vorgehen für Unternehmen: Es wird empfohlen, die Berichterstattung wie gewohnt fortzusetzen, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist.

  • Erster Bericht: Der erste Bericht sollte innerhalb von 90 Tagen nach Unternehmensgründung eingereicht werden.

  • Änderungen der Eigentümerstruktur: Bei Zugang neuer wirtschaftlich Berechtigter, die mehr als 25% der Unternehmensanteile halten oder entsprechenden Einfluss nehmen, ist eine Meldung erforderlich.

Trotz des Urteils bleibt die Gründung und das Geschäft von US-Unternehmen für ausländische Investoren interessant. Besonders das Thema Vermögensschutz ist hervorzuheben, da die US-Gesellschaften in bestimmten Fällen einen relativ vertraulicheren Rahmen für Vermögensverwaltung bieten können. Der deutsch-amerikanische Freundschaftsvertrag von 1953 garantiert beispielsweise amerikanischen Unternehmen im Enteignungsfall eine volle Entschädigung durch den deutschen Staat, was die Attraktivität von US-Gesellschaften weiter unterstreicht.

Es ist wesentlich, dass US-Unternehmen weiterhin eine Option darstellen, die es ermöglicht, Vermögen vertrauensvoll zu verwalten, ohne ständige staatliche Einsehbarkeit.

Bedeutung richtungsweisender Urteile in den Vereinigten Staaten

Seit der Einführung eines bestimmten Transparenzregisters, ähnlich dem europäischen Modell, in den Vereinigten Staaten zu Beginn des Jahres 2024, hat sich eine bedeutsame rechtliche Entwicklung ergeben. Ein Bundesrichter im Bundesstaat Alabama hat das Register, bekannt als "Corporate Transparency Act", für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Mitglieder eines Verbandes kleiner und mittlerer Unternehmen nicht länger verpflichtet sind, Angaben beim Register einzureichen.

Relevanz des Urteils

  • Einzelurteil: Bisher nur Auswirkungen auf klagende Verbandsmitglieder.

  • Kein genereller Einfluss: Keine breiten rechtlichen Konsequenzen momentan.

  • Wichtigkeit von Präzedenzfällen in den USA: Beeinflusst künftige Rechtsauslegung und -anwendung.

Unterschiede zum Rechtssystem:

  • Case Law: Gängig in angloamerikanischen Ländern.

  • Code Civil: Anwendung im deutschen und kontinentaleuropäischen Raum.

Regierungsreaktion:

  • Ankündigung gegen das Urteil: US-Finanzministerium beabsichtigt juristischen Einspruch.

  • Potenzielle Eskalation: Mögliche Vorlage vor dem Obersten Gerichtshof.

Juristische Perspektive des Gerichts:

  • Dominanz konservativer Richter: Mehrheit ernannt durch Präsident Trump.

  • Unklare Zukunft des Aktes: Abhängig von zukünftigen Gerichtsentscheidungen.

Handlungsempfehlungen:

  • Weiterführung regulärer Einreichungen: Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung.

  • Sanktionen bei Nichtbefolgung: Erhebliche Strafen bei verspäteter Meldung.

Staatliche Zuständigkeiten:

  • Gesellschaftsgründungen: Verantwortung liegt traditionell bei den US-Bundesstaaten.

  • Widerstand gegen foderalen Eingriff: Kritik an Übergriffen der Bundesregierung auf Bundesstaaten.

Transparenzdiskurse:

  • Im Gegensatz zu Europa: Tendenz zu mehr Privatsphäre in den USA.

  • Kritische Betrachtung der Transparenzverpflichtungen.

Internationale Differenzen:

  • USA's Abkehr: Widerstand gegen globale Informationsaustausche und Mindeststeuerregelungen der OECD.

  • Anhaltendes Datenschutzinteresse: USA setzt auf nationale Selbstständigkeit, trotz FATCA.

Ausblick auf die Zukunft des Registers:

  • Möglicher Wandel: Transparenzregister könnte Historie werden.

  • Fortführung der Anonymität: Teilweise Wahrung in gewissen Bereichen.

  • Attraktivität für Investoren: Förderung des Vermögensschutzes.

Antwort der US-Behörden und weitere Entwicklungen

Am 1. März 2024 urteilte ein Bundesrichter in Alabama, dass das US-Bundesgesetz zur Unternehmensdurchsichtigkeit, bekannt als "Corporate Transparency Act", verfassungswidrig sei. Diese Entscheidung hat bedeutende Implikationen für Besitzer von US-Unternehmen. Der Corporate Transparency Act, vergleichbar mit europäischen Transparenzregistern, wurde zu Beginn des Jahres 2024 von der Bundesregierung der USA initiiert.

Der aktuelle Gerichtsentscheid betrifft unmittelbar nur die Kläger, eine Vereinigung von Klein- und Mittelbetrieben. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen vorerst keine weiteren Angaben im Transparenzregister vornehmen müssen. Präzedenzfälle haben jedoch in den Vereinigten Staaten, wo das Case Law vorherrscht, oft weitreichende Auswirkungen. Im Kontrast dazu steht das in Deutschland und Kontinentaleuropa vorherrschende Zivilrechtssystem.

Das US-Finanzministerium hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil vorzugehen. Es wird erwartet, dass der Fall letztendlich vom Obersten Gerichtshof entschieden wird, der momentan mehrheitlich aus konservativen, von Präsident Trump ernannten Richtern besteht. Deshalb bleibt die Zukunft des Corporate Transparency Act ungewiss.

Für Unternehmen, die weiterhin operative Geschäfte in den USA führen und Unterstützung durch uns erhalten, werden wir die Verpflichtungen gegenüber dem Transparenzregister einhalten, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist. Die Strafen für verspätete Meldungen sind beträchtlich, was unser Handeln in dieser Sache lenkt.

Es ist wichtig festzuhalten, dass die Gründung von Unternehmen grundsätzlich Sache der einzelnen US-Bundesstaaten und nicht der Bundesregierung ist. Die Bundesstaaten wachen eifersüchtig über ihre Zuständigkeiten und lehnen eine Einmischung der Bundesbehörden ab. Dieser Beschluss spiegelt das wider.

In der EU hingegen nimmt der Datenschutz stetig ab, während die Transparenz zunimmt – allerdings in einer Form, die den Bürger, insbesondere den wohlhabenderen und unternehmerisch tätigen, durchleuchtet. Die USA verhalten sich in internationalen Angelegenheiten wie dem automatischen Informationsaustausch und der OECD-Mindestbesteuerung isolierter.

US-Unternehmen bieten dennoch interessante Perspektiven für den Vermögensschutz, vor allem im Hinblick auf den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953. Dieser Vertrag garantiert, dass US-Unternehmen bei Enteignungen durch den deutschen Staat vollständig entschädigt werden müssen.

Abschließend empfehlen wir Unternehmen, weiterhin Meldungen im Einklang mit dem Transparenzregister durchzuführen und zugleich die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Wir werden unsere Kunden kontinuierlich über wichtige Aktualisierungen informieren.

Gesetzesunterschiede zwischen den USA und Europa

Die Gesetzgebung in den Vereinigten Staaten hat kürzlich eine signifikante Wendung genommen, die das amerikanische Transparenzregister betrifft. Das Register, welches zu Beginn des Jahres 2024 nach europäischem Vorbild vom US-Bund eingerichtet wurde, ist nun durch das Urteil eines Bundesgerichts in Alabama für verfassungswidrig erklärt worden, mit der Begründung, der US-Kongress hätte seine Befugnisse überschritten. Dieses Urteil wirkt sich derzeit nur begrenzt aus, da nur die Mitglieder eines klagenden Verbandes von klein- und mittelständischen Unternehmen von der Verpflichtung zur Meldung befreit sind.

Anders als in den USA, wo Rechtsprechung oft auf Präzedenzfällen beruht, folgen die europäischen Länder dem Zivilrechtssystem, dem so genannten Code Civil. In Europa ist eine Zunahme an Transparenzanforderungen zu beobachten, die insbesondere vermögende Bürger und Unternehmer betreffen.

Vereinigte Staaten Europa Präzedenzrecht Zivilrecht Staatliche Souveränität bei Unternehmensgründungen Zentralisierte Regelungen Prozess laufend; Endentscheidung noch ausstehend Stetiger Trend zu mehr Regulierung und Transparenz

Das US-Finanzministerium hat Widerspruch gegen das Gerichtsurteil eingelegt, und es wird erwartet, dass der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird, der mehrheitlich aus konservativen Richtern besteht. In der Zwischenzeit führen Unternehmen, die von Spezialisten gegründet wurden und weiter betreut werden, ihre Berichtspflichten wie gewohnt fort. Hohe Strafen bei verspäteter Abgabe motivieren diese Vorgehensweise.

Die derzeitige Entscheidung in den USA spiegelt einen gegenläufigen Trend zur Situation in Europa wider, wo eine immer geringere Privatsphäre zu verzeichnen ist. Wie lange das amerikanische Transparenzregister in seiner jetzigen Form bestehen bleibt, ist ungewiss. Unternehmen sollten ihre Berichterstattung jedoch vorerst fortführen und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da in Zukunft möglicherweise Änderungen anstehen könnten.

Der Schutz von Vermögenswerten und die Wahl der Rechtsform sind wesentliche Aspekte, die für die Gründung von Unternehmen in den USA sprechen, neben speziellen Abkommen wie dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1953. Solche Faktoren machen US Unternehmen weiterhin attraktiv für ausländische Investoren – insbesondere im Hinblick auf Vermögensschutz. Allerdings war auch vor dem neuen Gesetz die Anonymität nicht vollständig, da jährlich an die Steuerbehörden berichtet werden musste, wer mindestens 25 Prozent der Gesellschaftsanteile besitzt.

Mögliche Zukunftsszenarien des US-Transparenzregisters

Das US-amerikanische Corporate Transparency Act, das Transparenzregister, wurde zu Beginn des Jahres 2024 eingeführt, um Unternehmensstrukturen offenzulegen. Nur wenige Monate später urteilte jedoch ein Bundesrichter in Alabama, dass der Kongress seine Befugnisse überschritt. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen.

  • Gerichtsurteil Auswirkungen:

    • Das Urteil hat momentan nur direkte Auswirkungen auf die Mitglieder einer Klägervereinigung kleiner und mittlerer Unternehmen.

    • Keine weiteren Einreichungen zum Transparenzregister durch die Kläger.

    • Signalwirkung des Urteils könnte zukünftige Entscheidungen beeinflussen.

  • Rechtslage und Präzedenzfälle:

    • In den USA ist Case Law vorherrschend, Präzedenzfälle also von großer Bedeutung.

    • Zuständigkeiten für Unternehmensgründungen liegen traditionell bei den einzelnen Staaten.

    • Das Urteil kann eine Bewegung stärken, die föderative Rechte schützen möchte.

  • Reaktion der Bundesregierung:

    • Das Finanzministerium plant, gegen das Urteil vorzugehen.

    • Potenziell wird der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landen, dessen konservative Mehrheit das Ergebnis ungewiss macht.

  • Empfehlungen für US-Unternehmen:

    • Weiterhin die Einreichungen zum Register vornehmen, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist.

    • Die hohen Strafen für verspätete Meldungen sollten Unternehmer zur Vorsicht animieren.

  • Internationale Perspektive:

    • Die USA zeigen ein unterschiedliches Vorgehen im Vergleich zur zunehmenden Transparenzforderung in Europa.

    • Durch die Ablehnung der USA, am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen, positioniert sich das Land als Gegenpol.

  • Bleibende Attraktivität US-amerikanischer Unternehmen:

    • Trotz des Registers ist bisher keine vollständige Anonymität gegeben.

    • Amerikanische Firmen bleiben aus Sicht des Asset Protection interessant, teilweise aufgrund bestehender Abkommen wie dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag.

Diese Entwicklungen könnten dazu führen, dass das US-Transparenzregister in seiner derzeitigen Form möglicherweise keine lange Zukunft hat. Die Autonomie der einzelnen Staaten und der Schutz von Unternehmensinformationen stehen damit wieder stärker im Vordergrund. Unternehmer und Investoren sollten daher die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Richtlinien für Eigentümer von Unternehmen in den USA

Es besteht eine aktuelle rechtliche Entwicklung hinsichtlich des US-Transparenzregisters, welche für Unternehmenseigentümer von Bedeutung ist. Folgende Handlungsempfehlungen sollten beachtet werden:

  • Weiterführung der Einreichungen: Trotz der gerichtlichen Entscheidung in Alabama empfiehlt es sich, weiterhin die notwendigen Unterlagen zum Transparenzregister einzureichen. Die Strafen bei Nichteinhaltung können erheblich sein.

  • Rechtliche Entwicklungen verfolgen: Es ist ratsam, über aktuelle und künftige rechtliche Veränderungen informiert zu bleiben. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes könnte die Sachlage verändern.

  • Aufnahme neuer wirtschaftlicher Eigentümer: Sollten Veränderungen in der Eigentümerstruktur eintreten und neue Personen mehr als 25% wirtschaftliches Interesse erlangen, muss dies gemeldet werden.

Tabelle zu Fristen und Meldepflichten nach der Unternehmensgründung:

Ereignis Frist Gründung des Unternehmens Innerhalb von 90 Tagen Änderungen in der Eigentümerstruktur Unverzüglich

  • Faktoren in Betracht ziehen, die für US-Gesellschaften sprechen: Neben dem Aspekt des Vermögensschutzes, können bestimmte völkerrechtliche Abkommen, wie beispielsweise der Deutsch-Amerikanische Freundschaftsvertrag, für US-Unternehmen sprechen, da sie besondere Schutzbestimmungen beinhalten.

Die Entscheidung des Bundesgerichts in Alabama und die weiteren Reaktionen auf diese Entscheidung sollten sorgfältig beobachtet werden. Die Gesetzeslage kann sich schnell ändern, daher sollten Unternehmenseigentümer auf dem neuesten Stand bleiben und auf Basis der aktuellsten Informationen agieren.

Bedeutung für den Schutz persönlicher Daten und die Privatsphäre

Der amerikanische Bundesrichter in Alabama entschied am 1. März 2024, dass das US-Transparenzregister, auch Corporate Transparency Act genannt, verfassungswidrig sei. Dieses Urteil betrifft insbesondere US-Unternehmen und ihre Eigentümer. Der Corporate Transparency Act, ein Register nach europäischem Vorbild, wurde erst zu Beginn des Jahres in den USA eingeführt und soll nun die Autorität des US-Kongresses überschritten haben. Ein Verband kleiner und mittelgroßer Unternehmen hatte geklagt, und seine Mitglieder müssen nun keine weiteren Informationen an das Register melden.

Die Entscheidung des Gerichts hat zwar vorerst keine weiteren Auswirkungen, aber sie setzt ein bedeutendes Signal, insbesondere im präzedenzorientierten Rechtssystem der USA. Präzedenzfälle spielen im anglo-amerikanischen Rechtsraum eine wichtige Rolle, anders als im kodifizierten Zivilrecht, wie es in Deutschland und Kontinentaleuropa vorherrscht. Die US-Regierung und das Finanzministerium haben Einspruch gegen das Urteil angekündigt, und es wird erwartet, dass der Fall letzten Endes vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird. Dieser ist mehrheitlich mit konservativen Richtern besetzt, die von Präsident Trump ernannt wurden.

Die Bedeutung des Gerichtsbeschlusses für den Datenschutz und die Privatsphäre ist groß, denn es geht hier allgemein um den Trend zu weniger Privatsphäre und mehr Transparenz in den USA. Im Rahmen des Firmengründungsprozesses liegt die Verantwortung traditionell bei den einzelnen Staaten und nicht beim Bundesstaat. Dieser Fall hebt hervor, dass eine Tendenz besteht, diese Zuständigkeit zu bewahren und weniger staatliche Einmischung zu befürworten.

Es ist auch zu beachten, dass die USA sich in steuerlicher Hinsicht weniger an internationalen Absprachen, wie dem automatischen Informationsaustausch oder dem OECD-Mindeststeuersatz, beteiligen. Trotzdem besteht in den USA durch FATCA eine klare Erwartung an die vollständige Transparenz eigener Bürger gegenüber den Steuerbehörden.

In dieser Phase des Verfahrens wird Unternehmen, die mit Hilfe des Sprechers gegründet wurden und deren Unternehmensstrukturen betreut werden, empfohlen, weiterhin Meldungen an das US-Transparenzregister zu übermitteln. Fristgerecht müssen Änderungen in den Eigentumsverhältnissen, zum Beispiel bei neu hinzukommenden wirtschaftlich Berechtigten, die mehr als 25 % des Unternehmens halten, gemeldet werden. Obwohl es in den USA bisher keine vollständige Anonymität gab, hält der Sprecher ein gewisses Maß an Anonymität für positiv und wünscht sich dessen Fortbestand.

Das Urteil könnte auch langfristige Auswirkungen auf die Attraktivität von US-Unternehmen für den Vermögensschutz haben, insbesondere im Lichte besonderer Vereinbarungen wie des Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrags von 1953, der umfangreiche Schutzmaßnahmen für US-Unternehmen vorsieht.

Vorteile US-amerikanischer Firmen für ausländische Investoren

Die kürzlich erfolgte Gerichtsentscheidung eines Bundesrichters in Alabama, die das in den USA neu eingeführte Corporate Transparency Act, ein Transparenzregister nach europäischem Vorbild, als verfassungswidrig beurteilte, hat beachtliche Auswirkungen für Besitzer von US-Firmen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind derzeit noch begrenzt, aber sie könnten weitreichende Folgen haben, da bereits eine Berufung seitens des Finanzministeriums angekündigt wurde und ein möglicher Weg bis hin zum Obersten Gerichtshof der USA bevorsteht.

Aktuelle Entwicklungen:

  • Entscheidung der Bundesrichter: Das Bundesgericht in Alabama urteilte, dass das US-Transparenzgesetz die Befugnisse des Kongresses überschreite.

  • Einfluss auf kleine und mittlere Unternehmen: Mitglieder des klagenden Verbands müssen keine weiteren Meldungen beim Transparenzregister einreichen.

Gesetzliche Verantwortlichkeiten und zukünftige Erwartungen:

  • Zuständigkeit für Unternehmensgründungen: In den USA liegt die Verantwortung für die Gründung von Unternehmen traditionell bei den einzelnen Bundesstaaten, nicht auf Bundesebene.

  • Supreme Court Besetzung: Die Mehrheit der Supreme Court Richter wurde von Präsident Trump ernannt; dies könnte den Ausgang zukünftiger Entscheidungen beeinflussen.

Handlungsempfehlungen und Vorgehen:

  • Fristen für die Einreichung von Berichten: Die Ersteinreichung beim Transparenzregister muss innerhalb von 90 Tagen nach Unternehmensgründung erfolgen.

  • Interne Maßnahmen für unsere Mandanten: Für durch uns verwaltete Unternehmen führen wir alle notwendigen Meldungen durch.

Die USA haben bisher nicht am internationalen Austausch von Informationen teilgenommen und stehen in Opposition zum OECD-Mindeststeuersatz, was die USA als Standort für Unternehmensgründungen, vor allem im Bereich des Vermögensschutzes, weiterhin attraktiv macht.

Deutsch-Amerikanisches Freundschaftsabkommen von 1953:

  • Schutz vor Enteignung: Eindeutige Regelung, dass US-Unternehmen bei staatlicher Enteignung vollständig entschädigt werden müssen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es weiterhin sinnvoll sein kann, ein US-Unternehmen zu gründen, vorausgesetzt, dass dies im konkreten Einzelfall zweckmäßig ist. Besonders für Szenarien, in denen Personen nicht mehr in Deutschland oder der EU ansässig sind, stellen US-Gesellschaftsformen eine interessante Option dar.

Das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsabkommen

Am 1. März 2024 wurde das amerikanische Transparenzgesetz für Unternehmen, der sogenannte Corporate Transparency Act, von einem Bundesrichter in Alabama für verfassungswidrig erklärt. Hierbei stellt sich nun die Frage, welche konkreten Auswirkungen dieses Urteil für Inhaber US-amerikanischer Firmen hat.

Ein Interessensverband kleiner und mittelständischer Unternehmen hatte geklagt und gewonnen, wodurch die Mitglieder dieses Verbands nun von weiteren Meldungen an das Transparenzregister befreit sind. Das Urteil hat momentan keine weiterreichenden Folgen, es hebt allerdings auf die besondere Bedeutung von Präzedenzfällen ab, insbesondere in einem Rechtssystem wie dem der USA, das auf Fallrecht basiert.

Die US-Bundesregierung, speziell das Finanzministerium, hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt, und es wird erwartet, dass die Auseinandersetzung schlussendlich vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird. Dort könnte die konservative Mehrheit, bestehend aus von Präsident Trump berufenen Richtern, die Entscheidung beeinflussen.

Für US-Unternehmen, die von meiner Kanzlei unterstützt werden, bedeutet dies, dass sie weiterhin wie gewohnt an das Transparenzregister berichten werden. Die Bußgelder für verspätete Meldungen sind erheblich, weshalb wir mit den Berichten fortfahren, bis die rechtliche Lage eindeutig geklärt ist.

Das Urteil zeigt klar, dass die Regelung der Unternehmensgründung und -führung in den USA vorrangig in den Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten fällt, ein Punkt, auf dessen Wahrung sie großen Wert legen. Dies steht im Kontrast zu europäischen Entwicklungen, wo weniger Privatsphäre und mehr Transparenz vorherrschen - insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung von Informationen über Wohlhabende und Unternehmer.

Auffällig ist, dass die USA nicht am internationalen Austausch von Finanzinformationen teilnehmen und Bestrebungen zeigen, die Mindeststeuer der OECD zu umgehen oder zumindest zu schwächen. Trotz einzelner Regelungen wie FATCA, die Transparenz von US-Bürgern gegenüber dem Finanzamt fordern, gibt es in den USA eine Gegenbewegung zur staatlichen und regulatorischen Überwachung, im Vergleich zu Europa.

Betrachtet man das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsabkommen von 1953, erscheinen US-Gesellschaften besonders für Ausländer im Kontext des Vermögensschutzes interessant. Das Abkommen gewährt Amerikanern beachtliche Privilegien wie volle Entschädigung bei Enteignung durch den deutschen Staat – ein Sonderstatus, den die USA mit keinem anderen Land teilen. Dies unterstreicht die Anerkennung, die der deutsche Staat den USA und dort gegründeten Unternehmen entgegenbringt, und bietet damit Argumente für den Schutz von Vermögenswerten durch US-Rechtsformen.

Die Gründung von Unternehmen in den USA kann unter verschiedenen Umständen und je nach Kontext sinnvoll sein. Insbesondere für Individuen, die nicht in Deutschland oder der EU wohnhaft sind, stellt dies eine attraktivere rechtliche Konstruktion dar. Die Möglichkeit, Vermögen zu schützen und zu verwalten, ohne vollständige Transparenz gewährleisten zu müssen, bleibt damit ein bemerkenswertes Merkmal der US-Gesellschaften.

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