Deutsche Steuern durch Abgabe der Staatsbürgerschaft vermeiden: Geht das??

Viele sind sich dessen vielleicht nicht bewusst, aber in Deutschland gibt es eine Besteuerung, die an die Staatsangehörigkeit geknüpft ist. Wenn deutsche Staatsbürger ins Ausland ziehen, werden sie unter Umständen noch fünf oder zehn Jahre lang in Deutschland unbegrenzt erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig, je nachdem, ob sie in ein Niedrigsteuerland oder in ein anderes Land umziehen. Diese langjährige Steuerbindung bleibt bestehen, selbst wenn sie nicht mehr in Deutschland wohnen, kein Vermögen dort besitzen oder die Erbschaft beziehungsweise Schenkung keine direkte Verbindung zu Deutschland aufweist.

Die Übernahme einer neuen Staatsbürgerschaft oder der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit in der Annahme, dadurch steuerlichen Verpflichtungen entgehen zu können, ist oft ein Trugschluss. Die steuerlichen Folgen sind komplex und werden von vielen Faktoren bestimmt, unter anderem von der Dauer des vorherigen Aufenthalts in Deutschland als deutscher Staatsbürger. Steuerliche Optimierung und Beratung können sinnvolle Schritte sein, um entsprechende Belastungen rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren. Professionelle Beratung kann helfen, solide Finanzpläne zu erstellen, die die persönliche Freiheit erhöhen und zum Vermögensaufbau beitragen.

Key Takeaways

  • Die Steuerpflicht in Deutschland kann an die Staatsbürgerschaft gebunden sein.

  • Ein Staatsbürgerschaftswechsel allein verhindert nicht die Steuerpflicht für Erbschaft- und Schenkungssteuer.

  • Steuerplanung und professionelle Beratung sind wesentlich für Auswanderer und internationale Investoren.

Steuerliche Verpflichtungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit in Deutschland

In Deutschland können sich die steuerlichen Verpflichtungen einer Person aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterscheiden. Ein signifikantes Merkmal dieses Systems ist, dass deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, weiterhin für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren nach ihrem Wegzug mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig sein können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie in ein Land mit niedrigerer Steuerlast umsiedeln, wobei die Zeitspanne auf zehn Jahre ansteigt.

Unbeschränkte Steuerpflicht:

  • Erb- und Schenkungsteuer: Deutsche Staatsbürger bleiben nach dem Umzug ins Ausland fünf bis zehn Jahre für Erb- und Schenkungsteuer voll steuerpflichtig.

    • Beispiel: Ein Deutscher zieht nach Dubai, erbt von einem Verwandten in den USA ein Haus. Trotz der Tatsache, dass in den USA und Dubai keine Erbschaftsteuer anfällt, ist in Deutschland für zehn weitere Jahre die Erbschaftsteuer zu entrichten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:

  • Schenkungsteuer: Das Gleiche gilt für die Schenkungsteuer. Hat ein deutscher Staatsangehöriger Erfolg im Ausland und schenkt Vermögenswerte, zum Beispiel Anteile an einem Unternehmen, ist er trotz fehlender Wohnsitz- oder Wirtschaftsbindung zu Deutschland weiterhin zur Zahlung von Schenkungsteuer verpflichtet.

Verlust der Staatsangehörigkeit:

  • Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft: Der Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft und die Aufgabe der deutschen führt nicht zur Vermeidung der Steuerpflicht. Die relevanten steuerlichen Regelungen richten sich nach dem Status zum Zeitpunkt des Verlassens von Deutschland und den Jahren davor.

Steuerliche Freibeträge:

  • Freibeträge nutzen: Deutsche Staatsbürger im Ausland dürfen dennoch bestimmte Freibeträge nutzen, wie beispielsweise 400.000 Euro alle zehn Jahre für Kinder bei der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer.

Steuerzahler, die mit diesen Fragen zur Staatsangehörigkeit, Erbschafts- oder Schenkungsteuer konfrontiert sind, wird empfohlen, eine gezielte Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu optimieren und rechtlich abzusichern.

Unbegrenzte Steuerpflicht bei Erbschaften und Schenkungen

In Deutschland ist die Steuerpflicht teilweise an die Staatsangehörigkeit gebunden. Deutsche Staatsbürger, die ins Ausland ziehen, unterliegen weiterhin einer unbegrenzten Steuerpflicht für Erbschaften und Schenkungen. Diese Regelung bleibt für fünf Jahre bestehen, wenn das Zielland nicht als Niedrigsteuerland gilt. Im Falle eines Umzugs in ein solches Land, erstreckt sich die Frist auf zehn Jahre.

  • Erbschaft: Angenommen, eine im Ausland lebende Person erbt eine Immobilie in den USA. Trotz der Tatsache, dass in den USA aufgrund hoher Freibeträge keine Erbschaftsteuer erhoben wird und keine Steuerpflicht in Dubai besteht, würde für den in Deutschland geborenen Erben dort dennoch die Erbschaftsteuer anfallen.

  • Schenkung: Hat eine Person nach fünf Jahren in Dubai erfolgreich ein Unternehmen im Wert von 5 Millionen aufgebaut und überträgt 2,5 Millionen im Rahmen einer Familiengesellschaft an den Ehepartner, fällt auch hier die deutsche Schenkungsteuer an – unabhängig davon, dass weder das Unternehmen noch die beteiligten Personen aktuelle Bezüge nach Deutschland haben.

Eine Änderung der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Erwerb der Staatsbürgerschaft eines karibischen Staates, führt nicht zur Umgehung dieser Steuerpflicht. Selbst die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft ändert nichts an der zuvor entstandenen unbegrenzten Steuerpflicht aufgrund der bestehenden Anbindung an Deutschland.

Steuerplanung: Um mögliche Steuerlasten zu minimieren, empfiehlt es sich, eine vorausschauende Planung zu betreiben. Bestimmte Freibeträge, wie zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder bei Schenkungs- oder Erbschaftsteuer alle zehn Jahre, bleiben auch für im Ausland lebende Deutsche bestehen.

Ausweitung der Steuerpflicht bei Auslandsbezug

In Deutschland unterliegen Staatsangehörige auch nach einem Wegzug ins Ausland weiterhin der Besteuerung. Besonders bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer greift eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, die für Deutsche gilt, die ins Ausland umziehen. Die Dauer dieser Steuerpflicht erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren und ist abhängig vom Zielland des Wegzugs.

  • Bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland: 10 Jahre

  • Bei Wegzug in andere Länder: 5 Jahre

Erbschaftsteuer bei Auslandsbezug

  • Unabhängig vom eigenen Wohnsitz

  • Unabhängig vom Ort des Erbfalls

  • Beispiel: Einer in den USA erworbenen Immobilie, bei Wegzug nach Dubai, unterliegt die deutsche Erbschaftsteuer

Schenkungssteuerfälle mit Auslandsbezug

  • Einbeziehung von Vermögensübertragungen, z.B. Unternehmensanteile

  • Besteuerung von Schenkungen, auch ohne direkten Bezug zu Deutschland

Ein Versuch, durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft die Steuerpflicht zu umgehen, bleibt wirkungslos. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland und die damit verbundene unbegrenzte Steuerpflicht, die durch den früheren Wohnsitz als Deutscher begründet wurde. Steuerliche Freibeträge, wie beispielsweise für Kinder von 400.000 Euro alle zehn Jahre, bleiben dennoch bestehen und können in Anspruch genommen werden.

Die besteuerungsrechtlichen Folgen einer Auswanderung sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Bei Bedarf ist es empfehlenswert, fachkundige steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um auch im Ausland eine steueroptimierte und rechtskonforme Vorgehensweise sicherzustellen.

Beispiel: Erbschaftssteuer in den USA und Dubai

In Deutschland ist eine ungewöhnliche Besteuerungsform zu beachten, die Staatsbürgerschaft einbezieht. Deutsche Bürger, die ins Ausland umziehen, sind weiterhin für fünf bis zehn Jahre nach ihrem Wegzug uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig, wenn es um Erbschaften und Schenkungen geht. Insbesondere bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland erstreckt sich diese Pflicht auf zehn Jahre.

Erbschaftssteuer vereinfacht erklärt:

  • Eine Erbschaft in den USA, beispielsweise ein Haus, unterliegt in den Vereinigten Staaten aufgrund hoher Freibeträge keiner Erbschaftssteuer.

  • In Dubai gibt es generell keine Erbschaftssteuer.

  • Trotzdem fällt in Deutschland Erbschaftssteuer an, da die deutsche Staatsbürgerschaft eine globale Steuerpflicht nach sich ziehen kann.

Beispiel mit Schenkungssteuer:

  • Ein in Dubai ansässiger Deutscher, der dort erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut hat und danach Anteile im Wert von 2,5 Millionen Euro in eine Familienholding einbringt, ist zur Zahlung der deutschen Schenkungssteuer verpflichtet.

Erwirbt man eine neue Staatsangehörigkeit ohne die deutsche beizubehalten, führt dies nicht zur Entbindung von der Steuerpflicht. Der Zeitpunkt des Wegzugs und die vorherige Ansässigkeit in Deutschland halten die steuerliche Verbindung aufrecht.

Freibeträge bieten jedoch gewisse Erleichterungen:

  • Für Kinder sind 400,000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei.

Um ins Ausland umzuziehen und sich steueroptimal aufzustellen, ist fachkundige Beratung empfehlenswert. Spezialisierte Berater und Anwälte können bei der legalen und steueroptimierten Umsetzung des Vorhabens hilfreich sein.

Beispiel: Steuern auf Schenkungen und Unternehmensgründungen in Dubai

In Deutschland unterliegen Personen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft bestimmten Steuerpflichten, selbst wenn sie ins Ausland umziehen. Dies umfasst u.a. die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie erweiterte beschränkte Steuerpflichten, die bis zu 5 oder 10 Jahre nach dem Wegzug weiter gelten können.

Steuern bei Wohnsitzwechsel nach Dubai

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann eine fortgesetzte unbeschränkte Steuerpflicht nach sich ziehen, die bei einem Umzug in ein Niedrigsteuerland bis zu einem Jahrzehnt bestehen bleibt. Beispielhaft sei angeführt:

  • Ein deutscher Staatsangehöriger verlegt seinen Wohnsitz nach Dubai.

  • Der Betreffende erbt ein Anwesen in den USA, wo keine Erbschaftssteuer anfällt.

  • Trotz Abwesenheit aus Deutschland und der Lage des Erbes im Ausland wird in Deutschland eine Erbschaftssteuer fällig.

Schenkungssteuer und Firmenbeteiligungen

Im Falle einer Firmengründung in Dubai und anschließenden Einbringung in eine familiäre Holding kann deutsche Schenkungssteuer anfallen:

  • Ein Unternehmen wird in Dubai zu einem Wert von 5 Millionen gegründet.

  • Dieses wird zur Hälfte an die in Dubai lebende Ehefrau verschenkt.

  • Trotz fehlender Verbindung zu Deutschland unterliegt der Vorgang der deutschen Schenkungssteuer.

Staatsbürgerschaftswechsel als Lösungsansatz

Eine Anschaffung einer ausländischen Staatsbürgerschaft, wie aus der Karibik, kann eine Option sein, ist aber im Hinblick auf die Steuerfolgen oft wirkungslos:

  • Die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft entbindet nicht von bereits entstandenen Steuerpflichten.

  • Vor dem Wohnsitzwechsel in Deutschland gelebte Jahre bestimmen die Steuerpflicht.

Steuerberatung für Auswanderer

  • Auswandernde Unternehmer, Freiberufler und Investoren sollten eine individuelle steueroptimierte Planung ins Auge fassen.

  • Es existieren Freibeträge, die international lebenden Deutschen zustehen.

  • Eine fachkundige Beratung ist entscheidend, um die Steuerlast legal zu minimieren.

Für weitere Unterstützung bietet sich eine Konsultation mit Steuerberatern und Rechtsanwälten an, um ein Projekt im Ausland steueroptimiert und rechtskonform zu realisieren.

Erwerb einer anderen Staatszugehörigkeit

In Deutschland kann die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft sein. Nimmt man seinen Wohnsitz ins Ausland, bleiben Nachlass- und Schenkungssteuern unter Umständen an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Nach dem Umzug kann eine Person für fünf bis zehn Jahre weiterhin unbegrenzt in Deutschland erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig sein – zehn Jahre bei Übersiedlung in ein Niedrigsteuerland, sonst fünf Jahre.

Beispiel Erbschaftsteuer

  • Wohnortwechsel nach Dubai

  • Erbschaft eines Hauses in den USA von einem Verwandten

  • In den USA und Dubai keine Erbschaftsteuer fällig

  • In Deutschland Erbschaftsteuerpflicht für weitere 10 Jahre

Beispiel Schenkungssteuer

  • Unternehmensgründung in Dubai

  • Eheschließung mit einer Einheimischen

  • Einführung des Unternehmens in eine gemeinsame Holding

  • Schenkung von Firmenanteilen im Wert von 2,5 Millionen Euro an die Ehefrau

  • In Deutschland ist auf diese Schenkung Steuer zu entrichten

Eine Möglichkeit, der deutschen Steuer zu entgehen, könnte der Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit sein. Angebote für den Kauf einer Staatsbürgerschaft finden sich beispielsweise in der Karibik. Die Übernahme einer nicht-EU-Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung zum Beibehalten der deutschen Staatsangehörigkeit führt jedoch zum Verlust derselben.

Steuerrechtliche Konsequenzen:

  • Der Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland und die Jahre als deutscher Staatsbürger sind maßgeblich.

  • Auch nach Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft bleibt die Steuerpflicht bestehen.

  • Steuerfreibeträge bleiben auch im Ausland erhalten (z.B. 400.000 Euro alle 10 Jahre für Kinder).

Die Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt könnte sinnvoll sein, um im Ausland steuerlich optimal aufgestellt zu sein und die persönliche Freiheit zu maximieren, ohne gegen die deutschen Steuergesetze zu verstoßen.

Steuerauswirkungen bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit

In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft steuerliche Pflichten nach sich ziehen. Bei einem Umzug ins Ausland bleibt beispielsweise die unbeschränkte Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht für Deutsche bestehen. Dies betrifft die Zeit nach dem Auszug aus Deutschland, über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. Genauer gesagt, besteht diese Pflicht für zehn Jahre nach Umzug in ein Niedrigsteuerland und für fünf Jahre für alle anderen Länder.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Deutschen Staatsbürgern kann nach dem Umzug ins Ausland eine ununterbrochene erbschaft- und schenkungssteuerliche Verantwortung entstehen.

    • Voraussetzung: Die Pflicht setzt nicht voraus, dass die erbindende Person oder das Schenkungsobjekt in Deutschland befinden.

    • Beispiel: Eine Immobilienerbschaft in den USA, wo hohe Freibeträge Erbschaftssteuer oft vermeiden, könnte in Deutschland steuerpflichtig sein.

  • Schenkungssteuerfall: Erfolgt eine Schenkung an den in Dubai lebenden deutschen Staatsangehörigen, etwa durch Einbringung eines Unternehmenswertes in eine Familiengesellschaft, fällt trotz Wohnsitzes und Heirat in Dubai und fehlender direkter Beziehung zu Deutschland die deutsche Schenkungssteuer an.

  • Staatsbürgerschaftsverzicht: Das Aufgeben der deutschen Staatsbürgerschaft, beispielsweise durch Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft in der Karibik, ohne Beibehaltung der deutschen führt nicht zur Befreiung von der Steuerpflicht.

    • Unwirksamkeit: Die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nicht aufheben.

    • Rechte: Persönliche Freibeträge, wie für Kinder, bleiben weiterhin bestehen und können genutzt werden.

Steuerliche Planung kann helfen, die steuerlichen Auswirkungen zu minimieren. Steuerberatung und fundierte Kenntnisse über internationale Gesetze können für deutsche Staatsbürger, die ins Ausland umsiedeln möchten, entscheidend sein, um Vermögen steueroptimiert zu schützen und zu mehren. Spezialisten bieten Unterstützung an, um legale Wege zur Verringerung der Steuerbelastung zu finden und gleichzeitig den persönlichen Freiraum zu maximieren.

Die Unwirksamkeit des Änderns der Staatsangehörigkeit zur Vermeidung von Steuerpflichten

In Deutschland besteht eine Steuerpflicht, die an die Staatsbürgerschaft gebunden ist. Bürger, die ins Ausland umziehen, sind weiterhin für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren nach einem Umzug erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig – 10 Jahre bei Übersiedlungen in Niedrigsteuerländer, 5 Jahre in anderen Fällen.

Fallbeispiel:

  • Wohnsitznahme in Dubai

  • Erhalt einer Erbschaft (z. B. Haus) aus den USA

  • Keine Erbschaftssteuer in den USA und in Dubai

  • In Deutschland dennoch Erbschaftssteuerpflicht

Geschenksteuerpflicht:

  • Wertsteigerung und Unternehmensbeteiligung übertragen

  • Unabhängig von der aktuellen Wohnsituation

Die Annahme, ein Staatsbürgerschaftswechsel entbinde von der Steuerpflicht, ist falsch. Ein solcher Schritt führt nicht zur Befreiung von der Steuerlast, da die Zeit vor dem Umzug maßgeblich ist.

Steuerfreibeträge:

  • Auch für im Ausland lebende Bürger verfügbar

  • Beispiele: €400,000 Freibetrag für Kinder alle 10 Jahre

Eine sinnvolle Planung kann helfen, die steuerlichen Auswirkungen zu mindern. Deutsche Staatsbürger, die eine Auswanderung planen und beratende Unterstützung benötigen, können sich über spezialisierte Dienstleister wie Mandatenvorbereitung, Rechtsberatung und Steueroptimierung informieren und Unterstützung erhalten.

Steueroptimierung und Beratung

Deutschland kennzeichnet sich durch eine Besteuerung, die auf der Staatsbürgerschaft basieren kann. Deutsche Staatsangehörige, die ins Ausland ziehen, unterliegen weiterhin der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuer für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, abhängig vom Zielland.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:

  • Wohnsitzwechsel ins Ausland: Für Deutsche, die in ein Niedrigsteuerland umziehen, besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht für weitere zehn Jahre. In allen anderen Ländern beträgt diese Fünfjahresfrist.

  • Beispiel Dubai: Deutsche, die nach Dubai umsiedeln, müssen bei Erbschaften, wie Immobilien in den USA trotz dortiger Steuerbefreiung, in Deutschland Erbschaftssteuer entrichten.

Unbeschränkte Steuerpflicht:

  • Deutsche Staatsangehörige, die Vermögen verschenken, wie Unternehmensanteile im Wert von mehreren Millionen, unterliegen der Schenkungssteuer, selbst wenn weder Schenker noch Beschenkter einen Bezug zu Deutschland haben.

Erlangung einer anderen Staatsbürgerschaft:

  • Staatsbürgerschaftswechsel: Der Erwerb einer nicht-EU-Staatsbürgerschaft wie die von Saint Lucia ohne Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft führt zum Verlust der deutschen.

  • Fehlannahme: Die Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft schützt nicht vor der anhaltenden unbeschränkten Steuerpflicht, wenn man bereits als Deutscher ins Ausland umgezogen ist.

Steuervorsorge:

  • Freibeträge nutzen: Freibeträge, wie 400.000 Euro alle zehn Jahre für Kinder bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer, sollten in Anspruch genommen werden.

  • Rechtzeitige Beratung: Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Belange optimal zu gestalten.

Zweifellos lässt sich festhalten, dass Steuerpflichtige mit deutscher Staatsbürgerschaft auch nach ihrem Wegzug ins Ausland mit anhaltenden steuerlichen Verbindlichkeiten in Deutschland rechnen müssen. Es werden jedoch effiziente steuerliche Strategien angeboten, die eine rechtliche und steueroptimierte Vermögensgestaltung ermöglichen. Für weiterführende Beratung und Unterstützung steht das Team von spezialisierten Steuerberatern und Anwälten zur Verfügung. Hierdurch kann eine individuell angepasste, steuerlich optimierte Struktur für den Vermögensaufbau im Ausland entwickelt werden.

Steuerliche Beratung und Dienstleistungen

Steuerliche Pflichten enden nicht immer mit einem Wohnsitzwechsel ins Ausland, besonders für deutsche Staatsbürger. Ein Umzug, beispielsweise nach Dubai, hat bestimmte steuerliche Konsequenzen. So unterliegen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft einer weiteren 5- bis 10-jährigen unbeschränkten Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland. Dies gilt für 10 Jahre, wenn man sich in einem Niedrigsteuerland niederlässt, und für 5 Jahre in allen anderen Fällen.

Beispiel für Erbschaftssteuer:

  • Wohnort Dubai

  • Erbschaft eines Hauses in den USA

  • Trotz fehlender Steuer in den USA und Dubai besteht in Deutschland noch Steuerpflicht

Beispiel für Schenkungssteuer:

  • Übertragung eines Unternehmensanteils im Wert von 2,5 Millionen Euro an die Ehefrau in Dubai

  • Deutsche Schenkungssteuer ist fällig

Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Erwerb einer Bürgerschaft in der Karibik, führt ohne Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zum Verlust derselben. Dennoch entkommt man dadurch nicht den deutschen Steuerpflichten. Entscheidend sind die Wohnjahre in Deutschland vor dem Wegzug. Selbst der Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft ändert nichts an dieser Steuerpflicht.

Staatliche Freibeträge:

  • Alle zehn Jahre 400.000 Euro pro Kind bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Für individuelle steuerliche Beratung bei einem Umzug ins Ausland, insbesondere zu Themen wie Staatsbürgerschaft, Erbschafts- und Schenkungssteuer, steht ein Team aus erfahrenen Steuerberatern und Anwälten zur Verfügung. Seit Jahren unterstützt das Team Mandanten dabei, ihren Auslandsaufenthalt steuerlich zu optimieren. Interessenten, die unternehmerisch, freiberuflich oder als Investoren tätig sind, können über einen bereitgestellten Link eine fachkundige Beratung buchen. Das Ziel der Beratung ist es, legale Wege zu finden, um die steuerliche Belastung zu minimieren, Vermögen zu schützen und die persönliche Freiheit zu maximieren.

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