Deutsche Nomaden aufgepasst: Erklärung ASt 1A ist Pflicht - bis zu 10 Jahre!

Als digitale Nomaden oder ewige Reisende befinden wir uns oft in einer steuerrechtlichen Grauzone, besonders nach dem Verlassen Deutschlands. Es ist entscheidend zu verstehen, dass das Wegziehen aus Deutschland und der Verzicht auf einen festen Wohnsitz nicht gleichbedeutend mit der Befreiung von deutschen Steuerpflichten ist. Tatsächlich kann die so genannte "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" auch nach der Auswanderung für zehn Jahre greifen, sofern bestimmte Einkünfte die Grenze von 16.500 Euro übersteigen.

In diesem Video klären wir über die notwendigen Schritte für die Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland auf, die sich speziell an Personen ohne festen Wohnsitz richten. Dies betrifft alle, die ins Ausland ziehen oder als digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz leben. Dabei wird geklärt, welche Formulare vonnöten sind, um den Verpflichtungen der "erweiterten beschränkten Steuerpflicht" nachzukommen und wie man herausfindet, ob man selbst betroffen ist. Es ist ratsam, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden, um unangenehme Konsequenzen einer Nichterfüllung steuerlicher Pflichten zu vermeiden.

Key Takeaways

  • Die "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" kann digitale Nomaden betreffen, die Deutschland verlassen.

  • Eine deutsche Steuererklärung ist unter Umständen auch ohne festen Wohnsitz für zehn Jahre erforderlich.

  • Professionelle Beratung ist für die korrekte Abwicklung der steuerlichen Pflichten unerlässlich.

Definition der erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Permanente Reisende und digitale Nomaden, die Deutschland verlassen und keinen festen Wohnsitz haben, können weiterhin steuerpflichtig in Deutschland sein. Dies betrifft Personen, die im Ausland über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Freiberufler beispielsweise Kundenrechnungen ausstellen und mehr als 16.500 Euro an Einkommen erzielen. Diese Steuerpflicht besteht zehn Jahre lang und geht mit der Notwendigkeit einher, in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen.

Wichtige Aspekte:

  • Steuerpflicht bei Umzug: Wer Deutschland verlässt und in ein Niedrigsteuerland zieht oder als digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz lebt, unterliegt dieser Steuerpflicht.

  • Einkommensgrenze: Die Grenze für das "nicht dauerhafte Einkommen" liegt bei 16.500 Euro.

  • Steuererklärungsformular: Anstatt der üblichen Einkommensteuererklärung ist ein spezielles Formular auszufüllen.

Identifikation der steuerpflichtigen Personen:

Personen müssen sich von einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen, um festzustellen, ob sie betroffen sind. Im letzten Steuerbescheid vor der Abwanderung gibt es einen Hinweis auf die Möglichkeit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht im Anhang WA-ESt. Besonders relevant ist die Frage nach dem Aufenthalt in einem Niedrigsteuergebiet.

Spezielles Formular für erweitert beschränkt Steuerpflichtige:

Das Formular ASt 1A ist für diejenigen bestimmt, die dieser Steuerpflicht unterliegen. Es erfasst persönliche Daten, den Veranlagungszeitraum und, falls zutreffend, ausländische Adressen. Kernaussage ist, dass Personen, die keine feste Niederlassung besitzen und geschäftlich tätig sind, ihre Einkünfte in dieser Steuererklärung angeben müssen, sofern diese 16.500 Euro übersteigen.

Wirtschaftliche Interessen innerhalb Deutschlands, wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, können ebenfalls eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass durch die Ausführung kommerzieller Aktivitäten, wie Beratung oder Marketing, über eine GmbH ohne tatsächlichen Standort, in Deutschland eine fiktive Betriebsstätte angesehen wird und Einkünfte daraus zu deklarieren sind.

Anhang zur Steuererklärung:

Zur Steuererklärung müssen Gewinn- und Verlustrechnungen oder ähnliche Dokumente beigefügt werden, die die Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit nachweisen.

## Steuerliche Verpflichtungen für digitale Nomaden und Dauerreisende

### Kriterien für die Steuerbindung

Steuerpflicht kann unter gewissen Umständen für Personen bestehen, die Deutschland verlassen, aber weiterhin geschäftliche oder finanzielle Verbindungen zum Land aufweisen. Wenn eine Person keine feste Wohnstätte in Deutschland besitzt und stattdessen im Ausland lebt, womöglich sogar als digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz, kann dennoch eine sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Kraft treten. Dies ist der Fall, wenn diese Person über wirtschaftliche Interessen in Deutschland verfügt, wie zum Beispiel Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, oder gewisse Einkünfte aus deutschen Quellen erzielt.

Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt nicht automatisch, sondern diese Personen müssen sich von einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen. Insbesondere sollte bei anstehendem Wegzug aus Deutschland eine solche Fachkraft konsultiert werden. Die Fachkraft erstellt im Idealfall eine schriftliche Beurteilung, die alle steuerlichen Verpflichtungen detailliert darstellt. 

Um die Finanzbehörden über die Änderung der Wohnsituation zu informieren, ist eine besondere Erklärung erforderlich: das Ausfüllen und Einreichen des Anhangs WA-ESt der deutschen Steuererklärung. In diesem Formular wird angegeben, ob sich die Person zeitweilig in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung aufhält oder keinen festen Wohnsitz hat. Dies spielt eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

### Einkünfte über 16.500 Euro ohne feste Niederlassung

Digitale Nomaden, die Dienstleistungen über eine ausländische Gesellschaft wie eine US-LLC fakturieren und dabei die Grenze von 16.500 Euro an solchen Einkünften überschreiten, könnten in Deutschland steuerpflichtig werden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass die Person tatsächlich eine feste Betriebsstätte für ihr Geschäft unterhält; auch ohne reguläre Buchführung und Steuererklärungen im Ausland können Einkünfte durch solche Strukturen erzielt werden.

Sollte auf diese Weise Einkommen generiert werden, ist die betreffende Person verpflichtet, für die Dauer von zehn Jahren nach Verlassen Deutschlands eine spezielle Steuererklärung abzugeben. Die entsprechende Form heißt ASt 1A, und man muss darin seine gesamten Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren. Hierzu ist eventuell eine Gewinnermittlung erforderlich, die mit den nötigen Unterlagen den Finanzbehörden vorzulegen ist. Die Bedeutung dieser Anforderungen darf nicht unterschätzt werden, da bei Nichteinhaltung der steuerlichen Pflichten ernsthafte Konsequenzen, wie beispielsweise eine Steuerhinterziehung, drohen können.

Steuereinreichung für Weggezogene aus Deutschland

Wer Deutschland verlässt und keinen festen Wohnsitz mehr hat, unterliegt unter bestimmten Bedingungen weiterhin der deutschen Steuerpflicht. Dies betrifft Personen, die beispielsweise über eine amerikanische LLC oder als Freiberufler Rechnungen stellen, ohne eine permanente Betriebsstätte zu haben. Eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann für ein Jahrzehnt bestehen, sofern das nicht ständige Einkommen über 16.500 Euro pro Jahr beträgt.

Wann liegt eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht vor?

  • Wegzug aus Deutschland: Personen, die ins Ausland ziehen oder als digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz unterwegs sind.

  • Einkommensvoraussetzungen: Das nicht ständige Einkommen übersteigt 16.500 Euro jährlich.

  • Wirtschaftliche Interessen in Deutschland: Zum Beispiel Immobilien oder Firmenbeteiligungen im Inland.

Beratung und Anzeigepflicht

  • Beratung: Es wird empfohlen, eine fachkundige Beratung bei einem Steuerberater einzuholen.

  • Anzeige der Steuerpflicht: In der letzten Steuererklärung mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland sollte dies angezeigt werden.

Formular für die Steuererklärung

  • Nicht die normale Einkommensteuererklärung: Stattdessen ist das spezielle Formular für erweitert beschränkt Steuerpflichtige, das Formular ASt 1A, notwendig.

  • Anlage WA-ESt: Dieses Formular ist zusammen mit der letzten Einkommensteuererklärung einzureichen.

Angaben im Formular ASt 1A

  • Persönliche Informationen: Inklusive des Steuerjahres, für das die Erklärung gilt.

  • Status als Steuerresident: Angeben, ob man in keinem Staat als steuerlich ansässig behandelt wurde.

  • Einkommen während des Veranlagungszeitraums: Angaben zu Einkünften, z. B. aus Geschäften über eine LLC, ohne dauerhafte Betriebsstätte.

Buchführungspflicht

  • Profit and Loss Statement: Wird benötigt, wenn man als erweitert beschränkt steuerpflichtig gilt und Geschäftseinkünfte erzielt.

Wesentliche wirtschaftliche Interessen

  • Fiktiver Geschäftsbetrieb in Deutschland: Bei Einkünften aus digitaler Nomadentätigkeit ohne feste Betriebsstätte wird in Deutschland ein fiktiver Geschäftsbetrieb angenommen.

Ergebnis der Erklärung

Nur jene Einkünfte, die die Grenze von 16.500 Euro pro Jahr übersteigen, müssen in Deutschland versteuert werden. Dies umfasst alle kommerziellen Aktivitäten, die ins Ausland verlagert wurden. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht besteht für die Dauer von zehn Jahren nach Verlassen Deutschlands.

Besteuerungspflicht Feststellung

Anleitung zum WA-ESt Anhang

Für Steuerpflichtige, die Deutschland verlassen haben und keinen festen Wohnsitz mehr besitzen, bleibt die Steuerpflicht mit dem Formular "Anhang WA-ESt" bestehen. Dieser Anhang wird zusammen mit der Steuererklärung eingereicht, um eine Verbindung zu einem niedrig besteuerten Gebiet zu deklarieren. Notwendig wird dies, wenn der Steuerpflichtige Einkünfte über 16.500 Euro aus nicht ständiger Arbeit hat, wie Einkünfte durch Rechnungen, die über eine US LLC oder als Freiberufler erzielt werden.

Begriffsbestimmung eines Niedrigsteuergebiets

Ein Niedrigsteuergebiet wird durch den Paragraphen 2 Absatz 2 des Außensteuergesetzes (AStG) definiert. Wenn der Steuerpflichtige in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist oder sein Einkommen einer niedrigen Besteuerung unterliegt, wird dies gleichgesetzt mit dem Wohnsitz in einem Niedrigsteuergebiet. Für digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz entspricht dies dem Wohnsitz in einem solchen Gebiet.

Ausfüllhinweise zum WA-ESt Anhang

Beim Ausfüllen des Anhangs WA-ESt muss beachtet werden, dass bei Frage 10 angegeben wird, ob man nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Niedrigsteuergebiet gelebt hat. Das Formular erlaubt es der Finanzbehörde zu erkennen, ob möglicherweise die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift. Weiterhin ist die Erstellung eines ASt 1A Formulars erforderlich. In diesem Formular wird angegeben, ob wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen, welche für die Feststellung der Steuerpflicht relevant sind. Liegt kein fester Wohnsitz vor, wird dies im Formular gekennzeichnet, und bei Überschreitung des Einkommens über 16.500 Euro müssen die weltweiten Einkünfte angegeben werden.

ASt 1A Formular für erweitert beschränkt Steuerpflichtige

Persönliche Angaben und Besteuerungszeitraum

In diesem Abschnitt werden die grundsätzlichen Informationen zur Person erfasst, ebenso der Zeitraum, für den die Steuererklärung gilt. Hier tragen Individuen ihre persönlichen Daten ein und geben an, für welches Steuerjahr die Angaben gemacht werden. Für Steuerpflichtige, die in keinem Staat als fiskalisch ansässig gelten, wird dies entsprechend vermerkt.

Nachweise für geschäftliche Bindungen in Deutschland

Hierbei geht es um die Darlegung von geschäftlichen Verknüpfungen mit Deutschland. Für digital Nomaden oder Personen ohne festen Wohnsitz wird festgestellt, ob sie trotz ihrer Mobilität wirtschaftliche Interessen in Deutschland verfolgen. Dazu gehören Aktivitäten wie Beratung, Programmierung oder Marketing, die über eine Firmenstruktur im Ausland abgerechnet werden, jedoch mit Deutschland in Verbindung stehen könnten.

Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit

Digital Nomaden und andere, die ihre Einkünfte über Unternehmen wie eine US-LLC oder ähnliches generieren, müssen im Fall von Einkünften über 16.500 Euro pro Jahr hierzu Auskunft geben. Dieser Abschnitt verlangt detaillierte Angaben zu den gewerblichen Einnahmen. Der Steuerpflichtige ist dazu aufgefordert, entsprechende Belege in Form von Gewinn- und Verlustrechnungen oder ähnlichen kaufmännischen Dokumenten beizufügen.

Steuerliche Folgen bei Nichtbeachtung der Steuererklärungspflicht

Personen, die aus Deutschland fortziehen und keinen festen Wohnsitz haben, unterliegen weiterhin der deutschen Steuerpflicht für ein Jahrzehnt, falls sie sogenannte nicht dauerhafte Einkünfte über 16.500 Euro beziehen. Dies trifft auf digitale Nomaden zu, die Rechnungen über eine US-amerikanische LLC stellen oder als Freiberufler tätig sind, ohne eine feste Betriebsstätte zu besitzen. Die daraus entstandene Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung in Deutschland umfasst bestimmte Formanforderungen, die wir uns ansehen wollen.

Die reguläre Einkommensteuererklärung ist für diese Personen nicht anzuwenden. Stattdessen ist ein spezielles Formular für erweitert beschränkt Steuerpflichtige vorgesehen. In dem Anhang WA-ESt der letzten Steuererklärung im Status der unbeschränkten Steuerpflicht wird eine mögliche erweiterte beschränkte Steuerpflicht angezeigt, indem die Verlegung des Wohnsitzes in eine niedrig besteuerte Gegend oder das Fehlen eines Wohnsitzes signalisiert wird.

Bei Feststellung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht müssen Betroffene dann die besondere Steuererklärung einreichen, konkret das Formular ASt 1A. In diesem müssen digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz dies entsprechend vermerken. Wichtige wirtschaftliche Interessen in Deutschland ergeben sich unter anderem aus der Abwicklung von Geschäftstätigkeiten, wie Beratung, Programmierung oder Marketing, über eine nicht feste Betriebsstätte.

Wichtige Punkte zum Verfahren:

  • Verpflichtung zur Steuererklärung: 10 Jahre nach Verlassen Deutschlands.

  • Schwellenwert des Einkommens: Über 16.500 Euro pro Jahr.

  • Formular für die Steuererklärung: ASt 1A für erweitert beschränkt Steuerpflichtige.

  • Angabe der weltweiten Einkünfte: Falls ohne festen Wohnsitz, müssen weltweite Einkünfte angegeben werden.

Für digital Nomaden gilt:

  • Kreuzung im Formular: Kein steuerlicher Wohnsitz.

  • Darlegung geschäftlicher Aktivitäten: Nachweis der Geschäftstätigkeiten ohne festen Betriebsstandort.

Es ist zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der Steuererklärungspflicht erhebliche Konsequenzen drohen, vergleichbar mit Steuervergehen wie Steuerhinterziehung. Daher ist eine umsichtige und gesetzeskonforme Abwicklung unumgänglich.

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