Dem Finanzamt keine Chance: Bewerte dein Unternehmen richtig beim Auswandern!

Die Unternehmensbewertung bei Auswanderung ist ein komplexes Thema, das viele Unternehmer und Freiberufler betrifft. Unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder ein Einzelunternehmen handelt, müssen sich Geschäftsinhaber mit den steuerlichen Konsequenzen auseinandersetzen, die ein Umzug ins Ausland mit sich bringt.

Die Wegzugssteuer und die Entstrickungsbesteuerung sind zwei wichtige Aspekte, die bei der Auswanderung berücksichtigt werden müssen. Diese Steuern basieren auf dem Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Wegzugs. Es gibt verschiedene Methoden zur Bewertung, wobei realistische Ansätze besonders wichtig sind, um eine angemessene Besteuerung zu gewährleisten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Unternehmensbewertungen bei Auswanderung können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben

  • Realistische Bewertungsmethoden sind entscheidend für eine angemessene Besteuerung

  • Faktoren wie Zukunftsaussichten und Marktbedingungen beeinflussen den Unternehmenswert

Unternehmensbewertung bei Auslagerung

Relevanz für Selbständige und Unternehmer

Die Bewertung eines Unternehmens bei Auswanderung ist für Selbständige und Unternehmer von großer Bedeutung. Unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder ein Einzelunternehmen handelt, können steuerliche Konsequenzen entstehen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs kommt die sogenannte Wegzugsbesteuerung zum Tragen, wenn der Anteilsinhaber mindestens 1% der Anteile besitzt. Hierbei werden stille Reserven aufgedeckt und der Wert der Unternehmensanteile besteuert.

Bei Einzelunternehmen gibt es keine Wegzugsbesteuerung im klassischen Sinne, stattdessen kann eine Entstrickungsbesteuerung anfallen. Diese greift, wenn das Unternehmen ins Ausland verlagert wird. Ein Beispiel wäre ein Softwareentwickler, der sein Einzelunternehmen ins Ausland mitnimmt. In diesem Fall wird der Wert des Unternehmens ermittelt und bei Verlassen Deutschlands besteuert.

Unterschiede zwischen GmbH und Einzelunternehmen

  • GmbH:

    • Wegzugsbesteuerung bei Auswanderung des Anteilsinhabers

    • Stille Reserven werden aufgedeckt

    • Besteuerung des Unternehmenswertes

  • Einzelunternehmen:

    • Entstrickungsbesteuerung nur bei Verlagerung ins Ausland

    • Keine Besteuerung, wenn Betrieb in Deutschland bleibt

    • Beispiel: Hotel in Deutschland behält deutschen Standort

Die Bewertungsmethoden können variieren. Standardmäßig nutzt das Finanzamt oft das vereinfachte Ertragswertverfahren. Hierbei wird der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit 13,75 multipliziert. Für realistischere Bewertungen, besonders bei Gewinnen unter 100.000-140.000 Euro, kann ein angemessenes Unternehmerlohnkonzept angewandt werden.

Bei höheren Gewinnen empfiehlt sich die Beauftragung eines Gutachters, z.B. eines Wirtschaftsprüfers. Dieser kann verschiedene Faktoren berücksichtigen:

  • Zukünftige Marktentwicklungen

  • Möglicher Wegfall von Geschäftsmodellen

  • Persönliche Faktoren des Unternehmers

  • Wettbewerbssituation

Diese Faktoren können den Unternehmenswert erheblich beeinflussen und zu einer realistischeren Bewertung führen.

Wegsteuer bei Unternehmensverlagerung

Definition und Anwendungsbereich

Die Wegsteuer betrifft Unternehmer und Freiberufler, die ins Ausland ziehen. Sie gilt sowohl für GmbHs als auch für Einzelunternehmen. Bei Kapitalgesellschaften spricht man von der Wegzugssteuer, wenn der Inhaber mindestens 1% der Anteile hält. Hier werden die stillen Reserven aufgedeckt und der Wert der Unternehmensanteile besteuert. Bei Einzelunternehmen fällt die sogenannte Entstrickungssteuer an, wenn das Unternehmen ins Ausland verlagert wird.

Berechnung und Steuerpflicht

Die Höhe der Steuer hängt vom Unternehmenswert ab. Das Finanzamt verwendet oft die vereinfachte Ertragswertmethode: Der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre wird mit 13,75 multipliziert. Bei Gewinnen bis ca. 100.000 € kann ein realistisches Unternehmensgehalt angesetzt werden, um den steuerpflichtigen Wert zu reduzieren.

Bei höheren Gewinnen ist die Beauftragung eines Gutachters sinnvoll. Dieser kann verschiedene wertmindernde Faktoren berücksichtigen:

  • Erwartete Gewinnrückgänge

  • Markteinbrüche

  • Wegfall von Schlüsselpersonen

  • Zunehmende Konkurrenz

Eine realistische Bewertung kann die Steuerlast erheblich senken.

Steuerliche Konsequenzen bei Wegzug

Begriffserklärung und Anwendung

Die Entstrickungsbesteuerung tritt in Kraft, wenn Unternehmer oder Freiberufler ins Ausland ziehen und dabei ihre Geschäftstätigkeit verlagern. Im Gegensatz zur Wegzugsbesteuerung, die bei Kapitalgesellschaften greift, betrifft die Entstrickungsbesteuerung Einzelunternehmen. Sie wird fällig, wenn die Geschäftsfunktion ins Ausland verlagert wird. Der Wert des Unternehmens wird ermittelt und darauf basierend eine Steuer erhoben.

Fallbeispiele und Steuerpflicht

Ein Softwareentwickler mit Einzelunternehmen, der ins Ausland zieht und von dort weiterarbeitet, unterliegt der Entstrickungsbesteuerung. Der Unternehmenswert wird berechnet und besteuert. Bei einem in Deutschland verbleibenden Hotel mit Geschäftsführer vor Ort fällt keine Steuer an.

Die Bewertungsmethoden variieren:

  • Bei Gewinnen bis ca. 140.000 € kann ein realistisches Unternehmensgehalt angesetzt werden, um den Wert zu reduzieren.

  • Bei höheren Gewinnen empfiehlt sich die Beauftragung eines Gutachters.

Faktoren, die den Wert mindern können:

  • Erwarteter Gewinnrückgang

  • Marktveränderungen

  • Schlüsselrolle des Unternehmers

  • Zunehmende Konkurrenz

Eine präzise Bewertung ist entscheidend, um eine angemessene Besteuerung sicherzustellen.

Ermittlung des Unternehmenswerts

Unterscheidung der steuerlichen Behandlung

Bei der Auswanderung von Unternehmern oder Freiberuflern spielt die Bewertung des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Für Kapitalgesellschaften mit mindestens 1% Beteiligung kommt die sogenannte Wegzugsbesteuerung zum Tragen. Dabei werden die stillen Reserven aufgedeckt und der Wert der Unternehmensanteile versteuert. Bei Einzelunternehmen greift hingegen die Entstrickungsbesteuerung, sofern der Betrieb ins Ausland verlagert wird.

Methoden zur Wertermittlung

Die Finanzbehörden wenden häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren an. Hierbei wird der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Diese Methode kann zu unrealistisch hohen Bewertungen führen.

Für Unternehmen mit Gewinnen bis etwa 100.000 Euro kann die Ansetzung eines angemessenen Unternehmerlohns den Wert erheblich reduzieren. Beispiel:

  • Gewinn: 100.000 €

  • Unternehmerlohn: 100.000 €

  • Verbleibender Gewinn: 0 €

  • Unternehmenswert: 0 €

Bei höheren Gewinnen ist diese Methode oft nicht zielführend. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Unternehmensbewertung. Dieser kann verschiedene wertmindernde Faktoren berücksichtigen:

  • Zukünftige Gewinnerwartungen

  • Marktentwicklungen

  • Wettbewerbssituation

  • Abhängigkeit vom Unternehmer

Eine realistische Bewertung kann die steuerliche Belastung bei der Auswanderung erheblich reduzieren.

Praktische Methoden zur Unternehmensbewertung

Vereinfachte Ertragswertmethode

Die vereinfachte Ertragswertmethode ist ein gängiges Verfahren zur Unternehmensbewertung. Bei dieser Methode wird der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Für ein Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 100.000 Euro ergibt sich so ein Wert von 1.375.000 Euro. Diese Bewertung kann jedoch zu unrealistisch hohen Ergebnissen führen, insbesondere bei kleineren Unternehmen oder Freiberuflern.

Einfluss des Unternehmerlohns

Ein wichtiger Faktor bei der realistischen Unternehmensbewertung ist der Unternehmerlohn. Durch die Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns kann der Unternehmenswert erheblich reduziert werden.

Bei einem Einzelunternehmen mit einem Jahresgewinn von 100.000 Euro und einem angesetzten Unternehmerlohn in gleicher Höhe würde sich rechnerisch ein Gewinn von null ergeben. Multipliziert man diesen Wert mit dem Faktor 13,75, bleibt der Unternehmenswert bei null. Dies kann die Steuerlast bei einem Wegzug ins Ausland deutlich verringern.

Für Unternehmen mit höheren Gewinnen ist die vereinfachte Ertragswertmethode oft nicht geeignet. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beauftragung eines Gutachters, beispielsweise eines Wirtschaftsprüfers. Dieser kann verschiedene Faktoren berücksichtigen:

  • Zukünftige Marktentwicklungen

  • Wettbewerbssituation

  • Abhängigkeit vom Unternehmer als Schlüsselperson

  • Langfristige Verträge

Diese Aspekte können den Unternehmenswert realistischer abbilden und somit zu einer angemesseneren steuerlichen Bewertung führen.

Gewinnstarke Unternehmen

Grenzen der Gehaltsbemessung für Unternehmer

Bei Unternehmen mit Gewinnen über 120.000 Euro jährlich stößt die Methode der Gehaltsanpassung an ihre Grenzen. Ein realistisches Unternehmergehalt lässt sich selten deutlich höher ansetzen. Erwirtschaftet ein Betrieb beispielsweise 200.000 Euro Gewinn und setzt 100.000 Euro als Unternehmergehalt an, verbleiben immer noch 100.000 Euro Gewinn. Dies führt bei der vereinfachten Ertragswertmethode zu einer Unternehmensbewertung von 1,375 Millionen Euro.

Erfordernis einer Expertenbewertung

In solchen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters, etwa eines Wirtschaftsprüfers, zur Unternehmensbewertung ratsam. Dieser kann verschiedene Faktoren flexibel berücksichtigen:

  • Zukünftige Marktentwicklungen

  • Absehbare Umsatz- und Gewinnrückgänge

  • Schlüsselrolle des Unternehmers für den Geschäftserfolg

  • Drohende Konkurrenz, z.B. aus China

  • Fehlende langfristige Verträge

Ein Gutachter kann trotz hoher aktueller Gewinne zu einer niedrigeren Unternehmensbewertung gelangen, wenn negative Einflussfaktoren auf den künftigen Geschäftsverlauf erkennbar sind.

Ansätze zur Wertreduzierung

Einbeziehung von Zukunftsaussichten

Bei der Unternehmensbewertung spielen Prognosen eine wichtige Rolle. Ein Wirtschaftsprüfer kann verschiedene Faktoren berücksichtigen, die den zukünftigen Wert beeinflussen. Beispielsweise können absehbare Umsatz- und Gewinnrückgänge in die Bewertung einfließen. Dies ist besonders relevant bei temporären Geschäftsmodellen oder sich verändernden Marktbedingungen.

Beachtung von Marktrisiken

Negative Marktentwicklungen können den Unternehmenswert signifikant mindern. Starke Konkurrenz, etwa aus China, kann die Zukunftsaussichten eines Unternehmens beeinträchtigen. Auch fehlende langfristige Verträge oder eine erwartete Marktsättigung sind relevante Faktoren. Diese Risiken sollten bei der Bewertung angemessen berücksichtigt werden.

Personengebundene Einflussfaktoren

Die Abhängigkeit des Unternehmenserfolgs von Schlüsselpersonen ist ein wichtiger Bewertungsaspekt. Ist der Unternehmer selbst der entscheidende Erfolgsfaktor, kann seine reduzierte Leistungsfähigkeit oder ein mögliches Ausscheiden den Wert drastisch senken. Gesundheitliche Probleme wie Burnout können ebenfalls relevant sein. Diese persönlichen Faktoren sollten in die Bewertung einfließen.

Seminare und Workshops für Auswanderer

Für Auswanderungsinteressierte werden in der zweiten Jahreshälfte 2024 spezielle Seminare und Workshops angeboten. Diese Veranstaltungen behandeln wichtige Themen wie rechtskonforme Steueroptimierung im Ausland, Vermögensschutz außerhalb der EU und den Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft.

Die Seminare bieten neben einem intensiven Kursprogramm auch ausreichend Zeit zum Networking. Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich mit den Veranstaltern und anderen Auswanderungswilligen auszutauschen.

Ein besonderer Vorteil: Der Ehepartner, Lebensgefährte oder Geschäftspartner kann kostenlos an den Veranstaltungen teilnehmen. Dies ermöglicht es Paaren oder Geschäftspartnern, gemeinsam wichtige Informationen für ihre Auswanderungspläne zu sammeln.

Die genauen Termine und Inhalte der einzelnen Seminare und Workshops sind in den Kommentaren zum zugehörigen Video zu finden. Interessierte sollten diese Gelegenheit nutzen, um sich umfassend auf ihre Auswanderung vorzubereiten und von der Expertise der Veranstalter zu profitieren.

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