Datenaustausch: OECD CRS Funktionsweise & Verbindung zur EU-Vermögensteuer

Der 31. Juli markiert jedes Jahr einen wichtigen Stichtag im internationalen Informationsaustausch, bekannt als OECD CRS. Dieser Termin spielt eine entscheidende Rolle für die geplante Vermögenspolitik der EU und hat weitreichende Auswirkungen auf Finanzinstitute und Steuerbehörden weltweit.

An diesem Tag müssen Banken und andere Finanzinstitute den deutschen Steuerbehörden detaillierte Informationen über Konten zur Verfügung stellen. Diese Daten umfassen Kontostammdaten, Kontostände und Zahlungsströme des Vorjahres. Aktuell beteiligen sich 111 Länder an diesem Austausch, darunter alle wichtigen Finanzzentren und Steueroasen. Bemerkenswert ist, dass die USA nicht teilnehmen und stattdessen ihr eigenes System namens FATCA verwenden.

Key Takeaways

  • Der OECD CRS-Stichtag am 31. Juli ist entscheidend für den internationalen Finanzinformationsaustausch.

  • 111 Länder nehmen am Austausch teil, wobei die USA ein separates System (FATCA) nutzen.

  • Kontodaten werden zwischen Steuerbehörden geteilt, betreffen aber nicht aktive Unternehmenskonten.

Bedeutsamkeit des OECD CRS-Meldetermins

Jährlicher Datenaustausch

Der 31. Juli markiert einen wichtigen Termin im internationalen Informationsaustausch. Finanzinstitute müssen bis zu diesem Datum Kontodaten des Vorjahres an die deutschen Steuerbehörden übermitteln. Diese Informationen werden anschließend mit Finanzverwaltungen anderer Länder geteilt. 111 von 195 Ländern weltweit beteiligen sich an diesem Austausch, darunter die meisten großen Staaten und Finanzzentren.

Georgien ist 2024 als neuer Teilnehmer hinzugekommen. Einige Länder wie Russland, die Ukraine und Montenegro nehmen nicht mehr teil, was auf technische Schwierigkeiten zurückgeführt wird. Die USA haben ein eigenes System namens FATCA und tauschen seit 2014 Daten mit Deutschland aus.

Datenumfang und -übermittlung

Ausgetauscht werden Kontostammdaten wie Name, Adresse und Steuernummer sowie Kontostände. Es wird erfasst, welche Geldbeträge im Berichtszeitraum ein- und ausgegangen sind, sowohl für die aktuelle Periode als auch seit Kontoeröffnung. Einzelne Buchungen oder Kontoauszüge werden nicht übermittelt.

Auch Firmenkonten fallen unter den automatischen Informationsaustausch. Aktive Betriebsgesellschaften sind davon ausgenommen, während Holdinggesellschaften und Investmentfirmen erfasst werden. Die Einstufung durch die Bank ist hierbei entscheidend.

Für Privatpersonen ist der Besitz ausländischer Konten legal und meldepflichtig. Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der Informationsaustausch selbst ist für gesetzestreue Bürger in der Regel unproblematisch.

EU-Steuer- und Vermögenspolitik

Geplante Vermögensabgabe

Die Europäische Union erwägt die Einführung einer Vermögensabgabe für wohlhabende Bürger. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Staatseinnahmen zu erhöhen und soziale Ungleichheiten zu verringern.

Die genauen Details der geplanten Abgabe sind noch in Diskussion. Mögliche Ansätze umfassen:

  • Einmalige Sonderabgabe auf hohe Vermögen

  • Jährliche Steuer auf Vermögenswerte über einem bestimmten Schwellenwert

  • Progressive Steuersätze je nach Vermögenshöhe

Kritiker warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf Investitionen und Kapitalflucht. Die EU-Kommission betont jedoch die Notwendigkeit einer gerechteren Vermögensverteilung.

Vermögensschutz vor EU-Zugriff

Angesichts der Pläne für eine EU-Vermögensabgabe suchen vermögende Personen nach Möglichkeiten, ihr Vermögen zu schützen. Einige Strategien umfassen:

  1. Verlagerung von Vermögenswerten in Nicht-EU-Länder

  2. Nutzung komplexer Unternehmensstrukturen

  3. Erwerb von Zweitstaatsbürgerschaften

Wichtig: Legale Gestaltungen sind von illegaler Steuerhinterziehung zu unterscheiden.

Das automatische Informationsaustauschsystem der OECD erschwert die Geheimhaltung von Auslandskonten. 111 Länder nehmen daran teil und tauschen Kontodaten aus.

Besonderheiten gelten für die USA:

  • Kein Teilnehmer am OECD-System

  • Eigenes FATCA-Abkommen mit Deutschland seit 2014

  • US-Banken verlangen oft US-Steuernummer und -Adresse

Unternehmen und Vermögensstrukturen müssen sorgfältig geplant werden, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Seminar zur Rentenplanung im Ausland

Themen und Inhalte

Das Seminar befasst sich mit wichtigen Aspekten für Personen, die ihren Ruhestand im Ausland planen. Es werden Strategien zum Schutz von Vermögenswerten vor möglichen EU-Regulierungen wie Vermögensregistern und potenziellen Vermögenssteuern erörtert. Die Teilnehmer erhalten Informationen zu vorteilhaften Ländern für den Ruhestand basierend auf bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Weitere Themen umfassen die Eröffnung von Konten in Nicht-EU-Ländern, den Erwerb von Immobilien und die Erlangung einer zweiten Staatsbürgerschaft.

Veranstaltungsorte und steuerliche Aspekte

Das Seminar findet Ende September 2024 in London statt. Es werden die steuerlichen Auswirkungen des Ruhestands im Ausland analysiert, insbesondere im Hinblick auf deutsche Renten und andere Alterseinkünfte. Die Teilnehmer erfahren, wie Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung in Deutschland oder im Ausland beeinflussen.

Teilnahmevoraussetzungen

Das Seminar richtet sich an Personen, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Ehepartner, Lebensgefährten oder Geschäftspartner können kostenlos teilnehmen. Interessierte finden detaillierte Informationen zur Anmeldung im Kommentarbereich des zugehörigen Videos.

Weltweiter Datenaustausch im Finanzsystem

Beteiligte Staaten und neue Mitglieder

111 Länder nehmen am internationalen Informationsaustausch teil. Dies umfasst nahezu alle großen Staaten, bedeutenden Finanzzentren und bekannten Steueroasen. Georgien ist in diesem Jahr als neues Mitglied hinzugekommen und wird erstmals 2024 Daten für den Berichtszeitraum 2023 übermitteln.

Die teilnehmenden Länder tauschen Kontostammdaten wie Name, Adresse und Steuernummer sowie Informationen zu Kontobewegungen und -ständen aus. Spezifische Buchungsdaten oder Kontoauszüge werden nicht weitergegeben.

Für Kontoinhaber aus Deutschland bedeutet dies, dass ihre ausländischen Kontodaten an das deutsche Finanzamt übermittelt werden. Dies ist grundsätzlich unproblematisch, solange Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.

Nicht-teilnehmende Staaten

Die USA beteiligen sich nicht am OECD-Standard, sondern nutzen ihr eigenes FATCA-System zum Datenaustausch. Mit Deutschland tauschen die USA seit 2014 Informationen aus.

Viele Entwicklungsländer nehmen ebenfalls nicht teil, da der Aufbau der nötigen IT-Infrastruktur für sie zu kostspielig wäre. Acht Länder haben sich in diesem Jahr aus dem Austausch zurückgezogen, darunter Russland, die Ukraine und Montenegro.

Für Unternehmen gelten besondere Regeln: Aktiv operierende Firmen sind vom Informationsaustausch ausgenommen. Bei Holding- und Investmentgesellschaften werden die Kontodaten hingegen in der Regel übermittelt.

Besondere Aspekte bei Geschäftskonten

Abgrenzung aktiver Unternehmen

Geschäftskonten fallen grundsätzlich unter den automatischen Informationsaustausch. Bei aktiv wirtschaftenden Unternehmen gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme. Konten von Firmen, die tatsächlich operativ tätig sind - etwa ein Restaurant, Hotel oder eine Tauchschule im Ausland - werden nicht vom Informationsaustausch erfasst. Dies gilt selbst dann, wenn der wirtschaftlich Berechtigte zu 100% in Deutschland ansässig ist.

Die Einstufung durch die Bank ist hierbei entscheidend. Unternehmen müssen eine Selbstauskunft abgeben. Sollte diese irreführend sein oder die Bank die tatsächliche Geschäftstätigkeit falsch einschätzen, kann es zu fehlerhaftem Datenaustausch kommen. Dies ist in der Regel unproblematisch, sofern die Beteiligung am Unternehmen dem Finanzamt gemeldet wurde.

Behandlung von Holding- und Investmentfirmen

Anders sieht es bei Holding- und Investmentgesellschaften aus. Konten von Unternehmen, die passive Einkünfte generieren, unterliegen in der Regel dem Informationsaustausch. Die Abgrenzung zu operativ tätigen Firmen ist hier entscheidend.

  • Holdinggesellschaften

  • Investmentfirmen

  • Unternehmen mit überwiegend passiven Einkünften

Ihre Kontodaten werden normalerweise ausgetauscht, auch wenn der wirtschaftlich Berechtigte im Ausland ansässig ist. Die korrekte Klassifizierung durch die Bank spielt eine wichtige Rolle. Fehlerhafte Einstufungen können zu unbeabsichtigtem Datenaustausch führen.

Datenaustausch zwischen den USA und anderen Ländern

FATCA und OECD CRS im Vergleich

Die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch der OECD CRS teil. Stattdessen haben sie ihr eigenes System namens FATCA implementiert. Dieses dient als Vorbild für den CRS. Die USA tauschen seit 2014 Daten mit Deutschland aus. Bei persönlichen Konten in den USA werden Informationen nach Deutschland übermittelt.

Kontoeröffnung in den USA

Die Eröffnung eines persönlichen Kontos in den USA gestaltet sich für Nicht-Ansässige schwierig. Banken verlangen in der Regel eine amerikanische Steuernummer und Adresse. Dadurch werden Kontoinhaber als US-Steuerzahler erfasst. Dies führt dazu, dass ausländische Daten oft nicht im System hinterlegt sind.

Für Finanzkonten bei amerikanischen Brokern gelten möglicherweise andere Regeln. Hier könnte ein Informationsaustausch stattfinden, wenn deutsche Daten angegeben werden. US-Unternehmen wie LLCs und C Corporations fallen nicht unter das Abkommen zwischen den USA und Deutschland.

Zusammenfassung und Zukunftsaussichten

Der 31. Juli markiert einen wichtigen Stichtag für den internationalen Informationsaustausch nach OECD CRS. Finanzinstitute müssen bis zu diesem Datum Kontoinformationen an die deutschen Steuerbehörden übermitteln. Diese Daten umfassen Kontostammdaten und Kontosalden, jedoch keine spezifischen Buchungsdaten oder Kontoauszüge.

111 Länder beteiligen sich am Informationsaustausch, darunter alle großen Finanzzentren und Steueroasen. Die USA nehmen nicht teil, haben aber ein eigenes System namens FATCA. Georgien ist in diesem Jahr neu hinzugekommen, während einige Länder wie Russland und die Ukraine ausgeschieden sind.

Für Privatpersonen mit Auslandskonten ist der Austausch in der Regel unproblematisch, solange Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Unternehmenskonten werden aktive Betriebe nicht erfasst, passive Investmentgesellschaften hingegen schon.

Die Eröffnung von US-Konten erfordert meist eine amerikanische Steuernummer und Adresse, wodurch diese Konten de facto nicht vom Informationsaustausch betroffen sind. Amerikanische Unternehmen wie LLCs fallen ebenfalls nicht unter das Abkommen mit Deutschland.

Der OECD CRS besteht seit 2016 und wird voraussichtlich in seiner jetzigen Form fortgeführt. Für Personen, die ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, stellt er keine Bedrohung dar.

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