Automatischer Datenaustausch: USA senden US-Kontodaten ans Finanzamt
Wer wusste, dass die USA Kontoinformationen mit den deutschen Behörden teilen? Oft wird angenommen, dass die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, was nur teilweise der Wahrheit entspricht. Deutsche und bald auch Schweizer mit Konten in den USA sehen ihre Kontoinformationen an die deutschen Behörden übermittelt. Diese Details werden in diesem Video näher betrachtet.
Seit Jahren wird der automatische Informationsaustausch gemäß OECD CRS verwendet. Über 100 Länder beteiligen sich daran. Beispielsweise werden Kontodaten von Deutschen, die ein Konto in Luxemburg haben, jährlich an die deutschen Behörden übermittelt. Das gilt für fast alle wichtigen Finanzzentren weltweit. Solange die Steuern auf das Einkommen dieser Konten im Wohnsitzland bezahlt wurden, gibt es hier rechtlich keine Probleme.
Key Takeaways
Die USA teilen Kontoinformationen mit Deutschland.
OECD CRS umfasst über 100 Länder.
FATCA regelt den bilateralen Austausch von Kontoinformationen.
US-Kontoinformationsaustausch mit Deutschland
Das behauptete Fehlen der USA beim automatischen Austausch von Kontoinformationen ist nicht ganz korrekt. Tatsächlich sendet die USA Kontodaten von deutschen Bürgern an deutsche Behörden. Dies geschieht hauptsächlich durch FATCA, das amerikanische Äquivalent zum OECD CRS. FATCA verpflichtet amerikanische Banken, Informationen wie Kontostände und persönliche Daten von deutschen Kontoinhabern an die deutschen Steuerbehörden zu melden.
Daten, die gemeldet werden:
Kontostände
Zinserträge und Kapitalgewinne
Persönliche Informationen (Name, Steuernummer, Adresse, Geburtsdatum)
Seit 2014 besteht diese Informationsübermittlung zwischen den USA und Deutschland. Ein ähnliches Abkommen betrifft auch die Schweiz, das ab 2027 in Kraft tritt. Dadurch werden auch Schweizer Kontoinformationen an die Schweizer Steuerbehörden gemeldet.
Wichtige Punkte:
Nur persönliche Konten sind betroffen, nicht jedoch Konten von amerikanischen Unternehmen, selbst wenn diese deutsche Anteilseigner haben.
Die Eröffnung eines US-Kontos mit einer deutschen Adresse und Steueridentifikationsnummer ist nahezu unmöglich.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sowohl deutsche als auch schweizerische Steuerbehörden über relevante Auslandskonten informiert sind, auch wenn die betroffenen Konten in den USA geführt werden.
OECD CRS und die automatische Auskunft
Die USA teilen Kontoinformationen mit den deutschen Behörden. Obwohl oft behauptet wird, dass die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, ist dies nur die halbe Wahrheit. Für deutsche Staatsbürger, und bald auch Schweizer, werden Informationen über ihre Konten in den USA an die deutschen Behörden übermittelt.
Dieser automatische Informationsaustausch gemäß OECD CRS (Common Reporting Standard) wird seit vielen Jahren praktiziert. Mehr als 100 Länder tauschen Daten miteinander aus. So werden beispielsweise Kontodaten eines deutschen Bürgers mit einem Konto in Luxemburg automatisch jährlich an die deutschen Behörden übermittelt.
Wichtige Finanzzentren wie die Cayman Islands, Singapur, die Bahamas und Dubai beteiligen sich ebenfalls an diesem Austausch. Kontostände und Erträge, die im Land des Wohnsitzes versteuert wurden, stellen für die Betroffenen kein Problem dar. Die Konten können legal im Ausland gehalten werden, ohne zwingende Meldepflichten.
Es gibt jedoch weiterhin einige Länder, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Länder wie Thailand und Georgien waren bis vor Kurzem noch von diesem Austausch ausgenommen. Georgien ermöglicht es sogar, ein Konto ohne persönliche Anreise zu eröffnen.
Ein großes Land, das nicht am OECD CRS teilnimmt, sind die USA. Teilweise haben die USA einen eigenen Standard namens FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), der den automatischen Informationsaustausch für US-Steuerpflichtige regelt. Amerikanische Banken melden beispielsweise Kontoinformationen von US-Bürgern im Ausland an die amerikanischen Steuerbehörden.
Interessanterweise fallen auch deutsche Konten in den USA unter diesen Austausch. Deutsche Staatsbürger, die ein Konto bei einer US-Bank eröffnen, werden von der US-Bank an die deutschen Steuerbehörden gemeldet. Dies gilt nur für persönliche Konten und nicht für Konten amerikanischer Unternehmen.
Die praktische Umsetzung zeigt, dass amerikanische Banken normalerweise keine Konten für ausländische Personen ohne eine amerikanische Adresse und eine amerikanische Steueridentifikationsnummer eröffnen. Dies ist vergleichbar mit deutschen Banken, die Konten für ausländische Personen unter ähnlichen Bedingungen verweigern.
Ausnahmen und Länder ohne Austausch
Die USA teilen Kontoinformationen mit den deutschen Behörden. Obwohl oft behauptet wird, dass die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, ist das nur die halbe Wahrheit. Für Deutsche und bald auch Schweizer, die ein Konto in den USA haben, werden Informationen über diese Konten an die deutschen Behörden übermittelt.
Der automatische Informationsaustausch gemäß OECD CRS (Common Reporting Standard) ist seit vielen Jahren in über 100 Ländern üblich. Beispielsweise werden die Kontodaten eines Deutschen in Luxemburg jährlich automatisch an die deutschen Behörden übermittelt. Dieses System umfasst alle wichtigen Finanzzentren wie die Cayman Islands, Singapur, die Bahamas und Dubai.
In der Regel werden nur Kontostände übermittelt. Wenn also die auf dem Konto erzielten Einkommen, wie Zinsen oder Kapitalgewinne, im Wohnsitzland versteuert wurden, ist der Informationsaustausch unbedenklich. Es gibt keine Meldepflichten für ausländische Konten, es sei denn, es handelt sich um Überweisungen von mehr als 12.500 Euro auf Drittpersonenkonten.
Trotz der breiten Teilnahme gibt es immer noch Länder, die nicht am OECD CRS teilnehmen. Beispiele hierfür waren bis vor kurzem Thailand und Georgien. In Georgien kann man sogar ein Konto eröffnen, ohne das Land besucht zu haben. Solche Konten wurden bisher nicht an deutsche Steuerbehörden gemeldet.
Die USA nehmen nicht am OECD CRS teil und übermitteln keine Daten an andere Länder. Dennoch haben sie mit FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ihren eigenen Standard für den automatischen Informationsaustausch entwickelt. FATCA zielt darauf ab, Informationen über Konten im Ausland für amerikanische Steuerpflichtige mit den US-Behörden auszutauschen. Es findet ein beidseitiger Informationsaustausch statt. Deutsche Konten in den USA fallen ebenso unter den Austausch. Amerikanische Banken melden Kontodaten, Kontostände und Einnahmen deutscher Kontoinhaber an die deutschen Steuerbehörden.
Deutschland und die USA haben eine Vereinbarung gemäß FATCA, die den Datenaustausch seit 2014 festlegt. Meldbare Informationen umfassen Basisdaten, Kontostände, Einnahmen und persönliche Daten der Kontoinhaber. Ab 2027 gilt dieselbe Regelung für Schweizer Konten in den USA.
Privatkonten sind von diesem Austausch betroffen. Geschäftskonten von amerikanischen Unternehmen sind davon ausgenommen. Banken in den USA eröffnen normalerweise keine Konten für Personen mit deutscher Adresse und deutschem Steuernummer. Man benötigt in der Regel eine amerikanische Adresse und eine amerikanische Steuer-ID-Nummer.
FATCA: Das amerikanische Äquivalent zum CRS
Während allgemein angenommen wird, dass die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, besteht tatsächlich eine wesentliche Ausnahme: das Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über Konten von US-Steuerpflichtigen an die US-amerikanische Steuerbehörde (IRS) zu melden.
FATCA als Zwei-Wege-Austauschsystem
Obwohl FATCA primär entwickelt wurde, um US-Steuerzahler im Ausland zu überwachen, handelt es sich auch um ein bilaterales System. Dies bedeutet, dass US-amerikanische Banken verpflichtet sind, detaillierte Kontoinformationen von deutschen Steuerpflichtigen an die deutschen Behörden zu übermitteln. Das schließt Basisdaten, Kontensalden und persönliche Informationen wie Name, Steueridentifikationsnummer, Adresse und Geburtsdatum ein.
Einschränkungen für Kontoeröffnungen
Es ist für deutsche Staatsbürger nahezu unmöglich, ein privates Konto in den USA zu eröffnen, es sei denn, sie verfügen über eine US-amerikanische Adresse und eine Steueridentifikationsnummer. Amerikanische Banken lehnen in der Regel Anfragen ab, wenn der Kunde ausschließlich deutsche Adress- und Steuerinformationen vorlegt.
Unternehmen und FATCA
Es ist wichtig zu beachten, dass FATCA nur auf persönliche Konten angewendet wird. Konten von US-Firmen wie LLCs oder Corporations sind davon nicht betroffen, selbst wenn diese deutsche Aktionäre haben. Der Informationsaustausch bezieht sich ausschließlich auf Konten natürlicher Personen.
Praktische Hinweise
Für diejenigen, die dennoch ein Konto in den USA eröffnen möchten, empfiehlt es sich, eine US-amerikanische Steueridentifikationsnummer (ITIN) sowie eine US-amerikanische Postadresse zu organisieren. Dies kann durch Verwandte, Freunde oder spezialisierte Dienstleister erfolgen. Diese Maßnahmen erleichtern die Kontoeröffnung erheblich und schaffen die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der FATCA-Bestimmungen.
FATCA-Details und bilaterales Abkommen
Was ist FATCA?
FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Es handelt sich um ein US-Gesetz, das entwickelt wurde, um die Steuerhinterziehung durch US-Steuerzahler mit Konten im Ausland zu verhindern. Grundlage ist die Verpflichtung ausländischer Finanzinstitute, Informationen über Konten von US-Personen an die US-Steuerbehörde IRS zu melden.
FATCA ist ein automatischer Informationsaustausch ähnlich dem OECD CRS, betrifft aber hauptsächlich amerikanische Steuerzahler. Ausländische Banken müssen beispielsweise Kontoinformationen, Salden und persönliche Daten von US-Personen melden. Dies dient dazu, die Offshore-Steuerhinterziehung zu verringern.
Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA
Deutschland und die USA haben ein bilaterales Abkommen bezüglich FATCA getroffen. Dieses Abkommen sieht den gegenseitigen Austausch von Finanzinformationen vor. Deutsche Banken melden Kontoinformationen von US-amerikanischen Kontoinhabern an die IRS. Im Gegenzug übermitteln US-Banken entsprechende Daten über deutsche Kontoinhaber an die deutschen Steuerbehörden.
Der Austausch umfasst grundlegende Kontoinformationen, Kontosalden, Erträge und persönliche Daten wie Name, Steuernummer, Adresse und Geburtsdatum. Diese Vereinbarung existiert seit 2014 und gilt ausschließlich für persönliche Konten. Firmenkonten amerikanischer Unternehmen sind davon nicht betroffen, selbst wenn diese Firmen deutsche Anteilseigner haben.
In Ausnahmefällen kann es schwierig sein, als Deutscher ein Konto in den USA zu eröffnen. Viele US-Banken verlangen eine US-Adresse und eine US-Steuer-ID. Dies macht es für Deutsche praktisch unmöglich, ein Girokonto in den USA zu eröffnen, ohne in den USA zu leben oder eine solche Steuer-ID zu besitzen.
Die FATCA-Vereinbarung und gemeldete Informationen
Die USA teilen Kontoinformationen mit den deutschen Behörden. Es wird oft behauptet, dass die USA nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, aber das ist nur teilweise korrekt. Wenn jemand als Deutscher ein Konto in den USA führt, werden Informationen über dieses Konto an die deutschen Behörden übermittelt.
Laut dem gemeinsamen OECD CRS (Common Reporting Standard) tauschen über 100 Länder Daten aus. Beispielsweise werden Kontodaten eines Deutschen in Luxemburg jährlich an die deutschen Behörden übermittelt. Dies gilt für alle wichtigen Finanzzentren, einschließlich der Cayman Islands, Singapur, Bahamas, Dubai und andere.
Es ist legal, ein Konto im Ausland zu haben, solange die auf dem Konto erzielten Einkünfte im Wohnsitzland versteuert werden. Es gelten keine Meldepflichten für Auslandsüberweisungen, es sei denn, sie übersteigen 12.500 Euro zu Drittkonten.
Teilnehmende Länder am OECD CRS
Cayman Islands
Singapur
Bahamas
Dubai
Nichtteilnehmende Länder (ehemals)
Thailand
Georgien
Die USA beteiligen sich nicht am OECD CRS, aber sie haben ihre eigene Regelung namens FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act). FATCA regelt den Informationsaustausch über ausländische Konten amerikanischer Steuerzahler. Deutsche Konten in den USA fallen ebenfalls unter FATCA, sodass amerikanische Banken entsprechende Daten an deutsche Behörden weitergeben.
FATCA-Datenübermittlung umfasst:
Kontoinformationen des Vorjahres
Kontostände und Erträge
Persönliche Daten wie Name, Steueridentifikationsnummer, Adresse und Geburtsdatum
Seit 2014 ist dies in Kraft, basierend auf einem Abkommen vom 31. Mai 2013. Ab 2027 gilt dies auch für Schweizer Konten in den USA, die an die Schweizer Steuerbehörden gemeldet werden.
Die Regelungen betreffen nur Privatkonten, nicht jedoch die Konten amerikanischer Firmen. Zudem ist es für Deutsche praktisch unmöglich, ein Konto in den USA zu eröffnen, sofern sie keine amerikanische Adresse und Steueridentifikationsnummer vorlegen können. Die meisten US-Banken willigen nur in Kontoeröffnungen ein, wenn eine amerikanische Adresse und Steuer-ID vorhanden sind.
Zukünftige Entwicklungen bei der Informationsweitergabe
Schweizer Konten und FATCA
Die USA haben Vereinbarungen mit Deutschland und bald auch mit der Schweiz, um finanzielle Daten über den FATCA-Standard auszutauschen. Falls eine Person aus Deutschland oder der Schweiz ein Konto in den USA eröffnet, werden die Kontodetails wie Saldo, Einnahmen und persönliche Informationen jährlich an die deutschen bzw. schweizerischen Steuerbehörden weitergeleitet. Diese Regelung gilt bereits seit 2014 für Deutschland und tritt ab 2027 für die Schweiz in Kraft.
Eine wichtige Einschränkung hierbei ist, dass FATCA nur für Privatkonten gilt und nicht für Konten amerikanischer Unternehmen. Berichtet werden nur Daten über natürliche Personen. Zudem ist es für Ausländer sehr schwer, ein Konto in den USA zu eröffnen, da die meisten Banken eine amerikanische Adresse und Steuer-ID verlangen.
Anwendungsbereich von FATCA in der Zukunft
Der aktuelle Anwendungsbereich von FATCA könnte in der Zukunft ausgeweitet werden. Die Zusammenarbeit zwischen den USA und anderen Ländern zeigt, dass der Trend zu mehr Transparenz und Informationsaustausch im Finanzsektor geht.
In den kommenden Jahren könnten zusätzliche Länder FATCA übernehmen oder ähnliche Regelungen einführen. Dieser Schritt würde zu einem globalen Netzwerk der Informationsweitergabe führen, welches es den Steuerbehörden ermöglicht, grenzüberschreitende Finanzstrukturen effektiver zu überwachen. Auch technologische Fortschritte könnten den Prozess der Informationsweitergabe weiter vereinfachen und beschleunigen.
Praxis der Konteneröffnung in den USA für Nichtansässige
Die USA teilen regelmäßig Kontoinformationen mit deutschen Behörden. Über den automatischen Informationsaustausch gemäß dem OECD-CRS (Common Reporting Standard) tauschen über 100 Länder Daten aus, einschließlich aller wichtigen Finanzzentren wie den Cayman Islands, Singapur, den Bahamas und Dubai.
Falls jemand als Deutscher ein Konto im Ausland hat, werden Informationen wie Kontostände und Zinserträge jährlich an die deutschen Behörden übermittelt. Es ist jedoch völlig legal, ein Konto im Ausland zu haben, solange Steuern auf daraus erzielte Einkünfte im Heimatland gezahlt werden.
Es gibt weniger Länder, die sich dem OECD-CRS nicht angeschlossen haben. Die USA sind eines dieser wenigen Länder, beteiligen sich jedoch nicht am OECD-CRS. Stattdessen nutzen die USA ein eigenes System, genannt FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), das ursprünglich entwickelt wurde, um Daten über Auslandskonten amerikanischer Steuerzahler zu sammeln.
Wichtige Details zu FATCA:
Zweiseitiger Informationsaustausch: FATCA betrifft nicht nur Amerikaner mit Auslandskonten. Deutsche Konten bei amerikanischen Banken unterliegen ebenfalls der Pflicht zur Datenübermittlung an deutsche Finanzbehörden.
Berichtspflichtige Informationen: Dazu gehören Kontostände, Erträge, persönliche Daten wie Name, Steueridentifikationsnummer, Adresse und Geburtsdatum.
Das FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA wurde am 31. Mai 2013 unterzeichnet und trat Anfang 2014 in Kraft. Es betrifft jedoch nur persönliche Konten, nicht solche von amerikanischen Unternehmen oder LLCs, auch wenn diese deutsche Anteilseigner haben.
Wichtige Hinweise für die Kontoeröffnung:
Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung: Wer als Deutscher ein Konto in den USA eröffnen will, stößt auf Hindernisse. US-Banken eröffnen in der Regel kein Konto für Personen ohne amerikanische Adresse oder Steueridentifikationsnummer.
Alternative Lösungen: Eine mögliche Lösung besteht darin, sich eine amerikanische Steueridentifikationsnummer (ITIN) zu beschaffen und eine Postadresse in den USA zu nutzen, beispielsweise die eines Verwandten oder durch einen spezialisierten Dienstleister.
Dies sind grundlegende Aspekte zur Praxis der Kontoeröffnung in den USA für Nichtansässige.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Finanzielle Konten von Privatpersonen und Unternehmen
Deutschland und die USA haben ein Abkommen geschlossen, bei dem Informationen über finanzielle Konten ausgetauscht werden. Das sogenannte FATCA-Abkommen verpflichtet amerikanische Banken, Kontodaten von deutschen Steuerpflichtigen an die deutschen Behörden zu übermitteln. Dies betrifft jedoch nur private Konten von Einzelpersonen, nicht die Konten von amerikanischen Unternehmen wie LLCs oder Corporations. Diese Unternehmen werden als amerikanische Steuersubjekte betrachtet und unterliegen nicht diesem Informationsaustausch.
Um sicherzustellen, dass die Kontodaten korrekt übermittelt werden, müssen die Banken grundlegende Kontoinformationen, einschließlich Kontostand und Einnahmen, sowie persönliche Informationen wie Name, Steuernummer und Adresse der Kontoinhaber melden. Es ist wichtig zu beachten, dass es nahezu unmöglich ist, in den USA mit einer deutschen Adresse und Steuernummer ein Konto zu eröffnen, da die meisten amerikanischen Banken dies ablehnen.
Art des Kontos Austausch der Daten Privatkonto Ja Unternehmensaccount Nein
Umgang mit vertraulichen Daten
Der Austausch von Kontodaten zwischen den USA und Deutschland wirft bei vielen Menschen Bedenken hinsichtlich ihrer Privatsphäre auf. Obwohl das FATCA-Abkommen nur grundlegende Kontoinformationen übermittelt, bestehen weiterhin Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit dieser Daten. Banken sind verpflichtet, die Daten sicher und verschlüsselt zu übermitteln, um den Schutz personenbezogener Informationen zu gewährleisten.
Betroffene Kontoinhaber sollten sicherstellen, dass sie allen steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland nachkommen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es gibt jedoch Länder, die derzeit nicht am automatischen Informationsaustausch gemäß OECD CRS teilnehmen. In diesen Ländern ist es oft leichter, ein Konto zu eröffnen, ohne dass die Heimatbehörden über die Kontodaten informiert werden.
Empfehlungen:
Überprüfen Sie Ihre steuerliche Situation, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Steuern gezahlt haben.
Informieren Sie sich über Länder, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre haben.
Nutzen Sie sichere Methoden und zuverlässige Banken zur Eröffnung und Verwaltung von Auslandskonten.
Denken Sie daran, dass ein rechtmäßiger Umgang mit Finanzkonten im Ausland nicht nur Ihre finanziellen Interessen schützt, sondern auch potenzielle rechtliche Konflikte minimiert.