Auswandern oder Zweitwohnsitz Florida: Der Guide zu Visum, Steuern, Finanzen

Ein Umzug nach Florida oder die Errichtung eines Zweitwohnsitzes in diesem sonnenverwöhnten Staat ist für viele ein Traum. Als erfahrener Einwohner von Miami, der mittlerweile in Texas ansässig ist, spreche ich aus eigener Erfahrung, wenn es um die legalen, steuerlichen und praktischen Überlegungen geht, die berücksichtigt werden müssen. Um Stolperfallen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht in den USA auseinanderzusetzen.

Es ist eine Tatsache, dass ein Aufenthalt in den USA von mehr als 120 Tagen pro Jahr über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen kann, unabhängig vom Visumstatus. Diese Pflicht kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen und sollte niemals unbeabsichtigt eintreten. Insbesondere für Unternehmer können bedeutende Konsequenzen entstehen, wie beispielsweise die Erklärungspflicht der weltweiten Einkünfte in zwei unterschiedlichen Ländern. Die Erhaltung der Flexibilität, ohne ungewollte steuerliche Konsequenzen in den USA leben zu können, verlangt eine genaue Planung und Beachtung der Aufenthaltsdauer.

Key Takeaways

  • Eine gründliche Auseinandersetzung mit der unbeschränkten Steuerpflicht in den USA ist für potentielle Auswanderer unabdingbar.

  • Steuerberatungskosten in den USA können erheblich sein, da internationale Sachverhalte eine komplexe Deklarationspflicht erfordern.

  • Visumpolitik und Aufenthaltsdauer spielen eine entscheidende Rolle, um steuerliche Konsequenzen in den USA zu vermeiden.

Unbegrenzte Steuerpflicht in den USA

Wer von Europa nach Florida umzieht oder dort eine Zweitwohnung erwirbt, sollte die steuerlichen Verpflichtungen genau beachten. Einer der entscheidenden Punkte ist die umfassende Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten. Sofern man sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg jeweils länger als 120 Tage jährlich in den USA aufhält, tritt eine unbegrenzte Steuerhaftung ein. Hierbei spielt der Visa-Status, ob mit ESTA oder einem anderen Visum im Land, keine Rolle.

Steuerverpflichtungen:

  • Aufenthaltsdauer: Mehr als 120 Tage Aufenthalt in den USA pro Jahr über mehrere Jahre hinweg führen zu umfassender Steuerpflicht.

  • Weltweites Einkommen: In den USA muss eine Steuererklärung für das weltweite Einkommen eingereicht werden, auch wenn die Besteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist.

Konsequenzen:

  • Unternehmer: Für Unternehmer kann dies bedeutende Folgen haben, z.B. eine Wegzugsbesteuerung bei einer GmbH oder Entflechtung bei einer GbR oder Einzelunternehmung.

  • Nicht-Unternehmer: Auch für Privatpersonen ist damit zu rechnen, dass die Erstellung zweier Steuererklärungen – in den USA und im Heimatland – komplex und kostenintensiv sein kann.

Vermeidung der unbegrenzten Steuerpflicht:

  • Aufenthaltszeit begrenzen: Um einer unbegrenzten Steuerpflicht zu entgehen, darf der Aufenthalt in den USA 120 Tage pro Jahr nicht übersteigen.

  • Bewusste Entscheidung: Die Verpflichtung zur Steuererklärung für Immobilienbesitz, die vermietet werden, während man abwesend ist, bedarf einer bewussten Entscheidung von Anfang an.

Bei der Planung des Aufenthalts in Florida ist es daher essenziell, über die Aufenthaltsdauer und die damit verbundenen steuerlichen Pflichten nachzudenken. Besonders diejenigen, die eine intensivere Bindung zu den USA anstreben, wie etwa durch einen Wohnsitzwechsel oder die Beantragung einer Green Card, müssen diese Aspekte in Erwägung ziehen.

Zweiseitige Steuerpflicht und Einkommensteuererklärung

Bei der Verwirklichung des Traums eines Wohnsitzes in Florida ist die steuerliche Ansässigkeit ein wesentlicher Faktor. Personen, die sich regelmäßig über 120 Tage pro Jahr in den USA aufhalten, werden dort unbegrenzt steuerpflichtig. Dies trifft auf Individuen zu, die sich über mehrere Jahre hinweg für diesen Zeitraum in den USA aufhalten, unabhängig vom jeweiligen Visumstatus. Eine solche unbegrenzte Steuerpflicht kann beabsichtigt sein, um sich von der Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu lösen; doch sollte sie niemals ungeplant eintreten.

Doppelte Steuererklärung:

  • USA: Für Personen, die mehr als 120 Tage pro Jahr in den USA verbringen, ist eine jährliche Steuererklärung für das weltweite Einkommen erforderlich.

  • Deutschland: Die Abgabe einer zweiten Steuererklärung kann ebenfalls notwendig sein.

Steuerberatungskosten:

  • In den USA sind Steuerberater mit Spezialisierung auf internationale Steuerfälle sehr kostspielig, mitunter können Honorare von über $1.000 pro Stunde anfallen.

Vermeidung unbegrenzter Steuerpflicht:

  • Personen, die keine unbegrenzte Steuerpflicht in den USA wünschen, müssen darauf achten, nicht mehr als 120 Tage pro Jahr dort zu verbringen.

ESTA-Regelungen:

  • Erlauben Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in den USA.

  • Mehrmalige Einreisen pro Jahr möglich, solange jeder Aufenthalt die 90-Tage-Grenze nicht überschreitet.

  • Bei häufigen Aufenthalten kann es zu eingehenden Befragungen bei der Einreise kommen.

Für den Erwerb einer Immobilie in Florida und die damit verbundene Vermietung, ohne die Absicht einer unbegrenzten Steuerpflicht, muss von Beginn an klar kommuniziert werden, dass die 120-Tage-Grenze nicht überschritten wird.

Um längere Aufenthalte zu realisieren, ohne ungewollt steuerpflichtig zu werden, bietet das B-1 Besuchervisum eine Option, für sechs Monate zu bleiben. Bei der Beantragung dieses Visums müssen Reisende, die bereits ESTA nutzen können, mit zusätzlichen Überprüfungen rechnen, da Verdacht auf alternative Absichten bestehen könnte.

Visa-Möglichkeiten und Einreise in die Vereinigten Staaten

Einreise ohne Visum unter dem Visa Waiver Programm

Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten für Staatsangehörige bestimmter Länder die Möglichkeit einer visumfreien Einreise mittels ESTA (Electronic System for Travel Authorization) an. Diese Regelung fällt unter das Visa Waiver Programm und gestattet es, bis zu 90 Tage ohne ein traditionelles Visum zu reisen. Ganz gleich, ob man geschäftlich oder privat in die USA reist, ist es möglich, diese 90 Tage zu nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufenthaltsgrenze von 90 Tagen nicht die erlaubte Gesamtzeit pro Jahr in den USA darstellt. Ein aufeinanderfolgendes Verlassen und Wiedereinreisen, um erneut bis zu 90 Tage zu verweilen, ist zwar rechtlich zulässig, birgt jedoch das Risiko, dass bei der Einreisekontrolle von behördlicher Seite Fragen nach dem Ziel des häufigen Aufenthalts gestellt werden könnten. Ein übermäßiges Hin und Her könnte den Anschein erwecken, dass man versucht, auf indirektem Weg in den USA zu leben, was zu Einreiseverboten führen kann.

Das B-1 Besuchervisum für längere Aufenthalte

Für Personen, die planen, sich länger als 90 Tage in den USA aufzuhalten, bietet sich das B-1 Besuchervisum an. Mit diesem Visum ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten bei jedem Einreisen möglich. Es ist zu betonen, dass es hierbei um sechs Monate je Einreise geht, nicht um einen festgelegten Zeitraum innerhalb eines Jahres. Wer beispielsweise ein Eigenheim in den Vereinigten Staaten besitzt, könnte das B-1 Visum nutzen, um längere Zeit vor Ort zu verbringen. Bei der Beantragung eines B-1 Visums ist jedoch Vorsicht geboten, denn Reisende, die eigentlich unter das Visa Waiver Programm fallen könnten und ESTA nutzen dürften, stoßen bei der Antragstellung auf besondere Prüfung durch die US-Behörden. Sie müssen schlüssige Gründe vorweisen, warum sie ein B-1 Visum bevorzugen.

Immobilienbesitz in Florida

Erwerb und Vermietung von Immobilien

Beim Erwerb einer Immobilie in Florida ist zu beachten, dass unabhängig von der Aufenthaltsgenehmigung bereits ein längerer Aufenthalt von über 120 Tagen pro Jahr über mehrere Jahre hinweg zu einer unbegrenzten Steuerpflicht in den USA führen kann. Immobilienbesitzer, die ihre Objekte vermieten möchten, sollten sich bewusst sein, dass sie dadurch eine jährliche Steuererklärung in den USA einreichen müssen. Dies betrifft nicht nur die Mieterträge aus der Immobilie, sondern kann auch das weltweite Einkommen betreffen.

  • Visumstatus: Klären Sie Ihren Visumstatus, ob ESTA oder spezifische Visa, und dessen Einfluss auf Ihren Steuerstatus.

  • Aufenthaltsdauer: Vermeiden Sie, unbeabsichtigt die 120-Tage-Grenze zu überschreiten, die zu einer unbegrenzten Steuerpflicht führen kann.

Steuerliche Verpflichtungen bei Immobilien

Eine unbegrenzte Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten erfordert die Abgabe einer umfangreichen Steuererklärung und kann komplexe Auswirkungen haben. Sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen sollten sich über die möglichen Konsequenzen informieren, insbesondere über die:

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Verstehen Sie, wie dieses Abkommen Ihre steuerliche Situation beeinflusst.

  • Steuerberatungskosten: Erwägen Sie die hohen Kosten für Steuerberatung im internationalen Kontext innerhalb der USA.

  • Ausreisesteuer: Bedenken Sie mögliche Ausreisesteuern bei Veränderung Ihres steuerlichen Wohnsitzes.

  • Steuererklärungen: Bereiten Sie sich darauf vor, zwei Steuererklärungen pro Jahr auszufüllen.

Es ist entscheidend, sich im Voraus bewusst zu sein, ob eine unbegrenzte Steuerverantwortung in den USA erwünscht oder zu vermeiden ist.

Folgen für Geschäftsleute

Unbeschränkte Steuerpflicht: Geschäftsleute müssen beachten, dass bei einem Aufenthalt von mehr als 120 Tagen pro Jahr in den USA über mehrere Jahre hinweg eine unbeschränkte Steuerpflicht entstehen kann. Dies betrifft sowohl gesellschaftliche Strukturen wie eine GmbH als auch Einzelunternehmungen.

  • Bei einer GmbH kann dies zur Auslösung der Wegzugsbesteuerung führen.

  • Bei kleineren Unternehmensformen wie der GbR oder Einzelunternehmen können Entflechtungsprobleme auftreten.

Hohe Kosten für Steuerberatung: Amerikanische Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht können teuer sein, teils über 1000 USD pro Stunde. Es ist daher wichtig, sich der möglichen Kosten bewusst zu sein.

Visabestimmungen und Aufenthaltsregelung:

  • Mit dem ESTA-Programm dürfen Personen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich ohne Visum für jeweils 90 Tage in die USA reisen. Eine wiederholte Einreise nach kurzen Aufenthalten außerhalb der USA ist möglich, jedoch nicht zu empfehlen. Die Gesamtdauer innerhalb eines Jahres ist nicht auf 90 Tage beschränkt.

  • Bei Verstößen oder Verdacht auf Wohnsitznahme kann dies zum Verlust der ESTA-Berechtigung führen und die Notwendigkeit eines Visums nach sich ziehen.

  • Für längere Aufenthalte bietet sich das B-1 Besuchervisum an, welches einen Aufenthalt von bis zu einem halben Jahr ermöglicht.

Besondere Vorsicht bei der Reisedauer: Wer länger als 120 Tage pro Jahr in den USA bleibt, muss dort eine Steuererklärung für das weltweite Einkommen abgeben. Obwohl Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen, ist die Einreichung der Steuererklärung umfassend und komplex.

Bullet-Points zur Steuerverpflichtung in den USA:

  • Aufenthaltsgrenze: Nicht mehr als 120 Tage pro Jahr, um einer unbeschränkten Steuerpflicht zu entgehen.

  • Doppelbesteuerung: Einzureichende Steuererklärungen in beiden Ländern können Doppelbesteuerung verhindern, erfordern aber sorgfältige Planung.

  • Zukünftiger Aufenthalt: Planung der Aufenthaltsdauer in Florida ist essentiell, um steuerliche Folgen zu steuern.

Fazit für Geschäftsleute: Die Etablierung eines Zweitwohnsitzes oder die Auswanderung nach Florida erfordert eine vorausschauende Planung in Bezug auf die Steuerpflicht und die Aufenthaltsdauer.abilia

Lebensgestaltung in Florida

Visaauswahl und Aufenthaltsdauer

Wer in Florida leben oder ein Ferienhaus besitzen möchte, sollte sich mit den Visabestimmungen auseinandersetzen. Deutsche, Schweizer und Österreicher können mit ESTA 90 Tage ohne Visum einreisen. Es gibt keine jährliche Höchstaufenthaltsdauer; man könnte also theoretisch mehrfach für 90 Tage einreisen. Trotz der legalen Möglichkeit raten Experten davon ab, da dies Misstrauen bei den Grenzbeamten erwecken und zu Problemen führen könnte. Alternativ kann das B-1 Besuchervisum eine Option sein, um bis zu einem halben Jahr in den USA zu verbringen. Bei häufigen langen Aufenthalten ist es jedoch ratsam, ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Besteuerungsgrundlagen

Unabhängig vom Visumstatus ergibt sich bei einem Aufenthalt von mehr als 120 Tagen im Jahr über mehrere Jahre hinweg eine unbeschränkte Steuerpflicht in den USA. Wer dies nicht wünscht, sollte seine Aufenthalte entsprechend planen. Die doppelte Steuererklärung in den USA und Deutschland kann sich als komplex erweisen, besonders wenn man Unternehmensinteressen in Deutschland behält. Die Kosten für einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater in den USA können sehr hoch sein.

Immobilienerwerb und Vermietung

Beabsichtigt man, eine Immobilie in Florida zu kaufen und zeitweise zu vermieten, so müssen klar definierte Regelungen getroffen werden, um nicht mehr als die erlaubten 120 Tage pro Jahr in den USA zu verbringen, sofern man eine unbeschränkte Steuerpflicht vermeiden möchte.

Langfristige Planung und Beratung

Eine sorgfältige Planung ist essenziell, um Überraschungen bei der Steuerpflicht zu vermeiden. Experten empfehlen eine umfassende Beratung, um die persönliche Situation und Ziele in Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu bringen.

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