Auswandern Dubai: 9% (bzw. 15%!!) Körperschaftsteuer - die Wahrheit!!

Die Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2023 zu einem wichtigen Thema für Unternehmer entwickelt. Mit einem Standardsteuersatz von neun Prozent betrifft diese Steuer alle Geschäftsformen, von Einzelunternehmern bis hin zu großen Konzernen, die in den VAE tätig sind.

Die steuerlichen Regelungen bieten bemerkenswerte Vorteile für kleinere Unternehmen. Gewinne bis zu 375.000 Dirham sind steuerfrei, und Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter drei Millionen Dirham profitieren von der "Small Business Relief". Für internationale Großkonzerne mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro gilt seit Ende 2024 ein erhöhter Steuersatz von 15 Prozent.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Körperschaftsteuer gilt für alle Unternehmensformen in den VAE, einschließlich Freezone-Gesellschaften

  • Kleine Unternehmen genießen erhebliche Steuervorteile durch Freibeträge und Sonderregelungen

  • Spezielle Aktivitäten in Freezones können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit werden

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Überblick über die Körperschaftsteuer in Dubai

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben 2023 eine Körperschaftsteuer eingeführt, die für Geschäftsjahre ab 2024 gilt. Diese Steuer betrifft alle Unternehmer in den VAE, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Der Standardsteuersatz beträgt 9%, was im internationalen Vergleich relativ niedrig ist. Zum Vergleich: Malta hat einen effektiven Steuersatz von 5%, Rumänien und Bulgarien liegen bei 10%.

Steuerbefreiungen für kleinere Unternehmen:

  • Keine Steuern auf Gewinne bis 375.000 Dirham (ca. 100.000 Euro)

  • Vollständige Befreiung für Unternehmen mit Umsatz unter 3 Millionen Dirham (ca. 800.000 Euro)

Die Steuererklärungspflicht besteht dennoch für alle Unternehmen, einschließlich der Buchführung und Belegaufbewahrung.

Für internationale Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro gilt seit Ende 2024 ein erhöhter Steuersatz von 15%. Diese Regelung betrifft nur sehr große Unternehmen.

Freizonen-Unternehmen unterliegen grundsätzlich auch der Körperschaftsteuer. Ausnahmen gelten für spezifische Aktivitäten:

  • Produktherstellung und -verarbeitung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffseigentum und -betrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen in Freizonen

Eine Betriebsstätte in Dubai führt zur Steuerpflicht. Wer die Geschäfte von Dubai aus führt, muss auch für ausländische Gesellschaften wie LLCs die 9% Körperschaftsteuer zahlen.

Alternativstandorte mit niedrigeren Steuersätzen sind Malta (5%), Zypern (12,5%) oder die Kaimaninseln und Bahamas (0%).

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Steuerliche Reichweite für Unternehmen

Anwendungsbereich nach Unternehmensform

Die Körperschaftsteuer in den VAE gilt für sämtliche Geschäftstätigkeiten unabhängig von der Rechtsform. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer unterliegen gleichermaßen der Steuerpflicht. Der Standardsteuersatz beträgt 9%.

Kleine Unternehmen profitieren von zwei wichtigen Ausnahmen:

  • Steuerfreier Gewinn bis 375.000 Dirham

  • Komplette Steuerbefreiung für Unternehmen mit Umsatz unter 3 Millionen Dirham

Für internationale Konzerne mit über 750 Millionen Euro Jahresumsatz gilt ein erhöhter Steuersatz von 15%.

Besteuerung von Freihandelszonen-Gesellschaften

Unternehmen in Freihandelszonen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerbefreiungen gelten nur für spezifische Aktivitäten:

  • Produktherstellung und -verarbeitung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffsbetrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Vermögensverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen

Wichtig: Mindestens 95% des Umsatzes müssen aus diesen Tätigkeiten stammen.

Die Steuerpflicht greift auch bei ausländischen Gesellschaften mit Betriebsstätte in den VAE. Ein LLC aus den USA mit Geschäftsführung in Dubai muss beispielsweise 9% Körperschaftsteuer zahlen.

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Körperschaftsteuersätze

Standardsteuersatz

Der Standardsatz der Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten beträgt 9%. Dieser Steuersatz gilt für alle Unternehmensformen, einschließlich Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Die Steuer wurde 2023 eingeführt und trat für die meisten Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 in Kraft. Freizonen-Unternehmen unterliegen ebenfalls dieser Steuer, mit wenigen spezifischen Ausnahmen.

Steuererleichterungen für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen genießen bedeutende Steuervorteile:

  • Steuerfreier Gewinn bis 375.000 Dirham (ca. 100.000 Euro)

  • Keine Steuerpflicht bei Jahresumsatz unter 3 Millionen Dirham (ca. 800.000 Euro)

Die Buchführungs- und Steuererklärungspflicht bleibt trotz Steuerbefreiung bestehen. Diese Erleichterungen gelten unabhängig voneinander.

Körperschaftsteuer für Großunternehmen

Für internationale Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro gilt ein erhöhter Steuersatz von 15%. Diese Regelung wurde Ende 2024 eingeführt und betrifft nur sehr große Unternehmen.

Steuerbefreite Aktivitäten in Freizonen:

  • Produktherstellung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffsbetrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen

Die Befreiung gilt nur, wenn 95% des Umsatzes aus diesen Tätigkeiten stammen.

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Steuerliche Vergünstigungen und Befreiungen

Steuerfreie Gewinngrenzen

Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten bedeutende steuerliche Erleichterungen für Unternehmen. Ein wesentlicher Vorteil ist die Steuerbefreiung für Gewinne bis zu 375.000 Dirham (etwa 100.000 Euro). Diese Regelung gilt für alle Unternehmensformen.

Diese Freigrenze kommt auch größeren Unternehmen zugute. Selbst wenn ein Unternehmen höhere Gewinne erzielt, bleiben die ersten 375.000 Dirham steuerfrei.

Steuerbefreiung für Kleinunternehmen

Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 3 Millionen Dirham (etwa 800.000 Euro) genießen eine vollständige Steuerbefreiung. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des erzielten Gewinns.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

  • Szenario 1: Ein Unternehmen mit 800.000 Euro Umsatz und 500.000 Euro Gewinn zahlt keine Steuern

  • Szenario 2: Ein Unternehmen mit 1 Million Euro Umsatz und 300.000 Euro Gewinn:

    • Erste 100.000 Euro: steuerfrei

    • Restliche 200.000 Euro: 9% Körperschaftsteuer

Die Steuererklärungspflicht besteht trotz Befreiung. Unternehmen müssen:

  • Buchführung durchführen

  • Belege aufbewahren

  • Steuererklärungen einreichen

Eine Sonderregelung mit 15% Körperschaftsteuer gilt ausschließlich für Großkonzerne mit über 750 Millionen Euro Jahresumsatz.

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Geschäftliche Rechtspflichten

Steuerliche Verpflichtungen und Rechnungslegung

Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterliegen seit 2024 einer Körperschaftsteuer von 9%. Diese Steuer gilt für alle Geschäftsformen - von Einzelunternehmen bis zu Kapitalgesellschaften.

Kleine Unternehmen genießen bedeutende Steuererleichterungen:

  • Steuerfreier Gewinn: Die ersten 375.000 Dirham (etwa 100.000 Euro) des Gewinns sind steuerfrei

  • Kleinunternehmerregelung: Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen Dirham (etwa 800.000 Euro) zahlen keine Körperschaftsteuer

Wichtig: Auch bei Steuerbefreiung müssen Unternehmen eine Steuererklärung einreichen und eine ordnungsgemäße Buchführung durchführen.

Der erhöhte Steuersatz von 15% betrifft ausschließlich Großunternehmen mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro.

Für Freizonen-Unternehmen gelten Steuerbefreiungen bei folgenden Tätigkeiten:

  • Warenproduktion und -verarbeitung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffsbetrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen

Die Steuerbefreiung greift nur, wenn 95% des Umsatzes aus diesen Aktivitäten stammen.

Unternehmen mit Geschäftsführung in Dubai müssen die lokale Körperschaftsteuer entrichten - unabhängig vom Firmensitz. Dies gilt auch für ausländische Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in Dubai.

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Steuerliche Befreiungen

Freigestellte Tätigkeiten

Bestimmte Aktivitäten in den Freizonen der VAE genießen Steuerbefreiungen. Die Qualifikation für diese Befreiung erfordert, dass mindestens 95% des Umsatzes aus den freigestellten Tätigkeiten stammen.

Die steuerbefreiten Aktivitäten umfassen:

  • Produktionssektor:

    • Herstellung von Waren

    • Weiterverarbeitung von Produkten

    • Handel mit Rohstoffen

  • Finanzdienstleistungen:

    • Holdinggesellschaften

    • Rückversicherungsunternehmen

    • Fondsverwaltung

    • Vermögensverwaltung

    • Flugzeugfinanzierung

  • Maritime Aktivitäten:

    • Schiffseigentum

    • Schiffsbetrieb

  • Logistik:

    • Logistische Dienstleistungen innerhalb der Freizone

Die Unternehmen müssen einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. Diese Befreiungen betreffen nur einen kleinen Teil der in den Freizonen tätigen Firmen.

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Internationale Regelungen und Betriebsstättenkonzept

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine Körperschaftsteuer von 9% eingeführt, die für alle Unternehmensformen gilt. Diese Steuer betrifft nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer.

Kleinunternehmen genießen bedeutende Steuervorteile. Gewinne bis 375.000 Dirham sind steuerfrei. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen Dirham sind von der Steuerzahlung befreit, müssen aber dennoch eine Steuererklärung einreichen.

Für internationale Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro gilt ein erhöhter Steuersatz von 15%. Diese Regelung entspricht den internationalen Vereinbarungen zur globalen Mindeststeuer.

Freizonen-Unternehmen unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Ausnahmen gelten für folgende Aktivitäten:

  • Produktherstellung und -verarbeitung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffsbetrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen innerhalb der Freizone

Das Betriebsstättenkonzept spielt eine zentrale Rolle. Wird ein ausländisches Unternehmen von Dubai aus geführt, entsteht dort eine steuerpflichtige Betriebsstätte. Die Verlegung des Geschäftssitzes in Länder wie Malta (5% Steuer) oder die Kaimaninseln (0% Steuer) bietet legale Alternativen zur Steueroptimierung.

Die Steuerpflicht wird durch die tatsächliche Geschäftsführung bestimmt. Bei aktiver Beteiligung am Tagesgeschäft in Dubai muss das Unternehmen dort Steuern zahlen, unabhängig vom formalen Unternehmenssitz.

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Alternative Standortoptionen für Unternehmen

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben 2023 eine Körperschaftsteuer von 9% eingeführt. Diese gilt für alle Unternehmensformen, einschließlich Einzelunternehmer und Freezone-Gesellschaften.

Kleine Unternehmen genießen bedeutende Steuervorteile. Bei Gewinnen bis 375.000 Dirham (etwa 100.000 Euro) fällt keine Steuer an. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen Dirham (circa 800.000 Euro) sind komplett steuerbefreit.

Große internationale Konzerne mit über 750 Millionen Euro Umsatz müssen seit Ende 2024 einen Steuersatz von 15% entrichten. Diese Regelung betrifft nur eine sehr kleine Anzahl von Unternehmen.

Steuerbefreite Tätigkeiten in Freezones:

  • Produktherstellung und -verarbeitung

  • Rohstoffhandel

  • Holdinggesellschaften

  • Schiffseigentum und -betrieb

  • Rückversicherungen

  • Fondsverwaltung

  • Vermögensverwaltung

  • Flugzeugfinanzierung

  • Logistikdienstleistungen

Für Unternehmer bestehen Möglichkeiten, ihre Geschäfte in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen anzusiedeln:

Die Verlegung des Geschäftssitzes muss allerdings tatsächlich erfolgen. Eine reine Briefkastenfirma reicht nicht aus, da bei operativer Tätigkeit von Dubai aus eine Betriebsstätte entsteht.

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Stecken wir als Ehepaar in einer Steuerfalle (auch nach Auswanderung)??

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