Auswanderer-Steuerfalle: Dividendenaktien bei Umzug in Niedrigsteuerland

Wenn deutsche oder österreichische Investoren Dividendenaktien besitzen und darüber nachdenken, ins steuerfreundlichere Ausland zu ziehen, erhoffen sie sich oft, dort geringe oder keine Steuern auf ihre Dividendeneinnahmen zu zahlen. Doch eine genauere Betrachtung zeigt, dass in manchen Fällen sogar höhere Steuern anfallen könnten. Der entscheidende Faktor hierbei ist die Quellensteuer, die unabhängig vom Wohnsitz des Anlegers auf Dividenden erhoben wird.

Ein konkretes Beispiel ist die USA, wo Investoren aus Deutschland oder Österreich 15% Quellensteuer auf Dividenden zahlen müssen. Diese Steuer wird ebenfalls auf die heimische Kapitalertragssteuer angerechnet. Zieht man jedoch in Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, wo es keine Einkommensteuer gibt, wird die Quellensteuer auf US-Dividenden auf 30% erhöht, da kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Solche steuerlichen Überraschungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer sorgfältig geplanten Anlagestrategie und die Auswahl eines geeigneten Wohnsitzes.

Key Takeaways

  • Dividendenaktien unterliegen weltweit oft der Quellensteuer.

  • Ein Umzug ins Ausland kann höhere Steuern auf Dividenden bedeuten.

  • Eine steuerliche Beratung ist bei der Wohnsitzwahl und Anlagestrategie unverzichtbar.

Dividendenaktienportfolio und Steueroptimierung

Wenn Anleger aus Deutschland oder Österreich ein Dividendenaktienportfolio aufgebaut haben und ins Ausland ziehen möchten, erwarten sie oft, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Doch die Realität kann anders aussehen. Die Quellensteuer kann die vermeintlichen Vorteile zunichtemachen.

Ein Beispiel: Ein Anleger hält Coca-Cola-Aktien. Im Heimatland Deutschland oder Österreich wird eine Quellensteuer von 15% auf die Dividenden erhoben, die gegen die örtliche Kapitalertragssteuer angerechnet wird. Zieht der Anleger jedoch nach Dubai, wo keine Einkommenssteuer existiert, steigt die Quellensteuer auf 30%, da die Vereinigten Arabischen Emirate kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA haben.

Einige Strategien zur Steueroptimierung beinhalten:

  • Änderung der Anlagestrategie: Statt von Dividenden zu leben, könnten Anleger ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien erzielen.

  • Investition in Länder ohne Quellensteuer: Der Kauf von Aktien aus Ländern wie Großbritannien, wo keine Quellensteuern auf Dividenden anfallen, kann hilfreich sein. Beispiele sind Unternehmen wie Shell oder BP.

  • Umzug in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen: Länder wie die Schweiz bieten attraktive Steuervorteile und haben zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen.

Tabelle: Vergleich der Steuerbelastung

Wohnsitz Quellensteuer USA Steuer im Wohnsitzland Gesamte Steuerbelastung Deutschland/Österreich 15% 26,38% (DE) / 27,5% (AT) 26,38% / 27,5% Vereinigte Arabische Emirate 30% Keine 30% Schweiz 15% Gering (Kantonal unterschiedlich) ~15%

In Ländern wie Malta oder Zypern können Dividenden unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei sein, vorausgesetzt, der Anleger hält sich an die lokal geltenden Voraussetzungen, wie den Non-Dom-Status.

Es ist empfehlenswert, sich vor einem geplanten Umzug ins Ausland detailliert steuerlich beraten zu lassen, um unerwartet hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.

Quellensteuer: Funktion und Auswirkung auf Investoren

Anrechnung der Quellensteuer in Deutschland und Österreich

In Deutschland und Österreich wird die Quellensteuer, die im Ausland auf Dividenden erhoben wird, auf die nationale Kapitalertragsteuer angerechnet. Deutlich wird das am Beispiel von Coca-Cola-Aktien. Wenn Coca-Cola Dividenden auszahlt, wird in den USA eine Quellensteuer von 15% einbehalten. Dieser Betrag wird auf die deutsche Abgeltungsteuer von 26,38% oder die österreichische Kapitalertragsteuer von 27,5% angerechnet. Dank zwischenstaatlicher Abkommen, wie dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vermeiden Anleger eine doppelte steuerliche Belastung auf ihre Dividenden.

Auswirkungen eines Umzugs auf die Besteuerung von Dividenden

Ein Umzug ins Ausland, wie etwa nach Dubai, verändert die steuerliche Lage erheblich. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Dennoch fällt in den USA auf Dividenden der volle Quellensteuersatz von 30% an, da kein DBA zwischen den beiden Ländern existiert. Dadurch ergibt sich für Anleger eine höhere Steuerlast als in Deutschland oder Österreich. Weiterhin müssen österreichische Anleger beim Verlassen des Landes auf nicht realisierte Kapitalerträge eine Wegzugsteuer zahlen. In Deutschland ist eine solche Steuer nur für größere Unternehmensbeteiligungen relevant. Anleger sollten ihre Anlagestrategie und ihren Wohnsitz sorgfältig planen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Umzug ins Steuergünstige Ausland: Ein Zweischneidiges Schwert

Beispiel Vereinigte Arabische Emirate Ohne Doppelbesteuerungsvereinbarung

Der Traum vieler Deutscher und Österreicher mit einem aufgebauten Dividendenaktienportfolio ist ein steuergünstiges Leben im Ausland. Ein beliebtes Ziel sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), wo es weder Einkommenssteuer noch Kapitalertragssteuer gibt. Auf den ersten Blick scheint es eine ideale Lösung zu sein.

In den VAE besteht jedoch kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Dies bedeutet, dass auf Dividendenerträge von US-Unternehmen die volle Quellensteuer von 30% erhoben wird. Ohne die Möglichkeit, diese Steuer durch ein Abkommen zu reduzieren, könnte man in den VAE sogar mehr Steuern auf Dividenden zahlen als in Deutschland oder Österreich.

Ein Ausweg könnte sein, auf Erträge aus Veräußerungen statt auf Dividenden zu setzen. Diese Erträge sind sowohl in den USA als auch in den VAE steuerfrei. Ebenso könnte man in Unternehmen investieren, die in Ländern ansässig sind, in denen keine Quellensteuer erhoben wird, wie etwa im Vereinigten Königreich.

Wegzugsteuer in Österreich und Deutschland

Nicht nur das Leben im steuergünstigen Ausland, sondern auch der Wegzug selbst kann steuerliche Herausforderungen mit sich bringen. In Österreich gibt es die sogenannte Wegzugsteuer. Diese Steuer wird auf die in den Aktien enthaltenen, aber noch nicht realisierten Gewinne erhoben. Zum Zeitpunkt des Umzugs ins Ausland muss die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem aktuellen Wert der Aktien versteuert werden.

In Deutschland existiert ebenfalls eine Wegzugsteuer. Allerdings wird diese nur fällig, wenn man mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Für die Mehrheit der Aktien im Streubesitz ist diese Steuer daher nicht relevant.

Diese steuerlichen Hürden machen deutlich, dass ein Umzug ins steuergünstige Ausland gut geplant und durchdacht sein muss. Ein Steuerberater kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die beste Strategie zu finden.

Anlagestrategie und Wohnsitzwahl zur Steuerminimierung

Dividenden vs. Veräußerungserlöse

Eine kluge Strategie zur Steuerminimierung kann darin bestehen, auf Veräußerungserlöse statt auf Dividendenerträge zu setzen. Während auf Dividenden eine Quellensteuer erhoben wird, bleiben Veräußerungsgewinne in vielen Ländern steuerfrei. Dies bedeutet, dass der Verkauf von Aktien einen erheblichen steuerlichen Vorteil bieten kann, besonders in Ländern, in denen Dividendenerträge stark besteuert werden.

Investitionen in Aktien aus Ländern ohne Quellensteuer

Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht darin, in Aktien von Unternehmen aus Ländern zu investieren, die keine Quellensteuer erheben. Ein Beispiel hierfür ist das Vereinigte Königreich, wo keine Quellensteuer auf Dividenden erhoben wird. Aktien von Unternehmen wie Shell oder BP bieten somit Anlegern die Möglichkeit, Dividenden ohne Abzug von Quellensteuern zu erhalten, unabhängig vom Wohnsitz.

Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen und niedriger Steuerlast

Länder mit vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und niedrigen Steuersätzen können ebenfalls interessante Optionen sein. Beispielsweise bietet die Schweiz zahlreiche DBA, die dazu führen können, dass die Steuerlast auf Dividenden erheblich reduziert wird. In vielen Schweizer Kantonen können Dividenden sogar mit sehr niedrigen Einkommenssteuersätzen versteuert werden. Weitere Beispiele sind Malta und Zypern, die ebenfalls attraktive steuerliche Rahmenbedingungen bieten und durch DBA begünstigt werden.

Hinweise:

  • Schweiz: 15% Quellensteuer auf Dividenden aus den USA, keine weitere Steuer in der Schweiz.

  • Zypern: Möglicherweise steuerfrei mit Non-Dom-Status bei Dividenden aus UK.

  • Malta: Ähnliche steuerliche Vorteile wie in Zypern.

Länder mit günstigen Steuerregelungen für Dividenden

Beispiele Schweiz, Malta, Zypern

In der Schweiz gibt es viele Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch Dividenden nur mit dem Einkommensteuersatz besteuert werden. Viele Kantone und Gemeinden haben sehr niedrige Steuersätze, sodass bei Einkünften im sechsstelligen Bereich oft weniger als 10% Steuern anfallen. Die Quellensteuer aus den USA von 15% wird angerechnet, wodurch keine weiteren Steuern fällig werden.

In Malta und Zypern existieren ebenfalls zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen. In Malta können unter bestimmten Bedingungen Dividenden steuerfrei sein. In Zypern ist dies mit dem Non-Dom-Status möglich, der es erlaubt, Dividenden völlig steuerfrei zu beziehen. Hier müssen aber dennoch eventuell Quellensteuern im Quellland der Dividende bezahlt werden.

Spezielle Bedingungen für Länder ohne Quellensteuer

Einige Länder, wie Großbritannien, erheben grundsätzlich keine Quellensteuer auf Dividenden. Britische Aktien wie Shell oder BP werden daher ohne Quellensteuer ausgeschüttet. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wohnsitz des Aktionärs weltweit.

Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass jedes Doppelbesteuerungsabkommen individuelle Bestimmungen hat, die möglicherweise Einfluss auf die Handhabung der Quellensteuer haben. In einigen Fällen kann eine Rückerstattung der Quellensteuer im Sitzstaat des Emittenten notwendig sein, was viel Zeit und Aufwand kosten kann.

Doppelbesteuerungsabkommen und der Umgang mit Quellensteuer

Individuelle Konditionen der Abkommen

Verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die Besteuerung von Dividendenerträgen zwischen zwei Ländern unterschiedlich. Diese Abkommen enthalten oft verschiedene Klauseln und Sonderregelungen, die individuell verhandelt wurden. Zum Beispiel kann in manchen Abkommen eine reduzierte Quellensteuer vorgesehen sein, während in anderen Ländern der volle Steuersatz abgezogen wird. Dadurch ergeben sich je nach Land und Abkommen unterschiedliche steuerliche Belastungen und Handhabungen. Es ist daher wesentlich, die spezifischen Konditionen des jeweiligen DBA zu kennen und entsprechend zu planen.

Erstattungsverfahren für zu viel gezahlte Quellensteuer

Wenn Dividenden versteuert werden, kann es vorkommen, dass mehr Quellensteuer einbehalten wird als erforderlich. In solchen Fällen gibt es oft die Möglichkeit, eine Teilerstattung zu beantragen. Der Prozess ist jedoch in vielen Fällen kompliziert und zeitaufwendig. Formulare müssen häufig beim ausländischen Finanzamt eingereicht und zusätzliche Dokumente wie Ansässigkeitsnachweise vorgelegt werden. Der Erfolg dieser Erstattungsverfahren ist nicht garantiert, und in einigen Fällen kann der ganze Aufwand ohne Ergebnis bleiben. Daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Prozess zu bewältigen und die möglichen Rückerstattungen optimal zu nutzen.

Notwendigkeit der steuerlichen Beratung

Um negative steuerliche Effekte bei einem Umzug ins Ausland zu vermeiden, ist eine professionelle steuerliche Beratung unerlässlich. Wenn jemand plant, seine Einkünfte aus Dividenden im Ausland zu erzielen, kann eine gründliche Analyse gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt viele unangenehme Überraschungen verhindern.

Für Personen, die beträchtliche Kapitalgewinne erzielen, gibt es keine pauschale Lösung. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und Doppelbesteuerungsabkommen variieren je nach Land erheblich. Beispielsweise kann man durch den Kauf von Aktien in Ländern ohne Quellensteuer wie dem Vereinigten Königreich bestimmte Steuern vermeiden. Alternativ können Länder mit vorteilhaften Doppelbesteuerungsabkommen wie die Schweiz oder Malta attraktive Optionen bieten.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Verwaltungsarbeit und die rechtlichen Anforderungen für die Erstattung oder Anrechnung von Quellensteuern äußerst komplex und zeitaufwändig sein können. Daher ist es empfehlenswert, alle Aspekte und möglichen Konsequenzen frühzeitig zu besprechen.

Wichtige Punkte:

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Diese regeln die Anrechnung oder Erstattung von Quellensteuern und können stark variieren.

  • Länder ohne Quellensteuer: Beispielsweise das Vereinigte Königreich, wo für viele Aktien keine Quellensteuern anfallen.

  • Steuergünstige Länder mit DBA: Länder wie die Schweiz, Malta oder Zypern können je nach individueller Steuerplanung vorteilhaft sein.

  • Verwaltungsaufwand: Die Erstattung von Quellensteuer kann sehr zeitaufwendig sein.

Hier ist eine Übersichtstabelle, die einige der Optionen verdeutlicht:

Land Quellensteuer Steuererleichterungen Vereinigtes Königreich Keine Keine Quellensteuer auf Dividenden britischer Unternehmen Schweiz 15% Niedrige gesamtsteuerliche Belastung durch viele DBA Zypern 15% Keine Steuer auf Dividenden für Non-Dom-Status Vereinigte Arabische Emirate 30% Kapitalerträge sind steuerfrei, aber Quellensteuer gilt weiterhin

Diese Tabelle und die obigen Punkte zeigen, dass eine steuerlich fundierte Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die beste Strategie zu wählen.

Hinweis: Es ist ratsam, einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor wichtige finanzielle Entscheidungen getroffen werden, insbesondere bei einem geplanten Umzug ins Ausland.

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