Als Reservist nach Russland an die Front? Lieber die Staatsbürgerschaft wechseln!

In einer Zeit, in der globale Spannungen zunehmen und Verteidigungsstrategien kritisch betrachtet werden, ist die Diskussion über die Aktivierung der Bundeswehrreservisten in Deutschland zu einem brennenden Thema geworden. Jede deutsche Person unter 65 Jahren, die ihren Militärdienst geleistet oder als Zeitsoldat beziehungsweise Berufssoldat gedient hat, gehört zur Reserve und könnte im Verteidigungsfall verpflichtet werden. Dies betrifft eine beträchtliche Anzahl ehemaliger Soldaten und Wehrpflichtige, die aufgrund ihrer Erfahrung und bisherigen Verpflichtungen erneut aufgerufen werden könnten.

Die Möglichkeit, sich einer Einberufung zu entziehen, hat besondere Relevanz erlangt, insbesondere angesichts der geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Ein Umzug ins Ausland oder der Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft könnten Wege darstellen, um einer potenziellen Einberufung auszuweichen. Mit den ab Juni 2024 geltenden Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes wird die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft ohne Aufgabe der deutschen zur Realität, was für einige die Betrachtung einer doppelten Staatsbürgerschaft als Absicherung gegen die Wehrpflicht bedeuten könnte.

Key Takeaways

  • Die Aktivierung der Bundeswehrreservisten ist aktuell Gegenstand intensiver Diskussionen in Deutschland.

  • Personen unter 65 Jahren, die Militärdienst geleistet haben, könnten zur Verteidigung des Landes verpflichtet werden.

  • Der Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft kann eine Möglichkeit sein, um einer Einberufung als Reservist zu entgehen.

Erörterung zur Einberufung von Bundeswehrreservisten

In Deutschland wird aktuell über die Mobilmachung von Bundeswehrreservisten für Zwecke der nationalen Verteidigung diskutiert. Die verschiedenen Standpunkte drehen sich um die Einberufung von Personen, die in der Vergangenheit ihren Wehrdienst geleistet haben, sei es als Zeit- oder Berufssoldaten. Diese Individuen sind Teil der Reserve und könnten bis zu einem Alter von 65 Jahren betroffen sein.

Die Reservearmee der Bundeswehr umfasst ungefähr 34.600 aktiv partizipierende Reservisten sowie etwa 930.000 zusätzliche Mitglieder, die zur Dienstpflicht bereitstehen könnten. Diese Definition bezieht frühere Soldaten ein, die ihre militärischen Ränge, mit Ausnahme der vorläufig vergebenen oder zurückgezogenen, behalten, allerdings mit dem Zusatz "der Reserve". Ehemalige Berufssoldaten führen ihren Rang mit dem Zusatz "außer Dienst", sobald sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Im Hinblick auf die Wehrpflicht sieht das Wehrpflichtgesetz vor, dass alle deutschen Männer ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik oder im Ausland mit einer früheren Residenz oder Bezug zur Bundesrepublik zur Wehrpflicht herangezogen werden können. Die Wehrpflicht ruht jedoch, sollten Wehrpflichtige dauerhaft und mit Einkommen im Ausland leben, basierend auf der Annahme, dass sie beabsichtigen, diesen Aufenthaltsstatus beizubehalten.

Bei Gesundheitschecks ehemaliger Soldaten unter 65 Jahren, vorgeschlagen durch Patrick Sensburg, könnte ein Register angelegt werden, um im Falle eines nationalen Notandes schnellen Zugriff zu ermöglichen. Diese Maßnahme wurde von verschiedenen politischen Akteuren diskutiert, so hat sich zum Beispiel der FDP-Verteidigungsexperte Alexander Müller dafür ausgesprochen.

Um der Wehrpflicht zu entkommen, besteht die Möglichkeit, ins Ausland umzuziehen oder eine zweite Staatsbürgerschaft zu erlangen, was ab Juni 2024 ohne Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein wird. Länder wie St. Lucia oder Grenada bieten beispielsweise die Möglichkeit, durch Investitionen die Bürgerschaft zu erwerben.

Definition und Zugehörigkeit der Reserve

Die Bundeswehr-Reservisten sind Individuen, die bereits aktiven Wehrdienst als Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Berufssoldaten geleistet haben. Diese Personen tragen weiterhin den ihnen bei der Bundeswehr verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz der Reserve. Ausnahmen bilden jene, deren Dienstgrad aberkannt wurde, vorläufig war oder wenn sie als ehemalige Berufssoldaten außer Dienst sind.

Folgende Personen gehören zur Reserve:

  • Alle ehemaligen Soldaten unter 65 Jahren

    • Involviert sind sowohl ehemalige Wehrpflichtige als auch ehemalige Zeit- und Berufssoldaten.

  • Personen, deren Dienstgrade nicht widerrufen oder nur vorläufig vergeben wurden

    • Ausgeschlossen sind solche, denen der Dienstgrad aberkannt wurde.

Im Ernstfall muss die Bundeswehr eine bedeutende Anzahl an Soldaten mobilisieren können. Es kursieren Diskussionen über die Notwendigkeit einer Gesundheitsüberprüfung und einer Registrierung aller ehemaligen Soldaten, um die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zu erhöhen. Diese Vorschläge kommen von einflussreichen Mitgliedern der Reservistenorganisationen und politischen Verteidigungsspezialisten.

Wer ist wehrpflichtig:

  • Männer ab 18 Jahren mit deutschem Pass

    • Einschließlich derjenigen, die außerhalb Deutschlands leben, solange sie keinen permanenten Wohnsitz im Ausland haben.

  • Wehrpflicht gilt nicht für Personen, die permanent im Ausland leben

    • Ein Umzug ins Ausland kann die Wehrpflicht unterbrechen.

Die Möglichkeit, der Wehrpflicht zu entgehen, etwa durch Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft oder dauerhaften Umzug ins Ausland, ist gemäß neuer Gesetze ab Juni 2024 nicht mehr an den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gebunden. Investitionen in bestimmten Ländern können zu einer schnellen zweiten Staatsbürgerschaft führen.

Möglichkeiten zur Vermeidung der Wehrpflicht:

  • Langfristiger Wohnsitz im Ausland:

    • Schutz vor dem Wehrdienst durch dauerhaften Umzug ins Ausland.

  • Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft:

    • Möglichkeit zur Investitionsbürgerschaft in Ländern wie St. Lucia, Antigua & Barbuda.

Das Konzept einer aktiven Reserve ist entscheidend für die nationale Verteidigung und strategische Ausrichtung der Bundeswehr, insbesondere im Kontext gegenwärtiger globaler Konflikte.

Wer ist zum Militärdienst verpflichtet?

In der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich die Verpflichtung zum Wehrdienst auf Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, deutsche Staatsbürger gemäß des Grundgesetzes sind und ihren dauerhaften Wohnsitz innerhalb der Bundesgrenzen oder, unter bestimmten Umständen, außerhalb haben. Die Grundsätze hierzu finden sich im Wehrpflichtgesetz. Jeder deutsche Mann über 18 Jahre, gleich seines Wohnorts, fällt grundsätzlich unter die Wehrpflicht.

Die Wehrpflicht ruht allerdings, falls Auslandsdeutsche einen festen Wohnsitz und Lebensunterhalt außerhalb Deutschlands nachweisen können, der darauf schließen lässt, dass sie beabsichtigen, diesen dauerhaft beizubehalten. Dadurch entfällt für Menschen in solchen Umständen die Wehrpflicht zeitweise.

Zudem umfasst die Bundeswehrreserve ehemalige Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, die ihren Dienst bereits abgeleistet haben und unter 65 Jahre alt sind. Dies bezieht sich sowohl auf Zeitsoldaten als auch auf Berufssoldaten. Bei einem Aufgebot verwendet die Bundeswehrreserve den im Militärdienst erworbenen Dienstgrad, wobei bestimmte Ausnahmen und Zusätze gelten.

Das aktuelle Reserveaufgebot setzt sich aus etwa 34.600 aktiven Reservisten zusammen, die regelmäßig an Bundeswehrübungen teilnehmen, und weiteren 930.000 Reservemitgliedern, die bisher Militärdienst geleistet haben. In Momenten erhöhten Bedarfs, wie einer Spannungs- oder Verteidigungslage, wäre diese Gruppe der Reservisten verpflichtungspflichtig.

Es wird vorgeschlagen, zur optimalen Vorbereitung auf Notfälle eine Gesundheitsprüfung für alle ehemaligen Soldaten unter 65 Jahren durchzuführen und diese in ein Register einzutragen. Hervorgehoben wird hierdurch die Bedeutung einer lückenlosen Erfassung zur Sicherstellung der schnellen Verfügbarkeit von Reservistinnen und Reservisten.

Wie aus diesen Erklärungen hervorgeht, kann die Verlagerung des dauerhaften Wohnsitzes ins Ausland eine Möglichkeit sein, der Wehrpflicht zu entgehen. Außerdem könnte die Anschaffung einer zweiten Staatsbürgerschaft durch Investitionen in bestimmten Ländern, ohne tatsächlich dorthin umziehen zu müssen, eine Alternative bieten. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise St. Lucia, Antigua & Barbuda, Grenada, St. Vincent und die Grenadinen, wobei die Kosten sich auf etwa 100.000 US-Dollar belaufen könnten. Die potenzielle Doppelstaatsbürgerschaft wäre durch die neu angepassten deutschen Gesetze zur Staatsbürgerschaft ab Juni 2024 erleichtert, allerdings könnte es notwendig sein, die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, um einer allgemeinen Wehrpflicht zu entkommen.

Es ist zu betonen, dass diese Informationen keinerlei Regierungspläne oder Regierungserklärungen darstellen, sondern eine Diskussion über mögliche Maßnahmen widerspiegeln, um auf eine Krisensituation adäquat reagieren zu können.

Methoden zur Vermeidung des Wehrdienstes

In Deutschland besteht bei bestimmten sicherheitspolitischen Szenarien theoretisch die Möglichkeit, dass ehemalige Soldaten unter 65 Jahren als Teil der Reserve für den militärischen Dienst eingezogen werden können. Es gibt jedoch legale Wege, wie sich einberufene Reservisten dem Dienstantritt entziehen können.

Auswandern: Ein Umzug ins Ausland kann eine Befreiung von der Wehrpflicht bewirken, besonders dann, wenn der Lebensunterhalt außerhalb Deutschlands bestritten und die Absicht beibehalten wird, seinen ständigen Wohnsitz im Ausland zu führen.

Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft: Die Option, eine zweite Staatsangehörigkeit zu erlangen, bietet auch einen möglichen Ausweg. Ab Juni 2024 ermöglicht das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht den Erwerb einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft ohne Aufgabe der deutschen.

Staaten für Investoren-Staatsbürgerschaft Geschätzte Kosten St. Lucia ca. 100.000 $ Antigua & Barbuda ca. 100.000 $ Grenada ca. 100.000 $ St. Vincent und die Grenadinen ca. 100.000 $

Es ist anzumerken, dass diese Maßnahmen im Falle eines Einzugs lediglich hypothetisch diskutiert werden und die Anschaffung einer Investoren-Staatsbürgerschaft auch weitere finanzielle Implikationen mit sich bringt.

Zusätzliche Bedingungen, wie beispielsweise Lebensunterhalt und ständiger Wohnsitz, sind für eine Befreiung von der Wehrpflicht ebenfalls relevant und müssen berücksichtigt werden. Entscheidend hierfür sind die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes.

Erhalt einer zweiten Staatsangehörigkeit

Es wird aktuell über die Mobilisierung von Bundeswehrreservisten zur nationalen Verteidigung debattiert. Personen, die ihre Militärpflicht absolviert haben, professionelle oder Zeitsoldaten waren und noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben, gehören der Reserve an und könnten betroffen sein. Es gibt Überlegungen, ehemalige Soldaten unter 65 Jahren gesundheitlich zu überprüfen und in ein Register aufzunehmen.

Aktuelle Reservistenstruktur:

  • Aktive Reservisten: ca. 34.600

  • Wehrpflichtige Mitglieder der Reserve: ca. 930.000

Definition eines Reservisten: Ehemalige Bundeswehrsoldaten, die ihren Dienstrang aus der aktiven Zeit mit dem Zusatz 'der Reserve' führen. Ausnahmen gelten bei aberkanntem Rang oder bei vorübergehender Verleihung desselben. Frühere Berufssoldaten führen nach dem Ausscheiden den Rang mit dem Zusatz 'außer Dienst'. Im Falle eines Wiedereinzugs verwenden sie ihren Rang ohne den Zusatz.

Wehrpflichtige Personen: Laut Wehrpflichtgesetz unterliegen männliche Deutsche ab 18 Jahren der Militärpflicht. Die Pflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren dauerhaften Wohnsitz und Lebensunterhalt im Ausland haben.

Die Möglichkeit, einer Einberufung zu entgehen, besteht darin, ins Ausland zu ziehen oder schnell eine zweite Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit der ab Juni 2024 geltenden neuen deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzgebung ist der Erwerb einer Zweitstaatsbürgerschaft möglich, ohne die deutsche aufgeben zu müssen. Im Ernstfall könnte dies jedoch bedeuten, die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen.

Wege zur Zweitstaatsbürgerschaft:

  • Bürger anderer Staaten werden durch langjährigen Aufenthalt

  • Erwerb durch Investition (z.B. in Karibikstaaten) ohne Anwesenheitspflicht

Kosten für Staatsbürgerschaft durch Investition: Ungefähr 100.000 US-Dollar

Staaten für Zweitstaatsbürgerschaft beinhalten beispielsweise St. Lucia, Antigua und Barbuda, Grenada, St. Vincent und die Grenadinen.

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