ACHTUNG! Steuerfallen bei GmbH nach Auswanderung!

Die Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann für ausländische Investoren, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, attraktiv erscheinen. Es ist jedoch entscheidend, den Versuch einer Beteiligung erst nach dem offiziellen Wegzug aus Deutschland anzugehen. Der Grund hierfür liegt in der möglichen Erhebung der Wegzugssteuer, die bei einer Anteilsübernahme vor dem Wegzug fällig werden könnte. Des Weiteren stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Behandlung von ausländischen Investments in Deutschland, insbesondere wenn der neue Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland liegt. In diesem Fall können durch eine Beteiligung wirtschaftliche Interessen in Deutschland begründet werden, was zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht führen kann und somit eine Steuererklärungspflicht in Deutschland nach sich zieht. Es ist ebenso von Bedeutung, alternative Investitionsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. So könnten Unternehmensgründungen in anderen Ländern innerhalb der EU steuerlich vorteilhafter sein und gleichzeitig den guten Ruf eines Standorts nutzen, ohne die potenziellen Nachteile einer Beteiligung an einer deutschen GmbH zu erfahren. Besonders für deutsche Staatsangehörige könnten diese Alternativen Relevanz besitzen. Es gilt, die steuerlichen Implikationen jeder Investitionsform sorgfältig zu prüfen, um unerwünschte finanzielle Folgen zu vermeiden.

Key Takeaways

  • Eine Anteilsübernahme an einer GmbH sollte erst nach dem Verlassen Deutschlands erfolgen, um die Wegzugssteuer zu vermeiden.

  • Beteiligung an einer deutschen GmbH kann zu steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland führen, besonders wenn der Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland ist.

  • Alternativen zur GmbH-Beteiligung sollten in Erwägung gezogen werden, um steuerliche Nachteile zu umgehen.

## Beteiligung an einer deutschen GmbH nach Auswanderung

### Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Nach dem Wegzug aus Deutschland ist es ratsam, Beteiligungen an einer deutschen GmbH erst dann vorzunehmen, wenn man tatsächlich im Ausland ansässig ist. Dies hilft, die Wegzugsbesteuerung zu umgehen.

### Steuerpflichten bei Ansässigkeit in Staaten mit niedriger Besteuerung

Lebt man in einem Niedrigsteuerland wie Dubai, besteht für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach dem Wegzug unter Umständen weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch wirtschaftliche Interessen wie GmbH-Beteiligungen.

### Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Bei Beteiligung an einer deutschen GmbH von einem Niedrigsteuerland aus, kann eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht eintreten. Dies bedeutet, dass man auch nach dem Wegzug aus Deutschland für bis zu einem Jahrzehnt zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sein kann.

**Steuerbelastung der GmbH:**

- Körperschaftsteuer: **~30%** des Gewinns
- Gewerbesteuer: Abhängig vom Hebesatz des Standorts

**Umsatz von Leistungen:**

- Rechnungsstellung an die GmbH möglich
- Übliche lokale Honorare anwendbar

**Gewinnausschüttungen und Quellensteuer:**

- Nach Versteuerung: **~70%** des Gewinns verteilbar
- Quellensteuer in Deutschland: bis zu **~28%**

**Steuerliche Behandlung von Firmenverkauf:**

- Verkaufserlöse können je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auch im Ausland versteuert werden

Alternative Wege zur Beteiligung an Unternehmensstrukturen

Wer nach dem Umzug ins Ausland überlegt, sich an einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu beteiligen, sollte einige Aspekte bedenken. Die Beteiligung sollte idealerweise erst nach dem Verlassen Deutschlands erfolgen, um der sogenannten Wegzugssteuer zu entgehen. Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland besitzt, könnte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen. Dies könnte bedeuten, dass erneut Steuererklärungen in Deutschland eingereicht werden müssen.

Mögliche Unternehmensgründungen im Ausland:

  • Eine Unternehmensgründung in Ländern wie Luxemburg, Liechtenstein oder der Schweiz kann eine Alternative zur GmbH in Deutschland sein.

  • Deutschland wird aufgrund des guten Rufs und der rechtlichen Rahmenbedingungen oft bevorzugt.

  • Länder innerhalb der EU bieten ähnliche oder fast ähnliche Bedingungen ohne die Nachteile, die mit einer deutschen Gesellschaft verbunden sein könnten, vor allem wenn man deutscher Staatsbürger ist.

Steuerliche Faktoren beim Investieren in eine deutsche GmbH vom Ausland aus:

  • Eine in Deutschland ansässige GmbH muss ihre Steuern normal entrichten, unabhängig vom Wohnsitz der Gesellschafter.

  • Die Frage, ob Dienstleistungen von einer in Deutschland ansässigen Firma abgerechnet werden können, wird oft gestellt. Für im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen sind Rechnungen zu lokalen Standardsätzen möglich.

  • Eine wichtige Frage betrifft auch die Ausschüttung von Gewinnen und deren steuerliche Behandlung, insbesondere die in Deutschland anfallende Kapitalertragsteuer.

Konkrete steuerliche Aspekte:

  • Die in Deutschland verdienten Gewinne unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer von zusammen etwa 30%.

  • Nach Steuerzahlungen können übrig bleibende Gewinne als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

  • Für in Niedrigsteuerländern ansässige Gesellschafter kann die Kapitalertragsteuer bis zu ca. 28% betragen, da oft kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, wie z.B. mit Dubai.

Option einer Holdinggesellschaft:

  • Eine Holdinggesellschaft könnte anstelle einer natürlichen Person Anteile halten.

  • Innerhalb der EU kann die Mutter-Tochter-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast verringern, insbesondere die Kapitalertragsteuer.

Es ist wichtig, individuelle Umstände zu berücksichtigen, da oftmals keine Steuervorteile durch eine Beteiligung an einer deutschen GmbH zu erwarten sind, insbesondere wenn man außerhalb Deutschlands wohnt.

Steuerliche Betrachtungen für ausländische Investitionen

Besteuerung einer deutschen Kapitalgesellschaft

Eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft unterliegt mit ihren Gewinnen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Unabhängig vom Wohnort der Gesellschafter beläuft sich die steuerliche Gesamtbelastung meist auf ungefähr 30% der erwirtschafteten Erträge.

Umsatzgenerierung über Grenzen hinweg

Gesellschafter, die außerhalb Deutschlands wohnen und Leistungen für eine inländische Kapitalgesellschaft erbringen, können diese Dienstleistungen grundsätzlich in Rechnung stellen. Die Tarifierung sollte dem üblichen lokalen Stundensatz entsprechen, um Fantasierechnungen zu vermeiden.

Ausschüttungspolitik der Gesellschaft

Nach Versteuerung der Gewinne in Deutschland kann der verbleibende Betrag als Dividende an die Gesellschafter verteilt werden. Wohnsitzabhängig kann auf diese Gewinnausschüttungen eine deutsche Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag anfallen, die nicht immer durch ein Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden kann.

Verkauf der Unternehmensbeteiligungen

Bei der Veräußerung von Anteilen einer deutschen Kapitalgesellschaft kann eine Besteuerung des Gewinns sowohl in Deutschland als auch im Wohnsitzland des Verkäufers in Betracht kommen. Die steuerrechtliche Behandlung ist dabei abhängig von individuellen Abkommen und der spezifischen Steuersituation des Gesellschafters.

Diese steuerrechtlichen Aspekte sind maßgeblich und sollten von jedem, der eine Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft erwägt, sorgfältig bedacht werden, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Wohnsitznahme in einem Niedrigsteuerland.

Anwendung von Holdinggesellschaften für steuerliche Zwecke

Beim Bezug einer Beteiligung an einer deutschen GmbH nach einem Umzug ins Ausland gilt es, wesentliche steuerliche Aspekte zu bedenken. Insbesondere sollte die Beteiligung erst erfolgen, nachdem der Wohnsitz verlegt wurde, um der Wegzugsbesteuerung zu entgehen.

Lebt man in einem Niedrigsteuerland, besteht für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Auszug die Gefahr der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn man wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Eine Beteiligung an einer GmbH könnte solche Interessen begründen und dazu führen, dass man in Deutschland wieder steuerlich erfasst wird. Aus diesem Grund sollte man eine Beteiligung gut überdenken und alternativ die Gründung von Gesellschaften in anderen Ländern in Erwägung ziehen.

Deutschland bietet zwar wegen seines soliden Rufes Vorteile, doch Länder wie Luxemburg, Liechtenstein oder die Schweiz könnten gleichwertige Optionen ohne die Nachteile für deutsche Staatsangehörige bieten. Diese Überlegungen sind insbesondere für Personen relevant, die aus einem Hochsteuerland in ein Niedrigsteuerland wechseln, ohne dass ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Im Hinblick auf die Steuern muss beachtet werden, dass eine GmbH in Deutschland unabhängig vom Wohnsitz des Gesellschafters Steuern zahlen muss. Hierzu gehören Körperschafts- und Gewerbesteuern, die zusammen etwa 30% der Gewinne betragen.

Fernerhin sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Fakturierung: Es ist möglich, von dem ausländischen Wohnsitz aus Rechnungen an die GmbH zu stellen, sofern tatsächliche Arbeitsleistungen erbracht werden. Fantasy-Berechnungen sind jedoch nicht zulässig.

  • Gewinnausschüttungen: Nach Abführung der Steuern durch die GmbH kann der verbleibende Gewinn als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Als natürliche Person mit Wohnsitz in Dubai unterliegen diese Ausschüttungen einer Kapitalertragssteuer in Deutschland von etwa 25% plus Solidaritätszuschlag.

  • Verkauf von Anteilen: Steuerliche Folgen eines Anteilsverkaufs hängen vom Wohnsitzland ab. Unter Umständen kann der Gewinn auch im Ausland besteuert werden.

Die Einschaltung einer Holdinggesellschaft als Anteilseigner kann in bestimmten Fällen steuerliche Vorteile bringen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Holding über eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit verfügt. Beispielsweise können Beteiligungen über eine Gesellschaft in Zypern laufen, die jedoch nachweisen muss, dass sie aktiv tätig ist, um in den Genuss von Steuervergünstigungen zu kommen.

Insgesamt bietet eine Anlage in eine deutsche GmbH aus dem Ausland keine Steuervorteile per se. Vielmehr hängen die steuerlichen Konsequenzen stark von den individuellen Umständen des Einzelfalls sowie den Regelungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.

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