Achtung Steuerbombe: Noch 10 Jahre deutsche Krypto-Steuern für Digitale Nomaden
Als digitaler Nomade oder dauerhafter Reisender ist es von entscheidender Bedeutung, die steuerlichen Konsequenzen der eigenen Einkünfte zu verstehen, insbesondere wenn es um Kryptowährungen geht. In Deutschland könnte Einkommen aus Kryptowährungen unter Umständen auch zehn Jahre nach dem Verlassen des Landes steuerpflichtig sein. Die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen umziehen und zugleich bedeutende wirtschaftliche Interessen in Deutschland beibehalten.
Die Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungseinkommen sind komplex, da diese sich aufgrund der dezentralen Natur der Blockchain einer einfachen geografischen Zuordnung entziehen. Diese Unsicherheit ist für jene, die mit Kryptowährungen handeln, von Bedeutung, insbesondere wenn sie kurzfristige Veräußerungsgeschäfte tätigen. Die Herausforderung besteht darin, das Einkommen aus Kryptowährungen korrekt einzuordnen, um feststellen zu können, ob es als ausländisches Einkommen gilt und somit von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ausgenommen ist oder nicht.
Key Takeaways
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland kann Kryptowährungseinkommen von digitalen Nomaden auch nach der Auswanderung betreffen.
Die geografische Zuordnung von Kryptowährungseinkommen ist für die Steuerpflicht entscheidend und zugleich eine komplexe Angelegenheit.
Kryptowährungen müssen möglicherweise ein Jahr gehalten werden, um Steuerfreiheit bei Privatverkäufen unter erweiterten beschränkten Steuervorschriften zu erlangen.
Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland
In Deutschland ist die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht von Relevanz, die deutsche Staatsangehörige betrifft, die in steuerlich begünstigte Länder ziehen und dort leben, während sie noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland, wie Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Unternehmen, aufweisen. Diese Regelung greift ebenso bei Personen, die als digitale Nomaden oder Dauerreisende gelten und Einkünfte ohne feste Niederlassung erzielen, beispielsweise durch Dienstleistungen, die über eine US-amerikanische LLC abgerechnet werden. Das Schaffen einer fiktiven Betriebsstätte in Deutschland könnte hierbei möglich sein.
Auswirkungen von Krypto-Einkünften auf die Steuerpflicht
Steuererklärungspflicht: Personen müssen trotz ihres Auslandswohnsitzes bis zu 10 Jahre eine Steuererklärung in Deutschland einreichen.
Abgrenzung von ausländischen Einkünften:
Ausländische Kapitaleinkünfte, wie Dividenden mit klar erkennbarem Auslandsbezug, sind nicht in Deutschland steuerpflichtig.
Krypto-Einkünfte, wie Gewinne aus dem Verkauf von Coins oder Einkünfte aus Staking, sind schwer einem bestimmten Land zuzuweisen und könnten daher in den Bereich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht fallen.
Investitionen in Kryptowährungen:
Privatverkaufsgeschehen: Verkauf von Kryptowährungen kann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei sein, vorausgesetzt die Kryptowerte lassen sich klar einem anderen Land zuordnen.
Kauf nach Auswanderung: Selbst beim Kauf von Kryptowährungen nach der Auswanderung gilt die Einjahresregel, um eine potenzielle Besteuerung in Deutschland zu vermeiden.
Herausforderungen bei Krypto-Einkünften
Die Bestimmung eines klaren Auslandsbezugs von Kryptowährungen ist schwierig, da diese auf einer dezentralisierten Blockchain existieren und nicht physisch in einem Hardware Wallet oder auf einer Krypto-Börse gespeichert sind. Somit lassen sich Kryptowährungs-Einkünfte oft nicht eindeutig einem Land zurechnen, was bei einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu Problemen führen kann.
Besteuerung und Nachweise bei der Finanzverwaltung
Das Finanzamt kann verlangen, Nachweise zu erbringen, um zu verifizieren, ob Kryptowährungs-Einkünfte tatsächlich ausländischen Ursprungs sind. Steuerpflichtige mit erweiterter beschränkter Steuerpflicht müssen ihre weltweiten Einkünfte, einschließlich jene aus Kryptowährungen, in der Steuererklärung angeben. Ob und inwiefern diese in Deutschland steuerpflichtig sind, bleibt eine nicht vollständig geklärte Rechtsfrage ohne einheitliche Regelung durch den deutschen Gesetzgeber oder das Bundesministerium der Finanzen.
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungseinkünften
Kryptowährungseinkünfte können auch nach dem Verlassen Deutschlands steuerpflichtig sein. Besonders Digitalnomaden und Dauerreisende ohne festen Wohnsitz könnten von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen sein, sollte man wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Zum Beispiel Einkünfte durch Dienstleistungserbringung über eine US-amerikanische Firma ohne feste Niederlassung in Deutschland könnten zu dieser Steuersituation führen.
Steuererklärungspflicht in Deutschland:
Erfordernis der Steuererklärungsabgabe für 10 Jahre nach Auszug
Fremdeinkünfte müssen angegeben werden, sind aber nicht steuerpflichtig in Deutschland
Einkünfte ohne feste Niederlassung können steuerpflichtig sein
Konsequenzen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht:
Kapitaleinkünfte mit deutlichem Auslandsbezug fallen nicht unter deutsche Steuerpflicht
Einkünfte aus deutschem Unternehmen oder Verkauf von Firmenanteilen können betroffen sein
Spezielle Aspekte bei Kryptowährungen:
Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Einkünften aus Kryptowährungen zu einem spezifischen Land
Blockchain-Technologie führt zu einer dezentralen Struktur ohne klaren nationalen Bezug
Einkommen aus Veräußerungsgeschäften von Kryptowährungen kann der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn nicht eindeutig einem anderen Land zugeordnet
Ein-Jahres-Regel:
Veräußerung von Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist steuerfrei, auch im Ausland
Einkünfte aus Kryptowährungen, die unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen, bedürfen einer Haltedauer von mindestens einem Jahr
Zu beachten:
Unklare gesetzliche Regelungen zur Lokalisation von Krypto-Assets führen zu Unsicherheiten
Steuerpflichtige müssen im Zweifelsfall dem Finanzamt darlegen, warum die Einkünfte als ausländisches Einkommen zu klassifizieren sind
Die Unbestimmtheit der Standortzuweisung von Kryptowährungen führt zu einer steuerrechtlichen Grauzone, die es Portfoliobesitzern erschwert, ihre steuerlichen Pflichten exakt zu erfüllen. Transaktionen mit Kryptowährungen sollten sorgfältig geprüft werden, um einer unvermuteten Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen.
Folgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht
Erfordernis der Steuerdeklaration
Im Kontext der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist die Einreichung einer Steuererklärung in Deutschland erforderlich – selbst wenn der Steuerpflichtige Deutschland verlassen hat und bis zu zehn Jahre im Ausland verweilt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle relevanten Einkommensteuererklärungen angefertigt und eingereicht werden. Dies bedeutet allerdings nicht zwingend eine Steuerzahlung in Deutschland; für ausländische Einkünfte, deren Herkunft klar außerhalb Deutschlands liegt, fällt keine deutsche Einkommensteuer an.
Unterscheidung ausländischer Einkünfte
Einkünfte aus Kryptowährungen stellen einen besonderen Fall dar, da ihre geografische Zuordnung aufgrund der dezentralen Natur der Blockchain nicht eindeutig ist. Dies führt dazu, dass Einkünfte aus Kryptowährungen unter Umständen nicht klar als ausländische Einkünfte kategorisiert werden können. Folglich besteht die Möglichkeit, dass diese Einkünfte der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Zu beachten ist, dass der Verkauf von Kryptowährungen, sofern die Haltedauer unter einem Jahr liegt, in Deutschland steuerpflichtig sein kann. Erträge aus ausländischem Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Dividenden, die einen eindeutigen Auslandsbezug haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierbei gilt die aktuelle Rechtsunsicherheit, die eine exakte Zuweisung von Krypto-Assets zu einem bestimmten Staat erschwert, weshalb eine genaue Abgrenzung vom Steuerpflichtigen argumentiert und dargelegt werden muss.
Klassifizierung von Kryptowährungseinkünften
Kryptowährungseinkünfte können auch nach dem Verlassen Deutschlands eine steuerliche Relevanz behalten. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Bürger, die aus Deutschland in ein Niedrigsteuerland umziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Dazu zählen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Konten mit hohem Guthaben. Digitale Nomaden und Dauerreisende ohne festen Wohnsitz fallen möglicherweise auch unter diese Regelung, besonders wenn sie Einkünfte aus Dienstleistungen wie Softwareentwicklung oder Beratung über ausländische Firmenstrukturen erzielen, da dies als fiktive Betriebsstätte in Deutschland gesehen werden könnte.
Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen und Aktivitäten wie Staking oder Lending könnten betroffen sein. Der Grund hierfür ist, dass solche Einkünfte nicht eindeutig dem Ausland zugeordnet werden können. Die Anforderung, für zehn Jahre nach Wegzug aus Deutschland noch Steuererklärungen einzureichen, bedeutet nicht automatisch eine Besteuerung. Nur Einkünfte, die nicht als ausländisches Einkommen gelten, unterliegen der Steuer in Deutschland. Das trifft für Gewinne aus dem Verkauf deutscher Aktien oder Unternehmensanteile zu, aber die Lage bei Kryptowährungen ist weniger eindeutig.
Da Kryptowährungen auf der Blockchain existieren und keine physische Lokalität haben, ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Land schwierig. Hardware-Wallets oder Börsen geben keinen Aufschluss über den tatsächlichen Standort der digitalen Währungen. Da die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte auch von einer ausländischen Zuordnung abhängt und Kryptowährungen diese klare Zuordnung nicht haben, besteht die Gefahr einer Besteuerung in Deutschland. Eine Ausnahme bildet der Besitz der Kryptowährung über ein Jahr hinaus, welcher auch unter der erweiterten beschränkten Steuerpflicht steuerfrei bleiben würde.
Kryptoinvestitionen, die vor der Auswanderung getätigt wurden, und solche, die danach erfolgen, müssen gleichermaßen für mindestens ein Jahr gehalten werden, um Steuerfreiheit zu gewährleisten. Ein unsicheres juristisches Umfeld verlangt von Steuerpflichtigen, im Einzelfall die ausländische Zuordnung ihrer Kryptoeinkünfte gegenüber dem deutschen Finanzamt zu begründen.
Herausforderungen bei der steuerlichen Einordnung von Kryptowährungen
Steuerpflichtige, die als digitale Nomaden oder Dauerreisende bekannt sind, könnten in eine steuerliche Grauzone geraten. Besonders betroffen sind diejenigen, die aus Deutschland in Staaten mit einer geringeren Steuerlast umziehen, denn hier kann für zehn weitere Jahre eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht (EBStP) greifen – eine deutsche Besonderheit für Bürger mit wirtschaftlichen Interessen im Land, wie Immobilienbesitz, Firmenbeteiligungen oder erhebliche Bankguthaben.
Diese Regelung betrifft ebenfalls solche, die Einkünfte ohne feste Niederlassung erzielen, was bei global tätigen Dienstleistungen, wie Softwareentwicklung oder Beratung, durchaus zutrifft. Eine physische Präsenz im Inland für wirtschaftliche Aktivitäten kann somit fiktiv unterstellt werden, und das Einkommen würde der EBStP unterliegen.
Gegenstand der Betrachtung soll hier insbesondere das Kryptowährungseinkommen sein, inklusive Verkauf, Staking, Verleihen und ähnlichen Aktivitäten. Die zentralen Folgen sind:
Eine steuerliche Erklärung in Deutschland bleibt auch nach dem Fortzug erforderlich.
Die Einordnung von Einkünften, die nicht als ausländische Einkünfte deklariert werden können, entscheidet über eine mögliche Steuerpflicht.
Kapitaleinkünfte mit eindeutigem Auslandsbezug, wie Dividenden von ausländischen Emittenten, fallen hierbei nicht unter die EBStP.
Die Zuordnung von Kryptowährungen stellt jedoch beträchtliche Schwierigkeiten dar. Kryptowährungen sind dezentralisiert und bezüglich ihrer physischen Lokalität nicht einem bestimmten Land zuweisbar. Weder Hardware-Wallets noch Kryptobörsen ermöglichen eine klare Lokalisierung der Werte.
Wichtige Punkte sind:
Für private Veräußerungsgeschäfte, einschließlich Kryptowährungen, ist eine steuerfreie Behandlung nur bei klarer Zuordnung zum Ausland möglich.
Veräußerungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist wären steuerpflichtig, unabhängig vom Aufenthaltsland.
Der Ankauf von Kryptowährungen muss auch im Ausland für mindestens ein Jahr gehalten werden, um der deutschen Steuerpflicht zu entgehen.
In der Praxis ergibt sich daraus eine Verpflichtung, auch Einkünfte aus Kryptowährungen in der deutschen Steuererklärung anzugeben und nachzuweisen, ob diese als ausländisches Einkommen gelten könnten. Eine klare gesetzliche Regelung oder eindeutige Richtlinien diesbezüglich fehlen jedoch bislang. Die Entscheidung, ob entsprechende Einkünfte unter die EBStP fallen, liegt letztlich im Ermessen der Finanzbehörden.
Verkauf von Kryptowährungen und die Spekulationssteuer
Wenn digitale Nomaden oder Dauerreisende ihren Wohnsitz aus Deutschland verlegen, besteht unter Umständen das Risiko, dass Einkünfte aus Kryptowährungen auch nach einem Jahrzehnt noch in Deutschland steuerpflichtig sind. Es besteht in Deutschland eine sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die für deutsche Staatsbürger zutrifft, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, wie z. B. Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder Kontoguthaben über einem bestimmten Wert.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, die Einkünfte ohne feste Betriebsstätte erzielen, wie z. B. durch Rechnungsstellung über eine US-LLC für erbrachte Dienstleistungen wie Softwareentwicklung oder Marketing. Diese Einkünfte können als fiktive Betriebsstätten in Deutschland angesehen werden und somit steuerpflichtig sein.
Kapitalerträge wie Dividenden, die einen klaren Auslandsbezug aufweisen, fallen nicht unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ebenso sind Verkaufserlöse von deutschen Aktien oder Unternehmensbeteiligungen betroffen, auch wenn der Anteil unter 1% liegt.
Bei Kryptowährungen ist es jedoch kompliziert, da keine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Land erfolgen kann, da die Blockchain dezentral organisiert ist. Selbst wenn man eine Kalt-Wallet besitzt, befinden sich die Münzen nicht physisch darin, sondern nur die Schlüssel; die Münze selbst existiert auf der Blockchain. Das bedeutet, dass kein klarer Auslandsbezug besteht und somit eventuell eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht für Kryptowährungen entstehen kann.
Spekulationsfrist beachten: Bei privaten Veräußerungsgeschäften sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nur steuerfrei, wenn die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob man sich im In- oder Ausland befindet.
Steuerpflichtig trotz Umzug: Digitale Nomaden und Dauerreisende, die unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen, könnten auch Jahre nach dem Verlassen Deutschlands steuerpflichtig sein, falls sie Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf veräußern.
Steuererklärungspflicht: Unabhängig vom Aufenthaltsort sind betroffene Personen dazu verpflichtet, weiterhin eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen und darin ihre Einkünfte anzugeben. Der Verkauf von Kryptowährungen muss somit in der Steuererklärung aufgeführt werden, und es muss nachgewiesen werden, ob es sich um ausländische Einkünfte handelt, um die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu umgehen.
Die rechtliche Lage ist aktuell nicht eindeutig geregelt, deshalb sollte man im Zweifelsfall eine klare Begründung gegenüber dem Finanzamt vorlegen können, weshalb die Einkünfte als ausländisches Einkommen zu betrachten sind.
Steuerliche Konsequenzen für digitale Nomaden und Langzeitreisende
Digitale Nomaden und Personen, die dauerhaft auf Reisen sind, sollten beachten, dass Einkünfte aus Kryptowährungen möglicherweise auch nach einer Auswanderung aus Deutschland noch zehn Jahre lang der dortigen Besteuerung unterliegen können. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die in Niedrigsteuerländern leben, aber weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, wie beispielsweise Immobilienbesitz oder Investitionen in Firmen.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland erfordert, dass für ein Jahrzehnt Steuererklärungen eingereicht werden müssen, auch wenn das Einkommen nicht in Deutschland erwirtschaftet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend eine Steuerlast in Deutschland. Einkommen ohne feste Niederlassung, wie Rechnungen, die über eine US-LLC für Dienstleistungen ausgestellt werden, könnten eine fiktive Betriebsstätte in Deutschland begründen und somit steuerpflichtig sein.
Bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen wie Verkäufen, Staking oder Leihe ist es komplizierter, da Kryptowährungen dezentralisiert sind und keinem bestimmten Land zugeordnet werden können. Dementsprechend besteht das Risiko einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Zudem gilt zu beachten:
Wird eine Kryptowährung weniger als ein Jahr gehalten, könnte bei einem Verkauf Steuerpflicht in Deutschland bestehen.
Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Eine klare Zuordnung der Einkünfte zu einem fremden Land ist ausschlaggebend dafür, ob eine Besteuerung in Deutschland stattfindet.
Es existieren bisher keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen durch das Bundesministerium der Finanzen bezüglich der Lokalisierung von Kryptowährungen.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann dazu führen, dass Einkünfte, die nicht offensichtlich einem anderen Land zugeordnet werden können, wie es bei Kryptowährungen der Fall ist, in Deutschland steuerpflichtig sind. Bei der Einreichung der Steuererklärung in Deutschland kann es notwendig sein, die Herkunft des Einkommens zu erklären und zu belegen, dass es sich dabei um ausländische Einkünfte handelt.
Mögliche zukünftige Entwicklungen
Es besteht die Möglichkeit, dass Einkommen aus Kryptowährungen auch 10 Jahre nach Auszug aus Deutschland noch der deutschen Steuerpflicht unterliegen könnte. Diese Situation betrifft insbesondere Personen, die als digitale Nomaden oder dauerhafte Reisende ohne festen Wohnsitz agieren und noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Zu diesen Interessen zählen unter anderem Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Bankguthaben, die einen gewissen Wert überschreiten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Deutschland hat ein Steuersystem, das Personen, die in sogenannten Niedrigsteuerländern leben, unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht stellen kann. Dies gilt für deutsche Staatsbürger, aber auch für digitale Nomaden, falls sie Einkünfte ohne feste Betriebsstätte erzielen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, die durch eine US-LLC abgerechnet werden.
Folgen:
Verpflichtung zur Steuererklärung in Deutschland für 10 Jahre
Einkünfte ohne feste Betriebsstätte unterliegen eventuell der Steuerpflicht
Klar ausländische Kapitaleinkünfte, wie Dividenden mit ausländischem Aussteller, fallen nicht darunter
Kryptowährungseinkünfte und die Steuer
Die Herausforderung besteht darin zu bestimmen, ob Einkünfte aus Kryptowährungen als ausländisch gelten können. Die Dezentralisierung der Blockchain macht die Zuordnung zu einem bestimmten Land schwierig, da das Krypto-Asset eigentlich auf der Blockchain existiert und nicht physisch in einer Wallet oder Börse.
Beispiel: Der Verkauf von Kryptowährungen ist nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, auch im Ausland.
Wichtige Punkte:
Kauf und Verkauf der Kryptowährungen müssen im Ausland stattfinden
Es besteht Unklarheit bezüglich der genauen rechtlichen Regelungen
Es gilt als schwierig gegenüber Finanzbehörden zu begründen, warum ein Einkommen als ausländisch zu betrachten ist
Umgang mit der Steuerpflicht Digitale Nomaden müssen ggf. ihre Kryptowährungstransaktionen in ihrer Steuererklärung angeben und dabei erläutern, warum diese Einkünfte als ausländisch anzusehen sind.
Mögliche Entwicklungen:
Fortschritte in der Technologie könnten zu einer klareren Zuordnung von Krypto-Assets führen
Anpassungen in den Gesetzen könnten mehr Klarheit in der Einordnung und Besteuerung von Kryptoeinkünften schaffen
Für Personen mit Kryptowährungseinkommen bleiben der Verlauf der rechtlichen Entwicklungen und die Anwendung bestehender Regelungen entscheidende Faktoren, die ihre Steuersituation beeinflussen können.