7 Mythen zur „0% Steuern zahlen“ US LLC & digitalen Nomaden

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für digitale Nomaden sorgt weiterhin für Diskussionen. Viele Auswanderer und Freiberufler sind unsicher, wie sich diese Regelung auf ihre Steuersituation auswirkt. Besonders betroffen sind Personen, die über eine ausländische Gesellschaft wie eine US LLC Einkünfte erzielen.

Die Thematik ist komplex und es kursieren zahlreiche Missverständnisse. Zentrale Aspekte sind die Kriterien für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die Behandlung von gewerblichen Einkünften ohne Betriebsstätte sowie die Besonderheiten für Freiberufler. Eine genaue Betrachtung dieser Punkte ist für Auswanderer und digitale Nomaden unerlässlich, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Kernpunkte

  • Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft vor allem gewerbliche Einkünfte ohne feste Betriebsstätte

  • Freiberufler unterliegen anderen steuerlichen Regelungen als Gewerbetreibende

  • Eine sorgfältige Steuerplanung ist für Auswanderer und digitale Nomaden essentiell

Erweiterter Steuerpflichtrahmen für Deutsche im Ausland

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Deutsche, die ins Ausland ziehen oder als digitale Nomaden leben. Sie gilt für Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und in ein Niedrigsteuerland umziehen oder keinen festen Wohnsitz haben.

Wesentliche inländische Interessen spielen eine Rolle. Diese liegen vor, wenn mehr als 30% des Gesamtvermögens oder über 154.000 Euro in Deutschland sind. Auch wenn mehr als 30% der Gesamteinkünfte oder über 62.000 Euro aus deutschen Quellen stammen, greift die Regelung.

Besonders relevant ist die Regelung für digitale Nomaden mit gewerblichen Einkünften ohne feste Betriebsstätte. Diese Einkünfte bleiben für zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass harte inländische Interessen wie Immobilien oder Konten nötig sind, um die erweiterte beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Tatsächlich reichen betriebsstättenlose Einkünfte, etwa über eine US-LLC ohne Substanz, aus.

Die Freigrenze von 16.500 Euro für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte verhindert die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nicht. Diese Grenze gilt nicht für die Anwendung der Regelung bei digitalen Nomaden mit gewerblichen Einkünften ohne Betriebsstätte.

Steuerpflichtigkeit für digitale Nomaden nach Umzug ins Ausland

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für digitale Nomaden sorgt oft für Verwirrung. Viele glauben fälschlicherweise, dass harte Inlandsinteressen wie Immobilien oder Bankkonten in Deutschland nötig sind, um diese Steuerpflicht auszulösen. Dies ist nicht korrekt.

Tatsächlich reichen bereits betriebsstättenlose Einkünfte aus einer Briefkastengesellschaft wie einer US LLC aus, um unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Eine fingierte Betriebsstätte in Deutschland entsteht allein durch diese Art von Einkünften, ohne dass weiteres Vermögen oder andere Einkünfte in Deutschland vorhanden sein müssen.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Freigrenze von 16.500 Euro. Entgegen mancher Behauptungen muss man keine beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte über diesem Betrag in Deutschland haben, um der erweiterten beschränkten Steuerpflicht zu unterliegen. Die Regelung greift unabhängig von einer solchen Freigrenze.

Digitale Nomaden sollten beachten: Gewerbliche Einkünfte ohne echte ausländische Betriebsstätte können für bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Dies gilt jedoch nicht für echte Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte.

Für eine fundierte Steuerplanung ist es ratsam, die genauen Regelungen des Außensteuergesetzes und die aktuellen Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums zu beachten. Die steuerlichen Folgen können je nach individueller Situation stark variieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Auswanderungswillige

Seminarinhalte

Die Seminare und Workshops behandeln wichtige Themen für Auswanderer. Im Fokus stehen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten im Ausland, der Schutz von Vermögenswerten außerhalb der EU sowie der Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft. Die Veranstaltungen bieten eine Mischung aus intensiven Lerneinheiten und praxisnahen Workshops.

Vernetzungsmöglichkeiten

Ein zentraler Bestandteil der Events ist der Austausch zwischen den Teilnehmern. Es gibt ausreichend Zeit für Gespräche mit den Veranstaltern und anderen Auswanderungsinteressierten. Diese Networking-Gelegenheiten ermöglichen es, wertvolle Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Veranstaltungen richten sich an Personen, die einen Umzug ins Ausland planen. Ein besonderer Vorteil: Ehe- oder Lebenspartner sowie Geschäftspartner können kostenlos an den Seminaren und Workshops teilnehmen. Die Events finden in der zweiten Jahreshälfte 2024 statt. Interessierte finden detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen in den Kommentaren zum zugehörigen Video.

Definition und Kriterien der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist im Paragraph 2 des Außensteuergesetzes verankert. Sie betrifft deutsche Staatsbürger, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und anschließend in ein Niedrigsteuerland umziehen oder zu wohnsitzlosen Nomaden werden.

Wesentliche inländische Interessen sind für diese Steuerpflicht entscheidend. Diese liegen vor, wenn:

  • Mehr als 30% des Gesamtvermögens oder über 154.000 € in Deutschland verbleiben

  • Mehr als 30% der Gesamteinkünfte oder über 62.000 € aus deutschen Quellen stammen

Zu deutschen Vermögenswerten zählen:

Deutsche Einkünfte umfassen:

  • Mieterträge

  • Zinsen deutscher Schuldner

  • Deutsche Gehälter und Renten

  • Veräußerungserlöse aus dem Verkauf deutscher Aktien

  • Gewinnausschüttungen deutscher Unternehmen

Für digitale Nomaden ist besonders relevant, dass gewerbliche Einkünfte ohne funktionale Betriebsstätte, beispielsweise über eine Briefkasten-LLC, für zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass harte Inlandsinteressen wie Immobilien oder Bankkonten nötig seien, um die erweitert beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Tatsächlich reichen betriebsstättenlose Einkünfte aus, um als inländisches Interesse zu gelten.

Die Freigrenze von 16.500 € verhindert die erweitert beschränkte Steuerpflicht nicht. Sie gilt nicht für betriebsstättenlose Einkünfte, die als fiktive inländische Betriebsstätte behandelt werden.

Besonderheiten für Selbstständige im Ausland

Selbstständige, die ins Ausland ziehen, müssen sich mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht auseinandersetzen. Diese Regelung betrifft besonders digitale Nomaden mit gewerblichen Einkünften.

Entgegen häufiger Annahmen sind keine harten Inlandsinteressen wie deutsche Immobilien oder Konten nötig, um die erweitert beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Allein die Verwendung einer Briefkastengesellschaft ohne Substanz reicht aus.

Die Freigrenze von 16.500 Euro verhindert nicht automatisch die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Diese Grenze bezieht sich auf beschränkt steuerpflichtige Einkünfte und ist nicht ausschlaggebend für die Anwendung der Regelung.

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder beratende Ingenieure fallen nicht unter diese Bestimmung. Sie betrifft ausschließlich gewerbliche Einkünfte.

Für digitale Nomaden ist es wichtig zu wissen, dass gewerbliche Einkünfte ohne funktionale Betriebsstätte noch 10 Jahre lang in Deutschland steuerpflichtig bleiben können.

Die sieben Irrtümer

Mythos 1: Bedarf an konkreten inländischen Interessen

Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist es für digital Nomaden nicht erforderlich, handfeste inländische Interessen wie Immobilien oder Bankkonten in Deutschland zu besitzen, um der erweitert beschränkten Steuerpflicht zu unterliegen. Der Paragraph 2 des Außensteuergesetzes sieht vor, dass allein das Erzielen von Einkünften ohne ausländische Betriebsstätte ausreicht, um eine inländische Betriebsstätte zu fingieren.

Diese Regelung betrifft insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieben, die über Briefkastengesellschaften wie eine US LLC ohne substanzielle Präsenz erwirtschaftet werden. Freiberufler sind von dieser Bestimmung nicht betroffen.

Ein Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom Dezember 2023 bestätigt diese Auslegung. Er stellt klar, dass keine zusätzlichen inländischen Interessen nötig sind, wenn Einkünfte durch eine fingierte inländische Betriebsstätte erzielt werden.

Mythos 2: Die Bedeutung der 16.500 € Freigrenze

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Freigrenze von 16.500 € für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland die Anwendung der erweitert beschränkten Steuerpflicht verhindert. Diese Grenze ist nicht ausschlaggebend für das Eintreten der erweitert beschränkten Steuerpflicht bei digital Nomaden.

Die Regelung greift unabhängig davon, ob andere beschränkt steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen in Deutschland erzielt werden. Entscheidend ist vielmehr das Vorliegen von gewerblichen Einkünften ohne ausländische Betriebsstätte.

Digital Nomaden, die über eine Briefkastengesellschaft Einkünfte erzielen, können somit auch ohne weitere inländische Einkünfte oder Vermögenswerte der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Steuerrechtliche Aspekte für digitale Nomaden mit US LLC

Die steuerliche Behandlung von Einkünften digitaler Nomaden, die über eine US LLC erzielt werden, ist ein komplexes Thema. Viele Missverständnisse kursieren darüber, wie die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland angewendet wird.

Ein häufiger Irrtum ist, dass harte Inlandsinteressen wie deutsche Immobilien oder Bankkonten nötig sind, um die erweitert beschränkte Steuerpflicht auszulösen. Tatsächlich reichen gewerbliche Einkünfte ohne funktionale Betriebsstätte, etwa über eine Briefkasten-LLC, aus. Das Außensteuergesetz fingiert in diesem Fall eine inländische Betriebsstätte.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Freigrenze von 16.500 Euro. Entgegen mancher Behauptungen ist diese nicht relevant für das Auslösen der erweitert beschränkten Steuerpflicht bei betriebsstättenlosen Einkünften. Die Regelung greift unabhängig von der Höhe solcher Einkünfte.

Für digitale Nomaden mit US LLC ist es wichtig, diese steuerrechtlichen Aspekte genau zu prüfen. Eine sorgfältige Planung kann helfen, unerwartete Steuerpflichten zu vermeiden.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht für digitale Nomaden ist ein komplexes Thema, das häufig missverstanden wird. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sind keine harten Inlandsinteressen wie Immobilien oder Konten in Deutschland erforderlich, um diese Steuerpflicht auszulösen. Allein die Verwendung einer Briefkastengesellschaft ohne substanzielle Betriebsstätte im Ausland reicht aus.

Die Freigrenze von 16.500 € für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte verhindert die erweitert beschränkte Steuerpflicht nicht. Diese Grenze bezieht sich lediglich auf bestimmte inländische Einkünfte und hat keinen Einfluss auf die Besteuerung von Einkünften aus einer ausländischen Briefkastengesellschaft.

Für digitale Nomaden ist es wichtig, zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte fallen nicht unter diese Regelung. Nur gewerbliche Einkünfte ohne funktionale Betriebsstätte im Ausland bleiben für 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig.

Um steuerliche Risiken zu minimieren, sollten digitale Nomaden:

  • Ihre Tätigkeit sorgfältig auf gewerbliche oder freiberufliche Aspekte prüfen

  • Bei gewerblichen Tätigkeiten eine substanzielle Betriebsstätte im Ausland aufbauen

  • Sich über die genauen Voraussetzungen der erweitert beschränkten Steuerpflicht informieren

  • Gegebenenfalls professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen

Eine gründliche Planung und Strukturierung der Geschäftstätigkeit kann helfen, unerwartete Steuerzahlungen zu vermeiden und die Vorteile des digitalen Nomadenlebens optimal zu nutzen.

Zurück
Zurück

Wird Thailand vom WEF kolonisiert?

Weiter
Weiter

Warum Zypern 8 gekaufte Staatsbürgerschaften annulliert hat