0% Steuer: Firmengründung Isle of Man, Jersey und Guernsey

In Betrachtung der Kronbesitzungen Jersey, Guernsey und der Isle of Man zeigt sich, dass die Gründung einer Gesellschaft unter bestimmten Umständen vorteilhaft sein kann. Diese Inseln sind Selbstverwaltungsgebiete, die sich näher an Frankreich als an England befinden und eigene Rechts- und Steuergesetzgebungen besitzen. Obwohl sie das britische Pfund als Währung nutzen und im Bereich der Außenpolitik von Großbritannien vertreten werden, sind sie weder Teil des Vereinigten Königreichs noch unterliegen sie den britischen Steuergesetzen. Besonders attraktiv sind die Inseln für Unternehmen durch ihre steuerliche Gesetzgebung: Während die Körperschaftssteuer für die meisten Firmen bei 0% liegt, gilt dies nicht für Banken und Immobilienunternehmen.

Die Voraussetzungen zur Unternehmensgründung und der Betrieb eines solchen sind allerdings mit Herausforderungen verbunden. Eine gründliche Prüfung der Geschäftsabsichten durch lokale Rechts- und Steuerberater verhindert Missbrauch für zweifelhafte Zwecke; Compliance wird großgeschrieben. Unternehmer müssen außerdem mit höheren Gründungskosten rechnen und können nicht selbst als Direktor agieren oder Kontozugang erhalten, was für viele ein entscheidendes Hindernis darstellt. Dennoch eignet sich eine Gesellschaft auf diesen Inseln besonders, wenn Personen ohne festen Wohnsitz, zum Beispiel als Perpetual Traveler oder mit speziellem Steuerstatus in einem Niedrigsteuerland leben, da die Unternehmen eine klare Geschäftsadresse bieten und Einkommen auf diese Weise nicht in Deutschland versteuert werden müssen.

Key Takeaways

  • Die Inseln Jersey, Guernsey und Isle of Man bieten ein attraktives Steuerumfeld für Unternehmensgründungen mit einer Körperschaftssteuer von 0%.

  • Compliance und sorgfältige Prüfung der Geschäftstätigkeit sind bei einer Unternehmensgründung auf den Inseln unabdingbar.

  • Das Konzept ist ideal für Personen, die als digitale Nomaden leben oder in einem Niedrigsteuerland ansässig sind und dadurch steuerliche Vorteile erzielen können.

Die Inseln und ihre Eigenschaften

Geografische Lage und politische Zugehörigkeit

  • Jersey und Guernsey:

    • Liegen im Ärmelkanal zwischen Frankreich und England.

    • Näher an Frankreich gelegen.

  • Isle of Man:

    • Positioniert in der Irischen See zwischen England und Irland.

  • Nicht Teil des Vereinigten Königreichs, sondern eigene Kronbesitzungen.

Selbstverwaltung und rechtliche Rahmenbedingungen

  • Selbstregierend mit eigenen Gesetzgebungen.

  • Erheben eigene Steuern und folgen größtenteils dem englischen Recht.

  • Außenpolitische Vertretung durch das Vereinigte Königreich.

  • Personen mit Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich dürfen auf den Inseln leben.

  • Firmengründung möglich mit null Prozent Körperschaftssteuer, ausgenommen Banken, Finanzdienstleister und Immobiliengesellschaften.

Währung und internationale Vertretung

  • Offizielle Währung: Britisches Pfund (GBP).

  • Strikte Einhaltung internationaler Regularien zur Vermeidung von schwarzen Listen.

  • Teilnahme am internationalen Informationsaustausch und an Transparenzregistern.

  • Hohe Compliance-Anforderungen bei der Unternehmensgründung.

Insel Währung Vertretung Besonderheiten bei der Firmengründung Jersey GBP Durch UK 0% Körperschaftssteuer, außer spezifische Sektoren Guernsey GBP Durch UK Lokaler Direktor erforderlich Isle of Man GBP Durch UK Kein direkter Zugriff auf Firmenkonten

Standorte wie Jersey, Guernsey und die Isle of Man bieten einzigartige Gelegenheiten für Firmengründungen unter Umständen, die steuerlich vorteilhaft sein können, insbesondere für internationale Geschäftsleute und Personen mit speziellen steuerlichen Anforderungen.

Unternehmensgründung in Kronbesitzungen

Vorzüge einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Auf den Inseln Jersey, Guernsey und der Isle of Man ist es möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ähnlich einer britischen Limited Company, zu gründen. Ein wesentlicher Vorteil dieser Unternehmensform ist die Körperschaftssteuer, welche bei 0% liegt, obwohl für Banken, Finanzdienstleister und Immobilienunternehmen Steuern anfallen. Unternehmen in Beratungsbereichen versteuern ihre Gewinne ebenfalls nicht. Dennoch sind alljährlich Steuererklärungen und Jahresabschlüsse zu erstellen.

  • Körperschaftssteuer: 0%

  • Steuerklärung/Jahresabschluss: Verpflichtend

  • Währung: Britisches Pfund

  • Rechtssystem: Basierend auf Englischen Recht

Transparenz und regulative Konformität

Die Kronbesitzungen legen großen Wert auf Einhaltung internationaler Regularien und sind daher auf keiner Schwarzen Liste aufgeführt. Sie nehmen an Austauschprogrammen teil und betreiben Transparenzregister. Für die Einrichtung eines Unternehmens ist es erforderlich, die Geschäftsgründe detailliert darzulegen und sich einem genaueren Prüfprozess zu unterziehen, um die Compliance zu sichern.

  • Internationale Kooperation: Aktive Teilnahme

  • Regulatorische Listen: Keine Listung

  • Gründungsprozess: Detaillierte Begründung der Geschäftstätigkeit erforderlich

Nachteile und Herausforderungen

Die Gründung eines Unternehmens in den Kronbesitzungen bringt jedoch auch Nachteile mit sich. Die Kosten sind relativ hoch, und man muss einen lokalen Direktor ernennen, der auf der Insel ansässig ist. Des Weiteren ist kein direkter Zugang zum Unternehmenskonto für den Unternehmensgründer gegeben.

  • Kosten: Relativ hoch

  • Geschäftsführung: Erfordert lokalen Direktor

  • Kontozugriff: Kein Direktzugriff für den Gründer

Zusammenfassend bieten diese Inseln für wohlhabende Unternehmer und Internationale Geschäftsleute spezifische steuerliche Vorteile sowie eine klare rechtliche Struktur, sofern sie die regulatorischen Anforderungen und den erhöhten administrativen Aufwand in Kauf nehmen möchten.

Spezifische Einsatzszenarien für Unternehmen auf den Inseln

Ausgedehnte limitierte Steuerpflicht in Deutschland

Bei Personen, die in Deutschland steuerlich erfasst werden, aber im Ausland leben, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant werden. Hierbei genießen Unternehmen auf Jersey, Guernsey oder der Isle of Man den Vorteil, dass sie nicht als Betriebsstätte im Sinne herkömmlicher Definitionen gelten. Dies führt zur Vermeidung der Besteuerung im Rahmen dauerhafter Einrichtungen und ermöglicht es, Geschäftseinnahmen über eine Gesellschaft auf diesen Inseln steuerfrei zu vereinnahmen.

Firmenkonstellationen ohne feste Niederlassung

Unternehmen, die auf den Kanalinsein Jersey, Guernsey oder der Isle of Man gegründet werden, charakterisieren sich durch die Abwesenheit einer traditionellen ständigen Niederlassung. Die lokalen Direktoren, und nicht die Unternehmensgründer, verwalten die Konten und den Geschäftsbetrieb. Daraus ergibt sich der offizielle Firmensitz, welcher klare regulatorische Vorteile bietet und die Komplikationen bezüglich der Definition des ständigen Betriebsstättenbegriffs umgeht.

Dividenden als steuerfreies Einkommen

Die Ausschüttung von Dividenden durch auf diesen Inseln ansässige Firmen an Gesellschafter stellt ein wesentliches Element zur Minimierung der Steuerlast dar. Da die Unternehmen einer Nullprozent-Körperschaftsteuer unterliegen und Dividenden aus diesen Gewinnen gezahlt werden, können Anteilseigner von einer steuerfreien Einkommensquelle profitieren, solange sie im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen ihres Wohnsitzlandes handeln.

Wesentliche Fragen zur Unternehmenserrichtung

Kosten und Ablauf der Gründung

Eine Unternehmensgründung auf den Inseln Jersey, Guernsey oder der Isle of Man ist mit spezifischen Prozeduren und Kosten verbunden. Interessenten sollten sich auf höhere Ausgaben einstellen und können nicht ohne Weiteres als Direktoren ihrer eigenen Firma fungieren. An Ihrer Stelle muss ein lokaler Anwalt oder Dienstleister auf der Insel ernannt werden. Es ist üblich, dass Gründungsinteressenten ihren Lebenslauf und die Gründungsabsichten genau dokumentieren müssen, um den hohen Compliance-Anforderungen zu entsprechen.

Zugang zu lokalen Verwaltungen und Banken

Auf den besagten Inseln ist es nicht gestattet, dass Unternehmensgründer selbst Zugang zu den Bankkonten ihrer Unternehmen haben. Ein auf der Insel ansässiger Anwalt oder Dienstleister verwaltet das Konto. Diese Regelung stellt für viele ein entscheidendes Hindernis dar. Es zeigt sich aber, dass insbesondere wohlhabendere Unternehmer, die eine Firmenpräsenz auf diesen Inseln aufbauen, weniger Probleme mit dieser Einschränkung haben.

Nutzung für Finanztransaktionen

Unternehmen mit Sitz auf einer dieser Inseln können für vielfältige finanzielle Transaktionen genutzt werden. Jersey beispielsweise verfügt über eine eigene Börse, an der zahlreiche Anleihen notiert sind, welche als Eurobonds gelten. Solche Unternehmensstrukturen sind daher auch bei der Abwicklung von Zinszahlungen vorteilhaft.

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