Was steckt hinter den 16 Fragen, die das Finanzamt Auswanderern stellt?

Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn

Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:

 
 

Wer vorhat, ins Ausland zu ziehen, muss sich in Deutschland bei seiner Meldebehörde abmelden. Anschließend bekommt man einen Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir heute etwas genauer eingehen möchten.

Denn wir  empfehlen jedem sich noch vor seinem Umzug ins Ausland mit den Fragen auseinanderzusetzen: Verlassen Sie Deutschland tatsächlich, verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland und haben Sie keine Betriebsstätte oder Wohnung in Deutschland?

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglichst auf die 16 Fragen vorzubereiten, damit Sie die eventuelle erweitert beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, der Steuererklärung nach Auswanderung, die Wegzugsbesteuerung etc. umgehen können.

Frage 1: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt?

Der genaue Hintergrund dieser Frage ist die Wegzugssteuer, die immer dann fällig wird, wenn man mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in Deutschland gelebt hat und unbeschränkt steuerpflichtig war. 

Frage 2: Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?

Man muss nachweisen, dass man sich im neuen Zielland als Steuerpflichtiger angemeldet hat und sich in Deutschland abgemeldet hat. Allerdings ist die Abmeldung in Deutschland alleine nicht ausreichend, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden. Dass man Deutschland verlassen hat, muss durch einen Auslandsaufenthalt und eine neue Wohnung, einen neuen Lebensmittelpunkt oder/und eine steuerliche Anmeldung im Ausland nachgewiesen werden (Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde oder Auszug aus dem ausländischen Melderegister etc.). 

Frage 3: Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland?

Steuern bei Auswanderung: Auch wenn man auswandert, wenn man in Deutschland eine Wohnung hat, die man nutzen kann, ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Falls JA, soll man hier genau beschreiben, wie man diese inländische Wohnung nutzt (Anzahl von Tagen/Wochen/Monaten, Adresse etc.).

Wenn man plant eine Wohnung zu verkaufen und diese nicht mehr nutzt, ist das jedoch kein Problem.  

Falls NEIN, muss man eine Kündigung der Wohnung, Kaufvertrag, Abmeldung vom KFZ der alten Adresse, Umzugsrechnung, die letzten Verbrauchsabrechnungen, Nachsendeauftrag von der Post usw. beilegen. Auch wenn man nur Mieter war oder ein Zimmer bei den Eltern bewohnt hat, muss man nachweisen, dass diese Wohnsituation aufgegeben wurde.

Tipp: Seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden ist unerlässlich. Wer nach dem Umzug weiterhin viele Tage in Deutschland verbringen will, sollte im Hotel, in der Ferienwohnung oder bei Freunden übernachten. Das Kinderzimmer im Elternhaus kann bereits eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen. 

Beispiel: Boris Becker hatte in den 90er Jahren lediglich ein Zimmer bei seiner Schwester in Schwabing, woraufhin ihm ein deutscher Wohnsitz nachgewiesen wurde und er letztlich der Steuerhinterziehung verurteilt wurde. 

Frage 4: Haben Sie Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)?

Es wird um geeignete Nachweise wie Miet- und Kaufvertrag über Wohnraum am neuen Lebensmittelpunkt, Abmeldung der Kinder in der Schule, Rechnungen (Nebenkosten wie Strom, Telefon, Wasser etc.) am neuen Lebensmittelpunkt gebeten. 

Wichtig: Die deutsche Steuerpflicht ist mit dem sogenannten Lebensmittelpunkt verbunden. Wer also ins Ausland umzieht und dessen Ehepartner oder Kinder in Deutschland verbleiben, bleibt weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn man nur einen Tag pro Jahr in Deutschland wäre. Der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt mag dann zwar im Ausland sein, aber der Lebensmittelpunkt ist durch Kinder und Ehepartner weiterhin in Deutschland gegeben. 

Tipp: Wer ins Ausland umzieht, um Steuern zu sparen, muss immer mit seiner Familie umziehen.

Auch wer weiterhin eine Betriebsstätte in Deutschland hat, z.B. ein Gewerbe oder eine GmbH & Co. KG leitet oder bei einer deutschen GmbH Geschäftsführer ist, ergibt sich eine Steuerpflicht, und z.B. eine Entstrickung wäre notwendig.

Tipp: Auch digitale Nomaden sollten einen neuen Lebensmittelpunkt durch z.B. eine neue Wohnung begründen (Malta und Irland eignen sich gut). 

Frage 5: Sind Sie Staatsangehöriger der Schweiz? 

Da der Wegzug in die Schweiz und die Erwerbstätigkeit in der Schweiz ein komplexes Thema mit den deutschen Behörden ist, gehen wir auf diese Frage separat in einer eigenen Podcast-Folge ein. 

Frage 6: Halten Sie sich weiterhin auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass?

Hier wird nachgefragt, ob man Deutschland wirklich verlassen hat und nicht weiterhin in Deutschland wohnt oder sich mehr als 180 Tage in 365 Tagen aufhält und dadurch eine unbeschränkte Besteuerung auslöst. 

Wichtig: In Deutschland abmelden Konsequenzen: Die Anwesenheit in Deutschland muss immer von einer mindestens genauso langen Abwesenheit gefolgt sein.

Frage 7: Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Besteht eine Rückkehrabsicht?

Beachten Sie, dass Ihnen nicht nachgesagt wird, dass Sie letztlich gar nicht im Ausland gelebt haben, sondern nur auf Weltreise (z.B. für 1 Jahr) waren und somit nach wie vor in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. 

Frage 8: Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt nur für deutsche Staatsbürger. Jemand der auswandert und die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, aber in Deutschland gelebt hat und steuerpflichtig war, unterliegt keinesfalls der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

Frage 9: Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?

Siehe Frage 4: Es wird versucht zu klären, ob man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil sich der Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet. 

Frage 10: Haben Sie Vermögen im Inland (inländische Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer Gesellschaft, etc.)?

Wer in ein Niedrigsteuerland umzieht, ist potenziell von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen. Daher soll man Vermögen in Deutschland (Konten, Immobilien, Beteiligungen an Gesellschaften, Depots, Aktien etc.) auflösen und in anderen Ländern öffnen. 

Die hauptsächliche Konsequenz der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist, dass man für weitere 10 Jahre dem deutschen Finanzamt detailliert seine weltweiten Einkünfte melden muss.

Tipp: Lösen Sie Ihr Vermögen in Deutschland auf. 

Wenn man seine GmbH in Deutschland nicht liquidieren kann, sollte man diese idealerweise übertragen z.B. an ein Familienmitglied, das in Deutschland bleibt. Man kann die GmbH auch in eine Stiftung übertragen.

Frage 11: In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?

Manche Auswanderer melden sich kurz vor dem Umzug ins Ausland bei einem anderen Finanzamt an. Mit dieser Frage soll sichergestellt werden, dass entsprechende Informationen an das neue Finanzamt weitergegeben werden.

Frage 12: Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen/aus der Vermietung einer inländischen Immobilie/inländlischen Kapitalvermögen / inländischen Beteiligungen an einer Person oder Kapitalgesellschaft?

Hier geht es um das Thema erweiterte beschränkte Steuerpflicht. All die hier genannten Einkommensarten in Deutschland würden nach Wegzug ins Ausland unter bestimmten Bedingungen (Niedrigsteuerland etc.) weiterhin Steuerpflicht in Deutschland auslösen. 

Tipp: Strukturieren Sie Ihr Vermögen um - je weniger Sie in Deutschland haben, desto besser. 

Frage 13: Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?

Die Wegzugssteuer wird auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften fällig. Wer sich beim Erhalt des Fragebogens bereits im Ausland befindet und dort mehrere Auslandsgesellschaften völlig legitim gegründet hat, sollte keine Probleme haben, aber sollte dem Staat nicht mehr mitteilen, als unbedingt notwendig ist.

Frage 14: Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?

Es geht um den Ummeldungs-Trick siehe Frage 11.

Frage 15: Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn ja, Name und Anschrift?

Wir raten allen Auswanderern, einen Steuerberater in Deutschland zu haben, der Empfangsbevollmächtigter ist. Denn man möchte auf keinen Fall unerreichbar für das deutsche Finanzamt sein, aber auch nicht die neue Adresse im Ausland mitteilen.

Frage 16: Bitte benennen Sie mir (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

Hier geht es um den Versuch an Informationen zu kommen. Bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht darf man maximal 154.000€ auf einem deutschen Konto haben. Man kann ruhig ein Konto in Deutschland angeben. Wichtig ist nur, dass dieses Konto einen möglichst geringen Kontostand hat.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten, bieten wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch an.

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Timestamps

00:01:01 -  Einleitung

00:04:21  -  Frage 1: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt?

00:05:26  -  Frage 2: Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?

00:07:11  -  Frage 3: Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland?

00:13:06  -  Frage 4: Haben Sie auch Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)?

00:20:24  -  Frage 5: Hintergrundinformationen zum Thema Wegzug in die Schweiz

00:23:08  -  Frage 6: Halten Sie sich weiterhin gegebenenfalls auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass?

00:26:58  -  Frage 7: Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Besteht eine Rückkehrabsicht?

00:28:25  -  Frage 8: Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?

00:29:09  -  Frage 9: Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?

00:30:20  -  Frage 10: Haben Sie Vermögen im Inland (inländische Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer Gesellschaft, etc.)?

00:35:31  -  Frage 11: In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?

00:36:24  -  Frage 12: Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen/aus der Vermietung einer Immobilie/ aus inländlischem Kapitalvermögen/aus inländischen Beteiligungen an einer Personen oder Kapitalgesellschaft?

00:38:19  -  Frage 13: Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?

00:40:12  -  Frage 14: Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?

00:40:56  -  Frage 15: Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn JA, Name und Anschrift?

00:41:44  -  Frage 16: Bitte benennen Sie (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 75: Auswandern: So beantworten Sie die 16 Fragen vom Finanzamt

Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn Mitschrift zum Podcast

Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler die es ins Ausland zieht. Egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung, oder Lifestyle-Fragen: Hier geht's jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.

00:01:01 - Einleitung

Daniel Sebastian, wir wollen uns ja heute mal über eine Post vom Finanzamt unterhalten, die einige erhalten, nachdem dem Finanzamt zu Ohren gekommen ist, in der Regel teilt man das ja dann auch selbst mit beziehungsweise meldet sich ab bei seiner Meldebehörde, die leitet dann die Abmeldung weiter an das zuständige Finanzamt. Und dann bekommt man Post.

Sebastian So ist es, genau.

Daniel Und diese Post enthält einen sehr interessanten Fragebogen, den wir auf unserer Webseite unter dem Punkt 16 Fragen des Finanzamts bei Wegzug ins Ausland haben. Den Fragebogen haben wir da auch abgebildet, da kann man sich denn angucken. Aber jetzt ist es einfach wichtig, dass wir uns hier mal über die 16 Fragen unterhalten, weil die richtige oder falsche Antwort schon einige an Konsequenzen nach sich ziehen kann für denjenigen, der Deutschland verlassen will und den Umzug geplant hat oder das Unternehmen verlagern will.

Sebastian So ist es, absolut. Und man darf das auch nicht unterstützen. Man wäre ja versucht zu sagen, denke ich jetzt mal, was juckt mich dieses Schreiben? Ich bin eh im Ausland, ich komme wahrscheinlich sowieso nicht mehr nach Deutschland zurück, um dort zu leben, beantworte ich jetzt einfach mal nicht. Da muss man natürlich vorsichtig sein. Dem können wir nicht zustimmen, dem kann man nicht raten, denn es ist ja auf jeden Fall im Interesse jedes Steuerzahlers seine steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland auch zu einem guten Ende zu bringen. Und man darf nicht vergessen, wenn man hier Steuerschulden hat, ich sage nur das Stichwort Wegzugsteuer zum Beispiel, und man antwortet dann nicht und kommuniziert nicht, dann hat das deutsche Finanzamt die Möglichkeit zu erwirken, dass einem der deutsche Pass entzogen wird. Und dann hat man natürlich ein ganz schönes Problem. Gerade, wenn man in Übersee oder außerhalbder der EU ist. Also das ist nur ein Grund, warum man sich auf jeden Fall um seine Angelegenheiten kümmern sollte, wenn man Deutschland verlässt.

Daniel Jetzt ist es auch so, dass das Finanzamt mit den Fragen, was ganz Spezielles bezweckt in der Regel geht es ja um Möglichkeiten, bestimmte Steuersachverhalte auslösen zu können, oder auch nicht, die wir auf unseren Webseiten schon näher beschrieben haben. Also ganz konkret geht es um die Wegzugsbesteuerung oder die Entwicklungssteuer zum Beispiel in Verbindung mit der Funktionsverlagerung vielleicht, wenn jemand ein Unternehmen ins Ausland verlagert.

Sebastian Erweitert beschränkte Steuerpflicht. Also der Fragebogen ist natürlich da um zu prüfen, ob man sich tatsächlich aus Deutschland abgemeldet hat, tatsächlich den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hat, tatsächlich jetzt auch im Ausland lebt und sich dort mehrheitlich aufhält oder möglicherweise doch noch in Deutschland durch eine Wohnung oder durch eine hohe Zahl von Anwesenheitstagen möglicherweise doch noch weiterhin steuerpflichtig ist.

00:04:21 - Frage 1: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt?

Daniel Genau. Wir gehen jetzt einfach mal die Fragen zusammen durch. Ich würde die Frage einfach vorlesen, wir blenden das ja dann im Video auch noch mit ein. Und dann wollen wir uns damit beschäftigen, was eigentlich hinter der Frage steckt. Also warum wird diese Frage eigentlich gestellt? Und welche Konsequenzen könnten sich aus der einen oder anderen Antwort ableiten? Also ich fang mal mit der ersten Frage an: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt? Und dann gibt es da ein Feld zum Ausfüllen: von-bis. Warum wird die Frage gestellt?

Sebastian Der genaue Hintergrund ist natürlich der, dass es hier um die Wegzugssteuer geht und die Wegzugssteuer wird ja immer dann fällig, wenn jemand mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre in Deutschland gelebt hat und unbeschränkt steuerpflichtig war. Hier ist also in dieser relativ unschuldig anmutenden Frage schon einiger Sprengstoff drin enthalten, insbesondere dann, wenn man sich dessen nicht bewusst ist.

00:05:26 - Frage 2: Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?

Daniel OK. Kommen wir zur zweiten Frage: Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland? Der eine oder andere mag dann sogar meinen, es reicht einfach nur zu sagen "von bis" im Ausland. Dazu werden im Formular um entsprechende Nachweise, wie Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde oder Auszug aus dem ausländischen Melderegister gebeten beizufügen. Das heißt, man will dann tatsächlich sehen, dass jemand sich dort als Steuerpflichtiger in seinem neuen Zielland auch angemeldet hat. So also was hat es damit auf sich?

Sebastian Es geht im Wesentlichen um die Abmeldung. Wenn man sich jetzt in Deutschland polizeilich abmeldet beim Einwohnermeldeamt, dann geht auch gleichzeitig die Post ans Finanzamt raus, die das Finanzamt darüber informiert. Allerdings ist die Abmeldung allein natürlich nicht ausreichend, um tatsächlich auch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, sondern es ist tatsächlich eben auch die Abreise notwendig. Dass man Deutschland verlassen hat, muss in diesem Fall auch nachgewiesen werden und zwar nicht nur zu Urlaubszwecken. Also es reicht nicht nur ein Flugticket zu zeigen, sondern eben auch eine tatsächliche neue Wohnung oder neuer Lebensmittelpunkt oder eine neue steuerliche Anmeldung wird dann hier vom Finanzamt verlangt werden.

00:07:11 - Frage 3: Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland?

Daniel Dann kommen wir zur nächsten Frage und die hat was mit der Wohnung zu tun, die man bisher in Deutschland genutzt hat. Frage 3 lautet: Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland? Und dann wird auch gefragt, dass man genau beschreiben muss, in welchem Umfang man diese inländische Wohnung benutzt. Da will dann der Sachbearbeiter Anzahl von Tagen, Wochen und Monaten wissen. Und wenn man zum Beispiel nicht mehr in der alten Wohnung wohnt, dann wird hier die Adresse abgefragt, wo man jetzt hin und wieder im Inland wohnt. Wenn man da einfach nichts ausfüllt, dann muss man alternativ nachweisen, dass man seine alte Wohnung gekündigt hat, indem man zum Beispiel die Kündigung beilegt oder, wenn man eine Eigentumswohnung hatte, soll man einen Kaufvertrag beilegen. Dann soll man die Abmeldung vom KFZ, das man hatte an der alten Adresse beilegen, vielleicht auch direkte Umzugsrechnung, wenn man mit einer Umzugsfirma umgezogen ist. Nachsendeauftrag von der Post und so weiter. Also man sieht schon, dass das Finanzamt sich da nicht einfach mit einem lapidaren Nein abwimmeln lässt. Also man hat bei Nein richtig viel Arbeit, dass Nein auch wirklich nachzuweisen, dass man wirklich definitiv seine inländische Wohnung aufgegeben hat. So jetzt noch mal die Frage dazu: Warum besteht das Finanzamt hier auf so viele Nachweise und so detaillierte Angaben, was die Nutzung der früheren Wohnung oder einer neuen Wohnung in Deutschland betrifft?

Sebastian Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist es natürlich nicht so, dass man nur dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn man hier 183 Tage oder einen bestimmten Zeitraum hier verbringt. Tatsächlich ist man dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn man hier eine Wohnung hat, die man nutzen kann. Was eine Wohnung ist, ist hier relativ strikt definiert und die Latte hängt hier in Deutschland sehr tief. Dieses Thema ist in Deutschland extrem streng geregelt. Wir erinnern uns da an mein Lieblingsbeispiel von Boris Becker, der in den 90er Jahren lediglich ein Zimmer bei seiner Schwester in Schwabing hatte, was er ja nicht mal wahnsinnig häufig verwendet hat. Dennoch wurde ihm daraus dann ein deutscher Wohnsitz konstruiert, was dann letztlich zu einer Verurteilung von Steuerhinterziehung geführt hat. In Deutschland ist man sehr pingelig. Man muss also tatsächlich sehr genau zeigen, dass man nicht mehr plant, diese Wohnungen zu nutzen. Es ist weniger ein Problem, wenn man eine Wohnung hat, die man verkaufen will und der Verkauf zieht sich ein bisschen hin. Ist ja heutzutage auch alles nicht so einfach mit dem Verkaufen. Das ist jetzt weniger ein Problem. Das wäre jetzt fürs Finanzamt meiner Meinung nach akzeptabel. Aber man muss eben zeigen, dass da kein Auto mehr ist, dass die Verbrauchsrechnungen tatsächlich die finalen sind, die man dort einreicht. Man muss also wirklich zeigen, dass man nicht mehr plant, diese Wohnungen in Deutschland zu nutzen beziehungsweise dass man sie tatsächlich bereits aufgegeben hat. Und wenn die Wohnung nicht im eigenen Namen war und wenn man dort nur mitgewohnt hat als ein weiterer Mieter oder einfach nur ein Zimmer bewohnt hat bei den Eltern zum Beispiel, muss man andere Nachweise bringen, dass diese Wohnsituation aufgegeben wurde.

Daniel Und was, wenn ich jetzt gezwungen bin, aus bestimmten Gründen mich hin und wieder mal in Deutschland aufzuhalten, tageweise?

Sebastian Das ist natürlich sehr häufig der Fall und da gibt es natürlich auch nur sehr wenig Einschränkungen. Also man kann trotzdem natürlich auch nach dem Umzug ins Ausland weiterhin relativ viele Tage in Deutschland verbringen. Man muss dann allerdings zeigen, dass man nicht in die eigene Wohnung zurückkehrt, sondern im Hotel, in der Ferienwohnung oder vielleicht bei Freunden übernachtet. Das Kinderzimmer im Elternhaus ist schon wieder ein bisschen schwierig. Also je mehr Distanz letztlich zu dem Vermieter oder dem Unternehmen, das die Wohnung, den Wohnraum, die Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, desto besser ist es. Also ein ganz bekanntes Beispiel sind Lufthansa Piloten. Die haben ja oftmals von der Lufthansa, dann an einem deutschen Flughafen die Möglichkeit, in einem Zimmer zu übernachten, wenn sie in der Welt umherfliegen. Die Wohnung hat da nicht mal ein eigenes Badezimmer, dieses Zimmer ist dann tatsächlich nur eine Schlafmöglichkeit, die einem laufend zur Verfügung steht. Und damit ist möglicherweise schon eine Wohnung in Deutschland gegeben, die eine unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Also nochmal: Die Latte hängt sehr tief in Deutschland, wenn man weiter plant, sich in Deutschland aufzuhalten zu Besuchszwecken, sei es geschäftlicher oder privater Natur, dann bitte am besten ins Hotel gehen.

00:13:06 - Frage 4: Haben Sie auch Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)?

Daniel OK. Frage 4: Haben Sie auch Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)? Auf dieses Detail müssen wir noch zu sprechen kommen. Aber jetzt geht es auch darum, dass sie hier nicht nur ein einfaches JA und NEIN wissen wollen, sondern bei JA, wenn ich meinen Lebensmittelpunkt verlegt habe, meinen persönlichen und geschäftlichen - interessant auch, dass das Wort UND da steht und nicht ODER - dann wird im Formular auch darum gebeten, geeignete Nachweise beizulegen: Miet- und Kaufvertrag über Wohnraum am neuen Lebensmittelpunkt, Abmeldung der Kinder in der Schule, Vorlage von Arzt, Rechnungen von Ehegatten/Kindern am neuen Lebensmittelpunkt, ausländische Abrechnungen der häuslichen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon. Also da würde man dann auch sehen, dass da nicht nur die Grundgebühr vom Strom oder vom Telefon ist, sondern auch wirklich ein Verbrauch ist, um sicherzustellen, dass da wirklich jemand in dieser im Ausland gemieteten Wohnung ist. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass man den Eindruck hat, wenn ich mir solche Fragen durchlese, dass Personen, die auswandern wollen, nichts mehr geglaubt wird ohne schriftlichen Beweis. Man wird irgendwie deklassifiziert, als man wird nicht mehr als Bürger des Landes angesehen. Aber generell: Warum sollte man bei dieser Frage auch aufpassen, wie und was man antwortet?

Sebastian Der Umzug ins Ausland und die deutsche Steuerpflicht kann sich durch verschiedene Faktoren ergeben. Und ein Faktor ist eben der sogenannte Lebensmittelpunkt was letztlich das Zentrum meiner Lebensinteressen ist. Für Verheiratete ist das relativ klar, das ist dort, wo sich der Ehepartner befindet, das heißt, wenn ich ins Ausland umziehe und der Ehepartner verbleibt in Deutschland, dann bleibe ich weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, selbst wenn ich nur einen Tag pro Jahr Fuß auf deutschen Boden setze. Das wird nochmals durch Kinder verstärkt: Mal angenommen, ich hätte jetzt minderjährige schulpflichtige Kinder, die dann weiter in Deutschland zur Schule gehen. Da gilt genau das Gleiche: Dann mag zwar mein Wohnsitz und auch der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts tatsächlich im Ausland sein, aber möglicherweise ist eben durch meine Kinder und meinen Ehepartner dann weiterhin mein Lebensmittelpunkt in Deutschland gegeben. Das heißt also jeder, der ins Ausland umziehen möchte, um zum Beispiel Steuern zu sparen, muss immer mit seiner Familie umziehen. Erst heute wieder hatte ich ein Beratungsgespräch mit einem Mandanten, der dabei ist nach Dubai umzuziehen, hat aber nicht beachtet, dass seine Familie auch mit umziehen muss. Die Familie bleibt also weiterhin in Deutschland und er alleine würde nach Dubai umziehen. Das bringt ihm natürlich alles nichts. Auch schon deswegen nicht, weil Dubai gar kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat. Er bleibt also weiterhin auch als in Dubai ansässige Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Was das Geschäftliche anbelangt, ist es natürlich das Gleiche: Wenn ich weiterhin eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalte, zum Beispiel hier ein Gewerbe habe, dass ich nicht auflöse oder eine GmbH & Co. KG leite oder auch in einer deutschen GmbH Geschäftsführer bin und die weiterhin in Deutschland besteht, dann ergeben sich hier weitere steuerliche Komplikationen. Steuerpflicht, aber auch Dinge wie Entstrickung usw. sind natürlich dann auf einmal ein Thema. Das sind vielschichtige, komplexe Situationen und potenzielle steuerliche Probleme, die sich hier ergeben. Da muss man sehr genau darauf aufpassen, wie man die Fragen beantwortet. Aber was noch wichtiger ist, ist natürlich die Wahrheit zu sagen, das ist ganz klar. Man muss das im Grunde so vorbereiten, dass man die Fragen völlig vorbehaltlos einfach beantworten kann. Also meine Kinder sind mit mir umgezogen, die gehen hier auf die Schule; hier ist die neue Schulbescheinigung; hier ist die Anmeldebestätigung. Wir sagen Mandanten und auch digitale Nomaden seit Jahrzehnten, wie wichtig es ist, dass man tatsächlich im Ausland einen neuen Lebensmittelpunkt hat und eine neue Wohnung begründet, die eingerichtet ist, wo man Verbrauchsrechnungen hat usw. Ansonsten ist das für den Umzug ins Ausland aus Sicht der deutschen Behörden einfach nicht glaubwürdig.

Daniel In der Frage 4 ist ja auch der geschäftliche Lebensmittelpunkt angeführt und da stellt sich vielleicht dem einen oder anderen jetzt die Frage, wenn ich jetzt völlig legal mit meiner ganzen Familie meinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert habe; verbrauche dort Strom; hab dort eine Telefonrechnung. Meine Kinder sind angemeldet. Meine Frau hat eine Arztrechnung. Aber ich arbeite nach wie vor noch für deutsche Kunden? Alleine, dass ich Kunden in Deutschland bediene, lässt sich daraus irgendwas konstruieren, um mich wieder in die deutsche Steuerpflicht zu bringen?

Sebastian Das ist eine sehr gute Frage, aber nein, das ist nicht der Fall. Alleine die Tatsache, dass man deutsche Kunden hat, löst in Deutschland keine Steuerpflicht aus. Es ist letztlich eine Frage der Betriebsstätte. Bin ich im Ausland ansässig, betreue ich diese deutschen Kunden aus dem Ausland, dann ist löst das keine Steuerpflicht aus. Es gibt hier natürlich potenziell andere Probleme, also wenn ich hier in Deutschland einen Kundenstamm habe, den ich dann sozusagen mit ins Ausland nehme, dann habe ich möglicherweise eine steuerliche Entstrickung, das muss man dann eben sehr genau beachten was man da tatsächlich tun kann. Wenn ich jetzt zum Beispiel als Marketingberater oder auch Steuerberater oder Rechtsanwalt ins Ausland gehe und mich dort niederlasse und dann zum Beispiel Marketing über Webseiten usw. in Deutschland mache, was ich an deutsche Kunden richtet, dann ergibt sich daraus natürlich keine deutsche Steuerpflicht.

00:20:24 - Frage 5: Hintergrundinformationen zum Thema Wegzug in die Schweiz

Daniel Kommen wir zur nächsten Frage, die jetzt nur für einen kleinen Teil unserer Zuschauer und Zuhörer interessant ist. Da steht auch extra im Formular: Nur bei einem Wegzug in die Schweiz, und da wird gefragt sind Sie Staatsangehöriger der Schweiz? Wenn JA ist das relativ schnell erledigt, weil man ja seinen Nachweis, Kopie des Ausweises oder Reisepasses beispielsweise hat. Aber wenn NEIN, dann werden einige weitere Fragen gestellt, die ich jetzt nicht alle vorlese, aber eine ist vielleicht interessant, da wird gefragt, ob ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt habe, um dort einer echten unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das wäre zum Beispiel eine Frage, die nochmal erklärungswert wäre, weil das schon einige Konsequenzen hat auf denjenigen, der seinen Wohnsitz verlagert. Also vielleicht kannst du zu dem Thema Wegzug in die Schweiz nochmal ein paar Hintergrundinformationen geben.

Sebastian Man muss natürlich sagen, die Schweiz ist nach wie vor für die deutschen Steuerbehörden ein absolut rotes Tuch. Es gibt etliche Sonderregelungen. Vor allen Dingen die überdachte Besteuerung in die Schweiz. Das heißt also man bleibt hier weiterhin in Deutschland in größerem Umfang steuerpflichtig, als man es beim Umzug in andere Länder tut. Zum einen ist natürlich die Nationalität wichtig, denn wenn ein Schweizer, der in Deutschland wohnt, in die Schweiz zurückzieht, dann gilt natürlich diese Überdachung der Besteuerung nicht und sie gilt natürlich auch dann nicht, wenn man in die Schweiz umzieht um hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deswegen die Frage ob hier eine Erwerbstätigkeit geplant ist. Und die echte Erwerbstätigkeit bedeutet eben nicht bei meiner eigenen GmbH in der Schweiz angestellt zu sein, sondern tatsächlich bei einem fremden Dritten ein Arbeitsverhältnis zu haben und wegen diesem Jobangebot in die Schweiz umzuziehen. Ja, dann hat es wenige oder gar keine steuerlichen Nachteile, die zu befürchten sind. Wenn ich eben allerdings als Selbständiger oder als Unternehmer in die Schweiz umziehe, muss ich sehr genau darauf achten, welche Firmen ich wo Gründe, welche Kunden ich wo betreue, wie ich mich dann weiterhin aufhalte zwischen Schweiz und Deutschland, was ich verdiene, wo ich versteuere. Also ein komplexes Thema, wozu wir auch eine eigene Podcast noch machen werden und auf diese Frage in der Schweiz dann separat eingehen.

00:23:08 - Frage 6: Halten Sie sich weiterhin gegebenenfalls auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass?

Daniel Dann kommen wir zur Frage 6: Halten Sie sich weiterhin gegebenenfalls auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass? Warum stellt das Finanzamt diese Frage?

Sebastian Also grundsätzlich soll damit eine ganz grundlegende Vermutung entkräftet werden, dass man nicht wirklich Deutschland verlassen hat, dann weiterhin in Deutschland letztlich wohnt und sich möglicherweise so viel in Deutschland aufhält, dass dadurch dann eine Besteuerung in Deutschland ausgelöst wird. Die Regelung ist, dass man sich nicht mehr als 180 Tage in einem rollierenden Zeitraum, der letzten 365 Tage in Deutschland aufhalten darf, wenn man die unbeschränkte Steuerpflicht vermeiden will. Und da gibt es einige Tücken: Angenommen, ich ziehe aus Deutschland weg und 2 Monate nach meinem Wegzug komme ich wieder nach Deutschland für einen Monat, dann bin ich wieder für eine Woche weg, dann komme ich für einen Monat wieder nach Deutschland und dann bin ich wieder für eine Woche weg, dann komme ich wieder einmal nach Deutschland. Dann bin ich möglicherweise nur 90 Tage in Deutschland in einem Zeitraum, aber dann wird möglicherweise meine gesamte Abreise aus Deutschland und mein Wegzug letztlich gar nicht anerkannt, weil ich in zu schneller Folge mich wieder in Deutschland aufgehalten habe, auch wenn es nur zu Besuchszwecken war. Das heißt, es ist wichtig zu beachten, dass die Anwesenheit in Deutschland immer gefolgt sein muss von einer Abwesenheit, die mindestens genauso lange ist, wenn nicht sogar länger. Darauf sollte bei dieser Frage eingegangen werden.

Daniel OK und wenn ich jetzt beispielsweise auf Besuch nach Deutschland zurückkehre und mich vielleicht bei meinen Angehörigen oder Eltern oder in einer Ferienwohnung oder Hotelzimmer aufhalte. Man darf ja ohne Probleme 3 Monate in Deutschland sein, ohne dass sich daraus eine Steuerpflicht ergibt. Wenn ich jetzt aber in den 3 Monaten jeden Tag an meinem Notebook arbeite, ist das riskant oder sollte ich jetzt, wenn ich dann jetzt länger in Deutschland bin aufpassen, ob ich dann beruflich tätig bin zum Beispiel?

Sebastian Wenn ich mich tatsächlich nicht weniger als ein halbes Jahr in Deutschland aufhalte und dann muss eine feste Geschäftseinrichtung gegeben sein also damit tatsächlich eine Betriebsstätte in Deutschland ausgelöst wird. Das heißt, wenn ich einfach in Deutschland im Hotel am Computer sitze, ja dann ist definitiv keine Geschäftseinrichtungen fester Natur gegeben, also es sollte eigentlich machbar sein. Aber es reicht zum Beispiel aus, wenn ich einen Aktenschrank mit Unterlagen habe, zu meiner ausländischen Firma, die ich dann immer wieder verwende, wenn ich arbeite. Also da muss man relativ genau darauf achten.

00:26:58 - Frage 7: Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Besteht eine Rückkehrabsicht?

Daniel Frage 7: Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Und die Zusatzfrage: Besteht eine Rückkehrabsicht? JA ab wann? NEIN. Welche Folgen hat denn hier die eine oder andere Antwort?

Sebastian Also zunächst muss man natürlich sagen, dass es so konstruiert werden kann, dass man letztlich gar nicht im Ausland gelebt hat, sondern nur auf Weltreise war. Wer auf Weltreise war, ist ja nach wie vor in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Also wer jetzt für ein Jahr ins Ausland geht mit Geschäftsideen und dann wieder zurückkommt, der wird es sicherlich schwierig haben, weil von Anfang an die Absicht bestand, nach dem einen Jahr wieder nach Deutschland zurückzukehren. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, aber es gibt auch andere Hintergründe, die hier zu nennen sind. Zum Beispiel das Thema Wegzugssteuer: Wer z.B. nur temporär ins Ausland geht, der muss die Wegzugssteuer dann gar nicht bezahlen oder bekommt sie, wenn er sie bezahlt hat, zurückerstattet.

00:28:25 - Frage 8: Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?

Daniel Dann kommen wir zur Frage 8: Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft? Warum interessiert das Finanzamt an dieser Stelle jetzt diese Frage?

Sebastian Es gibt einfach bestimmte steuerliche Aspekte wie zum Beispiel die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die nur für deutsche Staatsbürger gilt. Während sich dieser Fragebogen an alle richtet, die in Deutschland gelebt haben, also auch wenn jetzt ein Franzose in Deutschland gelebt hat und ins Ausland zieht, bekommt er diesen Fragebogen. Der würde dann NEIN ankreuzen, ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, also würde für ihn die erweitert beschränkte Steuerpflicht dann keinesfalls zutreffen.

00:29:09 - Frage 9: Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?

Daniel Frage 9: Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld? Wenn JA, will man den Namen der Kinder wissen und die zuständige Kindergeld-Stelle. Ist das eine Fangfrage, weil das Finanzamt das normalerweise wissen sollte, aber warum kommt an dieser Stelle diese Frage?

Sebastian Es ist hier in gewisser Weise das Bedürfnis zu klären, ob man möglicherweise doch noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil man dort Familie hat, weil sich damit der Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet. Hier wäre dann letztlich die Frage, wie weiter oben hinsichtlich Schule, wenn jetzt die Kinder schulpflichtig sind oder sowas, das auch noch abzudecken. Also insofern ja, ist es eine Fangfrage, es geht wirklich um die Frage ob es Kinder da gibt, weil dann bin ich nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig, weil dort ein Lebensmittelpunkt besteht.

00:30:20 - Frage 10: Haben Sie Vermögen im Inland (inländische Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer Gesellschaft, etc.)?

Daniel Nächste Frage: Haben Sie Vermögen im Inland? Das wäre die Frage 10. Hier wird ganz konkret nach inländischen Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer anderen Gesellschaft, wenn JA, dann wird auch nach der Höhe des Wertes, dem Einheitswert, Verkehrswert usw. gefragt. Im Idealfall soll man gleich die Steuernummer der Immobilie oder eine Beteiligung mit angeben. Und es sind viele Zeilen für viele Antworten im Formular vorgesehen. Warum stellt man diese Frage und wie wichtig ist es hier vorbereitet zu sein, wenn man einen Wegzug ins Ausland plant? Es ist eigentlich gut zu wissen, dass diese Frage irgendwann mal kommen wird. Wie kann man sich darauf gut vorbereiten?

Sebastian Also jeder, der in ein Niedrigsteuerland umzieht, ist ja potenziell von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen. Dann würde als weiteres Kriterium hinzukommen, dass man eben Vermögen in Deutschland hat. Da zählt Barvermögen auf Konten dazu, Immobilien, Beteiligungen an Gesellschaften, etc. Es ist daher eben sehr wichtig, dass man vor seinem Umzug ins Ausland sich gut dazu Gedanken macht, möglicherweise Vermögen sowie z.B. Depots Aktien, Depots, Konten in Deutschland auflöst und in anderen Ländern eröffnet. Und sich ansonsten einfach auch zu den Konsequenzen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht im Klaren wird. Ich meine, die ist jetzt nicht wirklich so, dass man unbedingt etwas zu befürchten hätte und dass da viele Steuern nachzuzahlen sind. Letztlich ist die hauptsächliche Konsequenz der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, dass man für weitere 10 Jahre dem Finanzamt detailliert seine weltweiten Einkünfte melden muss. Das heißt nicht, dass man dann tatsächlich darauf noch Steuern in Deutschland bezahlen muss, aber man muss zumindest weiter in dem Finanzamt jedes Jahr alles komplett melden: Das weltweite Vermögen, das weltweite Einkommen. Die meisten Mandanten möchten das nicht, die möchten eben einen Schnitt, die wollen weg aus Deutschland und möchten dann hier nicht noch 10 Jahre lang detailliert ans deutsche Finanzamt jedes Jahr berichten wieviel Umsatz, Gewinn etc. man mit der Firma in Kanada oder Dubai macht. Ein anderer Punkt mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist, dass wenn ich nicht nachweisen kann, dass für diese Gewinne oder Einkünfte, die ich erziele, wenn sie gewerblicher Natur sind, eine Betriebsstätte im Ausland besteht, was ja oftmals tatsächlich der Fall ist. Wenn man eine LLC hat und da Geld von Youtube macht oder Beratung macht, ist aber digitaler Nomade und hat keine Betriebsstätte. Dann sagt der deutsche Staat: Okay, da du keine Betriebsstätte für diese Einkünfte hast, rechnen wir die als deutsche Einkünfte, auf die du in Deutschland dann Steuern bezahlen musst. Weil du eben aber in Deutschland nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig bist, wird dann hier der maximale Steuersatz um 48% fällig. Daher ist also diese Sache schon relativ wichtig, dass man sich über die Betriebsstätte Gedanken macht, und sich überlegt diese komplett zu vermeiden. Unsere Empfehlung ist, bauen sie Ihr deutsches Vermögen ab.

Daniel Was, wenn ich jetzt zum Beispiel eine GmbH habe, die mir zu 100% gehört oder wo ich zum wesentlichen Anteil Gesellschafter bin, gibt's da noch etwas Spezielles zu beachten?

Sebastian GmbH beim Wegzug ist ja ohnehin sehr kompliziert, dann habe ich hier Wegzugssteuer usw. was ich dann sowieso noch bedenken muss. Also da gibt es noch einige Sonderprobleme zu bedenken. Unsere Empfehlung lautet: Wenn man seine GmbH hier in Deutschland nicht liquidieren kann, sollte man sie idealerweise übertragen z.B. an ein Familienmitglied, das in Deutschland bleibt. Da gibt es relativ großzügige Freibeträge, z.B. bei der Schenkungsteuer oder auch bei der Nachfolgeregelung sowieso. Oder auch die GmbH in eine Stiftung übertragen. Da sollte man sich auf jeden Fall dazu Gedanken machen, bevor man sich hier leichtfertig und unbedacht Probleme schafft.

00:35:31 - Frage 11: In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?

Daniel Dann kommen wir zur Frage 11: In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens? Soll man da den Bereich wahrscheinlich den Namen des Finanzamts angeben? Was soll diese Frage?

Sebastian Viele Betroffene sind ja recht Trick-reich melden sich kurz vor dem Umzug ins Ausland nochmal bei einem anderen Finanzamt an und denken sich dann, dass das Finanzamt einen dann gar nicht kennt und nicht weiß, wenn man umzieht und erhoffen sich eben hier dann entsprechende laxere Behandlung und dem wird dann eben hiermit ein Riegel vorgeschoben, dass dann nämlich entsprechende Informationen an das neue Finanzamt weitergegeben werden.

00:36:24 - Frage 12: Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen / aus der Vermietung einer Immobilie/ inländlischen Kapitalvermögen / inländischen Beteiligungen an einer Personen oder Kapitalgesellschaft?

Daniel Da kommen wir gleich zur nächsten Frage: Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen / aus der Vermietung einer Immobilie/ in ländlichen Kapitalvermögen / inländischen Beteiligungen an einer Personen oder Kapitalgesellschaft? So und dann gibt es wieder viele Zeilen, in die ich jetzt eintragen kann. Warum will man das wissen und was ist hier die Konsequenz, wenn ich jetzt anfange, diese Felder auszufüllen?

Sebastian Der Autor dieser Fragen versucht hier den Befragten einzukesseln. Also hier geht es auch wieder letztlich um das Thema erweitert beschränkte Steuerpflicht. All die hier genannten Einkommensarten in Deutschland würden nach Wegzug ins Ausland unter bestimmten Bedingungen (Niedrigsteuerland etc.) weiterhin natürlich Steuerpflicht in Deutschland, aber eben auch die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland auslösen. Auch hier kann man wieder sagen Vorbereitung ist alles. Bereiten Sie sich vor, wenn Sie ins Ausland umziehen, strukturieren Sie Ihre Vermögen, sodass Sie da keine Probleme haben. Je weniger Sie in Deutschland haben, desto besser ist es. Wenn Sie tatsächlich Ihr deutsches Vermögen nicht ins Ausland schaffen können oder möchten, dann müssen Sie sich der Konsequenzen bewusst sein und dann entsprechend damit dann umgehen. Aber man soll sich auf keinen Fall unvorbereitet in dieses Abenteuer stürzen.

00:38:19 - Frage 13: Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?

Daniel Gut kommen wir zur Frage 13: Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt? Wenn JA, bitte Angabe zur Höhe der Beteiligung. Wieder viele Zeilen im Formular. Bei der Frage macht mich stutzig, dass hier steht IN- oder AUSLÄNDISCHEN Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt. Also dass hier auch konkrete Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft abgefragt wird. Vielleicht kannst du kurz darauf eingehen, was man mit dieser Frage genau beabsichtigt.

Sebastian Da geht es natürlich um das Thema Wegzugssteuer, denn die Wegzugssteuer wird auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften fällig. Hier soll also abgefragt werden, ob man hier möglicherweise unter die Wegzugssteuer fällt. Trickreich hier ist natürlich, dass dieser Fragebogen meistens verschickt wird, wenn man sich schon einige Zeit im Ausland aufhält, das heißt also möglicherweise 6 Monate, möglicherweise 12 Monate nach dem Umzug ins Ausland. Und dann habe ich ja möglicherweise schon mehrere Auslandsgesellschaften völlig legitim gegründet, nachdem ich Deutschland verlassen habe und auch diese müsste ich dann hier natürlich aufführen. Möglicherweise ist das natürlich komplett unproblematisch, man macht ja nichts Falsches, das ist komplett legal, daraus ergibt sich kein Problem. Aber wir wollen ja auch nicht mehr Informationen mit dem Staat teilen, als wir unbedingt müssen. Das heißt der eine oder andere Mandant wird sicherlich Bauchschmerzen haben dabei dem deutschen Staat und dem Finanzamt gegenüber offenlegen zu müssen, was man alles hier schon im Ausland gegründet hat und welche Strategie man hier möglicherweise dann geschäftlich oder steuerlich verfolgt.

00:40:12 - Frage 14: Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?

Daniel Kommen wir zur nächsten Frage 14: Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt? Irgendwie kommt mir die Frage schon wieder bekannt vor, als hätte ich sie schon mal gehört.

Sebastian Genau, wir drehen uns im Kreis, du hast 100%ig recht. Es ist genau die gleiche Frage, die auch schon oben praktisch wieder gestellt wurde. Da geht es um diese Ummeldungs-Tricks. Da soll eben nochmal definitiv nachgefragt werden, wenn der Tatbestand durch die oben genannte Frage nicht voll erfasst wird.

00:40:56 - Frage 15: Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn ja, Name und Anschrift?

Daniel Dann Frage 15: Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn ja, Name und Anschrift?

Sebastian Wir raten allen Mandanten dazu einen Steuerberater in Deutschland zu haben der Empfangsbevollmächtigter ist. Man möchte auf keinen Fall die Situation haben, dass man nicht erreichbar ist für das Finanzamt. Man möchte dem Finanzamt aber natürlich auch nicht die neue Adresse im Ausland gegebenenfalls mitteilen, deswegen ist auf jeden Fall positiv einen Empfangsbevollmächtigtereine, zum Beispiel einen Steuerberater in Deutschland zu haben. Und sollte hier mit ja bestätigt werden.

00:41:44 - Frage 16: Bitte benennen Sie mir (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

Daniel Letzte Frage 16: Bitte benennen Sie mir (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrraums. Name des Instituts, Kontoinhaber IBAN, BIC. Was hat es denn mit dieser Frage auf sich?

Sebastian Hier geht es natürlich auch wieder um einen Versuch an Informationen zu kommen. Wir wissen ja bei der erweiterten beschränkten Steuerpflicht darf man maximal 154.000 auf einem deutschen Konto sein. Das geht es natürlich darum, diese Sache nochmal abzufragen. Andere vermuten auch, dass das Finanzamt Informationen zu Auslandskonten möchte, die ich möglicherweise eröffnet habe, aber nie dem Finanzamt gemeldet habe. Also da gibt es auch einige wilde Gerüchte dahinter. Also ich denke, die meisten werden ohnehin keine Erstattung bekommen. Man kann ja ruhig ein Konto in Deutschland angeben. Wichtig ist nur eben, dass dieses Konto einen möglichst geringen Kontostand hat.

Daniel Ja, Sebastian, wir haben es geschafft. Das waren die 16 Fragen. Der ein oder andere ist vielleicht leicht desillusioniert, weil er vielleicht gedacht hat abgemeldet ist abgemeldet und dann hört es auf, dass es Briefe von deutschen Behörden im Briefkasten gibt. Aber wie wir gesehen haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass man so einen Brief bekommt. Wobei man natürlich sagen muss, in erster Linie dann, wenn man gewerblich tätig war; also eine Einzelfirma hatte, eine Gesellschaft eine GmbH, andere Beteiligungen hatte, Immobilien hatte. Also einige Personen wird es vielleicht nicht treffen, aber die meisten wird es schon treffen, die Deutschland verlassen und die werden sich mit diesen 16 Fragen auseinandersetzen müssen. Und der Grund, weshalb wir ja auch alle ermuntern, sich wirklich gut vorzubereiten, also den Brief eigentlich im Idealfall zu kennen, bevor sie Deutschland verlassen um ihren Wegzug gut vorzubereiten ist ja auch, dass es schon ideal wäre, wenn das dann wirklich der letzte Brief vom Finanzamt wäre. Und je nachdem, wie man dieses Formular eben ausfüllen kann durch gute Vorbereitung, ist es dann wahrscheinlich wirklich der letzte Brief, den man dann bekommt.

Sebastian Ja, so ist es absolut. Es ist wie gesagt extrem wichtig, diesen Umzug ins Ausland korrekt und sorgfältig zu planen. Also ich würde mal spontan sagen, wenn man einfach mit der Familie ins Ausland umzieht, um dort zum Beispiel neue Arbeitsstelle aufzunehmen, Unternehmen zu gründen oder irgendwo ein Unternehmen zu kaufen oder sowas werden die wenigsten hier ein Problem haben. Jeder, der tatsächlich ganz normal im Ausland lebt, dort ein Haus kauft, ein Haus mietet, eine Wohnung mietet, die entsprechenden Nachweise hat, die Kinder in die Schule schickt usw, der wird keine Probleme haben, diese Dinge hier zu beantworten. Im Vorfeld müssen natürlich ganz wichtig die Wegzugssteuer, Entstrickung usw. tatsächlich geplant werden. Aber ganz klar: Personen, die als digitale Nomaden unterwegs sind, sind hier in gewisser Weise im Risiko. Wir raten also nochmal allen digitalen Nomaden, sich wirklich eine Wohnung zu mieten mit einer Adresse, die man dann hier auf Verlangen auch vorzeigen kann. Gute Länder um so eine Wohnung zu mieten sind zum Beispiel Irland oder Malta. Da sind ja dann auch Auslandseinkünfte steuerfrei und die Wohnungen sind gar nicht so teuer. Ja, also das würde sich sicherlich anbieten. Wir können Sie natürlich dazu umfassend beraten. Am besten kommen Sie dann zu einem Beratungsgespräch über unsere Website. Links sind ja dann auch hier in der Video-Beschreibung enthalten.

Daniel Klasse, war ein schönes Schlusswort. Und wie gesagt: Auch das Formular noch mal zum Nachlesen; der Link kommt dazu direkt zur Erklärung der Einzelnen 16 Fragen. Dann bedanken wir uns fürs Zuschauen und Zuhören. Schreiben Sie in jedem Fall Ihre Kommentare unten unter das Video und wir freuen uns auch jederzeit über einen Daumen hoch, ein Abo oder Weiterleiten dieses Videos an Freunde und Bekannte.

Sebastian Sehr schön, genau so machen wir das. Wir freuen uns.

Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keines unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren-Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.

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