Scheidungsrisiken bei versteckten Auslandskonten aufdecken und abwehren

Bei einer Scheidung mit internationalem Bezug stellen sich oft komplexe Fragen bezüglich der Aufteilung von Vermögenswerten. Ein besonders heikles Thema ist der Umgang mit Bankkonten im Ausland.

Grundsätzlich gilt, dass ein Einzelkonto, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft, auch bei einer Scheidung diesem Ehegatten allein gehört. Dies trifft auch zu, wenn der andere Ehepartner eine Kontovollmacht besitzt. Die rechtliche Situation kann sich jedoch komplizierter gestalten, wenn das Konto in einem anderen Land geführt wird.

Bei Scheidungen mit Auslandsbezug ist es wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Deutsche Gerichte können in solchen Fällen zuständig sein, sofern nicht bereits im Ausland ein Scheidungsantrag gestellt wurde. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Umstände und mögliche internationale Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

Grundlagen der Internationalen Scheidung

Internationale Scheidungen erfordern besondere rechtliche Überlegungen und Verfahren. Die EU-Verordnungen spielen eine zentrale Rolle bei der Regelung grenzüberschreitender Scheidungsfälle.

Definition und Bedeutung des Auslandsbezugs

Ein Auslandsbezug liegt vor, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben. Dies kann die Zuständigkeit der Gerichte und das anzuwendende Recht beeinflussen.

Bei internationalen Scheidungen müssen Fragen wie der Scheidungsort und das geltende Recht geklärt werden. Die Wahl des Gerichtsstands kann erhebliche Auswirkungen auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens haben.

Ehepaare mit Auslandsbezug sollten sich frühzeitig über die rechtlichen Implikationen informieren. Eine sorgfältige Planung kann spätere Komplikationen vermeiden.

Relevanz der EU-Verordnungen und -Gesetze

EU-Verordnungen harmonisieren das internationale Privatrecht innerhalb der Europäischen Union. Sie schaffen einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Scheidungsfälle.

Die wichtigsten Verordnungen sind:

  • Rom III-Verordnung

  • Brüssel IIa-Verordnung

Diese Verordnungen regeln die Zuständigkeit der Gerichte und das anzuwendende Recht. Sie erleichtern die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in anderen EU-Ländern.

Für Ehepaare mit Bezug zu Nicht-EU-Staaten gelten oft komplexere Regelungen. Hier kommen bilaterale Abkommen oder nationales Recht zur Anwendung.

Die Rolle der Verordnung Rom III

Die Rom III-Verordnung trat am 21.06.2012 in Kraft. Sie regelt das auf Scheidungen anzuwendende Recht in Fällen mit Auslandsbezug.

Kernpunkte der Verordnung:

  • Ermöglicht Ehepaaren die Wahl des anzuwendenden Rechts

  • Schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit

  • Gilt in den meisten EU-Mitgliedstaaten

Die Rechtswahl muss bestimmten Formvorschriften entsprechen. In Deutschland ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Ohne Rechtswahl gelten festgelegte Anknüpfungspunkte. Diese bestimmen das anzuwendende Recht anhand objektiver Kriterien wie dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten.

Anwendungsbereich der Brüssel IIa-VO

Die Brüssel IIa-Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit bei Ehescheidungen in der EU. Sie bestimmt, welches Gericht für ein Scheidungsverfahren zuständig ist.

Wichtige Aspekte:

  • Mehrere Gerichtsstände können zuständig sein

  • Das zuerst angerufene Gericht hat Vorrang

  • Regelt auch die Anerkennung von Scheidungsurteilen

Die Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark. Sie erleichtert die grenzüberschreitende Durchsetzung von Scheidungsurteilen.

Bei Scheidungen mit Bezug zu Drittstaaten können zusätzliche Regelungen gelten. Hier ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Juristische Rahmenbedingungen

Bei Scheidungen mit Auslandsbezug sind komplexe rechtliche Aspekte zu beachten. Die Zuständigkeit der Gerichte und das anzuwendende Recht spielen eine entscheidende Rolle.

Zuständigkeit und anwendbares Recht

Die Frage der Zuständigkeit ist bei internationalen Scheidungen von zentraler Bedeutung. In der Europäischen Union regelt die Brüssel-IIa-Verordnung die gerichtliche Zuständigkeit. Sie legt fest, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist.

Das anwendbare Recht wird durch die Rom-III-Verordnung bestimmt. Diese ermöglicht es Ehepaaren, das Scheidungsrecht eines bestimmten Staates zu wählen. Ohne Rechtswahl gelten spezifische Anknüpfungspunkte.

Für Fälle außerhalb der EU gelten nationale Regelungen und internationale Abkommen. Diese können je nach beteiligten Ländern variieren.

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Deutsche Gerichte sind international zuständig, wenn einer der Ehegatten:

  • Seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

  • Bei gemeinsamen Kindern, wenn diese in Deutschland leben

Auch wenn beide Ehegatten im Ausland leben, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Gericht zuständig sein. Dies ist der Fall, wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Zuständigkeit kann auch durch Vereinbarung der Ehegatten begründet werden, sofern ein ausreichender Bezug zu Deutschland besteht.

Rechtswahl bei binationalen Ehen

Binationale Ehepaare haben die Möglichkeit, das auf ihre Scheidung anzuwendende Recht zu wählen. Diese Rechtswahl muss bestimmten Formvorschriften entsprechen:

  • Schriftliche Vereinbarung

  • Von beiden Ehegatten unterzeichnet

  • Notarielle Beurkundung in Deutschland

Folgende Rechtsordnungen können gewählt werden:

  1. Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben

  2. Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltsstaates

  3. Recht eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt

Die Rechtswahl ermöglicht es Paaren, Rechtssicherheit zu schaffen und das für sie günstigste Recht anzuwenden.

Anerkennungsverfahren ausländischer Urteile

Ausländische Scheidungsurteile müssen in Deutschland anerkannt werden, um rechtswirksam zu sein. Das Anerkennungsverfahren unterscheidet sich je nach Herkunftsland des Urteils.

Für EU-Länder gilt:

  • Automatische Anerkennung ohne besonderes Verfahren

  • Möglichkeit der Anfechtung in Ausnahmefällen

Für Nicht-EU-Länder:

  • Förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich

  • Prüfung durch das zuständige Oberlandesgericht

  • Überprüfung der Vereinbarkeit mit deutschen Rechtsvorschriften

Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn das Urteil gegen den ordre public verstößt oder grundlegende Verfahrensrechte verletzt wurden.

Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug

Bei Scheidungen mit internationalem Bezug gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Diese beeinflussen die Zuständigkeit der Gerichte, das anzuwendende Recht und den Ablauf des Verfahrens.

Einleitung des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag kann in Deutschland gestellt werden, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt mindestens eines Ehepartners in Deutschland. Bei binationalen Ehen oder wenn beide Partner im Ausland leben, ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts komplexer.

Die EU-Verordnung "Rom III" regelt, welches Recht bei Scheidungen mit Auslandsbezug angewendet wird. Dies kann deutsches Recht oder das Recht des Landes sein, zu dem die Ehegatten die engste Verbindung haben.

FamFG und dessen Anwendung

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) spielt bei Scheidungen mit Auslandsbezug eine wichtige Rolle. Es regelt die Zuständigkeit deutscher Gerichte und den Ablauf des Verfahrens.

§ 98 FamFG bestimmt die internationale Zuständigkeit für Ehesachen. Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige sind.

Das FamFG sieht auch besondere Regelungen für die Zustellung von Schriftstücken ins Ausland vor. Dies kann den Scheidungsprozess verlängern.

Notwendigkeit eines Anwalts

Bei Scheidungen mit Auslandsbezug ist die Vertretung durch einen Anwalt in Deutschland Pflicht. Ein spezialisierter Scheidungsanwalt mit Erfahrung im internationalen Familienrecht ist empfehlenswert.

Der Anwalt berät zu Fragen der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und möglicher Folgen der Scheidung im Ausland. Er hilft bei der Beschaffung notwendiger Dokumente und der Kommunikation mit ausländischen Behörden.

Ein Anwalt kann auch bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder Sorgerechtsregelungen über Ländergrenzen hinweg unterstützen.

Besonderheiten bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung für eine Scheidung mit Auslandsbezug sind einige Besonderheiten zu beachten. Alle relevanten Dokumente, wie Heiratsurkunde oder Aufenthaltsnachweise, müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Der Scheidungsantrag muss detaillierte Angaben zum Auslandsbezug enthalten. Dazu gehören Informationen über Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehepartner.

Es kann notwendig sein, ausländische Gerichtsentscheidungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Dies gilt besonders für Urteile aus Nicht-EU-Staaten. Der Prozess kann zeit- und kostenintensiv sein.

Finanzielle Aspekte und Vermögensaufteilung

Bei einer Scheidung mit Auslandsbezug spielen finanzielle Fragen eine zentrale Rolle. Die Aufteilung von Vermögen, Unterhaltszahlungen und Rentenansprüchen erfordert besondere Aufmerksamkeit.

Unterhalt und Einkommen

Unterhaltszahlungen können bei internationalen Scheidungen komplex sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Ehepartner. Bei unterschiedlichen Währungen oder Lebenshaltungskosten im Ausland müssen Anpassungen vorgenommen werden.

Einkünfte aus dem Ausland werden berücksichtigt. Steuern und Abgaben in verschiedenen Ländern können die Berechnung erschweren. Es ist ratsam, alle Einkommensquellen offenzulegen.

Unterhaltszahlungen können grenzüberschreitend durchgesetzt werden. Internationale Abkommen erleichtern dies in vielen Fällen.

Zugewinnausgleich und Vermögen im Ausland

Der Zugewinnausgleich umfasst das während der Ehe erworbene Vermögen. Bei Auslandsvermögen ergeben sich besondere Herausforderungen:

  • Bewertung von Immobilien in anderen Ländern

  • Zugriff auf ausländische Bankkonten

  • Berücksichtigung von Unternehmensbeteiligungen im Ausland

Es ist wichtig, alle Vermögenswerte offenzulegen. Versteckte Konten oder Immobilien können rechtliche Konsequenzen haben.

Die Aufteilung erfolgt nach dem anwendbaren Recht. Dies kann deutsches Recht oder das Recht des Landes sein, in dem das Vermögen liegt.

Versorgungsausgleich international

Der Versorgungsausgleich betrifft Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden. Bei internationalen Ehen können Ansprüche in verschiedenen Ländern bestehen.

Nicht alle Länder kennen einen Versorgungsausgleich. In solchen Fällen muss eine individuelle Lösung gefunden werden.

Die Übertragung von Rentenansprüchen zwischen Ländern kann kompliziert sein. Experten sollten hinzugezogen werden, um faire Lösungen zu finden.

Bi- und multilaterale Abkommen regeln oft den Umgang mit Rentenansprüchen. Diese müssen beachtet werden.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten einer internationalen Scheidung können höher sein als bei nationalen Verfahren. Gründe dafür sind:

  • Übersetzungen von Dokumenten

  • Reisekosten für Gerichtstermine

  • Honorare für spezialisierte Anwälte

Verfahrenskostenhilfe kann beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Die Voraussetzungen variieren je nach Land.

Es ist ratsam, die Kosten im Vorfeld zu klären. Ein detaillierter Kostenplan hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Familienrechtliche Folgen der Scheidung

Die Scheidung einer Ehe bringt zahlreiche rechtliche Konsequenzen mit sich. Diese betreffen insbesondere Kinder, finanzielle Aspekte und zukünftige Vereinbarungen zwischen den Ex-Partnern.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder bleibt nach einer Scheidung in der Regel bei beiden Elternteilen. Dies gilt, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Die Eltern müssen wichtige Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen.

Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht hauptsächlich lebt. Ein detaillierter Umgangsplan kann Konflikte vermeiden. Dieser legt Besuchszeiten, Ferienregelungen und Kommunikationsmöglichkeiten fest.

Bei Streitigkeiten kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Es entscheidet im Sinne des Kindeswohls.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Konsequenzen der Trennung umfassend. Sie kann folgende Punkte beinhalten:

  • Vermögensaufteilung

  • Unterhaltszahlungen

  • Nutzung der gemeinsamen Wohnung

  • Aufteilung von Schulden

  • Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht

Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten und notariell beurkundet werden. Sie bietet Rechtssicherheit und kann spätere Streitigkeiten verhindern.

Kindesunterhalt und Lebenspartnerschaftsfolgen

Der Kindesunterhalt wird nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bemessen. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierung für die Höhe des Unterhalts.

Faktoren, die den Kindesunterhalt beeinflussen:

  • Alter des Kindes

  • Einkommen des zahlenden Elternteils

  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten ähnliche Regelungen wie bei Ehen. Die Partner haben Anspruch auf Unterhalt und Vermögensausgleich. Auch hier steht das Wohl eventuell vorhandener Kinder im Vordergrund.

Weitere rechtliche Überlegungen

Bei einer internationalen Scheidung spielen diverse rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die Staatsangehörigkeit, Vermögenswerte und vertragliche Vereinbarungen beeinflussen den Scheidungsprozess maßgeblich.

Bedeutung der Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Ehepartner ist entscheidend für die Zuständigkeit der Gerichte und das anwendbare Recht. EU-Bürger profitieren von der Rom III-Verordnung, die das anzuwendende Scheidungsrecht regelt.

Bei unterschiedlichen Nationalitäten kann das Recht des Landes gelten, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. In manchen Fällen ist auch eine Rechtswahl möglich.

Die Staatsangehörigkeit beeinflusst zudem den Zugang zu Sozialleistungen und steuerliche Aspekte nach der Scheidung.

Hausrat, Schulden und Erbschaften

Bei der Vermögensaufteilung müssen Hausrat, Schulden und Erbschaften berücksichtigt werden. Gemeinsam erworbene Gegenstände werden in der Regel aufgeteilt.

Schulden, die während der Ehe entstanden sind, können beide Partner betreffen. Eine genaue Prüfung ist hier unerlässlich.

Erbschaften, die während der Ehe einem Partner zufielen, bleiben meist dessen Eigentum. Dies kann jedoch von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen.

Eheverträge und notarielle Beurkundung

Ein Ehevertrag kann die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung regeln. Er sollte von einem Notar beurkundet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Internationale Eheverträge müssen die Rechtsordnungen beider Länder berücksichtigen. Eine notarielle Beurkundung ist in vielen Ländern vorgeschrieben.

Der Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht enthalten. Er bietet Schutz vor unerwarteten finanziellen Folgen einer Scheidung.

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Postbank Kontoführung für Kunden mit Wohnsitz im Ausland leicht gemacht