Ihre Krankenkasse bei der Auswanderung korrekt kündigen und Zeit sowie Geld sparen

Wenn Sie Deutschland verlassen und ins Ausland ziehen, ist es wichtig, Ihre Krankenversicherung ordnungsgemäß zu kündigen. Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse bei Auswanderung erfordert in der Regel eine Abmeldebescheinigung und sollte rechtzeitig erfolgen.

Der Prozess der Abmeldung variiert je nach individueller Situation und Zielland. Innerhalb der Europäischen Union bleibt der Versicherungsstatus oft bestehen, während bei Umzügen in Länder außerhalb der EU meist eine vollständige Abmeldung notwendig ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

Bei einer dauerhaften Auswanderung ist es ratsam, sich von der deutschen Krankenversicherung abzumelden. Die gesetzliche Bindungsfrist von 18 Monaten muss beachtet werden, wobei eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Erklärung möglich ist. Eine sorgfältige Planung hilft, Versicherungslücken zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Grundlagen der Krankenversicherung bei Auswanderung

Die Krankenversicherung spielt eine zentrale Rolle beim Auswandern. Sie unterliegt bestimmten Regelungen und erfordert sorgfältige Überlegungen. Die Wahl der passenden Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Versicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss krankenversichert sein, auch bei einem geplanten Umzug ins Ausland. Bei einer Auswanderung ändert sich dieser Status.

Innerhalb der EU bleibt der Versicherungsschutz in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich bestehen. Außerhalb der EU müssen Auswanderer ihre Krankenversicherung in der Regel kündigen.

Ausnahmen gelten für Länder wie Norwegen und die Schweiz, die Abkommen mit der EU haben.

Arten der Krankenversicherung

Es gibt zwei Hauptarten der Krankenversicherung in Deutschland:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Private Krankenversicherung (PKV)

Die GKV bietet einen Standardschutz für alle Versicherten. Die PKV ermöglicht individuelle Tarife und Leistungen.

Bei einer Auswanderung müssen beide Versicherungsarten neu bewertet werden. Die Weitergeltung hängt vom Zielland und der Dauer des Auslandsaufenthalts ab.

Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung

Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat Auswirkungen auf die Auswanderung.

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Bleibt in EU-Ländern oft bestehen

  • Einfacher Wechsel zwischen EU-Staaten

  • Begrenzte Leistungen im Ausland

Private Krankenversicherung:

  • Flexiblere Optionen für Auslandsaufenthalte

  • Möglichkeit der weltweiten Deckung

  • Oft höhere Kosten, aber umfangreichere Leistungen

Die Entscheidung hängt vom Zielland, der Dauer des Aufenthalts und den individuellen Bedürfnissen ab. Eine sorgfältige Prüfung der Optionen ist ratsam.

Kündigung der Krankenversicherung

Bei einer Auswanderung ist die Kündigung der deutschen Krankenversicherung ein wichtiger Schritt. Es gibt besondere Regelungen und Fristen zu beachten, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Sonderkündigungsrecht bei Auswanderung

Bei einem Umzug ins Ausland haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht für ihre gesetzliche Krankenversicherung. Dieses Recht ermöglicht eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses, unabhängig von der üblichen Bindungsfrist von 18 Monaten.

Für die Kündigung ist eine Abmeldebescheinigung erforderlich. Diese dient als Nachweis für die Auswanderung und muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis kann die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgen.

Ablauf der Kündigung

Der Ablauf der Kündigung bei Auswanderung gestaltet sich wie folgt:

  1. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

  2. Erhalt der Abmeldebescheinigung

  3. Schriftliche Kündigung bei der Krankenkasse

  4. Beifügen der Abmeldebescheinigung

  5. Bestätigung der Kündigung durch die Krankenkasse

Es ist ratsam, die Kündigung rechtzeitig vor dem geplanten Auswanderungstermin einzureichen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.

Fristen und Formalitäten

Die Kündigung der Krankenversicherung bei Auswanderung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Dies bedeutet, dass die Versicherung noch zwei volle Monate nach dem Monat der Kündigungserklärung besteht.

Beispiel:

  • Kündigungserklärung: 15. September

  • Ende der Versicherung: 30. November

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Telefonat reichen nicht aus. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.

Wichtig: Der letzte Beitrag zur Krankenversicherung ist für den vollen Monat zu entrichten, in dem die Versicherung endet.

Besonderheiten für Rentner und Familienangehörige

Beim Auswandern müssen Rentner und Familienangehörige einige spezielle Aspekte der Krankenversicherung beachten. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Zielland und persönlicher Situation.

Krankenversicherung für Rentner im Ausland

Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, bleiben oft in Deutschland krankenversichert. Dies gilt besonders für EU-Länder und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.

In der EU erhalten Rentner medizinische Leistungen im Wohnland. Die Kosten trägt die deutsche Krankenkasse. Ein Auslandskrankenschein ist erforderlich.

Bei Umzug in Drittstaaten ruht die gesetzliche Krankenversicherung meist. Private Auslandskrankenversicherungen sind dann sinnvoll. Diese kosten je nach Alter und Zielland zwischen 35 und 150 Euro monatlich.

Rentner sollten vor der Auswanderung ihre Versicherungssituation prüfen. Eine Beratung bei der Krankenkasse ist ratsam.

Familienversicherung nach der Auswanderung

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse endet in der Regel mit der Auswanderung. Ausnahmen gelten für EU-Länder und Abkommensstaaten.

Familienangehörige von Rentnern können in EU-Ländern oft mitversichert bleiben. Sie erhalten dann im Wohnland medizinische Versorgung.

In Drittländern ist eine eigene Krankenversicherung nötig. Möglichkeiten sind:

  • Beitritt zur lokalen Krankenversicherung

  • Private Auslandskrankenversicherung

  • Freiwillige Weiterversicherung in Deutschland (unter bestimmten Voraussetzungen)

Die Wahl hängt vom Zielland und der individuellen Situation ab. Eine frühzeitige Planung ist wichtig.

Krankenversicherung im Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland ist die Regelung der Krankenversicherung von großer Bedeutung. Es gibt verschiedene Optionen, die je nach Zielland und persönlicher Situation in Frage kommen.

Auslandskrankenversicherung für Auswanderer

Auswanderer benötigen in der Regel eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Diese deckt medizinische Kosten im neuen Heimatland ab. Die Leistungen variieren je nach Anbieter und Tarif.

Wichtige Aspekte sind:

Es ist ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. Die Höhe der Beiträge hängt oft vom Alter und Gesundheitszustand ab.

EU-Sozialversicherungsabkommen und EHIC

Innerhalb der EU gelten besondere Regelungen. Das EU-Sozialversicherungsabkommen ermöglicht die Weiterversicherung im Heimatland für bestimmte Zeiträume.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet:

  • Zugang zu medizinischer Versorgung in EU-Ländern

  • Behandlung zu gleichen Konditionen wie Einheimische

  • Gültigkeit für vorübergehende Aufenthalte

Für Langzeitaufenthalte oder dauerhafte Auswanderung reicht die EHIC jedoch nicht aus.

Private Auslandskrankenversicherungsoptionen

Private Auslandskrankenversicherungen bieten oft umfassendere Leistungen als gesetzliche Optionen. Sie sind besonders für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen relevant.

Vorteile:

  • Weltweiter Versicherungsschutz

  • Individuelle Tarifgestaltung

  • Oft bessere Leistungen bei Zahnbehandlungen

Nachteile:

  • Höhere Kosten

  • Mögliche Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss

Es ist wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen und auf Kündigungsfristen zu achten.

Anmeldung und Abmeldung beim Wohnsitzwechsel

Bei der Auswanderung sind die korrekte Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung im neuen Wohnsitzland entscheidend. Dies betrifft insbesondere die Krankenversicherung und andere behördliche Angelegenheiten.

Prozess der Abmeldung in Deutschland

Der erste Schritt beim Auswandern ist die Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Dies sollte frühestens eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Bei der Abmeldung gibt man den neuen Wohnsitz im Ausland an.

Nach der Abmeldung erhält man eine Abmeldebescheinigung. Diese ist wichtig für die Kündigung der Krankenversicherung und andere administrative Vorgänge.

Die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss auch der Krankenkasse mitgeteilt werden. In der Regel ruht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Ausreise.

Notwendige Dokumente und Bescheinigungen

Für die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung (bei Auszug aus gemieteter Wohnung)

  • Eventuell Vollmacht (bei Abmeldung durch Dritte)

Die erhaltene Abmeldebescheinigung dient als Nachweis für die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Sie wird benötigt für:

  • Kündigung der Krankenversicherung

  • Abmeldung bei anderen Behörden und Institutionen

  • Nachweis des Wegzugs bei Finanzamt und Rentenversicherung

Es ist ratsam, mehrere beglaubigte Kopien der Abmeldebescheinigung anzufertigen, da diese häufig von verschiedenen Stellen angefordert wird.

Weiterführende Planung und Zusatzversicherungen

Bei der Auswanderung ist eine umfassende Absicherung im Gesundheitsbereich unerlässlich. Neben der Grundversicherung gibt es weitere Optionen, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden.

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung sichert den Wiedereintritt in die deutsche Krankenversicherung. Sie ermöglicht es Auswanderern, nach ihrer Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren alten Tarif zurückzukehren.

Die Kosten für eine Anwartschaft sind deutlich geringer als die regulären Beiträge. Der Versicherungsschutz ruht während des Auslandsaufenthalts, bleibt aber bestehen.

Besonders sinnvoll ist eine Anwartschaft für Personen, die eine zeitlich begrenzte Auswanderung planen. Sie bietet finanzielle Sicherheit und verhindert mögliche Nachteile bei der Rückkehr nach Deutschland.

Zusatzversicherungen und Vorsorge für Auswanderer

Zusatzversicherungen können Lücken im Versicherungsschutz des Ziellandes schließen. Je nach Destination sind spezielle Absicherungen empfehlenswert.

Wichtige Aspekte sind:

Eine Auslandskrankenversicherung deckt oft Leistungen ab, die im Zielland nicht standardmäßig enthalten sind. Dies kann Kosten für alternative Heilmethoden oder bestimmte Medikamente einschließen.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sollten auch im Ausland nicht vernachlässigt werden. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann diese Kosten übernehmen und zur langfristigen Gesunderhaltung beitragen.

Wiedereinreise und Weiterführung der Versicherung

Bei der Rückkehr nach Deutschland ist die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung ein wichtiger Aspekt. Die Optionen und Bedingungen hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Bedingungen für die Wiederaufnahme in die GKV

Die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach einem Auslandsaufenthalt unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Personen unter 55 Jahren können in der Regel problemlos in die GKV zurückkehren.

Für Rückkehrer über 55 Jahre gelten strengere Regeln. Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor der Ausreise mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor der Rückkehr ununterbrochen 12 Monate in der GKV versichert gewesen sein.

Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden automatisch wieder in die GKV aufgenommen. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Optionen bei Rückkehr aus dem Ausland

Bei der Rückkehr nach Deutschland stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die Wahl hängt von der individuellen Situation ab.

  1. Wiederaufnahme in die GKV: Vorteilhaft für Personen, die die Bedingungen erfüllen.

  2. Private Krankenversicherung (PKV): Eine Alternative, besonders für Selbstständige oder Gutverdiener.

  3. Anwartschaftsversicherung: Ermöglicht eine unkomplizierte Rückkehr in den alten Tarif der PKV.

Es ist ratsam, vor der Rückkehr Kontakt mit der ehemaligen Krankenkasse aufzunehmen. So können Versicherte die besten Optionen für ihre spezifische Situation ermitteln und einen nahtlosen Übergang gewährleisten.

Beratung und Unterstützung

Bei der Kündigung der Krankenkasse im Rahmen einer Auswanderung ist professionelle Hilfe oft wertvoll. Verschiedene Anlaufstellen bieten Unterstützung und klären wichtige Fragen.

Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist eine zentrale Anlaufstelle für Auswanderer. Sie informiert über Versicherungsschutz im Ausland und hilft bei Fragen zur Abmeldung.

Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung zu Versicherungsthemen. Ihre Experten können individuelle Situationen analysieren und Handlungsempfehlungen geben.

Viele Krankenkassen haben spezielle Auswanderer-Berater. Diese kennen die Prozesse und können bei der Kündigung unterstützen.

Nützliche Kontakte und Anlaufstellen

Die DVKA ist unter www.dvka.de erreichbar. Ihre Hotline beantwortet Fragen zu internationalen Versicherungsaspekten.

Verbraucherzentralen haben Büros in vielen Städten. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Das Auswärtige Amt bietet Informationen zur Gesundheitsversorgung in verschiedenen Ländern. Seine Website www.auswaertiges-amt.de ist eine wertvolle Ressource.

Botschaften und Konsulate des Ziellandes können über lokale Versicherungspflichten informieren. Ihre Kontaktdaten finden sich auf den Websites der jeweiligen diplomatischen Vertretungen.

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Wichtige Fakten zur Krankenversicherung bei der Auswanderung