Kindergeld beim Auswandern: Was Familien wissen müssen

Wenn Familien Deutschland verlassen und ins Ausland ziehen, stellen sich viele Fragen - eine davon betrifft das Kindergeld. Für deutsche Staatsbürger, die auswandern, ergeben sich neue Regelungen bezüglich dieser finanziellen Unterstützung.

Der Anspruch auf deutsches Kindergeld erlischt grundsätzlich mit der Auswanderung aus Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, die auch im Ausland weiterhin Kindergeld beziehen können. Dazu zählen etwa Deutsche, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.

Für Familien, die eine Auswanderung planen, ist es wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Je nach Zielland können unterschiedliche Regelungen greifen. Einige Länder bieten eigene Kindergeldleistungen an, die unter Umständen sogar großzügiger ausfallen als in Deutschland.

Grundlegende Begriffe

Beim Thema Auswandern und Kindergeld sind einige zentrale Konzepte zu beachten. Diese Begriffe bilden die Grundlage für das Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Aspekte.

Definition von Kindergeld

Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien. In Deutschland beträgt es aktuell 250 Euro pro Kind und Monat. Es wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Dies gilt beispielsweise für Kinder in Ausbildung oder Studium.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für die Auszahlung zuständig. Eltern müssen einen Antrag stellen, um Kindergeld zu erhalten.

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

Die Steuerpflicht bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Person in Deutschland steuerpflichtig ist. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Sie versteuern ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland.

Beschränkt steuerpflichtig sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Sie versteuern nur ihre inländischen Einkünfte in Deutschland.

Der Kindergeldanspruch ist in der Regel an die unbeschränkte Steuerpflicht geknüpft.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihre Wohnung unter Umständen innehat, die auf eine längere Dauer schließen lassen. Es können auch mehrere Wohnsitze bestehen.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist dort, wo sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt.

Für den Kindergeldanspruch ist es wichtig, dass mindestens ein Elternteil seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Bei Auswanderung ändert sich in der Regel der Wohnsitz. Dies kann zum Verlust des Kindergeldanspruchs führen.

Kindergeldanspruch und Voraussetzungen

Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen unterscheiden sich je nach Wohnsituation und Staatsangehörigkeit.

Anspruch auf Kindergeld in Deutschland

Grundsätzlich haben Eltern mit Wohnsitz in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt für deutsche Staatsbürger und EU-Bürger gleichermaßen.

Der Anspruch besteht für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Bei Kindern in Ausbildung oder Studium kann sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängern.

Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt:

  • 250 Euro für das erste und zweite Kind

  • 256 Euro für das dritte Kind

  • 275 Euro ab dem vierten Kind

Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Kind muss in Deutschland leben oder sich regelmäßig dort aufhalten.

  2. Die Eltern müssen in Deutschland steuerpflichtig sein.

  3. Es muss ein gültiger Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Bei Umzug ins Ausland erlischt der Anspruch in der Regel. Ausnahmen gelten für:

  • Entsandte Arbeitnehmer

  • EU-Grenzgänger

  • Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland

Besondere Fälle: EU-Bürger und Ausländer

EU-Bürger haben in Deutschland die gleichen Rechte auf Familienleistungen wie deutsche Staatsbürger. Sie müssen jedoch ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gelten besondere Regeln:

  • Sie müssen eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen.

  • Alternativ ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

In einigen Fällen können auch Geflüchtete Anspruch auf Kindergeld haben. Dies hängt von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland ab.

Kindergeld während der Ausbildung und Studium

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, während ihre Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Die Höhe beträgt 250 Euro pro Kind. Dieser Anspruch gilt bis zum 25. Geburtstag des Kindes.

Berufsausbildung und Studium im Ausland

Kindergeld wird auch für Ausbildungen und Studiengänge im Ausland gezahlt. Bei einem Auslandssemester oder einer Ausbildung in einem EU-Land gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland.

Für Studierende außerhalb der EU ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Dauer des Auslandsaufenthalts spielt eine wichtige Rolle. Bei längeren Aufenthalten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Während der Semesterferien besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter. Dies gilt auch für Übergangszeiten zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, maximal jedoch für vier Monate.

Unterstützung für Praktika und freiwillige Dienste

Kindergeld wird auch während Praktika gezahlt, sofern diese Teil der Ausbildung oder des Studiums sind. Bei bezahlten Praktika gibt es eine Einkommensgrenze zu beachten.

Für Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Diese Dienste werden als Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung oder Studium anerkannt.

Bei Praktika oder Freiwilligendiensten im Ausland gelten ähnliche Regelungen wie beim Auslandsstudium. Die Dauer und das Zielland sind entscheidende Faktoren für den Kindergeldanspruch.

Antragstellung und notwendige Dokumente

Die Beantragung von Kindergeld bei einem Auslandsbezug erfordert spezielle Formulare und Nachweise. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung.

Kindergeld beantragen

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Für grenzüberschreitende Fälle sind spezielle Vordrucke erforderlich:

  • Antrag auf Kindergeld (KG 1)

  • Anlage Kind

  • Anlage Ausland (KG 51)

Diese Formulare sind im Download-Center der Familienkasse verfügbar, auch in verschiedenen Sprachen. Der Antrag ist nur mit der Unterschrift des Antragstellers gültig.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Neben den ausgefüllten Antragsformularen sind weitere Dokumente einzureichen:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (bei im Ausland geborenen Kindern)

  • Alternative amtliche Dokumente, die die Existenz des Kindes belegen

  • Steuerbescheid

  • Bescheinigung des Arbeitgebers

  • Bei Selbstständigen: Kopie der Gewerbeanmeldung

Wichtig ist auch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der Eltern.

Kommunikation mit der Familienkasse

Die Familienkasse ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Kindergeld. Bei Unklarheiten sollten Antragsteller direkt Kontakt aufnehmen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation umgehend mitteilen

  • Auf Anfragen der Familienkasse zeitnah reagieren

  • Bei Umzug ins Ausland: neue Adresse und Kontaktdaten angeben

Eine offene und transparente Kommunikation erleichtert die Bearbeitung des Antrags und vermeidet Verzögerungen.

Besonderheiten bei Auswanderung

Bei einer Auswanderung ergeben sich wichtige Änderungen bezüglich des Kindergeldanspruchs. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Zielland und individueller Situation der Auswanderer.

Auswanderung und der Anspruch auf Kindergeld

Mit der Auswanderung aus Deutschland erlischt grundsätzlich der Anspruch auf deutsches Kindergeld. Antragsteller müssen die Familienkasse über den Umzug ins Ausland informieren. Eine Weiterzahlung ohne Berechtigung kann rechtliche Konsequenzen haben.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

  • Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Ausland

  • Entsendung durch deutschen Arbeitgeber

In diesen Fällen kann der Kindergeldanspruch bestehen bleiben. Eine individuelle Prüfung ist stets erforderlich.

Wohnsitzverlegung ins EU- oder EWR-Ausland

Bei einem Umzug in EU- oder EWR-Länder gelten besondere Bestimmungen. Der Kindergeldanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen fortbestehen:

  • Erwerbstätigkeit im Zielland

  • Bezug von Arbeitslosengeld oder Rente aus Deutschland

Die Koordinierung der Familienleistungen erfolgt nach EU-Recht. Es wird geprüft, welches Land vorrangig für die Zahlung zuständig ist. Differenzbeträge können möglich sein, wenn die Leistung im Zielland niedriger ausfällt.

Regelungen für dritte Länder

Für Auswanderungen in Nicht-EU/EWR-Länder gelten strengere Regelungen. Der Kindergeldanspruch endet in der Regel mit dem Wegzug aus Deutschland. Ausnahmen:

  • Türkei: Besondere Regelungen aufgrund des Assoziationsabkommens

  • Schweiz: Ähnliche Bestimmungen wie für EU/EWR-Länder

Für einige Länder existieren bilaterale Abkommen, die spezielle Regelungen vorsehen. Eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Familienkasse ist ratsam, um die individuellen Möglichkeiten zu klären.

Beschäftigungsverhältnisse und Kindergeld

Die Art der Beschäftigung spielt eine wichtige Rolle bei der Kindergeldberechtigung im Ausland. Verschiedene Arbeitsverhältnisse haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Anspruch.

Erwerbstätigkeit und Anspruchsberechtigung

Für deutsche Arbeitnehmer im Ausland ist die Erwerbstätigkeit entscheidend für den Kindergeldanspruch. Bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber bleibt der Anspruch oft bestehen. Die Dauer der Auslandstätigkeit ist hierbei relevant.

Arbeitnehmer, die im EU-Ausland beschäftigt sind, können Kindergeld nach den Regeln des Beschäftigungslandes beziehen. In manchen Fällen zahlt Deutschland die Differenz, wenn das deutsche Kindergeld höher wäre.

Bei längerfristiger Beschäftigung außerhalb der EU erlischt der deutsche Kindergeldanspruch meist. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen.

Selbstständige und grenzüberschreitende Arbeitnehmer

Selbstständig Erwerbstätige im Ausland haben oft keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld. Es gibt jedoch Ausnahmen, besonders innerhalb der EU.

Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, können Kindergeld beantragen. Hier gelten spezielle Regelungen je nach Wohnsitzland.

Für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, gelten ähnliche Regeln wie für Deutsche. Ein Versicherungspflichtverhältnis in Deutschland ist oft Voraussetzung.

Sonderfälle: Entwicklungshelfer und Missionare

Entwicklungshelfer und Missionare genießen besondere Regelungen. Ihr Kindergeldanspruch bleibt oft bestehen, auch bei langjährigen Auslandsaufenthalten.

Diese Berufsgruppen müssen spezielle Nachweise erbringen, um den Anspruch zu behalten. Dazu gehören Belege über die Art und Dauer ihrer Tätigkeit.

Die Zahlung erfolgt meist weiterhin durch die deutsche Familienkasse. Es ist wichtig, regelmäßig den Anspruch zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen.

Familienkasse und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Familienkasse spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung und Auszahlung des Kindergeldes in Deutschland. Die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten sind klar geregelt.

Die Rolle der Familienkasse

Die Familienkasse ist für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen und die monatliche Auszahlung zuständig. Sie prüft die Anspruchsvoraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung.

Anträge müssen schriftlich gestellt werden und sind nur mit Unterschrift gültig. Erforderliche Formulare sind:

  • Antrag auf Kindergeld

  • Anlage Kind

  • Anlage Ausland (bei Auslandsbezug)

Diese Formulare sind im Download-Center der Familienkasse auch in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Rechtliche Grundlagen des Kindergeldes

Das Kindergeld basiert auf zwei wichtigen Gesetzen:

  1. Einkommensteuergesetz (EStG)

  2. Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Diese Gesetze regeln die Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Auszahlungsmodalitäten des Kindergeldes. Sie definieren auch, wer anspruchsberechtigt ist und für welche Kinder Kindergeld gezahlt wird.

Wichtige Aspekte sind:

  • Altersgrenzen für Kinder

  • Berücksichtigung von Ausbildung und Studium

  • Sonderregelungen für behinderte Kinder

Rangfolge der Zuständigkeit und Veränderungsmitteilungen

Bei mehreren Anspruchsberechtigten gilt eine gesetzlich festgelegte Rangfolge. Üblicherweise erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind lebt.

Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden. Dies betrifft:

  • Umzüge

  • Änderungen des Familienstandes

  • Aufnahme oder Beendigung einer Ausbildung des Kindes

Solche Veränderungsmitteilungen können online über das Portal der Familienkasse übermittelt werden. Dort lassen sich auch erforderliche Nachweise hochladen.

Zusammenfassung der Finanziellen Aspekte

Beim Auswandern mit Kindern spielen finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Das Kindergeld und andere Sozialleistungen können je nach Zielland und individueller Situation variieren.

Höhe des Kindergelds und Anpassungen

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld in Deutschland 250 Euro pro Kind monatlich. Diese einheitliche Summe gilt unabhängig von der Kinderanzahl. Früher gab es eine Staffelung, die nun entfallen ist.

Bei einem Umzug ins Ausland kann der Anspruch auf deutsches Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben. Dies hängt von Faktoren wie der Steuerpflicht in Deutschland und dem Zielland ab.

In der Schweiz beispielsweise gibt es ein ähnliches System der Kinderzulagen. Dort haben Arbeitnehmer und Selbstständige Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Steuerliche Aspekte und Differenzkindergeld

Die steuerliche Situation spielt eine entscheidende Rolle beim Kindergeldbezug im Ausland. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Innerhalb der EU gelten besondere Regelungen. Durch Sozialversicherungsabkommen können Ansprüche wie Kindergeld auch im EU-Ausland gewährt werden.

Das Differenzkindergeld kommt zum Tragen, wenn im Ausland ein niedrigerer Betrag gezahlt wird. Deutschland gleicht in diesem Fall die Differenz zum deutschen Kindergeld aus.

Weitere Sozialleistungen und Familienunterstützung

Neben dem Kindergeld gibt es weitere Sozialleistungen, die für Auswanderer relevant sein können. Dazu gehören Arbeitslosengeld und Rente nach deutschen Rechtsvorschriften.

Die Berechtigung für diese Leistungen sollte vor der Auswanderung sorgfältig geprüft werden. In manchen Fällen können Ansprüche auch im Ausland geltend gemacht werden.

Einige Länder bieten großzügige Familienunterstützung. Ein Vergleich der Leistungen im Zielland mit denen in Deutschland kann bei der Entscheidungsfindung helfen.

Abschließende Hinweise und Tipps

Bei der Beantragung von Kindergeld im Ausland sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, sich gründlich zu informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen.

Vermeidung von Missverständnissen

Um Probleme zu vermeiden, sollten Eltern die Familienkasse frühzeitig über ihren Umzug ins Ausland informieren. Eine schriftliche Mitteilung ist empfehlenswert. Dabei ist es wichtig, das genaue Auswanderungsdatum anzugeben.

Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Bescheide der Familienkasse und Nachweise über den Aufenthalt im Ausland.

Bei Unklarheiten sollten Eltern nicht zögern, direkt mit der Familienkasse Kontakt aufzunehmen. Eine offene Kommunikation kann viele Missverständnisse von vornherein ausräumen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Frage: Kann ich Kindergeld im Ausland weiter beziehen? Antwort: Das hängt vom Zielland ab. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist es oft möglich.

Frage: Wie lange habe ich Anspruch auf Kindergeld im Ausland? Antwort: Der Anspruch besteht, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder bei Ausbildung länger.

Frage: Muss ich das Kindergeld versteuern? Antwort: Kindergeld ist in Deutschland steuerfrei, aber es kann im Ausland anders sein. Eine Prüfung der lokalen Steuergesetze ist ratsam.

Nützliche Ressourcen und Kontakte

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Website umfangreiche Informationen zum Thema Kindergeld. Dort finden Eltern auch das aktuelle Merkblatt Kindergeld mit detaillierten Erläuterungen.

Für spezifische Fragen ist die Familienkasse der richtige Ansprechpartner. Sie ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Das Finanzamt kann bei steuerlichen Fragen weiterhelfen. In manchen Fällen ist auch eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll.

Für Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen in anderen Ländern sind die jeweiligen Behörden vor Ort zuständig.

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