Steuerparadies Antigua lockt Investoren mit attraktiven finanziellen Möglichkeiten

Antigua und Barbuda, ein malerischer Inselstaat in der Karibik, zieht nicht nur Touristen an, sondern auch Investoren und Unternehmen. Das Land hat ein bemerkenswertes Steuersystem, das sowohl für Einheimische als auch für Ausländer attraktiv ist.

Antigua und Barbuda erheben keine Steuern auf persönliche Einkünfte, Kapitalgewinne oder Erbschaften. Diese Steuerfreiheit macht den Inselstaat zu einem beliebten Ziel für vermögende Einzelpersonen und Unternehmen, die ihre Steuerlast minimieren möchten.

Trotz dieser vorteilhaften Steuerregelungen steht Antigua und Barbuda unter Beobachtung. Der Rat der Europäischen Union hat das Land kürzlich in die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen. Diese Entwicklung könnte Auswirkungen auf die zukünftige Attraktivität des Landes als Steueroase haben.

Grundlagen der Besteuerung in Antigua und Barbuda

Antigua und Barbuda bietet ein attraktives Steuersystem für Einwohner und ausländische Investoren. Das Land erhebt keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte und hat wettbewerbsfähige Steuersätze für Unternehmen.

Einkommensteuersätze

In Antigua und Barbuda gibt es keine Einkommensteuer für natürliche Personen. Einwohner und Ausländer zahlen keine Steuern auf ihr persönliches Einkommen, unabhängig von der Quelle. Dies macht das Land besonders attraktiv für Expatriates und wohlhabende Individuen.

Auch Kapitalerträge und Erbschaften werden nicht besteuert. Das Inland Revenue Department ist für die Steuerverwaltung zuständig, konzentriert sich aber hauptsächlich auf andere Steuerarten.

Körperschaftssteuer

Unternehmen in Antigua und Barbuda unterliegen der Körperschaftssteuer. Der Standardsatz beträgt 25% auf den steuerpflichtigen Gewinn. Für bestimmte Branchen gelten reduzierte Sätze:

  • Banken: 22,5%

  • Versicherungen: 20%

  • Telekommunikation: 25%

Internationale Geschäftsgesellschaften (IBCs) profitieren von einem Steuersatz von 0% in den ersten 50 Jahren nach der Gründung. Dies macht Antigua und Barbuda zu einem attraktiven Standort für Offshore-Unternehmen.

Quellensteuer

Antigua und Barbuda erhebt Quellensteuern auf bestimmte Zahlungen an Nichtansässige:

  • Dividenden: 25%

  • Zinsen: 25%

  • Lizenzgebühren: 25%

Diese Sätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. Deutschland hat mit Antigua und Barbuda ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen.

Mehrwertsteuer und Verkaufssteuer

Antigua und Barbuda erhebt eine Mehrwertsteuer (VAT) von 15% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Einige Grundnahrungsmittel und essenzielle Güter sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Für bestimmte Produkte gelten spezielle Verkaufssteuern:

  • Alkohol: 25%

  • Tabak: 20%

  • Kraftstoffe: 5%

Luxusgüter unterliegen oft höheren Steuersätzen. Touristen können beim Verlassen des Landes die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für bestimmte Einkäufe beantragen.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen

Antigua und Barbuda hat ein Steuersystem, das sowohl natürliche als auch juristische Personen betrifft. Die Steuerregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus und Art der Geschäftstätigkeit.

Persönliche Einkommenssteuer

Ansässige Personen in Antigua und Barbuda unterliegen der Einkommenssteuer auf ihr weltweites Einkommen. Der Steuersatz ist progressiv und reicht von 0% bis 25%. Einkommen bis 3.000 EC$ pro Monat ist steuerfrei.

Nichtansässige zahlen nur auf Einkünfte aus Quellen in Antigua und Barbuda Steuern. Der Steuersatz für sie beträgt pauschal 20%.

Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen aus inländischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 25%. Für bestimmte Zahlungen an Nichtansässige gelten reduzierte Sätze.

Nichtansässige Unternehmen

Ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Antigua und Barbuda zahlen Körperschaftssteuer auf ihre inländischen Gewinne. Der Steuersatz beträgt 25%.

Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten in Antigua unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 20%.

Nichtansässige Unternehmen müssen zudem Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren abführen.

Internationale Geschäftsgesellschaften

Internationale Geschäftsgesellschaften (IBCs) genießen in Antigua besondere Steuervergünstigungen. Sie sind von der Körperschaftssteuer befreit und zahlen nur eine jährliche Lizenzgebühr.

IBCs dürfen keine Geschäfte mit Einwohnern von Antigua und Barbuda tätigen. Sie müssen ihre Aktivitäten auf das Ausland beschränken.

Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen von IBCs an Nichtansässige sind von der Quellensteuer befreit. Dies macht sie zu attraktiven Vehikeln für internationale Investoren.

Immobilien und Kapitalgewinnsteuer

Antigua und Barbuda bieten attraktive steuerliche Bedingungen für Immobilienbesitzer und Investoren. Das Land erhebt keine persönlichen Einkommensteuern oder Kapitalgewinnsteuern.

Immobiliensteuer

Auf Antigua und Barbuda gibt es keine jährliche Grundsteuer für Immobilieneigentümer. Dies macht den Besitz von Immobilien auf den Inseln besonders attraktiv. Stattdessen wird eine einmalige Stempelsteuer beim Kauf einer Immobilie fällig.

Die Höhe der Stempelsteuer variiert je nach Wert der Immobilie. Sie beträgt in der Regel 2,5% bis 10% des Kaufpreises. Ausländische Käufer müssen zusätzlich eine Lizenzgebühr entrichten.

Trotz fehlender jährlicher Grundsteuer können Gemeinden Gebühren für bestimmte Dienstleistungen erheben. Dazu gehören Müllabfuhr oder Straßenreinigung.

Kapitalertragssteuer

Antigua und Barbuda erheben keine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Dies gilt sowohl für Einheimische als auch für ausländische Investoren.

Beim Verkauf einer Immobilie fallen lediglich Verwaltungsgebühren an. Diese sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern gering.

Die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen macht Antigua und Barbuda zu einem attraktiven Standort für Immobilieninvestitionen. Investoren können Wertsteigerungen ihrer Immobilien steuerfrei realisieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Heimatland des Investors möglicherweise Steuern auf die im Ausland erzielten Gewinne anfallen können.

Doppelbesteuerung und Steueranreize

Antigua und Barbuda bietet attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren. Das Land hat Maßnahmen ergriffen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Anreize für wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Antigua und Barbuda hat bisher nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Mit Deutschland besteht ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen. Es umfasst auf Seiten Antiguas und Barbudas alle Steuern außer Zöllen und Verbrauchsteuern.

Für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet dies:

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten

  • Rechtssicherheit bei steuerlichen Fragen

  • Vereinfachte Verfahren bei Steuererklärungen

Die geringe Anzahl an DBAs kann in einigen Fällen zu Unsicherheiten führen. Investoren sollten sich individuell beraten lassen.

Anreize für Investoren

Antigua und Barbuda lockt mit attraktiven Steueranreizen:

  • Keine Einkommenssteuer

  • Keine Kapitalertragssteuer

  • Keine Erbschaftssteuer

Der National Development Fund fördert gezielte Investitionen in Schlüsselsektoren:

  • Tourismus

  • Erneuerbare Energien

  • Technologie

Unternehmen profitieren von:

  • Niedrigen Körperschaftsteuersätzen

  • Steuerbefreiungen für bestimmte Branchen

  • Vereinfachten Gründungsverfahren

Diese Anreize zielen darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranzutreiben und ausländisches Kapital anzuziehen.

Steuervorschriften und Compliance

Antigua und Barbuda hat ein Steuersystem mit spezifischen Vorschriften für Einwohner und Unternehmen. Die Einhaltung der Steuergesetze erfordert Kenntnisse über Fristen, Identifikationsnummern und zuständige Behörden.

Steuererklärung und Fristen

Das Steuerjahr in Antigua und Barbuda entspricht dem Kalenderjahr. Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Selbständige haben eine verlängerte Frist bis zum 30. April.

Die Steuererklärung muss alle Einkünfte des vergangenen Jahres enthalten. Bei verspäteter Einreichung drohen Strafen.

Unternehmen müssen ihre Steuererklärung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss ihres Geschäftsjahres abgeben. Das Fiskaljahresende kann individuell festgelegt werden.

Steueridentifikationsnummer

Jeder Steuerpflichtige in Antigua und Barbuda benötigt eine Steueridentifikationsnummer. Diese wird vom Finanzamt bei der ersten Anmeldung vergeben.

Die Nummer muss auf allen Steuerdokumenten und bei Korrespondenz mit den Behörden angegeben werden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Steuerzahlers.

Unternehmen erhalten eine separate Steueridentifikationsnummer für ihre Geschäftstätigkeit.

Steueraufsichtsbehörden

Die zentrale Steuerbehörde in Antigua und Barbuda ist der Commissioner of Inland Revenue. Diese Behörde ist verantwortlich für:

  • Steuererhebung

  • Durchsetzung der Steuergesetze

  • Ausgabe von Steueridentifikationsnummern

  • Bearbeitung von Steuererklärungen

Der Commissioner of Inland Revenue bietet auch Beratung zu steuerlichen Fragen. Bei Unstimmigkeiten können Steuerzahler Einspruch einlegen.

Regelmäßige Steuerprüfungen werden durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Residenz und Staatsbürgerschaft

Antigua und Barbuda bietet attraktive Möglichkeiten für Ausländer, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft zu erlangen. Diese Programme ermöglichen erhebliche steuerliche Vorteile.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Seit 1995 können Nicht-Staatsbürger eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Antigua und Barbuda beantragen. Dieses Programm ermöglicht es Einzelpersonen, einen Steuerwohnsitz im Land zu etablieren.

Vorteile der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung:

  • Keine Einkommensteuer auf weltweites Einkommen

  • Keine Erbschaftsteuer

  • Keine Vermögensteuer

Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung profitieren von den günstigen Steuersätzen Antiguas. Dies macht das Land besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen und internationale Investoren.

Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramm

Antigua und Barbuda bietet ein Citizenship by Investment Program an. Dieses Programm ermöglicht es Investoren, die Staatsbürgerschaft durch eine qualifizierte Investition zu erwerben.

Vorteile der Staatsbürgerschaft:

  • Visafreies Reisen in zahlreiche Länder

  • Recht auf Niederlassung in 15 karibischen Staaten

  • Volle steuerliche Vorteile wie Einheimische

Die Staatsbürgerschaft durch Investition bietet zusätzliche Vorteile gegenüber der reinen Aufenthaltsgenehmigung. Sie ermöglicht größere Flexibilität bei Reisen und Geschäftstätigkeiten.

Internationale Beziehungen und Steuerinformationen

Antigua und Barbuda hat wichtige Schritte unternommen, um seine internationalen Steuerbeziehungen zu verbessern. Das Land hat Abkommen zum Informationsaustausch geschlossen und bemüht sich um Transparenz.

Steuerinformationsaustauschabkommen

Antigua und Barbuda hat ein Steuerinformationsaustauschabkommen mit Deutschland abgeschlossen. Dieses Abkommen trat am 8. Dezember 2011 in Kraft. Es ermöglicht den Austausch von Steuerinformationen zwischen beiden Ländern.

Das Abkommen zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen. Es umfasst alle Steuerarten und ermöglicht den Austausch auf Ersuchen.

Trotz dieser Bemühungen wurde Antigua und Barbuda 2024 in die EU-Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke aufgenommen. Der Grund dafür war ein unzureichender Informationsaustausch auf Ersuchen.

Steuerliche Behandlung von Auslandsamerikanern

Antigua und Barbuda hat kein spezielles Totaleinkommensabkommen mit den USA. US-Bürger, die in Antigua und Barbuda leben, unterliegen weiterhin der US-Steuerpflicht auf ihr weltweites Einkommen.

Diese Situation kann zu einer Doppelbesteuerung führen. US-Expats müssen sowohl in den USA als auch in Antigua und Barbuda Steuern zahlen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören der Foreign Earned Income Exclusion und der Foreign Tax Credit. Diese Regelungen helfen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Zurück
Zurück

Auf den Spuren deutscher Siedler in argentinischen Dörfern wie Aldea Santa Anita

Weiter
Weiter

Die beliebtesten Auswanderer Ziele: Wo Deutsche ein neues Leben beginnen