Allgemeine Reisebedingungen für Erlebnis- und Investorenreisen

Stand: 1. Dezember 2024

1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Erlebnis- und Investorenreisen, die von STM Corporate Tax & Strategy Ltd, einer Delaware Corporation mit Verwaltungssitz in 8000 Centre Park Drive, Suite 130, Austin, TX 78754, USA (“Reiseveranstalter”) durchgeführt werden.

1.2 Diese ARB werden Ihnen (fortan auch „Teilnehmer" oder „Reisender" genannt) vor einer Buchung übermittelt und zur Verfügung gestellt.

1.3 Mit Bezahlung Ihrer Reise akzeptieren Sie diese ARB.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mit dem Zahlungseingang des Reisepreises beim Reiseveranstalter ist der Reisevertrag verbindlich abgeschlossen. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung auf einer unserer Websites und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, z.B. per E-Mail Newsletter oder auf YouTube. 

2.2 Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per Email. In der Folge erhalten Sie weitere E-Mails, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.

2.3 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen und -formalitäten sind Bestandteil des Reisevertrages.

2.4 Es besteht kein Widerrufsrecht.

2.5 Alle Reiseteilnehmer müssen bei Antritt der Reise mindestens 18 Jahre alt sein. Jüngere Teilnehmer erfordern eine individuelle Absprache.

3. Bezahlung des Reisepreises

3.1 Bei Vertragsabschluss wird der Gesamtpreis sofort fällig.

3.2 Sollten dem Teilnehmer die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, soll der Teilnehmer dies sodann umgehend dem Reiseveranstalter anzeigen. Dem Teilnehmer wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, den Reiseplan nach Erhalt eigenverantwortlich zu überprüfen.

3.3 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.

3.4 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, hat der Teilnehmer diese gesondert zu zahlen.

3.5 Kosten für Anreise (z.B. Flugtickets), Übernachtung (z.B. Hotel) und Verpflegung sind grundsätzlich im Preis nicht enthalten, außer wenn ausdrücklich in der Reiseausschreibung erwähnt.

4. Änderungen

4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund per E-Mail zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer eine unentgeltliche Umbuchung anbieten.

5. Stornierung und Umbuchung vor Reisebeginn durch Teilnehmer

5.1 Eine Rückerstattung des Reisepreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Falls die Reise aufgrund höherer Gewalt nicht durchführbar ist oder die Ein- oder Ausreise der Teilnehmer erheblich erschwert wird, kann der Teilnehmer kostenfrei auf eine neue Reise umbuchen. Alternativ kann der Teilnehmer in diesem Fall sein Guthaben für ein sonstiges Leistungsangebot des Reiseveranstalters nutzen (z.B. Beratung).

5.3 Bei Durchführbarkeit der Reise und eigenständiger Umbuchung seitens des Teilnehmers gibt es die einmalige Möglichkeit der Umbuchung auf dieselbe, eine andere Reise oder sonstiges Leistungsangebot wie z.B. Beratung des Reiseveranstalters. Dem Originalbetrag wird hierfür eine einmalige Umbuchungsgebühr abgezogen. Reicht das Guthaben nicht aus, so muss die Differenz separat überwiesen werden. Ein etwaiges Guthaben nach der Umbuchung verfällt und kann nicht auf eine andere Reise (oder andere Reiseangebote des Reiseveranstalters) übertragen werden. Die Umbuchungsgebühren staffeln sich wie folgt:

• bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises

• 59 bis 10 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

• 9 bis 1 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

• ab dem Reisetag und Nicht-Erscheinen 100 % des Reisepreises

5.4 Im Falle einer Umbuchung ist der Teilnehmer verpflichtet, die neue Reise innerhalb von 12 Monaten festzulegen. Andernfalls verfällt die Reise – es erfolgt keine Erstattung / kein Ausgleich.

5.5 Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

6. Ersatzperson

6.1 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6.2 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis, es wird keine Erstattung erfolgen. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung, etc. trägt der Störer selbst.

7.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer per E-Mail). Der Reiseveranstalter informiert den Teilnehmer selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet.

7.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

8.1 Der Reiseveranstalter wird den Teilnehmer über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes bis zum Reiseantritt unterrichten. Eine Garantie auf Korrektheit kann jedoch nicht übernommen werden und maßgeblich sind die Informationen der offiziellen Behörden, die für die Reise maßgeblich sind.

8.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

8.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende muss selbst Sorge dafür tragen, dass er alle nötigen Dokumente beantragt.

8.4 Der Teilnehmer kann den vorvertraglichen Informationen entnehmen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.

8.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Reisende sollte sich deshalb genau hierüber informieren und die Vorschriften unbedingt beachten.

8.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern der Reisende aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehrt. Entsprechende Hinweise sind den vorvertraglichen Informationen zu entnehmen. Der Teilnehmer sollte sich hierzu bei den staatlichen Behörden informieren.

8.7 Die Reisen des Reiseveranstalters richten sich an physisch und psychisch gesunde Menschen. Sollte ein Reisender während der Reise gesundheitliche Auffälligkeiten zeigen, die den Gesamtreiseverlauf negativ beeinträchtigen, kann dieser vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden und muss evtl. entstehende Mehrkosten für Rücktransport, etc. selbst tragen.

9. Chatham House Rule

9.1 Alle Reisen und Events des Reiseveranstalters unterliegen der Chatham House Rule. Diese Regel besagt, dass die Teilnehmer die erhaltenen Informationen frei verwenden dürfen, jedoch weder die Identität noch die Zugehörigkeit der Sprecher oder anderer Teilnehmer preisgeben dürfen. Dies gilt für alle Gespräche, Diskussionen und Informationen, die während der Reise oder des Events ausgetauscht werden.

9.2 Teilnehmer dürfen demnach Informationen und Erkenntnisse aus der Reise oder dem Event in anderen Kontexten verwenden und weitergeben, müssen jedoch die Quelle der Information anonym halten. Dies fördert einen offenen und ehrlichen Austausch unter den Teilnehmern und ermöglicht es gleichzeitig, wertvolle Erkenntnisse zu teilen.

9.3 Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.

10. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und/oder Personen- und Sachschäden, die vom Reisenden verursacht/erlitten werden, grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters ausgenommen. Die Teilnahme an allen im Rahmen der Reise angebotenen Aktivitäten verantwortet der Reisende selbst. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

11. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden innerhalb und außerhalb der EU elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Teilnehmer in den im Internet veröffentlichten Hinweisen des Reiseveranstalters zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung).

12. Rechtsgrundlagen

12.1 Der Reiseveranstalter unterwirft sich nicht einer alternativen Streitschlichtung und ist hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

12.2 Sämtliche rechtliche Angelegenheiten können unter dem geltenden Recht des Staates Delaware bei der Gerichtsbarkeit im Bundesstaat Delaware, USA, geltend gemacht werden.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

13. Evtl. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages nicht berührt.